BT-Drucksache 18/7595

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/5327 - Die Wahl von Betriebsräten erleichtern und die betriebliche Interessenvertretung sicherstellen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Katja Keul, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2750 - Mehr Betriebsrätinnen und Betriebsräte braucht das Land

Vom 18. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7595
18. Wahlperiode 18.02.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5327 –

Die Wahl von Betriebsräten erleichtern und die betriebliche
Interessenvertretung sicherstellen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Katja Keul,
Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2750 –

Mehr Betriebsrätinnen und Betriebsräte braucht das Land

A. Problem
Zu Buchstabe a
Die Fraktion DIE LINKE. kritisiert, dass sich Fälle der Behinderung der betrieb-
lichen Interessenvertretung häuften. Zudem würden Verstöße gegen das Betriebs-
verfassungsgesetz (BetrVG) kaum verfolgt – bei überdies nicht ausreichender
Sanktionierung.
Zu Buchstabe b
Bundesweit haben nach den Ausführungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN nur zwischen 9 und 10 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat. 43 Prozent
der Beschäftigten in Westdeutschland und 36 Prozent der Beschäftigten in Ost-
deutschland würden noch von einem Betriebsrat vertreten. Dieses Verhältnis ent-
spreche nicht der durch das BetrVG angestrebten umfassenden demokratischen
Partizipation. Zugleich seien zunehmend Behinderungen von Betriebsratswahlen
und -arbeit zu erkennen.

Drucksache 18/7595 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Die Antragsteller fordern eine gesetzliche Regelung, wonach die Wahl von Be-
triebsräten erleichtert und ausgeweitet wird, indem u. a. das vereinfachte Wahl-
verfahren nach § 14a BetrVG in Betrieben mit bis 100 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern und die Option auf das vereinfachte Wahlverfahren in Betrieben
bis 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht würden. Ferner müsse
der Gesamtbetriebsrat, sofern vorhanden, in die Lage versetzt werden, geeignete
Wahlvorstandskandidatinnen und -kandidaten zu finden, um einen Wahlvorstand
zu bestellen.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/5327 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe b
Der Antrag zielt ebenfalls auf die Vorlage eines Gesetzentwurfs durch die Bun-
desregierung zur Erleichterung der Wahl neuer und zum Schutz bereits bestehen-
der Betriebsräte. Eine Vereinfachung des Wahlverfahrens sowie ein ausdifferen-
zierterer Schutz entstehender und bestehender Betriebsräte sollten neue Anreize
zur Mitbeteiligung schaffen. So solle u. a. das vereinfachte Wahlverfahren bei der
Erstwahl eines Betriebsrates auch für Betriebe mit bis zu 100 Wahlberechtigten
ohne Zustimmung des Arbeitgebers analog zum vereinfachten Wahlverfahren für
Kleinbetriebe ermöglicht werden.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/2750 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme eines Antrags oder beider Anträge.

D. Kosten
Kostenrechnungen wurden in beiden Anträgen nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7595
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 18/5327 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 18/2750 abzulehnen.

Berlin, den 17. Februar 2016

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Beate Müller-Gemmeke
Berichterstatterin
Drucksache 18/7595 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke

I. Überweisung

1. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 18/5327 ist in der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2015 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Ener-
gie zur Mitberatung überwiesen worden.
Der Antrag auf Drucksache 18/2750 ist in der 82. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Januar 2015 an
den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Recht und Ver-
braucherschutz sowie den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Mitberatung überwiesen worden.
2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 18/5327 in seiner Sitzung am
17. Februar 2016 beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN die Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Wirtschaft und Energie haben
den Antrag auf Drucksache 18/2750 in ihren Sitzungen am 17. Februar 2016 beraten und dem Deutschen Bun-
destag gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a
Dem in Studien festgestellten systematischen Agieren gegen Betriebsräte sei entgegenzutreten, fordert die Frak-
tion DIE LINKE. in ihrem Antrag. Einschüchterungen, Kündigungen und Mobbing bis hin zum Fingieren von
angeblich von Betriebsräten begangener Straftaten sei untragbarer Alltag in einer zunehmenden Anzahl von Be-
trieben. Diesem sogenannten Betriebsrats-Bashing Einhalt zu gebieten, sei durch eine stärkere Sanktionierung
von Verstößen gegen das BetrVG und besonders spezialisierte Staatsanwaltschaften möglich. Zudem gelte es,
strukturellen Hindernissen von Betriebsratsarbeit entgegenzuwirken. Solche lägen z. B. in der Unkenntnis über
Rechte von Betriebsräten und den Wahlablauf. Sofern sich Beschäftigte zudem Sorgen über die Kosten einer
Betriebsratsarbeit machten, erscheine eine Vereinfachung des Wahlverfahrens, eine Verpflichtung des Arbeitge-
bers zur Durchführung von Informationsveranstaltungen bezüglich der Betriebsratsarbeit, ein Kostenerstattungs-
verfahren u. v. m. sinnvoll. Weiterhin sei der Gesetzgeber in der Pflicht, diejenigen Mitarbeiter, welche sich im
Betrieb für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Demokratie einsetzten, zu schützen. Dies funktioniere über
eine Ausweitung des Kündigungsschutzes sowohl in zeitlicher als auch in personeller Hinsicht. Dass Betriebs-
ratsbeschäftigte dennoch sozialer Isolation und Einschüchterung ausgesetzt sein könnten, unterstreiche die Rele-
vanz der von der Fraktion vorgebrachten weiteren Vorschläge u. a. nach einer erweiterten Freistellungsregelung.
Zu Buchstabe b
Die Zunahme von befristeter Beschäftigung, Leiharbeit und die Ausgliederung kleinerer Einheiten von Unterneh-
men stellen nach Auffassung der Antragstellerin eine strukturelle Bedrohung von Betriebsräten dar. Deren Etab-
lierung und Arbeit sei aber angesichts der Verlagerung tariflicher Aufgaben auf die betriebliche Ebene von hoher
Relevanz. Betriebsräte seien beispielhaft für gelebte Partizipation. Neben der demokratischen käme ihnen auch
eine große sozialwirtschaftliche Bedeutung zu. So sei in der Wirtschaftskrise 2008/2009 die betriebliche Mitbe-
stimmung ein Wettbewerbsvorteil gewesen. Neben sich verändernden Belegschaften und Umstrukturierungen sei
die Zunahme mitbestimmungsfeindlicher Handlungen zu kritisieren. So seien nach Angaben von Gewerkschafts-
sekretären in 59 % der von ihnen betreuten Unternehmen Betriebsratswahlen behindert worden. Daher müsse mit
einem erleichterten Wahlverfahren ein besonderer Schutz des Wahlvorstands und der Wahlinitiatoren durch

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7595
§ 78 BetrVG und § 119 Absatz 1 Nummer 3 BetrVG erfolgen. Ein Schutz befristet beschäftigter Betriebsratsmit-
glieder könne zudem verhindern, dass Betriebsratsmitglieder zwecks Schädigung des Betriebsrates keine lang-
fristige Anstellung erhielten. Außerdem solle eine Meldepflicht von eingerichteten Betriebsräten und Straftaten,
welche gegen diese verübt werden, weiteren Handlungsbedarf aufzeigen.

III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung des Antrags auf Drucksache 18/5327 in seiner 49. Sitzung
am 23. September 2015 aufgenommen, die des Antrags auf Drucksache 18/2750 in seiner 36. Sitzung am
4. März2015. Für beide Vorlagen wurde die Durchführung einer öffentlichen Sachverständigenanhörung be-
schlossen. Die Anhörung fand in der 51. Sitzung am 12. Oktober 2015 statt.
Die Teilnehmer der Anhörung haben schriftliche Stellungnahmen abgegeben, die in der Ausschussdrucksache
18(11)434 zusammengefasst sind.
Folgende Verbände, Institutionen und Einzelsachverständige haben an der Anhörung teilgenommen:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
dbb beamtenbund und tarifunion
Konzernbetriebsrat der Asklepios Kliniken GmbH
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Arbeitgeberverband Gesamtmetall
Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V.
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH)
DIE FAMILIENUNTERNEHMER – ASU e. V.
Hugo-Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht
Sachverständiger Prof. Franz-Josef Düwell, Weimar
Sachverständiger Thomas Berger, Berlin
Sachverständiger Dr. Martin Behrens, Düsseldorf
Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert u. a. eine Stärkung bereits existierender Betriebsräte. Darauf gehe der
Antrag der Fraktion DIE LINKE. ein, indem er quantitativ bessere Freistellungsregelungen und die Vereinfachung
einer Hinzuziehung von externen Beratern gemäß § 80 Absatz 3 vorschlage. Beiden Vorschlägen sei unbedingt
zuzustimmen. Die Aufgabenstellung an Betriebsratsgremien werde vielfältiger – Stichworte wie Digitalisierung,
Industrie 4.0 oder der zunehmende, nicht selten missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen verdeutlichten, dass
die wirtschaftlichen Systeme, in denen die Betriebsratsgremien konstruktiv mitgestalteten, auch in Zukunft nicht
minder komplex würden. Eine quantitativ bessere Freistellungsregelung sei nur ein erster logischer Schritt auf
dem zu beschreitenden Weg zu einer Anpassung der den Gremien zur Verfügung stehenden Infrastruktur an die
wachsende Themenvielfalt. Zudem sei die Anwendung des § 37 Absatz 2 BetrVG, der dem Ehrenamt Betriebsrat
einen Vorrang vor der regulären Arbeit der Betriebsratsmitglieder einräume, regelmäßig ein betriebliches Kon-
fliktthema. Insbesondere eine Festschreibung mindestens einer halben Freistellung in Betrieben mit 51 bis
100 Beschäftigten würde hier Orientierung schaffen, die zu einer Reduzierung dieses Konfliktpotenzials beitragen
dürfte. Ebenso zu befürworten sei die generelle Anhebung der Anzahl der freizustellenden Personen. Ferner müsse
man die Beteiligten an der Betriebsratswahl besser schützen als bisher, um eine Betriebsratsarbeit ohne Angst vor
Repressionen zu ermöglichen. Dazu seien eine Erweiterung der Schutzbestimmungen und eine Erhöhung von
Zwangsgeldern sachdienlich. Die Vorschläge in beiden Anträgen, die auf eine Ausweitung und Verfestigung des
Kündigungsschutzes zielten, würden daher vom DGB nachdrücklich unterstützt. Das gelte insbesondere für die
Ausweitung der Personengruppen, für die der besondere Kündigungsschutz nach § 15 Absatz 3 und 3a KSchG
gelte oder die in die Schutzbestimmungen des § 78 BetrVG aufgenommen würden. Eine Ausweitung des Kündi-
gungsschutzes auf 24 Monate für die genannten Personengruppen sei ebenfalls zu befürworten. Es sollte ergänzt
werden, dass die Ausweitung des Schutzes auf 24 Monate für alle genannten Personengruppen gelte, deren Schutz
bisher geringer und sich ohne ausreichende Begründung voneinander unterscheide.

Drucksache 18/7595 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt die Vorschläge zur Optimierung der Betriebsratsarbeit grund-
sätzlich. Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN geforderte Ausdehnung des vereinfachten Wahlver-
fahrens auf Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten sei sinnvoll. Zusätzlich müsse bei diesem Verfahren dem Min-
derheitenschutz Geltung verschafft werden. Positiv bewertet werden auch die Maßnahmen zum Schutz des Wahl-
vorstands und zum Schutz befristet Beschäftigter in diesem Antrag. Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. sei
dahingehend zuzustimmen, dass betrieblich Mitbestimmende stärker geschützt werden, die Freistellungsregelung
erweitert werden sollte u. a. m. Einzelne Vorschläge, wie der nach Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwalt-
schaften, werden dagegen als in der Praxis nicht gewinnbringend eingestuft.
Der Konzernbetriebsrat der Asklepios Kliniken GmbH kritisiert, dass es im Zuge der Gründung vieler Toch-
tergesellschaften zu massiven Auslagerungen von Stammarbeitnehmern in die Werksvertragsgesellschaften ge-
kommen sei. Die Folge sei ein Verlust der Interessenvertretung im Stammunternehmen. Weitere Ausgründungen
aus den Tochtergesellschaften in weitere Tochtergesellschaften seien die Auswirkungen. Dies habe zum Verlust
von Mandaten in den Betriebsräten des Stammunternehmens geführt. Eine weitere Folge sei der Verlust von Frei-
stellungen aufgrund der Verkleinerung des Betriebes. Daraus folgten fehlende Interessensvertretungen in den
Tochtergesellschaften. Die Bildung von Betriebsräten, insbesondere die Durchführung von Wahlen, seien für die
Beschäftigten der ausgelagerten Betriebe äußerst kompliziert, aufwändig und führten immer wieder zu Wahl-
anfechtungsverfahren der Arbeitgeberseite. Damit einhergehend finde eine Einschüchterung der Kandidaten und
Kandidatinnen und späteren Betriebsratsmitglieder statt. In Anbetracht der schwierigen Probleme stimmt der
Konzernbetriebsrat den Anträgen in vielen Punkten zu. So sei u. a. ein vereinfachtes Wahlverfahren auch in Be-
trieben mit mehr als 50 Beschäftigten zu begrüßen. Allerdings fehlten in beiden Anträgen konkrete Aussagen zur
Vereinfachung.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnt beide Anträge ab. Die Vorschläge der Frak-
tionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKEN. beruhten auf einer verzerrten Sicht des betrieblichen
Miteinanders von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und seien ungeeignet, die Betriebsverfassung weiter zu ent-
wickeln. Die Betriebsverfassung habe sich als Teil der Verantwortungspartnerschaft von Arbeitgebern und Ar-
beitnehmern gerade in der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 bewährt. Eine Weiterentwick-
lung der Betriebsverfassung müsse an dieser Stelle ansetzen und das BetrVG aktuellen Entwicklungen anpassen.
Dazu gehörten besonders Anforderungen und Herausforderungen, die die Digitalisierung von Wirtschaft und Ar-
beitswelt mit sich bringen würden. Diese Anforderungen stellten nicht das vertrauensvolle Zusammenarbeiten
von Belegschaft und Arbeitgeber in Frage, sie machten aber Änderungen am Gesetz unumgänglich. Verschiedene
Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes würden durch sie auf den Prüfstand gestellt.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall sieht keine Notwendigkeit für eine Änderung des BetrVG und emp-
fiehlt, von einer Umsetzung der beiden Anträge abzusehen. Zweck das BetrVG sei es, ein Vertrauen zwischen
Beschäftigten und Arbeitgebern zu schützen. Dieser Zweck würde durch die auf fehlerhaften Analysen beruhen-
den Forderungen der Fraktionen konterkariert. Die Annahme eines Regelungsbedarfs sei aufgrund der einzelfall-
gerechten Rechtsprechung und der Praxis nicht korrekt. So unterstützten z. B. schon jetzt zahlreiche Arbeitgeber
ihre Wahlvorstände fachlich. Beeinträchtigungen des Betriebsrats seien ausreichend untersagt. Fraglich seien
auch die Praxistauglichkeit einer Meldepflicht und die sachliche Begründung für eine Ausweitung des Kündi-
gungsschutzes. Insgesamt werde die Betriebsratsarbeit bereits ausreichend geschützt.
Der Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V. sieht keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der in den Anträgen
benannten Punkte und spricht sich grundsätzlich für eine Effizienzsteigerung von Mitbestimmungsprozessen so-
wie die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer aus. Bezüglich des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜ-
NEN wird kritisiert, dass das Fehlen eines Betriebsrates seine Ursache auch bei den Arbeitnehmern haben könne.
Dies werde nicht berücksichtigt. Auch Maßnahmen, wie die Meldepflicht von Straftaten gegen Betriebsräte, eine
Meldepflicht für Betriebsräte und Informationsveranstaltungen über Betriebsratsarbeit seitens der Arbeitgeber
seien abzulehnen. Diese Vorschläge brächten lediglich bürokratischen Aufwand mit sich und seien durch beste-
hende Regelungen bereits erfüllt. Auch die Vorschläge der Fraktion DIE LINKE. entbehrten einer verständlichen
Begründung und würden dem Zweck des BetrVG nicht gerecht. So würde eine Verlängerung des Kündigungs-
schutzes eher dem Schutz Einzelner dienen und die Gefahr von Missbrauch mit sich bringen. Eine unbefristete
Arbeitsstelle für Betriebsratsmitglieder sei wegen der Möglichkeit des Nachrückens anderer nicht notwendig.
Auch eine Verpflichtung für Arbeitgeber, Informationsveranstaltungen durchzuführen, sei ebenso wenig haltbar
wie der Vorschlag zur Hinzuziehung von Sachverständigen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7595
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sieht für beide Anträge keinen Bedarf. Ihr Ziel, mehr Betriebs-
räte zu installieren und diese zu schützen, sei unbegründet. In den überwiegend größeren Handwerksunternehmen,
die über einen Betriebsrat verfügten, werde der zentrale Grundsatz des BetrVG, die vertrauensvolle Zusammen-
arbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern, bereits umfassend umgesetzt. Die überwiegende Anzahl der
kleineren Handwerksbetriebe habe zwar keinen Betriebsrat. Das sei aber auch nicht nötig. Die persönliche Nähe
zwischen Unternehmer und Beschäftigten ermögliche einen kooperativen Umgang auch ohne Hilfe des BetrVG.
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sei festzustellen, dass ein verstärkter Kündigungsschutz
einerseits wegen § 25 BetrVG nicht notwendig sei. Auch würde eine derartige Erweiterung die Unterstellung
implizieren, alle Arbeitgeber arbeiteten gegen den Betriebsrat. Zudem werde eine Meldepflicht über Betriebsräte
und gegen diese verübte Straftaten wegen des Bürokratieaufwands und möglicher Diskreditierungen abgelehnt.
Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. wird entgegengesetzt, dass Informationsveranstaltungen durch den Ar-
beitgeber nicht in dessen Aufgabenbereich fielen. Auch wären die Kosten für eine erweiterte Hinzuziehung von
Sachverständigen ebenso wie höhere Bußgelder unverhältnismäßig. Vermeidbare erhebliche Kosten stünden auch
hinter der Erweiterung von Freistellungsansprüchen. Auch eine Erweiterung des Kündigungsschutzes stelle einen
inakzeptablen Individualschutz dar.
Nach Angaben der Familienunternehmer e. V. – ASU haben 27 % der Familienunternehmen einen Betriebsrat,
wobei ein Viertel der Unternehmer die Zusammenarbeit als „schlecht“ bewerte. Dies liege teils daran, dass der
Betriebsrat missbraucht werde. U. a. aus diesem Grund lehnt der Verband beide Anträge umfassend ab. Insbeson-
dere würden an die Gründung von Betriebsräten nur geringe Anforderungen gestellt. Auch bezüglich eines stär-
keren Schutzes von sich betrieblich engagierenden Mitarbeitern bestehe wegen der durchgreifenden Rechtspre-
chung kein Handlungsbedarf. Eine Meldepflicht würde Denunziantentum stützen. Freistellungen seien bereits
sehr stark genutzt. Stattdessen sei darüber abzustimmen, ob ein Betrieb einen Betriebsrat einrichten möchte. Die
Einrichtung sei ab elf Mitarbeitern möglich. Zudem müsse die Amtszeit des Betriebsrates begrenzt sein u. a. m.
Diese Maßnahmen seien geeignet, ein gutes Zusammenwirken zu sichern.
Das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht verweist auf den niedrigen Anteil von Betrieben mit Betriebsrat
(9 %) und von durch Betriebsräte vertretene Beschäftigte (West: 43 %, Ost: 33 %) sowie auf schwierige Bedin-
gungen für die Arbeit bestehender und die Wahl neuer Betriebsräte. An diese Entwicklungen knüpften beide
Anträge zu Recht an. Dabei sei die Ausweiterung des vereinfachten Wahlverfahrens auf Betriebe mit mehr als
50 Beschäftigten sinnvoll und habe sich beispielsweise im Metallbereich auch in der Praxis bereits bewährt. Die
Ausweitung auf Betriebe mit 150 bis 200 Mitarbeiter erscheine praktikabel. Darüber hinaus solle der Schutz der
Initiatoren einer Wahl verbessert werden. Die Aufnahme in §§ 78 und 119 BetrVG erscheine allerdings nicht
ausreichend. Nach Hinterlegung der Absicht bei einer neutralen Stelle (Notar, Bundesagentur für Arbeit o. ä.) zur
Objektivierung des Schutzbeginns solle sich der Schutz an §§ 103 BetrVG, 15 Absatz 3 KSchG ausrichten und
nachwirkend insgesamt von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Ferner solle der Schutz befristet beschäf-
tigter Betriebsratsmitglieder verbessert werden. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei hier deutlich
zu eng, weil hiernach der Schutz für das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied eine Benachteiligung wegen
der Betriebsratstätigkeit voraussetze. Diese werde jedoch nur in seltensten Fällen nachzuweisen sein. Daher emp-
fehle sich eine Regelung analog § 78a BetrVG.
Der Sachverständige Prof. Franz Josef Düwell äußert sich zustimmend bezüglich der Forderungen der Frakti-
onen nach einer Sicherstellung der betrieblichen Mitbestimmung. Diese sei ein wichtiger Gedanke des Sozial-
staatsprinzips. Dem in Untersuchungen festgestellten Handlungsbedarf bezüglich der Anzahl von Betriebsräten
entspräche die Ausdehnung des vereinfachten Wahlverfahrens. Informationsveranstaltungen seitens der Arbeit-
geber seien aber wegen der Praxis des Union-Busting keine geeignete Form der Unterstützung. Union-Busting
gelte es zudem stärker durch die demokratischen Parteien entgegenzutreten. Zudem seien die vorgeschlagenen
Schutzbestimmungen wie eine Aufnahme des Wahlverstands in den § 78 BetrVG, die Erweiterung des Kündi-
gungsschutzes nach § 15 Absatz 3 KSchG u. a. m. sinnvoll. Die Quote befristeter Arbeitsverträge von 8,1 % sei
hinsichtlich der vierjährigen Amtszeit des Betriebsrates problematisch. Auch hier sei den Anträgen Recht zu ge-
ben und ein besonderer Schutz analog § 78a BetrVG für befristet angestellte Betriebsratsmitglieder einzurichten.
Darüber hinaus müsse auch die aktuell erschwerte Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern vereinfacht werden.
Der Sachverständige Thomas Berger stimmt den antragstellenden Fraktionen hinsichtlich des von ihnen gese-
henen Handlungsbedarfs zu. Betriebsrat-Bashing, eine der Ursachen der geringen Verbreitung von Betriebsräten,
wirke sich selbst auf Betriebe gesetzestreuer Arbeitgeber aus. Entgegengewirkt werden müsse auch der Tendenz,
dass besonders in kleineren Unternehmen die Bildung von Betriebsräten aus Angst vor negativen Auswirkungen

Drucksache 18/7595 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
unterlassen werde. Es bestehe die Befürchtung, dass eine finanzielle Belastung des Unternehmens durch den Be-
triebsrat sich u. a. in Form von Stelleneinbußen auf die Belegschaft auswirke. Mithin sei das von der Fraktion
DIE LINKE. vorgeschlagene Umlageverfahren wichtig. Weiter sei die Fraktion betreffend der Vereinfachung des
Wahlverfahrens, der Hinzuziehung von Sachverständigen, dem erweiterten (Kündigungs-)Schutz von Betriebs-
ratsmitgliedern u. a. m. zu unterstützen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden durch das Schließen von In-
formations- und Regelungslücken die Bildung und Arbeit von Betriebsräten besonders in kleineren und mittleren
Unternehmen unterstützen. Einzelne der vorgeschlagenen Punkte, wie die Erhöhung des Bußgelds, bedürften je-
doch der Modifikation. Dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt der Sachverständige um-
fassend zu. Er verweist zur Begründung auf die Rechtssicherheit und das Schließen von Schutzlücken. So wäre
z. B. die Erweiterung des § 78 BetrVG wichtig, um alle an der Betriebsratsarbeit beteiligten Personengruppen
sachgerecht zu schützen. Den Betroffenen ebenfalls den Schutz des § 119 I Nummer 3 BetrVG zukommen zu
lassen, wäre ein Gebot der Folgerichtigkeit. Insgesamt seien die Anträge zu unterstützen, um der Bestimmung,
dass Betriebsräte gewählt werden nach § 1 BetrVG, gerechter zu werden.
Der Sachverständige Dr. Martin Behrens begrüßt den Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
die Wahl von Betriebsräten zu erleichtern, Initiatoren und Initiatorinnen der Wahl besser zu schützen sowie gegen
Betriebsräte gerichtete Straftaten besser verfolgen zu können. Über den Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN hinausgehend werde angeregt, die Ressourcenausstattung von Gesamtbetriebsräten in filiali-
sierten Unternehmensstrukturen mit dem Ziel zu verbessern, sie in die Lage zu versetzen, das ihnen in § 17 Ab-
satz 1 BetrVG zugestandene Recht zur Initiierung einer Betriebsratswahl wirksam wahrnehmen zu können. Ferner
untermauerten neuere Ergebnisse der Mitbestimmungsforschung die Notwenigkeit für einen besseren Schutz der
Initiatoren und Initiatorinnen einer Betriebsratswahl. Arbeitgebermaßnahmen, die darauf zielten, die Gründung
von Betriebsräten zu verhindern, nähmen unterschiedliche Formen an: sie reichten von Versuchen der Einschüch-
terung bis hin zur Kündigung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Betriebsratswahl oder gar der Schließung
des betreffenden Betriebs (bzw. der Drohung damit). Wie die WSI-Befragung hauptamtlicher Gewerkschafter
zeige, bedienten sich Arbeitgeber hierbei eines weiten Repertoires von Maßnahmen. Einschüchterungsversuchen
zur Verhinderung der betrieblichen Mitbestimmung seien besonders Mitarbeiter in atypischen Beschäftigungs-
verhältnissen ausgesetzt. Auf derartige Versuche sei mit denen von der Fraktion vorgeschlagenen Schutzvor-
schriften zu reagieren. Weitergehend schlägt der Sachverständige vor, Gesamtbetriebsräte in filialisierten Unter-
nehmensstrukturen durch einen eigenständigen Freistellungsanspruch zu unterstützen. Schließlich liege hier ein
Bereich, in dem die betriebliche Mitbestimmung besonders bedroht sei.
Weitere Einzelheiten können dem Protokoll der Anhörung sowie den Stellungnahmen auf Drucksache 18(11)434
entnommen werden.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Anträge auf den Drucksachen 18/5327 und 18/2750 in seiner
63. Sitzung am 17. Februar 2016 abschließend beraten. Dabei hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales dem
Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 18/5327 und die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/2750 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte die wichtige Rolle von Betriebsräten in der sozialen Marktwirtschaft. Sie
seien als kompetente Sozialpartner ein Standortvorteil für die deutsche Wirtschaft und trügen erheblich zum so-
zialen Frieden bei. Betriebsräte zu stärken, sei daher grundsätzlich sinnvoll. Notwendig sei dies auch angesichts
der veränderten Bedingungen durch Digitalisierung und Betriebsausgründungen. Doch dafür brauche man ausge-
wogene Vorschläge, die auch die Seite der Arbeitgeber berücksichtigten. Das sei in beiden vorliegenden Anträgen
aber nicht der Fall. Neuen Vorschlägen sollte eine ausgewogene Beratung vorausgehen, die Arbeitgeber und Ge-
werkschaften gleichermaßen einbeziehe.
Die Fraktion der SPD hob ebenfalls die Bedeutung von Betriebsräten für Deutschlands wirtschaftliche und de-
mokratische Zukunft hervor. Betriebliche Mitbestimmung schaffe einen Interessenausgleich zum Vorteil von Un-
ternehmen und Beschäftigten. Daher müsse die Politik Behinderungen der Betriebsratswahl und -arbeit politisch

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7595
entgegenwirken. Die vorliegenden Anträge zielten – bei Kritik an einzelnen Konsequenzen – in die richtige Rich-
tung, wie auch die Sachverständigenanhörung gezeigt habe. So müsse der Kündigungsschutz früher greifen, damit
auch die erstmalige Vorbereitung einer Betriebsratswahl geschützt sei. Gegen das Union-Busting der laufenden
Betriebsratsarbeit müsse ebenfalls vorgegangen werden. Die Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens sei
durchaus sinnvoll. Die Koalition habe bereits einiges zugunsten die Arbeitnehmerrechte auf den Weg gebracht
und die SPD werde weiterhin für den Schutz der Arbeitnehmerrechet eintreten. Der Koalitionsvertrag sehe aller-
dings zum Thema betriebliche Mitbestimmung keine weitergehende Veränderung vor.
Die Fraktion DIE LINKE. plädierte für eine Stärkung der Rechte von Betriebsräten. Die Probleme im Bereich
der Interessenvertretung seien nicht gelöst. Nur rund 40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland würden durch
einen Betriebsrat vertreten. Betriebsräte würden zudem teils erheblich unter Druck gesetzt, die Gründung neuer
Betriebsräte verhindert. Die Beschäftigten müssten aber an der Gestaltung der betrieblichen Wirklichkeit beteiligt,
ihre Rechte im Arbeitsalltag durchgesetzt werden. Das werde durch die gezielte Störung der Betriebsratsarbeit
verhindert. Die Sachverständigen hätten die Forderungen des Linken-Antrags unterstützt, besonders die Auswei-
tung des vereinfachten Wahlverfahrens und stärkeren Schutz für beteiligte Mitarbeiter bereits in der Vorberei-
tungsphase einer Betriebsratswahl. Darüber hinaus seien bessere Freistellungsmöglichkeiten und schärfere Sank-
tionen bei Fehlverhalten nötig.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich ebenfalls ihre Forderungen nach stärkerem Schutz und
Unterstützung für Betriebsräte. Betriebliche Mitbestimmung sei gelebte Partizipation und Demokratie. Auch habe
der Gesetzgeber sich in § 1 BetrVG mit der Formulierung Betriebsräte „werden“ gewählt deutlich positioniert.
Diese Position stehe nicht in Einklang mit der stattfindenden Verhinderung von Betriebsratswahlen durch Arbeit-
geber und einem gegen die Betriebsratsarbeit gerichteten Mobbing. Diese Probleme seien nicht gelöst. Nur rund
40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland würden noch durch Betriebsräte vertreten, circa jedes zehnte Unter-
nehmen habe überhaupt noch einen Betriebsrat. Besonders schutzbedürftig seien dabei befristet beschäftigte Be-
triebsräte. Oft seien sie die ersten, die nach Ablauf der Befristung gehen müssten. Hier seien Verbesserungen
dringend notwendig. Mehr Schutz werde auch in der Vorbereitungsphase der Betriebsratswahl gebraucht. Dies
sei in § 78 Betriebsverfassungsgesetz aufzunehmen. Zu klären sei auch, warum § 119 Betriebsverfassungsgesetz
keine Wirkung entfalte. Die Fraktion habe sich wegen der Dringlichkeit der anstehenden Probleme bewusst für
einen moderaten Antrag entschieden, um den Schritt zu Verbesserungen und die Zustimmung zu erleichtern.

Berlin, den 17. Februar 2016

Beate Müller-Gemmeke
Berichterstatterin

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