BT-Drucksache 18/7632

a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/7361 - UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung - 2030-Agenda konsequent umsetzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Anja Hajduk, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6061 - UN-Nachhaltigkeitsziel 17 in Deutschland schon jetzt umsetzen - Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung jetzt wiederbeleben

Vom 22. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7632
18. Wahlperiode 22.02.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/7361 –

UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung ‒ 2030-Agenda konsequent
umsetzen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Anja Hajduk, Dr. Valerie
Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6061 –

UN-Nachhaltigkeitsziel 17 in Deutschland schon jetzt umsetzen ‒
Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung jetzt wiederbeleben

A. Problem
Zu Buchstabe a
Am 27. September 2015 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen
(VN) die globale Agenda für nachhaltige Entwicklung beschlossen (Sustainable
Development Goals, SDGs). Nach Auffassung der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD handelt es sich hierbei nicht mehr um eine reine Entwicklungsagenda, da die
17 Oberziele der SDGs für Entwicklungs- und Schwellenländer wie für Industrie-
länder gleichermaßen gelten. Diese Agenda verweise zudem bereits auf die not-
wendige Verbindung von Entwicklungs- und Klimazielen, wie sie dann auf der
UN-Klimakonferenz in Paris (COP 21) Ende 2015 beschlossen wurden. Mit der
Umsetzung der SDGs werde auch ein gewichtiger Beitrag zur Bekämpfung von
Fluchtursachen geleistet.
Die Antragsteller stellen mit Blick auf die notwendige nationale Umsetzung der
2030-Agenda fest, dass die Erreichung der vereinbarten Ziele auch von den meis-
ten Industriestaaten erhebliche Anstrengungen abverlangen werden, insbesondere
im Bereich der nachhaltigen Produktions- und Konsummuster. Die Bundesregie-
rung und der Deutsche Bundestag stehen nach Auffassung der Antragsteller in der

Drucksache 18/7632 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Pflicht, auf eine ambitionierte Umsetzung im Sinne einer kohärenten Politik in
allen Bereichen hinzuarbeiten.
Dazu soll die nationale Nachhaltigkeitsstrategie als wesentlicher Rahmen dienen.
Der Fortschrittsbericht 2016 hierzu soll die 2030-Agenda widerspiegeln. Die
Fortschreibung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess II) bie-
te ebenfalls die Möglichkeit, aus den Zielen für nachhaltige Entwicklung abgelei-
tete Anforderungen für eine nachhaltigere Wirtschaftsweise zu berücksichtigen.
Schließlich könne das „Nationale Programm für nachhaltigen Konsum“ einen
Beitrag hierzu leisten.
Mit Blick auf die Sicherstellung der Finanzierung wird von den Antragstellern
begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem „1. ODA-Paket“ zu Beginn der Wahl-
periode (2 Milliarden Euro) und dem „2. ODA-Paket“ im Rahmen des Eckwerte-
beschlusses für den Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2019 (8,3 Milliarden Euro)
wichtige Schritte zur finanziellen Vorsorge getroffen habe. Die Antragsteller wer-
ten es ebenfalls als zielführend, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene
auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer hinwirke.
Schließlich betonen sie mit Blick auf die Akzeptanz der globalen Nachhaltigkeits-
agenda, dass im Zuge des politischen Umsetzungsprozesses die Öffentlichkeit in-
formiert und für die Umsetzung gewonnen werden müsse. Entsprechend sollen
die Evaluierungsergebnisse öffentlich gemacht und die Bürgerinnen und Bürger
an der Diskussion hierüber möglichst breit beteiligt werden.
Zu Buchstabe b
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt heraus, dass die Ergebnisse der
Verhandlungen im Gipfeljahr 2015 auf dem Weg zu einem Durchbruch für Kli-
maschutz und globale Gerechtigkeit die internationale Politik der kommenden
Jahrzehnte prägen werden. Dieses gemeinsame Ziel könne nach Auffassung der
Antragsteller aber global nur dann erreicht werden, wenn alle Vertragsstaaten in
ihren eigenen Heimatländern mit der Umsetzung anfangen würden. Dabei komme
Deutschland als führendes Industrieland in der EU eine besondere Verantwortung
zu. Vor diesem Hintergrund müsse die Bundesregierung für jedes der von den
Vereinten Nationen vorgelegten Nachhaltigkeitsziele entsprechende Maßnahmen
zur Umsetzung in Deutschland und innerhalb der EU ergreifen.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Annahme des Antrags auf Drucksache 18/7361 mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6061 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7632

C. Alternativen
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/7361.
Zu Buchstabe b
Annahme des Antrags auf Drucksache 18/6061.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/7632 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 18/7361 anzunehmen;
b) den Antrag auf Drucksache 18/6061 abzulehnen.

Berlin, den 17. Februar 2016

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Sibylle Pfeiffer
Berichterstatterin

Dr. Bärbel Kofler
Berichterstatterin

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7632
Bericht der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Bärbel Kofler, Heike Hänsel und
Claudia Roth (Augsburg)

I. Überweisung

Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/7361 in seiner 152. Sitzung am 28.01.2016 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an
den Auswärtigen Ausschuss, Finanzausschuss, Haushaltsausschuss, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/6061 in seiner 124. Sitzung am 24.09.2015 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an
den Auswärtigen Ausschuss, Haushaltsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Umsetzung der SDGs einzusetzen, die auf der
Linie der haushalts- und finanzpolitischen Vorgaben liegt. Im Rahmen der zusätzlich zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel (ODA-Pakete) sollen weitere Schritte unternommen werden, um das 0,7-Prozent-Ziel zu errei-
chen.
Bei der Erarbeitung der Indikatoren solle die Bundesregierung darauf achten, dass die Belange von Menschen mit
Behinderungen konsequent berücksichtigt werden. Im Rahmen des Hochrangigen Politischen Forums für Nach-
haltige Entwicklung solle sie sich auf VN-Ebene aktiv und ambitioniert für wirkungsvolle Überprüfungsmecha-
nismen der Umsetzung der 2030-Agenda einsetzen und auf EU-Ebene einen europäischen Evaluierungsprozess
unterstützen.
Die Bundesregierung wird ferner dazu aufgefordert, bei der Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeits-
strategie die Umsetzung der SDGs mit aufzunehmen, insbesondere was die Dimensionen des sozialen Zusam-
menhalts und der globalen Zusammenhänge angeht, da der soziale Zusammenhalt Gesellschaften stärke und Fra-
gilität vorbeuge. Ferner solle sie in den nächsten Monaten ein „Nationales Programm für nachhaltigen Konsum“
beschließen, welches die nationale Umsetzung von SDG 12 adressiert und zu einer nachhaltigeren Lebensweise
beiträgt. Bei der Fortschreibung von ProgRess II sollten auch die Anforderungen, die sich aus den Zielen für
nachhaltige Entwicklung zur Ressourceneffizienz ergeben, Berücksichtigung finden.
Die Bundesregierung solle sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass die auf der 12. Vertragsstaatenkonferenz
(COP-12) des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) im Oktober 2014 in Südkorea vereinbarten
Biodiversitätsziele erreicht würden. Dazu sei die Transformation der Volkswirtschaften hin zu einer nachhaltige-
ren Wirtschaftsweise notwendig.
Schließlich fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, das Parlament und die Zivilgesellschaft an dem
Umsetzungsprozess der 2030-Agenda zu beteiligen.
Zu Buchstabe b
Die Bundesregierung wird von den Antragstellern aufgefordert, einen realistischen Aufholplan vorzulegen, wie
das 0,7 Prozent-Ziel bis 2020 erreicht und der deutsche Anteil an der Kopenhagen Vereinbarung, jährlich 100 Mil-
liarden US-Dollar für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen, sichergestellt werden können.
Sie soll sich ferner dafür einsetzen, dass Privatinvestitionen, die mit Entwicklungsgeldern subventioniert werden,
nach einem am Gemeinwohl orientierten Regelwerk erfolgen, und dass eine inklusive, multilaterale Handelsord-
nung entwickelt wird, die den Interessen der ärmsten Länder entspricht. Demzufolge müsse sie sich dafür stark
machen, dass potentielle negative Auswirkungen von Abkommen wie TTIP, CETA, TiSA und EPAs vermieden

Drucksache 18/7632 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
und die Verpflichtungen bezüglich des geistigen Eigentums nicht über die aktuellen Regelungen im TRIPS-Ab-
kommen hinaus gehen würden; stattdessen sollten für Saatgut und Generika im Rahmen von TRIPS Ausnahmen
zugelassen werden.
Schließlich fordern die Antragsteller von der Bundesregierung, an der Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen
mitzuwirken. Insbesondere müsse der UN-Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) reformiert und gestärkt werden.
Es sei zudem anzustreben, einen gemeinsamen diplomatischen Stab der EU im Sicherheitsrat der VN einzusetzen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 18/7361 in seiner 63. Sitzung am 17.02.2016 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Antrags.
Der Finanzausschuss hat die Vorlage 18/7361 in seiner 70. Sitzung am 17.02.2016 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Antrags.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage 18/7361 in seiner 68. Sitzung am 17.02.2016 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Antrags.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage 18/7361 in seiner 63. Sitzung am 17.02.2016 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Antrags.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage 18/7361 in seiner 76. Sit-
zung am 17.02.2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
des Antrags.
Zu Buchstabe b
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 18/6061 in seiner 50. Sitzung am 14.10.2015 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage 18/6061 in seiner 68. Sitzung am 17.02.2016 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage 18/6061 in seiner 66. Sitzung am 17.02.2016 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage 18/6061 in seiner 76. Sit-
zung am 17.02.2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ableh-
nung des Antrags.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage 18/6061 in seiner 54. Sitzung am
17.02.2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des
Antrags.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlage 18/6061 in seiner
56. Sitzung am 17.02.2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ab-
lehnung des Antrags.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7632

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage 18/7361 in seiner
53. Sitzung am 17.02.2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage 18/6061 in seiner
53. Sitzung am 17.02.2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ab-
lehnung.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat beide Anträge in verbundener Debatte
beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU hebt noch einmal hervor, was Intention des Antrages sei, nämlich dem Anliegen
der SDGs gerecht zu werden, wonach alle Länder, also Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer, sich ver-
pflichtet hätten, an einer politisch kohärenten Umsetzung der SDGs zu arbeiten. Darum hätte dieser Antrag ei-
gentlich vom Beirat für nachhaltige Entwicklung gestellt werden müssen. Ein besonderes Anliegen sei ihnen ge-
wesen, dass man die Öffentlichkeit und die Zivilgesellschaft in die nationale Umsetzung der SDGs einbeziehe.
Zu allen 17 SDGs einzelne Anträge zu stellen, wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das machen würde,
sei nicht zielführend. Es gehe vielmehr darum, alle Ausschüsse und Politikbereiche ganzheitlich anzusprechen
und auf eine Befassung mit den SDGs im eigenen Zuständigkeitsbereich zu verpflichten. Den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde man ablehnen.
Die Fraktion der SPD schließt sich der Einschätzung und dem Abstimmungsverhalten der Fraktion der
CDU/CSU an. Es gehe darum, die Themen der SDGs in die anderen Ressorts zu transportieren. Man habe in
diesem Antrag auch noch einmal den Fokus auf ganz besonders wichtige Aspekte wie etwa die Frage der Finan-
zierungsmechanismen gelegt, wozu ihrer Auffassung nach die Finanztransaktionssteuer gehöre. Ein weiterer
Schwerpunkt liege auf der Gewährleistung von menschenwürdiger Arbeit durch die Vereinbarung und Einhaltung
der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation, ILO) sowie
ein Umsteuern hin zu einem inklusiven Wirtschaften.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN räumt ein, in dem Antrag der Regierungsfraktionen stehe viel Gutes,
aber wenig Konkretes zur Umsetzung. Insofern sei es mehr ein „Ermutigungsprogramm“ für die Bundesregierung
als ein echter Antrag. Zu den eigentlichen Herausforderungen wie Rüstungsexporte, Kohleverstromung, Fleisch-
verbrauch, Kleiderkonsum oder Vermögensgerechtigkeit werde nichts gesagt. Auch gebe es keine konkrete Aus-
sage darüber, wie man das 0,7-Prozent-Ziel erreichen wolle. Darum werde man diesen Antrag ablehnen. In den
eigenen Anträgen habe man versucht, die SDG-Forderungen auf die Umsetzungsebene herunter zu brechen, ins-
besondere um Kohärenz herzustellen. Man begrüße die bisherige Arbeit des Beirates für nachhaltige Entwicklung
im Bereich der SDG-Umsetzung; dieser müsse aber parlamentarisch aufgewertet und mit mehr Kompetenzen
ausgestattet werden.
Die Fraktion DIE LINKE. teilt die Einschätzung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass der Antrag
der Regierungsfraktionen ein „reiner Schaufensterantrag“ sei, wenig konkret und damit eigentlich eine „Papier-
verschwendung“. Die großen Fragen, mit denen die Länder des Südens konfrontiert seien, hätten alle Antragsteller
ausgeklammert, beispielsweise die soziale Ungleichheit, die enorme Steuerflucht und organisierte Steuervermei-
dung sowie die nach wie vor einseitige Handelspolitik. Es werde zwar davon gesprochen, dass sich die SDGs
auch an die Industrieländer selbst richten würden, aber in den Anträgen finde man nichts davon wieder, beispiels-
weise wie die Armut in Deutschland überwunden werden solle. Man werde sich insofern bei den Abstimmungen
zu beiden Anträgen enthalten.
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Drucksache 18/7632 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Berlin, den 17. Februar 2016

Sibylle Pfeiffer
Berichterstatterin

Dr. Bärbel Kofler
Berichterstatterin

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

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