BT-Drucksache 18/7552

zu dem Entwurf des EU-Jahresberichts 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt Ratsdok. 9593/15 - Drucksache 18/5982 Nr. A.47 -

Vom 17. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7552
18. Wahlperiode 17.02.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Entwurf des EU-Jahresberichts 2014 über Menschenrechte
und Demokratie in der Welt
Ratsdok. 9593/150F0F
– Drucksache 18/5982 Nr. A.47 –

A. Problem
Die jährlich vorgelegten EU-Berichte über Menschenrechte und Demokratie in
der Welt geben einen Überblick über die Aktivitäten der EU in diesem Bereich.
Die EU zeigte sich 2014 weiterhin entschlossen, die Achtung der Menschenrechte
weltweit zu fördern und sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts
einzusetzen. Der Strategische Rahmen und der Aktionsplan der EU für Menschen-
rechte und Demokratie, die im Juni 2012 angenommen worden waren, blieben die
beiden Referenzdokumente für die EU-Außenpolitik in diesem Bereich, da in
ihnen die Leitprinzipien und wichtigsten Prioritäten für EU-Maßnahmen festge-
legt sind. Der Entwurf des Jahresberichts 2014 über Menschenrechte und Demo-
kratie in der Welt befasst sich mit den Aktivitäten der EU im Berichtszeitraum im
Rahmen der Beziehungen zu anderen Ländern, in multilateralen Foren sowie mit
praktischen Maßnahmen vor Ort.

B. Lösung
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/7552 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/5982, Nr. A.47, Ratsdok.
9593/15, wolle der Deutsche Bundestag folgende Entschließung annehmen:
„Der Deutsche Bundestag wertet den EU-Jahresbericht 2014 über Menschen-
rechte und Demokratie in der Welt als umfassenden Überblick über die vielfälti-
gen internen und externen Aktivitäten der Europäischen Union (EU) im Bereich
der Menschenrechtspolitik. Im Berichtszeitraum blieben der Strategische Rahmen
und der Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie, die 2012 erstmals an-
genommenen wurden, die Referenzdokumente für die Außenpolitik der EU. Ziel
beider Schlüsseldokumente ist es, die Menschenrechtspolitik der EU kohärenter
und effizienter zu gestalten und Menschenrechte und Demokratie in den Mittel-
punkt ihrer Außenpolitik und ihres auswärtigen Handelns zu stellen. Dieser erste
Aktionsplan lief am Ende des Berichtszeitraums aus.
Der Deutsche Bundestag begrüßt den breit angelegten Konsultationsprozess, auf
dessen Grundlage der erste Aktionsplan bewertet und der neue Aktionsplan vor-
bereitet wurde. Er begrüßt gleichfalls, dass die EU damit auch den Empfehlungen
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bun-
destages zu den EU-Jahresberichten 2012 und 2013 nachgekommen ist, um mit
einem Folgeaktionsplan die Konturen der Menschenrechtspolitik im auswärtigen
Handeln der EU weiter zu schärfen. Die hohe Mobilisierungswirkung des ersten
Aktionsplanes für das Engagement aller EU-Akteure, Menschenrechtsaspekte im
gesamten Spektrum der EU-Außenpolitik einzubeziehen, bildet den Maßstab für
den im Juli 2015 verabschiedeten zweiten Aktionsplan (2015-2019).
Der Deutsche Bundestag würdigt das Engagement der Hohen Vertreterin der EU
für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini, die die Menschenrechte
als Richtschnur für die Ausrichtung der Außenpolitik und für die Beziehungen
der EU zu anderen Institutionen und zur Zivilgesellschaft ansieht. Den Themen
Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau räumt sie inner-
halb der EU-Außenbeziehungen weiterhin Vorrang ein. Aufgabe des EU-Sonder-
beauftragten für Menschenrechte Stavros Lambrinidis ist es, Kohärenz, Wirksam-
keit und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik zu gewährleisten. Seine
menschenrechtspolitische Aufmerksamkeit galt im Berichtszeitraum besonders
den strategischen Partnerländern der EU, den Transformationsländern und regio-
nalen Partnerländern sowie der Steigerung der Außenwirkung und des Einsatzes
der EU für multilaterale und regionale Menschenrechtsmechanismen und der Zu-
sammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. In seinem zweiten Amtsjahr setzte sich
der EU-Beauftragte ebenfalls besonders für den Schutz und die Förderung der
Frauenrechte ein. Sein Mandat wurde für weitere zwei Jahre, bis Februar 2017,
verlängert.
Die Zahl der Staaten, mit denen die EU Menschenrechtsdialoge führte, ist weiter
gewachsen. So fanden im Jahr 2014 mit jeweils 37 Partnerländern und regionalen
Zusammenschlüssen Menschenrechtsdialoge und -konsultationen statt. Hier
bleibt ein konsequentes Monitoring der Ergebnisse weiter wichtig. Dank der in-
tensivierten Zusammenarbeit zwischen den EU-Delegationen und den Botschaf-
ten der Mitgliedstaaten konnten die Menschenrechtsdialoge besser strukturiert
und kohärenter geführt werden.
Im Berichtszeitraum – dem Jahr nach der Annahme der EU-Leitlinien zur Förde-
rung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit – widmete die EU diesem welt-
weit stark gefährdeten Menschenrecht besondere Aufmerksamkeit. Der Deutsche
Bundestag unterstützt die EU, das Recht auf Religions- und Weltanschauungs-
freiheit weiterhin entschlossen zu verteidigen. Mit großer Sorge nimmt der Deut-
sche Bundestag die zunehmende Gewalt gegen und die terroristischen Anschläge

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7552
auf Angehörige religiöser Gemeinschaften und auf religiöse Stätten wahr. Er be-
stärkt die EU, mittels diplomatischer Demarchen, Erklärungen und durch die
Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten die Einschrän-
kung dieser elementaren Grundfreiheit konsequent zu verurteilen und teilt die kri-
tische Einschätzung der spezifischen Situationen in Syrien, im Irak, in der Zen-
tralafrikanischen Republik, in Nigeria, Iran, Myanmar/Birma, im Sudan sowie in
Pakistan und Brunei.
Der Deutsche Bundestag ist entsetzt über die Gräueltaten der Terrormiliz des Is-
lamischen Staates (IS) und die groben Verstöße gegen grundlegende Menschen-
rechte im Irak und in Syrien, insbesondere gegen die Religionsgemeinschaft der
Jesiden. Der multireligiöse und multiethnische Charakter beider Länder muss ge-
schützt werden. Die Benennung eines Beauftragten für Religionsfreiheit durch die
EU-Kommission mit dem Ziel, das Engagement der EU für das Menschenrecht
auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit auszubauen sowie personell und in-
stitutionell zu verankern, bleibt aufgrund der negativen Entwicklungen im Be-
richtszeitraum aus Sicht des Deutschen Bundestages ein weiterhin dringend zu
unterstützender Vorschlag. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Förderung
der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, der Schutz von Minderheitenange-
hörigen sowie die Bekämpfung von Diskriminierung ein Schwerpunkt des Euro-
päischen Instruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)
bildete.
Der Deutsche Bundestag teilt die Besorgnis der EU über den sich verringernden
Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in vielen Ländern, über Restriktionen
gegenüber Nichtregierungsorganisationen sowie über Schikane und Menschen-
rechtsverletzungen von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und Bloggern.
Insofern unterstreicht der Deutsche Bundestag die Bedeutung des EIDHR als
zentrales Finanzierungsinstrument zur Unterstützung von Organisationen der Zi-
vilgesellschaft sowie von Menschenrechtsverteidigern. Zur besseren Umsetzung
der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern hat die EU 2014
eine praktische Handreichung für EU-Delegationen und Botschaften erstellt. Mit
ihren landesspezifischen Kenntnissen fällt den Auslandsvertretungen eine Schlüs-
selrolle bei der Umsetzung der Leitlinien zu.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die EU auch im zurückliegenden Berichts-
jahr die Zivilgesellschaft großzügig mit Mitteln aus dem EIDHR gefördert hat und
somit dessen wichtige Rolle als unabhängiges Finanzierungsinstrument weiter
ausbauen konnte. 2014 wurden über die 1.449 laufenden EIDHR-Projekte hinaus
mehr als 500 neue Initiativen eingeleitet. Mit Haushaltsmitteln von 1,3 Mrd. Euro
für Zeitraum von 2014 bis 2020 unterstützt EIDHR Akteure der Zivilgesellschaft
bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratie auch in den Ländern,
in denen Regierungen dieser Förderung nicht zustimmen. Dadurch wird die Fä-
higkeit der EU gesteigert, auf Notfälle im Menschenrechtsbereich rasch zu rea-
gieren und internationale und regionale Mechanismen zum Schutz der Menschen-
rechte besser zu unterstützen. Die Abschaffung der Todesstrafe weltweit sowie
die Abschaffung von Folter und Misshandlung sind dabei Hauptziele europäischer
Menschenrechtspolitik mit höchsten Prioritäten im Rahmen des EIDHR als auch
innerhalb ihres Strategischen Rahmens und des Aktionsplans für Menschenrechte
und Demokratie. Die Stärkung der Rolle der EU als weltweite Vorreiterin für die
Abschaffung der Todesstrafe unterstützt der Deutsche Bundestag nach Kräften
und fordert sie auf, in ihrem Bemühen nicht nachzulassen, gegenüber Drittstaaten,
die das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und
politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe noch nicht ratifiziert haben,
weiterhin mit Nachdruck dafür zu werben.

Drucksache 18/7552 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Im Rahmen des EIDHR finanziert die EU auch Wahlbeobachtungsmissionen, die
einen erfolgreichen Beitrag zu den demokratischen Prozessen in Drittländern leis-
ten können. So konnte das Europäische Parlament (EP) im Berichtsjahr auf
20 Jahre Wahlbeobachtungsmissionen zurückblicken. Mit ihrem Bericht hat die
Koordinierungsgruppe des EP einen stärker strategisch ausgerichteten Ansatz auf
dem Gebiet der Demokratieförderung vorgeschlagen. 2014 engagierte sich die EU
mit Wahlbeobachtungsmaßnahmen in Ägypten, der Ukraine, in Tunesien und der
Republik Moldau.
Durch offensive öffentliche Erklärungen und in ihren bilateralen Beziehungen zu
Drittstaaten hat die EU Einschränkungen der Meinungsfreiheit und des Zugangs
zum Internet sowie die Angriffe auf Journalisten und Bloggern verurteilt. Der
Deutsche Bundestag begrüßt die Entschlossenheit der EU, sich künftig noch mehr
für die Meinungsfreiheit, einschließlich der Medienfreiheit einzusetzen, die sie
mit der Verabschiedung von Menschenrechtsleitlinien in diesem Bereich im Be-
richtszeitraum zusätzlich bekräftigt hat.
Mit Blick auf den Aspekt „Menschenrechte und Konfliktprävention bzw. -bewäl-
tigung“ hat die EU ihre Menschenrechts- und Gleichstellungspolitik im Rahmen
der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) weiter ausge-
baut. 2014 wurden für alle GSVP-Missionen und -Operationen Berater oder An-
sprechpartner für Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen benannt. Das im
Jahr 2013 als Pilotprojekt in Ländern der Sahel-Zone eingesetzte Konfliktfrüh-
warnsystem wurde im Berichtszeitraum global ausgedehnt. Es verfügt über In-
strumente und Vorgehensweisen, die zahlreiche Menschenrechtsindikatoren wie
die Achtung des internationalen Rechtsrahmens für Menschenrechte, die Ge-
schlechtergleichstellung, die Pressefreiheit und die Wahrung der bürgerlichen und
politischen Freiheiten enthalten.
Der Deutsche Bundestag hält es für richtig, dass die EU Menschenrechte immer
stärker auch in ihre Wirtschafts- und Handelspolitik einbezieht. So informiert
z. B. der Jahresbericht, dass im Vorfeld von Handels- und Investitionsabkommen
menschenrechtliche Folgenabschätzungen durchgeführt werden, für die es nun
auch Leitlinien gibt, dass die Richtlinie zur Offenlegung von nichtfinanziellen In-
formationen (CSR-RL) für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern erlassen
wurde und die Umsetzung der UN-Leitlinien über Wirtschaft und Menschen-
rechte durch die Erstellung von Nationalen Aktionsplänen befördert werden soll.
Deutschland bereitet die Umsetzung der CSR-Richtlinie vor. Der Nationale Akti-
onsplan über Wirtschaft und Menschenrechte wird gerade erarbeitet und soll 2016
vorgelegt werden. Auch in ihrem eigenen auswärtigen Handeln bemüht sich die
EU um die Umsetzung der UN-Leitlinien.
Nach den menschenverachtenden Terroranschlägen von Paris am 13. November
2015 wird deutlich, wie wichtig der weitere Ausbau multilateraler Ansätze zur
Terrorismusbekämpfung ist. Der Deutsche Bundestag misst den politischen Dia-
logen zur Terrorismusbekämpfung der EU höchste Priorität zu. Diese Dialoge
leisten einen wichtigen Beitrag zur Vertiefung des bilateralen und internationalen
Konsenses und verstärken die internationalen Anstrengungen zur Verhütung und
Bekämpfung von Terrorismus. Der Deutsche Bundestag teilt die Überzeugung der
EU, dass den Vereinten Nationen bei der Bekämpfung der weltweiten Bedrohung
durch Terrorismus eine zentrale Rolle zukommt. Die weltweite Strategie der Ver-
einten Nationen zur Terrorismusbekämpfung steht im vollen Einklang mit dem
Ansatz der EU, ihre Agenden fußen auf dem Grundsatz: Förderung eines straf-
rechtlichen Konzepts, das Menschenrechte schützt und Rechtsstaatlichkeit auf-
rechterhält. Im November 2014 billigten die Mitgliedstaaten den EU-Leitfaden
für die Terrorismusbekämpfung, der gewährleisten soll, dass bei der Planung und
Durchführung von Projekten zur Unterstützung der Terrorismusbekämpfung in
Drittländern Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht beachtet werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7552
Die EU hat 2014 die Umsetzung der Leitlinien zum humanitären Völkerrecht und
die Verbreitung des humanitären Völkerrechts bei allen Konfliktparteien, auch bei
bewaffneten nichtstaatlichen Akteuren, vorangetrieben. Der Deutsche Bundestag
fordert die EU auf, in ihrem Einsatz gegen schwerste Verletzungen des humani-
tären Völkerrechts, einschließlich gezielter Tötungen, erzwungener Konvertie-
rungen, Entführungen, Frauenhandel, Versklavung von Frauen und Kindern, Rek-
rutierung von Kindern für Selbstmordattentate, sexueller und körperlicher Miss-
handlung sowie Folter, durch die Terrormiliz IS in Syrien und im Irak nicht nach-
zulassen.
Die stark angewachsene Migration aus den Krisenregionen des Nahen und Mitt-
leren Ostens sowie Teilen Afrikas sind eine Herausforderung, der sich alle EU-
Mitgliedstaaten gemeinsam stellen müssen. Der Deutsche Bundestag begrüßt des-
halb die Beschlüsse des EU-Afrika-Gipfels vom November 2015 in Valetta und
appelliert an alle EU-Mitgliedstaaten, die Zusagen einzuhalten. Die verabschie-
deten Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Flucht-
ursachen und müssen deshalb zeitnah umgesetzt werden. In diesem Kontext ist
die Beseitigung des Menschenhandels ein Schwerpunkt des übergreifenden Rah-
mens für auswärtige Asylpolitik der EU „Gesamtansatz Migration und Mobilität“.
Die Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel sowie der Schutz der Op-
fer werden in sämtlichen einschlägigen Abkommen und Partnerschaften mit
Nicht-EU-Ländern und in allen Dialogen der EU über Migration und Mobilität
systematisch angegangen. In den Menschenrechtsdialogen bringt die EU das
Thema Menschenhandel mit über 40 Ländern zur Sprache. Der Deutsche Bundes-
tag unterstützt die EU weiterhin bei der Umsetzung ihrer Strategie zur Beseitigung
des Menschenhandels 2012-2016.
Der Deutsche Bundestag fordert die EU auf, die Menschenrechtslage bei allen
Beitrittskandidaten und potentiellen Beitrittskandidaten weiterhin mit größter
Aufmerksamkeit zu verfolgen und mit Nachdruck auf die Einhaltung der Men-
schenrechte zu drängen.
Menschenrechte haben in der Politik der EU ein immer größeres Gewicht, nicht
zuletzt durch die im Strategischen Rahmen festgelegten Grundsätze, Ziele und
Prioritäten, erhalten. Sie sehen vor, dass Menschenrechte in allen Politikbereichen
der EU berücksichtigt werden. Diesen Ansatz intensiv weiter zu verfolgen, unter-
stützt der Deutsche Bundestag auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung, die
sich aus der Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU im Jahr 2012 ergibt.“

Berlin, den 27. Januar 2016

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Drucksache 18/7552 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Erika Steinbach, Frank Schwabe, Annette Groth und Tom
Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf des EU-Berichts 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der
Welt auf Ratsdok. 9593/15 am 11. September 2015 mit Drucksache 18/5982 Nr. A.47 an den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung und an den Auswärtigen Ausschuss, den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die EU zeigte sich 2014 weiterhin entschlossen, die Achtung der Menschenrechte weltweit zu fördern und sich
für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einzusetzen. Der Strategische Rahmen und der Aktionsplan der
EU für Menschenrechte und Demokratie, die im Juni 2012 angenommen worden waren, blieben die beiden Refe-
renzdokumente für die EU-Außenpolitik in diesem Bereich, da in ihnen die Leitprinzipien und wichtigsten Prio-
ritäten für EU-Maßnahmen festgelegt sind. Der Entwurf des Jahresberichts 2014 über Menschenrechte und De-
mokratie in der Welt befasst sich mit den Aktivitäten der EU im Berichtszeitraum im Rahmen der Beziehungen
zu anderen Ländern, in multilateralen Foren sowie mit praktischen Maßnahmen vor Ort. In einem thematischen
Teil gibt der Bericht einen Überblick über die Gesamtaktivitäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte und
Demokratie. Hervorgehoben werden unter anderem die Aktivitäten aus dem zweiten Jahr des Mandats des EU-
Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, die Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem
Gebiet der Menschenrechte, die Entschlossenheit der EU, Menschenrechte und Demokratie in allen Bereichen der
Außenpolitik zu fördern, die Fortsetzung der Anstrengungen der EU zur Förderung demokratischer Reformen
und Werte, die Förderung der Universalität der Menschenrechte in der Arbeit auf multinationaler und regionaler
Ebene. Teil I des Entwurfs des EU-Jahresberichts 2014 widmet sich der Bedeutung, die den Menschenrechten
und der Demokratie in allen Politikfeldern der EU beigemessen werden. Teil II gibt einen Überblick über die
Förderung der Universalität der Menschenrechte durch die EU. Teil III bilanziert die Verfolgung kohärenter Po-
litikziele auf interner und internationaler Ebene. In Teil IV wird die Rolle der Menschenrechte in allen Bereichen
und Instrumenten der EU-Außenpolitik dargestellt. Teil V stellt die die Umsetzung der Prioritäten der EU auf
dem Gebiet der Menschenrechte im Einzelnen dar. Teil VI schildert die bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern
und Teil VII bildet die Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen ab. Teil VIII beinhaltet einen Beitrag des
Europäischen Parlaments zum Bericht. In einem abschließenden Teil des Berichts werden länder-und regional-
spezifische Themen behandelt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Entwurf des EU-Berichts auf Ratsdok. 9593/15 in seiner 47. Sitzung am
23. September 2015, der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 84. Sitzung am 27. Ja-
nuar 2016, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner 53. Sitzung am 27. Januar 2016,
der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in seiner 39. Sitzung am 23. Septem-
ber 2015 und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union in seiner 56. Sitzung am 27. Ja-
nuar 2016 beraten. Alle mitberatenden Ausschüsse empfehlen Kenntnisnahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Entwurf des EU-Jahresberichts 2014 über Men-
schenrechte und Demokratie in der Welt auf Ratsdok. 9593/15 in seiner 53. Sitzung am 27. Januar 2016 beraten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7552
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. folgende Ent-
schließung auf Ausschussdrucksache 17(18)117 anzunehmen:

„In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/5982, Nr. A.47, Ratsdok. 9593/15 wolle der Deutsche Bun-
destag folgende Entschließung annehmen:
Der Deutsche Bundestag wertet den EU-Jahresbericht 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt als
umfassenden Überblick über die vielfältigen internen und externen Aktivitäten der Europäischen Union (EU) im
Bereich der Menschenrechtspolitik. Im Berichtszeitraum blieben der Strategische Rahmen und der Aktionsplan
für Menschenrechte und Demokratie, die 2012 erstmals angenommenen wurden, die Referenzdokumente für die
Außenpolitik der EU. Ziel beider Schlüsseldokumente ist es, die Menschenrechtspolitik der EU kohärenter und
effizienter zu gestalten und Menschenrechte und Demokratie in den Mittelpunkt ihrer Außenpolitik und ihres
auswärtigen Handelns zu stellen. Dieser erste Aktionsplan lief am Ende des Berichtszeitraums aus.
Der Deutsche Bundestag begrüßt den breit angelegten Konsultationsprozess, auf dessen Grundlage der erste Ak-
tionsplan bewertet und der neue Aktionsplan vorbereitet wurde. Er begrüßt gleichfalls, dass die EU damit auch
den Empfehlungen des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages zu
den EU-Jahresberichten 2012 und 2013 nachgekommen ist, um mit einem Folgeaktionsplan die Konturen der
Menschenrechtspolitik im auswärtigen Handeln der EU weiter zu schärfen. Die hohe Mobilisierungswirkung des
ersten Aktionsplanes für das Engagement aller EU-Akteure, Menschenrechtsaspekte im gesamten Spektrum der
EU-Außenpolitik einzubeziehen, bildet den Maßstab für den im Juli 2015 verabschiedeten zweiten Aktionsplan
(2015-2019).
Der Deutsche Bundestag würdigt das Engagement der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspo-
litik Federica Mogherini, die die Menschenrechte als Richtschnur für die Ausrichtung der Außenpolitik und für
die Beziehungen der EU zu anderen Institutionen und zur Zivilgesellschaft ansieht. Den Themen Gleichstellung
der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau räumt sie innerhalb der EU-Außenbeziehungen weiterhin Vor-
rang ein. Aufgabe des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros Lambrinidis ist es, Kohärenz, Wirk-
samkeit und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik zu gewährleisten. Seine menschenrechtspolitische Auf-
merksamkeit galt im Berichtszeitraum besonders den strategischen Partnerländern der EU, den Transformations-
ländern und regionalen Partnerländern sowie der Steigerung der Außenwirkung und des Einsatzes der EU für
multilaterale und regionale Menschenrechtsmechanismen und der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. In
seinem zweiten Amtsjahr setzte sich der EU-Beauftragte ebenfalls besonders für den Schutz und die Förderung
der Frauenrechte ein. Sein Mandat wurde für weitere zwei Jahre, bis Februar 2017, verlängert.
Die Zahl der Staaten, mit denen die EU Menschenrechtsdialoge führte, ist weiter gewachsen. So fanden im Jahr
2014 mit jeweils 37 Partnerländern und regionalen Zusammenschlüssen Menschenrechtsdialoge und -konsultati-
onen statt. Hier bleibt ein konsequentes Monitoring der Ergebnisse weiter wichtig. Dank der intensivierten Zu-
sammenarbeit zwischen den EU-Delegationen und den Botschaften der Mitgliedstaaten konnten die Menschen-
rechtsdialoge besser strukturiert und kohärenter geführt werden.
Im Berichtszeitraum – dem Jahr nach der Annahme der EU-Leitlinien zur Förderung der Religions- und Weltan-
schauungsfreiheit – widmete die EU diesem weltweit stark gefährdeten Menschenrecht besondere Aufmerksam-
keit. Der Deutsche Bundestag unterstützt die EU, das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit weiterhin
entschlossen zu verteidigen. Mit großer Sorge nimmt der Deutsche Bundestag die zunehmende Gewalt gegen und
die terroristischen Anschläge auf Angehörige religiöser Gemeinschaften und auf religiöse Stätten wahr. Er be-
stärkt die EU, mittels diplomatischer Demarchen, Erklärungen und durch die Schlussfolgerungen des Rates für
Auswärtige Angelegenheiten die Einschränkung dieser elementaren Grundfreiheit konsequent zu verurteilen und
teilt die kritische Einschätzung der spezifischen Situationen in Syrien, im Irak, in der Zentralafrikanischen Re-
publik, in Nigeria, Iran, Myanmar/Birma, im Sudan sowie in Pakistan und Brunei.
Der Deutsche Bundestag ist entsetzt über die Gräueltaten der Terrormiliz des Islamischen Staates (IS) und die
groben Verstöße gegen grundlegende Menschenrechte im Irak und in Syrien, insbesondere gegen die Religions-
gemeinschaft der Jesiden. Der multireligiöse und multiethnische Charakter beider Länder muss geschützt werden.
Die Benennung eines Beauftragten für Religionsfreiheit durch die EU-Kommission mit dem Ziel, das Engagement
der EU für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit auszubauen sowie personell und in-
stitutionell zu verankern, bleibt aufgrund der negativen Entwicklungen im Berichtszeitraum aus Sicht des Deut-
schen Bundestages ein weiterhin dringend zu unterstützender Vorschlag. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass

Drucksache 18/7552 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, der Schutz von Minderheitenangehörigen sowie die
Bekämpfung von Diskriminierung ein Schwerpunkt des Europäischen Instruments für weltweite Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR) bildete.
Der Deutsche Bundestag teilt die Besorgnis der EU über den sich verringernden Handlungsspielraum der Zivil-
gesellschaft in vielen Ländern, über Restriktionen gegenüber Nichtregierungsorganisationen sowie über Schikane
und Menschenrechtsverletzungen von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und Bloggern. Insofern unter-
streicht der Deutsche Bundestag die Bedeutung des EIDHR als zentrales Finanzierungsinstrument zur Unterstüt-
zung von Organisationen der Zivilgesellschaft sowie von Menschenrechtsverteidigern. Zur besseren Umsetzung
der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern hat die EU 2014 eine praktische Handreichung
für EU-Delegationen und Botschaften erstellt. Mit ihren landesspezifischen Kenntnissen fällt den Auslandsver-
tretungen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Leitlinien zu.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die EU auch im zurückliegenden Berichtsjahr die Zivilgesellschaft groß-
zügig mit Mitteln aus dem EIDHR gefördert hat und somit dessen wichtige Rolle als unabhängiges Finanzie-
rungsinstrument weiter ausbauen konnte. 2014 wurden über die 1.449 laufenden EIDHR-Projekte hinaus mehr
als 500 neue Initiativen eingeleitet. Mit Haushaltsmitteln von 1,3 Mrd. Euro für Zeitraum von 2014 bis 2020
unterstützt EIDHR Akteure der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratie auch
in den Ländern, in denen Regierungen dieser Förderung nicht zustimmen. Dadurch wird die Fähigkeit der EU
gesteigert, auf Notfälle im Menschenrechtsbereich rasch zu reagieren und internationale und regionale Mechanis-
men zum Schutz der Menschenrechte besser zu unterstützen. Die Abschaffung der Todesstrafe weltweit sowie
die Abschaffung von Folter und Misshandlung sind dabei Hauptziele europäischer Menschenrechtspolitik mit
höchsten Prioritäten im Rahmen des EIDHR als auch innerhalb ihres Strategischen Rahmens und des Aktions-
plans für Menschenrechte und Demokratie. Die Stärkung der Rolle der EU als weltweite Vorreiterin für die Ab-
schaffung der Todesstrafe unterstützt der Deutsche Bundestag nach Kräften und fordert sie auf, in ihrem Bemühen
nicht nachzulassen, gegenüber Drittstaaten, die das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe noch nicht ratifiziert haben, weiterhin mit
Nachdruck dafür zu werben.
Im Rahmen des EIDHR finanziert die EU auch Wahlbeobachtungsmissionen, die einen erfolgreichen Beitrag zu
den demokratischen Prozessen in Drittländern leisten können. So konnte das Europäische Parlament (EP) im Be-
richtsjahr auf 20 Jahre Wahlbeobachtungsmissionen zurückblicken. Mit ihrem Bericht hat die Koordinierungs-
gruppe des EP einen stärker strategisch ausgerichteten Ansatz auf dem Gebiet der Demokratieförderung vorge-
schlagen. 2014 engagierte sich die EU mit Wahlbeobachtungsmaßnahmen in Ägypten, der Ukraine, in Tunesien
und der Republik Moldau.
Durch offensive öffentliche Erklärungen und in ihren bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten hat die EU Ein-
schränkungen der Meinungsfreiheit und des Zugangs zum Internet sowie die Angriffe auf Journalisten und Blog-
gern verurteilt. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Entschlossenheit der EU, sich künftig noch mehr für die
Meinungsfreiheit, einschließlich der Medienfreiheit einzusetzen, die sie mit der Verabschiedung von Menschen-
rechtsleitlinien in diesem Bereich im Berichtszeitraum zusätzlich bekräftigt hat.
Mit Blick auf den Aspekt „Menschenrechte und Konfliktprävention bzw. -bewältigung“ hat die EU ihre Men-
schenrechts- und Gleichstellungspolitik im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP) weiter ausgebaut. 2014 wurden für alle GSVP-Missionen und -Operationen Berater oder Ansprechpartner
für Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen benannt. Das im Jahr 2013 als Pilotprojekt in Ländern der Sahel-
Zone eingesetzte Konfliktfrühwarnsystem wurde im Berichtszeitraum global ausgedehnt. Es verfügt über Instru-
mente und Vorgehensweisen, die zahlreiche Menschenrechtsindikatoren wie die Achtung des internationalen
Rechtsrahmens für Menschenrechte, die Geschlechtergleichstellung, die Pressefreiheit und die Wahrung der bür-
gerlichen und politischen Freiheiten enthalten.
Der Deutsche Bundestag hält es für richtig, dass die EU Menschenrechte immer stärker auch in ihre Wirtschafts-
und Handelspolitik einbezieht. So informiert z. B. der Jahresbericht, dass im Vorfeld von Handels- und Investiti-
onsabkommen menschenrechtliche Folgenabschätzungen durchgeführt werden, für die es nun auch Leitlinien
gibt, dass die Richtlinie zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen (CSR-RL) für Unternehmen mit
mehr als 500 Mitarbeitern erlassen wurde und die Umsetzung der UN-Leitlinien über Wirtschaft und Menschen-
rechte durch die Erstellung von Nationalen Aktionsplänen befördert werden soll. Deutschland bereitet die Um-
setzung der CSR-Richtlinie vor. Der Nationale Aktionsplan über Wirtschaft und Menschenrechte wird gerade

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7552

erarbeitet und soll 2016 vorgelegt werden. Auch in ihrem eigenen auswärtigen Handeln bemüht sich die EU um
die Umsetzung der UN-Leitlinien.
Nach den menschenverachtenden Terroranschlägen von Paris am 13. November 2015 wird deutlich, wie wichtig
der weitere Ausbau multilateraler Ansätze zur Terrorismusbekämpfung ist. Der Deutsche Bundestag misst den
politischen Dialogen zur Terrorismusbekämpfung der EU höchste Priorität zu. Diese Dialoge leisten einen wich-
tigen Beitrag zur Vertiefung des bilateralen und internationalen Konsenses und verstärken die internationalen
Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus. Der Deutsche Bundestag teilt die Überzeugung
der EU, dass den Vereinten Nationen bei der Bekämpfung der weltweiten Bedrohung durch Terrorismus eine
zentrale Rolle zukommt. Die weltweite Strategie der Vereinten Nationen zur Terrorismusbekämpfung steht im
vollen Einklang mit dem Ansatz der EU, ihre Agenden fußen auf dem Grundsatz: Förderung eines strafrechtlichen
Konzepts, das Menschenrechte schützt und Rechtsstaatlichkeit aufrechterhält. Im November 2014 billigten die
Mitgliedstaaten den EU-Leitfaden für die Terrorismusbekämpfung, der gewährleisten soll, dass bei der Planung
und Durchführung von Projekten zur Unterstützung der Terrorismusbekämpfung in Drittländern Menschenrechte
und humanitäres Völkerrecht beachtet werden.
Die EU hat 2014 die Umsetzung der Leitlinien zum humanitären Völkerrecht und die Verbreitung des humanitä-
ren Völkerrechts bei allen Konfliktparteien, auch bei bewaffneten nichtstaatlichen Akteuren, vorangetrieben. Der
Deutsche Bundestag fordert die EU auf, in ihrem Einsatz gegen schwerste Verletzungen des humanitären Völker-
rechts, einschließlich gezielter Tötungen, erzwungener Konvertierungen, Entführungen, Frauenhandel, Verskla-
vung von Frauen und Kindern, Rekrutierung von Kindern für Selbstmordattentate, sexueller und körperlicher
Misshandlung sowie Folter, durch die Terrormiliz IS in Syrien und im Irak nicht nachzulassen.
Die stark angewachsene Migration aus den Krisenregionen des Nahen und Mittleren Ostens sowie Teilen Afrikas
sind eine Herausforderung, der sich alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsam stellen müssen. Der Deutsche Bundestag
begrüßt deshalb die Beschlüsse des EU-Afrika-Gipfels vom November 2015 in Valetta und appelliert an alle EU-
Mitgliedstaaten, die Zusagen einzuhalten. Die verabschiedeten Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur
Bekämpfung von Fluchtursachen und müssen deshalb zeitnah umgesetzt werden. In diesem Kontext ist die Be-
seitigung des Menschenhandels ein Schwerpunkt des übergreifenden Rahmens für auswärtige Asylpolitik der EU
„Gesamtansatz Migration und Mobilität“. Die Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel sowie der
Schutz der Opfer werden in sämtlichen einschlägigen Abkommen und Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern und
in allen Dialogen der EU über Migration und Mobilität systematisch angegangen. In den Menschenrechtsdialogen
bringt die EU das Thema Menschenhandel mit über 40 Ländern zur Sprache. Der Deutsche Bundestag unterstützt
die EU weiterhin bei der Umsetzung ihrer Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016.
Der Deutsche Bundestag fordert die EU auf, die Menschenrechtslage bei allen Beitrittskandidaten und potentiellen
Beitrittskandidaten weiterhin mit größter Aufmerksamkeit zu verfolgen und mit Nachdruck auf die Einhaltung
der Menschenrechte zu drängen.
Menschenrechte haben in der Politik der EU ein immer größeres Gewicht, nicht zuletzt durch die im Strategischen
Rahmen festgelegten Grundsätze, Ziele und Prioritäten, erhalten. Sie sehen vor, dass Menschenrechte in allen
Politikbereichen der EU berücksichtigt werden. Diesen Ansatz intensiv weiter zu verfolgen, unterstützt der Deut-
sche Bundestag auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung, die sich aus der Verleihung des Friedensnobelprei-
ses an die EU im Jahr 2012 ergibt.“

Berlin, den 27. Januar 2016

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

9593/15 hm/cat 1
DG C 2B LIMITE DE

Rat der
Europäischen Union

Brüssel, den 5. Juni 2015
(OR. en)
9593/15
LIMITE

COHOM 55
CFSP/PESC 211
CSDP/PSDC 319
FREMP 134
INF 108
JAI 425
RELEX 450

VERMERK
Absender: Generalsekretariat des Rates
Empfänger: Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee
Betr.: Entwurf des EU-Jahresberichts 2014 über Menschenrechte und

Demokratie in der Welt
Die Delegationen erhalten in der Anlage den Entwurf des EU-Jahresberichts 2014 über

Menschenrechte und Demokratie in der Welt, wie er von der Gruppe "Menschenrechte" am

30. April 2015 vereinbart wurde.

9593/15 hm/cat 2
DG C 2B LIMITE DE
ANLAGE

Inhaltsverzeichnis
Vorwort ......................................................................................................................................... 10

Überblick .................................................................................................................................... 10

Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte .................................. 13

Menschenrechte in allen Bereichen der Außenpolitik ............................................................... 19

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ........................................................................................... 21

Förderung der Universalität der Menschenrechte in der Arbeit auf multilateraler und regionaler

Ebene .......................................................................................................................................... 22

I Menschenrechte und Demokratie in allen Politikfeldern der EU .................................... 24

Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen .............................................. 24

Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft (einschließlich der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit) ... 25

Regelmäßige Bewertung der Umsetzung ................................................................................... 30

II Förderung der Universalität der Menschenrechte ............................................................ 30

Universelle Achtung der Menschenrechte ................................................................................. 30

Menschenrechts- und Demokratiekultur im auswärtigen Handeln der EU ............................... 31

III Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und auf internationaler Ebene ........... 33

Wirksame Unterstützung der Demokratie.................................................................................. 33

Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU ................ 35

Gewährleistung einer umfassenderen Politikkohärenz .............................................................. 37

Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ................................................ 38

IV Menschenrechte in allen Bereichen und Instrumenten der EU-Außenpolitik ................ 39

Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit ................... 39

Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen Weise ........................ 41

Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisenmanagement ................. 43

Einbindung der Menschenrechte in Tätigkeiten zur Terrorismusbekämpfung .......................... 46

Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen Dimension der Arbeit im

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) ........................................................ 49

Stärkere Betonung der Menschenrechte im Rahmen der externen Dimension der

Beschäftigungs- und Sozialpolitik ............................................................................................. 53

V Umsetzung der EU-Prioritäten auf dem Gebiet der Menschenrechte ............................. 56

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Abschaffung der Todesstrafe ..................................................................................................... 56
Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe .............................................................................................................. 59
Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern ...................................................... 61
Förderung und Schutz der Rechte des Kindes ........................................................................... 63
Schutz der Rechte der Frau und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ............................ 66
Einhaltung des humanitären Völkerrechts ................................................................................. 71
Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und
Intersexuelle (LGBTI)................................................................................................................ 75
Religions- und Weltanschauungsfreiheit ................................................................................... 76
Meinungsfreiheit online und offline .......................................................................................... 79
Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ................................... 82
Rechtspflege ............................................................................................................................... 86
Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung .............................................................. 87
Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten (einschließlich der
Verhütung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit) .............................................................. 89
Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker .................................................................... 91
Menschenrechte für Personen mit Behinderungen .................................................................... 93

VI Bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern .......................................................................... 95
Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Konzepte .................................................................. 95
Einfluss durch Dialog................................................................................................................. 96
Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außenpolitik ...................... 98

VII Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen ............................................................... 99
Voranbringen eines effektiven Multilateralismus ...................................................................... 99
Effektive Lastenteilung im Rahmen der VN .............................................................................. 99
Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen .............................................................. 104

VIII Beitrag des Europäischen Parlaments zum EU-Jahresbericht 2014 über
Menschenrechte und Demokratie in der Welt ........................................................................ 111

Prüfung der EU-Menschenrechtspolitik durch das Parlament ................................................. 111
Durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in den Parlamentsausschüssen ........... 116
Demokratieförderung ............................................................................................................... 125
Die Rolle von Delegationsbesuchen zur Unterstützung der Menschenrechte und der
Demokratie ............................................................................................................................... 127
Sacharow-Preis für geistige Freiheit und das Netzwerk der Sacharow-Preisträger ................. 134

Länder- und regionenspezifische Themen ......................................................... 137

I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer ........................................................... 138

9593/15 hm/cat 4
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Albanien ................................................................................................................................... 139
Bosnien und Herzegowina ....................................................................................................... 140
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien .................................................................... 141
Island ........................................................................................................................................ 141
Das Kosovo* ............................................................................................................................ 142
Montenegro .............................................................................................................................. 143
Serbien ..................................................................................................................................... 143
Türkei ....................................................................................................................................... 144
Mehrländerförderung ............................................................................................................... 145

II EWR- und EFTA-Länder .................................................................................................. 146
Norwegen ................................................................................................................................. 146
Schweiz .................................................................................................................................... 146
Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino ......................................................................... 147

III Europäische Nachbarschaftspolitik ................................................................................... 148
Armenien .................................................................................................................................. 148
Aserbaidschan .......................................................................................................................... 150
Weißrussland ............................................................................................................................ 152
Georgien ................................................................................................................................... 156
Republik Moldau...................................................................................................................... 158
Ukraine ..................................................................................................................................... 160
Ägypten .................................................................................................................................... 165
Israel ......................................................................................................................................... 169
Palästina* ................................................................................................................................. 171
Jordanien .................................................................................................................................. 172
Libanon .................................................................................................................................... 175
Syrien ....................................................................................................................................... 177
Tunesien ................................................................................................................................... 178
Algerien .................................................................................................................................... 180
Marokko ................................................................................................................................... 183
Westsahara ............................................................................................................................... 185
Libyen ...................................................................................................................................... 186

IV Russland und Zentralasien .................................................................................................. 188
Russland ................................................................................................................................... 188
Kasachstan ............................................................................................................................... 191
Kirgisische Republik ................................................................................................................ 193

9593/15 hm/cat 5
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Tadschikistan ........................................................................................................................... 195
Turkmenistan ........................................................................................................................... 197
Usbekistan ................................................................................................................................ 198

V Afrika ................................................................................................................................... 201
Afrikanische Union (AU) – Gemeinsame Strategie Afrika-EU .............................................. 201
Angola ...................................................................................................................................... 202
Benin ........................................................................................................................................ 203
Botsuana ................................................................................................................................... 204
Burkina Faso ............................................................................................................................ 206
Burundi .................................................................................................................................... 206
Kamerun ................................................................................................................................... 209
Cabo Verde .............................................................................................................................. 210
Zentralafrikanische Republik ................................................................................................... 211
Tschad ...................................................................................................................................... 213
Union der Komoren ................................................................................................................. 214
Republik Kongo (Brazzaville) ................................................................................................. 216
Côte d’Ivoire ............................................................................................................................ 219
Demokratische Republik Kongo .............................................................................................. 220
Dschibuti .................................................................................................................................. 222
Äquatorialguinea ...................................................................................................................... 223
Eritrea ....................................................................................................................................... 224
Äthiopien .................................................................................................................................. 226
Gabun ....................................................................................................................................... 228
Gambia ..................................................................................................................................... 229
Ghana ....................................................................................................................................... 231
Guinea ...................................................................................................................................... 233
Guinea-Bissau .......................................................................................................................... 234
Kenia ........................................................................................................................................ 235
Lesotho ..................................................................................................................................... 236
Liberia ...................................................................................................................................... 238
Madagaskar .............................................................................................................................. 240
Malawi ..................................................................................................................................... 242
Mali .......................................................................................................................................... 243
Mauretanien ............................................................................................................................. 244
Republik Mauritius .................................................................................................................. 246

9593/15 hm/cat 6
DG C 2B LIMITE DE
Mosambik ................................................................................................................................ 247
Namibia .................................................................................................................................... 250
Niger......................................................................................................................................... 252
Nigeria ...................................................................................................................................... 254
Ruanda ..................................................................................................................................... 255
São Tomé und Príncipe ............................................................................................................ 257
Senegal ..................................................................................................................................... 258
Republik Seychellen ................................................................................................................ 261
Sierra Leone ............................................................................................................................. 262
Somalia..................................................................................................................................... 263
Südafrika .................................................................................................................................. 265
Südsudan .................................................................................................................................. 267
Sudan ........................................................................................................................................ 268
Swasiland ................................................................................................................................. 270
Tansania ................................................................................................................................... 271
Togo ......................................................................................................................................... 273
Uganda ..................................................................................................................................... 274
Sambia ...................................................................................................................................... 275
Simbabwe ................................................................................................................................. 276

VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel ..................................................... 279
Bahrain ..................................................................................................................................... 279
Iran ........................................................................................................................................... 281
Irak ........................................................................................................................................... 283
Kuwait ...................................................................................................................................... 285
Oman ........................................................................................................................................ 286
Katar ......................................................................................................................................... 286
Saudi-Arabien .......................................................................................................................... 287
Vereinigte Arabische Emirate .................................................................................................. 288
Jemen ....................................................................................................................................... 289

VII Asien ..................................................................................................................................... 292
Afghanistan .............................................................................................................................. 292
Bangladesch ............................................................................................................................. 295
Bhutan ...................................................................................................................................... 297
Brunei ....................................................................................................................................... 298
Myanmar/Birma ....................................................................................................................... 299

9593/15 hm/cat 7
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Kambodscha ............................................................................................................................. 302

Volksrepublik China ................................................................................................................ 304

Hongkong ................................................................................................................................. 306

Taiwan ...................................................................................................................................... 306

Mongolei .................................................................................................................................. 307

Indien ....................................................................................................................................... 308

Indonesien ................................................................................................................................ 309

Japan......................................................................................................................................... 310

Republik Korea ........................................................................................................................ 311

Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) ........................................................................ 313

Laos .......................................................................................................................................... 313

Malaysia ................................................................................................................................... 315

Malediven................................................................................................................................. 316

Nepal ........................................................................................................................................ 317

Pakistan .................................................................................................................................... 319

Philippinen ............................................................................................................................... 322

Singapur ................................................................................................................................... 323

Sri Lanka .................................................................................................................................. 324

Thailand ................................................................................................................................... 325

Timor-Leste .............................................................................................................................. 327

Vietnam .................................................................................................................................... 328

VIII Ozeanien ............................................................................................................................. 331

Australien ................................................................................................................................. 331

Fidschi ...................................................................................................................................... 331

Neuseeland ............................................................................................................................... 332

Papua-Neuguinea ..................................................................................................................... 333

Samoa ....................................................................................................................................... 334

Kleine pazifische Inselstaaten – Kiribati, Republik Marschallinseln, Föderierte Staaten von

Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu, Cookinseln und Niue ......................................... 335

Salomonen ................................................................................................................................ 337

Vanuatu .................................................................................................................................... 338

IX Amerika ................................................................................................................................ 339

Kanada ..................................................................................................................................... 339

Vereinigte Staaten von Amerika (USA) .................................................................................. 340

9593/15 hm/cat 8
DG C 2B LIMITE DE
X Lateinamerika und Karibik ............................................................................................... 344
Antigua und Barbuda ............................................................................................................... 344
Argentinien............................................................................................................................... 344
Bahamas ................................................................................................................................... 345
Barbados................................................................................................................................... 346
Belize ....................................................................................................................................... 347
Bolivien .................................................................................................................................... 348
Brasilien ................................................................................................................................... 350
Chile ......................................................................................................................................... 351
Kolumbien ................................................................................................................................ 352
Costa Rica ................................................................................................................................ 354
Kuba ......................................................................................................................................... 355
Dominica .................................................................................................................................. 356
Dominikanische Republik ........................................................................................................ 357
Ecuador .................................................................................................................................... 359
El Salvador ............................................................................................................................... 360
Grenada .................................................................................................................................... 362
Guatemala ................................................................................................................................ 363
Guyana ..................................................................................................................................... 364
Haiti .......................................................................................................................................... 365
Honduras .................................................................................................................................. 367
Jamaika..................................................................................................................................... 368
Mexiko ..................................................................................................................................... 369
Nicaragua ................................................................................................................................. 372
Panama ..................................................................................................................................... 373
Paraguay ................................................................................................................................... 374
Peru .......................................................................................................................................... 374
St. Kitts und Nevis ................................................................................................................... 376
St. Lucia ................................................................................................................................... 376
St. Vincent und die Grenadinen ............................................................................................... 377
Suriname .................................................................................................................................. 378
Trinidad und Tobago ................................................................................................................ 379
Uruguay .................................................................................................................................... 380
Venezuela ................................................................................................................................. 382

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Entwurf des EU-Jahresberichts 2014

über Menschenrechte und Demokratie

in der Welt

THEMATISCHER TEIL

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DG C 2B LIMITE DE
Vorwort

Überblick

Die EU zeigte sich 2014 weiterhin entschlossen, die Achtung der Menschenrechte weltweit zu

fördern und sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einzusetzen. Der Strategische

Rahmen und der Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie1, die im Juni 2012

angenommen worden waren, blieben die beiden Referenzdokumente für die EU-Außenpolitik in

diesem Bereich, da in ihnen die Leitprinzipien und wichtigsten Prioritäten für EU-Maßnahmen

festgelegt sind. Diese beiden Dokumente zielen darauf ab, die Menschenrechtspolitik der EU noch

effizienter und kohärenter zu gestalten und Menschenrechte und Demokratie in den Mittelpunkt des

auswärtigen Handelns der Union zu stellen. Der letzte Aktionsplan lief Ende 2014 aus.

Der Auswärtige Dienst (EAD) hat im Berichtszeitraum einen breit angelegten Prozess der

Konsultation mit anderen EU-Organen (Kommission, Rat und Europäisches Parlament),

Mitgliedstaaten und einschlägigen Akteuren (darunter insbesondere Organisationen der

Zivilgesellschaft und akademische Einrichtungen) eingeleitet, um die wichtigsten Ergebnisse des

Aktionsplans 2012/2014 zu bewerten und einen neuen Aktionsplan vorzubereiten. Bei einer

internen Bewertung durch die Dienststellen des EAD und der Kommission hat sich bestätigt, dass

der Aktionsplan 2012/2014 eine erhebliche Mobilisierungswirkung für das Engagement aller

EU-Akteure hatte und dazu beitrug, Menschenrechtsaspekte im gesamten Spektrum der

EU-Außenpolitik einzubeziehen. Darüber hinaus hat der Plan die Organe und Akteure dazu

veranlasst, Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte systematischer anzugehen, und zur

Verbesserung der Außenwirkung und Rechenschaftspflicht der EU beigesteuert. Die EU hat im

Rahmen des Aktionsplans ihre Verfahren gestrafft (z. B. durch die Einrichtung von Anlaufstellen

für Menschenrechtsfragen in den EU-Delegationen), bewährte Verfahren eingeführt und innovative

Instrumente wie die länderspezifischen Menschenrechtsstrategien entwickelt.
1 Siehe Rat der Europäischen Union, Strategischer Rahmen und Aktionsplan der EU für Menschenrechte und

Demokratie, 11855/12 vom 25. Juni 2012.

9593/15 hm/cat 11
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Menschenrechte in allen Politikfeldern der EU

Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, hat 2014 sein zweites

Amtsjahr absolviert. Der EU-Sonderbeauftragte untersteht der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin

und arbeitet unter der Leitung der Botschafter im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee

des Rates und in Absprache mit dem EAD, den Dienststellen der Kommission und dem

Europäischen Parlament.

Seine in seinem Mandat festgelegte Hauptaufgabe besteht darin, die Kohärenz, Wirksamkeit und

Sichtbarkeit der Menschenrechte in der Außenpolitik der EU zu erhöhen. Zu diesem Zweck hat sich

der Sonderbeauftragte darauf konzentriert, das Menschenrechtsengagement mit den strategischen

Partnerländern der EU u. a. durch Besuche in den Vereinigten Staaten, Brasilien und Mexiko zu

stärken, Beziehungen zu Ländern im Übergang und regionalen Partnerländern wie u. a. Myanmar,

Pakistan und Ägypten aufzubauen, die Außenwirkung und das Engagement der EU für multilaterale

und regionale Menschenrechtsmechanismen zu steigern und mit der Zivilgesellschaft

zusammenzuarbeiten und sie zu fördern. Außerdem setzte er seinen Schwerpunkt auf die Förderung

der Hauptprioritäten der EU, insbesondere auf die in den Menschenrechtsleitlinien der EU

enthaltenen Prioritäten, und auf andere Themen wie freie Meinungsäußerung online und offline,

Menschenrechte von Frauen, menschenrechtsbasierter Ansatz in der Entwicklungspolitik,

Bekämpfung der Folter, Abschaffung der Todesstrafe sowie Wirtschaft und Menschenrechte.

Durch diese Arbeit, die auch mehr als zwölf Treffen auf Ministerebene zum Thema

Menschenrechte u.a. mit China, Bahrain, der Demokratischen Volksrepublik Korea und Südafrika

umfasste, und durch Kontakte zu Hunderten wichtiger Akteure hat der EU-Sonderbeauftragte sich

bemüht, die wichtige Arbeit bestehender Menschenrechtsstrukturen der EU und der Mitgliedstaaten

zu unterstützen und die Voraussetzungen für einen vertieften Dialog und ein ergebnisorientiertes

Engagement mit ausländischen Regierungen, internationalen Organisationen und der

Zivilgesellschaft auf der ganzen Welt zu schaffen.

9593/15 hm/cat 12
DG C 2B LIMITE DE
Der EAD hat sich zudem mit der Straffung seiner internen Mechanismen und Verfahren befasst, um

seine Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte wirksamer zu gestalten. Dank der konzertierten

Arbeit der EU-Delegationen, der Missionsleiter, der EU-Organe und der Mitgliedstaaten hat das

Politische und Sicherheitspolitische Komitee 132 länderspezifische Menschenrechtsstrategien

gebilligt. Die Umsetzung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien hat eine intensivere

Zusammenarbeit zwischen den EU-Delegationen und den Botschaften der Mitgliedstaaten im

Bereich der Menschenrechte bewirkt und zu besser strukturierten und kohärenteren

Menschenrechtsdialogen geführt.

Die EU hat 2014 mit 37 Partnerländern und regionalen Zusammenschlüssen formale

Menschenrechtsdialoge und -konsultationen geführt, wozu zum ersten Mal ein Menschenrechts-

dialog mit Myanmar/Birma gehörte. Außerdem haben viele der 79 dem Cotonou-Abkommen

angehörenden afrikanischen, karibischen und pazifischen Länder einen Dialog mit der EU geführt.

In völligem Gegensatz dazu wurde der Menschenrechtsdialog mit Russland ausgesetzt und der

Menschenrechtsdialog mit Aserbaidschan verschoben. Die EU setzte ihre Anstrengungen zur

Verbesserung der Auswirkungen und der Effizienz der Dialoge fort, u.a. durch die Verknüpfung der

Dialoge mit anderen Politikinstrumenten, die Schaffung von Kontrollmechanismen und die

Behandlung einzelner Fälle in den Gesprächen. Meistens gingen dem Menschenrechtsdialog

Konsultationssitzungen mit Organisationen der Zivilgesellschaft in Brüssel und in den jeweiligen

Ländern voraus, und im Anschluss an den Dialog fanden Informationssitzungen statt. In

Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin oder ihres Sprechers nahm die EU weiterhin

öffentlich Stellung zu Menschenrechtsfragen. In heikleren Fällen wurden während des ganzen

Jahres auch vertrauliche Demarchen unternommen.

9593/15 hm/cat 13
DG C 2B LIMITE DE
Der EAD führte regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Menschenrechte und Demokratie
durch. Zudem wurde eine Bestandsaufnahme der Lehrgänge zu Menschenrechten und Demokratie
in den Mitgliedstaaten eingeleitet, um einen Überblick über bewährte Verfahren zu erhalten und
Möglichkeiten für Synergien zu untersuchen. Im September 2014 wurde vereinbart, ein informelles
Netz von Anlaufstellen für die Schulungen im Bereich Menschenrechte und Demokratie in den
Mitgliedstaaten der EU einzurichten. Um sicherzustellen, dass Menschenrechtsfragen integraler
Bestandteil der Tätigkeit der EU-Delegationen sind, haben bis Ende 2014 alle Delegationen und alle
GSVP-Missionen und -operationen einen Ansprechpartner für Menschenrechts- und/oder
Gleichstellungsfragen benannt. Die Ratsgruppe "Menschenrechte" (COHOM), die für alle
Menschenrechtsaspekte in den Außenbeziehungen der Europäischen Union zuständig ist, hat die
strategischen Prioritäten der EU in Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen (VN) für dieses
Jahr angenommen und damit zu den erfolgreichen Ergebnissen der Bemühungen der EU im
Rahmen der VN beigetragen.

Die Anstrengungen sind 2014 verstärkt worden, um Fragen der Kohärenz und Konsistenz zwischen
inneren und äußeren Aspekten der EU-Menschenrechtspolitik anzugehen. Der Rat hat im Juni
themenspezifische Schlussfolgerungen angenommen, in denen darauf hingewiesen wurde, dass die
Konsistenz von Bedeutung ist, um die Glaubwürdigkeit der EU in ihren Außenbeziehungen zu
wahren und im Bereich Menschenrechte mit gutem Beispiel voranzugehen. Die Europäische
Kommission war auch 2014 konsequent bestrebt, die Menschenrechte in ihre Folgenabschätzungen
zu Vorschlägen im Bereich des auswärtigen Handelns der EU einzubeziehen. Zu diesem Zweck
wurden 2014 spezifische Leitlinien für die Analyse von Folgenabschätzungen zu den
Auswirkungen auf die Menschenrechte in Handelsabkommen ausgearbeitet.

Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte

Während des gesamten Jahres 2014 standen für die EU im Bereich der Menschenrechte spezifische
thematische Herausforderungen im Mittelpunkt, die sich sowohl auf die bürgerlichen und
politischen Rechte als auch auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte bezogen.

Die EU förderte das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Freiheit der friedlichen Versammlung
durch öffentliche Erklärungen im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten und durch
Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit gleichgesinnten Partnern. Im September 2014
organisierte die EU eine Veranstaltung am Rande des OSZE-Implementierungstreffens zur
menschlichen Dimension, um zusammen mit Vertretern der Zivilgesellschaft die neuesten
Entwicklungen bei der Wahrnehmung der Freiheit der friedlichen Versammlung im OSZE-Gebiet
zu untersuchen.

9593/15 hm/cat 14
DG C 2B LIMITE DE
Auf den Tagungen des VN-Menschenrechtsrats und der Tagung des Dritten Ausschusses der VN-

Generalversammlung im Oktober betonte die EU, wie wichtig die Tätigkeit von Organisationen der

Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern ist. Sie äußerte ihre Besorgnis darüber, dass sich

der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in vielen Ländern verringert, die Restriktionen gegen

Nichtregierungsorganisationen zunehmen und Aktivisten schikaniert werden und schweren

Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Das Europäische Instrument für weltweite

Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)2 blieb ein zentrales Finanzierungsinstrument zur

Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf dem Gebiet der Menschenrechte

tätig sind, und auch von Menschenrechtsverteidigern, darunter auch Journalisten und Blogger.

Im Einklang mit der Entschlossenheit der EU, weiterhin das Recht auf Meinungsfreiheit und freie

Meinungsäußerung online und offline zu fördern, hat der Rat im Mai 2014 Menschenrechtsleitlinien

zu diesem Bereich angenommen. In diesen Leitlinien wird auf der Grundlage bestehender

Instrumente und Dokumente auf die wesentlichen Grundsätze hingewiesen und sind eindeutig

festgelegte Prioritäten und Instrumente enthalten, die die EU-Delegationen, die Botschaften der

Mitgliedstaaten und die EU-Hauptquartiere anwenden können, um dieses Recht besser zu fördern

und zu schützen. Die EU hat durch öffentliche Erklärungen und im Rahmen ihrer bilateralen

Beziehungen wiederholt Angriffe auf Journalisten und Blogger verurteilt. Im September 2014 hat

die EU eine Veranstaltung zur freien Meinungsäußerung online durchgeführt, die am Rande des

vom OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte organisierten

Implementierungstreffens zur menschlichen Dimension in Warschau stattfand. Auf der

Jahrestagung des Menschenrechtsforums EU-NRO vom Dezember 2014, die dem Schutz und der

Förderung der Meinungsfreiheit gewidmet war und an der mehr als 200 NRO-Vertreter aus der

ganzen Welt teilgenommen haben, wurde eine Reihe von Empfehlungen angenommen, an denen

sich das Vorgehen der EU in diesem entscheidenden Bereich orientieren wird.
2 Verordnung (EU) Nr. 235/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März

2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für weltweite Demokratie und
Menschenrechte (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 85). http://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?qid=1429276632832&uri=CELEX:32014R0235

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1429276632832&uri=CELEX:32014R0235
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1429276632832&uri=CELEX:32014R0235
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Die EU hat im Einklang mit ihren einschlägigen Leitlinien bekräftigt, dass sie die Todesstrafe

ablehnt, und alle ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen Instrumente eingesetzt, um dem Ziel

der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe näher zu kommen. Mit umfassender Lobbyarbeit und

Outreach-Maßnahmen hat sich die EU aktiv an der regionenübergreifenden Allianz zur

Unterstützung der im Dezember endgültig angenommenen Resolution der VN-General-

versammlung beteiligt, in der erneut zu einem Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe

aufgerufen wird. Dank der Outreach-Anstrengungen der EU erhielt die von 95 Staaten unterstützte

Resolution eine bislang einmalige Mehrheit von 117 Stimmen (bei 37 Gegenstimmen und

34 Enthaltungen); dies ist ein erheblich besseres Ergebnis als bei ähnlichen Resolutionen in den

vorangegangenen Jahren.

Im Dezember 2014 beging die EU bei einer Veranstaltung in Brüssel den 30. Jahrestag des

Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende

Behandlung oder Strafe. Sie forderte alle Staaten auf, das Übereinkommen und sein Fakultativ-

protokoll zu ratifizieren und umzusetzen, und unterstützte aktiv die Einrichtung von unabhängigen

Überwachungsmechanismen. Darüber hinaus wurden das Thema Folter und Misshandlung und

entsprechende Einzelfälle bei den Menschenrechtsdialogen mit Drittstaaten und bei Besuchen

systematisch zur Sprache gebracht. Parallel dazu setzte die EU die Leitlinien betreffend Folter und

andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe weiter um.

Die EU ist weiterhin entschlossen, Menschenrechtsverteidiger, die bei der Förderung und beim

Schutz der Menschenrechte eine entscheidende Rolle spielen, zu unterstützen. Dies hat der Rat der

EU-Außenminister in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2014 anlässlich des 10. Jahrestags der

Annahme der EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern bekräftigt. Der

Rat hat dabei hervorgehoben, dass weiblichen Menschenrechtsverteidigern sowie Menschenrechts-

verteidigern aus schutzbedürftigen und marginalisierten Gruppen eine besonders wichtige Rolle

zukommt. Im Mai haben die EU-Delegationen detaillierte Anweisungen für die Umsetzung der

Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern erhalten, mit bewährten

Verfahren für den Umgang mit solchen Fällen. Während des gesamten Jahres haben sie sich aktiv

für Menschenrechtsverteidiger eingesetzt, die in vielen Ländern einem wachsendem Druck seitens

staatlicher Stellen und nichtstaatlicher Akteure ausgesetzt sind. Die EU-Diplomaten haben Prozesse

beobachtet, inhaftierte Menschenrechtsverteidiger besucht und Erklärungen zu einzelnen Fällen

abgegeben.

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Dieses Jahr beging die EU den 25. Jahrestag des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die
Rechte des Kindes. Um an diesen Jahrestag und daran zu erinnern, dass die EU im Rahmen ihrer
Innen- und Außenpolitik gegenüber den Kindern verpflichtet ist, hat der Rat im Dezember
Schlussfolgerungen über die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes angenommen. Die
EU hat die Kampagne "Kinder, nicht Soldaten" aktiv unterstützt, die von der VN-Sonder-
beauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte und UNICEF gemeinsam ins Leben gerufen
worden ist und mit der die Rekrutierung von Kindern in Konflikten durch Regierungstruppen
verhindert und ihrem Einsatz bis 2016 endgültig ein Ende gesetzt werden soll. Im Einklang mit dem
IAO-Übereinkommen (Nr. 182) zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit hat sich
die EU für die Aufstellung von Listen gefährlicher Arbeiten eingesetzt, um Kinder vor gefährlicher
Arbeit in Subsahara-Afrika und Europa/Zentralasien zu schützen. Bei den Menschenrechtsdialogen
mit bestimmten Ländern wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Kinderarbeit gelegt.

Der Schutz der Rechte von Frauen und die Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt
nahmen weiterhin einen sehr wichtigen Platz in der EU-Politik ein. Diese Themen wurden in EU-
Programmen durchgängig berücksichtigt und in öffentliche Mitteilungen und in die Dialoge mit
Regierungen, regionalen Organisationen und der Zivilgesellschaft einbezogen. Ein weiterer
Schwerpunkt war die Unterstützung von weiblichen Menschenrechtsverteidigern und
Frauenorganisationen. Die VN sind nach wie vor die wichtigste Plattform, auf der die EU ihre
strategischen Prioritäten auf dem Gebiet der Geschlechtergleichstellung vorantreibt. So spielte die
EU eine wichtige Rolle bei den Verhandlungen über die abgestimmten Schlussfolgerungen der VN-
Kommission für die Rechtsstellung der Frau. Die EU und UN Women haben ihre gemeinsame
Vereinbarung von 2012 weiter umgesetzt. Dabei haben sie in den Bereichen Kommunikation,
politischer Dialog und gemeinsame Fürsprache sowie bei der Schulung im Rahmen gemeinsamer
Programme und der Planung dieser Programme wichtige Fortschritte erzielt. In diesem
Zusammenhang fand im November 2014 in Brüssel die Konferenz "Spring Forward for Women"
(Sprung nach vorn für die Frauen) statt, die weibliche Abgeordnete aus den arabischen Staaten und
Mitglieder des Europäischen Parlaments zusammenbrachte. Was das Thema sexuelle Gewalt in
Konflikten anbelangt, so hat die EU am entsprechenden Weltgipfel im Juni 2014 in London aktiv
teilgenommen und zugesagt, konkrete Maßnahmen in den Bereichen Menschenrechte,
Konfliktverhütung, Krisenbewältigung, Vermittlung und humanitäre Hilfe folgen zu lassen. Auf
dem Mädchengipfel im Juli in London hat die EU mehr als 100 Mio. EUR für die nächsten sieben
Jahre für die Geschlechtergleichstellung und das Wohlbefinden von Kindern zugesagt, wozu auch
konkrete Projekte zur Unterbindung von Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen sowie
Kinder-, Früh- und Zwangsheiraten gehören.

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Was die Achtung der Menschenrechte lesbischer, schwuler und bi-, trans- und intersexueller

Personen (LGBTI-Personen) betrifft, so führte die EU mit mehreren Ländern einen Dialog und

unternahm erforderlichenfalls die notwendigen diplomatischen Demarchen, insbesondere in Afrika

und Zentralasien, bei denen sie die betreffenden Länder ersuchte, Rechtsvorschriften zu überdenken

oder aufzuheben, die LGBTI-Personen diskriminieren oder gegen international vereinbarte

Nichtdiskriminierungsvorschriften verstoßen. Außerdem hat sich die EU in den einschlägigen

Menschenrechtsdialogen für die Rechte von LGBTI-Personen eingesetzt und durch das

Finanzierungsinstrument EIDHR Unterstützung für Personen, die für die Menschenrechte von

LGBTI-Personen eintreten, und für NGOs, die Projekte zur Bekämpfung der Diskriminierung von

LGBTI-Personen durchführen, bereitgestellt. Die EU hat sich insbesondere im Rahmen der

Vereinten Nationen aktiv an multilateralen Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung

unter anderem aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechteridentität beteiligt. Beim

Menschenrechtsrat in Genf trug die EU aktiv und erfolgreich dazu bei, dass im September die

Resolution zu Menschenrechten, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität angenommen

wurde.

Ein Jahr nach der Annahme der EU-Leitlinien zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit legte

die EU weiterhin einen Schwerpunkt auf diese Grundrechte, die weltweit mit zunehmenden

Herausforderungen verbunden sind. In Anbetracht der Gräueltaten und Verstöße gegen

grundlegende Menschenrechte, die gegenüber Angehörigen religiöser Minderheiten und

schutzbedürftiger Gruppen vor allem im Irak und in Syrien begangen wurden, hat die EU – auch auf

multilateraler Ebene – Maßnahmen ergriffen, um deutlich zu machen, dass der multi-ethnische und

multi-religiöse Charakter dieser Länder bewahrt werden muss. Die EU konzentrierte sich im VN-

Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung auf die Konsolidierung der Resolutionen zur

Freiheit der Religion oder Weltanschauung. Auf der Tagung des Menschenrechtsrates im

März 2014 wurde die unter Führung der EU ausgearbeitete Resolution zur Freiheit der Religion

oder Weltanschauung erneut einvernehmlich angenommen.

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Die EU hat zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören,

beigetragen, indem sie ihre Kräfte mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen und

multilateralen Organisationen wie der OSZE und dem Europarat bündelte. Im September 2014 fand

in New York die erste VN-Weltkonferenz über indigene Völker als Plenartagung der General-

versammlung auf hoher Ebene statt. Die EU beteiligte sich aktiv an den Vorbereitungen der

Konferenz, indem sie die Teilnahme von Vertretern indigener Völker unterstützte und koordinierte

Beiträge leistete, um die einvernehmliche Annahme eines Abschlussdokuments zu ermöglichen.

Die EU organisierte auch eine Nebenveranstaltung zur Überwachung der Rechte indigener Völker.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Konferenz begann die EU mit ihrer Arbeit für eine

verbesserte EU-Politik gegenüber indigenen Völkern, wie es im EU-Aktionsplan für

Menschenrechte und Demokratie vorgesehen ist.

Die EU ist Vertragspartei des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit

Behinderungen. Im Einklang mit dem Übereinkommen engagiert sich die EU in ihrem innen- und

außenpolitischen Handeln für die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die

Europäische Kommission hat 2014 den ersten EU-Bericht für die VN ausgearbeitet, wie es im

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt ist. Im Bericht wird

beschrieben, wie die EU das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

mit Hilfe von Rechtsvorschriften, politischen Maßnahmen und Finanzierungsinstrumenten umsetzt.

Als Befürworter von Menschenrechten, die ausnahmslos allgemeingültig und unteilbar, einander

bedingend und miteinander verknüpft sind, ist die EU der Auffassung, dass die wirtschaftlichen,

sozialen und kulturellen Rechte fester Bestandteil ihrer auswärtigen Menschenrechtspolitik sein

müssen. Während des Jahres hat die EU bei den Menschenrechtsdialogen mit wichtigen

Partnerländern diesem Thema verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet. Auf multilateraler Ebene hat

die EU verschiedene VN-Sonderberichterstatter, die sich mit den wirtschaftlichen, sozialen und

kulturellen Rechten befassen, aktiv unterstützt und mit ihnen zusammengearbeitet.

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Die EU hat 2014 die Umsetzung und Förderung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und

Menschenrechte fortgesetzt. Im September wurde in der EU die Richtlinie im Hinblick auf die

Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große

Gesellschaften und Konzerne angenommen, die eine erheblichen Fortschritt darstellt, um

Maßnahmen im Sinne eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns zu erleichtern. Die

betreffenden Unternehmen werden Informationen über Konzepte, Risiken und Ergebnisse im

Zusammenhang mit u. a. der Achtung der Menschenrechte offenlegen. Die EU hat im Rahmen ihres

auswärtigen Handelns dieses Thema mit immer mehr Partnerländern erörtert. Auf der Juni-Tagung

des Menschenrechtsrats unterstützte die EU eine Resolution zur Verlängerung des Mandats der VN-

Arbeitsgruppe für Menschenrechte und transnationale Unternehmen sowie andere Wirtschafts-

unternehmen. Im September 2014 fand in Addis Abeba ein gemeinsames Seminar statt, auf dem die

Afrikanische Union und die EU die Zusage gaben, gemeinsam die VN-Leitprinzipien in beiden

Regionen zu fördern und umzusetzen und an möglichen Bereichen der Zusammenarbeit zu arbeiten.

Menschenrechte in allen Bereichen der Außenpolitik

Die EU zeigte sich 2014 weiterhin entschlossen, Menschenrechte und Demokratie in allen

Bereichen ihrer Außenpolitik zu fördern. Es wurden weitere Schritte im Hinblick auf die

Anwendung eines wirksameren an Menschenrechtsnormen orientierten Ansatzes für die

Entwicklungszusammenarbeit unternommen.

Auch 2014 hat die EU die Festlegung ihres Standpunkts und ihrer Strategie zu den

Folgemaßnahmen zu Rio+20 und der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 fortgesetzt. Die

EU hat sich in einer Reihe politischer Erklärungen, die vom Rat gebilligt wurden, für die

Integration von Fragen der Menschenrechte, des Rechtsstaats und der verantwortungsvollen

Staatsführung in die globale Entwicklungsagenda eingesetzt. Der Rat hat in seinen jüngsten

Schlussfolgerungen vom Dezember betont, wie wichtig eine alle Menschenrechte einschließende

Agenda für die Zeit nach 2015 ist.

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Die EU arbeitete auch an der Entwicklung einer Handelspolitik, die mit den Menschenrechten

vollständig vereinbar ist. In diesem Zusammenhang sind im Rahmen der neuen APS-Verordnung3

(allgemeine Zollpräferenzen), die im Januar 2014 in Kraft getreten ist, vierzehn Ländern APS+-

Präferenzen gewährt worden. Darüber hinaus hat sich die EU für multilaterale Maßnahmen

eingesetzt, um Ausfuhrkontrollen von Überwachungstechnologie, die für Menschenrechts-

verletzungen eingesetzt werden kann, zu gewährleisten. Anfang 2014 hat die Kommission dem Rat

und dem Europäischen Parlament einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung

(EG) Nr. 1236/2005 über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe

oder zu Folter verwendet werden könnten, vorgelegt.

Die EU hat 2014 weitere Schritte unternommen, um ihre Menschenrechts- und Gleichstellungs-

politik in die Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und

Verteidigungspolitik (GSVP) einzubinden. Entsprechend den Krisenmanagementverfahren

von 20134 ist den Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen bei der Planung neuer Missionen und

Operationen Rechnung getragen worden. Eine Analyse der Menschenrechts- und

Gleichstellungslage ist in die Planungsdokumente, u. a. für die Beratende Mission der EU für eine

Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine5 und für EUFOR RCA (Zentralafrikanische

Republik)6, eingeflossen. 2014 sind für alle GSVP-Missionen und -Operationen Berater oder

Ansprechpartner für Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen benannt worden. Ihre Aufgabe

besteht darin, Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen in die Arbeit der Mission bzw. Operation

einzubeziehen und besondere Tätigkeiten durchzuführen. Das Frühwarnsystem für Konflikte, das

zahlreiche Menschenrechtsindikatoren enthält, ist während des Jahres allmählich auf die globale

Ebene ausgeweitet worden. Die EU machte weitere Fortschritte bei der Einlösung ihrer Zusage, die

Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit umzusetzen,

und zwar intern aufgrund der Tätigkeit der informellen Task Force der EU-Mitgliedstaaten und

extern durch die Unterstützung der Ausarbeitung nationaler Aktionspläne in Drittstaaten. Der

zweite Bericht über die Indikatoren der EU für einen umfassenden Ansatz für die Umsetzung der

Resolutionen wurde im Januar 2014 veröffentlicht.
3 http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/october/tradoc_150025.pdf
4 http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7660-2013-REV-2/en/pdf
5 http://www.eeas.europa.eu/csdp/missions-and-operations/euam-ukraine/index_en.htm
6 http://eeas.europa.eu/csdp/missions-and-operations/eufor-rca/index_en.htm

http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/october/tradoc_150025.pdf
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7660-2013-REV-2/en/pdf
http://www.eeas.europa.eu/csdp/missions-and-operations/euam-ukraine/index_en.htm
http://eeas.europa.eu/csdp/missions-and-operations/eufor-rca/index_en.htm
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Bei seinen Anstrengungen zur Verankerung von Menschenrechtsfragen in Tätigkeiten zur

Terrorismusbekämpfung hat der EAD in Zusammenarbeit mit den EU-Organen einen Leitfaden für

die Terrorismusbekämpfung erstellt, der bei der Planung und Durchführung von Projekten zur

Unterstützung der Terrorismusbekämpfung in Drittstaaten angewandt werden soll. Der von den

Mitgliedstaaten im November gebilligte Leitfaden berücksichtigt das humanitäre Völkerrecht und

das internationale Flüchtlingsrecht.

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Die EU hat ihre Anstrengungen zur Förderung demokratischer Reformen und Werte durch die

weltweite Begleitung von Wahlprozessen 2014 fortgesetzt. Zu diesem Zweck hat die Kommission

Wahlbeobachtungsmissionen und Wahlexpertenmissionen entsendet. Wahlgremien und

inländischen Beobachtern wurde technische und finanzielle Unterstützung geleistet. Insgesamt

wurden acht Wahlbeobachtungsmissionen zur Beobachtung von insgesamt neun Wahlen entsendet.

Die EU nimmt zwar keine Wahlbeobachtungen im OSZE-Raum vor, doch hat sie den

BDIMR/OSZE bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Ukraine erheblich

unterstützt.

Im Allgemeinen hat die EU ihre Arbeit im Bereich der Demokratieförderung intensiviert und dabei

das Ziel verfolgt, die Kohärenz zwischen den EU-Instrumenten und den Tätigkeiten der EU-

Mitgliedstaaten zu erhöhen und ein gemeinsames Verständnis der lokalen Gegebenheiten durch

engere Partnerschaften mit allen Akteuren, u. a. Regierungen und der Zivilgesellschaft, zu

erreichen. In diesem Zusammenhang hat die EU im März 2014 12 Delegationen für eine zweite

Generation von Pilotprojekten zur Unterstützung von Demokratie bestimmt; die Arbeiten hierzu

wurden im Juni aufgenommen. Seit 2014 werden die Pilotprojekte mit Mitteln aus dem EIDHR

gefördert.

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Förderung der Universalität der Menschenrechte in der Arbeit auf multilateraler und
regionaler Ebene

Die EU hat der Förderung der Universalität der Menschenrechte in ihren Erklärungen und

Begründungen zur Stimmabgabe, bei öffentlichen Veranstaltungen und Konferenzen sowie in ihren

Veröffentlichungen weiterhin besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Bei ihren bilateralen

Kontakten, einschließlich der Menschenrechtsdialoge, legte die EU Drittländern regelmäßig nahe,

die VN-Menschenrechtsübereinkünfte zu ratifizieren und umzusetzen und ihre Vorbehalte zu

überprüfen oder zurückzuziehen.

Die EU war 2014 weiterhin im Bereich der Unrechtsaufarbeitung tätig und engagierte sich in

Ländern im Übergang mit Mediationsaktivitäten, politischen Dialogen und GSVP-Missionen.

Zurzeit wird ein Entwurf für eine EU-Strategie für die Unrechtsaufarbeitung ausgearbeitet, die

wahrscheinlich Anfang 2015 angenommen wird und mit der die EU ein öffentliches Bekenntnis zur

Unrechtsaufarbeitung ablegen wird, die Kohärenz und Konsistenz des Engagements der EU für die

Unrechtsaufarbeitung gestärkt werden und den Mitarbeitern der EU und der EU-Mitgliedstaaten,

die sich mit Fragen der Unrechtsaufarbeitung befassen, Orientierungshilfe gegeben wird.

Die EU hat 2014 die EU-Leitlinien zum humanitären Völkerrecht weiter umgesetzt und die

Verbreitung des humanitären Völkerrechts bei allen Konfliktparteien, auch bei bewaffneten

nichtstaatlichen Akteuren, weiter unterstützt. Sie hat im Rahmen ihrer humanitären Hilfe ihr

Eintreten für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts mit noch größerem Nachdruck

fortgesetzt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben die Initiative der Schweiz/des Internationalen

Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) für die bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts

unterstützt sowie ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts

durch alle Staaten und nichtstaatlichen Akteure, die sich in Konfliktsituationen befinden, zu

fördern, und dies durch ihre Teilnahme an der am 17. Dezember in Genf durchgeführten vierten

Konferenz der Hohen Vertragsparteien des Vierten Genfer Abkommens deutlich gemacht. Die

Kommission stellte für ein Projekt weiter finanzielle Unterstützung bereit, mit dem die Fähigkeit

des IKRK, Armee- und Sicherheitskräfte sowie bewaffnete nichtstaatliche Akteure im humanitären

Völkerrecht auszubilden und entsprechende Kenntnisse an diese weiterzugeben, in wichtigen

Ländern verbessert werden soll, die von Konflikten betroffen sind, wie Irak, Kolumbien und die

Demokratische Republik Kongo.

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Auf der Grundlage des Abkommens zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und
der Europäischen Union über Zusammenarbeit und Unterstützung von 2006 wurde zum ersten Mal
ein gemeinsames Diskussionsforum EU-IStGH eingerichtet, um Konsultationen durchzuführen und
einen regelmäßigen Informationsaustausch über Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, so
u.a. in den Bereichen Zusammenarbeit, Komplementarität, diplomatische Unterstützung,
Mainstreaming, Information der Öffentlichkeit und Outreach-Maßnahmen, sicherzustellen.

Zudem setzte die EU ihre Bemühungen fort und machte ihren Einfluss weiter geltend, um weitere
Länder zur Ratifizierung des Römischen Statuts zu ermutigen. Sie setzte auch ihre systematischen
Demarchenkampagnen zur Unterstützung des IStGH fort, ebenso wie ihre Politik der Aufnahme
von IStGH-Klauseln in Abkommen mit Drittstaaten. Desgleichen sind die Zusammenarbeit mit
VN-Mechanismen und -Organen (allgemeine regelmäßige Überprüfung, Sonderberichterstatter und
Vertragsorgane) und die Umsetzung ihrer Empfehlungen nunmehr Standardelemente der bilateralen
Beziehungen der EU zu Drittstaaten im Bereich der Menschenrechte. Bei ihren bilateralen
Kontakten ermutigt die EU regelmäßig Drittstaaten, eine ständige Einladung an VN-Sonderbericht-
erstatter auszusprechen.

Die EU gewährte weiterhin dem multilateralen Menschenrechtssystem ihre uneingeschränkte
Unterstützung. Während des gesamten Jahres hat die EU-Delegation die Standpunkte der EU und
ihrer Mitgliedstaaten im Dritten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen, im
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und in den VN-Sonderorganisationen koordiniert. Der
Menschenrechtsrat hatte 2014 wieder ein arbeitsreiches Jahr, wobei die EU eine aktive und
maßgebliche Rolle, insbesondere in Bezug auf die Länderresolutionen und thematische Fragen, wie
der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die Rechte des Kindes, spielte. Sie beteiligte sich
auch in vollem Umfang an den Dialogen und Verhandlungen über andere Themen und bildete in
Bezug auf die meisten Resolutionen eine geschlossene Front.

Die EU hat 2014 ihre enge Zusammenarbeit mit dem Europarat fortgesetzt. Gemäß der 2007
unterzeichneten Vereinbarung unterhalten die beiden Organisationen sowohl auf politischer als
auch auf Arbeitsebene regelmäßige Kontakte, wobei der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit bei
Menschenrechts-, Rechtstaatlichkeits- und Demokratisierungsfragen liegt. Die EU hat die Arbeit
der OSZE 2014 weiterhin in starkem Maße unterstützt und mit Nachdruck zu dieser Arbeit
beigetragen. Die EU hat die Anstrengungen der OSZE, die Sicherheitsprobleme im Gebiet der
OSZE anzugehen, in allen ihren drei Dimensionen – der politisch-militärischen Dimension, der
ökonomischen und ökologischen Dimension und der menschlichen Dimension – weiterhin aktiv
unterstützt.

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I Menschenrechte und Demokratie in allen Politikfeldern der EU

Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen

Als der Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie im Jahr 2012 angenommen

wurde, hat die Europäische Kommission zugesagt, die Menschenrechte in ihre

Folgenabschätzungen zu legislativen und nichtlegislativen Vorschlägen für die Durchführung von

Maßnahmen und zu Handelsabkommen, die erhebliche wirtschaftliche, soziale und

umweltbezogene Auswirkungen haben oder künftige Maßnahmen festlegen, einzubeziehen. Die

angewandte Methode stützt sich auf die Leitlinien, die von den Dienststellen der Kommission für

die Analyse der Auswirkungen auf die Grundrechte bei Folgenabschätzungen ausgearbeitet worden

sind7.

Bei Handels- und Investitionsabkommen wird eine Folgenabschätzung durchgeführt, bevor die

Kommission die Aufnahme von Verhandlungen vorschlägt. Während des Verhandlungsprozesses

wird bei allen wichtigen Handelsverhandlungen zudem eine genauere Nachhaltigkeitsprüfung

durchgeführt. Seit 2011 wird eine Analyse der möglichen Auswirkungen auf die Menschenrechte

systematisch in alle handelsbezogenen Folgenabschätzungen und Nachhaltigkeitsprüfungen

einbezogen. Im Jahr 2014 wurden Abschlussberichte, die eine Analyse der möglichen

Auswirkungen auf die Menschenrechte enthalten, für Nachhaltigkeitsprüfungen zu den vertieften

und umfassenden Freihandelsabkommen mit Ägypten und Jordanien veröffentlicht. Darüber hinaus

wird zurzeit eine Ex-post-Bewertung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Mexiko

durchgeführt. Sie wird u.a. eine Analyse der Auswirkungen auf die Menschenrechte enthalten, was

bei künftigen Ex-post-Bewertungen der Freihandelsabkommen der EU zur Norm werden wird.

Um die Bewertung der Auswirkungen der Handels- und Investitionsinitiativen auf die

Menschenrechte zu vereinheitlichen, hat die Europäische Kommission 2014 spezifische Leitlinien

zu diesem Thema ausgearbeitet.
7 "Operational Guidance on taking account of Fundamental Rights in Commission Impact Assessments"

(Operative Leitlinien zur Berücksichtigung der Grundrechte bei Folgenabschätzungen) von 2011
(SEC(2011)567 final). http://ec.europa.eu/smart-regulation/impact/key_docs/docs/sec_2011_0567_en.pdf

http://ec.europa.eu/smart-regulation/impact/key_docs/docs/sec_2011_0567_en.pdf
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Laut den Umwelt- und Sozialprinzipien und -standards der Europäischen Investitionsbank (EIB)
"beschränkt [die EIB] ihre Finanzierungen auf Projekte, die die Menschenrechte achten". Mit dem
überarbeiteten EIB-Leitfaden "Environmental and Social Handbook", der im Januar 2014
veröffentlicht wurde, sollen solide Sorgfaltsprüfungen in Bezug auf die Menschenrechte gefördert
werden. Im Leitfaden wird dargelegt, wie die Bank in Bezug auf die Sorgfaltspflicht bei allen
Tätigkeiten in allen Regionen während des gesamten Projektzyklus vorgehen und dabei die
Menschenrechte wirksam einbeziehen wird. 2014 war das erste Jahr, in dem die überarbeiteten
Standards angewandt wurden. Die Bank will im Laufe des Jahres 2015 bewerten, wie wirksam
diese Standards bei der Berücksichtigung von Menschenrechtsaspekten bei Investitionen waren.

Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft (einschließlich der Vereinigungs- und
Versammlungsfreiheit)

Die EU hat 2014 ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft weiter ausgebaut, denn sie ist zum
einen ein wichtiger Partner, der zu den wichtigsten Entwicklungen der EU-Menschenrechtspolitik
konsultiert wird, und zum anderen ein Empfänger von politischer und finanzieller Unterstützung.
Die EU führt vor einem Menschenrechtsdialog systematisch Konsultationen mit der
Zivilgesellschaft in Brüssel und in den Partnerländern durch8 und informiert sie im Anschluss daran
(siehe Abschnitt 32). Desgleichen wurde die Zivilgesellschaft zu mehreren politischen
Entwicklungen, unter anderem zur Erstellung und Überarbeitung von Leitlinien, und vor Ort
und/oder am Sitz der EU zur Ausarbeitung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien
konsultiert. Vertreter der Zivilgesellschaft stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Ratsgruppe
"Menschenrechte" (COHOM) und werden systematisch über deren Schlussfolgerungen unterrichtet.
Schließlich organisierte die Kommission im Oktober 2014 das zweite globale Politische Forum
"Entwicklung" in Brüssel, an dem mehr als 140 Vertreter von Organisationen der Zivilgesellschaft,
lokalen Behörden, Mitgliedstaaten und den Organen der EU teilnahmen. Dort wurden die
Rahmenbedingungen für die Stärkung der Zivilgesellschaft erörtert, und die Teilnehmer waren sich
darin einig, dass die Kenntnisse vertieft und die Fortschritte überwacht werden müssen. Die
politischen Foren und die Dialoge wurden während des gesamten Jahres durch zahlreiche
Fachtagungen mit Organisationen der Zivilgesellschaft ergänzt, auf denen die EU über Aktivitäten
und politische Maßnahmen informiert und den Zugang zu Mitteln und Unterstützung erleichtert hat.
8 Zudem wurden im Rahmen der Menschenrechtsdialoge mit Kolumbien, Chile, der Kirgisischen Republik,

Brasilien, Mexiko, der Republik Moldau, Myanmar/Birma, Südafrika und Tadschikistan Ad-hoc-Seminare für
Organisationen der Zivilgesellschaft veranstaltet.

9593/15 hm/cat 26
DG C 2B LIMITE DE
Im Gesamtansatz der EU für Migration und Mobilität (GAMM), dem übergeordneten Rahmen der

Migrations- und Mobilitätspolitik der EU, wird die Rolle der Zivilgesellschaft für dessen

Umsetzung hervorgehoben. Organisationen der Zivilgesellschaft werden systematisch in alle

Migrationsdialoge und die spezifischen Kooperationsrahmen und Mobilitätspartnerschaften

einbezogen und auch an der künftigen Gemeinsamen Agenda für Migration und Mobilität beteiligt

werden. Desgleichen wird in der Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016

ausdrücklich auf die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft bei ihrer Umsetzung und auf

ihre Beteiligung an nationalen und länderübergreifenden Verweismechanismen hingewiesen. Ganz

konkret sieht die Strategie eine EU-Plattform vor, bestehend aus Organisationen der Zivil-

gesellschaft und Diensteanbietern, die in den Mitgliedstaaten sowie ausgewählten Drittländern im

Bereich Schutz und Unterstützung von Opfern von Menschenhandel tätig sind.

Im Mittelpunkt des 16. jährlichen Menschenrechtsforums EU NRO vom 4. und 5. Dezember 2014

in Brüssel stand das Thema Meinungsfreiheit online und offline. Am Forum, das vom

-

EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte eröffnet wurde, nahmen über 200 Vertreter der

Zivilgesellschaft aus aller Welt, Vertreter internationaler und regionaler Menschenrechts-

mechanismen sowie Beamte der EU-Organe und der Mitgliedstaaten teil. Das Forum bot der

Zivilgesellschaft eine wichtige Gelegenheit, über die einschlägige Politik der EU zu beraten und

einen Beitrag dazu zu leisten; hierzu zählen auch die Anstrengungen der EU zur Sicherstellung der

wirksamen Umsetzung der Leitfäden, der Rückhalt der EU für die Rolle der Menschenrechts-

verteidiger, die Reaktion der EU auf die sich verschlechternden Rahmenbedingungen für

Menschenrechtsverteidiger und der Trend zu restriktiven NRO-Gesetzen und -Verfahren in einer

zunehmenden Anzahl von Ländern.
[1] http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-

2012_2016_de.pdf

http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-2012_2016_de.pdf
http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-2012_2016_de.pdf
9593/15 hm/cat 27
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Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte hat bei vielen Gelegenheit während des gesamten

Jahres, u.a. bei Länderbesuchen und Menschenrechtsdialogen, weiterhin die Unterstützung der EU

für eine dynamische und robuste Zivilgesellschaft deutlich gemacht. Da sich 2014 die Annahme der

EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern zum zehnten Mal jährte,

bemühte sich der EU-Sonderbeauftragte auf einer Reihe von Veranstaltungen um eine bessere

Wahrnehmung all derjenigen, die die Menschenrechte in der Welt verteidigen, sowie der wichtigen

Arbeit, die von den EU-Delegationen und den Botschaften der Mitgliedstaaten vor Ort geleistet

wird. Der EU-Sonderbeauftragte ist zudem sowohl in Brüssel als auch auf seinen Dienstreisen mit

Hunderten von Vertretern internationaler und regionaler NRO und Menschenrechtsverteidigern

zusammengetroffen. Er hat außerdem weiterhin seine Besorgnis über das harte Vorgehen gegen

Menschenrechtsverteidiger und Entwürfe für NRO-Gesetze zum Ausdruck gebracht und sich

darüber ausführlich mit Regierungsbeamten, Parlamentariern sowie Vertretern von Zivilgesellschaft

und Menschenrechtsinstitutionen in Ländern, die er während des Jahres besucht hat, unterhalten.

Entsprechend der Zusage im Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie

blieben während des gesamten Jahres 2014 die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der

friedlichen Versammlung für die EU eine der Umsetzungsprioritäten auf dem Gebiet der

Menschenrechte. Die EU verurteilte ungerechtfertigte Einschränkungen dieser Rechte in mehreren

öffentlichen Erklärungen (z.B. vor der OSZE-Tagung in Wien vom 4. September 2014, als die EU

Russland aufforderte, seinen internationalen Verpflichtungen zur Wahrung der Freiheit der

friedlichen Versammlung und Vereinigung voll und ganz nachzukommen). Die EU hat zudem

dieses Thema bei einer Reihe bilateraler Menschenrechtsdialoge mit Partnerländern zur Sprache

gebracht.

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Die Besorgnis der EU bezüglich der Versammlungsfreiheit in Ägypten wurde 2014 in den

entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates vom Februar sowie den Erklärungen der EU auf der

September-Tagung des Menschenrechtsrats und in der Generalversammlung der VN wiederholt

zum Ausdruck gebracht. Auf den Tagungen des VN-Menschenrechtsrats während des gesamten

Jahres und auch auf der Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung vom

Oktober betonte die EU zudem, wie wichtig die Tätigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft

und Menschenrechtsverteidigern ist. Sie äußerte ihre Besorgnis darüber, dass sich der

Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in vielen Ländern verringert, die Restriktionen gegen

Nichtregierungsorganisationen zunehmen und Aktivisten schikaniert werden und schweren

Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Die EU hat sich auch für das Rederecht von NRO und

anderen Akteuren im Menschenrechtsrat der VN eingesetzt und sich der Verweigerung der

Teilnahme von NRO an Konferenzen und anderen Veranstaltungen der VN widersetzt.

Die EU hat weiterhin Vorschläge gesammelt und sich für internationale Kohärenz und multilaterale

Kooperation eingesetzt, um zu eruieren, wie dieses Problem am besten anzugehen ist. Im Februar

2014 hat der EAD eingehende Diskussionen mit den Ansprechpartnern für Menschenrechtsfragen

in den EU-Delegationen in den Ländern geführt, in denen die Zivilgesellschaft gefährdet ist;

hauptsächlich ging es dabei um die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Zu diesem Thema

wurden Konsultationen mit den Leitern der EU-Delegationen auf der Jahrestagung der

Delegationsleiter im September geführt.

Die Hilfe aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) floss

auch 2014 hauptsächlich an Organisationen der Zivilgesellschaft. Die mit diesem Instrument

verbundene neue mehrjährige Strategie für den Zeitraum 2014-2017, die von der Kommission am

21. Oktober 20149 angenommen wurde, verstärkte weiter die Möglichkeit, dass das Instrument auch

ohne das Einverständnis der Regierung des betreffenden Landes funktioniert. Im Rahmen des

EIDHR können sensible Fragen und innovative Ansätze den Schwerpunkt bilden und die

Zusammenarbeit mit isolierten oder marginalisierten Organisationen der Zivilgesellschaft kann

direkt erfolgen. Es ergänzt alle anderen EU-Instrumente, in deren Anwendungsbereich

Menschenrechte und Demokratie durchgehend einbezogen sind.
9 [Durchführungsbeschluss der Kommission C (2014) 7529 final].

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Im Jahr 2014 hat die Kommission über 500 neue wichtige Initiativen, die Unterstützung aus dem
EIDHR erhalten, mit einer Mittelausstattung von über 150 Mio. EUR in mehr als 135 Ländern
eingeleitet. Sie kommen zu den mehr als 1449 laufenden EIDHR-Projekten hinzu. Darüber hinaus
resultierte eine weltweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema
"Bekämpfung von Diskriminierung" in 28 neuen wichtigen Initiativen, die in Brüssel verwaltet
werden, und die EU-Delegationen führten in 101 Ländern lokale Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen durch; die Mittelausstattung belief sich zusammen genommen auf mehr als 100
Mio. EUR. Damit war es möglich, weltweit die Rolle der Zivilgesellschaft vor Ort zu stärken, wenn
es darum ging, die Menschenrechte und demokratische Reformen zu stärken, einen friedlichen
Interessensausgleich der Gruppen zu erleichtern und die politische Beteiligung und Repräsentation
zu festigen.

Die Kommission hat 2014 auch ihr thematisches Programm "Organisationen der Zivilgesellschaft
und lokale Behörden" im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungs-
zusammenarbeit angenommen. Im Mittelpunkt des Programms werden Maßnahmen auf
Länderebene stehen. Mit diesem Programm soll u.a. die Stärkung der regionalen und globalen
Netzwerke von Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt werden, damit ihre Beiträge zur
Entwicklung insbesondere im Rahmen der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 verbessert
werden. Schließlich leitet die Kommission 2014 den Prozess zur Ausarbeitung der länder-
spezifischen "Roadmaps" der EU für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein. Diese
"Roadmaps" sind in der Mitteilung der Europäischen Kommission "Die Wurzeln der Demokratie
und der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich
der Außenbeziehungen"10 vom September 2012 vorgesehen und dienen dazu, in Abstimmung mit
den vor Ort präsenten Mitgliedstaaten einen gemeinsamen strategischen Rahmen für die
Zusammenarbeit der EU-Delegationen mit der Zivilgesellschaft auf Länderebene zu entwickeln.
Die "Roadmaps" stützen sich auf eine umfassende Analyse der für die Entwicklung der
Zivilgesellschaft günstigen Rahmenbedingungen und legen die entsprechenden Prioritäten der EU
fest. Im Laufe des Jahres 2014 wurden mehr als 65 "Roadmaps" ausgearbeitet, und viele
Delegationen nutzten die "Roadmaps" als Ausgangspunkt für die Kontaktaufnahme mit zahlreichen
Organisationen der Zivilgesellschaft, um die strategische Zusammenarbeit auszubauen.
10 (COM(2012) 492 final).

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Regelmäßige Bewertung der Umsetzung

Im Mittelpunkt des vorliegenden Jahresberichts stehen die Fortschritte und die wichtigsten

Ergebnisse, die die EU bei der Umsetzung der Bestimmungen des Aktionsplans für Menschenrechte

und Demokratie erzielt hat. Der thematische Teil befasst sich mit den Bestimmungen des

Aktionsplans, wohingegen in einem gesonderten Teil die Maßnahmen und Fortschritte, die die EU

bei der Förderung und Verteidigung der Menschenrechte in der gesamten Welt ergriffen bzw.

erzielt hat, nach Ländern aufgeschlüsselt behandelt werden.

II Förderung der Universalität der Menschenrechte

Universelle Achtung der Menschenrechte

Im Einklang mit Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union und gestützt auf den

Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie bildeten die

universellen Menschenrechtsstandards 2014 verstärkt die Grundlage für die Kontakte der EU mit

Drittstaaten und regionalen Organisationen. Da 2014 der 10. Jahrestag der EU-Leitlinien betreffend

den Schutz von Menschenrechtsverteidigern begangen wurde, widmete die EU der Förderung der

Universalität der Menschenrechte in ihren Erklärungen und Begründungen zur Stimmabgabe, bei

öffentlichen Veranstaltungen und Konferenzen sowie in Veröffentlichungen besondere

Aufmerksamkeit. Im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte, vor allem in den Menschenrechtsdialogen,

hat die EU regelmäßig nachdrücklich darauf hingewirkt, dass die Menschenrechtsinstrumente der

VN ratifiziert und wirksam umgesetzt werden und dass Vorbehalte überdacht bzw. zurückgezogen

werden.

Im Einklang mit dem Beschluss 2001/168/GASP des Rates über den Internationalen

Strafgerichtshof und dem Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie setzte die EU

ihre Bemühungen fort und machte weiter ihren Einfluss geltend, um weitere Länder zur

Ratifizierung des Römischen Statuts zu ermutigen. Sie setzte auch ihre systematischen

Demarchenkampagnen zur Unterstützung des IStGH fort, ebenso wie ihre Politik der Aufnahme

von IStGH-Klauseln in Abkommen mit Drittstaaten (so im Abkommen über eine strategische

Partnerschaft EU-Kanada, das im Oktober 2014 paraphiert wurde).

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Desgleichen sind die Zusammenarbeit mit VN-Mechanismen und -Organen (allgemeine

regelmäßige Überprüfung, Sonderberichterstatter und Vertragsorgane) und die Umsetzung ihrer

Empfehlungen nunmehr Standardelemente der bilateralen Beziehungen der EU zu Drittstaaten im

Bereich der Menschenrechte. Bei ihren bilateralen Kontakten ermutigt die EU regelmäßig

Drittstaaten, eine ständige Einladung an VN-Sonderberichterstatter auszusprechen.

Seit 2003, nachdem das Römische Statut in Kraft getreten war, sind mehr als 30 Mio. EUR in

weltweite Ratifizierungskampagnen von Organisationen der Zivilgesellschaft und in IStGH-

Projekte geflossen (siehe Abschnitt 27).

Menschenrechts- und Demokratiekultur im auswärtigen Handeln der EU

Der EAD hat 2014 Schulungen im Bereich Menschenrechte und Demokratie durchgeführt; diese

fanden hauptsächlich im Rahmen einer Reihe von Lehrgängen im Bereich Menschenrechte statt, die

im Laufe des Jahres dreimal jeweils eine Woche lang veranstaltet wurden (Februar, Juni und

November 2014). Im Anschluss an die drei allgemeinen Schulungen in Menschenrechts- und

Demokratiepolitik und -operationen in den Außenbeziehungen der EU fanden Fachmodule zu

folgenden Themen statt: Nichtdiskriminierung (Meinungsfreiheit, Freiheit der Religion und der

Weltanschauung, Rechte von Menschen mit Behinderungen, LGBTI-Rechte), wirtschaftliche,

soziale und kulturelle Rechte, Wirtschaft und Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter,

Rechte des Kindes, Unterstützung von Demokratie und Wahlbeobachtung, Menschenrechte im VN-

Kontext und Menschenrechte im Europarat. Bei einigen dieser Lehrgänge griff der EAD auf das

Fachwissen von Akademikern, von Vertretern von NRO aus dem Netzwerk für Menschenrechte

und Demokratie sowie von Beamten der VN-Einrichtungen und des Europarates zurück. An diesen

Schulungsmodulen nahmen Bedienstete der EU-Organe, Personal von GSVP-Missionen

und -Operationen sowie Diplomaten der Mitgliedstaaten teil.

Es wurde eine Bestandsaufnahme der Lehrgänge zu Menschenrechten und Demokratie in den

Mitgliedstaaten eingeleitet, um bewährte Verfahren zu erfassen und Möglichkeiten für Synergien

(z. B. durch die gemeinsame Nutzung von Material und Ressourcen) zu untersuchen. Zu diesem

Zweck wurde im September 2014 vereinbart, ein informelles Netz von Anlaufstellen für die

Schulungen im Bereich Menschenrechte und Demokratie in den Mitgliedstaaten der EU

einzurichten.

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Eine Reihe von weiteren Lehrgängen zu Menschenrechten und Demokratie fand statt als Teil von

einsatzvorbereitenden Veranstaltungen für das Personal von Delegationen, von Seminaren für

Diplomaten der Mitgliedstaaten, von Einführungsveranstaltungen des EAD, von regionalen

Seminaren zur Entwicklungszusammenarbeit und der jährlichen Konferenz über Demokratie und

Wahlhilfe im Rahmen des Entwicklungsprogramms der VN. Alle Schulungen vor einer Entsendung

enthalten nunmehr systematisch eine Präsentation über Menschenrechte und Demokratie.

Zusätzlich zur regelmäßigen Unterrichtung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees,

der Gruppe "Menschenrechte" (COHOM) und anderer geografischer Arbeitsgruppen sowie des

Europäischen Parlaments hat der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte alle Leiter von EU-

Delegationen sowie alle Berater für Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen in GSVP-

Missionen über bewährte Verfahren zur durchgängigen Berücksichtigung der Menschenrechte im

auswärtigen Handeln der EU informiert. Zudem gab es mehrere Treffen mit einzelnen

Delegationsleitern, um über die Menschenrechtslage im jeweiligen Land und das koordinierte

Vorgehen der EU zu beraten.

Die EU hat auch 2014 die Menschenrechtserziehung weltweit durch eine Vielzahl von

Finanzierungsinstrumenten, darunter das EIDHR, unterstützt. Die von akademischen Einrichtungen

und NRO in verschiedenen Regionen geförderten Projekte richteten sich an ein breit gefächertes

Publikum - angefangen bei Schulkindern bis hin zu kommunalen Entscheidungsträgern und

Polizeibehörden, wobei auch besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen eingeschlossen

wurden. Das Europäische interuniversitäre Zentrum für Menschenrechte und Demokratisierung

(EIUC) und sein Netzwerk regionaler Masterstudiengänge in Afrika, dem asiatisch-pazifischen

Raum, auf dem Balkan, im Kaukasus und in Lateinamerika sind Beispiele für erfolgreiche Projekte

in diesem Bereich. Dieses Netzwerk mit mehr als 80 angeschlossenen Universitäten weltweit stellt

ein interdisziplinäres Exzellenzzentrum dar, das eine nachakademische Ausbildung im Bereich

Menschenrechte anbietet. Das EIUC hat 2014 die Verhandlungen über die Einrichtung eines

weiteren regionalen Masterstudiengangs, des Masterstudiengangs "Demokratische

Regierungsführung in der Region Naher Osten und Nordafrika", fortgeführt.

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III Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und auf

internationaler Ebene

Wirksame Unterstützung der Demokratie

2014 hat die Kommission weltweit Wahlprozesse begleitet, indem sie Wahlbeobachtungsmissionen

(EOM) und Wahlexpertenmissionen entsendet sowie Wahlgremien und inländischen Beobachter

mit technischer und finanzieller Hilfe unterstützt hat. Die Kommission hat insgesamt acht EOM zur

Beobachtung von insgesamt neun Wahlen entsendet. Diese sind nach den Malediven (Parlaments-

wahlen), Guinea-Bissau (Präsidentschafts- und Parlamentswahlen), Malawi (Präsidentschafts-,

Parlaments- und Kommunalwahlen), Ägypten (Präsidentschaftswahlen), Kosovo (Parlaments-

wahlen), Mosambik (Parlamentswahlen) und Tunesien (Parlaments- und Präsidentschaftswahlen)

entsendet worden. Die Kommission hat ein Wahlbeurteilungsteam zur Präsidentschaftswahl in

Afghanistan entsendet, das auch die Überprüfung der Wahlzettel beobachtet hat, die im Anschluss

an die durch US-Außenminister John Kerry vermittelte Einigung durchgeführt wurde.

Darüber hinaus sind im Laufe des Jahres 2014 acht Wahlexpertenmissionen in die folgenden

Länder entsendet worden: Ägypten (Verfassungsreferendum), Libyen (verfassungsgebende

Versammlung), Thailand (Parlamentswahlen), Irak (Parlamentswahlen), Algerien (Präsidentschafts-

wahlen), Mauretanien (Präsidentschaftswahlen), Bolivien (Präsidentschafts- und Parlamentswahlen)

und Fidschi (Parlamentswahlen).

Die EU nimmt keine Wahlbeobachtungen im OSZE-Raum vor. Allerdings hat die EU den

BDIMR/OSZE bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Ukraine unterstützt. Dank

der Bemühungen der EU konnten 100 weitere Kurzzeitbeobachter aus EU-Mitgliedstaaten sowie

aus EU-Bewerberländern und beitrittswilligen Ländern entsendet werden. In vielen Fällen haben

Wahlbeobachtungsmissionen der EU Partnerländern bei der Überwindung von Krisensituationen

beigestanden und sie beim Übergang zur Demokratie und/oder nach Konflikten unterstützt. Bei der

Umsetzung der Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen der EU sind Fortschritte erzielt

worden, die die Voraussetzung dafür sind, dass diese Wahlbeobachtungsmissionen Wirkung zeigen.

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Außerdem hat die EU ihre Bemühungen zur Unterstützung der Demokratie weiter verstärkt. Auf der

Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates vom November 2009, die in den Aktionsplan für

Menschenrechte und Demokratie als Verpflichtungen aufgenommen wurden, hat die EU im

März 2014 12 Delegationen bestimmt, die bei einer zweiten Generation von Pilotprojekten für die

Unterstützung der Demokratie sämtliche Regionen vertreten sollen. Die Arbeiten hierzu wurden im

Juni aufgenommen. Die Anstrengungen sind vor allem auf die Arbeitsmethoden ausgerichtet und

betreffen sechs ermittelte Arbeitsbereiche: Kohärenz und Koordination, lokale Gegebenheiten und

Partnerschaft, durchgängige Berücksichtigung und Außenwirkung. Das Ziel besteht in der besseren

Einbindung von finanziellen und nicht finanziellen Instrumenten in die Arbeit der EU-

Mitgliedstaaten sowie in der Vertiefung der Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten, damit durch

intensivere Partnerschaften eine bessere Wirksamkeit erzielt werden kann. Hiermit lassen sich

analytische Ergebnisse gewinnen, die zu gegebener Zeit in Aktionsplänen weiter dargelegt werden.

Bisher wird die Bestimmung gegenseitiger Hilfsmaßnahmen positiv aufgenommen, die von

politischen (und/oder menschenrechtlichen) Dialogen bis hin zu einer Vielzahl von Maßnahmen mit

Finanzierungsinstrumenten, einschließlich der Unterstützung für die Entwicklung des

Justizbereichs, für den Kapazitätsaufbau grundlegender Einrichtungen, darunter Wahlgremien, und

für zivilgesellschaftliche Organisationen reichen. Aus den Rückmeldungen geht hervor, dass die

Koordination und Kohärenz mit den Mitgliedstaaten verstärkt worden sind und dass es eine

Vielzahl von Maßnahmen zur stärkeren Zusammenarbeit mit nationalen Akteuren gibt. Es müssen

weitere Anstrengungen unternommen werden, um Parteien, Parlamente, dezentrale Gremien usw. in

ihrer Rolle als Repräsentationsträger demokratischer Systeme weiter zu unterstützen. Es müssen

grundlegende Konzepte für die Bereiche Repräsentation, Partizipation, Transparenz,

Rechenschaftspflicht und Geschlechtergleichstellung – auch auf kommunaler Ebene –

weiterentwickelt werden.

Seit 2014 wird das Pilotprojekt mit Mitteln aus dem EIDHR gefördert, indem die Durchführung der

Maßnahmen von Experten unterstützt wird. Auch zur Unterstützung der Zivilgesellschaft wird mit

der Entwicklung von "Fahrplänen" in beinahe allen Delegationen wichtige Arbeit geleistet.

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Der Europäische Demokratiefonds ist 2014 erstmals das gesamte Jahr hindurch genutzt worden.

Ihm stehen für den Zeitraum 2013-2015 rund 27 Millionen EUR zur Finanzierung von Projekten

zur Verfügung, die sich aus dem EU-Zuschuss für Verwaltungskosten und freiwilligen Beiträgen

von 14 Mitgliedstaaten sowie der Schweiz und Kanadas zusammensetzen. Bis Ende 2014 gingen

beim Europäischen Demokratiefonds über 1 200 Anträge auf Unterstützung ein, und er genehmigte

die Finanzierung von über 130 Anträgen mit einem Gesamtwert von rund 8 Mio. EUR, die sich

gleichmäßig auf die Länder der Östlichen und der Südlichen Nachbarschaft verteilen. 2014 wurde

dieser von der EU unabhängige Fonds in der europäischen Nachbarschaft komplementär zu den

EU-Instrumenten und insbesondere dem EIDHR genutzt. Mit dem Europäischen Demokratiefonds

wurden insbesondere neue Akteure, die sich für die Demokratie einsetzen, und Basisorganisationen

unmittelbar unterstützt und wurden Tätigkeiten in sämtlichen Nachbarschaftsländern fortgeführt,

einschließlich in Syrien, Libyen, Ägypten und Aserbaidschan, wo andere Geber Schwierigkeiten

mit der Fortführung ihrer Tätigkeiten haben. Im Dezember 2014 beschloss der Lenkungsausschuss,

dass mit dem Europäischen Demokratiefonds auch eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen

außerhalb der EU-Nachbarschaft durchgeführt und gefördert werden kann.

Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU

Die Gruppe "Menschenrechte" (COHOM) befasst sich mit allen Menschenrechtsaspekten der

Außenbeziehungen der Europäischen Union und unterstützt den Beschlussfassungsprozess des

Rates in diesem Bereich durch die Vorbereitung der Beratungen über Menschenrechte und

Demokratie im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK), im Ausschuss der Ständigen

Vertreter (AStV) und im Rat. 2014 hat die Gruppe 44 Sitzungen sowohl in den Hauptstädten als

auch in Brüssel abgehalten, um die wirksame Entwicklung weiterhin zu fördern und die weltweite

Umsetzung der EU-Politik im Bereich Menschenrechte und Demokratie zu überwachen; hierzu

zählen auch die Leitlinien der EU zu den Menschenrechten sowie die Menschenrechtsdialoge

und -konsultationen mit Drittländern.

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COHOM hat die Zusammenarbeit mit den geografischen Arbeitsgruppen des Rates fortgesetzt, die

sich mit der Menschenrechtslage in den Ländern ihres jeweiligen geografischen Gebiets befassen,

sowie mit den einschlägigen thematischen Arbeitsgruppen des Rates11, um die Menschenrechte in

allen Aspekten der Außenbeziehungen der EU zu berücksichtigen. Die Gruppe hat ferner mit der

Gruppe "Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit" (FREMP) zusammengearbeitet (vgl.

Abschnitt 8).

Zu Beginn des Jahres 2014 hat COHOM über die strategischen Prioritäten der EU in den

Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen (VN) für dieses Jahr beraten und damit zu den

erfolgreichen Ergebnissen der Tagung im VN-Menschenrechtsrat und der 69. Tagung der VN-

Generalversammlung (Dritter Ausschuss) beigetragen. Während des gesamten Jahres haben der

EAD und die Kommissionsdienststellen in der Gruppe COHOM den Standpunkt der EU mit den

Mitgliedstaaten zu spezifischen thematischen oder geografischen Themen, die in multilateralen

Foren angesprochen wurden, koordiniert.

Die Gruppe hat ihren regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem EU-Sonderbeauftragten für

Menschenrechte fortgesetzt. Darüber hinaus hat sie regelmäßige Beratungen mit Vertretern

internationaler und regionaler Organisationen sowie der Zivilgesellschaft geführt. Zu den

hochrangigen Gastrednern in den Sitzungen der Gruppe zählten die Vorsitzende des

Unterausschusses Menschenrechte des Europäischen Parlaments, der Regionalvertreter für Europa

des Hohen Kommissars der VN für Menschenrechte, die Sonderberichterstatter der VN und der

Direktor der Agentur für Grundrechte.

Die von der Gruppe gebildeten Task Forces, die ihre Arbeit in bestimmten prioritären Bereichen vor

allem in Bezug auf die Umsetzung der EU-Leitlinien im Bereich der Menschenrechte unterstützen

sollen, haben ihre Arbeit 2014 fortgesetzt. 2014 waren neun Task Forces tätig, an denen die

einschlägigen Experten des EAD, der Kommissionsdienststellen und der Mitgliedstaaten beteiligt

waren.
11 CODEV, COSCE, COTER, PMG, CIVCOM, CONUN.

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DG C 2B LIMITE DE
Gewährleistung einer umfassenderen Politikkohärenz

Innerhalb der EU sind die Organe der EU und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des

EU-Rechts an die Bestimmungen der EU-Charta der Grundrechte gebunden. Im Rahmen ihres

auswärtigen Handelns ist die EU entschlossen, Menschenrechte und Demokratie im Einklang mit

Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union zu fördern.

So wurden 2014 die Anstrengungen verstärkt, um weiterhin Fragen der Kohärenz und Konsistenz

zwischen inneren und äußeren Aspekten der EU-Menschenrechtspolitik anzugehen. Auf seiner

Tagung im Juni 2014 hat der Rat (Justiz und Inneres) Schlussfolgerungen12 angenommen, in denen

auf die Bedeutung der Konsistenz zwischen dem inneren und dem auswärtigen Handeln verwiesen

wird, damit die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union in ihren Außenbeziehungen verstärkt und

im Bereich Menschenrechte mit gutem Beispiel vorangegangen wird. Daher hat es der Rat für

wichtig erachtet, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Arbeitsgruppen, insbesondere

zwischen der Gruppe "Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit" (innerhalb der EU) und der

Gruppe "Menschenrechte" (im Rahmen des auswärtigen Handelns) vor allem durch den

regelmäßigen Informationsaustausch und gegebenenfalls gemeinsame themenbezogene Sitzungen

zu besonderen Fragen zu vertiefen. In diesem Sinne ist die Zusammenarbeit zwischen FREMP und

COHOM 2014 durch einen regelmäßigen Gedankenaustausch intensiviert worden. Es müssen

weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Kohärenz und die Konsistenz zwischen den

inneren und äußeren Aspekten der EU-Menschenrechtspolitik zu verbessern.
12 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/143099.pdf

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/143099.pdf
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Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte

Die Europäische Union misst der Interdependenz aller Menschenrechte und der Unteilbarkeit der

bürgerlichen und politischen Rechte sowie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte als

Grundlagen der internationalen Menschenrechtsnormen große Bedeutung bei.

Auf multilateraler Ebene hat die EU mehrere VN-Sonderberichterstatter, die auf dem Gebiet der

wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte tätig sind, aktiv unterstützt, mit ihnen

zusammengearbeitet und mehrere von ihnen zu einer Sitzung der Gruppe "Menschenrechte"

eingeladen. Zu diesen VN-Sonderberichterstattern zählen der Sonderberichterstatter über das Recht

auf Wasser und Sanitärversorgung, der Sonderberichterstatter über das Recht auf Bildung, die

Sonderberichterstatterin über das Recht auf Nahrung, der Sonderberichterstatter für Fragen der

extremen Armut und Menschenrechte und die Sonderberichterstatterin über angemessenes Wohnen.

Darüber hinaus hat die EU den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten im Rahmen der

Menschenrechtsdialoge mit Partnern aus verschiedenen Drittländern verstärkt Rechnung getragen.

Die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, einschließlich des Rechts auf

einen angemessenen Lebensstandard und Kernarbeitsnormen, ist in dem mehrjährigen

Richtprogramm des EIDHR (2014-2017) intensiviert worden. Eine Vielzahl von Projekten des

EIDHR werden unterstützt, um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte weltweit

voranzubringen. Diese Projekte haben 2014 dazu beigetragen, Gewerkschaften zu stärken, in Asien

ein größeres Bewusstsein für lohnbezogene Fragen zu schaffen, in Angolas ländlichen Gebieten

Landbesitz und Gemeinschaften zu schützen, in Äthiopien die Minderheit der Menja durch

wirtschaftliche Teilhabe zu fördern und in die Gesellschaft zu integrieren und in Indien die

wirtschaftliche Benachteiligung und die Gewalt am Arbeitsplatz in den exportorientierten

Textilfabriken zu verringern.

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IV Menschenrechte in allen Bereichen und Instrumenten der

EU-Außenpolitik

Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit

2014 haben der Rat und das Europäische Parlament die neuen außenpolitischen Finanzierungs-

instrumente für den Zeitraum 2014-2020 angenommen, bei denen Menschenrechte und Demokratie

eine Schlüsselrolle spielen und/oder bei denen für Menschenrechte und Demokratie besondere

Programme aufgelegt werden, wie13 im EIDHR, im thematischen Programm "Organisationen der

Zivilgesellschaft und lokale Behörden" im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die

Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und im Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt

(IcSP)14. Alle werden – direkt oder indirekt – zur Förderung von Menschenrechten und Demokratie

entsprechend dem Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie und der

Agenda für den Wandel15 angewandt.

2014 haben der EAD und die Kommissionsdienststellen die bilaterale Programmplanung mit den

Partnerländern abgeschlossen, und die Kommission hat strategische Programmierungsdokumente

und mehrjährige Richtprogramme für den Zeitraum 2014-2020 angenommen. Menschenrechte,

Demokratie und andere grundlegende Elemente einer verantwortungsvollen Staatsführung sind

entweder als Schwerpunktbereiche oder über die Umsetzung des rechtebasierten Ansatzes in

anderen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit behandelt worden.
13 Dies gilt insbesondere für das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), den

Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) und das Instrument
für Heranführungshilfe (IPA II).

14 Verordnung (EU) Nr. 230/2014.
15 2011 hat die EU zwei Reformdokumente verabschiedet, um ihre Entwicklungspolitik strategischer und

gezielter auszurichten: die 12-Punkte-Agenda für den Wandel und eine neue Politik und neue Vorschriften für
die Budgethilfe. (http://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A52011DC0637&qid=1412922281378&from=DE).

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52011DC0637&qid=1412922281378&from=EN
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52011DC0637&qid=1412922281378&from=EN
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Die Entschlossenheit der EU, einen rechtebasierten Ansatz zu verfolgen, wurde in dem

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel "ein rechtebasierter Ansatz, der alle

Menschenrechte für die EU-Entwicklungszusammenarbeit umfasst"16 förmlich festgehalten. Im

Mai 2014 sind dieser bedeutende Schritt vom Rat in seinen Schlussfolgerungen begrüßt und die

wichtigsten Grundsätze erläutert worden. Mit dem in dem Arbeitsdokument der Kommissions-

dienststellen dargelegten Instrumentarium wird eine klare Anleitung dafür gegeben, wie ein

rechtebasierter Ansatz unter Verwendung von fünf Arbeitsgrundsätzen (Anwendung sämtlicher

Rechte, Partizipation und Zugang zum Entscheidungsprozess, Gleichbehandlung und gleicher

Zugang, Transparenz und Zugang zu Informationen) bei einem Programm oder Projekt der

Entwicklungszusammenarbeit anzuwenden ist.

Neben der Programmplanung hat die Kommission weiterhin die Einhaltung der Grundrechte im

Rahmen ihrer Budgethilfeprogramme geprüft. Seit dem 1. Januar 2013 wird die entsprechende, in

den Leitlinien für die Budgethilfe festgelegte Methode für alle neuen Budgethilfeprogramme voll

und ganz durchgeführt.

Auch 2014 hat die EU die Festlegung ihres Standpunkts und ihrer Strategie zu den Folge-

maßnahmen zu Rio+20 und der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 fortgesetzt. Die EU hat

sich vehement für die Integration von Fragen der Menschenrechte, des Rechtsstaats und der

Governance in die globale Entwicklungsagenda eingesetzt. Sie hat eine Reihe politischer

Erklärungen verfasst, die auf Ratsebene gebilligt wurden – zuletzt im Dezember 201417. Die EU hat

zu vielen internationalen Beratungen aktiv beigetragen, u. a. auf den Tagungen der Offenen

Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen, im Menschenrechtsrat und bei den informellen Beratungen

der Generalversammlung.
16 SWD(2014) 152 final vom 30. April 2014, Brüssel.
17 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/146311.pdf

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/foraff/146311.pdf
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DG C 2B LIMITE DE
Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen Weise

Die Freihandelsabkommen der EU sind durch Überleitungsklauseln mit den entsprechenden

politischen Rahmenübereinkommen verbunden, die auch Menschenrechtsklauseln umfassen. Wurde

mit einem Land kein Assoziierungs- oder Rahmenabkommen abgeschlossen, wird eine gesonderte

Menschenrechtsklausel in das Freihandelsabkommen aufgenommen. Der zentrale Wert einer

Menschenrechtsklausel besteht darin, dass das gemeinsame Bekenntnis der Parteien zu den

Menschenrechten deutlich gemacht wird, während sie gleichzeitig die Rechtsgrundlage für

geeignete Maßnahmen bildet, einschließlich der Aussetzung der Abkommen bei schweren

Menschenrechtsverletzungen (vgl. Abschnitt 33).

Ein liberalisierter Handel trägt zusammen mit einer verantwortungsvollen Staatsführung und einer

soliden Innenpolitik in erheblichem Maße zu inklusivem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung

und somit zu besseren Menschenrechtsbedingungen bei. Im Einklang mit der Mitteilung zum

Thema "Handel, Wachstum und Entwicklung: eine maßgeschneiderte Handels- und Investitions-

politik für die bedürftigsten Länder"18 hat die EU 2014 den Entwicklungsländern, insbesondere den

am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) sowie anderen besonders bedürftigen Ländern,

weiterhin dabei geholfen, sich in das globale Handelssystem einzugliedern und möglichst

umfassend vom Handel zu profitieren. Grundlage hierfür ist in erster Linie die EU-Politik der Hilfe

für Handel, ihre einseitigen Handelspräferenzen und ihre bilateralen und regionalen

Handelsabkommen.
18 [COM(2012) 22] http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/january/tradoc_148992.EN.pdf

http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/january/tradoc_148992.EN.pdf
9593/15 hm/cat 42
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Die neue APS-Verordnung (allgemeine Zollpräferenzen) wird seit dem 1. Januar 2014 angewendet.

Vierzehn Ländern sind die ASP+-Präferenzen nach dem neuen System gewährt worden. Die neue

APS-Verordnung verstärkt die Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung internationaler

Übereinkünfte (einschließlich der wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen) durch die

APS+-Begünstigten; zudem wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament alle

zwei Jahre über die Umsetzungsergebnisse der APS+-Begünstigten Bericht erstatten. . 2014 wurde

der Dialog zwischen der EU und den APS+-Begünstigten über die Umsetzung der Übereinkommen

vertieft und die EU hat begonnen, zusätzliche innovative Methoden zur Bereitstellung von

Unterstützung für die Umsetzung, Durchsetzung und Überwachung der einschlägigen Menschen-

rechtsverträge und IAO-Übereinkommen eingeführt. So hat die Kommission insbesondere als

Reaktion auf Ersuchen des Europäischen Parlaments eine allgemeine Überprüfung der Verordnung

(EG) Nr. 1236/2005 über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe

oder zu Folter verwendet werden könnten19, vorgenommen. Anfang 2014 ist dem Rat und dem

Europäischen Parlament ein Vorschlag zur Änderung der Verordnung vorgelegt worden, mit dem

die Liste der Güter, die Ausfuhrkontrollen unterliegen, aktualisiert werden soll. 2013 wurden mit

dem Wassenaar-Arrangement Ausfuhrkontrollen für bestimmte Überwachungstechnologien

eingeführt. Anschließend hat die EU mit einer delegierten Verordnung der Kommission vom

22. Oktober 2014 diese Kontrollen für spezielle Intrusion-Software und für Ausrüstungen zur

Überwachung des Internets umgesetzt.

Die Kommission prüft außerdem langfristige Lösungen für dieses Problem und hat eine Mitteilung

über die Überprüfung der Ausfuhrkontrollpolitik angenommen, in der auch die Möglichkeit

erwogen wird, einige Bestimmungen der geltenden Ausfuhrkontrollverordnung (EG) Nr. 428/2009

auf die Kontrolle der Ausfuhr sensibler Technologien auszudehnen, die unter Verletzung von

Menschenrechten beispielsweise in Konfliktgebieten oder durch autoritäre Regime eingesetzt

werden könnten. Aufgrund der sich stetig verschlechternden Lage in Syrien hat der Rat im

Mai 2014 beschlossen, das ursprünglich mit der Verordnung Nr. 36 von 2012 verhängte

Ausfuhrverbot für Ausrüstung oder Software, die in erster Linie für die Überwachung oder

Abhörung der Kommunikation über das Internet und von Telefongesprächen durch die syrische

Regierung bestimmt ist, zu verlängern.
19 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1352/2011 der Kommission vom 20. Dezember 2011.

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DG C 2B LIMITE DE
Auch 2014 ist die EU als langjährige Befürworterin des Vertrags über den Waffenhandel, der einen

Meilenstein im Hinblick auf größere Verantwortung und Transparenz im Waffenhandel darstellt,

für dessen Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen eingetreten. Ende 2014

hat die Hinterlegung der 50. Ratifizierungsurkunde – mit einem erheblichen Beitrag durch

EU-Mitgliedstaaten – das Inkrafttreten des Vertrags bewirkt. Nach Artikel 7 des Vertrags ist das

Risiko, dass die Waffen eingesetzt werden, um schwere Verletzungen der Menschenrechtsnormen

oder des humanitären Völkerrechts, einschließlich Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, zu

begehen oder zu erleichtern, in Beschlüssen über Waffenausfuhren zu prüfen. Diese Risiko-

bewertung erfolgt zusätzlich zu dem Verbot von Waffenausfuhren gemäß Artikel 6, wenn die

Waffen bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren

Verletzungen des Genfer Abkommens, Angriffen auf Zivilpersonen oder anderen Kriegsverbrechen

im Sinne der einschlägigen völkerrechtlichen Übereinkünfte verwendet werden könnten.

Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisenmanagement

Die EU hat 2014 weitere Schritte unternommen, um ihre Menschenrechts- und Gleichstellungs-

politik in die Planung, Umsetzung, Durchführung und Bewertung von Missionen und Operationen

im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) einzubinden.

Entsprechend den Krisenmanagementverfahren von 201320 ist den Menschenrechts- und

Gleichstellungsfragen bei der Planung neuer Missionen und Operationen Rechnung getragen

worden, und in die Planungsdokumente, u. a. für die Beratende Mission der EU für eine Reform des

zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine und für EUFOR RCA (Zentralafrikanische Republik), ist

eine Analyse der Menschenrechts- und Gleichstellungslage eingeflossen.
20 http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7660-2013-REV-2/en/pdf

http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7660-2013-REV-2/en/pdf
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DG C 2B LIMITE DE
2014 sind bei allen GSVP-Missionen und -Operationen Beratungs- oder Anlaufstellen für

Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen geschaffen worden, deren Aufgabe sowohl in der

Berücksichtigung der Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen bei der Arbeit der Mission bzw.

Operation als auch in der Durchführung besonderer Tätigkeiten bestand. Zu diesen Tätigkeiten

zählen beispielsweise die weitere Unterstützung weiblicher Polizeikräfte in der afghanischen

nationalen Polizei durch EUPOL Afghanistan, die Vertiefung der Beratungskompetenz bei

Gleichstellungsfragen der Mission EUPOL Afghanistan selbst und Lehrgänge über das humanitäre

Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen für die örtlichen Armeekräfte durch

EUTM Mali und EUTM Somalia.

Die Berater der GSVP-Missionen für Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen haben sich im

Juni 2014 in Brüssel zu ihrem jährlich stattfindenden Seminar getroffen, das ihnen die wertvolle

Chance bietet, bewährte Verfahren auszutauschen und gemeinsame Herausforderungen zu

ermitteln. Damit der Informationsaustausch zwischen den Missionen und Operationen und den in

der Zentrale arbeitenden themenbezogenen Experten systematischer und häufiger erfolgen kann,

wird eine über E-Mail verbundene Gemeinschaft von Fachleuten eingerichtet.

Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen sind auch in viele der vom Europäischen Sicherheits-

und Verteidigungskolleg und den Mitgliedstaaten veranstalteten Lehrgänge aufgenommen worden,

und darüber hinaus wurden spezielle themenbezogene Lehrgänge zu Menschenrechten,

Gleichstellung, Kinder in bewaffneten Konflikten und zum Schutz von Zivilpersonen durchgeführt.

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DG C 2B LIMITE DE
Die Arbeiten an dem umfassenden Ansatz der EU für die Umsetzung der Resolution 1325 des

VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit sowie deren Folgeresolutionen

wurden fortgesetzt. Im zweiten Bericht über die Indikatoren der EU für einen umfassenden Ansatz

für die Umsetzung der Resolutionen, der im Januar 2014 veröffentlicht wurde, sind für den nächsten

Berichtszeitraum als vorrangig zu behandelnde Themen die Übergangsjustiz, die politische und

wirtschaftliche Teilhabe von Frauen, die Beteiligung von Frauen am Friedensprozess und die

Verhütung sexueller Gewalt in Konflikten aufgeführt. Im Juli 2014 fand das jährlich von den

EU-Mitgliedstaaten veranstaltete Seminar über die Umsetzung der Resolution 1325 des

VN-Sicherheitsrates statt; dabei standen der 15. Jahrestag der Resolution und die Frage im

Mittelpunkt, wie friedens- und sicherheitsrelevanten Fragen bei den anstehenden Verhandlungen

über die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 Rechnung zu tragen ist. Die informelle Task

Force der EU zur Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates hat unter Beteiligung von Vertretern der

Mitgliedstaaten, der NATO, von UN Women, der OSZE und der Zivilgesellschaft ihre

regelmäßigen Tagungen fortgesetzt. Außerdem ist eine spezielle Website eingerichtet worden, auf

der alle wichtigen Dokumente über den Ansatz der EU für die Umsetzung der Resolution 1325 des

VN-Sicherheitsrates zugänglich sind21. Mitte 2014 ist eine externe Bewertung der Krisenvorsorge-

komponente des Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt, fertiggestellt worden. Darin ist

festgehalten, dass die Krisenvorsorgekomponente einen Beitrag zur Erfüllung der EU-Zusagen in

Bezug auf Frauen, Frieden und Sicherheit leistet. Diese spezifische Unterstützung von Frauen,

Frieden und Sicherheit wird gegenwärtig weltweit in 17 Ländern und drei Regionen geleistet: in

Afghanistan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Tschad, der Demokratischen Republik

Kongo, El Salvador, Guinea-Bissau, Indien, der Kirgisischen Republik, Liberia, Nepal, Nicaragua,

Peru, Senegal, den Salomonen, Jemen, in der zentralamerikanischen Region, in der südasiatischen

Region und in der südlichen Region von Zentralafrika. 2014 ist vom Dienst für außenpolitische

Instrumente der Europäischen Kommission eine Auswertung der Fachliteratur zu Genderfragen in

fragilen Situationen und Konfliktgebieten in Auftrag gegeben worden, mit der politischen

Entscheidungsträgern Informationen und Anleitungen für wichtige Beratungen und in diesem

Bereich auftauchende Fragen an die Hand gegeben werden können.
21 http://eeas.europa.eu/special-features/working-with-women/article21_en.htm

http://eeas.europa.eu/special-features/working-with-women/article21_en.htm
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2014 ist das Frühwarnsystem für Konflikte allmählich auf die globale Ebene ausgeweitet worden.

Die für das Frühwarnsystem entwickelten Instrumente und Vorgehensweisen beinhalten zahlreiche

Menschenrechtsindikatoren, so etwa die Achtung des internationalen Rechtsrahmens für die

Menschenrechte, die Geschlechtergleichstellung, die Pressefreiheit und die Wahrung der

bürgerlichen und politischen Freiheiten. Die Delegationen in Ländern, die mittel- bis langfristig als

für gewalttätige Konflikte gefährdet galten, wurden aufgefordert, Beurteilungen und Lösungen für

präventive Maßnahmen abzugeben. Gleichzeitig wurden Workshops zur Analyse von Konflikten in

einer Reihe von Ländern und über einige Länder veranstaltet. Auch hierbei wird den

Menschenrechts- und Geschlechterfragen Rechnung getragen.

Einbindung der Menschenrechte in Tätigkeiten zur Terrorismusbekämpfung

Entsprechend dem Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie haben der EAD und

die Kommissionsdienststellen einen Leitfaden für die Terrorismusbekämpfung erstellt, der von den

Mitgliedstaaten im November 2014 gebilligt wurde. Damit soll gewährleistet werden, dass bei der

Planung und Durchführung von Projekten zur Unterstützung der Terrorismusbekämpfung in

Drittländern Menschenrechtsfragen und gegebenenfalls dem humanitären Völkerrecht Rechnung

getragen wird.

Die Art und Weise, wie Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung durchgeführt werden, haben

weitreichende Auswirkungen auf die allgemeine Achtung der Menschenrechte in einem Staat. So ist

beispielsweise die Begriffsbestimmung von Terrorismus in einigen Ländern recht vage und wird zu

allgemein verwendet. Bei der Durchführung von Operationen zur Terrorismusbekämpfung können

bestimmte Menschenrechte (darunter das Recht auf Leben oder das Verbot der Folter) gefährdet

werden, manchmal werden diese Operationen auch zur Unterdrückung politischer Gegner genutzt.

Die EU fördert zahlreiche Projekte zum Aufbau von Kompetenzen im Bereich der

Terrorismusbekämpfung, oft in Ländern mit einer schlechten Menschenrechtsbilanz. Daher ist es

besonders wichtig, diesen Ländern einen europäischen Ansatz, bei dem die Menschenrechte

berücksichtigt werden, nahezubringen, um eine bessere Achtung der Menschenrechte zu

begünstigen.

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Der Leitfaden soll künftig bei EU-Projekten zum Kapazitätsaufbau im Bereich der Terrorismus-

bekämpfung in Drittländern sowie bei Projekten für Sicherheit und Recht mit einer Komponente

"Terrorismusbekämpfung" angewendet werden. In dem Leitfaden wird ein Überblick über die

Pflichten in Bezug auf Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht sowie eine Reihe von

Instrumenten zu deren Bewertung gegeben. Er soll für alle Organe der EU und die Partner, die die

Projekte durchführen, in jeder Projektphase (Planung, Durchführung und Bewertung/Evaluierung)

gelten, um beim Ansatz sämtlicher EU-Maßnahmen größere Kohärenz zu gewährleisten. Die

Mitgliedstaaten können den Leitfaden auf Wunsch auch für ihre eigenen Projekte verwenden.

Die EU steht mit vielen wichtigen Partnern und internationalen Organisationen kontinuierlich über

politische Dialoge zur Terrorismusbekämpfung in Kontakt. Diese politischen Dialoge bestehen aus

einem Gedankenaustausch über wichtige Entwicklungen im Bereich der Terrorismusbekämpfung

und stellen eine wichtige Plattform dar, auf der kritische Themen angesprochen werden können. Sie

leisten außerdem einen Beitrag zur Vertiefung des bilateralen und internationalen Konsenses und

verstärken die internationalen Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus. Sie

sind Teil des umfassenden Ansatzes der EU für die Vertrauensbildung mit den wichtigsten Partnern.

2014 haben mit den folgenden Ländern bzw. Organisationen Treffen zum politischen Dialog über

die Terrorismusbekämpfung stattgefunden: den Vereinten Nationen, den USA, Kanada, der Türkei,

Saudi-Arabien und Australien. Besondere Konsultationen zum Thema Terrorismusbekämpfung

wurden außerdem mit Indonesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten geführt. Gemäß dem

Aktionsplan hat sich die EU bei all diesen Treffen für die grundlegenden Fragen der Achtung der

Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit eingesetzt und diese angesprochen.

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Was nun die multilaterale Zusammenarbeit angeht, so ist die EU fest davon überzeugt, dass den

Vereinten Nationen bei der Bekämpfung der weltweiten Bedrohung durch Terrorismus eine zentrale

Rolle zukommt. Die Resolution 1373/2001 des VN-Sicherheitsrates und die weltweite Strategie der

Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus sind Meilensteine der multilateralen

Zusammenarbeit zur Terrorismusbekämpfung. Die weltweite Strategie der Vereinten Nationen zur

Bekämpfung des Terrorismus steht in vollem Einklang mit dem Ansatz der EU für die

Terrorismusbekämpfung. Die Agenda der EU für die Terrorismusbekämpfung und diejenige der

VN fußen auf dem gleichen Grundsatz: Förderung eines strafrechtlichen Konzepts, bei dem die

Menschenrechte geschützt und die Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten wird. In den einschlägigen

VN-Organisationen sind spezielle Fragen der Zusammenarbeit der EU mit den VN bei der

Terrorismusbekämpfung erörtert worden, die sich auf ausländische terroristische Kämpfer und die

Bekämpfung des gewaltsamen Extremismus beziehen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben die

Annahme der Resolution 2170/2014 des VN-Sicherheitsrates (verurteilt schwere und ausgedehnte

Menschenrechtsverletzungen durch extremistische Gruppen in Irak und Syrien) und der

Resolution 2178/2014 des VN-Sicherheitsrates (verurteilt gewaltsamen Extremismus und

unterstreicht die Notwendigkeit, Reisen ausländischer terroristischer Kämpfer und Unterstützung

für sie zu verhindern) begrüßt, die im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates der EU vom

30. August 201422 stehen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützen außerdem in hohem Maße

Maßnahmen gemäß der Resolution 2178/2014 des VN-Sicherheitsrates, darunter Anstrengungen

zur Intensivierung internationaler Maßnahmen zur Bekämpfung des gewaltsamen Extremismus, die

weiterhin im Zentrum der Bemühungen der EU stehen werden, da sie eine Voraussetzung zur

dauerhaften Bekämpfung der Geißel des Terrorismus darstellen.

Im gesamten Jahr hat die EU bei den VN und in anderen internationalen Foren Erklärungen

abgegeben, in denen sie terroristische Anschläge verurteilt und sich für ein Konzept der

Terrorismusbekämpfung eingesetzt hat, das auf der Achtung der Menschenrechte und der

Rechtsstaatlichkeit beruht und in vollem Einklang mit dem Völkerrecht steht.
22 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/144538.pdf

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/144538.pdf
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Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen Dimension der Arbeit im
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR)

Die Achtung und der Schutz der Menschenrechte stehen im Zentrum der Justiz- und Innenpolitik

der EU. In diesem Kontext sind die Menschenrechte ein ressortübergreifendes Thema der

Migrationspolitik der EU und spiegeln sich daher auch in der anstehenden EU-Agenda für

Migration des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität (GAMM) wieder, der den

übergeordneten Rahmen der EU für die auswärtige Migrationspolitik bildet und ein Kernelement

der EU-Rückkehr- und Rückübernahmepolitik darstellt. So wird der Schutz der Menschenrechte

systematisch in alle GAMM-Rahmen, insbesondere in die Dialoge über Migration und Mobilität

mit Drittländern und Regionen sowie in die mit Drittländern geschlossenen Mobilitätspartner-

schaften und Gemeinsamen Agenden für Migration und Mobilität (CAMM), in die Visadialoge und

die Umsetzung von Rückübernahmeabkommen der EU eingebunden. Zudem hat sich die EU in den

globalen Foren für die Stärkung des Schutzes der Menschenrechte von Migranten eingesetzt. So auf

dem Gipfeltreffen des globalen Forums über Internationale Migration und Entwicklung, das vom

14. bis zum 16. Mai 2014 in Stockholm stattgefunden hat.

Der Schutz der Menschenrechte von Migranten stellt außerdem ein Querschnittsthema bei der

Arbeit der Task Force "Mittelmeerraum" dar. Im Rahmen des GAMM hat die Task Force den

Bemühungen der EU, den Dialog und die Zusammenarbeit mit Transit- und Herkunftsländern des

südlichen Mittelmeerraumes zu vertiefen, neuen Schwung verliehen. Im Mai 2014 haben die

Kommissionsdienststellen eine Arbeitsunterlage über die Umsetzung der Mitteilung über die Task

Force "Mittelmeerraum" veröffentlicht, in dem einige Maßnahmen zum Schutz der Rechte von

Migranten und Flüchtlingen in Transit- und Herkunftsländern aufgeführt werden, die von der EU

und den Mitgliedstaaten durchgeführt wurden.

Desgleichen sind migrationsrelevante Fragen, einschließlich willkürlicher Inhaftierungen und des

Menschenhandels, im Rahmen der Menschenrechtsdialoge mit relevanten Drittländern erörtert

worden.

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Der illegale Menschenhandel stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar, weshalb die EU

den Schutz der Menschenrechte in das Zentrum ihres Handelns stellt. 2014 hat die EU die Strategie

zur Beseitigung des Menschenhandels (2012-2016) und das maßnahmenorientierte Papier von

200923 zur Stärkung der externen Dimension in Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des

Menschenhandels weiterhin umgesetzt. Im zweiten Bericht über die Umsetzung des maßnahmen-

orientierten Papiers vom Dezember 2012 hat sich der Rat auf eine Liste vorrangiger Drittländer und

Regionen geeinigt, mit denen die EU die Zusammenarbeit und Partnerschaften zum Thema

Menschenhandel verstärken sollte. Im Juni 2014 haben der EAD und die Kommissionsdienststellen

mit einem gemeinsamen Vermerk über die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des Menschen-

handels in einer Reihe vorrangiger Länder und Regionen informiert, darunter eine Bestandsliste der

einschlägigen Werkzeuge und Instrumente, die der EU zur Verfügung stehen. Diese dient als

Referenzwerkzeug für EU-Delegationen und Mitgliedstaaten, um die Zusammenarbeit zu vertiefen

und die Kohärenz der Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern.

Die EU-Delegationen in diesen vorrangigen Ländern wurden ersucht, Partnerschaften zu gründen

und für Koordination und Kohärenz in ihren Gastländern zu sorgen, eine für Fragen des

Menschenhandels zuständige Kontaktperson zu benennen, Koordinierungstreffen zu veranstalten,

von der EU geförderte Projekte zum Thema Menschenhandel aufmerksam zu überwachen und

einen regelmäßigen Informationsaustausch mit den Behörden des Gastlandes zu gewährleisten. Um

diese Arbeit zu erleichtern, organisierten die Kommissionsdienststellen einen dreitägigen Lehrgang

für das Personal von EU-Delegationen für die externe Zusammenarbeit im Bereich des

Menschenhandels unter besonderer Berücksichtigung der vorrangigen Länder und Regionen.
23 Vom Rat am 30. November 2009 angenommen (Dok. 6865/10 CRIMORG 38 JAIEX 22 RELEX 163 JAI 168).

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Die Beseitigung des Menschenhandels ist ein Schwerpunktbereich des GAMM. Die Verhütung und

Bekämpfung von Menschenhandel sowie der Schutz der Opfer werden in sämtlichen einschlägigen

Abkommen und Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern und in allen Dialogen der EU über

Migration und Mobilität, einschließlich der Mobilitätspartnerschaften, der gemeinsamen Agenden

für Migration und Mobilität und den Dialogen zur Visaerleichterung, systematisch angegangen. Die

EU bringt das Thema Menschenhandel außerdem im Rahmen ihrer Menschenrechtsdialoge mit über

40 Ländern weltweit als ein wichtiges Element ihres Aktionsplans für Menschenrechte und

Demokratie zur Sprache. Sie unterstützt auch internationale Bemühungen auf diesem Gebiet, indem

sie in verschiedenen VN-Foren für die Prävention, den Schutz und die Unterstützung der Opfer, die

Schaffung eines umfassenden Rechtsrahmens, die Politikentwicklung und Strafverfolgung sowie

eine bessere internationale Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich des Menschenhandels

eintritt.

Zur Unterstützung der Entwicklung von Partnerländern hat die EU die Umsetzung einer Reihe von

Projekten in allen migrationsbezogenen Bereichen sowohl mit Hilfe von thematischen als auch mit

geografischen Instrumenten fortgesetzt. Im Einklang mit GAMM ist bei allen Projekten ein

migrationszentrierter Ansatz verfolgt worden, bei dem der Schwerpunkt bereichsübergreifend auf

die Menschenrechte gelegt wurde. Es wurden neue Projekte eingeleitet, um Flüchtlinge und

Gastgemeinschaften in Nachbarländern von Syrien sowie besonders schutzbedürftige Migranten

wie Opfer von Menschenhandel und ausländische Hausangestellte zu unterstützen.

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Migration und Asyl stellen einen Schwerpunkt des thematischen Programms "Globale öffentliche

Güter und Herausforderungen" (GPGC) im Rahmen des DCI dar, das 2014 für einen Zeitraum von

sieben Jahren angenommen wurde. Die Komponente Migration und Asyl dieses Programms zielt

darauf ab, die Steuerung der Migration in Entwicklungsländern zu verbessern, indem die

Maximierung der positiven Auswirkungen von Migration und Mobilität auf die Entwicklung in den

Mittelpunkt gerückt wird. Mit dem Programm wird ein migrationszentrierter Ansatz verfolgt, bei

dem besonderer Nachdruck auf die Förderung des Nutzens der Migration für die Migranten selbst

und für ihre Herkunftsgemeinschaften gelegt und gleichzeitig ihre Integration in die Aufnahme-

gemeinschaften unterstützt wird. Der Schutz der Menschenrechte von Migranten und insbesondere

von schutzbedürftigen Kategorien von Migranten ist ein bereichsübergreifendes Ziel. Die

Kommission hat das thematische Programm "Globale öffentliche Güter und Herausforderungen"

angenommen und 46,3 Millionen EUR für die Komponente "Migration und Asyl" bereitgestellt, die

acht Projekten zugewiesen wurden. Hierzu zählt ein globales Projekt für die Unterstützung von

Migranten, die sich in Krisenländern befinden, eine globale Maßnahme zur Verhütung und

Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten, eine besondere Maßnahme

zur Bewältigung gemischter Migrationsströme in Ostafrika mit besonderem Schwerpunkt auf

Vertreibung, dem Handel mit und der Schleusung von Migranten und gestrandeten Migranten, die

sich in einer besonders schutzbedürftigen Lage in der Region befinden.

Die Achtung der Grundrechte, der Menschenwürde und der Menschenrechte ist darüber hinaus

einer der Grundsätze der EU-Drogenstrategie und des Drogenaktionsplans der EU. Sie ist integraler

Bestandteil der Drogenpolitik und grundlegendes Element des Drogenbekämpfungsmodells der EU.

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Stärkere Betonung der Menschenrechte im Rahmen der externen Dimension der
Beschäftigungs- und Sozialpolitik
Die zentralen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sind in den acht IAO-

Basisübereinkommen verankert. Die EU fördert die Ratifizierung und wirksame Umsetzung dieser

Übereinkommen, indem sie mit der IAO zusammenarbeitet, was die Beteiligung an laufenden

Beratungen über die Arbeitsnormen und an der Arbeit der IAO-Aufsichtsorgane einschließt.

Gleichzeitig engagiert sich die EU im Rahmen der externen Dimension ihrer Beschäftigungs- und

Sozialpolitik in ihren Beziehungen zu den Partnerländern durch bilaterale und regionale

Politikdialoge und die Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten für die Grundsätze der

menschenwürdigen Arbeit, einschließlich der Achtung der IAO-Basisübereinkommen.

2014 wurden auf der 103. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) ein Protokoll und

eine Empfehlung zum Übereinkommen (Nr. 29) über Zwangsarbeit von 1930, d.h. zu einem der

acht IAO-Basisübereinkommen, verabschiedet. Die neue IAO-Norm ist gegen moderne Formen der

Zwangsarbeit – unter anderem im Rahmen des Menschenhandels – gerichtet; mit ihrer Hilfe lässt

sich Zwangsarbeit wirkungsvoller verhindern, können die Opfer besser geschützt und der Zugang

zur Justiz und zu Ausgleichsmaßnahmen sowie die Durchsetzung, auch im Wege der

internationalen Zusammenarbeit und/oder Unterstützung, erleichtert werden. Die EU und die

Mitgliedstaaten haben sich aktiv an der Ausarbeitung der neuen Norm beteiligt. Der abgestimmte

Beitrag der EU zur Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Juni 2014 war sehr wichtig und

hat zu dem guten Ergebnis beigetragen. Die Mitgliedstaaten sollten nun die Schritte einleiten, die

erforderlich sind, um das Protokoll bis Ende 2016 zu ratifizieren.

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Die EU hat dazu beigetragen, dass bei der Annahme von Änderungen zum Seearbeits-

übereinkommen auf der IAK-Tagung mehr Wert auf menschenwürdige Arbeit für Seeleute gelegt

wurde. Die angenommenen Änderungen, die von der EU vor der IAK-Tagung uneingeschränkt

unterstützt wurden24, sehen vor, dass Seeleute im Fall der Zurücklassung geschützt sind und eine

finanzielle Sicherheit für den Fall des Todes oder der Erwerbsunfähigkeit infolge eines

Arbeitsunfalls erhalten. Die Bemühungen der EU um menschenwürdige Arbeit nahmen noch

konkretere Formen an, als der EU-Ministerrat im Januar 2014 einen Beschluss verabschiedete, mit

dem er die Mitgliedstaaten ermächtigte, das IAO-Übereinkommen (Nr. 189) über menschenwürdige

Arbeit für Hausangestellte zu ratifizieren. Der Beschluss war von der Kommission im März 2013

vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament gebilligt worden. Die Kommission appellierte

abermals an die Mitgliedstaaten, das Übereinkommen als Teil der EU-Strategie gegen den

Menschenhandel zu ratifizieren.

Was die Erweiterungspolitik anbelangt, so hat die EU 2014 mit dem Bewerberland Türkei die

Vereinbarkeit der türkischen Gewerkschaftsgesetze mit den EU-Normen und den einschlägigen

IAO-Übereinkommen, insbesondere mit den Übereinkommen Nr. 87 (Vereinigungsfreiheit) und Nr.

98 (Vereinigungsrecht und Recht auf Kollektivverhandlungen), erörtert.

Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde unterstrichen, dass weitere

Anstrengungen zur Ratifizierung und effektiven Umsetzung der IAO-Basisübereinkommen

unternommen werden müssen. Einige Nachbarschaftsländer schließen sich bei den IAO-Beratungen

meist den Standpunkten der EU und ihrer Mitgliedstaaten an. Was die Beziehungen zu Georgien

und zur Republik Moldau betrifft, so wurden im Juni 2014 Assoziierungsabkommen, einschließlich

Bestimmungen über eine weitreichende und umfassende Freihandelszone, unterzeichnet, die seit

dem 1. September 2014 vorläufig angewandt werden. Sie enthalten die Verpflichtung zur

wirksamen Umsetzung der ratifizierten IAO-Basisübereinkommen. Das Assoziierungsabkommen

mit der Ukraine wurde ebenfalls 2014 unterzeichnet. Die vorläufige Anwendung begann im

November 2014, wurde für die Bestimmungen über eine weitreichende und umfassende

Freihandelszone jedoch um ein Jahr verschoben. In der Ukraine werden die Arbeitsnormen und

Arbeitnehmerrechte infolge des Konflikts im Osten und seiner negativen Auswirkungen auf die

sozio-ökonomische Lage des gesamten Landes zunehmend missachtet.
24 Beschluss 2014/346/EU des Rates vom 26. Mai 2014: http://eur-lex.europa.eu/legal-

content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:JOL_2014_172_R_0003&from=DE

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:JOL_2014_172_R_0003&from=DE
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:JOL_2014_172_R_0003&from=DE
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Die EU hat sich ferner aktiv an den Folgemaßnahmen zu der Entwicklungsagenda für die Zeit nach

2015 und am Rio+20-Prozess und seinen Folgemaßnahmen beteiligt und dadurch gezeigt, dass sie

für produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle, insbesondere für die Schaffung

von Arbeitsplätzen, Garantien für die Rechte bei der Arbeit, sozialen Schutz und sozialen Dialog,

und für die Beseitigung von Ungleichheiten eintritt.

Sie hat sich bei den Beratungen in internationalen Foren, wie den G20, für die wirtschaftlichen und

sozialen Rechte engagiert. 2014 haben die G20 klar zu erkennen gegeben, dass sie es als absolut

vorrangig ansehen, das globale Wachstum zu steigern, damit die Menschen weltweit in den Genuss

besserer Lebensstandards und guter Arbeitsplätze kommen. Sie haben bekräftigt, dass sie

entschlossen sind, die unannehmbar hohe Jugendarbeitslosigkeit zu senken; es müsse dafür gesorgt

werden, dass junge Menschen eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren oder einen

Arbeitsplatz haben. Zudem gelte es, die Schattenwirtschaft sowie die strukturelle und die

Langzeitarbeitslosigkeit durch Stärkung der Arbeitsmärkte und durch Aufbau angemessener

Sozialschutzsysteme zu bekämpfen. Vorrang habe auch die Verbesserung der Sicherheit und des

Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

Die wirksame Umsetzung der IAO-Basisübereinkommen wurde auch im Rahmen der

Entwicklungshilfe gefördert.

Die soziale Sorgfaltspflicht der Europäischen Investitionsbank stützt sich auf die IAO-Kernarbeits-

normen. Die Normen der Bank schließen Praktiken wie Kinderarbeit, Schuldknechtschaft oder

Zwangsarbeit ausdrücklich aus. Schützt das Gastland nicht das Recht der Arbeitnehmer auf

Versammlungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen, so wird von den Darlehensnehmern

dennoch erwartet, dass sie sich darum bemühen, dass akzeptable Alternativmechanismen für

Beschwerden und den Schutz der Arbeitnehmerrechte in Bezug auf das Arbeitsumfeld und die

Beschäftigungsbedingungen zugelassen werden. In beiden Fällen oder wenn die Gesetze sich dazu

nicht äußern, wird von den Darlehensnehmern verlangt, dass sie Arbeitnehmern, die sich

Arbeitnehmerorganisationen anschließen oder an Kollektivverhandlungen teilnehmen möchten,

keine Beschränkungen auferlegen oder sie diskriminieren oder Repressalien gegen sie verhängen.

Die Darlehensnehmer haben in ihren Versorgungsketten die Kernarbeitsnormen zu beachten und

sicherzustellen, dass ihre Hauptauftragnehmer/-vertragsparteien und direkten Lieferanten diese

Normen gleichermaßen anwenden, die in ihren Ausschreibungsunterlagen, Verträgen und

Überwachungsregelungen in gebührender Weise zum Ausdruck kommen müssen.

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Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich dafür einsetzen, dass Arbeitsnormen zum Tragen

kommen und menschenwürdige Arbeit gefördert wird, wurden über das EIDHR unterstützt.

Im Mittelpunkt der 52. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung im

Februar 2014 stand das Thema "Förderung der Ermächtigung der Menschen bei der Herbeiführung

der Armutsbeseitigung, der sozialen Integration und von Vollbeschäftigung und menschenwürdiger

Arbeit für alle". In ihrer Resolution hat die Kommission die VN-Mitgliedstaaten aufgerufen, in der

nächsten Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 die Ziele Armutsbeseitigung, soziale

Inklusion, Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle angemessen zu berücksichtigen.

Das Forum der Zivilgesellschaft hat die Regierungen nachdrücklich dazu aufgerufen, die IAO-

Empfehlung Nr. 202 betreffend den innerstaatlichen sozialen Basisschutz und die Agenda für

menschenwürdige Arbeit als wirksame Mittel zur Gewährleistung von produktiver

Vollbeschäftigung und Einkommenssicherheit umzusetzen.

V Umsetzung der EU-Prioritäten auf dem Gebiet der Menschenrechte

Abschaffung der Todesstrafe

2014 hat die EU unablässig bekräftigt, dass sie die Todesstrafe ablehnt, und alle ihr zur Verfügung

stehenden diplomatischen Instrumente eingesetzt, um dem Ziel der weltweiten Abschaffung der

Todesstrafe näher zu kommen. Sie hat ihre entschiedene Politik gegen die Todesstrafe in ihren –

2013 aktualisierten und überarbeiteten – Leitlinien zum Ausdruck gebracht, wobei die Bemühungen

um eine Abschaffung zu den obersten Prioritäten ihres Strategischen Rahmens und Aktionsplans für

Menschenrechte und Demokratie zählt.

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Anlässlich des Europäischen Tages und des Welttages gegen die Todesstrafe haben die EU und der

Europarat am 10. Oktober in einer gemeinsame Erklärung bekräftigt, dass sie die Todesstrafe unter

allen Umständen ablehnen und für ihre weltweite Abschaffung eintreten. In ihrer Erklärung haben

die Hohe Vertreterin Catherine Ashton und der Generalsekretär des Europarats, Thorbjørn Jagland,

ihre große Sorge über die Rückschritte in einigen Ländern zum Ausdruck gebracht, etwa über die

jüngsten Massenprozesse, bei denen zahlreiche Todesurteile ausgesprochen wurden, die

Ausweitung des Anwendungsbereichs der Todesstrafe in nationalen Rechtsvorschriften oder die

Wiederaufnahme von Hinrichtungen nach einem Zeitraum von mehreren Jahren25. Am 10. Oktober

haben die EU-Delegationen weltweit, vor allem aber in den Ländern, die an der Todesstrafe

festhalten, verschiedene Veranstaltungen organisiert und, unter anderem bei ihren Kontakten mit

Vertretern der Regierung und der Zivilgesellschaft, so weit wie möglich für die Agenda gegen die

Todesstrafe geworben.

Die EU hat die Schritte, die die Afrikanische Union unlängst in Richtung auf die Annahme eines

Zusatzprotokolls zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker über die

Abschaffung der Todesstrafe unternommen hat, begrüßt. Auch hat sie begrüßt, dass durch die

unlängst (von El Salvador und Gabun) vorgenommenen Ratifizierungen des Zweiten Fakultativ-

protokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1989 zur

Abschaffung der Todesstrafe die Zahl der Vertragsstaaten auf 81 gestiegen ist. Bei ihren Kontakten

mit Drittstaaten hat sie weiter alle Staaten aufgefordert, dieses Protokoll anlässlich seines

25. Jahrestages im Jahr 2014 zu ratifizieren, soweit sie dies noch nicht getan haben.

Die EU hat des Weiteren angeprangert, dass die Todesstrafe in anderen Teilen der Welt nach wie

vor häufig verhängt wird. Iran, Irak, Saudi-Arabien, Afghanistan, Belarus, Ägypten, Japan,

Singapur, China, Taiwan und die USA standen dabei besonders im Fokus, doch wurden auch

gegenüber vielen anderen Ländern auf der Grundlage der im Völkerrecht und in den EU-Leitlinien

zur Todesstrafe festgelegten Mindeststandards Erklärungen abgegeben und Demarchen

unternommen.
25 http://eeas.europa.eu/statements/docs/2014/141009_03_en.pdf

http://eeas.europa.eu/statements/docs/2014/141009_03_en.pdf
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Die EU hat in allen einschlägigen multilateralen Foren, insbesondere in den VN, der OSZE und im

Europarat, weiterhin gegen die Todesstrafe Stellung bezogen. Sie hat an der Ministertagung der

VN-Generalversammlung (am 25. September 2014 in New York) zum Thema "Leadership and

moving away from the death penalty'' (Politische Führung und Abkehr von der Todesstrafe)

teilgenommen, die vom OHCHR, Italien, Chile, der Mongolei, Tunesien und Benin gemeinsam

veranstaltet wurde.

Mit umfassender Lobbyarbeit und Outreach-Maßnahmen hat sich die EU aktiv an der regionen-

übergreifenden Allianz zur Unterstützung der Resolution 69/186 (18. Dezember 2014) der VN-

Generalversammlung beteiligt, in der erneut zu einem Moratorium für die Vollstreckung der

Todesstrafe aufgerufen wird. Die von 95 Staaten unterstützte Resolution wurde mit einer bislang

einmaligen Mehrheit von 117 Stimmen (bei 37 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen) angenommen,

d.h. mit einem erheblich besseren Ergebnis als ähnliche Resolutionen in den Jahren 2007, 2008,

2010 und 2012.

Die EU hat 2014 im Ständigen Rat der OSZE sechs Erklärungen zur Todesstrafe abgegeben, in

denen sie Todesurteile in OSZE-Mitgliedstaaten (Belarus und VS) kritisiert hat. Überdies hat sie

anlässlich des Europäischen Tages und des Welttages gegen die Todesstrafe am 10. Oktober eine

weitere Erklärung im Ständigen Rat abgegeben, die sich auf die gemeinsame Erklärung der Hohen

Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und des Generalsekretärs des Europarats

stützt. Sie hat zudem bei OSZE-Veranstaltungen 2014 ihre Besorgnis darüber bekundet, dass die

Todesstrafe immer noch verhängt wird, so auch beim OSZE-Implementierungstreffen zur

menschlichen Dimension im September und bei einem der Verhütung von Folter gewidmeten

zusätzlichen OSZE-Treffen zur menschlichen Dimension im April 2014.

Das EIDHR ist wesentlicher Bestandteil des Engagements der EU gegen die Todesstrafe. Die EU,

die mit dem EIDHR der wichtigste Geber ist, unterstützt die Anstrengungen von Organisationen der

Zivilgesellschaft zur Abschaffung der Todesstrafe. Gegenwärtig unterstützt sie über das EIDHR

acht laufende Projekte zur Todesstrafe, die nach zwei 2008 und 2011 veröffentlichten weltweiten

Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden. Diese Projekte zielen auf drei

wichtige Bereiche, in denen Fortschritte erzielt werden müssen: Strafrechtsreformen, Einhaltung der

einschlägigen internationalen und regionalen Übereinkünfte und Schaffung von günstigen

Rahmenbedingungen für die Abschaffung der Todesstrafe.

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Die laufenden EIDHR-Projekte zur Todesstrafe erstrecken sich auf sämtliche Länder, in denen die

Todesstrafe noch nicht abgeschafft ist, darunter Länder in Asien (China, Indien, Taiwan usw.),

Nord- und Südamerika (karibische Länder, Vereinigte Staaten), Afrika (Liberia, Mali, Uganda

usw.), Osteuropa (Belarus und Russland) und in der MENA-Region (Jordanien, Marokko und

Tunesien). Die Hilfe wird über länderspezifische EIDHR-Förderprogramme und internationale

Ausschreibungen bereitgestellt.

Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe

Die EU hat die Umsetzung ihrer Leitlinien betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche

oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vorangetrieben. Sie hat alle Länder aufgerufen, das

Übereinkommen gegen Folter und das zugehörige Fakultativprotokoll zu ratifizieren und

umzusetzen, und in ihren Menschenrechtsdialogen mit Drittländern sowie bei ihren Besuchen in

diesen Ländern einzelne Fälle von Folter und Misshandlungen zur Sprache gebracht. Sie hat ferner

Erklärungen abgegeben, in denen sie Drittländern zur Ratifizierung des Übereinkommens und/oder

des Fakultativprotokolls gratuliert hat.

Die EU hat ihre Zusammenarbeit mit multilateralen Foren wie dem Europarat, den VN und der

OSZE sowie mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich dem Kampf gegen die Folter

verschrieben haben, weiter ausgebaut. So hat sie aktiv an dem der Verhütung von Folter

gewidmeten zusätzlichen OSZE-Treffen zur menschlichen Dimension im April 2014 in Wien

teilgenommen. Gemeinsam mit Norwegen hat sie am 11. April eine Nebenveranstaltung zur

Bekämpfung der Folter und zur Abschaffung der Todesstrafe im Gebiet der OSZE organisiert.

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Anlässlich des Internationalen Tages der Vereinten Nationen zur Unterstützung von Folteropfern

(26. Juni) hat sie eine Erklärung abgegeben. Sie hat sich der von Dänemark, Chile, Indonesien,

Ghana und Marokko im März 2014 ins Leben gerufenen "Convention against Torture Initiative"

angeschlossen und ihre Unterstützung am 23. September auf einer Nebenveranstaltung während der

Tagung der Generalversammlung in New York bekräftigt. Am 3. Dezember hat in Brüssel eine

Veranstaltung anlässlich des 30. Jahrestages der Unterzeichnung des Übereinkommens gegen Folter

stattgefunden, auf der erörtert wurde, was noch getan werden kann, damit das Übereinkommen

möglichst weitgehend umgesetzt wird. Für die Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit der

Zivilgesellschaft organisiert worden war, konnten hochrangige Vertreter internationaler und

regionaler Organisationen, der Zivilgesellschaft und der EU-Mitgliedstaaten als Redner und

Teilnehmer gewonnen werden. Die Beratungen ergaben, dass die Debatte über Folter dringend

wiederbelebt werden muss, damit das Übereinkommen weltweit ratifiziert und umgesetzt wird, und

damit nicht der Eindruck entsteht, Folter könne "ausnahmsweise" toleriert werden. Der EU fällt in

dieser Debatte eine wichtige Rolle zu. Auch die Hohe Vertreterin hat in ihrer Erklärung zum Tag

der Menschenrechte (am 10. Dezember) auf den Jahrestag der Unterzeichnung des

Übereinkommens verwiesen.

Während des gesamten Jahres haben die Dienststellen des EAD und der Kommission bei der

Ausarbeitung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2014 zur weltweiten

Abschaffung der Folter und bei den diesbezüglichen Folgemaßnahmen eng mit dem

EP-Unterausschuss Menschenrechte zusammengearbeitet.

Die Maßnahmen der Union zur Abschaffung der Folter umfassen auch Maßnahmen, mit denen der

Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer

grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verwendet werden könnten,

unterbunden werden soll.

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates betrifft den Handel mit derartigen Gütern. Die

derzeitig geltenden Listen verbotener und kontrollierter Güter sind in der Durchführungsverordnung

(EU) Nr. 775/2014 der Kommission enthalten. Über den Vorschlag der Kommission von 2014 zur

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates wird zurzeit im Europäischen Parlament

und im Rat der EU beraten.

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DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat weiterhin Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger weltweit

in erheblichem Maße finanziell unterstützt, um das absolute Verbot von Folter und Misshandlung

für alle Menschen durchzusetzen, die Rehabilitierung von Folteropfern und ihrer Familien zu

unterstützen und Ländern zu helfen, ihre Verpflichtungen, beispielsweise durch Einführung

unabhängiger nationaler Präventionsmechanismen, zu erfüllen. In den letzten Jahren hat sie

durchschnittlich 12 Mio. EUR pro Jahr aus dem EIDHR für Maßnahmen zur Bekämpfung der

Folter bereitgestellt.

Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern

Die EU will Menschenrechtsverteidiger, die bei der Förderung und beim Schutz der Menschen-

rechte eine entscheidende Rolle spielen, auch weiterhin unterstützen. Dies hat der Rat der EU-

Außenminister in seinen Schlussfolgerungen vom 23. Juni 2014 anlässlich des 10. Jahrestages der

Annahme der EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern bekräftigt,

wobei er hervorgehoben hat, dass weiblichen Menschenrechtsverteidigern sowie Menschenrechts-

verteidigern aus benachteiligten Gruppen und Randgruppen eine besonders wichtige Rolle

zukommt.

Im Mai haben die EU-Delegationen detaillierte Anweisungen für die Umsetzung der Leitlinien

betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern erhalten, mit vorbildlichen Verfahren für

den Umgang mit solchen Fällen. Während des gesamten Jahres haben sie sich aktiv für Menschen-

rechtsverteidiger eingesetzt, die in vielen Ländern weiterhin einem wachsendem Druck seitens

staatlicher Stellen und nichtstaatlicher Akteure ausgesetzt sind. Die EU-Diplomaten haben Prozesse

beobachtet, inhaftierte Menschenrechtsverteidiger besucht und Erklärungen zu einzelnen Fällen

abgegeben. Die EU hat bei bilateralen Treffen, auch bei den politischen Dialogen auf hoher Ebene,

immer wieder einzelne Fälle zur Sprache gebracht und die Partnerregierungen nachdrücklich

aufgefordert, inhaftierte Menschenrechtsverteidiger freizulassen. Die EU-Delegationen und

Botschaften der Mitgliedstaaten konsultieren inzwischen in regelmäßigen Abständen Vertreter der

Zivilgesellschaft, unter anderem im Rahmen offizieller Jahrestreffen mit

Menschenrechtsverteidigern.

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Aus dem EIDHR wurden beträchtliche Finanzmittel für die Unterstützung von Menschenrechts-

verteidigern bereitgestellt. So wurden fünfzehn neue Projekte zur Unterstützung von Menschen-

rechtsverteidigern mit einer Ausstattung von insgesamt über 15 Mio. EUR eingeleitet. Sie ergänzen

die 150 bereits bestehenden Projekte in diesem Bereich, die mit einem Gesamtbetrag von über 120

Mio. EUR gefördert werden. Außerdem wurde am 3. Dezember 2014 eine neue Aufforderung zur

Einreichung von Vorschlägen für ein Auftragsvolumen von 15 Mio. EUR veröffentlicht. Gemäß der

neuen EIDHR-Verordnung für den Zeitraum 2014-2020 soll über diese Ausschreibung ein

umfassender Mechanismus für Menschenrechtsverteidiger geschaffen werden, wobei die drei

folgenden Prioritäten im Mittelpunkt stehen: i) Härtefälle und am stärksten gefährdete Menschen-

rechtsverteidiger; ii) Soforthilfe sowie mittel- und langfristige Hilfe für Menschenrechtsverteidiger;

iii) Koordinierung und Outreach-Maßnahmen. Hierzu sollen vier Arten von Tätigkeiten verfolgt

werden: i) Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern vor Ort, einschließlich Soforthilfe für

Menschenrechtsverteidiger, Unterstützung örtlicher Menschenrechtsorganisationen und

vorübergehende anderweitige Unterbringung; ii) Schulung, Überwachung und Fürsprache;

iii) Koordination und Synergien, einschließlich Verwaltung der (von der Kommission im Rahmen

eines anderen laufenden EIDHR-Projekts unterstützten) Plattform für die vorübergehende

anderweitige Unterbringung; iv) Outreach-Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.

Des Weiteren hat die Kommission auch 2014 in dringenden Fällen Menschenrechtsverteidigern auf

direktem Wege Ad-hoc-Zuschüsse von bis zu 10 000 EUR gewährt. Bis zum Jahresende sind über

220 Zuschüsse in Höhe von insgesamt über 1,6 Mio. EUR ausgezahlt worden. Auf diese Weise

wurden verschiedene Hilfen für Menschenrechtsverteidiger (Einzelpersonen und/oder

Organisationen) finanziert, unter anderem medizinische Betreuung, die Deckung von

Gerichtskosten, der Erwerb von Sicherheitsausrüstung für Büro- oder Wohnräume, die rasche

Unterbringung gefährdeter Aktivisten an sicheren Orten und die Unterstützung der Familien von

inhaftierten oder verstorbenen Menschenrechtsverteidigern usw. Der Bericht "Delivering on Human

Rights Defenders", der unter www.eidhr.eu/library abrufbar ist, vermittelt einen umfassenden

Eindruck von den Maßnahmen, die weltweit über das EIDHR zur Unterstützung von

Menschenrechtsverteidigern finanziert werden.

http://www.eidhr.eu/library
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DG C 2B LIMITE DE
Das Europäische Parlament hat sich weiterhin entschlossen für Menschenrechtsverteidiger

eingesetzt, vor allem über seinen Unterausschuss Menschenrechte. Der Sacharow-Preis, mit dem

das Europäische Parlament herausragende Persönlichkeiten, die sich unter schwierigsten

Bedingungen gegen Intoleranz, Fanatismus und Unterdrückung einsetzen, auszeichnet, ging 2014

an Dr. Denis Mukwege, einen Arzt in der Demokratischen Republik Kongo, der sich der

Behandlung von Opfern sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt verschrieben hat.

Förderung und Schutz der Rechte des Kindes

2014 stand für die EU im Zeichen des 25. Jahrestages der Unterzeichnung des VN-Überein-

kommens über die Rechte des Kindes sowie der Verleihung des Friedensnobelpreises an Malala

Yousafzai und den indischen Kinderrechteverteidiger Kailash Satyarthi. Um an diesen Jahrestag

und daran zu erinnern, dass die EU im Rahmen ihrer Innen- und Außenpolitik gegenüber den

Kindern verpflichtet ist, hat der Rat Anfang Dezember Schlussfolgerungen über die Förderung und

den Schutz der Rechte des Kindes angenommen. Auch die EU-Delegationen und die

UNICEF-Länderbüros weltweit haben aus diesem Anlass 2014 gemeinsam Aktivitäten zur

offiziellen Einführung der von der EU und UNICEF unter dem Titel "Child Rights Toolkit:

Integrating child rights in development cooperation"26 herausgegebenen Reihe von Leitfäden

organisiert. Überdies haben die GD DEVCO und UNICEF anlässlich dieses Jahrestages am

20. November eine öffentliche Konferenz veranstaltet, auf der hervorgehoben wurde, was bereits

erreicht worden ist und welche Herausforderungen weiterhin auf der Agenda für die Zeit nach 2015

stehen. Zudem hielt die Hohe Vertreterin Federica Mogherini die Eröffnungsrede in der EP-

Plenardebatte zum 25. Jahrestag der Unterzeichnung des VN-Übereinkommens für die Rechte des

Kindes27.

Entsprechend ihrer engen Zusammenarbeit mit UNICEF und den VN hat die EU die Kampagne

"Kinder, nicht Soldaten" unterstützt, die von UNICEF und der Sonderbeauftragten des VN-

Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte gemeinsam ins Leben gerufen worden ist und

mit der der Rekrutierung und dem Einsatz von Kindern in Konflikten durch Regierungstruppen bis

2016 ein Ende gesetzt werden soll. Die EU hat während des Besuchs der VN-Sonderbeauftragten

im Dezember in Brüssel bekräftigt, dass sie die Kampagne entschieden unterstützt.
26 http://www.unicef.org/eu/crtoolkit/toolkit.html
27 https://www.youtube.com/watch?v=_m-cpAnZ8Wk&list=UUw6E9hgCbubPf_IsofVkiqg

http://www.unicef.org/eu/crtoolkit/toolkit.html
https://www.youtube.com/watch?v=_m-cpAnZ8Wk&list=UUw6E9hgCbubPf_IsofVkiqg
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Von der 2012 getroffenen Entscheidung, das Preisgeld des der EU verliehenen Friedensnobelpreises

zur Unterstützung von Kindern in Konfliktsituationen zu verwenden, haben über 108 000 Kinder in

bewaffneten Konflikten profitiert. Die EU-Initiative "Kinder des Friedens" wurde in ein

mehrjähriges Hilfsprogramm für Bildungsmaßnahmen in Notsituationen umgewandelt, für das 2014

(mit den nationalen Beiträgen Luxemburgs und Österreichs) insgesamt 6 712 500 EUR zur

Verfügung gestellt wurden. 2014 wurden zwölf neue Projekte in zehn Ländern für die Initiative

ausgewählt, die weiteren 155 000 Kindern zugutekommen.

Die EU setzt sich weiter für die Abschaffung der Kinderarbeit, insbesondere der schlimmsten

Formen von Kinderarbeit, ein. Nach Angaben der IAO28 ist die Zahl der betroffenen Kinder

zwischen 2000 und 2012 weltweit von 246 auf 168 Millionen gesunken. Allerdings müssen

85 Millionen arbeitende Kinder im Alter von 5 bis 17 Jahren gefährliche Tätigkeiten verrichten,

was zu den schlimmsten Formen der Kinderarbeit zählt. Das heißt, sie arbeiten in einer Umgebung,

die ihre Gesundheit, Sicherheit und/oder sittliche Entwicklung direkt gefährdet. Im Einklang mit

dem IAO-Übereinkommen (Nr. 182) zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit hat

sich die EU 2014 für die Aufstellung von Listen gefährlicher Arbeiten in zwei Regionen –

Subsahara-Afrika und Zentralasien – eingesetzt. Ende 2014 hat die Kommission im Rahmen des

Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) Zuschüsse in Höhe von 5,4 Mio. EUR

bereitgestellt, die dazu dienen sollen, grundlegende soziale Dienste für Migrantenkinder und junge

Wanderarbeitnehmer in den Grenzgebieten von Burkina Faso, Côte d’Ivoire und Mali zu

finanzieren sowie alleinerziehende Mütter und ihre Kinder in Marokko zu ermächtigen, die

Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde einzufordern.
28 IAO-Bericht vom 23. September 2013, "Marking progress against Child labour. Global estimates and trends

2000-2012".

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DG C 2B LIMITE DE
Die Rechte des Kindes waren ein Thema des EU-Afrika-Gipfels im April 2014, auf dem die

Afrikanische Union und die EU bekräftigt haben, dass sie von bewaffneten Konflikten betroffene

Frauen und Kinder schützen und sexuelle Gewalt, von der besonders Frauen und Kinder betroffen

sind, verhindern wollen. Bei der abschließenden Überarbeitung des einsatzvorbereitenden

Ausbildungsmoduls über den Schutz von Kindern für das Personal von Missionen und Operationen

im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) wurden Fortschritte

erzielt.

Im Einklang mit Artikel 7 des VN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes hat die EU weiter

darauf hingewiesen, dass effiziente Systeme für die Registrierung von Geburten eingeführt werden,

damit Kinder eine Identität erhalten, da sie nur dann viele andere Rechte (Wahlrecht, Recht auf

Arbeit, Recht auf Zugang zu Gesundheitsdiensten und Bildungseinrichtungen usw.) wahrnehmen

können und gegen unterschiedliche Formen der Gewalt geschützt sind. Der Schutz von Kindern vor

allen Formen der Gewalt hat nach wie vor hohe Priorität. Die EU unterstützt weiter Maßnahmen

gegen schädliche traditionelle Praktiken und soziale Normen, die Kinder schädigen, wie die

Verstümmelung/Beschneidung weiblicher Genitalien, Kinder-, Früh- und Zwangsheiraten sowie die

Tötung weiblicher Neugeborener. Mehr hierzu in Abschnitt 20.

Die EU hat ihre Strategie für die durchgängige Berücksichtigung der Rechte des Kindes in allen

entwicklungspolitischen Bereichen und Maßnahmen weiterverfolgt und arbeitet – entsprechend

ihren Zusagen im Hinblick auf die Verwirklichung der Milleniums-Entwicklungsziele – stetig

darauf hin, dass die Rechte der Kinder auf gute Basisdienste wie Gesundheitsversorgung, Bildung,

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sichergestellt werden. Alle Kinder sollen eine

Grundschulbildung erhalten, und die Ziele der Initiative "Bildung für alle" sollen erreicht werden,

um die Teilhabe benachteiligter Kinder, etwa von Kindern mit Behinderung und Kindern, die

stigmatisiert oder durch sozioökonomische Faktoren beeinträchtigt sind, zu verbessern.

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Schutz der Rechte von Frauen und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt

Die politische Teilhabe und wirtschaftliche Emanzipation von Frauen, Initiativen gegen

geschlechtsspezifische Gewalt und schädliche traditionelle Praktiken, die Berücksichtigung von

Gleichstellungsfragen bei der Entwicklungszusammenarbeit und die Umsetzung der Resolution

1325 des VN-Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden und Sicherheit (siehe Abschnitt 12) zählen zu den

Themen, denen die EU bei ihren Kontakten zu Drittstaaten im Berichtszeitraum Vorrang

eingeräumt hat.

Gleichstellungsfragen wurden bei allen EU-Programmen durchgängig berücksichtigt und auch in

öffentlichen Mitteilungen, im politischen Dialog und im Menschenrechtsdialog mit Regierungen

und im Dialog mit der Zivilgesellschaft zur Sprache gebracht. Ein weiterer Schwerpunkt war die

Unterstützung von weiblichen Menschenrechtsverteidigern und Frauenorganisationen. So hat die

ehemalige Hohe Vertreterin Catherine Ashton der Stärkung der Rolle der Frau – nicht zuletzt bei

ihren Treffen mit Frauen aus Syrien, Iran und der Ukraine – weiterhin hohe Priorität eingeräumt.

Ihre Nachfolgerin im Amt Federica Mogherini hat mehrfach, so auch auf der Tagung des Rates

(Auswärtige Angelegenheiten) im Dezember, unterstrichen, dass sie sich persönlich dafür einsetzen

will, dass die Themen Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau bei allen

EU-Außenbeziehungen weiterhin Vorrang haben. Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte

hat 2014 mehrfach nachdrücklich den Schutz und die Förderung von Frauenrechten angemahnt und

seine Länderbesuche und Menschenrechtsdialoge genutzt, um das Thema anzusprechen und

praktische Ratschläge und EU-Fachwissen angeboten. Er hat zudem großen Wert darauf gelegt,

wiederholt mit führenden Frauenrechtsaktivisten strategischer Länder und regionaler

Organisationen zusammenzutreffen.

Der EAD-Berater für Gleichstellungsfragen hat auch 2014 eine wichtige Rolle gespielt und

Diplomaten in den Hauptstädten und EU-Delegationen politisch beraten, wobei er mit anderen EU-

Institutionen und internationalen Organisationen zusammengearbeitet und sich um ein kohärentes

und konsequentes Vorgehen bemüht hat.

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Die EU hat auch 2014 Diplomaten speziell geschult, damit sie in der Lage sind, Gleichstellungs-

fragen bei ihrer täglichen Arbeit in Drittländern zu berücksichtigen. Sie hat ihre Menschenrechts-

und Gleichstellungspolitik im Rahmen der GSVP durchgängig weiterverfolgt. Die VN sind nach

wie vor die Plattform, auf der die EU ihre strategischen Prioritäten, insbesondere auf dem Gebiet

der Geschlechtergleichstellung, vorantreibt. Auf der 26. Tagung des Menschenrechtsrates hat die

EU die Resolution zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau mitgetragen und sich dem

Konsens über die Resolution zur Verstärkung der Bemühungen zur Beseitigung aller Formen der

Gewalt gegen Frauen angeschlossen. Sie hat die Arbeit von UN Women, der VN-Sonderbericht-

erstatterin über Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen sowie der VN-Sonderbeauftragten

für sexuelle Gewalt in Konflikten unterstützt. Die EU und UN Women haben 2014 ihre im April

2012 unterzeichnete Vereinbarung im Wege eines gemeinsamen Arbeitsprogramms weiter

umgesetzt. Dabei haben sie in den Bereichen Kommunikation, politischer Dialog und gemeinsame

Fürsprache, Schulung und Planung gemeinsamer Programme wichtige Fortschritte erzielt.

Die EU hat sich verstärkt bemüht, Frauenrechte bei ihren Wahlbeobachtungsmissionen zu

berücksichtigen, und zu diesem Zweck die Leitlinien für das Wahlbeobachtungskernteam zur

Beteiligung von Frauen am Wahlprozess vollständig überarbeitet. Auf dem Seminar für leitende

Wahlsachverständige im April 2014 in Brüssel waren Gleichstellungsfragen ein Hauptthema, und es

wurden mehrere konkrete Vorschläge gemacht, die derzeit bei Missionen in Ländern wie Guinea-

Bissau und Mosambik erprobt werden.

Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts mit UN Women, das weibliche Abgeordnete aus den

arabischen Staaten und Mitglieder des Europäischen Parlaments zusammenbringen soll, um den

Austausch von Fachwissen und Erfahrungen und den Aufbau von Netzen zu zentralen Fragen der

Gleichstellung und Frauenemanzipation sowohl in der Europäischen Union als auch in den

arabischen Staaten zu fördern, fand im November 2014 in Brüssel die Konferenz "Spring Forward

for Women" (Sprung nach vorn für die Frauen) statt. Die EU ist nach wie vor ein aktiver Partner der

im September 2012 ins Leben gerufenen Initiative "Partnerschaft für gleichberechtigte Zukunft",

die zum Ziel hat, die Hindernisse für die Teilhabe der Frauen am politischen und wirtschaftlichen

Leben abzubauen.

9593/15 hm/cat 68
DG C 2B LIMITE DE
Ein weiteres Schwerpunktthema im Berichtszeitraum war die Unterbindung sexueller Gewalt in

Konflikten. Die EU hat am Weltgipfel gegen sexuelle Gewalt in Konflikten im Juni in London aktiv

teilgenommen und zugesagt, konkrete Maßnahmen in den Bereichen Menschenrechte,

Konfliktverhütung, Krisenbewältigung, Vermittlung und humanitäre Hilfe folgen zu lassen. Zudem

unterstützt die Kommission derzeit mehrere Projekte, die in erster Linie zum Ziel haben, sexuelle

und geschlechtsspezifische Gewalt zu unterbinden, und bei denen die Geschlechtergleichstellung in

Notlagen in verschiedenen Ländern, unter anderem in der Demokratischen Republik Kongo und

Syrien, im Vordergrund steht. Auf dem Mädchengipfel im Juli in London hat sich die EU

verpflichtet, die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen sowie Kinder-, Früh- und

Zwangsheiraten zu unterbinden. Sie hat sich verstärkt darum bemüht, die Kommissionsmitteilung

von 2013 zur Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM)29, die konkrete

Maßnahmen gegen FGM, vor allem in den Bereichen Prävention und Opferschutz, vorsieht,

umzusetzen. Im Juni 2014 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Prävention und Bekämpfung aller

Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich der Genitalverstümmelung,

verabschiedet.
29 COM(2013)833 final.

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Der vierte Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter in der
Entwicklungszusammenarbeit bietet einen umfassenden Überblick über die Hauptmaßnahmen, mit
denen die Kommission in den letzten Jahren Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen um eine
Verbesserung der Lage von Frauen in Bezug auf ihre Gleichberechtigung und Machtgleichstellung
unterstützt hat. Er zeigt, dass Gleichstellungsfragen in 20 verschiedenen Bereichen der Politik durch
Anwendung geschlechtsspezifischer Indikatoren inzwischen verstärkt berücksichtigt werden.
Außerdem wird in dem Bericht hervorgehoben, dass die Gleichstellung der Geschlechter durch den
politischen Dialog gefördert werden muss. Der Rat hat sich in seinen Schlussfolgerungen vom
Mai 2014 für einen Nachfolgeaktionsplan ausgesprochen. Der neue Aktionsplan für den Zeitraum
2016 bis 2020 solle auf den bisherigen Fortschritten und Erfahrungen aufbauen, wobei die
bestehenden Defizite und Probleme in Angriff genommen werden sollten. Die EU-Delegationen
haben in diesem Politikbereich eine aktive Rolle gespielt. Die Mehrheit unter ihnen (66 von
78 Delegationen) berichtet, dass sie die Geschlechtergleichstellung im Rahmen ihres politischen
Dialogs mit den Partnerländern mindestens einmal zur Sprache gebracht haben; 2013 waren es erst
57 Delegationen. Generell ist die Gleichstellung regelmäßig ein wichtiges Thema beim Dialog der
EU mit Organisationen der Zivilgesellschaft auf nationaler Ebene. Neun EU-Delegationen
berichten, dass die Gleichstellung bei ihren regelmäßig stattfindenden Foren ein fester
Tagesordnungspunkt ist, und 28 weitere Delegationen haben erklärt, dass sie regelmäßige Treffen
mit Organisationen der Zivilgesellschaft zu Gleichstellungsfragen abhalten.

Im März 2014 hat die 58. Tagung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau (FRK), des
wichtigsten internationalen politischen Gremiums für Fragen der Gleichstellung und der
Frauenförderung, in New York stattgefunden. Das Hauptthema der Tagung lautete "Challenges and
achievements in the implementation of the Millennium Development Goals for women and girls"
(Herausforderungen und Erfolge bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele für
Frauen und Mädchen); hierzu wurden abgestimmte Schlussfolgerungen verabschiedet. Sie haben
insofern einen Mehrwert, als darin die Defizite bei der Verwirklichung der Millenniums-
Entwicklungsziele benannt werden und gefordert wird, im künftigen Rahmen für die Zeit nach 2015
Gleichstellung als ein eigenständiges Ziel zu behandeln und Gleichstellungsfragen durchgängig zu
berücksichtigen. Das geschlossene Auftreten der EU hat zum Erfolg der 58. FRK-Tagung
beigetragen. Was die Agenda für die Zeit nach 2015 anbelangt, so nennt die Kommission in ihrer
Mitteilung "Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen"
(COM(2014)335) unter den Schwerpunktbereichen auch die "Geschlechtergleichstellung und
Stärkung der Rechte von Frauen"; sie seien entscheidende Voraussetzungen für nachhaltige
Entwicklung, Armutsbeseitigung und die Bewältigung der noch verbleibenden Aufgaben im
Zusammenhang mit den Millenniums-Entwicklungszielen.

9593/15 hm/cat 70
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Gleichstellungsfragen haben bei den Beziehungen der EU zu anderen internationalen Partnern an

Bedeutung gewonnen, etwa bei ihren Beziehungen zur NATO, zur OSZE und zum Europarat, im

Rahmen ihres Dialogs mit den LAK (lateinamerikanischen und karibischen Staaten) über

Gleichstellungsfragen und ihres gemeinsamen Arbeitsprogramms mit dem Sekretariat der Liga der

Arabischen Staaten, und durch den Aktionsplan von Bandar Seri Begawan zur Stärkung der

vertieften Partnerschaft ASEAN-EU (2013-2017), der sich auch auf die Förderung der

Gleichstellung und des Wohlergehens von Frauen erstreckt, und den mit der Afrikanischen Union

(AU) vereinbarten Fahrplan, mit dem sich beide Seiten verpflichtet haben, dafür Sorge zu tragen,

dass Frauen in Friedens- und Sicherheitsprozessen umfassend und effektiv beteiligt und vertreten

sind. Auf dem vierten EU-Afrika-Gipfel am 2. und 3. April 2014 in Brüssel haben die Staats- und

Regierungschefs der EU und Afrikas ihr umfassendes Engagement für die Gleichstellung der

Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau bekräftigt. Im Hinblick auf die Östliche

Partnerschaft und die südliche Nachbarschaft hat die Kommission begonnen, einen Konsens über

die Verpflichtungen der EU zu entwickeln, was die durchgängige Berücksichtigung von

Gleichstellungsfragen, die Erörterung von länderspezifischen Problemen bei der Gleichstellung der

Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau und den Austausch von Ideen und bewährten

Verfahren zwischen Sektoren und Delegationen anbelangt.

Gleichstellungsfragen sind in den wichtigsten Aktionsbereichen der humanitären Hilfe (z.B. Schutz,

Unterkünfte, Nahrungsmittelhilfe, Gesundheits-, Wasser- und Sanitärversorgung) systematisch

berücksichtigt worden, und am 1. Januar 2014 wurde ein Geschlechtergleichstellungs- und

Altersmarker eingeführt, mit dem bewertet werden kann, inwieweit bei humanitären Maßnahmen

Gleichstellungs- und Altersaspekte berücksichtigt wurden, um auf diese Weise die

Berücksichtigung dieser Aspekte zu fördern und zu kontrollieren. Dieser Marker sorgt auch dafür,

dass bei den humanitären Maßnahmen das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen "Gender in

Humanitarian Assistance: Different Needs, Adapted Assistance" (SWD(2013) 290 final) von 2013

beachtet und umgesetzt wird.

Im März 2014 wurden das neue Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte, das

thematische Programm "Globale öffentliche Güter und Herausforderungen" im Rahmen des DCI

und das Stabilitäts- und Friedensinstrument verabschiedet. Sie alle sehen vor, dass nichtstaatliche

Akteure zu den Begünstigten der Projekte und Maßnahmen zählen können, wobei Projekte für die

Gleichstellung und Stärkung der Rolle der Frau Vorrang genießen.

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Die EU hat die Einbeziehung von Experten für Gleichstellungsfragen in Vermittlungsbemühungen

wie auch die Beteiligung von Frauen an derartigen Prozessen weiter unterstützt. Sie hat bereits eine

Reihe von Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten und umfassenden Beteiligung von

Frauen an der Verhütung und Beilegung von Konflikten, an Friedensverhandlungen, Friedens-

konsolidierung, Friedenserhaltung, humanitären Maßnahmen sowie am Wiederaufbau nach

Konflikten ergriffen. In Côte d'Ivoire hat die Kommission die informelle Arbeit im Zusammenhang

mit den Friedensverhandlungen, darunter Sensibilisierungskampagnen von Frauenorganisationen

zur Förderung der Rolle der Frau beim Friedens- und Aussöhnungsprozess, mit 1 Mio. EUR

unterstützt. Auch die Frauen des westafrikanischen Friedens- und Sicherheitsnetzes haben von der

EU Hilfe für die Förderung von Dialog und Austausch erhalten. In Guatemala hat die EU ein

Projekt unterstützt, bei dem 386 indigene Frauen in Mediation und Verhandlungsführung geschult

wurden; dadurch konnten 100 Grundbesitzkonflikte beigelegt werden. Insgesamt haben 4181

Frauen an diesem Prozess teilgenommen. Die EU-Delegation in Guinea-Bissau hat vor Kurzem

begonnen, Mediatorinnen bei lokalen Konflikten im Rahmen eines Friedenskonsolidierungs-

progamms zu unterstützen. Auf den Malediven unterstützt die Kommission über die VN ein lokales

Konfliktmediationsprojekt, bei dem 23 der 37 Teilnehmer (62%) Frauen sind.

Einhaltung des humanitären Völkerrechts

Zwischen völkerrechtlichen Menschenrechtsnormen und dem humanitären Völkerrecht ist streng zu

unterscheiden. Es handelt sich um unterschiedliche Normengefüge. Auch wenn beide in erster Linie

zum Ziel haben, Einzelpersonen zu schützen, bestehen zwischen ihnen doch bedeutende

Unterschiede. So ist das humanitäre Völkerrecht in Zeiten bewaffneter Konflikte und während einer

Besatzung anwendbar. Die Menschenrechtsnormen hingegen sind sowohl in Friedenszeiten als auch

in Zeiten eines bewaffneten Konflikts auf jeden Menschen anwendbar, der der Staatsgewalt des

betreffenden Staates untersteht.

Die Europäische Union tritt entschieden für das humanitäre Völkerrecht ein. Im Rahmen ihres

auswärtigen Handelns hat sie die Verbreitung des humanitären Völkerrechts bei allen

Konfliktparteien, auch bei bewaffneten nichtstaatlichen Akteure, weiter unterstützt. Sie hat die 2005

angenommenen und 2009 aktualisierten Leitlinien zum humanitären Völkerrecht, mit denen die

Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch Drittstaaten und nichtstaatliche Akteure gefördert

wird, weiter umgesetzt.

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Auch 2014 war die EU als internationale Organisation bestrebt, sich an die im Montreux-Dokument

empfohlenen Vorgehensweisen zu halten, wenn sie private Sicherheitsunternehmen mit dem Schutz

von EU-Delegationen und GSVP-Operationen beauftragt hat. So hat sie zum Beispiel versucht,

Aufträge an Unternehmen zu vergeben, die den Internationalen Verhaltenskodex für private

Sicherheitsdienstleister (ICoC) unterzeichnet haben. Am 16. Dezember wurde die EU auf dem

Montreux-Dokument-Forum gemeinsam mit den Vereinigten Staaten und China in die Gruppe der

Freunde des Vorsitzes – Schweiz und Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) – gewählt.

Im Verlauf des Jahres 2014 hat die EU weitere Länder und internationale Organisationen

aufgefordert, das Montreux-Dokument zu unterzeichnen. (Bislang haben 51 Staaten, darunter 23

EU-Mitgliedstaaten, und drei internationale Organisationen dies getan.)

Die EU hat sich auch 2014 wieder im Rahmen ihrer humanitären Hilfe für die Einhaltung des

humanitären Völkerrechts eingesetzt. Das Kommissionsmitglied Georgieva hat auf die Resolution

2139 des VN-Sicherheitsrates vom 22. Februar mit einer Erklärung reagiert, in der sie die

Resolution, die in erster Linie den Zugang für humanitäre Hilfe in Syrien zum Ziel hat, begrüßt;

diese Resolution müsse nun vor Ort in die Tat umgesetzt werden. Sie bekräftigte bei dieser

Gelegenheit zudem, dass alle Konfliktparteien das humanitäre Völkerrecht respektieren müssten.

2014 hat sich die Kommission immer wieder in allen Gremien dafür eingesetzt, dass die

Resolutionen über den Zugang für humanitäre Hilfe und das humanitäre Völkerrecht in Syrien

uneingeschränkt umgesetzt werden, so auch bei der hochrangig besetzten Veranstaltung mit

Ministerbeteiligung über die humanitäre Lage und die Entwicklungslage in Syrien, die am 23.

September während der Tagung der VN-Generalversammlung unter Vorsitz des

Kommissionsmitglieds Georgieva stattgefunden hat.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben die Initiative der Schweiz/des IKRK, die auf eine bessere

Einhaltung des humanitären Völkerrechts zielt, unterstützt. Im Verlauf der Diskussionen, die durch

diese Initiative befördert wurden, hat sich gezeigt, dass weitgehend Einvernehmen darüber besteht,

dass die bestehenden Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung weder ausreichend noch

angemessen sind. Das humanitäre Völkerrecht erfordert wegen seiner besonderen Beschaffenheit

einen eigenen Mechanismus zur Überwachung seine Einhaltung.

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Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben an der Konferenz der Hohen

Vertragsparteien des Vierten Genfer Abkommens am 17. Dezember in Genf teilgenommen. An der

Konferenz, die von der Schweiz – der Verwahrerin der Genfer Abkommen – ausgerichtet wurde,

haben Vertreter von 126 Vertragsparteien des Vierten Genfer Abkommens teilgenommen. Sie

haben einvernehmlich eine Zehn-Punkte-Erklärung verabschiedet, in der das geltende humanitäre

Völkerrecht in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ostjerusalems angemahnt

wird. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben in einer Erklärung bekräftigt, dass sie sich dafür

einsetzen wollen, dass sich alle Staaten und nichtstaatlichen Akteure an das humanitäre Völkerrecht

halten. In der Erklärung wiederholt die EU ihren Standpunkt, dass das Vierte Genfer Abkommen

auch für die von Israel seit dem Krieg von 1967 besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich

des Westjordanlands, Ostjerusalems und des Gazastreifens gilt. Sie hat zudem klar zum Ausdruck

gebracht, dass die Einhaltung des internationalen Völkerrechts und der internationalen

Menschenrechtsnormen grundlegende Voraussetzung für Frieden und Sicherheit in der Region ist.

Die EU hat auch 2014 entsprechend ihrer Zusage auf der 31. Internationalen Konferenz des Roten

Kreuzes und des Roten Halbmonds von 2011, die Anstrengungen zur Förderung der Kenntnisse und

der Ausbildung zum Thema humanitäres Völkerrecht in Drittländern fortzusetzen, ein Projekt

finanziell unterstützt, das das IKRK in die Lage versetzen soll, Armee- und Sicherheitskräfte sowie

bewaffnete nichtstaatliche Akteure in Ländern, die von gravierenden Krisen betroffen sind, wie

Irak, Kolumbien und die Demokratische Republik Kongo, besser im humanitären Völkerrecht

auszubilden und entsprechende Kenntnisse unter ihnen zu verbreiten. Außerdem hat die EU die

"Swiss Foundation for Mine Action" und den "Geneva Call" weiter unterstützt und für ein Projekt,

mit dem bewaffnete nichtstaatliche Akteure im Sudan im humanitären Völkerrecht geschult werden,

sowie für eine Tagung der Unterzeichner der Verpflichtungserklärungen, die dazu diente, die

Umsetzung der Zusagen zu überprüfen und voranzutreiben, Mittel bereitgestellt.

Bei den beiden militärischen Ausbildungsmissionen, die die EU im Rahmen ihrer GSVP durchführt,

EUTM Mali und EUTM Somalia, ist das humanitäre Völkerrecht Bestandteil der militärischen

Ausbildungspläne. Auch bei der Durchführung ihrer anderen militärischen Missionen, insbesondere

bei der EUFOR RCA, hat sie besonders auf das humanitäre Völkerrecht und den Schutz von

Zivilpersonen im weiteren Sinne geachtet.

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Die EU ist weiterhin eine überzeugte Befürworterin des IStGH. So unterstützt die EU den

Gerichtshof beispielsweise auch durch die systematische Aufnahme einer IStGH-Klausel in

Abkommen mit Drittländern und in Demarchen, damit das Römische Statut wirklich universelle

Geltung erlangt, und ersucht diese Drittländer erforderlichenfalls nach der Ratifizierung, ihren

rechtlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben bei der Umsetzung der Zusagen, die sie auf der 31. Internationalen

Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds im Jahr 2011 gegeben haben, Fortschritte

gemacht. Portugal hat am 27. Januar 2014 das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem

Verschwindenlassen aus dem Jahre 2006 und am 22. April 2014 das Zusatzprotokoll III zu den

Genfer Abkommen ratifiziert. Schweden hat am 21. April 2014 das Zusatzprotokoll III zu den

Genfer Abkommen ratifiziert. Die Slowakei hat am 15. Dezember 2014 das Übereinkommen zum

Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen aus dem Jahre 2006 ratifiziert. Estland hat am

12. Februar 2014 das Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes

betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ratifiziert. Bulgarien, Kroatien,

Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Malta,

Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und das Vereinigte Königreich haben am

2. April 2014, Österreich, Belgien und Luxemburg am 3. Juni 2014, Schweden am 16. Juni 2014

und die Tschechische Republik und Portugal am 25. September 2014 ihre Urkunden über die

Ratifizierung des Vertrags über den Waffenhandel hinterlegt. Griechenland hat das Protokoll V zum

Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller

Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, über explosive

Kampfmittelrückstände am 21. Oktober 2014 ratifiziert.

Im Mittelpunkt der Jahresversammlung der Berater und Ansprechpartner in Menschenrechts- und

Gleichstellungsfragen für die GSVP-Missionen und -Operationen der EU stand 2014 insbesondere

der Schutz von Zivilpersonen und die Relevanz des humanitären Völkerrechts.

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Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und
Intersexuelle (LGBTI)

Die Umsetzung der "Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller

Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI)"30 von

2013 war die Grundlage der EU-Maßnahmen im Jahr 2014.

Am 17. Mai 2014, dem Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie, hat die Hohe

Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton eine Erklärung im Namen der EU abgegeben.31 Die EU-

Delegationen veröffentlichten die Erklärung weltweit und einige organisierten zu diesem Anlass

Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Zivilgesellschaft.

Die EU hat 2014 mit mehreren Ländern Gespräche über die Einführung von Rechtsvorschriften, mit

denen LGBTI diskriminiert werden, geführt, insbesondere in Afrika und Zentralasien, und gab

Erklärungen ab, in denen Länder wie Nigeria, Uganda und Gambia zur Aufhebung von

Rechtsvorschriften aufgefordert werden, die gegen international vereinbarte Bestimmungen zur

Nicht-Diskriminierung verstoßen.

Darüber hinaus hat sich die EU weiterhin für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte

von LGBTI durch Menschenrechtsdialoge, stille Diplomatie, Unterstützung aus dem EIDHR für

LGBTI-Menschenrechtsverteidiger und für NRO, die Projekte zur Bekämpfung der

Diskriminierung von LGBTI durchführen, sowie durch Diskussionen mit gleichgesinnten Partnern

und zivilgesellschaftlichen Organisationen über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation der

LGBTI eingesetzt. Im Laufe des Jahres wurden LGBTI-Aktivisten aus verschiedenen Ländern der

Welt in Brüssel empfangen.

Die EU hat sich weiterhin insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen aktiv an multilateralen

Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung unter anderem aufgrund der sexuellen

Ausrichtung oder der Geschlechteridentität beteiligt. Auf der Tagung des Menschenrechtsrats in

Genf hat die EU erfolgreich um die erforderliche Unterstützung für die Annahme der Resolution

zum Thema "Menschenrechte, sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität" vom

26. September 2014 geworben.
30 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/foraff/137584.pdf
31 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/EN/foraff/142615.pdf

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/foraff/137584.pdf
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/EN/foraff/142615.pdf
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In verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen setzt sich die EU dafür ein, dass alle Menschen,

einschließlich der LGBTI, alle Menschenrechte ohne Diskriminierung genießen. Am Rande der

69. Tagung der Generalversammlung in New York veranstaltete die regionenübergreifende

LGBTI-Kerngruppe, an der die EU und einige ihrer Mitgliedstaaten beteiligt sind, ein Treffen auf

Ministerebene, in dessen Mittelpunkt die Menschenrechte von LGBTI standen. Die EU hat

zusammen mit den VN aktiv zu einer Veranstaltung über die Menschenrechte von LGBTI im

Rahmen der Kampagne der VN zum Thema "Freiheit und Gleichheit" beigetragen. Im Mai hat die

EU zusammen mit der Zivilgesellschaft auf dem EIDHR-Forum eine Podiumsdiskussion mit

besonderem Schwerpunkt auf Afrika veranstaltet. Ferner hat die EU gemeinsam mit dem

norwegischen Außenministerium, dem britischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und

Commonwealth-Fragen sowie den Nichtregierungsorganisationen HIVOS und Baring Foundation

im September 2014 im Vereinten Königreich eine Wilton-Park-Konferenz zur Förderung der

Menschenrechte von LGBTI unterstützt.

Im Rahmen des EIDHR unterstützt die EU verschiedene Projekte zum Schutz von LGBTI, indem

sie beispielsweise Organisationen in die Lage versetzen, homophobe Gesetze und Diskriminierung

gegen LGBTI anzugehen, die Öffentlichkeit stärker für die von sexuellen Minderheiten erlebte

Diskriminierung und Gewalt sensibilisieren oder indem sie die Gewalt gegen besonders schutz-

bedürftige LGBTI bekämpfen und für diese Soforthilfe bereitstellen (von psychosozialer und

medizinischer Betreuung bis hin zur Unterstützung durch Mediation und Reintegration). Die letzte

weltweite Aufforderung des EIDHR zur Einreichung von Vorschlägen zu dem Thema

"Bekämpfung von Diskriminierung" beinhaltete eine spezielle Rubrik zu LGBTI-Fragen

(5 Millionen EUR). Die Projekte wurden im Jahr 2014 ausgewählt, und mit deren Durchführung

soll Anfang 2015 begonnen werden.

Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Ein Jahr nach der Annahme der EU-Leitlinien zur Förderung der Religions- und

Weltanschauungsfreiheit im Juni 2013 hat sich die EU weiterhin auf diese weltweit gefährdete

Grundfreiheit konzentriert. Die EU bekräftigte ihre Entschlossenheit, das Recht auf Religions- und

Weltanschauungsfreiheit als ein Recht, das von allen Menschen überall auf der Welt beruhend auf

den Grundsätzen der Gleichheit, der Nichtdiskriminierung und der Allgemeingültigkeit ausgeübt

werden kann, zu verteidigen.

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DG C 2B LIMITE DE
Da die Thematik der Gewalt einen wichtigen Schwerpunktbereich darstellt, der in den Leitlinien zur

Förderung der Religions-und Weltanschauungsfreiheit hervorgehoben wird, hat die EU ihr im Jahr

2014 besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Gewalttätige Zwischenfälle und terroristische

Anschläge gegen Einzelpersonen, gegen Personen, die einer religiösen Gemeinschaft angehören

oder gegen religiöse Stätten aus Gründen der Religion oder Weltanschauung wurden durch

diplomatische Demarchen, Erklärungen und Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige

Angelegenheiten) verurteilt. Ferner hat die EU die eklatanten Verstöße gegen die Freiheit der

Religion oder Weltanschauung hervorgehoben. Die spezifischen Situationen in Syrien, Irak, der

Zentralafrikanischen Republik, Nigeria, Iran, Myanmar/Birma, Sudan, Pakistan und Brunei sind auf

verschiedenen Ebenen besonderes besorgniserregend.

Die EU war besonders entsetzt über die Gräueltaten und Verstöße gegen grundlegende

Menschenrechte im Irak und in Syrien, insbesondere wenn diese gegen Personen gerichtet waren,

die einer religiösen Minderheit oder besonders schutzbedürftigen Gruppen angehören; die EU hob

hervor, wie wichtig es ist, den multiethnischen und multireligiösen Charakter dieser Länder zu

schützen. Im Anschluss an ihr diplomatisches und militärisches Engagement in der Zentral-

afrikanischen Republik (ZAR) zur Beilegung der Kämpfe und zur Wiederherstellung der Sicherheit

im ganzen Land bekräftigte die EU die friedliche Koexistenz der verschiedenen Gemeinschaften

und Religionen in dem Land. Die EU tut dies in der ZAR insbesondere, indem sie die religiösen

Führer und die Zivilgesellschaft hinsichtlich Konfliktprävention und im Dialog zwischen den

Gemeinschaften schult.

Wie bereits in den Jahren zuvor wurde die Religions- und Weltanschauungsfreiheit mit vielen

Partnern auf verschiedenen Ebenen des politischen Dialogs – auch im Rahmen der Menschen-

rechtsdialoge und -konsultationen – systematisch erörtert. Besonders aktiv war die EU im Fall von

Meriam Yahya Ibrahim, einer Christin, die im Sudan wegen Ehebruch und Apostasie zum Tode

verurteilt worden war. Von den Präsidenten der Kommission, des Europäischen Parlaments und des

Rates wurde zusammen mit 20 religiösen Führern – einschließlich Muslimen – eine gemeinsame

Erklärung32 abgegeben. Die EU trug maßgeblich zu den internationalen Bemühungen bei, die

letztlich zu ihrer Freilassung führten.
32 http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-186_en.htm

http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-186_en.htm
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In multilateralen Foren – sowohl im Menschenrechtsrat als auch in der VN-Generalversammlung –

konzentrierte sich die EU auf die inhaltliche Konsolidierung der Resolutionen zur Freiheit der

Religion oder Weltanschauung. Auf der Tagung des Menschenrechtsrates (HRC) im März 2014

(HRC 25) wurde die unter Führung der EU ausgearbeitete Resolution zur Freiheit der Religion oder

Weltanschauung einvernehmlich angenommen. Die Resolution enthielt einen Hinweis auf den

Bericht des Sonderberichterstatters über die Notwendigkeit der Bekämpfung aller Erscheinungs-

formen von kollektivem religiösen Hass. Das ausdrückliche Recht, keiner Religion anzugehören,

welches erstmals in der Resolution von 2013 eingeführt wurde, wurde bestätigt. Am Rande der

Tagung des Menschenrechtsrats (HRC 25) führte die EU-Delegation in Genf eine Veranstaltung mit

dem Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Herrn Heiner Bielefeldt,

durch, um der Frage nachzugehen, wie innerhalb des derzeitigen internationalen Rechtsrahmens für

Menschenrechte religiöser Hass bekämpft werden kann.

Auf der 69. Tagung der VN-Generalversammlung wurde die unter Führung der EU ausgearbeitete

Resolution zur Freiheit der Religion oder Weltanschauung einvernehmlich angenommen. Die EU

hat ihr Hauptziel, d.h. Schutz der Personen, die religiösen Gemeinschaften und Minderheiten auf

der ganzen Welt angehören, erreicht, indem sie die Aufnahme eines expliziten Bezugs auf

religiösen Extremismus, der sich auf die Rechte des Einzelnen auswirkt, sichergestellt und an die

Staaten appelliert hat, Personen und Gemeinschaften, die aufgrund ihrer Religion oder

Weltanschauung dem Risikos gewalttätiger Angriffes ausgesetzt sind, angemessen zu schützen.

Die EU hat sich weiterhin mit der Organisation der Islamischen Kooperation (OIC) für die

Umsetzung der Resolution 16/1833 eingesetzt und an der 4. Tagung des Istanbul-Prozesses im

März 2014 in Doha teilgenommen. Auf der Tagung, die von der Regierung Katars sowie vom

internationalen Zentrum für interkonfessionelle Zusammenarbeit in Doha veranstaltet wurde, stand

das Thema "Religiöse Freiheit durch interkonfessionelle Zusammenarbeit" im Mittelpunkt. An der

Veranstaltung – die erstmals in einem muslimischen Land stattfand und zu der erstmals

Nichtregierungsorganisationen und nichtstaatliche Akteure eingeladen wurden – nahmen zahlreiche

Akademiker und zivilgesellschaftliche Organisationen teil, jedoch waren nur sehr wenige staatliche

Vertreter anwesend, um über den aktuellen Stand der Umsetzung der Resolution zu informieren.
33 "Bekämpfung von Intoleranz, negativen Stereotypen, Stigmatisierung und Diskriminierung, Anstachelung zu

und Ausübung von Gewalt gegen Personen aufgrund der Religion oder Weltanschauung".

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Was die Finanzierungsinstrumente der EU angeht, so war die Förderung der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit als eine der Grundfreiheiten sowie der Schutz von Personen, die
Minderheiten angehören, und die Bekämpfung von Diskriminierung für das EIDHR weiterhin ein
Schwerpunktbereich. Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer v der Verordnung liegt der
Schwerpunkt der EU-Hilfe auf der Wahrung der "Gedanken-, Gewissens- und Religions- bzw.
Glaubensfreiheit, einschließlich durch Maßnahmen zur Beseitigung jeder Form von Hass,
Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung und durch
Unterstützung von Toleranz und Achtung der religiösen und kulturellen Vielfalt innerhalb der
Gesellschaften und zwischen ihnen".

Die 2013 eingeleitete weltweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Bekämpfung
von Diskriminierung wurde abgeschlossen. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von
insgesamt 20 Mio. EUR wurden 5 Mio. EUR speziell dafür eingesetzt, Projekte zur Förderung der
Freiheit der Religion oder Weltanschauung und zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen
der Religion oder Weltanschauung zu unterstützen. Die meisten der geförderten Projekte werden im
Laufe des Jahres 2015 eingeleitet.

Ferner wurde die Freiheit der Religion oder Weltanschauung in den vergangenen Jahren noch durch
weitere EIDHR-Kanäle gefördert, wie durch lokale Aufforderungen im Rahmen des länder-
spezifischen Förderprogramms, welche von den EU-Delegationen verwaltet werden, durch
weltweite Aufforderungen zur stärkeren Achtung der Menschenrechte und ihrer Verteidiger in
Regionen, in denen die größte Gefährdung besteht, sowie durch kleinere Zuschüsse zur
Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern. 2014 wurden Aufforderungen im Rahmen des
länderspezifischen Förderprogramms, die die Freiheit der Religion oder Weltanschauung als
prioritären Bereich umfassen, in Armenien, Indonesien, Kasachstan und Sri Lanka eingeleitet. In
anderen Ländern, wie Ägypten, richtete sich die Aufforderung an "die Rechte von benachteiligten
Gruppen und Randgruppen", welche auch die Freiheit der Religion oder Weltanschauung umfassen
konnte, auch wenn dies nicht explizit erwähnt wurde.

Meinungsfreiheit online und offline

Am 12. Mai 2014 hat der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) die Menschenrechtsleitlinien der EU
in Bezug auf die Meinungsfreiheit - online und offline - angenommen. Auf Grundlage bereits
bestehender Instrumente und Dokumente bekräftigen die Leitlinien die wichtigsten Grundsätze und
beinhalten für die EU-Delegationen, die Botschaften der Mitgliedstaaten und die EU-Haupt-
quartiere klar definierte Prioritäten und Instrumente zur besseren Förderung und Verteidigung
dieses Rechts.

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Die Dienststellen der Kommission und der EAD organisierten eine Reihe von Veranstaltungen zur

Förderung der Leitlinien. Am 22. September 2014 hat die EU am Rande des vom OSZE-Büro für

demokratische Institutionen und Menschenrechte (Warschau) organisierten Implementierungs-

treffen zur menschlichen Dimension (2014) eine Veranstaltung zum Thema "Meinungsfreiheit

online" veranstaltet. Das jährliche Menschenrechtsforum EU-NRO vom 4. und 5. Dezember 2014

war ausschließlich dem Schutz und der Förderung der Meinungsfreiheit gewidmet. Die Dienst-

stellen der Kommission und der EAD förderten die Leitlinien in allen EU-Delegationen, um

einerseits das Bewusstsein zu schärfen, andererseits auch um über die künftige Planung der

finanziellen Unterstützung zu informieren.

Die EU hat im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten und durch öffentliche

Erklärungen wiederholt Angriffe auf Journalisten und Blogger verurteilt. Über die bilateralen

Menschrechtsdialoge hat die EU Drittstaaten über die Annahme der Leitlinien informiert und dazu

aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt und Belästigung zu verhindern und ein sicheres

Umfeld für Journalisten und andere Angehörige der Medienberufe zu fördern und sie so in die Lage

zu versetzen, unabhängig, ohne ungebührliche Einflussnahme und ohne Angst vor Gewalt oder

Verfolgung ihrer Arbeit nachzugehen.

Die EU ist entschlossen, die internationalen Bemühungen zu verstärken, um die Meinungsfreiheit

zu fördern; sie verfolgte aufmerksam die Arbeit der Freedom Online Coalition, die Resolution des

VN-Menschenrechtsrats zur Sicherheit von Journalisten, die Resolution der VN-

Generalversammlung zum Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter sowie die Resolution zu

Menschenrechten und zum Internet, die vom VN-Menschenrechtsrat zum zweiten Mal im

Sommer 2014 angenommen wurde.

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Ferner ist die EU aktiv an Debatten über das Internet und Menschenrechte beteiligt, wie zum

Beispiel beim Internet Governance Forum (IGF) und im Rahmen des Weltgipfels über die

Informationsgesellschaft (WSIS+ 10 Review). In Bereichen der internationalen Cyberpolitik hat die

EU in jüngster Zeit Fortschritte erzielt, beispielsweise vor kurzem mit der Mitteilung der

Europäischen Kommission mit dem Titel "Internet-Politik und Internet-Governance – Europas

Rolle bei der Mitgestaltung der Zukunft der Internet-Governance" (COM/2014/072), mit den am

27. November 2014 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zur Internet-Governance34

(16200/14), mit der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verlängerung des Mandats des

IGF (2015/2526(RSP) sowie mit den am 10. Februar 2015 angenommenen Schlussfolgerungen des

Rates zur Cyberdiplomatie35; all diese Texte tragen dem Erfordernis Rechnung, dass die

Menschenrechte im Internet zu schützen sind.

Die Kommission setzt derzeit die Projekte für die wichtigste technische Plattform des Global

Internet Policy Observatory (GIPO) um. Das vorrangige Ziel ist die technische Entwicklung einer

webbasierten Online-Plattform zur Überwachung internetbezogener Politikbereiche sowie

regulierender und technologischer Entwicklungen auf der ganzen Welt, um das Fachwissen und den

Sachverstand aller Akteure zu verbessern – insbesondere der stärker benachteiligten Akteure,

einschließlich der Länder, Nichtregierungsorganisation und Interessensgruppen, die sich in Bezug

auf Debatten und Entscheidungen über Internet-Governance ausgegrenzt fühlen. Der Vertrag über

die Entwicklung dieser Plattform wurde Ende 2014 unterschrieben.

Ferner geht die Arbeit an der Entwicklung eines weiteren Projekts der Europäischen Kommission,

nämlich der "European Capability for Situational Awareness"-Plattform, weiter voran. Zweck

dieser Plattform ist die Erweiterung der EU-Kapazitäten zur Entscheidungsfindung durch

zuverlässige Informationen in Echtzeit oder beinahe Echtzeit über Verletzungen von

Menschenrechten und/oder Einschränkungen der Grundfreiheiten in Verbindung mit dem digitalen

Umfeld.
34 http://italia2014.eu/media/3769/council-conclusions-on-internet-governance.pdf
35 http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6122-2015-INIT/de/pdf

http://italia2014.eu/media/3769/council-conclusions-on-internet-governance.pdf
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6122-2015-INIT/de/pdf
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Um die Umsetzung der Leitlinien weiter zu fördern, hat die Kommission ein neues Programm

(4,55 Mio. EUR, vom EIDHR finanziert) zur Unterstützung der Medien und der Meinungsfreiheit

in Demokratie-Pilotländern vorbereitet; das Programm soll sowohl den Delegationen als auch den

Medien in Drittländern dabei helfen, die Leitlinien in ihre politischen Maßnahmen und Vorhaben

einzubinden. Der Schwerpunkt wurde auf die Kohärenz zwischen der Unterstützung der EU für die

Demokratie und deren Unterstützung für die Meinungsfreiheit gelegt. Die Leitlinien lagen allen

Qualitätssicherungsüberprüfungen bei neuen Projekten zur Entwicklungszusammenarbeit im

Bereich der Meinungsfreiheit zugrunde. Im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und

Partnerschaftsinstruments hat die Kommission neue Projekte/Programme angenommen,

beispielsweise in Tunesien ("Appui aux secteurs des médias tunisiens", 10 Mio. EUR) und Algerien

("Programme d'appui aux médias", 7,3 Mio. EUR).

Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

2014 hat sich die EU weiter für die Umsetzung der Leitprinzipien für Unternehmen und

Menschenrechte eingesetzt, die der VN-Menschenrechtsrat 2011 gebilligt hatte. Die Leitprinzipien

für Wirtschaft und Menschenrechte umfassen die Pflicht des Staates, die Menschenrechte zu

schützen, die Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu achten, sowie den Zugang

zu Rechtsmitteln. Die EU hat stetig daraufhin gearbeitet, dass den Leitprinzipien sowohl innerhalb

der EU als auch im Rahmen ihres auswärtigen Handelns nachgekommen wird.

Ferner hat die Europäische Kommission 2013 Leitlinien zur Umsetzung der Leitprinzipien für

Unternehmen und Menschenrechte in drei Unternehmensbereichen (IKT, Arbeitsvermittlungs-

dienste, Erdöl und Erdgas) veröffentlicht.

9593/15 hm/cat 83
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Seit der Annahme der Mitteilung über die soziale Verantwortung von Unternehmen (SVU) im

Jahr 2011 (COM(2011)681) hat die Europäische Kommission die Vorarbeiten zu einem

Arbeitsdokument über Wirtschaft und Menschenrechte fortgesetzt, um eine Analyse der bisherigen

Ergebnisse – sowohl innerhalb der EU als auch im Rahmen ihres auswärtigen Handelns –

vorzulegen. Im Rahmen der Überprüfung der SVU-Politik führte die Kommission eine öffentliche

Konsultation sowie ein Multi-Steakholder-Forum mit über 500 Teilnehmern aus verschiedenen

Wirtschaftsbereichen durch. Ein SVU-Koordinierungsausschuss unter dem Vorsitz der

Europäischen Kommission trat 2014 mehrmals zusammen. Die Mitglieder des

SVU-Koordinierungsausschusses gehören der Wirtschaft/Industrie, der Zivilgesellschaft und

internationalen Organisationen an; Ziel des Ausschusses ist es, Standpunkte auszutauschen, die

Politik zu stärken und den Multi-Steakholder-Dialog zum verantwortungsvollen unternehmerischen

Handeln zu verbessern. Ein gemeinsames Treffen mit dem SVU-Koordinierungsausschuss und der

hochrangigen SVU-Gruppe (EU-Mitgliedstaaten) fand im Dezember 2014 statt. Solche Initiativen

erleichterten sowohl die Entwicklung der EU-Politik im Bereich der sozialen Verantwortung von

Unternehmen als auch die Umsetzung der Leitprinzipen für Unternehmen und Menschenrechte.

Die Mitgliedstaaten der EU sind bei der Annahme nationaler Aktionspläne über Unternehmen und

Menschenrechte (und über die soziale Verantwortung von Unternehmen) weiter vorangekommen;

sie haben sich darauf geeinigt, diese Aktionspläne im Rahmen ihrer Verpflichtungen aus dem

Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie zu erstellen. Bis Ende 2014 hatten sechs

EU-Mitgliedstaaten solche Pläne verabschiedet, während einige andere Mitgliedstaaten bei der

Vorbereitung nationaler Aktionspläne über Wirtschaft und Menschenrechte und/oder über die

soziale Verantwortung von Unternehmen weit fortgeschritten waren. Die Kommission setzte die

gegenseitige Begutachtung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der SVU fort –

einschließlich der Maßnahmen, die sich auf Wirtschaft und Menschenrechte beziehen. Eine

Übersicht über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der sozialen Verantwortung von

Unternehmen wurde Ende 2014 erstellt und veröffentlicht.

9593/15 hm/cat 84
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Im Oktober hat die EU eine Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität

betreffender Informationen durch bestimmte Unternehmen und Konzerne mit mehr als

500 Mitarbeitern erlassen (Richtlinie 2014/95/EU), um diesen mehr Transparenz zu verleihen. Die

betroffenen Unternehmen werden unter anderem Informationen über ihre Strategien, Risiken und

Ergebnisse in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, Fragen hinsichtlich der Bekämpfung der

Korruption und Bestechung sowie die Vielfalt in den Aufsichtsräten offenlegen. Mit dem Vorschlag

sollen bestehende Rechtsvorschriften der EU, in denen die Aufnahme umweltpolitischer und

arbeitnehmerrelevanter Informationen in die Jahresberichte der Unternehmen bereits verlangt wird,

noch verschärft werden.

Im Rahmen ihres auswärtigen Handelns haben die Europäische Kommission und der EAD die

Frage erörtert und ihre bewährten Verfahren mit einer steigenden Anzahl von Drittländern,

insbesondere in Asien und Lateinamerika, einschließlich Mexiko, Ecuador, Peru und Indonesien,,

ausgetauscht. Der EUSR für Menschenrechte hat sich 2014 bei seinen Tätigkeiten und

Diskussionen mit strategischen Partnern, wie Südafrika und Brasilien, auf Wirtschaft und

Menschenrechte konzentriert. Ferner leitete er in Brasilien ein Seminar für Unternehmen zum

Thema Wirtschaft und Menschenrechte.

Im Nachgang zu dem Menschenrechtsdialog zwischen der EU und der Afrikanischen Union (AU)

2013 veranstalteten die beiden Institutionen im September ein gemeinsames Seminar in Addis

Abeba. Der EAD, die Kommissionsdienststellen und einige Mitgliedstaaten der EU haben

Gedanken, Fachwissen und Erfahrungen bezüglich der Durchführung von Maßnahmen zur

Förderung von verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln ausgetauscht. Alle Parteien

haben zugesagt, die Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte in ihren jeweiligen

Regionen zu fördern und umzusetzen sowie an möglichen Bereichen der Zusammenarbeit zu

arbeiten. Die Kommission erklärte sich bereit, technische und finanzielle Unterstützung für die

Entwicklung eines Strategierahmens der AU zur Förderung von verantwortungsvollem

unternehmerischem Handeln in Afrika bereitzustellen.

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Die Zusammenarbeit zwischen der EU und den CELAC (lateinamerikanische und karibische

Staaten) zum verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln wurde 2014 fortgesetzt. Im

Anschluss an das erste EU-CELAC-Seminar zur SVU im Oktober 2013 fand im November in San

José auf Einladung des Vorsitzes der CELAC (Costa Rica) ein Treffen mit hochrangigen Beamten

zum Thema soziale Verantwortung von Unternehmen statt. Das Ziel war es, aus den Erfahrungen

der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zu lernen, um die Entwicklung der nationalen

Aktionspläne zur SVU in den CELAC-Ländern zu beschleunigen. Im Juni 2015 wird in Brüssel ein

Gipfeltreffen EU-CELAC stattfinden, um den Dialog über die soziale Verantwortung von

Unternehmen fortzuführen.

In diesem multilateralen Rahmen hat die EU die Diskussionen und Entwicklungen zu dieser Frage

im Menschenrechtsrat aufmerksam verfolgt und die Resolution zur Verlängerung des Mandats der

Arbeitsgruppe für Menschenrechte und transnationale Unternehmen sowie andere Wirtschafts-

unternehmen aktiv unterstützt; diese Resolution wurde auf der Tagung im Juni einstimmig

angenommen. Insgesamt befürwortete die EU weiterhin ein auf Konsens bedachtes Vorgehen.

Dementsprechend hat die EU die von Ecuador und Südafrika unterstützte Resolution über die

Einrichtung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe (IGWG) zur Ausarbeitung eines rechts-

verbindlichen internationalen Instruments nicht befürwortet. Ferner bedauerte die EU, dass der

Schwerpunkt der Resolution de facto auf transnationalen Unternehmen läge, obwohl zahlreiche

Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen auf nationaler Ebene begangen werden.

Im Dezember 2014 fand in Genf das dritte VN-Forum für Wirtschaft und Menschenrechte unter der

Schirmherrschaft der zuständigen Arbeitsgruppe statt. 2000 Vertreter von Regierungs-

organisationen, NRO, Gewerkschaften und Unternehmensorganisationen nahmen an diesem Forum

teil – im Vergleich zum Vorjahr stieg die Teilnahme seitens der Geschäftswelt an. Die EU war

durch den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und durch die Europäische Kommission

vertreten. Die EU betonte ihre Rolle als entschiedene Verfechterin der Leitprinzipien und ihrer

aktiven Umsetzung.

Die EU hat im Rahmen der Kapitel "Handel" und "nachhaltige Entwicklung" ihrer

Freihandelsabkommen weiterhin SUV-Verfahren gefördert.

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Rechtspflege

Im gesamten Jahr 2014 hat die EU bei der Arbeit der Vereinten Nationen zum Thema Rechts-

staatlichkeit weiterhin einen umfassenden Ansatz verfolgt und der VN-Generalversammlung ihre

Vorschläge darüber vorgelegt, wie die Verknüpfungen zwischen Rechtsstaatlichkeit und den drei

Hauptsäulen der Vereinten Nationen (Frieden und Sicherheit, Entwicklung sowie Menschenrechte)

weiter verstärkt werden können. Im Kontext der Diskussionen über die Entwicklungsagenda für die

Zeit nach 2015 hat die EU – insbesondere bei informellen, interaktiven Beratungen der General-

versammlung – hervorgehoben, dass Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit von Bedeutung für

Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung sind und neben den Grundsätzen der Nicht-

diskriminierung, Gleichheit, Teilhabe und Rechenschaftspflicht eine zentrale Stellung in dem neuen

Rahmeneinnehmen sollten.

Außerdem hat die EU dem VN-Sekretariat einen Bericht über die Umsetzung der Zusagen

vorgelegt, die am 24. September 2012 auf der Tagung der VN-Generalversammlung auf hoher

Ebene über Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene in Bezug auf die

Rechtsstaatlichkeit gemacht worden waren.

Im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen mit Drittländern hat die EU die Rechtsstaatlichkeit weiter

gefördert und Fragen der Rechtspflege angesprochen, darunter die Arbeitsweise und die

Mittelausstattung des Justizsystems, die Organisation und die Unabhängigkeit der Justiz, das Recht

auf ein faires Verfahren und die Rechte der Angeklagten. Die EU hat – soweit angezeigt – auch

weiterhin legislative und institutionelle Reformen (z. B. im Strafrecht und Strafvollzugssystem)

sowie den Kapazitätsaufbau und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz, auch für

Frauen, gefördert und unterstützt.

Die Unterstützung des Justizwesens und der Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen ist in vielen

Ländern, die EU-Hilfen erhalten, ein wichtiger Bereich der Zusammenarbeit. Sie ist eng mit der

Förderung der demokratischer Regierungsführung, der Menschenrechte, der Geschlechter-

gleichstellung, der Sicherheit der Bürger und der sozio-ökonomischen Entwicklung verknüpft.

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Bei der Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern sind Prozessbeobachtungen nach wie vor
eine wichtige Komponente der Arbeit der EU; im gesamten Jahr haben Diplomaten der
EU-Delegationen und der Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten eine große Anzahl von
Gerichtsverfahren in unterschiedlichen Ländern beobachtet. Die sichtbare Präsenz von
EU-Vertretern in Gerichtssälen hat den betreffenden Regierungen, der Zivilgesellschaft und der
Öffentlichkeit das deutliche Interesse der EU an den jeweiligen Fällen sowie an der Rechtspflege im
Allgemeinen gezeigt. Angesichts der Dauer der Gerichtsverfahren und der Tatsache, dass die
betreffenden Gerichte oftmals außerhalb der Hauptstädtelagen, war es von umso größerer
Bedeutung, dass die Lasten zwischen den EU-Delegationen und den Botschaften der
EU-Mitgliedstaaten geteilt wurden. Die EU gab ferner eine Reihe von Erklärungen ab, um
angeklagte Menschenrechtsverteidiger zu unterstützen und Fragen im Zusammenhang mit dem
Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren zur Sprache zu bringen.

Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshof
(IStGH) fortgesetzt; dazu gehören die Wahrung seiner Unabhängigkeit sowie die Universalität und
Integrität des Römischen Statuts gemäß dem Beschluss 2011/168/GASP des Rates vom 21. März
2011. Dank seines Mandats, Personen zu bestrafen, die die unmenschlichsten Verbrechen begangen
haben, die man sich vorstellen kann, leistet der Gerichtshof in den Fällen, in denen der betroffene
Staat nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen
vorzunehmen, einen wesentlichen Beitrag zu Frieden und Sicherheit weltweit. 2014 haben fünf
weitere Mitgliedstaaten die in Kampala beschlossenen Änderungen über "Verbrechen der
Aggression" sowie Artikel 8 des Römischen Statuts des IStGH ratifiziert oder ihnen zugestimmt.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich unter anderem auf der Versammlung der IStGH-
Vertragsstaaten vom 8. bis 17. Dezember 2014 in New York weiter für die Unterstützung der
Unabhängigkeit des Strafgerichtshofs und seine wirksame und effiziente Funktionsweise eingesetzt.
Die EU trat insbesondere für die Wahrung der justiziellen und staatsanwaltlichen Unabhängigkeit
des Gerichtshofs ein. Der IStGH muss auch weiterhin ein unabhängiges und unparteiisches
Justizorgan darstellen, das keinerlei politische Ziele verfolgt.

Die EU hat ihre systematischen Demarchenkampagnen zur Unterstützung des IStGH fortgesetzt
und zur größtmöglichen Beteiligung am Römischen Statut aufgerufen (siehe Abschnitt 4).

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Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben weiterhin auf die Wahrung der Integrität des Römischen

Statuts hingewirkt. In diesem Zusammenhang war die Aufhebung aller Immunitäten – auch für

Staatschefs – in Gerichtsverfahren vor dem IStGH eine wesentliche Errungenschaft im

internationalem Strafrecht. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich weiterhin für eine wirksame

und effiziente Funktionsweise des Gerichtshofs eingesetzt; die EU-Mitgliedstaaten zählen nach wie

vor zu seinen wichtigsten Gebern. Die EU stellte dem Gerichtshof zusätzliche direkte (Projekte mit

dem Gerichtshof) und indirekte (Projekte mit der Zivilgesellschaft) Finanzhilfe zur Verfügung,

indem sie die rechtliche Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zwischen

staatlichen und nichtstaatlichen Parteien und der Rechtsgemeinschaft förderte.

Die EU reagierte auf Verweigerungen der Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof und erinnerte

daran, wie wichtig es ist, dass alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Resolutionen

einhalten und umsetzen, die vom Sicherheitsrat nach Kapitel VII der VN-Charta verabschiedet

werden, um den Gerichtshof zu befassen. Die EU betonte, dass die Verweigerung der

Zusammenarbeit eine der größten Herausforderungen für die wirksame Arbeit des IStGH darstellt.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzten sich weiterhin für einen ganzheitlichen und integrierten

Ansatz ein, der auf vermehrten Initiativen zum Kapazitätenaufbau auf nationaler Ebene und nicht

zuletzt auf dem Engagement für die Bekämpfung der Straflosigkeit im Rahmen der

Entwicklungszusammenarbeit und der Programme für technische Hilfe beruht. Der EAD und die

Kommissionsdienststellen setzten deshalb die Umsetzung eines gemeinsamen internen

Arbeitsdokuments zur Förderung des Grundsatzes der Komplementarität fort, mit dem die Lücke

zwischen internationaler und nationaler Justiz geschlossen werden soll.

Auf Grundlage des Abkommens über Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen dem IStGH

und der EU von 2006 wurde zur Konsultierung und Gewährleistung eines regelmäßigen Austauschs

über Fragen von gegenseitigem Interesse, einschließlich Fragen zur Zusammenarbeit,

Komplementarität, diplomatischen Unterstützung und Gleichstellung sowie zur Information der

Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsarbeit, ein erstes gemeinsames Rundtischgespräch der beiden

Institutionen eingerichtet.

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2014 hat sich die EU weiterhin aktiv im Bereich der Übergangsjustiz engagiert und mit Ländern im

Übergang in Form von Mediationstätigkeiten, politischen Dialogen und GSVP-Missionen

zusammengearbeitet. Der Entwurf einer EU-Strategie zur Übergangjustiz ist in der

Entwicklungsphase und wird voraussichtlich Anfang 2015 angenommen; er verdeutlicht das

Engagement der EU in Bezug auf die Übergangsjustiz, verstärkt die Kohärenz und Konsistenz des

diesbezüglichen Einsatzes der EU und gibt sowohl der EU selbst als auch dem Personal der EU-

Mitgliedstaaten, das mit Fragen der Übergangsjustiz befasst ist, Leitlinien an die Hand.

Die EU hat weiterhin die nationalen justiziellen Maßnahmen gegen internationale Verbrechen in der

Demokratischen Republik Kongo und in Côte d'Ivoire ausgebaut. Die EU ist in enger

Zusammenarbeit mit den VN (insbesondere dem Sonderberichterstatter über die Förderung von

Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nichtwiederholung), regionalen

Organisationen und der Zivilgesellschaft für die Unterstützung der Übergangsjustiz eingetreten.

Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten (einschließlich der
Verhütung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit)

Minderheitenfragen waren auch 2014 ein Thema in den Außenbeziehungen der EU. Die EU hat

dazu beigetragen, dass die Rechte der Angehörigen von Minderheiten gefördert und geschützt

werden, indem sie ihre Kräfte mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen und

multilateralen Organisationen, wie der OSZE oder dem Europarat, bündelte. Im Rahmen ihrer

bilateralen Beziehungen hat die EU bei Menschenrechtsdialogen mit Partnerländern stets die Rechte

der Angehörigen von Minderheiten zur Sprache gebracht. Das VN-Forum für Minderheitenfragen,

auf dessen Tagesordnung der Bericht des Sonderberichterstatters über Minderheitenfragen mit dem

Titel "Verhütung und Bekämpfung von Gewalt und Gräueltaten gegen Minderheiten" stand, wurde

von der EU verfolgt und unterstützt.

Die EU engagierte sich aktiv auf multilateraler Ebene in spezifischen Fällen, in denen besondere

ethnische oder religiöse Gruppen betroffen waren. Auf der 69. Tagung der VN-

Generalversammlung unterstützte die EU aktiv eine Resolution zu Myanmar/Birma, in der große

Besorgnis über die Lage der Rohingya ausgedrückt und die Regierung von Myanmar nachdrücklich

aufgefordert wird, ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen zu

verstärken.

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Die EU hat 2014 der Hohen Kommissarin der OSZE für nationale Minderheiten, die sich sehr aktiv

in konfliktträchtigen Bereichen engagiert, in denen Minderheitenfragen eine zentrale Rolle spielen,

ihre politische Unterstützung zuteil werden lassen. Der Standpunkt der Kommissarin zur Lage in

der Ukraine, insbesondere hinsichtlich der Minderheit der Krimtartaren, stimmt voll und ganz mit

dem Standpunkt der EU überein. Ferner bekundete die EU ihre Unterstützung für die Arbeit der

Kommissarin, die darauf abzielt, die Anwendung der Ljubljana-Leitlinien zur Integration

vielfältiger Gesellschaften zu fördern. Bei den Ljubljana-Leitlinien handelt es sich um

Leitprinzipien, die Staaten dabei helfen, politische Maßnahmen zur Erleichterung der Integration

vielfältiger Gesellschaften zu konzipieren und umzusetzen.

Die finanzielle Unterstützung von Minderheiten ist durch geografische Instrumente sowie durch das

EIDHR gewährleistet. Infolge der Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen durch das EIDHR im

Vorjahr konnten 2014 Antidiskriminierungsprojekte für einen Betrag von 20 Mio. EUR in Auftrag

gegeben werden.

Die Verhütung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit

zusammenhängender Intoleranz ist eine wichtige Priorität der EU. Die ehemalige Hohe Vertreterin

Ashton hat am 21. März 2014, dem internationalen Tag für die Beseitigung der

Rassendiskriminierung, in einer Erklärung im Namen der EU dringend dazu aufgefordert, weitere

Maßnahmen zu ergreifen, um gegen alle Formen von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit

und andere Arten von Diskriminierung vorzugehen. Insbesondere rief Ashton die Staaten dazu auf,

entschiedene und wirksame Maßnahmen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu

ergreifen; Staaten, die diese Anforderung nicht erfüllen konnten, rief sie dazu auf, das Internationale

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu ratifizieren und

vollständig umzusetzen.

Die EU hat bei ihren politischen Dialogen mit Drittländern auch weiterhin Fragen im

Zusammenhang mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zur Sprache gebracht. So beispielsweise

auch mit Südafrika, mit dem eine Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit in diesem

Bereich getroffen wurde.

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Auf multilateraler Ebene arbeitete die EU bei der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung

auch aktiv mit den VN zusammen. 2014 hat der VN-Sonderberichterstatter über zeitgenössische

Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit

zusammenhängender Intoleranz einen Bericht über Diskriminierung und Intoleranz in der Welt des

Sports erstellt. Der Bericht zeigt auf, dass sich Rassismus trotz der Fortschritte in den vergangenen

Jahren als resistentes Phänomen im Sport erwiesen hat. Die EU hat ihre volle Unterstützung für die

Empfehlungen des Berichterstatters bekundet, denen zufolge alle Akteure ihre Verantwortung

wahrnehmen sollten, das Bewusstsein für bestehende Muster von Diskriminierung zu schärfen und

gleichzeitig Initiativen zur Bekämpfung von Intoleranz in der Welt des Sports weiterhin zu fördern.

Ferner hat die EU weiterhin mit regionalen Gremien wie der Europäischen Kommission gegen

Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarats und der OSZE zusammengearbeitet.

Zusätzlich hat die Kommission finanzielle Unterstützung durch das EIDHR geleistet, um das

Thema in Partnerländern zur Sprache zu bringen.

13 Jahre nach der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit

und damit zusammenhängende Intoleranz engagiert sich die EU weiterhin voll und ganz für das

Hauptziel der Konferenz von Durban (2001), nämlich die vollständige Beseitigung von Rassismus,

Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz.

Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker

Am 22. und 23. September 2014 fand in New York die erste Weltkonferenz der Vereinten Nationen

über indigene Völker als Plenartagung der Generalversammlung auf hoher Ebene statt. Ziel der

Konferenz war es, Standpunkte in Bezug auf die Verwirklichung der Rechte indigener Völker

auszutauschen, die in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker

(2007) verankert sind.

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Die EU hat sich aktiv und sichtbar an der Weltkonferenz beteiligt, indem sie ein besonderes

Augenmerk auf die umfassende und wirksame Teilnahme indigener Völker an der Weltkonferenz

richtete und koordinierte Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten einleitete, um die einvernehmliche

Annahme eines maßnahmenorientierten Abschlussdokuments für die Konferenz zu ermöglichen,

und eine erfolgreiche Nebenveranstaltung zur Überwachung der Rechte indigener Völker

organisierte.

Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte nahm an der Eröffnungs-Plenarsitzung der

Weltkonferenz teil und gab eine Erklärung der EU ab. Er begrüßte gezieltere Maßnahmen bezüglich

der Rechte indigener Völker und erklärte, dass die EU sich zur Umsetzung der Beschlüsse und

Empfehlungen des Abschlussdokuments verpflichten werde. Ferner nahm er Bezug auf die

Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen für die Zeit nach 2015, die hervorhebt, dass die

Wahrung der Rechte und das Wohlergehen indigener Völker eng mit den Zielen einer globalen

nachhaltigen Entwicklung verknüpft ist.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Konferenz leitete der EAD in Zusammenarbeit mit den

Kommissionsdienststellen eine Überprüfung ein, um eine verbesserte EU-Politik gegenüber

indigenen Völkern zu entwickeln, wie es im Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie

(2012) vorgesehen ist. Zweck der Überprüfung ist es, die EU-Politik angesichts der Entwicklungen

der vergangenen Jahrzehnte, einschließlich der Erklärung der VN über die Rechte der indigenen

Völker, und der durch das Abschlussdokument der Weltkonferenz über indigene Völker

wiedergespiegelten heutigen Gegebenheiten in den Kontext einzubinden.

Durch die bilateralen Beziehungen zu Partnerländern wurden die Rechte indigener Völker im

Rahmen von Menschenrechtsdialogen mit Ländern, die indigene Völker beheimaten, zur Sprache

gebracht. Bei den Dialogen wurde ebenfalls berücksichtigt, dass indigene Völker und Menschen

oftmals vielfältigen Formen von Diskriminierung ausgesetzt sind. Zahlreiche indigene Menschen

werden nicht nur aufgrund ihrer Ethnie diskriminiert, sondern auch aus anderen Gründen wie

Armut, Geschlecht, sexuelle Ausrichtung oder Behinderung.

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Bei der Verteidigung ihrer Gebiete und Ressourcen vor Eingriffen ("land-grabbing") sind indigene
Völker, und insbesondere ihre Führer, noch immer Opfer gravierender Menschenrechts-
verletzungen. Die EU hat dieses Phänomen ebenfalls im Kontext der Agenda für Unternehmen und
Menschenrechte angesprochen.

Indigene Völker werden seit Beginn der Unterstützung der Menschenrechte durch die EU als
förderungsfähige Begünstigte des EIDHR anerkannt. Jedoch wurde erst mit der neuen EIDHR-
Verordnung von 2014 explizit auf die Erklärung der VN über die Rechte der indigenen Völker
(UNDRIP) als rechtlichen Rahmen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte indigener
Völker Bezug genommen.

Im Einklang mit der neuen EIDHR-Verordnung hat die Kommission den Vertrag über ein Projekt,
das sich mit dem Zugang indigener Völker zur Justiz und der Entwicklung durch strategische
Überwachung der Umsetzung der UNDRIP befasst, verlängert; ein Projekt zur Unterstützung der
Arbeiten der IAO in Nepal, Kamerun und Peru zum Aufbau von Kapazitäten zwischen
Rechtsinhabern und Interessententrägern für die Umsetzung des IAO-Übereinkommens Nr. 169
über eingeborene und in Stämmen lebende Völker wurde ebenfalls verlängert.

Menschenrechte für Personen mit Behinderungen

Die EU ist seit Januar 2011 Vertragspartei des VN-Übereinkommens über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen. Im Einklang mit diesem Übereinkommen engagiert sich die EU in
ihrem innen- und außenpolitischen Handeln für die Förderung der Rechte von Menschen mit
Behinderungen.

Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen im Jahr 2014 war die Ausarbeitung des ersten EU-Berichts, den die Europäische
Kommission gemäß Artikel 35 des Übereinkommens den VN vorlegen muss. Der Bericht wurde
den VN im Juni36 vom VN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2015) zur
Prüfung übermittelt. In dem Bericht wird beschrieben, wie die EU das Übereinkommen mit Hilfe
von Rechtsvorschriften, politischen Maßnahmen und Finanzierungsinstrumenten umsetzt. Er befasst
sich mit allen Rechten und Verpflichtungen, die in dem Übereinkommen für ein breites Spektrum
politischer Bereiche, einschließlich internationale Zusammenarbeit, Entwicklungsprogramme und
humanitäre Hilfe, verankert sind. Der Bericht soll auf der 14. Tagung des VN-Ausschusses für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen im August-September 2015 geprüft werden.
36 SWD(2014) 182 final: http://ec.europa.eu/justice/discrimination/files/swd_2014_182_en.pdf

http://ec.europa.eu/justice/discrimination/files/swd_2014_182_en.pdf
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Die Behindertenpolitik der EU im Rahmen ihrer Außenbeziehungen ist sowohl in der von der
Europäischen Kommission 2010 angenommenen Strategie zugunsten von Menschen mit
Behinderungen 2010-2020 als auch als Maßnahmenbereich im Strategischen Rahmen und im
Aktionsplan der EU zu Menschenrechten und Demokratie verankert. Die EU hat weiterhin die
Rechte von Menschen mit Behinderungen in das gesamte Spektrum ihrer Außenpolitik
miteinbezogen, so beispielsweise in die Dialoge mit Partnerländern, multilaterale Foren,
Entwicklungszusammenarbeit, Erweiterungsverhandlungen, Nachbarschaftspolitik sowie
Soforthilfe und humanitäre Hilfe.

Themen im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen wurden unter anderem in
Menschenrechtsdialogen mit der Afrikanischen Union, Indonesien und Mexiko zur Sprache
gebracht. Darüber hinaus rief die EU alle Staaten zur Ratifizierung und vollständigen Umsetzung
des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf, während sie
diejenigen Staaten beglückwünschte, die das Übereinkommen bereits 2014 unterzeichnet und
ratifiziert haben.

Die EU hat zudem die Achtung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in den
einschlägigen regionalen und internationalen Gremien vertreten und propagiert.

Auf der siebten Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen vom 10. bis 12 Juni 2014 in New York hat insbesondere die
Kommission als Ansprechpartner für die Umsetzung des Übereinkommens die EU vertreten;
darüber hinaus gab sie bei der allgemeinen Aussprache eine Erklärung und bei den
Rundtischgesprächen über Entwicklungszusammenarbeit, Umsetzung und Überwachung zwei
Stellungnahmen ab. Ferner organisierte die EU am 12. Juni gemeinsam mit dem Europäischen
Behindertenforum eine Nebenveranstaltung zur weltweiten Förderung der Rechte von Menschen
mit Behinderungen durch Entwicklungszusammenarbeit.

Durch die europäische Entwicklungszusammenarbeit – sowohl durch behinderungsspezifische
Projekte (über 103 Projekte in 51 Ländern wurden mit Mitteln von über 34 Mio. EUR finanziert) als
auch durch die durchgängige Berücksichtigung der Anliegen von Menschen mit Behinderungen im
Rahmen anderer Projekter und Programmer – hat die Kommission auch weiterhin die Rechte von
Menschen mit Behinderungen in der Außenpolitik der EU geschützt und gefördert. Das
Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), das Europäische Instrument
für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und das Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
enthalten ausdrückliche Bestimmungen zur Förderung der sozialen Inklusion und der Rechte von
Menschen mit Behinderungen.

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Die EU hat sich für die Einbeziehung der Rechte von Menschen mit Behinderung in den
Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 eingesetzt – sowohl mit ihrem Standpunkt bei den
Verhandlungen über die Ziele für die nachhaltige Entwicklung als auch mit der Durchführung von
Veranstaltungen, wie der Nebenveranstaltung "Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an
Prozessen der nachhaltigen Entwicklung" im Februar 2014 in den VN oder der Nebenveranstaltung
über Entwicklungszusammenarbeit am Rande der Konferenz der Vertragsstaaten des
Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Juni 2014.

VI Bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern

Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Konzepte

Bei den länderspezifischen Menschenrechtsstrategien handelt es sich um Strategiepapiere, die von
der EU-Delegation in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten auf lokaler Ebene ausgearbeitet werden,
um die Anwendung der EU-Leitlinien zu den Menschenrechten, der Instrumente oder der
Aktionspläne zu rationalisieren und in einen kohärenten Text einzubinden. Das Ziel ist es, ein
besseres Verständnis der wichtigsten Probleme im Bereich Menschenrechte zu entwickeln und den
Schwerpunkt der EU-Maßnahmen auf wichtige Prioritäten in Partnerländern zu legen, sowohl
bezüglich der Strategie als auch hinsichtlich der finanziellen Unterstützung, und es der EU somit zu
ermöglichen, ihr Konzept besser an den spezifischen Gegebenheiten jedes Landes auszurichten.

Dank konzertierter Anstrengungen der EU-Delegationen, der EU-Organe, der Missionsleiter und
der Mitgliedstaaten hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) 132
länderspezifische Menschenrechtsstrategien gebilligt.

Die Umsetzung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien hat zu einer intensiveren
Zusammenarbeit zwischen den EU-Delegationen und den Botschaften der Mitgliedstaaten bei den
Menschenrechten geführt. In einer Vielzahl von Ländern hat dies zur Schaffung spezieller
Arbeitsgruppen für Menschenrechte auf Landesebene geführt, die oft sowohl aus politischen
Beratern als auch aus Beamten der Abteilung für Zusammenarbeit der EU-Delegationen
zusammengesetzt sind. Das direkte Ergebnis solcher Arbeitsgruppen sind ein verbesserter
Informationsaustausch und eine wirksamere Arbeitsteilung zwischen den lokalen Partnern der EU.
Außerdem sind die länderspezifischen Menschenrechtsstrategien ein wichtiges
Informationsinstrument zur Unterstützung der EU bei der Ausarbeitung von allgemeinen
regelmäßigen Überprüfungen eines jeweiligen Landes und der EU-Menschenrechtsdialoge.

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Während des Umsetzungsprozesses wurde die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft gefördert,

und verschiedene Delegationen konnten eine Intensivierung ihrer Kontakte zu

Menschenrechtsfragen verzeichnen. Die länderspezifischen Menschenrechtsstrategien sind zwar

nach wie vor Dokumente, die nur mit Einschränkung zugänglich sind, jedoch hat sich die Gruppe

"Menschenrechte" auf einen Ansatz für die Öffentlichkeits-Diplomatie im Bereich länderspezifische

Menschenrechtsstrategien verständigt und den EU-Delegationen und Missionsleitern

Orientierungshilfen an die Hand gegeben.

Berichte über die Umsetzung wurden 2012, 2013 und 2014 von den EU-Delegationen angefordert.

In diesen Berichten wurde auch die größere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den

EU-Delegationen bei der Umsetzung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien

hervorgehoben und gezeigt, wie diese Strategien mehrfach in Kooperationsprojekte der EU

aufgenommen wurden.

Einfluss durch Dialog

Die EU schätzt die Menschenrechtsdialoge mit Drittländern als effizientes Instrument für bilaterales

Engagement und Zusammenarbeit bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte.

Im Laufe der Jahre wurden Menschenrechtsdialoge mit immer mehr Ländern eingerichtet. 2014

wurden förmliche Menschenrechtsdialoge, Treffen von Unterausschüssen oder Konsultationen mit

35 Partnern durchgeführt.37 Zudem stand die EU weiterhin mit vielen der 79 dem Cotonou-

Abkommen angehörenden afrikanischen, karibischen und pazifischen Länder gemäß Artikel 8 des

Abkommens oder auf einer anderen Grundlage im Dialog über die Wahrung der Menschenrechte,

der demokratischen Grundsätze, der Rechtstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatführung.
37 Menschenrechtsdialoge oder Treffen von Unterausschüssen fanden mit folgenden Ländern statt: Armenien,

Aserbaidschan, Brasilien, Kambodscha, Chile, China, Kolumbien, Georgien, Indonesien, Israel, Kasachstan,
der Kirgisischen Republik, Laos, Libanon, Mexiko, Republik Moldau, Marokko, Myanmar/Birma, Pakistan,
der Palästinensischen Behörde, Peru (auf technischer Ebene), Südafrika, Tadschikistan, Turkmenistan, der
Ukraine und Usbekistan. Menschenrechtskonsultationen fanden statt mit Kanada, Japan, Neuseeland, den
Vereinigten Staaten und Bewerberländern (ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island,
Montenegro, Serbien und Türkei). Im Rahmen der bestehenden Menschenrechtsdialoge mit Argentinien,
Ägypten, Irak, Russland und Sri Lanka sind 2014 keine Treffen zustande kommen. Die Treffen mit
Aserbaidschan, Bangladesch, Indien, Jordanien, Tunesien und Vietnam wurden auf 2015 verschoben. Der
Menschenrechtsdialog mit Iran ist seit 2006 ausgesetzt.

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Der erste Menschenrechtsdialog mit Myanmar/Birma fand 2014 statt. Im Rahmen der mit der EU

vereinbarten Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ist nunmehr die Einrichtung eines

offiziellen Menschenrechtsdialogs mit der Mongolei, Singapur und den Philippinen möglich.

Auch 2014 hat die EU auf eine größere Wirksamkeit der Dialoge hingewirkt. Zu diesem Zweck hat

sie für engere Verknüpfungen zwischen den Dialogen und anderen Politikinstrumenten,

insbesondere den länderspezifischen Menschenrechtsstrategien, gesorgt; den Empfehlungen, die im

Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat, der Organe

zur Überwachung der Vertragseinhaltung und der Sonderverfahren ausgesprochen wurden, wurde

Rechnung getragen; die Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte mit gleichgesinnten

Partnern der EU wurde gestärkt; die Dialoge wurden besser in die Beziehungen zu dem

betreffenden Drittland insgesamt eingebettet und den entsprechenden Folgemaßnahmen wurde

durch Aktionspläne sowie legislative Reformen und Projekte, die die EU anhand ihrer Instrumente

unterstützen kann, einschließlich der Kooperationshilfe, wurde besondere Beachtung geschenkt.

Darüber hinaus wurden Einzelfälle zur Sprache gebracht; die EU zeigte sich ihrerseits offen bei

Anträgen der Partnerländer, die EU-interne Menschenrechtsfragen – in Zusammenarbeit mit den

EU-Mitgliedstaaten – erörtern wollten. Sowohl die EU als auch lokale Organisationen der

Zivilgesellschaft beteiligten sich an der Vorbereitung und den Folgemaßnahmen der

Menschenrechtsdialoge; 2014 wurden neun Seminare eigens für zivilgesellschaftliche

Organisationen veranstaltet, deren Ergebnisse in die offiziellen Menschenrechtsdialoge einfließen

sollten38. Schließlich leistete das Europäische Parlament einen Beitrag zu den Dialogen und wurde

regelmäßig über deren Ergebnisse unterrichtet.
38 Betrifft die Menschenrechtsdialoge mit Brasilien, Chile, Kolumbien, der Kirgisischen Republik, Mexiko, der

Republik Moldau, Myanmar/Birma, Südafrika und Tadschikistan.

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Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außenpolitik

Mit der Aufnahme einer Menschenrechts-, Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsklausel (Klausel

über wesentliche Elemente) in Abkommen der EU mit Drittländern wird bezweckt, den Werten und

politischen Grundsätzen der EU, die die Grundlage für ihre Außenbeziehungen bilden, mehr

Geltung zu verschaffen. Diese Klausel steht für die Grundwerte der EU und gilt als ein wesentliches

Element der Abkommen. Die grobe Verletzung eines wesentlichen Elements gestattet es einer

Vertragspartei, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich – als letztes Mittel – der

Aussetzung eines Abkommens oder von Teilen eines Abkommens.

Die EU hat 2014 den Dialog mit vielen der 79 Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen

Raums, die Vertragsparteien des Cotonou-Abkommens sind, weitergeführt (siehe Abschnitt 32).

Artikel 96 gestattet die Annahme geeigneter Maßnahmen, einschließlich (als letztes Mittel) der

Aussetzung der Zusammenarbeit, in Bezug auf das in Frage stehende Land. Ende 2014 galten

derartige Maßnahmen weiterhin für Fidschi und Guinea-Bissau (im letzteren Fall wurde die

Anwendung der geeigneten Maßnahmen ausgesetzt).

Die Menschenrechtsklausel wurde 2014 nicht als Grundlage für neue restriktive Maßnahmen gegen

ein Drittland herangezogen.

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VII Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen
Voranbringen eines effektiven Multilateralismus

Die EU war weiterhin ein stimmgewaltiger Anwalt der Menschenrechte und gewährte dem

multilateralen Menschenrechtssystem, das eine entscheidende Rolle bei der Förderung und dem

Schutz universeller Menschenrechtsnormen und -standards und der Überwachung ihrer Einhaltung

spielt, ihre uneingeschränkte Unterstützung. Die EU hat ihre Menschenrechtsprioritäten im Dritten

Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen, im Menschenrechtsrat der Vereinten

Nationen und in den VN-Sonderorganisationen wie der IAO in die Tat umgesetzt. Die EU hat

außerdem aktiv Länder aus allen Regionen in Initiativen eingebunden, die tatsächlich zum Schutz

und zur Förderung der Menschenrechte beigetragen haben, und verpflichtete sich, auf VN-Ebene

auf die Förderung und den Schutz der Universalität der Menschenrechte hinzuwirken. Die EU hat

einen jährlichen strategischen Arbeitsplan und regelmäßige Erörterungen bei den Hauptstadttreffen

der Gruppe "Menschenrechte" weiterhin dazu genutzt, ihre Beteiligung an diesen Foren noch

wirksamer zu gestalten. Sie hat die Vereinbarungen über eine Lastenverteilung und die EU-

Koordinierung in Genf und New York neben regelmäßigen bilateralen Dialogen und verbesserten

Outreach-Maßnahmen über die EU-Prioritäten weiter konsolidiert. Die EU hat ferner die Ernennung

von Zeid Ra'ad Al Hussein zum neuen Hohen Kommissar der VN für Menschenrechte begrüßt. Al

Hussein hat sich bei den Vereinten Nationen in Menschenrechtsfragen und als entschiedener

Befürworter der internationalen Justiz bewährt.

Effektive Lastenteilung im Rahmen der VN
69. Tagung der VN-Generalversammlung (Dritter Ausschuss)

Der Dritte Ausschuss (soziale, humanitäre und kulturelle Fragen) der Generalversammlung

(69. Tagung) ist vom 7. Oktober bis zum 26. November zusammengetreten, und die Ergebnisse der

Tagung wurden auf der VN-Plenartagung im Dezember 2014 bestätigt.

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Insgesamt befasste sich der Ausschuss mit rund 60 Resolutionen, und die EU war mit neun

förmlichen Erklärungen und Beiträgen zu mehr als 45 interaktiven Dialogen mit VN-Beamten,

Menschenrechts-Mandatsträgern und dem neuen Hohen Kommissar für Menschenrechte sehr aktiv.

Die EU hat ferner fünf Initiativen vorgestellt, die alle mit erheblicher Unterstützung angenommen

wurden.

Die regionenübergreifende Resolution über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe ist

mit 117 Ja-Stimmen, einem besseren Ergebnis als 2012 (als es nur 111 Stimmen erzielte),

angenommen worden, und 95 Delegationen haben die Resolution mitgetragen. Ein in die

entgegengesetzte Richtung laufender Änderungsantrag betreffend die Souveränität wurde

abgelehnt, was im Vergleich zu 2012 ebenfalls eine Verbesserung darstellt. Auf der Plenartagung

hat sich die Stimmenzahl sogar noch weiter verbessert. Das Ergebnis beweist, dass der weltweite

Trend zur Abschaffung der Todesstrafe anhält.

Die Initiativen der EU zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit und die gemeinsam mit der

Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten (GRULAC) vorgestellte Initiative zu den

Rechten des Kindes wurden im Konsens angenommen. Die EU unterstützte ferner thematische

Initiativen der Partner, insbesondere die Resolutionen über die Intensivierung der Anstrengungen

zur Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sowie die von den

afrikanischen Staaten initiierten Resolutionen zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung und der

Kinder-, Früh- und Zwangsheirat. Während ihrer Erläuterungen vor dem Ausschuss wiesen viele

Menschenrechts-Mandatsträger der VN auf zunehmende Einschüchterungen, Schikanierungen und

Repressalien gegen Menschenrechtsverteidiger, die in Menschenrechtsfragen mit den VN

zusammengearbeitet haben, hin. Restriktionen zivilgesellschaftlicher Tätigkeiten – die von der EU

scharf verurteilt und mit den Partnern auf bilateraler Ebene erörtert werden – wurden ebenfalls zur

Sprache gebracht.

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Was die länderspezifischen Situationen betrifft, so wurde die von der EU und Japan initiierte

Resolution über die Menschenrechtslage in der Demokratischen Volksrepublik Korea mit breiter

regionenübergreifender Unterstützung angenommen. Darin wurde ein erheblich schärferer Ton als

in früheren Fassungen der Resolution verwendet; das Ergebnis war allerdings vergleichbar mit dem,

das bei der letzten Abstimmung über den Text 2011 erzielt wurde: ein echter Erfolg. Vor der

Annahme wurde ein in die entgegengesetzte Richtung laufender Änderungsantrag Kubas, mit dem

versucht wurde, die vorgeschlagene Befassung des IStGH aus der Resolution zu streichen,

abgelehnt, und insgesamt wurde die Resolution von einer gestiegenen Zahl von Ländern, nämlich

69, aus allen Regionen, einschließlich Afrika, Asien und Lateinamerika, mitgetragen.

Im dritten Jahr in Folge wurde die von der EU initiierte Resolution zu Myanmar/Birma nach einem

kooperativen Prozess mit dem betroffenen Land und anderen interessierten Parteien im Konsens

angenommen. Die EU unterstützte ferner eine Reihe von Partnerinitiativen, darunter auch

Länderresolutionen zu Iran (auf Initiative Kanadas) und Syrien (auf Initiative der arabischen

Länder). Trotz der anhaltenden Besorgnis in Bezug auf die Menschenrechte in Iran wurde der

diesbezügliche Text mit einem etwas weniger positiven Ergebnis als im letzten Jahr verabschiedet,

während die Resolution zu Syrien, ähnlich wie bei früheren einschlägigen Abstimmungen, von

einer überwältigenden Mehrheit angenommen wurde.

Aktive Lobbyarbeit in über 130 Hauptstädten und von New York ausgehende Outreach-

Maßnahmen trugen zu den positiven Ergebnissen der Tagung bei und ermöglichten ferner das

erstmalige Engagement einiger Drittländer im Rahmen der Menschenrechtsagenda insgesamt.

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC)

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hatte 2014 wieder ein arbeitsreiches Jahr, wobei die

EU eine aktive und maßgebliche Rolle, insbesondere in Bezug auf die Länderresolutionen und

thematische Fragen, wie der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die Rechte des Kindes,

spielte. Sie beteiligte sich auch in vollem Umfang an den Dialogen und Verhandlungen und bildete

in Bezug auf die meisten Resolutionen eine geschlossene Front.

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Auf der März-Tagung des Rates unterbreitete die EU Resolutionen zu Myanmar/Birma und
zusammen mit Japan zur Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK). In der Resolution zur
DVRK, die eine Liste aller von der Untersuchungskommission ermittelten Verbrechen gegen die
Menschlichkeit enthielt, wurde empfohlen, den Bericht der Untersuchungskommission über die
Generalversammlung an den Sicherheitsrat zu leiten, damit dieser ihn prüft und geeignete
Maßnahmen ergreift und u.a. der Frage nachgeht, ob der einschlägige internationale Strafrechts-
mechanismus mit der betreffenden Menschenrechtslage befasst werden soll. In der Resolution zu
Myanmar/Birma wurde einerseits auf die erzielten Fortschritte und die durchgeführten Reformen,
aber andererseits auch besonders auf die noch bestehenden Probleme hingewiesen. In beiden
Resolutionen wird das Mandat des jeweiligen Sonderberichterstatters verlängert. Die EU
unterstützte ferner Resolutionen zu Syrien und Mali, wobei in Ersterer die Menschenrechtslage im
Land verurteilt und das Mandat der Untersuchungskommission verlängert und in Letzterer das
Mandat des Unabhängigen Experten für Menschenrechtsfragen in Mali verlängert wird. Die EU
verfolgte auch die Initiativen zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit und, zusammen mit
GRULAC, zu den Rechten des Kindes weiter. Wie auch in den vergangenen Jahren hat sie
außerdem eine Resolution zur Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für Iran
unterstützt.

Im Juni unterbreitete die EU eine weitere Resolution zur Lage in Belarus, in der auf die im Bericht
des Sonderberichterstatters von 2014 enthaltenen Feststellungen über die Menschenrechtslage im
Land eingegangen und auf die Anwendung der Todesstrafe in Belarus Bezug genommen wird. Im
März nahm der Rat eine Resolution über die Lage in Syrien an, in der die Verschlechterung der
Menschenrechtslage im Land verurteilt und die Forderung erhoben wurde, der Untersuchungs-
kommission sofortigen und ungehinderten Zugang nach Syrien zu gewähren. Die EU unterstützte
darüber hinaus eine gemeinsame Resolution zur Ukraine, in der die Souveränität und die
Unabhängigkeit des Landes bestätigt und der Schutz aller Menschenrechte im Land gefordert wird.

Die EU hat die wichtige thematische Arbeit des Menschenrechtsrats besonders aktiv unterstützt,
indem sie die Resolutionen betreffend extreme Armut und Menschenrechte, die Beseitigung der
Diskriminierung von Frauen und die Förderung, den Schutz und die Ausübung von
Menschenrechten im Internet mitgetragen hat. Sie hat ferner die Resolutionen zur Verlängerung der
Mandate von vier Sonderberichterstattern mitgetragen, die für die Berichterstattung über die
folgenden Fragen zuständig sind: Unabhängigkeit von Richtern und Rechtsanwälten,
Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern, außergerichtliche, summarische oder
willkürliche Hinrichtungen und Recht auf Bildung.

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Im September hat der Rat den neuen Hohen Kommissar, Zeid Ra'ad Al Hussein, begrüßt, der die

Prioritäten vieler seiner Vorgänger bestätigte, dabei allerdings einen besonderen Schwerpunkt auf

die Rechenschaftspflicht legte und sich vehement gegen Gewalt aussprach. Die EU unterstützte eine

Reihe von Initiativen, darunter die Länderresolutionen zu Syrien, zum Jemen und zur

Zentralafrikanischen Republik. Sie legte auch für einige thematische Fragen ihr ganzes Gewicht in

die Waagschale, vor allem für die Rechte der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und

Intersexuellen (LGBTI), aber auch für Resolutionen betreffend die Sicherheit von Journalisten, die

Kindersterblichkeit, den Schutz des Raums der Zivilgesellschaft und die Inanspruchnahme

nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte.

Unterstützung des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte durch die EU

Die EU leistet jährlich einen freiwilligen, nicht zweckgebundenen finanziellen Beitrag zur Arbeit

des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte im Hinblick auf die Durchführung gezielter

Maßnahmen; 2014 belief sich der Betrag auf 4 Mio. EUR und kam zu der für die Untersuchungs-

kommission für Syrien geleisteten Unterstützung hinzu.

Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO), eine 1919 eingesetzte VN-Agentur mit dreigliedriger

Struktur, nimmt eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Einhaltung der wirtschaftlichen und

sozialen Rechte wahr. Die Kernarbeitsnormen der IAO sind in ihren acht Basisübereinkommen

enthalten. Die EU fördert die Ratifizierung und wirksame Umsetzung dieser Übereinkommen,

indem sie mit der IAO zusammenarbeitet, was die Beteiligung an einer laufenden Beratung über die

Arbeitsnormen und an der Arbeit der IAO-Aufsichtsorgane einschließt. Gleichzeitig engagiert sich

die EU im Rahmen der externen Dimension ihrer Beschäftigungs- und Sozialpolitik in ihren

Beziehungen zu den Partnerländern durch bilaterale und regionale Politikdialoge und die

Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten (nähere Einzelheiten sind Abschnitt 15 "Höherer

Stellenwert der Menschenrechte in der externen Dimension der Beschäftigungs- und Sozialpolitik"

zu entnehmen) für die Grundsätze der menschenwürdigen Arbeit, einschließlich der Achtung der

IAO-Basisübereinkommen.

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Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen

Demokratische Regierungsführung und Menschenrechte stehen gemäß der Gemeinsamen Strategie

Afrika-EU im Mittelpunkt der EU-Partnerschaft mit dem afrikanischen Kontinent. Auf dem 4.

Afrika-EU-Gipfeltreffen, das im April 2014 in Brüssel stattfand, bekräftigten die Staats- und

Regierungschefs beider Kontinente und die Präsidenten der Afrikanischen Union (AU) und der

Europäischen Kommission ihr Engagement für die Grundsätze der verantwortungsvollen

Staatsführung, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie kamen ferner überein,

zusammenzuarbeiten, um die uneingeschränkte Wahrung der Menschenrechte, des Völkerrechts

und der Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen, und gegen Straffreiheit und alle Formen

der Diskriminierung, des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit vorzugehen. Der 11. AU-EU-

Menschenrechtsdialog wurde für Februar 2015 in Addis Abeba anberaumt.

Die Zusammenarbeit mit der Liga der Arabischen Staaten (LAS) auf dem Gebiet der

Menschenrechte wurde auf der Grundlage der EU-LAS-Erklärung von Kairo vom 13. November

2012 eingeleitet. Das am selben Tag angenommene gemeinsame Arbeitsprogramm legt den

Schwerpunkt auf den Dialog, den Austausch von Fachwissen über die Umsetzung internationaler

Menschenrechtsstandards, die Entwicklung der LAS-Menschenrechtsmechanismen und die

durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte bei LAS-Tätigkeiten. Auf der Tagung

hochrangiger Beamter im November 2013 wurde eine förmliche Einigung über eine Vereinbarung

über konkrete Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte für den Zeitraum von 2013 bis

2015 erzielt; einige Komponenten dieser Vereinbarung werden bereits umgesetzt. Im April 2014

veranstalteten die EU und die LAS einen Workshop mit der Zivilgesellschaft über das Miteinander

und die Nichtdiskriminierung in multikonfessionellen und multiethnischen Gesellschaften sowie

über die Bekämpfung und Kriminalisierung der Aufstachelung zum Hass im Einklang mit

internationalen Standards. Eine Reihe von Kooperationsmaßnahmen im Bereich der

Menschenrechte wurden auch im Rahmen des gemeinsamen Programms der EU und des Europarats

zur Stärkung der politischen und demokratischen Reformprozesse in den EU-Partnerländern der

Südlichen Nachbarschaft durchgeführt.

In ihren Dialogen mit lateinamerikanischen Ländern bekräftigte die EU ihre Unterstützung des

Interamerikanischen Menschenrechtssystems sowie dessen unabhängigen und integralen Charakter.

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Die EU arbeitete mit Menschenrechtsgremien/-ausschüssen des Verbands Südostasiatischer

Nationen (ASEAN) zusammen, um den Austausch von Fachwissen zu fördern, bewährte Verfahren

zu bestimmten Menschenrechtsverträgen und zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu

propagieren, die Umsetzung von internationalen Menschenrechtsverträgen, bestimmte thematische

Prioritäten und die Rolle regionaler Menschenrechtsmechanismen zu verbessern und um durch

technische Hilfe den Ausbau von Institutionen und den Aufbau von Kapazitäten zu ermöglichen;

dies soll unter anderem durch das ASEAN-EU-Menschenrechtsprogramm erfolgen (das

Kooperationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte im Rahmen der Fazilität des

regionalen Dialoginstruments EU-ASEAN (READI) für das Jahr 2014-2015 umfasst). Der EU-

Sonderbeauftragte für Menschenrechte wurde zu einem Gegenbesuch nach Indonesien eingeladen,

wo er auf der Tagung der zwischenstaatlichen ASEAN-Menschenrechtskommission

(AICHR)/ASEAN-Regionalkonferenz das Recht auf Leben und das Moratorium für die Todesstrafe

zur Sprache brachte, um die starke und grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe seitens der EU

zum Ausdruck zu bringen, bevor die Frage auf der 69. Tagung der VN-Generalversammlung

erörtert wurde, und die Länder der Region nachdrücklich aufzufordern, in dieser Frage

voranzukommen. Während seines Besuchs hob der EU-Sonderbeauftragte hervor, wie wichtig es

ist, im Hinblick auf die Verbesserung der universellen Anwendung der Menschenrechte und den

Ausbau der Kooperation mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten.

In Brüssel empfing der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte die erste Delegation der

Unabhängigen Ständigen Menschenrechtskommission (IPHRC) der Organisation der Islamischen

Kooperation. Auf Initiative des EAD stattete die Delegation den EU-Organen und auch den

Überwachungsmechanismen des Europarats einen Sondierungsbesuch ab.

Mit dem Sekretariat des Forums der pazifischen Inseln wurde die konkrete Zusammenarbeit bei der

Ratifizierung internationaler Menschenrechtsinstrumente im Rahmen eines durch das EIDHR

finanzierten Projekts fortgesetzt.

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Schließlich hat auf dem 16. jährlichen EU-NRO-Forum, das im Dezember in Brüssel stattfand

(siehe Abschnitt 2), ein nützlicher Erfahrungsaustausch über die Umsetzung der universellen

Menschenrechtsstandards durch regionale Mechanismen stattgefunden, zu der nachdrücklich

ermutigt wurde. Die Rolle der regionalen Mechanismen bei der Förderung und dem Schutz des

Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung online und offline wurde erörtert, wobei

insbesondere die Vernetzung und Verstärkung der Instrumente und Mechanismen zur Bekämpfung

der sich verschlechternden Rahmenbedingungen für Menschenrechtsverteidiger und des Trends zu

restriktiven NRO-Gesetzen und -Verfahren in einer zunehmenden Anzahl von Ländern thematisiert

wurden. An dem Forum nahmen Vertreter einer Reihe regionaler Menschenrechtsmechanismen teil,

darunter die Vereinten Nationen, das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte, die OSZE

und der Europarat.

Europarat

Die EU hat 2014 ihre enge Zusammenarbeit mit dem Europarat fortgesetzt. Gemäß der 2007

unterzeichneten Vereinbarung unterhalten die beiden Organisationen sowohl auf politischer als

auch auf Arbeitsebene regelmäßige Kontakte, wobei der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit bei

Menschenrechts-, Rechtstaatlichkeits- und Demokratisierungsfragen liegt. Richtschnur für die

Zusammenarbeit waren die EU-Prioritäten für die Zusammenarbeit mit dem Europarat 2014-2015,

die der Rat der Europäischen Union am 19. September 2013 angenommen hatte.

Der Kommissionspräsident, die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und Kommissionsmitglieder

kamen zu Treffen mit leitenden Beamten des Europarats zusammen, darunter der Generalsekretär

und der Präsident der Parlamentarischen Versammlung. Die Zusammenarbeit wurde nicht zuletzt

durch regelmäßige direkte Kontakte zwischen dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und

dem Kommissar für Menschenrechte des Europarats verstärkt.

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Die EU verfolgte aufmerksam die Arbeit der Expertengremien des Europarats zur Beobachtung und

Beratung seiner Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Menschenrechtsstandards. Die EU zieht die

Berichte des Europarats auch als Beitrag für die Menschenrechtsdialoge heran. Die EU hielt ihre

jährlichen Konsultationen mit dem Europarat über ihr Erweiterungspaket ab. Im November 2014

führte die EU Konsultationen mit dem Europarat und seinen Beobachtungsgremien bei der

Erstellung der jährlichen Fortschrittsberichte im Bereich der Europäischen Nachbarschaftspolitik,

wobei ein konstruktiver Gedanken- und Erfahrungsaustausch stattfand.

Um den Schutz der Grundrechte innerhalb der EU zu verbessern, bestimmt der Vertrag von

Lissabon, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitritt. Am

18. Dezember 2014 gab der Gerichtshof der EU (EuGH) sein Gutachten zu dem Entwurf einer

Vereinbarung über den Beitritt der EU zur EMRK (Gutachten 2/13) ab. Der Gerichtshof zeigte

Probleme im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht auf und erklärte den Entwurf der

Beitrittsvereinbarung für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 EUV sowie mit dem Protokoll Nr. 8 zu

Artikel 6 Absatz 2 EUV. Die Kommission nimmt derzeit eine eingehende Bewertung des

Gutachtens vor, in dem eine Neuaushandlung des Entwurfs der Beitrittsvereinbarung in einer Reihe

von Punkten gefordert wird.

Die Kommission setzte die Finanzierung von gemeinsam mit dem Europarat durchgeführten

Programmen und Tätigkeiten in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und

Menschenrechte fort, die sich auf über 100 Mio. EUR pro Jahr belief.

Im Oktober 2014 organisierte der Europarat in Turin eine Konferenz der Europäischen Sozialcharta

auf hoher Ebene, zu der die Kommission eingeladen wurde, um Synergien zwischen dem EU-Recht

und der Sozialcharta zu erörtern. Es wurde vereinbart, den Dialog weiterzuführen, um auf

spezifische Divergenzen einzugehen. Etwaige künftige Divergenzen sollten vermieden werden.

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Im Dezember 2014 hat der Europarat einen Follow-up-Workshop zur Konferenz von Turin

organisiert. Die Teilnehmer hoben hervor, dass die Wirtschaftskrise eine mögliche Kluft zwischen

dem EU-Recht und der EU-Politik einerseits und der Europäischen Sozialcharta andererseits zu

Tage treten lasse. Starke Synergien würden benötigt und ein möglicher Ansatz wäre der Beitritt der

EU zur Europäischen Sozialcharta. Unterschiedliche Auslegungen durch den Europäischen

Gerichtshof und den Europäischen Ausschuss für soziale Rechte aufgrund einer ungleichen

Abwägung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte wurden als problematisch betrachtet. Als

Lösung wurden ein Ständiger Beratungsausschuss sowie die Annahme eines Frühwarnsystems

durch die EU vorgeschlagen, das auf etwaige Kollisionen mit der Europäischen Sozialcharta

vorbeugend hinweisen würde.

Die Kommission leistete nach wie vor einen erheblichen Beitrag zu den Tätigkeiten des Europarats,

indem sie gemeinsame Programme und Aktivitäten finanzierte. Die Kommission und der Europarat

setzten weiterhin eine große Anzahl von gemeinsamen Programmen in den Bereichen

Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte um, die mit Mitteln in Höhe von jährlich über

100 Mio. EUR ausgestattet sind. Durch die Fazilität des Europarats für die östlichen Partnerländer,

die 2011 auf den Weg gebracht wurde, konnten positive Ergebnisse in den Bereichen Justizreform,

Wahlen, Cyberkriminalität und Korruptionsbekämpfung erzielt werden; das Programm wurde

verlängert. Die Kommission hat 2012 das gemeinsame Programm der EU und des Europarats zur

Stärkung demokratischer Reformen in den südlichen Mittelmeerländern ins Leben gerufen

(ausgestattet mit 4,8 Mio. EUR für 30 Monate), über das im Geiste der neugestalteten Europäischen

Nachbarschaftspolitik der EU Fortschritte bei Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit und

Demokratisierung in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums gefördert werden. Auch wenn

Tunesien und Marokko nach wie vor im Mittelpunkt dieses Programms stehen, waren 2013

verstärkte Kontakte und eine intensivierte Zusammenarbeit mit anderen Partnerländern in der

Region, insbesondere mit Jordanien, Ägypten und Algerien, zu verzeichnen; sie wurden auch 2014

fortgeführt.

OSZE

Die EU hat die Arbeit der OSZE 2014 weiterhin in starkem Maße unterstützt und mit Nachdruck zu

dieser Arbeit beigetragen. Die EU hat die Anstrengungen der OSZE, die Sicherheitsprobleme im

Gebiet der OSZE anzugehen, in allen ihren drei Dimensionen – der politisch-militärischen, der

ökonomischen und ökologischen und der menschlichen Dimension – weiterhin aktiv unterstützt.

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Die Agenda der OSZE wurde 2014 von der Reaktion auf die Krise in der und um die Ukraine

beherrscht. Die EU hat die von der OSZE als Antwort auf die Krise unternommenen Schritte,

insbesondere die Einsetzung einer Sonderbeobachtermission sowie die Entsendung einer Mission

zur Bewertung der Menschenrechtslage und von Wahlbeobachtungsmissionen sowohl für die

Präsidentschafts- als auch für die Parlamentswahlen in erheblichem Maße unterstützt.

Die EU setzte sich weiterhin für eine Stärkung der Maßnahmen der OSZE zur Bekämpfung

genereller Menschenrechtsprobleme im Gebiet der OSZE ein. 2014 legte der schweizerische OSZE-

Vorsitz ein besonderes Augenmerk auf die Stärkung des Engagements der Zivilgesellschaft in der

OSZE, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Verhütung von Folter und die Förderung

der Geschlechtergleichstellung. Die EU leistete einen Beitrag zu verschiedenen OSZE-Konferenzen

über diese Fragen, z.B. mit dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte als Hauptredner der

OSZE-Konferenz über Menschenrechtsverteidiger im Juni in Bern. Die EU hat 2014

Veranstaltungen am Rande der OSZE-Konferenzen mitorganisiert, bei denen es um das erzwungene

Verschwinden bzw. um die Verknüpfung zwischen Folter und Todesstrafe ging.

Trotz starker EU-Unterstützung konnte über die Beschlüsse zur Verhütung von Folter und zur

Stärkung des Engagements der Zivilgesellschaft in der OSZE auf der Tagung des Ministerrats in

Basel kein Konsens erzielt werden, vor allem deshalb, weil einige wenige OSZE-Teilnehmerstaaten

eine erneute Bestätigung bestehender Verpflichtungen bzw. die Stärkung der Arbeit der OSZE in

diesem Bereich ablehnten. Ein bescheidener Beschluss über die Verhütung und Bekämpfung von

Gewalt gegen Frauen wurde vom Ministerrat verabschiedet. Die OSZE-Teilnehmerstaaten kamen

überein, die Arbeit der OSZE zur Förderung der Geschlechtergleichstellung dadurch zu stärken,

dass 2015 ein Addendum zum einschlägigen OSZE-Aktionsplan ausgearbeitet wird. Die EU

bemühte sich aktiv darum, die Gleichstellung bei allen Aspekten der OSZE-Arbeit durchgängig zu

berücksichtigen. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat dem

Menschenrechtsausschuss der OSZE im April ihre Untersuchung über Gewalt gegen Frauen in der

EU vorgelegt; die Vorbereitung eines OSZE-Projekts zur Durchführung dieser Untersuchung in

anderen Teilen des OSZE-Gebiets waren im Gange.

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Die EU hat weiterhin anlässlich der wöchentlichen Tagungen des Ständigen Rates der OSZE und

der monatlichen Sitzungen des OSZE-Ausschusses für die menschliche Dimension überprüft,

inwieweit die 57 Teilnehmerstaaten der OSZE ihren Verpflichtungen auf dem Gebiet der

Menschenrechte nachkommen, und Erörterungen über die Umsetzung der Verpflichtungen

angestoßen. In diesen Foren hat die EU ihre Anliegen in Bezug auf die Menschenrechte und

Grundfreiheiten, wie Freiheit der Meinungsäußerung einschließlich der Sicherheit der Journalisten

und Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Todesstrafe sowie Toleranz und

Nichtdiskriminierung einschließlich der Rechte von LGBTI hervorgehoben.

Das jährliche Implementierungstreffen zur menschlichen Dimension fand vom 22. September bis

zum 3. Oktober 2014 in Warschau statt. Die EU beteiligte sich aktiv an diesem Treffen und

organisierte am Rande auch Veranstaltungen über die Freiheit der friedlichen Versammlung und die

Freiheit der Meinungsäußerung. Auf der Veranstaltung über die Freiheit der Meinungsäußerung

stellte die EU die neu angenommenen Leitlinien der EU zur freien Meinungsäußerung online und

offline vor. Am Rande des Treffens fanden mit der Zivilgesellschaft Follow-up-Erörterungen über

die Umsetzung der Leitlinien statt. Auf den beiden am Rande des Treffens organisierten

Veranstaltungen wurde über die Ausarbeitung zweier OSZE-Beschlüsse über die Freiheit der

Meinungsäußerung bzw. die Freiheit der friedlichen Versammlung und Vereinigung, die von der

EU dem OSZE-Ministerrat vorgelegt und von weiteren 15 Staaten mitgetragen wurden.

Generell hat die EU weiter eng mit den OSZE-Gremien und anderen Exekutivstrukturen

zusammengewirkt, und zwar – insbesondere in Wahlangelegenheiten – mit dem BDIMR und der

Beauftragten für Medienfreiheit sowie der Hohen Kommissarin für nationale Minderheiten und dem

OSZE-Sekretariat.

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VIII Beitrag des Europäischen Parlaments zum EU-Jahresbericht 2014

über Menschenrechte und Demokratie in der Welt

Das Europäische Parlament bekennt sich weiterhin zur Förderung der Menschenrechte und der

demokratischen Grundsätze. 2014 wurden Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit, die

demokratischen Grundsätze und die Menschenrechte vom Europäischen Parlament regelmäßig auf

seinen Plenartagungen erörtert, in zahlreichen Entschließungen gezielt behandelt und in den

Sitzungen der Ausschüsse und interparlamentarischen Delegationen zur Sprache gebracht.

Menschenrechtsthemen sind auch ein fester Bestandteil der Arbeit des Präsidenten des

Europäischen Parlaments, der auf spezielle Fälle von Menschenrechtsverletzungen sowohl in

öffentlichen Erklärungen als auch bei seinen Treffen mit hochrangigen Gesprächspartnern

eingegangen ist. Treffen mit Menschenrechtsverteidigern und nichtstaatlichen

zivilgesellschaftlichen Organisationen waren auch regelmäßiger Bestandteil seiner offiziellen

Auslandsbesuche.

Prüfung der EU-Menschenrechtspolitik durch das Parlament

Auf der Ebene der Ausschüsse des Europäischen Parlaments werden Fragen der Menschenrechte in

der Welt speziell im Unterausschuss Menschenrechte (DROI) des Ausschusses für auswärtige

Angelegenheiten behandelt. Im Anschluss an die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai

2014 wurde der Unterausschuss entsprechend der überarbeiteten Geschäftsordnung des Parlaments

neu besetzt und erhielt die zusätzliche Aufgabe, "die Kohärenz zwischen allen externen

Politikbereichen der Union und ihrer Menschenrechtspolitik" sicherzustellen. Der Unterausschuss

organisiert Anhörungen und hat eindeutige Zuständigkeiten in Bezug auf die Berichte des

Parlaments über Menschenrechtsfragen. Er trägt daher zu den Berichten und Entschließungen des

Parlaments bei und kommt somit seiner Pflicht nach, eine parlamentarische Kontrolle über die

Menschenrechtspolitik der EU zu ermöglichen und an der internationalen Debatte über damit

verbundene Themen mitzuwirken.

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Der Unterausschuss unterhält enge Arbeitsbeziehungen zum EAD, anderen EU-Organen und

Menschenrechts-NRO sowie zu multilateralen Menschenrechtsgremien. In Vor- und

Nachbesprechungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat der Unterausschuss Menschenrechte

auch weiterhin die vom EAD mit Drittländern geführten Menschenrechtsdialoge und -

konsultationen verfolgt. Die Praxis regelmäßiger Treffen der Kontaktgruppe zwischen dem

Unterausschuss und hochrangigen EAD-Beamten wurde 2014 fortgeführt und erstreckte sich u.a.

auf die Überarbeitung und Neulancierung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und

Demokratie. Da 2014 ein Wahljahr war, wurde nur ein von dem Unterausschuss erstellter

Parlamentsbericht in einer Plenarsitzung angenommen, nämlich der Bericht über die weltweite

Abschaffung der Folter. Der Jahresbericht des Parlaments über Menschenrechte und Demokratie in

der Welt wurde 2014 ebenfalls in Angriff genommen. Im Laufe des Jahres 2014 wurden mehrere

VN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und sonstige Vertreter der VN-

Menschenrechtsgremien sowie prominente Menschenrechtsverteidiger zu Anhörungen des

Unterausschusses Menschenrechte eingeladen, die oftmals in Zusammenarbeit oder in Absprache

mit anderen einschlägigen Ausschüssen oder interparlamentarischen Delegationen organisiert

wurden. Der Unterausschuss Menschenrechte hat ferner solide Arbeitsbeziehungen zu dem neuen

EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte aufgebaut, unter anderem durch einen regelmäßigen

öffentlichen Gedankenaustausch über die EU-Menschenrechtspolitik.

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EU-Politik zur Abschaffung der Folter

In seiner Entschließung über die weltweite Abschaffung der Folter wies das Europäische Parlament

darauf hin, dass die Umsetzung der Leitlinien der EU zur Folter unzureichend sei und im

Widerspruch stehe zu den Erklärungen und Verpflichtungen der EU, das Problem der Folter

vorrangig zu behandeln. Es forderte den EAD und die Mitgliedstaaten dringend auf, der Umsetzung

dieser Leitlinien neue Impulse zu verleihen, insbesondere durch ehrgeizigere und gezieltere

Maßnahmen zur Abschaffung der Folter sowie durch einen wirksameren Informationsaustausch und

eine effizientere Lastenverteilung, durch Schulungen und durch gemeinsame Initiativen mit

Außenstellen der VN und den einschlägigen VN-Sonderberichterstattern und anderen

internationalen Akteuren wie z.B. der OSZE und dem Europarat. In der Entschließung wurde eine

Reihe von auf das Europäische Parlament selbst anwendbaren Vorschlägen aufgezeigt, die die

Annahme eines praktischen Leitfadens für Parlamentsabgeordnete beim Besuch von Haftanstalten

als Teil der regelmäßigen Besuche in Drittländern durch Delegationen des Parlaments vorsehen und

empfehlen, dass solche Besuche im Benehmen mit der EU-Delegation und den einschlägigen

zivilgesellschaftlichen Organisationen in dem betreffenden Land stattfinden.

Europäisches Instrument für weltweite Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

Die für den Zeitraum 2014-2020 geltende Verordnung zur Schaffung eines neuen EIDHR, die vom

Parlament und vom Rat jeweils als Mitgesetzgeber angenommen wurde, ist im Frühjahr 2014 in

Kraft getreten. Die politische Lenkungsrolle des Parlaments in Bezug auf das erste EIDHR-

Strategiepapier sowie alle anderen in die Zuständigkeit des Ausschusses für auswärtige

Angelegenheiten fallenden außenpolitischen Finanzierungsinstrumente wurde im Rahmen eines

hochrangigen Strategischen Dialogs zwischen der Arbeitsgruppe "Finanzierungsinstrumente im

Außenbereich" und den zuständigen Kommissionsmitgliedern (Entwicklung und Erweiterung)

aufgegriffen. Zwei solche Dialogtreffen fanden im Frühjahr 2014 statt und erstreckten sich auf alle

außenpolitischen Finanzierungsinstrumente.

Der Strategische Dialog mit Kommissionsmitglied Piebalgs, der einen Beitrag zum EIDHR-

Strategiepapier leistete, fand im März 2014 statt. Zu dessen Vor- und Nachbereitung legte das

Parlament der Kommission und dem EAD eine Reihe von Fragen, Bemerkungen und

Empfehlungen vor. Am Ende dieses Prozesses wurde im Oktober 2014 das EIDHR-Strategiepapier

angenommen.

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Die jährlichen im Rahmen des EIDHR finanzierten Tätigkeiten sind in den Jahresaktions-
programmen (JAP) genauer beschrieben, von denen das eine die Wahlbeobachtungstätigkeiten
betrifft und vom Dienst für außenpolitische Instrumente der Europäischen Kommission erstellt wird
und das andere die übrigen EIDHR-Tätigkeiten betrifft und von der Generaldirektion Entwicklungs-
zusammenarbeit (GD DEVCO) erstellt wird. Dem Parlament wird der Entwurf der Umsetzungs-
maßnahmen für diese JAP in der Regel alljährlich zwei Wochen vor der Sitzung des Ausschusses
des Rates für Menschenrechte und Demokratie übermittelt, und das Parlament erhält Gelegenheit,
seine Bemerkungen und Empfehlungen zu den konkreten EIDHR-Tätigkeiten vorzulegen.

Im Herbst 2014 hat der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten eine neue Arbeitsgruppe
"Finanzierungsinstrumente im Außenbereich" eingesetzt, die damit betraut wurde, Programm-
planung und Umsetzung der fünf Finanzierungsinstrumente im Außenbereich, die in die
Zuständigkeit des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten fallen, einschließlich des EIDHR,
einer Prüfung zu unterziehen. In Anbetracht seiner speziellen Rolle wird der Unterausschuss
Menschenrechte weiterhin das Forum sein, in dem die konkreteren fachlichen Erörterungen
betreffend diesen Unterausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden werden. Mit der
Umsetzung des EIDHR in Bezug auf Wahlbeobachtungsmissionen wird sich, wie in der
vergangenen Legislaturperiode, weiterhin die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und
Wahlen (DEG) des Parlaments befassen.

Kinder und bewaffnete Konflikte

Die Politik der EU betreffend schutzbedürftige Kinder in bewaffneten Konflikten war 2014 ein
weiterer Schwerpunkt für den Unterausschuss Menschenrechte. Im Dezember nahmen der
Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte und der
stellvertretende Direktor der UNICEF an einer Anhörung zum Thema "Kinder, nicht Soldaten –
Besserer Schutz von Kinder in bewaffneten Konflikten" teil. Hauptziel der Anhörung war eine
weitere Unterstützung durch das Europäische Parlament für die Kampagne "Kinder, nicht
Soldaten", die von UNICEF im März 2014 in Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo,
Tschad, Myanmar, Südsudan, Somalia, Sudan und Jemen ins Leben gerufen worden war, um der
Rekrutierung und dem Einsatz von Kindern in Konflikten durch nationale Sicherheitskräfte bis
Ende 2016 vorzubeugen und ein Ende zu setzen. Der Unterausschuss Menschenrechte organisierte
ferner eine Anhörung über die Situation von Kindern im bewaffneten Gaza-Konflikt, an dem
Professor Nurit Peled-Elhanan, der 2001 mit dem Sacharow-Preis ausgezeichnet worden war,
teilnahm. Der Unterausschuss gab außerdem eine externe Studie über Kindersoldaten und die
politische Reaktion der EU in Auftrag.

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DG C 2B LIMITE DE
In seiner Entschließung zum 25. Jahrestag des VN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes

verurteilte das Europäische Parlament den Einsatz von Kindern für militärische und terroristische

Aktivitäten oder Zwecke und bekräftigte, wie wichtig es ist, allen Kindern, die Gewalttaten

ausgesetzt waren oder Opfer des Krieges sind, psychologische Hilfe und Unterstützung zukommen

zu lassen. Darüber hinaus rief das Parlament die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und

Sicherheitspolitik /Vizepräsidentin der Kommission dazu auf, die Rechte von Kindern bei allen

außenpolitischen Maßnahmen der EU vorrangig zu behandeln und durchgängig zu berücksichtigen,

auch im Rahmen der Menschenrechtsdialoge, der Handelsabkommen, des Beitrittsprozesses und der

Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie in den Beziehungen zu den afrikanischen, karibischen

und pazifischen Staaten (AKP), insbesondere Konfliktländern.

Wirtschaft und Menschenrechte

Der Ansatz der EU in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit Wirtschaft und Menschenrechten

war 2014 für den Unterausschuss Menschenrechte ein immer wiederkehrendes Thema. Im März

hatte der Unterausschuss einen Gedankenaustausch mit dem Ständigen Vertreter von Ecuador bei

den Vereinten Nationen in Genf über die Initiative von Ecuador und Südafrika betreffend einen

international bindenden Vertrag in diesem Bereich. Dieses Engagement wurde nach den

Parlamentswahlen im Mai fortgesetzt, als der Unterausschuss Menschenrechte beschloss, dass

Wirtschaft und Menschenrechte eines seiner Schwerpunkte während des ersten Teils der neuen

Legislaturperiode darstellen sollte. Im September 2014 wurde eine Anhörung organisiert, bei der es

insbesondere um die Rechte von Arbeitnehmern außerhalb der EU ging. Darauf folgte im

November ein informelles Treffen mit dem früheren Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs

für die Frage der Menschenrechte und transnationaler Unternehmen sowie anderer

Wirtschaftsunternehmen, John Ruggie. Einzelne Mitglieder des Europäischen Parlaments nahmen

im Dezember 2014 auch am Jahresforum der Vereinten Nationen für Wirtschaft und

Menschenrechte teil.

Zu einem verwandten Thema hatte der Unterausschuss Menschenrechte einen Gedankenaustausch

über die von ihm in Auftrag gegebene Studie über die Auswirkungen der illegalen Aneignung von

Land auf die Menschenrechte. Die Studie wie auch der Gedankenaustausch konzentrierten sich

vorrangig auf die negativen Auswirkungen von Landverkäufen großen Maßstabs auf die

Menschenrechte, insbesondere in der Plantagen-Landwirtschaft, in Ländern mit niedrigem und

mittlerem Einkommen.

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DG C 2B LIMITE DE
Bedenken aus Sicht der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts

gegen den Einsatz von Drohnen

Im Anschluss an frühere Arbeiten des Unterausschusses Menschenrechte über die die

Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht betreffenden Aspekte des Einsatzes von Drohnen

hat das Europäische Parlament im März 2014 eine Entschließung über den Einsatz von bewaffneten

Drohnen angenommen. Dies brachte die starken Bedenken des Parlaments hinsichtlich des

Einsatzes von bewaffneten Drohnen außerhalb des internationalen Rechtsrahmens zum Ausdruck;

das Parlament forderte die EU nachdrücklich auf, sowohl auf der europäischen als auch auf der

internationalen Ebene eine politische Lösung zu erarbeiten, um angemessen darauf zu reagieren und

für die Achtung der Menschenrechte und des internationalen Völkerrechts einzutreten. Darüber

hinaus rief das Parlament die Hohe Vertreterin, die Mitgliedstaaten und den Rat dazu auf, die Praxis

der außergerichtlichen gezielten Tötungen abzulehnen und zu verbieten. Mit der Entschließung

wurde ferner zur Umsetzung der Empfehlungen des VN-Sonderberichterstatters für

außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und des VN-

Sonderberichterstatters für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

bei der Bekämpfung des Terrorismus aufgefordert.

Durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in den Parlamentsausschüssen

Neben der Arbeit des Unterausschusses Menschenrechte ist das Europäische Parlament im Übrigen

bemüht, das Thema Menschenrechte bei seiner Arbeit insgesamt – im Einklang mit den

einschlägigen Artikeln der grundlegenden Verträge der EU, in denen die universellen

Menschenrechte und die Demokratie zu Grundwerten der Union und zu Kernprinzipien und -zielen

ihres auswärtigen Handelns erklärt werden – durchgängig zu berücksichtigen. Im Einklang mit den

Menschenrechtsresolutionen des Parlaments gehört zur durchgängigen Berücksichtigung der

Menschenrechte die interne/externe Kohärenz der Menschenrechtspolitik und die Gewährleistung,

dass sich die Einhaltung der Menschenrechte beispielsweise in vorrangigen Bereichen wie Handel,

Migration und Zusammenwirken mit strategischen Partnern widerspiegelt.

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DG C 2B LIMITE DE
Menschenrechtsfragen werden im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) in seinen

parlamentarischen Berichten über das auswärtige Handeln der EU oder internationale

Übereinkünfte unterschiedlicher Art, die Menschenrechtsklauseln einschließen, behandelt. Für

Markt- und Handelsabkommen, die Menschenrechtsklauseln beinhalten, ist der Ausschuss für

internationalen Handel (INTA) zuständig. Auch der Ausschuss für Entwicklung (DEVE) und der

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) befassen sich

im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten regelmäßig mit den Menschenrechtsaspekten der EU-

Außenbeziehungen und haben regelmäßig förmliche Stellungnahmen ausgearbeitet, um die

Erstellung menschenrechtsbezogener parlamentarischer Berichte im Unterausschuss

Menschenrechte zu unterstützen. Darüber hinaus hat der Ausschuss für die Rechte der Frau und die

Gleichstellung der Geschlechter als federführender Ausschuss die Arbeit zu zwei wichtigen

Berichten über Frauen mit Behinderungen und über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die

entsprechenden Rechte abgeschlossen. Der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige

Angelegenheiten und der Vorsitzende des Ausschusses für Entwicklung führen gemeinsam den

Vorsitz in der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen (DEG), die ihr Mandat

erweitert hat, um sich über die Wahlbeobachtung hinaus nun auch mit Wahlnachbearbeitung und

Maßnahmen zur Demokratieförderung im Allgemeinen zu befassen.

Zentraler Akteur, was die Grundrechte innerhalb der Europäischen Union angeht, ist der Ausschuss

für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), der über weitreichende Zuständigkeiten

hinsichtlich der externen Aspekte der internen Politikbereiche der EU verfügt, beispielsweise in den

Bereichen der Einwanderungs- und Asylpolitik. Für rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen

sind der Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) und der Ausschuss für Recht (JURI)

zuständig, unter anderem für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der

auch Konsequenzen für die Außenbeziehungen der EU haben und sich auf sie auswirken wird.

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Durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte im Ausschuss für auswärtige

Angelegenheiten

Die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie steht als übergreifendes Thema ganz oben

auf der Tagesordnung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (AFET); dies gilt für alle

seine Tätigkeiten einschließlich seiner Berichte, den Meinungsaustausch mit Gästen des

Ausschusses oder bilaterale Treffen. Bei Besuchen des AFET in Drittländern finden immer Treffen

mit Organisationen der Zivilgesellschaft und einschlägigen internationalen Organisationen statt und

es werden Menschenrechtsfragen angesprochen; in einigen Fällen beschließen die Mitglieder, einen

Besuch eigens Menschenrechtsfragen zu widmen. Die Schlussfolgerungen der

interparlamentarischen Konferenz von Rom (November 2014) über die GASP, an der nationale

Parlamente aus der EU teilnahmen, enthalten einen gesonderten Abschnitt zu Menschenrechten. In

den Schlussbemerkungen wird die Zusage der neuen Hohen Vertreterin hervorgehoben, eng mit

dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zusammenzuarbeiten, um

sicherzustellen, dass die EU-Außenpolitik darauf ausgerichtet ist, den Bürgern Europas Sicherheit,

Demokratie, Menschenrechte, Stabilität und die Hoffnung auf eine Zukunft in Wohlstand zu

bringen.

Die Menschenrechte sind fester Bestandteil der vom AFET verfassten Berichte und

Entschließungen. Im Jahresbericht über die GASP wird hervorgehoben, wie wichtig der Schutz der

Menschenrechte und Grundfreiheiten und das Eintreten für gemeinsame Werte sind. In den

Entschließungen zu den Bewerberländern, die jedes Jahr angenommen werden (2014 geschah dies

zwischen Januar und März), legten die Mitglieder einen Schwerpunkt unter anderem auf die

Förderung der Demokratie (politische Kultur, Unabhängigkeit demokratischer Institutionen

einschließlich der Parlamente, der Justiz usw.) und auf den Schutz/die Stärkung der

Menschenrechte (Meinungsfreiheit, Nichtdiskriminierung, Rechte schutzbedürftiger Gruppen

einschließlich Frauen, Kindern, Roma und LGBTI sowie Rechte der Angehörigen von

Minderheiten). In diesen Entschließungen zur Erweiterung hat das Parlament unter anderem den

Fall des inhaftierten mazedonischen Journalisten Tomislav Kezarovski aufgegriffen, es hat gegen

den brutalen Angriff auf LGBTI-Teilnehmer beim Merlinka-Filmfestival in Sarajevo protestiert und

ist für die Pride-Umzüge in Budva und Podgorica eingetreten.

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DG C 2B LIMITE DE
Ferner sprechen die Mitglieder häufig konkrete Fragen an, die ein Anliegen der EU insgesamt sind,

wie die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (im Falle des

Initiativberichts über die Zukunft der Beziehungen EU-ASEAN, der im Januar 2014 angenommen

wurde, oder über die Aussetzung und die mögliche künftige Abschaffung der Todesstrafe

entsprechend der Empfehlung des Parlaments zu den Verhandlungen über das Abkommen über eine

strategische Partnerschaft zwischen der EU und Japan, die im April 2014 angenommen wurde). Der

AFET hat auch einen Beitrag zur parlamentarischen Arbeit betreffend die Untersuchung zur

elektronischen Massenüberwachung von EU-Bürgern geleistet, indem er zwei Berichterstatter

benannt hat, die die Tätigkeiten des LIBE-Ausschusses im Zusammenhang mit der Untersuchung

begleitet haben.

Als Teil seiner stärkeren Rolle bei der Überwachung der Aushandlung – und Umsetzung – von EU-

Abkommen mit Drittländern hat der AFET immer auf die Menschenrechtsdimension gepocht; so

hat er im Falle des vertieften Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Kasachstan einen

weitreichenden Mechanismus zur Überwachung der Menschenrechte gefordert, während im Falle

des Rahmenabkommens mit der Republik Korea von 2014 der AFET und dann das Plenum dem

Abschluss des Rahmenabkommens zugestimmt haben, das wichtige Bestimmungen zur Förderung

der Menschenrechte und gemeinsamer Werte enthält.

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Die verschiedenen Arbeitsgruppen des Ausschusses haben sich oft mit Menschenrechts- und

Demokratiefragen befasst. Die Arbeitsgruppe zum Nahen Osten, deren Mandat 2014 endete und die

durch die neugeschaffene Arbeitsgruppe zur Südlichen Nachbarschaft ersetzt wurde, hat monatlich

Sitzungen abgehalten und sich mit Menschenrechten im Kontext des Friedensprozesses und mit

Wegen zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Einbeziehung aller Teile der

palästinensischen Gesellschaft in den besetzten palästinensischen Gebieten befasst. Die auch in der

neuen Legislaturperiode wieder eingesetzte Arbeitsgruppe Westbalkanländer hat regelmäßig einen

Gedankenaustausch über den Stand der Demokratie und der Menschenrechte in der Region geführt,

beispielsweise im Rahmen von Diskussionen mit jungen Akademikern aus mehreren dieser Länder

über Themen wie Unabhängigkeit der Justiz, Geschlechtergleichstellung, parlamentarische

Kontrolle und Rolle der Zivilgesellschaft. Die neugeschaffene Arbeitsgruppe

"Finanzierungsinstrumente im Außenbereich" soll unter anderem darauf achten, dass die

Menschenrechte im Rahmen der fünf Instrumente, die vom AFET überwacht werden, durchgängig

Berücksichtigung finden: im Instrument für Heranführungshilfe (IPA), im Europäischen

Nachbarschaftsinstrument (ENI), im Instrument für Stabilität und Frieden (ISP), im

Partnerschaftsinstrument (PI) und, was für Menschenrechte und Demokratie besonders wichtig ist,

im EIDHR.

Der Vorsitz des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten hat Menschenrechtsanliegen in seinen

bilateralen Treffen ebenfalls angesprochen und ist häufig auf Einzelfälle eingegangen. Darüber

hinaus haben einzelne Mitglieder daran mitgewirkt, politische Dialoge zwischen Regierung und

Opposition in Gang zu bringen – darunter die Vermittlung Ende 2014 in den Gesprächen zwischen

den Regierungsparteien und der Opposition in Albanien, die zu einer einvernehmlichen

Entschließung des (albanischen) Parlaments führte, mit der der sechsmonatige Boykott der

Parlamentsarbeit durch die Opposition beendet wurde.

Einbeziehung der Menschenrechte in die EU-Handelspolitik

Die Menschenrechte bildeten auch einen wichtigen Punkt in vielen der Debatten über

Handelsfragen, die im Ausschuss für internationalen Handel geführt wurden, und zwar sowohl in

Bezug auf autonome Handelsinstrumente als auch in Bezug auf verschiedene internationale

Handelsabkommen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon entscheidet das Europäische

Parlament bei der Handelsgesetzgebung mit, was ihm einen wichtigen Hebel für die Durchsetzung

von Menschenrechtsanliegen an die Hand gibt.

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2014 hat das Parlament mit dem Rat einen Kompromiss zur Verordnung über Güter mit doppeltem

Verwendungszweck erzielt. Die EU kontrolliert die Ausfuhr, die Durchfuhr und die Vermittlung

von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck – Waren, Software und Technologien für zivile

Zwecke, die aber auch militärisch genutzt werden können. Mit diesem Kompromiss hat das

Parlament sichergestellt, dass eine Erklärung über die Bedeutung der Behandlung von

Überwachungstechnologien, mit denen Menschenrechtsverletzungen begangen werden können,

aufgenommen wurde.

Ende 2014 hat das Parlament das Gesetzgebungsverfahren zum Kommissionsvorschlag vom März

2014 zur Schaffung eines Unionssystems zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht durch

verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und

Hochrisikogebieten (sogenannter Vorschlag zu "Konfliktmineralien") begonnen. Diese

Gesetzesinitiative zielt darauf ab, den Zusammenhang zwischen Konflikten und

Menschenrechtsverletzungen auf der einen Seite und der illegalen Mineralgewinnung auf der

anderen Seite aufzulösen und den legalen Handel und die menschliche Entwicklung zu fördern. Sie

kann daher ein wirksames Instrument sein, um die Einfuhr von Mineralien aus Konfliktgebieten in

die EU zu verhindern.

Nach der Annahme der neuen Verordnung über ein Allgemeines Präferenzsystem (APS) hat das

Parlament die Umsetzung der Verordnung aufmerksam verfolgt. Im Rahmen des Allgemeinen

Präferenzsystems werden auf einige oder sämtliche Erzeugnisse, die Entwicklungsländer in die EU

verkaufen, geringere Zollsätze erhoben; damit wird das Ziel verfolgt, zum Wirtschaftswachstum in

diesen Ländern beizutragen. Durch die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und

verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) werden Ländern, die glaubhaft an der Umsetzung von

27 wichtigen Übereinkommen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte,

Umweltvorschriften und Regeln für das verantwortungsvolle Regierungshandeln arbeiten, weitere

Vorteile gewährt. Nach Prüfung durch das Parlament und nachdem sie sich dazu verpflichtet hatten,

die Einhaltung der 27 genannten Übereinkommen zu verbessern, erhielten Anfang 2014 zehn

Länder den APS+-Status. Seither haben nach strenger und eingehender Prüfung durch das

Parlament auch Guatemala, Panama und El Salvador (Februar 2014) sowie die Philippinen den

APS+-Status erhalten. Der INTA-Ausschuss wirkt aktiv an der Überwachung der Einhaltung dieser

Übereinkommen durch die genannten Länder sowie am Dialog zwischen den APS+-Begünstigten

und der Kommission mit.

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Der INTA-Ausschuss überwacht die laufenden Handelsverhandlungen mittels seiner

Beobachtungsgruppen, die für alle wichtigen laufenden Verhandlungen eingesetzt wurden. Das

Kapitel über nachhaltige Entwicklung ist Teil dieses Überwachungsprozesses. 2014 hat der INTA-

Ausschuss zusammen mit dem Beschäftigungsausschuss eine Anhörung durchgeführt, um die

Beschäftigungsdimension der Verhandlungen über die transatlantische Handels- und

Investitionspartnerschaft (TTIP) zu erörtern; die INTA-Mitglieder haben ferner die Frage eines

Kapitels über nachhaltige Entwicklung mit den EU-Verhandlungsführern für TTIP bei mehreren

Gelegenheiten angesprochen. Ebenso überwacht der INTA-Ausschuss aktiv die laufenden

Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Die Menschenrechte sind ein

wesentliches Element dieser Abkommen und das Europäische Parlament hat die Verhandlungen

genau beobachtet, um sicherzustellen, dass in jedes einzelne Abkommen Klauseln aufgenommen

werden, die in irgendeiner Form einen Menschenrechtsbezug herstellen.

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat die EU auch die ausschließliche Zuständigkeit

für Investitionsabkommen. Die EU führt entsprechende Verhandlungen mit asiatischen Staaten wie

Singapur, China und Myanmar. Der INTA-Ausschuss schaut bei diesen Abkommen genau hin,

auch was die Menschenrechtsdimension anbelangt. Der INTA-Ausschuss hat eine Anhörung zu den

Verhandlungen über ein Investitionsabkommen zwischen der EU und Myanmar durchgeführt, um

die Meinungen der verschiedenen Beteiligten einzuholen, und er wird die Entwicklungen in Bezug

auf die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus der sozialen Verantwortung der europäischen

Unternehmen ergeben, genau bewerten, bevor er empfiehlt, einem möglichen

Investitionsabkommen zuzustimmen.

Der INTA- und der DROI-Ausschuss haben auch einen Gedankenaustausch mit dem Autor einer

externen Studie über Menschenrechtsklauseln in Handels- und Investitionsabkommen im Rahmen

des Vertrags von Lissabon – Auswirkungen für das Europäische Parlament geführt; bei den

diesbezüglichen Empfehlungen standen unter anderem der Geltungsbereich der Kernklauseln, die

Überwachung von Menschenrechtsverletzungen und die Durch- und Umsetzungsmechanismen für

diese Klauseln im Mittelpunkt.

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DG C 2B LIMITE DE
Die Beseitigung von Kinder- und Zwangsarbeit war auch weiterhin ein wichtiges Thema für das

Parlament. Bereits 2011 hatte das Parlament beschlossen, seine Zustimmung zu dem zwischen der

EU und Usbekistan ausgehandelten Textilprotokoll zum Partnerschafts- und

Kooperationsabkommen EU-Usbekistan zu verweigern, und bestand darauf, dass eine

Beobachtermission der IAO in das Land entsandt wird, um Berichten über Zwangs- und

Kinderarbeit während der Baumwollernte nachzugehen. Während des Jahres 2013 hat das

Parlament den Druck aufrechterhalten, und die usbekische Regierung hat der Entsendung einer

solchen Mission während der Erntezeit im Herbst schließlich zugestimmt. Darüber hinaus hat das

Parlament in verschiedenen Entschließungen, so auch in der Entschließung über Nachhaltigkeit in

der Wertschöpfungskette von Baumwolle, darauf gedrängt, dass ein Gesetzgebungsvorschlag über

einen wirksamen Rückverfolgungsmechanismus für Erzeugnisse, die durch Kinder- oder

Zwangsarbeit hergestellt werden, vorgelegt wird. Als Reaktion darauf nahm die Kommission ein

Arbeitsdokument über Handel und die schlimmsten Formen der Kinderarbeit an.

Der INTA-Ausschuss hat sich auch verstärkt darum bemüht, die Umsetzung von

Handelsabkommen und ihrer Kapitel über nachhaltige Entwicklung zu überwachen. Im März 2014

hat eine INTA-Delegation Peru und Kolumbien besucht, um den Stand der Umsetzung des

multilateralen Handelsübereinkommens zwischen der EU, Peru und Kolumbien, dem das

Europäische Parlament im Dezember 2012 zugestimmt hatte, zu bewerten. Bevor das Parlament

zugestimmt hat, hat es von Peru und Kolumbien die Zusage erhalten, dass diese Länder das Kapitel

über Handel und nachhaltige Entwicklung umsetzen werden; beide Regierungen hatten einen

Fahrplan mit Angaben zur geplanten Umsetzungsweise vorgelegt. Während ihres Besuches haben

die INTA-Mitglieder festgestellt, dass zwar die reinen Handelsbestimmungen offenbar

ordnungsgemäß umgesetzt wurden, bei den Verpflichtungen, die die Regierungen Perus und

Kolumbiens in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und sozialen Dialog eingegangen waren, aber noch

Handlungsbedarf bestand. Es war offensichtlich, dass die Kommission noch keinen geeigneten

Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung der Klauseln über Handel und nachhaltige

Entwicklung des Abkommens entwickelt hatte.

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DG C 2B LIMITE DE
Menschenrechte und Entwicklung

In Bezug auf Menschenrechte und Entwicklung war das Jahr 2014 durch intensive politische

Diskussionen über den globalen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 gekennzeichnet. In

seiner Entschließung vom November 2014 zur EU und zu dem globalen Entwicklungsrahmen für

die Zeit nach 2015 hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt zur Einbeziehung der

Menschenrechte in die Entwicklungszusammenarbeit festgelegt. In der Entschließung wurde

begrüßt, dass die Förderung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes, der die Menschen in das

Zentrum rückt, in die von der Offenen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen vorgeschlagenen

Ziele für die nachhaltige Entwicklung aufgenommen wurde; es wurde aber auch darauf

hingewiesen, dass diesbezüglich ein ehrgeizigerer Ansatz wesentlich ist, um die Wurzeln von

Armut, sozialer Ausgrenzung und Ungleichheit in Angriff zu nehmen.

Daher wurde die EU in der Entschließung aufgefordert, die Anstrengungen zu verdoppeln, mit

denen bei den anstehenden zwischenstaatlichen Verhandlungen sichergestellt werden soll, dass der

menschenrechtsbasierte Ansatz und das Recht auf Entwicklung zu den zentralen Konzepten des

globalen Entwicklungsrahmens für die Zeit nach 2015 erhoben werden und somit die wichtigsten

Säulen des menschenrechtsbasierten Ansatzes, nämlich Universalität, Unteilbarkeit,

Nichtdiskriminierung, Gleichheit, Rechenschaftspflicht, Rechtsstaatlichkeit, Teilhabe und Inklusion

in die Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung des Entwicklungsrahmens für die Zeit nach

2015 einbezogen werden.

Darüber hinaus betonte das Europäische Parlament, dass Korruption und Straflosigkeit im Rahmen

der nationalen und lokalen Politik bekämpft werden müssen, wobei der Zugang zu unparteiischen

und unabhängigen Rechtsprechungsorganen sicherzustellen ist, und jeder Zugang zu wirksamen

Rechtsbehelfen bei Verletzungen der Menschenrechte haben muss.

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DG C 2B LIMITE DE
Der Entwicklungsausschuss (DEVE) hat die Menschenrechte ebenfalls in verschiedenen politischen

Kontexten angesprochen, darunter im Rahmen seines strategischen Dialogs mit der Europäischen

Kommission über die Programmplanung der Entwicklungsmaßnahmen, die durch das neue

Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) finanziert werden, und in

seinen Entwürfen thematischer und geografischer Programme, die sich auf zahlreiche einschlägige

Menschenrechte, die Demokratieförderung und Fragen der Staatsführung erstrecken. Der DEVE-

Ausschuss hat auch eine öffentliche Anhörung zu Fragen im Zusammenhang mit dem nach

Artikel 8 des Cotonou-Abkommens vorgesehenen politischen Dialogs über Menschenrechte

durchgeführt und das Thema Kinderheirat im Frühjahr 2014 in einem konkreten

Gedankenaustausch angesprochen. Um Kinderrechte ging es auch in einer Entschließung zur Unter-

und Mangelernährung von Kindern in Entwicklungsländern, die im November 2014 angenommen

wurde.

Demokratieförderung

Neuer strategischer Ansatz für die Demokratieförderung und Wahlbeobachtung

2014 war ein Jahr des Wandels für das Europäische Parlament. Für die nächste fünfjährige

Wahlperiode (2014-2019) wurde ein neues Parlament gewählt, das die in der vorangegangenen

Legislaturperiode in Angriff genommenen Maßnahmen auf dem Gebiet der Demokratieförderung

fortsetzt. Zum Ende der 7. Wahlperiode hat die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und

Wahlen – das politische Gremium, das die verschiedenen Maßnahmen auf dem Gebiet der

Demokratieförderung und Wahlbeobachtung überwacht und billigt – einen "Bericht zum Ende der

Wahlperiode" mit Empfehlungen für die neue Wahlperiode erstellt.

In dem Bericht wird ein stärker strategisch ausgerichteter Ansatz für das Europäische Parlament auf

dem Gebiet der Demokratieförderung vorgeschlagen, indem die Tätigkeiten (einschließlich

Wahlbeobachtung, parlamentarische Unterstützung, Menschenrechtsaktionen und in einigen Fällen

Vermittlung) an den Wahlzyklus in einem gegebenen Land gekoppelt werden, so dass die Kohärenz

der einzelnen Maßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen Strategie verbessert wird. Dieser neue

Ansatz wurde umfassender Ansatz zur Demokratieförderung genannt. Dementsprechend wurden im

Sekretariat des Europäischen Parlaments administrative Änderungen vorgenommen: Das Büro zur

Förderung der parlamentarischen Demokratie (OPPD) wurde mit der Dienststelle für

Wahlbeobachtung zum Referat Demokratie und Wahlen verschmolzen, wodurch sich dessen

Tätigkeit kohärenter gestaltet.

9593/15 hm/cat 126
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2014 war das Europäische Parlament aktiv an Wahlbeobachtungsmaßnahmen beteiligt. Es

entsendete Delegationen zur Beobachtung der Wahlen in Ägypten (Präsidentschaftswahlen), in der

Ukraine (Präsidentschafts- und Parlamentswahlen), in Tunesien (Präsidentschafts- und

Parlamentswahlen) und in der Republik Moldau (Parlamentswahlen). Die Delegationen arbeiteten

erfolgreich neben den anderen internationalen Organisationen, die die Wahlen beobachteten, und

waren vollumfänglich in den Rahmen der langfristigen EU-Wahlbeobachtungsmissionen bzw. in

die gemeinsamen internationalen Wahlbeobachtungsmissionen im OSZE-Gebiet eingebunden. In

Einklang mit dem umfassenden Ansatz zur Demokratieförderung werden Wahlen nicht als

Einzelereignisse betrachtet, und das EP wird die Umsetzung der Empfehlungen der internationalen

Missionen im Rahmen eines umfassenderen Ansatzes für den Demokratieaufbau weiterhin genau

beobachten.

Aufbau parlamentarischer Kapazitäten

Während des gesamten Jahres 2014 wurden die Hilfeleistung und der Kapazitätsaufbau für

Mitglieder und Bedienstete der Parlamente in Drittländern fortgesetzt. Dies wurde durch eine Reihe

von Maßnahmen erreicht, insbesondere durch Konferenzen und Studienbesuche sowie durch

Fortbildungsmaßnahmen für Mitglieder und Bedienstete von Parlamenten.

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Die Direktion Demokratieförderung hat 2014 mehrere Studienbesuche organisiert. Dazu zählten

Programme für das jordanische Abgeordnetenhaus (mit Schwerpunkt auf der Stärkung der Rolle der

Fraktionen im politischen System Jordaniens in Einklang mit den konkreten Empfehlungen der

EU EOM 2013 in Jordanien), für das Parlament Armeniens, für die Kommunikationsabteilungen

der Parlamente des Golf-Kooperationsrates, für Parlamentarier aus Kenia und Uganda (mit

Schwerpunkt auf der regionalen Integration), für Mitglieder der Oppositionsparteien im Parlament

der Republik Moldau, für Mitglieder des Ständigen Ausschusses für Finanzen und Währung des

Panafrikanischen Parlaments, für Parlamentsbedienstete, die für die Organisation der Ausschuss-

und Plenumsarbeit in der Nationalversammlung Senegals zuständig sind, und für Beamte, die im

Parlament von Myanmar für die Informations- und Kommunikationstechnologien zuständig sind

(als Teil des Programms des Europäischen Parlaments zur Unterstützung der Entwicklung des

Parlaments von Myanmar). Für neun Stipendiaten des Stipendienprogramms "Demokratie" wurden

kürzere Besuche arrangiert, bei denen es im Wesentlichen um die Unterstützung des EP für

aufstrebende Demokratien und – allgemeiner – um die Rolle von Parlamenten bei der Unterstützung

eines demokratischen Regierungssystems ging.

Das Unterstützungsprogramm des Europäischen Parlaments für die Parlamente der

Heranführungsländer zielt darauf ab, die Demokratie in den Beitrittsländern zu unterstützen, indem

die parlamentarischen Kapazitäten gestärkt werden und der parlamentarische Dialog in Einklang

mit den politischen Zielen des Europäischen Parlaments und den Beschlüssen seiner politischen

Stellen gefördert wird. Alle diese Länder haben eine "europäische Perspektive" und verfolgen eine

europäische Agenda. Allerdings sind die Parlamente der Länder des westlichen Balkans relativ jung

und haben nur begrenzte operative Haushaltsmittel und wenige Bedienstete. Im Jahr 2014 kamen

Europaabgeordnete und Parlamentarier aus der Region zu zwei Konferenzen zusammen, darunter

eine wichtige Konferenz in Tirana über Grundrechte, Nichtdiskriminierung und den Schutz von

Minderheiten, einschließlich LGBTI. Das Unterstützungsprogramm umfasste ferner einen

Studienbesuch von Mitgliedern der Nationalversammlung der Republik Serbien beim Europäischen

Parlament, der auf hoher politischer Ebene stattfand.

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Die Rolle von Delegationsbesuchen zur Unterstützung der Menschenrechte und der
Demokratie

Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments sowie seine ständigen interparlamentarischen

Delegationen führen offizielle Delegationsbesuche in Drittstaaten durch. 2011 wurden auf der

Konferenz der Delegationsvorsitze des Parlaments besondere Leitlinien für die Einbeziehung des

Themas "Menschenrechte" in die Delegationsbesuche angenommen.

Im Jahr 2013 hat der Unterausschuss Menschenrechte (DROI) Delegationsbesuche beim VN-

Menschenrechtsrat in Genf und in Kasachstan organisiert. DROI-Mitglieder bildeten auch eine

große Gruppe der Ad-hoc-Delegation, die Katar im Anschluss an eine Dringlichkeitsentschließung

zur Lage der Wanderarbeitnehmer im Land besucht hat.

DROI-Delegationsbesuche beim VN-Menschenrechtsrat

Wie in den Vorjahren hat eine DROI-Delegation an der Tagung des VN-Menschenrechtsrats im

März 2014 teilgenommen, nachdem das Europäische Parlament eine Entschließung zu den

Prioritäten der EU für die 25. Tagung des Menschenrechtsrats angenommen hatte. In der

Entschließung wurde die Hohe Kommissarin der VN zu ihren Bemühungen zur Stärkung der

VN-Menschenrechtsvertragsorgane beglückwünscht; das Parlament bekräftigte aber auch seine

Bedenken, weil bei den Wahlen zum UNHRC kein Wettbewerb herrscht, und kritisierte, dass dieser

Wettbewerb aufgrund von Absprachen zwischen den regionalen Blöcken im Vorfeld der Wahlen

nicht stattfindet. Darüber hinaus betonte das Parlament, dass für die UNHRC-Mitgliedschaft

unbedingt Standards in Bezug auf Engagement und Leistungen im Bereich der Menschenrechte

gelten müssen, und forderte die Mitgliedstaaten auf, bei der Entscheidung für die Kandidaten, für

die sie stimmen, nachdrücklich solche Standards zu fordern. In der Entschließung wurde ferner

bedauert, dass der Spielraum für Interaktionen zwischen der Zivilgesellschaft und dem UNHRC

abgenommen hat und dass NGO weniger Gelegenheiten erhalten, auf den Tagungen zu sprechen.

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DG C 2B LIMITE DE
In Sitzungen mit wichtigen Ansprechpartnern – darunter die Hohe Kommissarin Pillay, deren

Mandat sich dem Ende näherte, mehrere VN-Sonderberichterstatter und der Leiter der EU-

Delegation – konnte die DROI-Delegation diese Bedenken ansprechen und einen

Gedankenaustausch über andere damit zusammenhängende Angelegenheiten führen. Entsprechend

üblicher Praxis sprach der DROI-Vorsitz in einer Sitzung der EU-Missionsleiter und nahm an

einem Gedankenaustausch mit ihnen teil. Die Delegation traf außerdem mit Vertretern der

Zivilgesellschaft zusammen und nahm an Einzelveranstaltungen des hochrangigen Dialogs über

sexuelle Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo teil.

Besuch einer Ad-Hoc-Delegation unter Leitung des AFET in Israel und in den besetzten

palästinensischen Gebieten

Im Anschluss an eine diesbezügliche Entschließung beschloss das Europäische Parlament, im

Frühjahr 2014 eine Ad-Hoc-Delegation nach Israel und in die besetzten palästinensischen Gebiete

zu entsenden, um die Frage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen zu erörtern.

Die Mitglieder sprachen die Themen Untersuchungshaft, Verwaltungshaft und Zugang zu

Häftlingen an; ein weiteres Thema war die zum damaligen Zeitpunkt erörterte und dann verworfene

Gesetzesinitiative zu Hungerstreik und Zwangsernährung. Es fanden Treffen mit institutionellen

Amtskollegen sowie Menschenrechtsorganisationen wie B'tselem und Ärzte für Menschenrechte

statt.

9593/15 hm/cat 130
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Ad-Hoc-Delegation zur Beobachtung von Gerichtsverfahren gegen Journalisten in der Türkei

Das letzte Jahr der Wahlperiode war auch das letzte Jahr des Mandats der Ad-Hoc-Delegation des

Parlaments zur Beobachtung von Gerichtsverfahren gegen Journalisten in der Türkei; dabei standen

Grundrechte wie die Meinungs- und die Medienfreiheit sowie angemessene Rechtsschutzgarantien

für Angeklagte entsprechend den Standards des Europarates im Mittelpunkt. Die Ad-Hoc-

Delegation wurde am 1. Juni 2011 auf Ersuchen des Vorsitzes des Ausschusses für auswärtige

Angelegenheiten und des Vorsitzes der Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss

EU-Türkei des Europäischen Parlaments eingesetzt und sollte die wichtigen Gerichtsverfahren

gegen Journalisten in der Türkei, darunter die Verfahren gegen Nedim Şener und Ahmet Şık,

beobachten. Der Delegation gehörten fünf Mitglieder an; während des im Tätigkeitsbericht

behandelten Zeitraums wurden vier Prozessbeobachtungen durchgeführt und zahlreiche Sitzungen

mit Staatsanwälten und Verteidigern, Rechtsanwälten, Anwaltskammern, Journalisten,

Pressegruppen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen und Vertretern

der türkischen Regierung und der Europäischen Kommission abgehalten. Sie verfolgte auch

relevante Entwicklungen im Justizbereich, wobei sie sich auf die EU-Delegation in der Türkei, das

Justizministerium, Rechtsanwälte und andere Beobachter sowie alle öffentlich verfügbaren Daten,

Berichte und Nachrichten stützte. Im Bericht der Delegation wurden Fakten präsentiert, die die

Delegation zusammengetragen hatte, und Schlussfolgerungen gezogen. Der Bericht wurde als

Beitrag zu den Beratungen in den einschlägigen Gremien des Europäischen Parlaments vorgelegt

und er diente als Basis für die Fortsetzung eines konstruktiven Dialogs mit den türkischen

Behörden.

9593/15 hm/cat 131
DG C 2B LIMITE DE
Sport, Wanderarbeitnehmer und der Delegationsbesuch in Katar

Im Februar 2014 hat der Unterausschuss Menschenrechte eine umfangreiche Anhörung zu Sport

und Menschenrechten durchgeführt, bei der die Lage der Wanderarbeitnehmer in Katar im

Mittelpunkt stand. Die Anhörung stand im Zusammenhang mit einer Dringlichkeitsentschließung

zur Lage der Wanderarbeitnehmer, die auf der Plenartagung im November 2013 angenommen

worden war, und mit einem Vorschlag der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments,

nach dem eine aus AFET- und DROI-Mitgliedern bestehende Delegation nach Katar entsandt

werden sollte. Diese Anhörung fand im Mai 2014 statt und war eine gemeinsame Aktion mit der

ständigen Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel.

Hochrangige Vertreter der FIFA, der Internationalen Arbeitsorganisation, des Internationalen

Gewerkschaftsbundes und andere Beteiligte nahmen an dieser Anhörung teil, die das Europäische

Parlament in die Lage versetzte, sich mit den wichtigsten Ansprechpartnern kritisch und konstruktiv

auseinanderzusetzen und die Verantwortung der EU-Organe für das Vorgehen der EU angesichts

der Lage in Katar und in Bezug auf andere große Sportereignisse deutlich zu machen.

Der Delegationsbesuch in Katar ermöglichte es dem Parlament, diesen Bedenken nachzugehen. Die

Delegation wurde auch dadurch ermutigt, dass die Behörden Katars eine bevorstehende umfassende

Reform ankündigten, sie betonte aber gleichzeitig, wie wichtig es ist, das geltende Recht zum

Schutz von Wanderarbeitnehmern wirksam anzuwenden, und dass ein glaubwürdiger Zeitplan für

die geplanten Reformen erstellt werden müsse. Die Delegation äußerte sich besonders besorgt über

die Inhaftierung von Kindern und von Einzelpersonen, deren einziges Vergehen darin besteht, dass

sie vor ihren Arbeitgebern geflohen sind, und forderte die Behörden Katars auf, der VN-

Empfehlung Folge zu leisten und diese Menschen nicht zu inhaftieren, sondern sie in geeigneten

Unterkünften unterzubringen, in denen sie geschützt sind. Die Delegation unterstützte die

Empfehlung des VN-Sonderberichterstatters für Katar, die IAO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98

über die Vereinigungsfreiheit, das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen

sowie das IAO-Übereinkommen Nr. 189 über Hausangestellte zu ratifizieren.

9593/15 hm/cat 132
DG C 2B LIMITE DE
Menschenrechte in der Arbeit interparlamentarischer Delegationen

Über seine ständigen Delegationen, die für die interparlamentarische Zusammenarbeit mit

Drittstaaten zuständig sind, und durch die Teilnahme an paritätischen parlamentarischen

Versammlungen steht das Europäische Parlament weltweit mit anderen Parlamenten in Kontakt.

Menschenrechtsfragen stellen oft einen integralen Bestandteil der Missionen in Drittstaaten dar: Die

Programme umfassen gewöhnlich Treffen mit den jeweiligen nationalen

Menschenrechtskommissionen sowie NRO und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für

Menschenrechtsfragen einsetzen. Menschenrechtsfragen stehen jedoch auch auf der Tagesordnung

von offiziellen Treffen der ständigen Delegationen in Brüssel oder Straßburg. Die ständigen

Delegationen haben auch Themen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit Wahlen stehen, obwohl

ihre Arbeit in diesem Bereich von der Rolle der offiziellen, vom Parlament durchgeführten

Wahlbeobachtungsmissionen zu unterscheiden ist.

Die interparlamentarischen Delegationen arbeiten bei Menschenrechts- und demokratiebezogenen

Themen häufig mit dem Unterausschuss Menschenrechte zusammen. So geschehen beim Treffen

der Delegation zu Russland, das der Lage der NRO und der Organisationen von

Menschenrechtsverteidigern in Russland gewidmet war und im Dezember 2014 zusammen mit dem

DROI-Ausschuss veranstaltet wurde.

Menschenrechte und Demokratie waren auch wesentlicher Bestandteil der Programme der

Delegationen des Parlaments in den Bewerberländern. Die Delegation des Europäischen Parlaments

im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei hat die Entwicklungen beim

Demokratisierungsprozess, bei der Medien- und der Meinungsfreiheit sowie bei den Reformen des

Justizwesens in der Türkei weiterhin aufmerksam beobachtet und diese Themen mit den

Amtskollegen in der Großen Nationalversammlung der Türkei auf der 74. und der 75. Tagung des

Gemischten Parlamentarischen Ausschusses erörtert. Auf diese Weise konnte sie die Arbeit der Ad-

Hoc-Delegation zur Beobachtung von Gerichtsverfahren gegen Journalisten in der Türkei

fortsetzen, die ihre Tätigkeit im April 2014 abgeschlossen hatte. Die EP-Delegation im Gemischten

Parlamentarischen Ausschuss EU-Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien hat sich auf der

12. Tagung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses (im November 2014 in Straßburg)

ebenfalls mit Fragen der Meinungs- und Medienfreiheit in dem Land befasst.

9593/15 hm/cat 133
DG C 2B LIMITE DE
Interparlamentarische Treffen können auch die Gelegenheit bieten, einen Beitrag zu

Entschließungen und Berichten des Parlaments zu leisten und das Follow-up zu gewährleisten. Die

europäische Komponente des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mexiko hat das

Verschwinden von 43 Lehramtsstudenten in Iguala (Mexiko) aufmerksam verfolgt; dieses

Vorkommnis wurde auch in der Dringlichkeitsentschließung des Parlaments vom Oktober 2014

behandelt. EU-Abgeordnete führten Gespräche, um sich darüber zu informieren, welche Fortschritte

die mexikanische Regierung bei den Ermittlungen zu den Verbrechen macht, und um darauf

hinzuwirken, dass die Täter vor Gericht gebracht werden. Die EU-Abgeordneten sprachen auch

Menschenrechtsaspekte im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Assoziierungsabkommens

EU-Mexiko an. Die parlamentarische Delegation für Mercosur lieferte Beiträge für die

parlamentarische Debatte über Venezuela, bevor im Dezember 2014 im Zusammenhang mit den

gewalttätigen Vorkommnissen im Anschluss an die Demonstrationen in San Cristobal und Caracas

eine Entschließung zur Verfolgung der demokratischen Opposition in Venezuela angenommen

wurde.

Im Anschluss an mehrere Entschließungen zur Verschlechterung der Lage in Syrien und im Irak im

Jahr 2014 traf die Delegation für die Beziehungen zu Irak im November 2014 mit einer Delegation

des Parlaments der Region Kurdistan-Irak zusammen. Hauptziel war es, die Garantie zu erhalten,

dass die steigende Zahl von Flüchtlingen in der Region Kurdistan-Irak grundlegende

Menschenrechte und humanitäre Hilfe in Anspruch nehmen kann. Eines der wichtigsten Kapitel des

fünften interparlamentarischen Treffens zwischen dem EP und dem Repräsentantenrat Iraks vom

Dezember 2014 behandelte ebenfalls die Menschenrechte, wobei es insbesondere darum ging zu

gewährleisten, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen geachtet werden.

In paritätischen parlamentarischen Versammlungen kommen EP-Abgeordnete und Parlamentarier

aus Drittstaaten zusammen, um gemeinsame Probleme, unter anderem in den Bereichen

Menschenrechte und Demokratie, zu diskutieren. Hierzu zählen die Paritätische Parlamentarische

Versammlung AKP-EU, die Paritätische Parlamentarische Versammlung der Union für den

Mittelmeerraum, die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika und die

Parlamentarische Versammlung Euronest.

9593/15 hm/cat 134
DG C 2B LIMITE DE
Der politische Ausschuss der Euronest-Versammlung hat Menschenrechts- und demokratie-

bezogene Fragen auf seinen Tagungen im Februar und November 2014 erörtert; insbesondere hat er

die Wahlen von 2014 in Ländern der Östlichen Partnerschaft anhand der Kriterien Freiheit,

Fairness, Transparenz und Wettbewerb bewertet. Die Arbeitsgruppe zu Belarus der

Parlamentarischen Versammlung Euronest hat im April eine Tagung abgehalten, zu der die

wichtigsten Vertreter der Opposition zu einem Gedankenaustausch mit EU-Abgeordneten

eingeladen waren, darunter der Sacharow-Preisträger von 2006, Alexander Milinkewitsch.

Portugal hat die Migration zu einer der wichtigsten Prioritäten seines Vorsitzes in der

Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM) 2014/2015 erklärt.

Dies stand im Einklang mit der Entschließung zu Libyen, die das Europäische Parlament im

September 2014 angenommen hatte und in der darauf hingewiesen wird, dass die Zahl auf dem

Seeweg ankommender Migranten im Jahr 2014 einen Höchststand erreicht hat: Bereits im

September war der bisherige Höchststand für ein gesamtes Jahr überschritten. In der Entschließung

wird ferner darauf hingewiesen, dass sich alle Parteien in Libyen jederzeit zum Schutz der

Zivilbevölkerung verpflichten müssen und dass all diejenigen, die sich in Haft befinden, im

Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen und dem humanitären Völkerrecht

behandelt werden sollten. Auf dem zweiten Gipfel der Präsidenten der UfM-Parlamente, der im Mai

2015 in Lissabon stattfinden soll, soll ein Zehn-Punkte-Aktionsplan zu dieser bisher nie

dagewesenen Zunahme irregulärer Migration nach Europa angenommen werden.

Sacharow-Preis für geistige Freiheit und das Netzwerk der Sacharow-Preisträger

Mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit werden besondere Persönlichkeiten geehrt, die sich

gegen Intoleranz, Fanatismus und Unterdrückung einsetzen, um die Menschenrechte und die

Freiheit der Meinungsäußerung zu verteidigen. Der Preis, der nach dem sowjetischen Physiker und

politischen Dissidenten Andrej Sacharow benannt ist, wird vom Europäischen Parlament seit 1988

an Personen oder Organisationen verliehen, die einen bedeutenden Beitrag zum Kampf für die

Menschenrechte oder für Demokratie geleistet haben.

9593/15 hm/cat 135
DG C 2B LIMITE DE
2014 wurde der Preis an Denis Mukwege verliehen, einen Arzt aus dem östlichen Teil der

Demokratischen Republik Kongo, der sich auf die Behandlung der Folgen sexueller Gewalt

spezialisiert hat. Die medizinische Behandlung, die er in dem von ihm gegründeten Panzi-Hospital

anbietet, wird durch psychologische Behandlung und durch die Vermittlung von Fertigkeiten

ergänzt, so dass die Gewaltopfer in der Region nach ihrer Genesung in der Lage sind, ihren

Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Verleihung des Preises an Dr. Mukwege erfuhr hohe politische

und mediale Aufmerksamkeit. Das Programm im Europäischen Parlament, das sich einschließlich

der Preisverleihung über drei ganze Tage erstreckte, umfasste Treffen mit dem Präsidenten des

Europäischen Parlaments, mit dem AFET-, dem DEVE- und dem DROI-Ausschuss, mit der AKP-

Delegation und mit den Fraktionen. Zu den weiteren offiziellen Treffen zählte eine Diskussion mit

der neuen Hohen Vertreterin. Die Verleihung des Preises für 2014 an Dr. Mukwege war auch eine

Bekräftigung des Engagements des Parlaments in Fragen im Zusammenhang mit der Gewalt gegen

Frauen und insbesondere mit der Lage von Frauen in bewaffneten Konflikten als Folgemaßnahme

und in Umsetzung der wegweisenden Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates, deren Annahme

sich 2015 zum 15. Mal jährt.

2014 hat die Konferenz der Präsidenten des Parlaments, die den Gewinner des Sacharow-Preises

kürt, beschlossen, auch zwei andere Kandidaten zur Preisverleihung im November einzuladen,

nämlich die ukrainische NRO EuroMaidan und einen Vertreter der inhaftierten aserbaidschanischen

Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus. Eine Ad-hoc-Delegation, die auf Vorschlag der

Konferenz der Präsidenten des Parlaments die inhaftierte Endrundenteilnehmerin Leyla Yunus

besuchen sollte, konnte diesen Besuch 2014 nicht durchführen. Ende des Jahres war Frau Yunus

immer noch im Gefängnis. Das Parlament hat ihren Fall weiterhin aufmerksam verfolgt.

9593/15 hm/cat 136
DG C 2B LIMITE DE
2008 wurde der Sacharow-Preis um das Netzwerk der Sacharow-Preisträger ergänzt, dem frühere

Preisträger angehören. 2014 wurden mehrere Veranstaltungen organisiert, um dem Sacharow-Preis

und dem Engagement des Parlaments für die Menschenrechte mehr öffentliche Wahrnehmung zu

verschaffen. So wurden 2014 in sechs EU-Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den

Informationsbüros des EP und in den USA in Zusammenarbeit mit dem Verbindungsbüro des

Parlaments in Washington Sacharow-Vorträge organisiert. Sacharow-Preisträger und Mitglieder des

Europäischen Parlaments nahmen an diesen öffentlichen Debatten teil, die in einigen Fällen von

Universitäten mitausgerichtet und in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie

Unicef durchgeführt wurden, um das Bewusstsein für Menschenrechte überall in der Welt zu

stärken. Sacharow-Preisträger nahmen auch zum zweiten Mal hintereinander an dem vom EAD

veranstalteten jährlichen EU-NRO-Forum teil. Das Netzwerk der Sacharow-Preisträger hat 2014

eine dreitägige Veranstaltung in Form des Eine-Welt-Filmfestivals ausgerichtet, mit öffentlichen

Filmvorführungen und Debatten im Parlament unter Beteiligung von EU-Abgeordneten und

Sacharow-Preisträgern, anderen EU-Interessenträgern, Regisseuren und Journalisten; im Publikum

saßen dabei bis zu 200 Personen.

Dank des Netzwerks der Sacharow-Preisträger und der kontinuierlichen Beobachtung durch

Dienststellen des Parlaments konnte rasch auf Situationen wie das Berufsverbot für die iranische

Anwältin und Preisträgerin Nasrin Sotoudeh reagiert und die Kampagne für den Aufruf zur

Freilassung des entführten syrischen Sacharow-Preisträgers Razan Zaitouneh lanciert werden.

Preisträger waren verfügbar für Anhörungen des EP und für Treffen mit dem EAD, sie empfingen

EP-Delegationen, die ihre Länder besuchten, und sie konnten von EU-Delegationen vor Ort in

Anspruch genommen werden. So unterrichtete die nigerianische Preisträgerin Hauwa Ibrahim die

EU-Delegation in Abuja über die Suche nach den Mädchen, die von Boko Haram in Chibok

entführt worden waren.

9593/15 hm/cat 137
DG C 2B LIMITE DE
Länder- und regionenspezifische Themen

9593/15 hm/cat 138
DG C 2B LIMITE DE
Länder- und regionenspezifische Themen
I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer
Die Werte, auf die sich die EU gründet, sind in den Kopenhagener Kriterien verankert,

insbesondere Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte sowie die Bedeutung

einer funktionierenden Marktwirtschaft. Die Kommission hat in den letzten fünf Jahren darauf

hingearbeitet, die Glaubwürdigkeit der Erweiterungspolitik weiter zu erhöhen sowie greifbare und

nachhaltige Ergebnisse zu erzielen, nicht nur bei Reformen in Grundsatzbereichen wie etwa

Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, sondern auch in den Bereichen der Reform der öffentlichen

Verwaltung und der wirtschaftspolitischen Steuerung.

Die Erweiterungsstrategie 2014-201539 verdeutlicht die wichtigsten Herausforderungen, die den

Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern bevorstehen. Eines der Hauptaugenmerke wird

auf die notwendige Verbesserung der Funktionsfähigkeit und der Unabhängigkeit der Justiz sowie

auf die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität gelegt, indem u.a. im Hinblick

auf Ermittlungen, Strafverfolgungen und rechtskräftige Urteile in solchen Fällen überzeugende

Ergebnisse erzielt werden. Bezüglich der Grundrechte stellt die Kommission fest, dass sie zwar

weitgehend im Gesetz verankert sind, jedoch Handlungsbedarf bei der Sicherstellung ihrer

vollständigen Einhaltung in der Praxis besteht. Im Bereich des Rechts auf freie Meinungsäußerung

und der Pressefreiheit bestehen noch Bedenken; weitere Anstrengungen sind erforderlich zum

Schutz der Rechte von Angehörigen von Minderheiten sowie zur Bekämpfung von Diskriminierung

und Feindseligkeit gegenüber gefährdeten Gruppen, auch aus Gründen der sexuellen Ausrichtung.

Außerdem muss noch mehr für die Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern, für den Kampf

gegen häusliche Gewalt und für die Unterstützung behinderter Menschen getan werden.

Genauso bedeutsam ist es für diese Länder, das reibungslose Funktionieren des institutionellen

Rahmens zum Schutz der Grundrechte sicherzustellen und ein günstiges Umfeld für

zivilgesellschaftliche Organisationen zu schaffen, um so die politische Verantwortung zu stärken

und mehr Verständnis für Reformen in Rahmen des Beitritts zu erreichen. Die Kommission begrüßt

es, dass die Beitrittsländer sich bald als Beobachter an der Arbeit der Agentur der EU für

Grundrechte beteiligen können.
39 http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-strategy-paper_de.pdf

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-strategy-paper_de.pdf
9593/15 hm/cat 139
DG C 2B LIMITE DE
Albanien
Bei zwei wichtigen Projekten, die über das IPA-Jahresprogramm 2013 finanziert werden, geht es

um die allgemeine Modernisierung des Justizwesens bzw. um Menschenrechte. So werden zum

einen im Rahmen der EU-Hilfsmission für das Justizwesen (EURALIUS IV – 4 Mio. EUR) Rat

und Sachkenntnisse bereitgestellt, um die Effizienz der Justiz im Hinblick auf die konkrete

Durchsetzung von nationalen und internationalen Menschenrechtsvorschriften sowie im Hinblick

auf die Sicherstellung eines wirksamen Schutzes von Missbrauchsopfern zu steigern. Zum anderen

werden durch ein Partnerschaftsprojekt (in Höhe von 1 Mio. EUR) im Bereich des Strafvollzugs

international beispielhafte Verfahren eingeführt für den Umgang mit Straftätern, die ein hohes

Risiko darstellen oder selbst gefährdet sind – einschließlich psychisch gestörter Inhaftierter.

Im Rahmen der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft laufen gegenwärtig zehn Projekte in

verschiedenen Bereichen zum Schutz der Menschenrechte in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. EUR.

Diese Projekte werden vorwiegend von lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft mit folgender

Zielsetzung durchgeführt: i) Verbesserung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus über

unabhängige Informationsquellen; ii) Integrationsförderung für Angehörige von Minderheiten,

besonders Roma; iii) Überwachung der Einhaltung von Grundrechten in Hafteinrichtungen;

iv) Unterstützung von benachteiligten Gruppen beim Zugang zur Justiz und v) Förderung einer

opferorientierten Justiz und eines Täter-Opfer-Ausgleichs für Jugendliche.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-albania-progress-report_en.pdf

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-albania-progress-report_en.pdf
9593/15 hm/cat 140
DG C 2B LIMITE DE
Bosnien und Herzegowina

Im Jahr 2014 war die Finanzhilfe aus dem IPA ausgerichtet auf eine Verbesserung der Systeme des

Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung für Kinder (von UNICEF durchgeführtes Projekt in

Höhe von 0,5 Mio. EUR), auf die Angleichung der Rechtsvorschriften an das Übereinkommen der

Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (1 Mio. EUR aus dem IPA-

Programm 2011) und auf die sozioökonomische Stärkung von rund 260 Minenopfern und deren

Familien im Rahmen des Hilfsprojekts für Minenopfer (1 Mio. EUR). Bei einem Projekt in Höhe

von 2,5 Mio. EUR, zu dem auch die Bereitstellung von 152 Wohneinheiten zählt, geht es um die

sozioökonomische Integration der Roma. Ähnliche Maßnahmen und der Bau von weiteren

140 Wohneinheiten sollen im Umfang von 2,5 Mio. EUR neu ausgeschrieben werden. Die

Bereitstellung fester Unterkünfte und andere Maßnahmen für schutzbedürftige Rückwanderer und

Binnenvertriebene werden über das Projekt zur Durchführung einer Rückkehrstrategie nach

Anhang VII finanziert (7 Mio. EUR), das gemeinsam mit dem UNHCR verwaltet wird.

Gegenwärtig laufen 26 aus dem EIDHR finanzierte Projekte mit einem Gesamtumfang von

5 Mio. EUR. Diese Projekte beziehen sich vor allem auf den Schutz von Minderheiten

einschließlich Roma, auf die Unterstützung und den Schutz von lesbischen, schwulen, bi-, trans-

und intersexuellen Personen (LGBTI), auf die Rechte von Kindern, Frauen und Menschen mit

Behinderung sowie auf die Rehabilitierung und Wiedereingliederung von Opfern von Folter und

Gewalt. Im November 2014 wurde eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im

Umfang von 1 Mio. EUR veröffentlicht.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-bosnia-and-herzegovina-

progress-report_en.pdf

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-bosnia-and-herzegovina-progress-report_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-bosnia-and-herzegovina-progress-report_en.pdf
9593/15 hm/cat 141
DG C 2B LIMITE DE
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Im Jahr 2014 wurden mit den meisten der 14 auf Vertragsbasis vergebenen Förderprojekten, die

über die nationale IPA-Mittelausstattung (in Höhe von 1,5 Mio. EUR) finanziert wurden,

Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten unterstützt, insbesondere für benachteiligte

Gruppen, Opfer häuslicher Gewalt und Aktivitäten im Rahmen des Jahrzehnts der Integration der

Roma. Darunter waren insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, zur

Förderung des Grundschulbesuchs von Roma-Kindern und zur Einrichtung eines Rates zur

Gleichstellung der Geschlechter im Land. Bei sechs Projekten im Rahmen der IPA-Fazilität zur

Förderung der Zivilgesellschaft (in Höhe von 1 Mio. EUR) sollte die aktive Teilnahme der

Zivilgesellschaft an öffentlichen und mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Zusammenhang

stehenden Politikstrategien unterstützt werden.

Elf aus dem EIDHR finanzierte Förderprojekte (in Höhe von 1,2 Mio. EUR) wurden mit dem Ziel

durchgeführt, unabhängige Medien zu unterstützen, das Vertrauen in die Demokratie durch die

Anregung einer demokratische Debatte zu stärken, die kostenlose Rechtshilfe zu fördern, zu einem

integrierten, inklusiven und nichtdiskriminierenden Bildungsmodell beizutragen (Mozaik), die

soziale Integration und die Entwicklung von behinderten Kindern in vier Gemeinden zu fördern und

Menschen mit Behinderung zu unterstützen.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-the-former-yugoslav-republic-

of-macedonia-progress-report_en.pdf (EN)

Island40
Island hat weiterhin die Grundrechte und Grundfreiheiten garantiert. Es wurde keine Unterstützung

im Rahmen von IPA in diesem Bereich geleistet.
40 Aufgrund einer Entscheidung der Regierung Islands sind die Beitrittsverhandlungen seit Mai 2013 ausgesetzt.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-the-former-yugoslav-republic-of-macedonia-progress-report_en.pdf%20(EN)
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-the-former-yugoslav-republic-of-macedonia-progress-report_en.pdf%20(EN)
9593/15 hm/cat 142
DG C 2B LIMITE DE
Das Kosovo*41
Durch ein vom Europarat durchgeführtes Projekt im Umfang von 1 Mio. EUR wurde der

Kapazitätsaufbau für das Amt des Bürgerbeauftragten und die Zivilgesellschaft fortgesetzt. Im April

2014 wurde ein Partnerschaftsprojekt (finanziert über IPA 2011) aus der Taufe gehoben, dessen

Ziel die Bekämpfung von Homophobie und Transphobie ist, und zwar durch Sensibilisierung und

Schulung verschiedenster Akteure sowie durch die Bildung strategischer Partnerschaften mit

Organisationen der Zivilgesellschaft zur Gewährung rechtlicher und psychologischer Beratung. Die

Schwerpunkte der laufenden IPA-Projekte (in Höhe von 1,5 Mio. EUR bzw. 0,6 Mio. EUR) waren

die Bereitstellung sozialer Dienste für Menschen mit Behinderung, vor allem für Kinder mit

Behinderung, sowie Gerechtigkeit für Kinder. Vier weitere Projekte (die sich auf etwa 3 Mio. EUR

beliefen) hatten den Schutz und die Förderung der Rechte von Personen, die Minderheiten

angehören, zum Gegenstand. Im Jahr 2014 gab es insgesamt 15 laufende oder neu gestartete

Projekte im Rahmen der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft, die Dialog, Zusammenarbeit

und Partnerschaften zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft stärken sollten.

Elf aus dem EIDHR 2011 und 2012 finanzierte Projekte wurden auch 2014 noch von der

Zivilgesellschaft weitergeführt. Bei diesen Projekten ging es um die Fähigkeit von

schutzbedürftigen Gruppen, stärker für ihre Interessen einzutreten, um die Verbesserung der

Beziehungen zwischen verschiedenen Gemeinschaften und ethnischen Gruppen mittels kultureller

Aktivitäten, um die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft sowie um die Rechte von

LGBTI und Behinderten. Ende 2014 hat das EU-Büro fünf weitere, aus dem EIDHR 2013

finanzierte Projekte (in Höhe von etwa 1 Mio. EUR) vergeben, die u.a. die Unterstützung von

Frauenorganisationen sowie die Verbesserung der politischen Vertretung und Teilhabe der Roma,

Aschkali und Kosovo-Ägypter zum Ziel haben.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-kosovo-progress-report_en.pdf
41 *Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der

Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur
Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-kosovo-progress-report_en.pdf
9593/15 hm/cat 143
DG C 2B LIMITE DE
Montenegro
Im Jahr 2014 wurden acht IPA-Projekte im Bereich Menschenrechte durchgeführt, bei denen es u.a.

um soziale Eingliederung, dauerhafte Möglichkeiten für binnenvertriebene Roma, Gleichstellungs-

fragen, die Rehabilitation Drogensüchtiger sowie die Unterstützung des Bürgerbeauftragten und des

Verfassungsgerichts bei der Durchsetzung von Menschenrechtsstandards ging. Für diese

IPA-Projekte wurden insgesamt 8,3 Mio. EUR über einen Zeitraum von vier Jahren bereitgestellt.

Außerdem hat die EU 2014 aus dem EIDHR im Rahmen des länderspezifischen Förderprogramms

sieben Projekte mit insgesamt 0,9 Mio. EUR gefördert. Das Spektrum dieser sieben Projekte reicht

von der sozialen Integration der Roma, der Verhinderung von Misshandlungen in Hafteinrichtungen

durch eine Reform der Rehabilitierung und Resozialisierung bis hin zu Rechten von Behinderten,

Maßnahmen für stärkeres Vertrauen in den Wahlprozess sowie anderen Menschenrechtsfragen.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-montenegro-progress-

report_en.pdf

Serbien
Die EU hat 2014 vier Projekte im Gesamtumfang von 16,5 Mio. EUR im Rahmen des

IPA-Programms fortgesetzt, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung sowie die

Verbesserung der Lage von schutzbedürftigen Personen, einschließlich Roma, Flüchtlingen und

Binnenflüchtlingen, betrafen. Im Rahmen der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft 2013

wurden 22 Zuschüsse im Gesamtwert von 2,4 Mio. EUR an zivilgesellschaftliche Organisationen

gewährt. Neu finanzierte Projekte zur Korruptionsbekämpfung sollen für mehr Transparenz im

öffentlichen Dienst sorgen, Einzelpersonen und Gruppen unterstützen, die am stärksten der

Diskriminierung ausgesetzt sind, sowie die Kooperation zwischen Serbien und Kosovo durch

Kultur-, Medien- und Jugendinitiativen fördern.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-montenegro-progress-report_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-montenegro-progress-report_en.pdf
9593/15 hm/cat 144
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat in Serbien 18 von zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführte Projekte mit

insgesamt 1,2 Mio. EUR aus dem EIDHR-Haushalt für 2013 gefördert. Diese Projekte hatten im

wesentlichen den Schutz von Minderheiten, Gleichstellungsfragen, Kinderrechte, die Rechte von

Asylbewerbern und die Rechte von Behinderten zum Gegenstand.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20140108-serbia-progress-report_en.pdf

Türkei
Als wichtigste Prioritäten für die Türkei wurden im Länderstrategiepapier 2014-2020 (IPA-II-Hilfe)

der Reformbedarf und der notwendige Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Rechtsstaatlichkeit

und der Grundrechte ermittelt. Im Rahmen des IPA-Programms 2014 sollen Maßnahmen im

Bereich der Justiz zu mehr Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Effizienz und besserer Verwaltung

führen. Weitere Maßnahmen des Programms im Bereich der Grundrechte tragen zur Unterstützung

wichtiger Institutionen (Parlament, Anwaltskammer, Türkische Agentur für Menschenrechte) und

zur Stärkung der zivilen Aufsicht interner Sicherheitskräfte bei.

Abgesehen von der IPA-Unterstützung wurden 2014 aus dem EIDHR-Instrument 55 Projekte

gefördert, die darauf abzielten, die Arbeit der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Menschenrechte

zu unterstützen, die unter anderem folgende Aspekte betraf: den Schutz von Menschenrechts-

verteidigern, die Rechte von LGBTI, die Rechte der Frau (einschließlich der politischen Teilhabe

von Frauen und der Verhütung von Gewalt gegen Frauen), Flüchtlinge und Asylbewerber, den

Schutz von Minderheiten, Religionsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und kulturelle

Rechte.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-turkey-progress-report_en.pdf

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20140108-serbia-progress-report_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2014/20141008-turkey-progress-report_en.pdf
9593/15 hm/cat 145
DG C 2B LIMITE DE
Mehrländerförderung
Im Rahmen der Mehrländerförderung wurden Projekte aus IPA 2011 und IPA 2012 fortgesetzt.

Diese haben den Schutz von Minderheiten zum Gegenstand (3 Mio. EUR) und unterstützten gezielt

Roma-Gemeinschaften (3 Mio. EUR). Anfang des Jahres wurde mit der Durchführung eines neuen

regionalen Programms zur integrativen Bildung (4,6 Mio. EUR) begonnen. Zivilgesellschaftliche

Organisationen erhielten eine Mehrjahres-Mittelausstattung in Höhe von insgesamt 7,2 Mio. EUR

zur Unterstützung und zum Schutz der Rechte der Frau, der Volksgruppe der Roma, von Menschen

mit Behinderungen und von LGBTI sowie zur Förderung der Gleichberechtigung und

Gleichstellung der Geschlechter.

9593/15 hm/cat 146
DG C 2B LIMITE DE
II EWR- und EFTA-Länder

Norwegen
Da die EU und Norwegen ähnliche Menschenrechtsstandards anwenden, legt die EU den

Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit und den engen Dialog mit Norwegen im Hinblick auf

Menschenrechtsfragen in internationalen Organisationen (VN, Europarat, OSZE usw.) und in

bestimmten Ländern rund um die Welt. In Norwegen weist die EU bei öffentlichen Diplomatie- und

Informationsaktivitäten auf die Menschenrechte hin, um die weltweite Vorreiterrolle der EU

hervorzuheben.

Im September 2014 hat der Menschenrechtsrat die Ergebnisse der allgemeinen regelmäßigen

Überprüfung Norwegens angenommen. In der Erörterung wiesen die Delegationen auf das

uneingeschränkte Bekenntnis Norwegens hin, die Menschenrechte auf internationaler Ebene zu

fördern und zu schützen, und bekräftigten, dass der Bericht Norwegens Bereitschaft aufzeige, sich

Gedanken darüber zu machen, wie die Menschenrechte auf nationaler Ebene noch besser gefördert

und geschützt werden könnten, insbesondere zur Bekämpfung jeglicher Art von Diskriminierung.

Schweiz
Die EU steht mit der Schweiz in Zusammenarbeit und engem Dialog im Hinblick auf

Menschenrechtsfragen in internationalen Organisationen (VN, Europarat, OSZE usw.) und in

bestimmten Ländern rund um die Welt.

In der Schweiz weist die EU bei öffentlichen Diplomatie- und Informationsaktivitäten auf die

Menschenrechte hin, um die weltweite Vorreiterrolle der EU hervorzuheben.

Was die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rolle des Europäischen

Gerichtshofs für Menschenrechte betrifft, wird allgemein anerkannt, dass die Urteile des

Gerichtshofs die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts positiv beeinflusst haben,

wenn es um Menschenrechte und die Grundrechtecharta geht. Der Schweizerische Bundesrat nennt

in seinem Bericht zu 40 Jahren EMRK-Beitritt der Schweiz die Konvention einen zentralen

Baustein der europäischen Grundwertegemeinschaft; sie sei jedoch reformbedürftig. Allerdings

äußerte sich die Kritik an einzelnen unlängst gefällten Urteilen des Gerichtshofs in den aktuellen

Versuchen einer bedeutenden politischen Partei, den Vorrang des Landesrechts über das

Völkerrecht in der Schweizerischen Bundesverfassung festzuschreiben.

9593/15 hm/cat 147
DG C 2B LIMITE DE
Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino
Da die EU und Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino ähnliche Menschenrechtsstandards

anwenden, besteht zwischen der EU und diesen Ländern vor allem eine Zusammenarbeit im

Hinblick auf Menschenrechtsfragen in internationalen Organisationen (VN, Europarat, OSZE usw.).

Die EU nimmt ferner an der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtssituation

in diesen Ländern im Rahmen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen teil.

9593/15 hm/cat 148
DG C 2B LIMITE DE
III Europäische Nachbarschaftspolitik

Armenien
Welche Ziele die EU in Bezug auf die Menschenrechte und Demokratie im Rahmen ihrer

Beziehungen zu Armenien verfolgt, ist im Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit

zwischen der EU und Armenien (von 1999) und im ENP-Aktionsplan EU-Armenien (von 2006)

festgelegt. Danach dient unsere Zusammenarbeit der stetigen Verbesserung der Institutionen und

des Justizwesens, der Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, der Bekämpfung

der Korruption und der Stärkung der Zivilgesellschaft.

Die EU führt in unterschiedlichen Gremien und Formaten regelmäßig einen aktiven Dialog mit

Armenien, bei dem offen über alle heiklen Fragen gesprochen wird. Während des letzten

Menschenrechtsdialogs im Dezember 2014 hat die EU den vom Präsidenten der Republik Armenien

im Februar 2014 angenommenen Aktionsplan zur Umsetzung der Menschenrechtsstrategie begrüßt.

Dieser dient als Fahrplan für abgestimmte Maßnahmen der öffentlichen Einrichtungen, mit denen

Armenien seine internationalen Zusagen und Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte

erfüllen will. Allerdings wies die EU darauf hin, dass in dem Aktionsplan einige vorrangige

Bereiche nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, etwa die Angleichung an das VN-Überein-

kommen gegen Folter, das aktive und passive Wahlrecht und die Förderung der Frauenrechte.

Ferner hat die EU im Juni 2014 den Aktionsplan für Menschenrechte in einer gemeinsamen

Erklärung mit den VN, der OSZE und dem Europarat begrüßt, und Armenien hat zugesagt, die

darin enthaltenen Empfehlungen im Zuge der fortlaufenden Aktualisierung des Aktionsplans zu

befolgen.

Im Rahmen des Menschenrechtsdialogs wurde auch darüber gesprochen, dass die Mechanismen,

mit denen die Zivilgesellschaft Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen kann, verstärkt

werden müssen. Es gibt Anzeichen für Fortschritte, beispielsweise die Einrichtung eines

öffentlichen Rates für die Zivilgesellschaft, eines beratenden Gremiums, das Initiativen ergreifen

und Fragen vorlegen kann. Die EU hat über den British Council Unterstützung für die

demokratische Staatsführung in Armenien geleistet, und zwar mit dem Ziel, dauerhafte rechtliche

und finanzielle Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft zu schaffen und sie zu befähigen, an

Rechtsreformen mitzuwirken und ihre Interessen zu vertreten, sowie den Medienpluralismus zu

fördern.

9593/15 hm/cat 149
DG C 2B LIMITE DE
Damit die Reformen rechtzeitig vor den nächsten Wahlen durchgeführt werden, hat die EU

Armenien weiter dazu angehalten, die Empfehlungen, die das Büro für demokratische Institutionen

und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

(OSZE/BDIMR) nach der letzten Wahlrunde (2012-2013) insbesondere in Bezug auf den

rechtlichen Rahmen ausgesprochen hatte, zu befolgen. Gegen Jahresende hat die zentrale

Wahlkommission ein Paket von Gesetzgebungsvorschlägen vorgelegt. Die EU hat betont, dass

Chancengleichheit und die Teilhabe von Frauen auch im politischen Leben und auf den höheren

Verwaltungsebenen sichergestellt sein müssen. Sie unterstützt eine stärkere Beteiligung von Frauen

an der Entscheidungsfindung.

Anlass zur Sorge geben nach wie vor die Haftbedingungen sowie die Misshandlungen während der

Untersuchungshaft. Die EU hat die Anpassung der Haftbedingungen an die CPT-Standards weiter

unterstützt. Es gab einige begrenzte Fortschritte; so wurde im Einklang mit den CPT-Empfehlungen

ein Aktionsplan für die Reform des Strafvollzugs entwickelt und ein neues Gefängnis gebaut, dass

den CPT-Standards entspricht. Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Bewährungshilfe

in Armenien wurde mit den betroffenen Kreisen und der Zivilgesellschaft in öffentlichen Foren

diskutiert.

Des Weiteren hat die EU im Dialog mit Armenien unter anderem folgende Anliegen zur Sprache

gebracht: Armenien muss sicherstellen, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung geachtet wird,

und eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung erlassen, die die Rechte schutzbedürftiger

Bevölkerungsgruppen, etwa von Menschen mit Behinderung und von LGBTI-Personen schützt; es

muss geschlechtsspezifische Gewalt unterbinden und das Gleichstellungsgesetz wirksam umsetzen,

die Arbeit am Entwurf des Gesetzes über die Gewissens- und Religionsfreiheit zum Abschluss

bringen, die öffentliche Verwaltung weiter reformieren und insbesondere mehr für die

Korruptionsverhütung und -bekämpfung tun, und die Justiz- und Strafvollzugsreform verstärkt

vorantreiben und dafür sorgen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizwesen zunimmt.

Armenien hat sich zweifellos bemüht, Probleme bei den Menschenrechten in Angriff zu nehmen,

doch Hauptdefizit ist nach wie vor, dass die Reformen und Gesetze immer noch nicht verabschiedet

und ordentlich umgesetzt worden sind.

Nach den Angriffen auf Bürgerrechtler und Oppositionspolitiker vom Dezember hat die EU eine

Erklärung vor Ort abgegeben und eine effektive und unparteiische Untersuchung der Vorfälle

angemahnt.

9593/15 hm/cat 150
DG C 2B LIMITE DE
Auch 2014 hat die EU den strukturierten Dialog zwischen Zivilgesellschaft und Regierung

gefördert. So hat sie weiter regelmäßig Konsultationen mit der Zivilgesellschaft veranstaltet und ein

neues Projekt zur Reform des rechtlichen Rahmens und zur Förderung der Nachhaltigkeit durch

soziales Unternehmertum auf den Weg gebracht. Basisorganisationen werden wiederum über den

Europäischen Demokratiefonds unterstützt. Gemeinsam mit UNICEF hat die EU die

Deinstitutionalisierung von Kindern unterstützt. Kinder zählen nach wie vor zu den ärmsten

Bevölkerungsgruppen (36,2 %), wobei Kinder mit Behinderung in noch stärkerem Maße

armutsgefährdet sind.

Die EU hat die Verstärkung der Unabhängigkeit und Professionalität der armenischen Justiz weiter

in erheblichem Umfang unterstützt, und zwar über Budgethilfe und über ein gemeinsames Projekt

mit dem Europarat. Aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument hat sie eine Budgethilfe in

Höhe von 12 Mio. EUR für den Bereich der Menschenrechte gewährt, mit der die Umsetzung der

einschlägigen Rechtsvorschriften gefördert werden soll. Armenien erhält überdies Mittel aus dem

Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). Das EIDHR leistet weiter

einen Beitrag zum Demokratieaufbau und zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

und zwar in Form von Hilfen für den Schutz der Rechte von Frauen, jungen Menschen und

Flüchtlingen (insbesondere syrischen Armeniern), Rechtsstaatlichkeit und Bürgerjournalismus.

Aserbaidschan
Die Ziele der EU in Bezug auf die Menschenrechte sind im Abkommen über Partnerschaft und

Zusammenarbeit zwischen der EU und Aserbaidschan (von 1999) und im ENP-Aktionsplan EU-

Aserbaidschan (von 2006) festgelegt. Unter anderem will sie die Meinungs- und die

Versammlungsfreiheit stärken und eine funktionierende Zivilgesellschaft und die Achtung der

Rechtsstaatlichkeit sicherstellen.

In den letzten Jahren war in Aserbaidschan bei den Menschenrechten eine negative Entwicklung

festzustellen. Diese Entwicklung hat sich 2014 fortgesetzt und beschleunigt, wobei noch mehr

Menschen, auch prominente Menschenrechtsverteidiger, verfolgt oder inhaftiert wurden und der

Spielraum für die Zivilgesellschaft insgesamt weiter stark geschrumpft ist. Mit Blick auf den

geopolitischen Kontext hat die EU auf diese Entwicklungen mit deutlichen Worten reagiert und ihre

Befürchtungen in Bezug auf die Menschenrechte und Demokratie bei ihren Gesprächen mit

Aserbaidschan in unterschiedlichen Formaten, unter anderem bei Besuchen und Treffen auf hoher

Ebene und auf Arbeitsebene, zum Ausdruck gebracht.

9593/15 hm/cat 151
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat mehrere Erklärungen abgegeben, um insbesondere verfolgten Menschenrechts-

verteidigern beizustehen. In Erklärungen und in direkten Kontakten mit der Regierung hat sie

mehrere Fälle, etwa den von Dr. Leyla Ynus und ihres Mannes Arif Yunus, den des Rechtsanwalts

Rasul Jafarov, den von Hasan Huseynli und den der Journalistin Khadiya Ismayilova, zur Sprache

gebracht. Sie hat zudem ihre Bedenken gegen die Änderung der Rechtsvorschriften über NRO

vorgetragen. Überdies hat sie die Probleme bezüglich der Menschenrechte und der Zivilgesellschaft

in Aserbaidschan im Februar in einer Erklärung vor dem Ständigen Rat der OSZE angeprangert.

Etwas positiver fällt die Bilanz insofern aus, als im Oktober 2014 rund 80 Gefangene, darunter

mindestens vier Bürgerrechtler, begnadigt wurden, was die EU in einer Erklärung begrüßt hat. Am

31. Oktober hat sie zudem begrüßt, dass im Rahmen der Amnestie zum Jahreswechsel zehn

Bürgerrechtler aus der Haft entlassen wurden.

Auf der anderen Seite hat sie gegen die Razzia in der Redaktion des Senders Radio Free

Europe/Radio Liberty in Baku protestiert und Aserbaidschan aufgefordert, Maßnahmen zu

ergreifen, um das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in das Bekenntnis Aserbaidschans

zur Meinungsfreiheit und zu freien und unabhängigen Medien wiederherzustellen.

Die EU hat im Rahmen des Unterausschusses für Justiz, Freiheit, Sicherheit sowie Menschenrechte

und Demokratie mit Aserbaidschan regelmäßig einen Dialog über Menschenrechte geführt. Beim

letzten Treffen im Februar 2014 hat sie eine Reihe von Bedenken vorgebracht. Das nächste Treffen

sollte im November 2014 stattfinden, wurde jedoch auf Ersuchen Aserbaidschans verschoben.

Die Rahmenbedingungen für eine unabhängige Betätigung der Zivilgesellschaft haben sich deutlich

verschlechtert, nachdem die NRO-Gesetze zweimal – im Februar und November – geändert und die

Bestimmungen über die Registrierung und Finanzierung von NRO weiter verschärft worden waren.

Vor diesem Hintergrund hat die EU-Delegation in Baku ihren thematischen Dialog mit

Organisationen der Zivilgesellschaft fortgesetzt. Sie hat zudem für Beamte auf Dienstreise in

Aserbeidschan Ad-hoc-Briefings der Zivilgesellschaft organisiert, so auch für Präsident Barroso bei

seinem Besuch im Juni. Bei ihrem regelmäßigen politischen Dialog mit den aserbaidschanischen

Behörden hat sich die EU-Delegation aktiv für die Wiederaufnahme eines strukturierten Dialogs

zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft von Aserbaidschan eingesetzt; im Oktober 2014

wurde die gemeinsame Arbeitsgruppe für Menschenrechte (die ihre Arbeit 2008 eingestellt hatte)

mit Unterstützung des Europarates wieder eingesetzt.

9593/15 hm/cat 152
DG C 2B LIMITE DE
Angesichts der zunehmenden Zahl der Verhaftungen von Bürgerrechtlern hat das Europäische

Parlament im September 2014 eine Entschließung zur Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten in

Aserbaidschan verabschiedet.

Was die finanzielle Zusammenarbeit anbelangt, so hat die EU über die Fazilität zur Förderung der

Zivilgesellschaft (Europäische Nachbarschaftspolitik ) und das Europäische Instrument für

Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) den Schutz der Menschenrechte gefördert, wobei sie

Aufträge für 14 Projekte in Höhe von insgesamt 2,9 Mio. EUR vergeben hat. Allerdings konnten

die Tätigkeiten nicht in Angriff genommen werden, weil es an Vorschriften für die Durchführung

der geänderten NRO-Gesetze mangelte. Abgesehen von den oben erwähnten neu vergebenen

Projekten hat die EU-Delegation 21 Projekte im Bereich der Menschenrechte verwaltet. Des

Weiteren hat die EU Aserbaidschan im Rahmen von Programmen für den Kinderschutz, die

Stärkung der Stellung der Frau und die Förderung der Gleichstellung weiter finanzielle

Unterstützung gewährt.

Sie hat ferner Projekte zugunsten von Binnenvertriebenen finanziert, zum Beispiel die Einrichtung

von "Bildungsklubs" für Frauen. In diesen Klubs können Angehörige der Zielgruppen, zu denen

auch Binnenvertriebene zählen, Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben oder verbessern, etwa

Englisch- und EDV-Kenntnisse, Fähigkeiten der modernen Präsentation/Interviewtechniken oder

betriebswirtschaftliche Kenntnisse.

Belarus
2014 war die Lage in Belarus in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, der

Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grundsätze weiter besorgniserregend. Im Oktober hat

der Rat der EU nach der jährlichen Überprüfung die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis

zum Oktober 2015 verlängert, denn weder waren alle politischen Gefangenen freigelassen, noch

waren diejenigen, die freigelassen worden waren, rehabilitiert worden; zudem hatte sich die Lage in

Belarus, was die Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen

Grundsätze anbelangt, nicht wesentlich verbessert.

9593/15 hm/cat 153
DG C 2B LIMITE DE
Auch 2014 gab es keinen Menschenrechtsdialog; der erste und bislang einzige hat 2009

stattgefunden. Die EU hat mehrfach ihren Willen bekräftigt, dass sie ihre Politik des kritischen

Engagements gegenüber der belarussischen Regierung fortsetzen will. Die EU-Delegation und die

EU-Mitgliedstaaten haben sich weiter für die unverzügliche Freilassung und Rehabilitierung aller

politischen Gefangenen, eine Beendigung der Schikanen gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und

der Opposition und gegen Menschenrechtsverteidiger eingesetzt. Die EU hat weiterhin Bedenken

hinsichtlich der Medienfreiheit; sie nahm Kenntnis von der Bewertung des OSZE-Beauftragten für

Medienfreiheit, der 2014 Belarus besuchte. Gegenüber den Vertretern unabhängiger Medien gab es

anhaltende Einschüchterungsversuche, die gegen Ende des Jahres noch zunahmen.

Die EU legte eine Resolution zur Verlängerung des Mandats des VN-Sonderberichterstatters zur

Lage der Menschenrechte in Belarus vor, die der VN-Menschenrechtsrat am 27. Juni

verabschiedete.

Ein erster positiver Schritt war die Freilassung des politischen Gefangenen Ales Bialiatski im Juni.

Die EU hat diese wichtige Geste der belarussischen Regierung in ihrer Erklärung vom 21. Juni

gewürdigt. Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, hat sich am 1. Juli

in Brüssel mit Bialiatski getroffen; bei dieser Gelegenheit hat er unterstrichen, dass sich die EU

weiter dafür einsetzen wird, dass die übrigen politischen Gefangenen in Belarus freigelassen

werden und sämtliche bürgerlichen und politischen Rechte zurückerhalten.

Ein weiterer positiver Schritt war, dass die belarussische Regierung gemeinsam mit den VN und

dem Europarat eine Konferenz über nationale Menschenrechtsinstitutionen veranstaltet hat, auf der

ihr die nötige Hilfe bei dem im Zuge der 2010 durchgeführten allgemeinen regelmäßigen

Überprüfung empfohlenen Aufbau einer Menschenrechtsinstitution zugesichert wurde. Die EU hat

die Konferenz unterstützt und daran teilgenommen.

9593/15 hm/cat 154
DG C 2B LIMITE DE
Die EU-Delegation und die Mitgliedstaaten haben die Lage bei den Kommunalwahlen vom

23. März von unabhängigen Organisationen vor Ort beobachten lassen.

Die EU hat am 16. Mai in einer Erklärung ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass vor

der Eishockey-Weltmeisterschaft im Mai in Belarus Dutzende Vertreter der Zivilgesellschaft und

von Oppositionsorganisationen drangsaliert, willkürlich festgenommen und inhaftiert worden sind,

und die Behörden nachdrücklich aufgefordert, diese Aktionen unverzüglich zu beenden und alle zu

Unrecht inhaftierten Personen freizulassen und alle Vorwürfe gegen sie fallen zu lassen.

Die EU hat die drei Hinrichtungen, die im Berichtszeitraum stattgefunden haben, verurteilt, und

zwar in ihrer Erklärung vom 22. April zur Hinrichtung von Pavel Selyun, der im Juni 2013 zum

Tode verurteilt worden war, in ihrer Erklärung vom 14. Mai zur Hinrichtung von Hryhoriy

Yuzepchuk, der im April 2013 zum Tode verurteilt worden war, und in ihrer Erklärung vom 5.

November zur Hinrichtung von Aliaksandr Hrunou, der im April 2014 zum Tode verurteilt worden

war. Dabei hat sie jeweils bekräftigt, dass sie die Todesstrafe, die sich unter keinen Umständen

rechtfertigen lasse, ablehnt, und Belarus, das einzige Land in Europa, in dem die Todesstrafe noch

verhängt wird, eindringlich ermahnt, "sich einem weltweiten Moratorium der Vollstreckung der

Todesstrafe als einem ersten Schritt auf dem Weg zur generellen Abschaffung der Todesstrafe

anzuschließen".

Die EU-Delegation vor Ort hat Opfern von Menschenrechtsverletzungen auf vielfältige Weise

geholfen und beigestanden. Der Delegationsleiter hat ein Abendessen für Familien politischer

Gefangener veranstaltet und an einer Fernsehsendung über die Lage und Rechte von Flüchtlingen

teilgenommen. Am 11. Februar hat die EU-Delegation an der Auftaktveranstaltung zu einem

Projekt mitgewirkt, mit dem die Integration von ehemaligen Häftlingen in Belarus gefördert werden

soll; zudem hat sie Gespräche zwischen Menschenrechtsverteidigern, den EU-Missionsleitern und

der Gruppe "Menschenrechte" der EU-Mitgliedstaaten organisiert. Sie hat ferner Prozessen gegen

Oppositionelle, Vertreter der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsaktivisten beigewohnt,

beispielsweise den Prozessen gegen Bandarenka und Rubtsov.

9593/15 hm/cat 155
DG C 2B LIMITE DE
Was die finanzielle Zusammenarbeit betrifft, so wurden im Rahmen des Europäischen

Nachbarschaftsinstruments 5,5 Mio. EUR zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und der

unabhängigen Medien bereitgestellt (die betreffende Ausschreibung wurde 2014 veröffentlicht).

Weitere 2 Mio. EUR wurden im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und

Menschenrechte (EIDHR) für gezielte Tätigkeiten im Bereich der Menschenrechte bereitgestellt.

Organisationen der Zivilgesellschaft haben weiter EIDHR-Mittel erhalten. Nach einem Aufruf zur

Einreichung von Vorschlägen für EIDHR-Projekte zur Unterstützung der Menschenrechte und der

Demokratie in Belarus (für ein Auftragsvolumen von insgesamt 565 000 EUR) wurden mehrere

Vorhaben zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Rechtsstaatlichkeit ausgewählt.

Die EU hat ein Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren (2013-2014) zur Abschaffung der

Todesstrafe in Belarus finanziert, das darauf ausgerichtet war, die Meinung und das Bewusstsein

der Öffentlichkeit in Bezug auf die Todesstrafe zu beeinflussen, um die Kräfte, die für eine

Abschaffung sind, zu stärken. Die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten haben das Projekt

unterstützt, indem sie in ihren Gebäuden Plakate gegen die Todesstrafe aufgehängt haben.

9593/15 hm/cat 156
DG C 2B LIMITE DE
Georgien
Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft unterhält die EU zunehmend enge Beziehungen zu

Georgien, so dass am 27. Juni 2014 das Assoziierungsabkommen EU-Georgien unterzeichnet

werden konnte. Beide Seiten wenden das Abkommen seit dem 1. September 2014 vorläufig an.

Die EU und Georgien haben Menschenrechts- und Demokratiefragen mehrfach erörtert, so auch bei

dem Menschrechtsdialog EU-Georgien, der im Juni 2014 in Tiflis stattfand. Die Gespräche

konzentrierten sich auf wichtige Bereiche, die hauptsächlich die Förderung der Rechtsstaatlichkeit,

die Justizreform und die Strafverfolgung, die Wahlen, die Rechte von Personen, die Minderheiten

angehören, und die Beseitigung von Diskriminierungen betrafen. Auch die Lage der

Menschenrechte in Abchasien und Südossetien einschließlich der Rechte der Binnenvertriebenen

wurde erörtert.

Die Kommunalwahlen vom Juni 2014 entsprachen nach Erkenntnissen der EU weitgehend den

internationalen Standards, wobei es einen echten Wettbewerb zwischen den politischen Kräften

gab. Sorge bereitet allerdings nach wie vor die Einschüchterung und Gewalt während des

Wahlkampfs. Die Rahmenbedingungen für die Medien haben sich verbessert, und unter den

führenden Rundfunksendern herrscht inzwischen ein größerer Pluralismus. Die EU hat nicht nur

gemeinsam mit dem UNDP die Vorbereitung der Wahlhelfer unterstützt, sondern auch eine

verstärkte Berichterstattung in den Medien vor den Kommunalwahlen und die Wahlbeobachtung

durch NRO in von Minderheiten bewohnten Gebieten gefördert.

Die EU hat fortlaufend einen politischen Dialog mit den georgischen Partnern geführt und ihnen

Beratung und Hilfe geboten; diese Kombination hat zu greifbaren Ergebnissen geführt. Hierzu

zählen der Rückgang der Überbelegung und der Todesfälle in den Gefängnissen, auch wenn die

Strafverfolgungsbehörden für Misshandlungen nach wie vor kaum zur Verantwortung gezogen

werden, die Verabschiedung eines Arbeitsgesetzbuchs, das den IAO-Mindestnormen entspricht,

obwohl es immer noch keine effizienten Arbeitsaufsichtsverfahren gibt, die stärkere Einbeziehung

der Zivilgesellschaft bei politischen Entscheidungen, die Justizreform, die für eine größere

Unabhängigkeit der Gerichte sorgen dürfte, die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes

im Jahr 2014 und der stetige Ausbau der Kapazitäten im Amt des Bürgerbeauftragen – eine

wichtige Voraussetzung für die Visaliberalisierung.

9593/15 hm/cat 157
DG C 2B LIMITE DE
Die Rolle der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsbehörden, die weiter zu wenig transparent und

ohne ausreichende demokratische Kontrolle arbeiten, gehört zu den Problemen, die von der EU

gegenüber Georgien weiter angesprochen wurden. Im Dezember 2014 wurde die institutionelle

Reform der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Ein Sprecher der Hohen Vertreterin Ashton hat im Juli

zwei Erklärungen zu den Ermittlungen gegen den ehemaligen Bürgermeister von Tiflis Ugulava

und den ehemaligen Präsidenten Saakshvili abgegeben. Anlass zur Sorge waren auch die Verstöße

gegen die Unschuldsvermutung und die wiederholten Berichte über Einschüchterungsversuche im

Verlauf der Ermittlungen. Zudem sind die illegale Überwachung und der unzureichende

Datenschutz nach wie vor ein Problem.

Während der ersten Tagung des Assoziationsrates am 17. November wurden viele dieser Fragen

erörtert. Insbesondere forderte die EU Georgien auf, für eine angemessene Gewaltenteilung zu

sorgen, die Reformen im Justizwesen fortzusetzen und gegen die politisch motivierte

Rechtsprechung vorzugehen, indem es die strikte Einhaltung eines ordnungsgemäßen Verfahrens

gewährleistet und frühere Verstöße wirksam und glaubwürdig ahndet.

Das Europäische Parlament hat am 17. Dezember anlässlich der Ratifizierung des

Assoziierungsabkommens EU-Georgien durch das EP eine Entschließung verabschiedet. Darin

unterstreicht es, dass Georgien deutliche Fortschritte bei den Reformen und bei der Stärkung der

Beziehungen zur EU erzielt hat. In der Entschließung werden die Bemühungen der georgischen

Behörden im Bereich demokratischer Reformen, einschließlich der Bewältigung der Justizreform,

gewürdigt und betont, dass allen Hinweisen auf Verletzungen der Menschenrechte angemessen und

vollständig nachgegangen werden müsse; jegliche Strafverfolgung müsse jedoch transparent,

verhältnismäßig und unter Ausschluss jeglicher politischen Motivation sowie streng nach

ordnungsgemäßen Gerichtsverfahren erfolgen.

9593/15 hm/cat 158
DG C 2B LIMITE DE

Die EU hat für die Reformen umfangreiche Finanzhilfen bereitgestellt, unter anderem in Form von

Budgethilfe, Zuschüssen (etwa für das Amt des Bürgerbeauftragten und EIDHR-Projekte) sowie

gemeinsamen Maßnahmen mit internationalen Organisationen wie dem Europarat, dem VN-

Entwicklungsprogramm und UNICEF. Hervorzuheben ist hier das mit drei Mio. EUR ausgestattete

Projekt "Menschenrechte in Gefängnissen", das mit dazu beigetragen hat, dass die Sterblichkeitsrate

in den Gefängnissen dramatisch abgenommen hat (von 132 Todesfällen im Jahr 2011 auf 27 im

Jahr 2014). Im Juni ist ein neues, von der EU mit 1,2 Mio. EUR finanziertes Projekt zur

Unterstützung des Verfassungsgerichts angelaufen. Zu den Sondermaßnahmen, mit denen Georgien

und die Republik Moldau 2014 unterstützt wurden, zählen die Genehmigung des mit 10 Mio. EUR

ausgestatteten Projekts " Menschenrechte für alle", mit dem die Umsetzung des nationalen

Aktionsplans für Menschenrechte insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Minderheiten und

die Beseitigung von Diskriminierungen, das Recht auf Privatsphäre, Arbeitnehmerrechte, Kontrolle

der Strafverfolgungsbehörden und auf sonstige schutzbedürftige Gruppen gefördert werden soll.

Diese Mittel werden zusätzlich zu den geplanten 50 Mio. EUR Budgethilfe für das Justizwesen

gewährt. Der Sonderberater der EU für Verfassungs- und Rechtsreformen und Menschenrechte,

Thomas Hammarberg, hat der georgischen Regierung am Ende seiner Amtszeit im Juni 2014

weitere Maßnahmen empfohlen.

Republik Moldau
Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft unterhält die EU zunehmend enge Beziehungen zur

Republik Moldau, so dass im Juni 2014 das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der

Republik Moldau unterzeichnet werden konnte, das von der Republik Moldau unverzüglich im Juli

ratifiziert wurde und seit dem 1. September 2014 in Teilen vorläufig angewandt wird. Das

Abkommen enthält eine Reformagenda für die Republik Moldau, die auf zentralen Werten, wie

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, fußt.

Das Europäische Parlament hat zur Beobachtung der Parlamentswahlen vom 30. November eine

Wahlbeobachtungsmission entsandt, die in die OSZE/BDIMR-Mission eingebunden war. In einer

Erklärung hat die EU die Parlamentswahlen in der Republik Moldau begrüßt und auf die

vorläufigen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der OSZE/BDIMR-Mission verwiesen, wonach

es bei diesen Wahlen eine Vielzahl politischer Alternativen gegeben habe und dass sie im Großen

und Ganzen gut organisiert worden seien. Allerdings stellte die EU auch fest, dass der Ausschluss

eines Wahlkandidaten kurz vor dem Wahltag in Anbetracht des Zeitpunkts und der Umstände

Fragen aufwerfe.

9593/15 hm/cat 159
DG C 2B LIMITE DE
Auch 2014 hat die EU bei unterschiedlichen Anlässen Gespräche mit der Republik Moldau über

Menschenrechtsfragen geführt, wobei es in erster Linie um Fragen wie Justizreform und

Bekämpfung von Diskriminierungen ging. Beim jährlichen Menschenrechtsdialog im April in

Brüssel kam es zu einem freimütigen Meinungsaustausch über Fragen wie Meinungs- und

Medienfreiheit, Bekämpfung von Diskriminierungen und Minderheitenrechte sowie Bekämpfung

von Straflosigkeit und Misshandlungen einschließlich Entschädigung der Opfer. Im November

wurden diese Gespräche beim jährlichen Treffen der Menschenrechtsexperten aus der EU und der

Republik Moldau, an dem auch die VN, die OSZE und der Europarat teilnahmen, fortgesetzt. Dabei

hat die EU die Vertreter der Republik Moldaus auch aufgefordert, die Empfehlungen, die bei der

letzten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ausgesprochen worden waren, uneingeschränkt zu

befolgen, bevor das Land 2016 zum zweiten Mal überprüft wird.

Als Fortsetzung des Menschenrechtsdialogs hat die EU im Juni in Chisinau im Rahmen von TAIEX

(Instrument für technische Hilfe und Informationsaustausch) ein Seminar über die

Deinstitutionalisierung von Kindern mit Behinderung finanziert und organisiert.

Zu den positiven Entwicklungen zählte 2014 die förmliche Einsetzung eines Anwalts

(Beauftragten) für die Psychiatrie und einer für Beschwerden über Diskriminierungen im

Gesundheitswesen zuständigen Kommission im Gesundheitsministerium. Im April 2014 wurde das

Gesetz über die nationale Menschenrechtsinstitution geändert, so das es jetzt transparente Verfahren

für die Ernennung des Menschenrechtsbeauftragten gibt. Die Gemeinschaft der lesbischen,

schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI) hat im Mai in Chisinau eine Pride-

Parade veranstaltet, gegen die erstmals nicht geklagt worden war und die von der Polizei wirksam

geschützt wurde. Alle diese Entwicklungen sind von der EU aktiv unterstützt und im Nachhinein

gewürdigt worden.

Im Jahresverlauf hat die EU ihren Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft fortgesetzt

und diese beispielsweise am 13. November bei einem Vorbereitungstreffen vor der jährlichen

Gesprächsrunde der Menschenrechtsexperten angehört.

9593/15 hm/cat 160
DG C 2B LIMITE DE
Was die finanzielle Zusammenarbeit betrifft, so wurden über die Fazilität zur Förderung der

Zivilgesellschaft im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments und

aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) 2014 fünf neue

Projekte finanziert, bei denen es um die Bekämpfung von Diskriminierungen, die Rechte

schutzbedürftiger Gruppen (von älteren Personen, Kindern, Roma, Menschen mit Behinderung) und

die Rechte des Kindes geht.

Während des Berichtszeitraums hat die EU die Reformen der Republik Moldau im Bereich der

Justiz und Strafverfolgung durch Umsetzung der Reformstrategie für den Justizsektor 2011-2016

und des zugehörigen Aktionsplans sowie durch umfangreiche Budgethilfe und Maßnahmen der

technischen Unterstützung weiter gefördert. Dennoch kommt es noch immer zu Verzögerungen bei

der Durchführung dieser wichtigen Reformen, einschließlich insbesondere bei der Reform der

Generalstaatsanwaltschaft. Es herrscht Korruption, durch die der Zugang der Bürger zur Justiz

eingeschränkt wird.

Ukraine
Zu den wichtigsten politischen Prioritäten der EU in Bezug auf die Ukraine zählen die Justizreform,

die Achtung der Grundfreiheiten, das Recht auf freie und faire Wahlen sowie Maßnahmen gegen

willkürliche Verhaftungen und Folter und gegen Diskriminierungen.

Angesichts der vielen Probleme, mit denen sich die Ukraine 2014 konfrontiert sah, galt die

Aufmerksamkeit der EU, was die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten anbelangt,

allerdings in erster Linie dem gewaltsamen Vorgehen gegen friedliche Demonstranten während der

Euromaidan-Revolution, der Lage auf der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim und dem

aktuellen Konflikt in Teilen der Regionen Donezk und Luhansk.

9593/15 hm/cat 161
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat auf das äußerst brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten im November 2013

sofort reagiert. Während der Proteste haben die EU-Delegation und die EU-Mitgliedstaaten ihre

Tätigkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte intensiviert. So wurde ein Kanal für eine flexible

Koordinierung zwischen der EU-Delegation und dem Personal der Botschaften der

EU-Mitgliedstaaten eingerichtet, um die Überprüfungen vor Ort abzustimmen und Informationen

über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in Echtzeit auszutauschen. Zu den Tätigkeiten

zählten hauptsächlich die Beobachtung von Demonstrationen und friedlichen Versammlungen

sowie von Gerichtsverhandlungen gegen inhaftierte Demonstranten, wobei das Augenmerk

insbesondere willkürlichen Inhaftierungen und Fällen von Folter galt, Kontakte zu den Anwälten

und Familien von willkürlich inhaftierten Personen sowie Besuche in Krankenhäusern, in denen

verletzte Demonstranten medizinisch versorgt wurden, und in Krankhäusern und anderen

Einrichtungen, in denen inhaftierte Demonstranten behandelt wurden.

Die EU-Mitgliedstaaten haben zudem mit ihrem konsularischen Netz und mit ihren Besuchen in

Dnipropetrowsk und Tscherkassy, wo besonders brutal gegen die Protestierenden vorgegangen

wurde, entscheidend zur Beobachtung der Lage außerhalb Kiews beigetragen.

Während der Proteste haben die EU-Staats- und Regierungschefs und auch die Hohe Vertreterin

Ashton sämtliche bilateralen Kontakte mit den ukrainischen Behörden genutzt, um ihre Besorgnis

in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte zum Ausdruck zu bringen und eine Lösung für die

Krise anzumahnen, die auf der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruht.

Auch die EU-Staats- und Regierungschefs und die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben während

der Krise entsprechende Erklärungen abgegeben. Die Hohe Vertreterin und das

Kommissionsmitglied Füle haben bei ihren Besuchen stets mit Vertretern der Zivilgesellschaft

einschließlich Menschenrechtsverteidigern und mit verletzten Demonstranten und Polizisten in

Krankenhäusern gesprochen.

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DG C 2B LIMITE DE
Der Leiter der EU-Delegation hat den Oppositionsführer Jurij Luzenko, der bei einer

Auseinandersetzung mit Polizeibeamten zusammengeschlagen worden war, im Krankenhaus

besucht; zudem hat er den Bürgerrechtler Dmytro Bulatow besucht, der am 23. Januar 2014 entführt

und äußerst brutal gefoltert worden war. Die Mitgliedstaaten haben sich abgestimmt, damit Bulatow

regelmäßig – auch von Botschaftern – im Krankenhaus besucht wurde, bis er das Land verlassen

durfte und die Behörden von ihren ursprünglichen Plänen, ihn zu inhaftieren, Abstand genommen

hatten. Die Diplomaten der EU-Delegation haben gemeinsam mit ihren Kollegen von den

Botschaften der EU-Mitgliedstaaten den Bürgerrechtler Igor Lutsenko, der entführt und schwer

misshandelt worden war, im Krankenhaus besucht.

Die Ukraine hat am 17. April 2014 eine Erklärung abgegeben, in der sie die Zuständigkeit des

Internationalen Strafgerichtshofes für Ereignisse, die zwischen dem 21. November 2013 und dem

22. Februar 2014 stattgefunden haben, anerkennt. Die EU hat diese Erklärung begrüßt und die

Ukraine weiter aufgefordert, die internen Verfahren für die Ratifizierung des IStGH-Statuts

abzuschließen, wie dies im Assoziierungsabkommen EU-Ukraine, das im Juni 2014 unterzeichnet

wurde und inzwischen vorläufig in Kraft getreten ist, vorgesehen ist. Sie hat begrüßt, dass der

Europarat ein internationales Beratungsgremium eingesetzt hat, das die Ermittlungen der

ukrainischen Behörden zu den gewalttätigen Vorfällen zwischen dem 30. November 2013 und dem

21. Februar 2014 und zu den Ereignissen vom 2. Mai 2014 in Odessa überwacht.

Die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols sowie die Aktivitäten der illegalen

bewaffneten Gruppen und die Aggression russischer Streitkräfte in den Regionen Donezk und

Luhansk stellten die EU vor einige Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte. Sie hat auf

das russische Vorgehen auf der Halbinsel Krim mit aller Deutlichkeit reagiert, wobei sie die

rechtswidrige Annexion verurteilt und eine Reihe von Maßnahmen, auch restriktive Maßnahmen,

beschlossen hat, um ihrer Forderung nach Wahrung der Souveränität und territorialen Integrität der

Ukraine Nachdruck zu verleihen.

9593/15 hm/cat 163
DG C 2B LIMITE DE
Sie hat weiter zu erkennen gegeben, dass sie für die Rechte der Krimtartaren eintritt. In seinen

Schlussfolgerungen vom 20. Oktober 2014 zur Ukraine hat der Rat der EU die Verschlechterung

der Menschenrechtslage auf der Halbinsel und insbesondere die Verfolgung und Einschüchterung

der Krimtartaren verurteilt.

Vor dem Hintergrund des eskalierenden Konflikts in Teilen der Regionen Donezk und Luhansk

haben die EU-Staats- und Regierungschefs alle Beteiligten aufgefordert, nach einer dauerhaften

politischen Lösung für die Krise zu suchen, und zwar auf Grundlage der uneingeschränkten

Achtung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine. Sie haben unterstrichen, dass alle

Menschenrechtsverletzungen unabhängig und transparent untersucht und die

Täter vor Gericht gestellt werden müssen. In diesem Zusammenhang hat die EU die Arbeit der

Sonderbeobachtermission der OSZE, die in der gesamten Ukraine – auch im Konfliktgebiet –

eingesetzt ist, sowie die Ukraine-Mission des OHCHR der Vereinten Nationen, die monatlich über

die Menschenrechtslage in der Ukraine einschließlich der von Russland rechtswidrig annektierten

oder von illegalen bewaffneten Gruppen kontrollierten Gebiete Bericht erstattet, konsequent

unterstützt.

Am 3. Juli 2014 hat der Sprecher der Hohen Vertreterin Ashton die Einschüchterungskampagne und

Gewalttätigkeiten gegen Journalisten, zu denen es infolge der Kampfhandlungen der illegalen

bewaffneten Gruppen in Donetsk und Luhansk gekommen war, verurteilt. Am 17. Juli 2014 hat er

seine Besorgnis zum Ausdruck gebracht, dass der ukrainische Militärpilot Nadija Sawtschenko nach

Russland entführt und dort inhaftiert worden war.

Nach dem Abschuss der MH17 im Juli hat der Europäische Rat eine sofortige und eingehende

Untersuchung gefordert.

9593/15 hm/cat 164
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Die Delegationen des Europäischen Parlaments haben Beobachter zu den Präsidentschaftswahlen

am 25. Mai 2014 und zu den Parlamentswahlen am 16. Oktober 2014 entsandt. Nach den

Parlamentswahlen vom Oktober haben die Präsidenten der Kommission und des Europäischen

Rates die vorläufige Einschätzung des OSZE-ODIHR zur Kenntnis genommen; danach waren die

Wahlen ein wichtiger Schritt für die Bestrebungen der Ukraine, demokratische Wahlen im Einklang

mit ihren internationalen Verpflichtungen fest zu verankern. In seinen Entschließungen (vom

17. Juli und 17. September) hat das Europäische Parlament u.a. dazu aufgerufen, der hauptsächlich

von den Separatisten, Söldnern und regulären russischen Streitkräften ausgehenden systematischen

Beschneidung der Menschenrechte eine Ende zu setzen und ein Antidiskriminierungsgesetz zu

verabschieden, das europäischen Standards entspricht.

Der jährliche Menschenrechtsdialog EU-Ukraine im Rahmen des Unterausschusses für Justiz,

Freiheit und Sicherheit fand am 2. Juli 2014 in Kiew statt und bot Gelegenheit für einen offenen

Meinungsaustausch über alle Menschenrechtsfragen, etwa über die Durchführung von

Strafverfolgungsmaßnahmen im Konfliktgebiet und das Recht auf ein faires Verfahren, die

Bekämpfung von willkürlicher Inhaftierung und Folter und die Bekämpfung von Diskriminierungen

einschließlich Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechts-

identität. Die EU forderte die Ukraine unter anderem auf, mutmaßliche Menschenrechts-

verletzungen während der Euromaidan-Proteste gründlich und effektiv zu untersuchen, einen

Rechtsrahmen zu verabschieden, der die Versammlungsfreiheit nach internationalen Standards

regelt, für mehr Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse bei den Medien zu sorgen und

die Arbeit an einer umfassenden Antidiskriminierungsgesetzgebung abzuschließen.

Die neue Regierung und der Präsident befürworten zudem eine Reform der Strafverfolgungs-

behörden, unter anderem mit dem Ziel die Menschenrechtsstandards zu verbessern. Auch die

Beratende Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors, die den Auftrag hat, die

ukrainischen Behörden bei der Reform des ukrainischen zivilen Sicherheitssektors zu unterstützen,

berücksichtigt die Menschenrechte bei ihrer Arbeit.

Die EU hat zur Kenntnis genommen, dass die ukrainischen Behörden gemäß dem Präsidialerlass

vom 15. Oktober eine Menschenrechtsstrategie und in einem zweiten Schritt einen Aktionsplan für

Menschenrechte annehmen wollen.

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Angesichts der schwierigen Menschenrechtslage aufgrund des Konflikts in der Ostukraine hat die

EU Finanzhilfen im Rahmen des Programms "Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale

Behörden" (2 Mio. EUR für Maßnahmen im Jahr 2015) und der Fazilität zur Förderung der

Zivilgesellschaft im Rahmen der Nachbarschaftspolitik (2 Mio. EUR aus dem Budget des

Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments) bereitgestellt. Überdies beschloss sie

als Reaktion auf die wirtschaftliche und politische Krise 2014 eine Sondermaßnahme für die

Ukraine im Wert von 365 Mio. EUR, wovon 10 Mio. für die Förderung der Rolle der

Zivilgesellschaft bei der Überwachung des Reformprozesses bestimmt waren (bilaterale Hilfen).

Die EU stimmt ihre Maßnahmen mit dem Europäischen Fonds für Demokratie ab.

Die Durchführung von rund 20 EIDHR-Projekten in der Ukraine, bei denen es unter anderem um

die Wahlrechte, die Reform der Prozesskostenhilfe, die Bekämpfung von Diskriminierungen und

Maßnahmen gegen Misshandlung und Folter ging, wurde fortgesetzt. Im März 2014 wurden die

Mittel um 630 000 EUR aufgestockt, so dass vier zusätzliche Projekte finanziert werden konnten.

Bei diesen Projekten ging es um unabhängige Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe und

Outreach-Maßnahmen in den Medien während der Wahlen vom Mai und Oktober, um die

Überwachung der Menschenrechtslage auf der Krim und in der Region Luhansk sowie um

Rechtshilfe für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Binnenvertriebene.

Mit dem Stabilitäts- und Friedensinstrument hat die EU die Entsendung von zusätzlichen BDIMR-

Beobachtern und der internationalen ENEMO-Beobachtungsmission zu den Präsidentschafts- und

Parlamentswahlen unterstützt; diese haben für mehr Transparenz bei den Wahlen in der Ukraine

gesorgt.

Ägypten
Auch 2014 hat die EU die Menschenrechtslage in Ägypten aufmerksam verfolgt und sowohl vor als

auch nach der Wahl von Präsident Al-Sisi Ende Mai, die in einer Atmosphäre stattfand, die von

starker politischer Polarisierung, parteiischer Berichterstattung in den Medien und einem

begrenzten Spielraum für abweichende Meinungen gekennzeichnet war, mit der Regierung im

Kontakt gestanden. Die EU entsandte eine Wahlbeobachtungsmission zur Beobachtung der

Parlamentswahl. Aufgrund der äußeren Umstände konnte die Mission ihr langfristiges

Beobachter-Mandat nicht vollständig erfüllen. In dem Bericht über die Wahlbeobachtungsmission

wird der Schluss gezogen, dass die Präsidentschaftswahl unter Einhaltung geltenden Rechts in

einem Umfeld durchgeführt wurde, das hinter den Verfassungsgrundsätzen zurückbleibt.

9593/15 hm/cat 166
DG C 2B LIMITE DE
Insgesamt hat sich das Menschenrechtsumfeld, insbesondere was die Versammlungs-,

Vereinigungs-, Meinungs- und Medienfreiheit anbelangt, 2014 nicht verbessert. Die Vereinigungs-

und die Meinungsfreiheit wurden im Jahresverlauf sogar noch weiter beschnitten, nach Angaben

der Regierung aus Sicherheitsgründen. Zu den Maßnahmen gehörte, dass sich die NRO bis zum

10. November in ein Register eintragen mussten, wobei die Konsequenzen nach dem alten

restriktiven NRO-Gesetz aus dem Jahr 2002 ungewiss waren; ferner wurde das Strafgesetzbuch so

geändert, dass die Verwendung ausländischer Gelder für Tätigkeiten, die als gegen nationale

Interessen oder gegen die nationale Einheit gerichtet gelten, schwerer bestraft wird, was eine

stärkere Selbstzensur zur Folge hat. In seinen Schlussfolgerungen vom Februar hat der Rat

(Auswärtige Angelegenheiten) beklagt, "dass sich die Rahmenbedingungen für die Presse weiter

verschlechtern", und seine Besorgnis "über die sich verschlechternde Menschenrechtslage,

einschließlich der wahllosen Inhaftierung von politischen Gegnern und Aktivisten" zum Ausdruck

gebracht.

Bei den Untersuchungen zum gewaltsamen Tod mehrerer Hundert Protestteilnehmer im

Zusammenhang mit der Auflösung der Protestcamps in Kairo im August 2013 durch die

ägyptischen Sicherheitskräfte sind kaum Fortschritte erkennbar.

Positiv zu verzeichnen ist, dass im Januar über einen Volksentscheid eine fortschrittliche

Verfassung verabschiedet wurde, die die Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert und mehr

Rechte für Frauen sowie die Gleichstellung der Geschlechter vorsieht. Sie wird jedoch nach wie vor

nur unzureichend umgesetzt, vor allem im Hinblick auf die Menschenrechte. Überdies erlaubt sie,

dass Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt werden.

Es kam weiter – vor allem in den Universitäten – zu Protesten gegen die Regierung, gegen die der

Staat mit aller Schärfe vorging, wobei Tausende, hauptsächlich Islamisten, überwiegend wegen

Teilnahme an illegalen Demonstrationen und wegen Terrorismus verhaftet wurden. Prozesse gegen

Aktivisten und politische Gefangene wurden meist mit Verstößen gegen das restriktive

Demonstrationsgesetz begründet. Seine Änderung ist wiederholt angemahnt worden.

9593/15 hm/cat 167
DG C 2B LIMITE DE
Gegen einige unter den Tausenden von inhaftierten Regierungsgegnern wurden harte Urteile

verhängt, vor allem bei den drei Massenprozessen im März, April und Dezember, bei denen über

1.400 Angeklagte zum Tode verurteilt wurden, wobei Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der

Verfahren bestehen. Die EU gab mehrere Erklärungen ab, in der sie an die Justizbehörden

appellierte, die Rechte der Beklagten auf ein faires und zügiges Verfahren auf der Grundlage

eindeutiger Tatbestände und unabhängiger Ermittlungen zu gewährleisten, und betonte, dass die

Todesstrafe unmenschlich und daher grundsätzlich abzulehnen sei. Bei der Verfolgung von

Regierungsgegnern und Andersdenkenden gab es oft klare Defizite in Bezug auf ein rechtmäßiges

Verfahren; auch saßen die Betroffenen meist lange in Untersuchungshaft, ohne dass Anklage gegen

sie erhoben wurde. Im Juni 2014 wurden in Ägypten sieben Todesurteile vollstreckt, wodurch das

seit Oktober 2011 bestehende De-facto-Moratorium beendet wurde. Die EU brachte den

ägyptischen Behörden gegenüber ihre Bedenken zum Ausdruck.

Darüber hinaus wurden im Jahresverlauf immer wieder Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt.

Positiv ist, dass bei der Untersuchung der Fälle von gezielter sexueller Gewalt gegen Frauen

Fortschritte zu verzeichnen sind.

Zwar erhielten der nationale Menschenrechtsrat und die nationale Untersuchungskommission in

einigen Fällen Zugang zu den Gefängnissen, doch für lokale und internationale Organisationen

blieben diese in der Regel verschlossen. So durfte das IKRK keine ägyptischen Gefängnisse

besuchen.

Die EU hat im Juni im Menschenrechtsrat und im Oktober im Dritten Ausschuss der VN-

Generalversammlung ihre Besorgnis über die stete Verschlechterung der Situation in Ägypten zum

Ausdruck gebracht; Anzeichen hierfür waren die wahllosen Inhaftierungen und

unverhältnismäßigen Strafen sowie die Lage der Menschenrechtsverteidiger und NRO.

9593/15 hm/cat 168
DG C 2B LIMITE DE
Die Überprüfung Ägyptens durch die Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für die allgemeine

regelmäßige Überprüfung hat am 5. November 2014 stattgefunden. Dabei erteilten die

Mitgliedstaaten Ägypten im Wesentlichen folgende Empfehlungen: Ägypten muss die

Einschränkungen für die Meinungs-, Medien-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit durch

Überarbeitung der diesbezüglichen Gesetze aufheben, die Todesstrafe abschaffen, Folter und

Misshandlungen unterbinden, die von den Sicherheitskräften begangenen Menschenrechts-

verletzungen untersuchen, die Regeln eines ordnungsgemäßen Verfahrens einhalten und die

Frauenrechte fördern. Weitgehend einig sind sich die teilnehmenden Staaten, dass die neue

ägyptische Verfassung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Ägypten hat keine der

insgesamt 300 Empfehlungen sofort akzeptiert, aber versprochen, zu gegebener Zeit darauf zu

reagieren.

Der Sonderbeauftragte der EU für Menschenrechte hat Ägypten 2014 zweimal besucht, einmal im

Februar nach dem Verfassungsreferendum und einmal im Oktober vor der allgemeinen

regelmäßigen Überprüfung Ägyptens im Menschenrechtsrat. Dabei führte er mit hochrangigen

Regierungsvertretern, Vertretern von Menschenrechtsorganisationen und -mechanismen und von

Organisationen der Zivilgesellschaft ausführliche Gespräche über die Menschenrechtslage, wobei er

die Anliegen der EU vorbrachte. Während und nach seinen Besuchen hat der Sonderbeauftragte

bilateral und in multilateralen Gremien sondiert, wie Verbesserungen bei den Menschenrechten in

dem Land angestoßen und gefördert werden können, und einige Empfehlungen ausgesprochen, wie

das Engagement der EU in diesem Bereich in Zukunft aussehen könnte.

Die EU-Delegation verwaltet zur Zeit im Rahmen verschiedener Instrumente (EIDHR, NSA-DCI,

CSF-ENPI) 38 Finanzhilfen (11,2 Mio. EUR), mit denen speziell die Menschenrechte – in erster

Linie die Rechte von Frauen, Kindern, Migranten und Flüchtlingen – gefördert werden. Andere

Projekte betreffen die Verteidigung der Menschenrechte, die Verhinderung von Folter, die

Medienfreiheit, die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, die Bürgerbeteiligung und

den interkulturellen Dialog.

9593/15 hm/cat 169
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Israel
Bei ihren Beziehungen zu Israel setzte die EU im Bereich Menschenrechte und Demokratie vor

allem folgende Prioritäten: Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der internationalen

Menschenrechtsnormen, einschließlich der Pflichten Israels als Besatzungsmacht, Lage der

Minderheiten und Asylsuchenden, Rechte des Kindes und Erhaltung einer lebendigen

Zivilgesellschaft.

Sorge bereitete der EU insbesondere die Wiederaufnahme der Militäroperationen im Gazastreifen

im Sommer 2014, bei denen 2.100 Palästinenser, darunter mehr als 500 Kinder, und 73 Israelis ums

Leben kamen und viele Menschen verletzt und zahlreiche Privatgebäude und Infrastrukturen

zerstört wurden. Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) hat die Raketenangriffe der Hamas auf

Israel zwar verurteilt und den legitimen Anspruch Israels auf Selbstverteidigung anerkannt, aber

auch hervorgehoben, dass die Militäroperationen verhältnismäßig sein und mit dem humanitären

Völkerrecht in Einklang stehen müssen. Insbesondere hat die EU überprüft, über welche

Mechanismen Israel verfügt, um die Personen, die für die mutmaßlichen Verstöße gegen das

humanitäre Völkerrecht während der Operation "Protective Edge" in Gaza verantwortlich sind, zur

Rechenschaft zu ziehen.

Die EU hat Menschenrechtsfragen nicht nur bei ihren laufenden Kontakten mit den israelischen

Behörden thematisiert, sondern weiterhin in unterschiedlichen Formaten, unter anderem auch bei

einigen förmlichen politischen Dialogen mit Israel im Rahmen der ENP, Gespräche über

Menschenrechte geführt, bei denen alle heiklen Themen erörtert wurden.

9593/15 hm/cat 170
DG C 2B LIMITE DE
Bei dem jährlichen Treffen der informellen Arbeitsgruppe zu Menschenrechtsfragen im

November 2014 wurden folgende Fragen erörtert: Rechte der arabischen Minderheit (einschließlich

der Beduinen), Rechte des Kindes, Menschenrechte von Asylsuchenden, Verwaltungshaft und Lage

der palästinensischen Häftlinge in israelischen Gefängnissen sowie Untersuchung mutmaßlicher

Verstöße im Zuge von Militär- und Polizeioperationen und Rechenschaftspflicht der dafür

Verantwortlichen.

Die Asylpolitik im allgemeineren Sinne wurde zudem im Februar 2014 im Unterausschuss für

Migration, Gesundheit und soziale Angelegenheiten erörtert; dabei wurde über irreguläre Migration,

Migranten, die internationalen Schutz benötigen, sowie über Neuansiedlung und Rückkehr- und

Rückübernahmepolitik gesprochen. Im Mittelpunkt der Sitzung des Unterausschusses für Justiz und

Rechtsfragen standen unter anderem die Strafrechtspolitik und Verfahren der Urteilsfindung, die

Verhörpraxis, Gerichtsverfahren, Haftbedingungen und das Jugendstrafrecht. In der Sitzung des

Unterausschusses für politischen Dialog und Zusammenarbeit im Dezember 2014 wurden

Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit den Verpflichtungen Israels in den besetzten

Gebieten erörtert.

Des Weiteren fand im Oktober 2014 ein europäisch-israelisches Seminar über die Bekämpfung von

Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus statt, bei dem Maßnahmen und Instrumente

zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und insbesondere Antisemitismus

geprüft wurden.

Im Jahresverlauf hat die EU ihren Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft fortgesetzt und

regelmäßig Konsultationen über Fragen der Zusammenarbeit und politische Fragen und Schulungen

veranstaltet. Insbesondere hat die Delegation als Vorbereitung auf die Dialoge, bei denen die

Menschenrechte am meisten thematisiert werden (informelle Arbeitsgruppe und politischer Dialog)

eingehende Konsultationen mit israelischen NRO geführt.

Abgesehen von dem fünfzigtägigen bewaffneten Konflikt in Gaza gab es 2014 weitere wesentliche

Entwicklungen in Bezug auf die Menschenrechte, ein Thema, zu dem die EU Stellung genommen

hat, wobei sie auch künftig im Wege von regelmäßigen Erklärungen vor Ort und im Rahmen ihres

bilateralen und multilateralen Engagements ihre Besorgnis zum Ausdruck bringen wird; zu diesen

Entwicklungen zählen die Zunahme der Gewalt und der Spannungen im Westjordanland

einschließlich Ostjerusalems während des Sommers und die neuerliche Eskalation der Spannungen

im Herbst, vor allem in Jerusalem.

9593/15 hm/cat 171
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat vor allem über ihr EIDHR-Programm weiter Finanzhilfen gewährt, um die Rahmen-

bedingungen für Organisationen der Zivilgesellschaft zu verbessern und die Menschenrechte zu

fördern, den Rechten schutzbedürftiger Gruppen oder Minderheiten in Israel Geltung zu verschaffen

und dafür zu sorgen, dass das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte in den besetzten

palästinensischen Gebieten geachtet werden. 2014 gab es 36 laufende EIDHR-Projekte, und im

November 2014 wurde ein neuer Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.

Außerdem hat die EU-Delegation von Juli bis November die Durchführung des EIDHR-Programms

in Israel einer umfassenden Überprüfung unterzogen, die ergab, dass die geförderten Projekte

erfolgreich sind.

Palästina*42
Der ENP-Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde sieht die Errichtung eines palästinensischen

Staates vor, der auf Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte als Bestandteile einer

funktionierenden Demokratie gründet und über rechenschaftspflichtige Institutionen verfügt.

Das Engagement der EU in Palästina wird durch die politischen Rahmenbedingungen behindert;

diese haben sich durch die dramatische Zunahme der Spannungen und der Gewalt im

Westjordanland und in Ostjerusalem und den verheerenden bewaffneten Konflikt in Gaza, bei dem

über 2.100 Palästinenser und 73 Israelis ums Leben kamen, stark verschlechtert. Mehrere andere

negative Entwicklungen untergraben die Lebensfähigkeit eines künftigen palästinensischen Staates,

etwa der von Israel angekündigte Bau weiterer Siedlungen, Landenteignungen, das gewaltsame

Vorgehen der Siedler und Zerstörungen. Die EU hat zum Ausdruck gebracht, dass sie über all diese

Entwicklungen äußerst besorgt ist.

Im April haben Hamas und PLO ein neues Versöhnungsabkommen unterzeichnet, das im Juni zur

Bildung einer Regierung der nationalen Einheit führte. Die EU hat diese Regierungsbildung zwar

begrüßt, doch auch betont, dass uneingeschränkte demokratische Legitimität und dauerhafte

Institutionen nur dann wieder hergestellt werden können, wenn in ganz Palästina wirklich

demokratische Parlaments- und Präsidentschaftswahlen durchgeführt werden.
42 Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina zu verstehen und wird unbeschadet des

Standpunkts, den die Mitgliedstaaten jeweils in dieser Frage einnehmen, verwendet.

9593/15 hm/cat 172
DG C 2B LIMITE DE
Ebenfalls im April hat Präsident Abbas die Urkunden über den Beitritt zu 20 internationalen

Menschenrechts-, humanitären und diplomatischen Verträgen vorbehaltslos unterzeichnet; hierzu

zählen die sieben zentralen VN-Menschenrechtsübereinkommen, die vier Genfer Übereinkommen

und das Haager Übereinkommen von 1907. Diese Urkunden sind im Verlauf der nachfolgenden

Monate in Kraft getreten und gelten sowohl für das Westjordanland als auch für Gaza.

Im Januar hat Palästina einen nationalen Aktionsplan für die Menschenrechte verabschiedet, den es

in Absprache mit dem Amt des Hohen Kommissars der VN für Menschenrechte ausgearbeitet hatte.

Die EU hat mit der Palästinensischen Behörde in unterschiedlichen Formaten weiter Gespräche

über Menschenrechte und Demokratie geführt, so unter anderem im Unterausschuss für

Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit, der im November in

Brüssel getagt hat. Im Mittelpunkt standen dabei die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit, die

Bedingungen in palästinensischen Hafteinrichtungen und der Schutz von Frauenrechten sowie die

Reformen im Justizwesen und im Sicherheitssektor und ganz allgemein in der öffentlichen

Verwaltung. Die EU hat über sämtliche Fragen ausführlich mit der Zivilgesellschaft diskutiert.

Sie hat unparteiische Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger unterstützt, vor

allem indem sie bei ausgewählten Gerichtsverfahren Präsenz zeigte.

Sie hat weiter durch regelmäßige Erklärungen vor Ort ihre Sorge über die Anwendung der

Todesstrafe in Gaza zum Ausdruck gebracht, insbesondere auch darüber, dass im Sommer 25

Personen im Schnellverfahren hingerichtet worden sind. Die EU hat das De-facto-Moratorium für

die Todesstrafe im Westjordanland gewürdigt und gleichzeitig deren rechtliche Abschaffung

gefordert.

Sie hat versucht, ihre Ziele im Bereich der Menschenrechte durch erhebliche Finanzhilfen für die

Palästinensische Behörde und die Zivilgesellschaft und über die Arbeit der EUPOL COPPS zu

erreichen. Zudem hat sie weiter Reformen im Justizwesen, im Sicherheitssektor und auf dem Gebiet

der Rechtsstaatlichkeit unterstützt.

9593/15 hm/cat 173
DG C 2B LIMITE DE
Jordanien
Die Entwicklungen, die 2014 im Bereich der Menschenrechte stattgefunden haben, sind vor dem

Hintergrund der zunehmenden Spannungen und wachsenden Instabilität in der Region (vor allem in

Syrien und Irak aufgrund der Offensive von ISIL/Da'esh) zu sehen, die die politische Dynamik in

Jordanien insgesamt beeinflussen.

Die Führung ließ sich bei ihren Entscheidungen mehr und mehr von Sicherheitserwägungen leiten,

die die Regierung veranlassten, eine Reihe Gesetze zu verabschieden, etwa die Änderung des

Gesetzes über das Staatssicherheitsgericht, das Antiterrorgesetz, das Gesetz über die jordanische

Pressevereinigung, die im Großen und Ganzen legitimen Sicherheitsinteressen Rechnung tragen,

aber im Hinblick auf die Menschenrechte problematisch sind.

Vor diesem Hintergrund hat das Reformtempo in Politik und Verwaltung 2014 abgenommen, und

der Spielraum für politische Aktivisten, Zivilgesellschaft und Opposition ist deutlich kleiner

geworden, wozu auch gehört, dass sich die Voraussetzungen für die Freiheit der Meinungsäußerung

verschlechtert haben. Nachdem die Todesstrafe in Jordanien acht Jahre lang nicht mehr vollstreckt

worden war, sind am 21. Dezember elf zum Tode verurteile Personen hingerichtet worden, was die

EU als klaren und beklagenswerten Rückschritt kritisiert hat. Die Regierung hat dem Parlament eine

Reihe neuer Gesetze und Rechtsreformen vorgelegt, die Fortschritte waren jedoch gering und ihre

Wirkung dürfte potenziell begrenzt sein.

Sie hat betont, dass sie die Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen ablehnt, und

Jordanien aufgefordert, als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium zu

verhängen.

Ein Fortschritt ist, dass die Regierung beschlossen hat, Kindern von Frauen, die mit Ausländern

verheiratet sind, einige Privilegien zuzugestehen, wobei diese Privilegien jedoch in

Regierungserlassen festgeschrieben und nicht Bestandteil der permanenten Gesetzgebung sind.

9593/15 hm/cat 174
DG C 2B LIMITE DE
2014 war das erste Jahr nach der zweiten Runde der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

Jordaniens (Oktober 2013). Die Regierung hat sich bemüht, ihre in Genf gemachten Zusagen zu

erfüllen und insbesondere in den ersten Monaten des Jahres insofern eine gewisse positive Dynamik

entwickelt, als sie Menschenrechtsfragen mehr Beachtung geschenkt und die Zivilgesellschaft

eingebunden hat. Sie hat zudem einen Ausschuss unter Vorsitz des Justizministeriums eingesetzt,

der die Empfehlungen des Nationalen Zentrums für Menschenrechte überprüfen soll. Des Weiteren

hat sie im März einen Koordinator für Menschenrechte ernannt und angekündigt, dass sie einen

nationalen Menschenrechtsplan ausarbeiten will.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben weiter Kontakt zu den Behörden und zur Zivilgesellschaft

gehalten, unter anderem über die Arbeitsgruppe "Menschenrechte" vor Ort. Diese Gruppe hatte sich

darauf verständigt, sich 2014 vorrangig mit der Meinungsfreiheit (einschließlich der Nutzung des

Staatssicherheitsgerichts) und Frauen-/Gleichstellungsfragen zu befassen, d.h. mit den beiden

Bereichen, die im Zuge der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung von 2013 als absolut vorrangig

eingestuft wurden. Auch der Assoziationsrat EU-Jordanien hat betont, dass er den Menschenrechten

im Rahmen der bilateralen Beziehungen hohe Bedeutung beimisst und dass die politische

Meinungsfreiheit und der politische Spielraum geschützt werden müssen, und zwar insbesondere

durch ein neues Parteien- und Wahlgesetz, das die Meinungs-, Vereinigungs- und

Versammlungsfreiheit stärkt. Die EU hat zudem Jordanien aufgerufen, den Empfehlungen, die bei

der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ausgesprochen worden sind, weiter Folge zu leisten.

Vor Ort haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten auf gemeinsame Botschaften zu politischen

Reformen verständigt, was eine gemeinsame Sprachregelung bei zentralen Menschenrechtsfragen

einschließt. Außerdem enthält der Fortschrittsbericht EU-Jordanien eine Reihe von spezifischen

Empfehlungen, die im Einklang mit den Ergebnissen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

von 2013 überwiegend die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle

Staatsführung betreffen. Die jährliche Sitzung des Unterausschusses für Menschenrechte,

Staatsführung und Demokratie fand aus Tagesordnungsgründen 2014 nicht statt und wurde auf

März 2015 verschoben.

9593/15 hm/cat 175
DG C 2B LIMITE DE
Anlässlich des Tags der Menschenrechte, der mit dem 10. Jahrestag der EIDHR-Projekte in

Jordanien zusammenfiel, hat die EU-Delegation am 10. Dezember eine Veranstaltung organisiert.

Dabei wurden mehrere erfolgreiche jordanische EIDHR-Projekte vorgestellt und Vereinbarungen

über vier neue EIDHR-Projekte mit einer finanziellen Ausstattung von insgesamt 1,6 Mio. EUR

unterzeichnet, die in erster Line der Förderung der Gleichstellung und der Rechte der Frau dienen.

Des Weiteren hat die EU drei regionale Projekte unterstützt, die Folgendes zum Ziel haben:

Stärkung der Rolle von Frauenrechtsaktivistinnen und -aktivisten im Rahmen der Übergangsjustiz,

Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Stellung von Frauen und Veranstaltung von runden

Tischen mit Vertretern von Organisationen der Zivilgesellschaft, Regierungen und Gebern.

Libanon
Welche Ziele die EU in Bezug auf die Menschenrechte und Demokratie im Rahmen ihrer

Beziehungen zu Libanon verfolgt, ist im ENP-Aktionsplan EU-Libanon für 2013-2015 festgelegt,

der im Juni 2014 förmlich verabschiedet wurde. Die Entwicklungen im Bereich der

Menschenrechte standen 2014 im Zeichen der zunehmend spürbaren Auswirkungen der Krise im

benachbarten Syrien.

Überdies waren die nationalen Institutionen wie gelähmt. Die EU hat wiederholt betont, dass

Libanon die von seiner Verfassung vorgeschriebenen Fristen einhalten und Präsidentschafts- und

Parlamentswahlen abhalten müsse. Aufgrund der Untätigkeit der Institutionen wurden viele

dringende Reformen im Bereich der Menschenrechte, beispielsweise die Einstufung der Folter als

Straftatbestand und die Verabschiedung des nationalen Aktionsplans für Menschenrechte durch das

Parlament, nicht vorangetrieben.

9593/15 hm/cat 176
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat ihren regelmäßigen politischen Dialog über Menschenrechte und Demokratie mit den
libanesischen Behörden fortgesetzt: Neben mehreren bilateralen Treffen fanden im Oktober 2014
drei Sitzungen von Unterausschüssen im Rahmen der ENP statt. Es handelte sich um die
Unterausschüsse für Menschenrechte, Demokratie und Staatsführung, für Sozial- und
Migrationspolitik und für Justiz, Freiheit und Sicherheit. Im Oktober 2014 hat der VN-Ausschuss
gegen Folter einen Bericht mit dem Titel "Summary account of the result of the proceedings
concerning the inquiry in Lebanon" vorgelegt, in dem er zu dem Schluss kommt, dass Folter in
Libanon eine weit verbreitete Praxis ist und von den Streitkräften und Strafverfolgungsbehörden
routinemäßig angewendet wird. Die von dem Ausschuss in dem Bericht gezogenen
Schlussfolgerungen wurden von der EU insbesondere bei dem Menschenrechtsdialog im Oktober in
Beirut zur Sprache gebracht. Die libanesischen Behörden widersprachen diesen
Schlussfolgerungen, teilten jedoch mit, dass sie die betreffenden Stellen angewiesen hätten, in allen
einschlägigen Fällen zu ermitteln.

Hauptherausforderungen auf dem Gebiet der Menschenrechte waren 2014 in Libanon nach wie vor
die Verhütung von Folter und willkürlicher Inhaftierung, die Anpassung der Haftbedingungen an
internationale Standards, die Abschaffung der Todesstrafe (seit 2004 besteht ein Moratorium für
ihre Anwendung), die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Verbesserung der
Lebensbedingungen von Flüchtlingen, der Schutz von Migranten und anderen gefährdeten Gruppen
sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen.

Positiv zu verzeichnen ist, dass im April das Gesetz zum Schutz von Frauen und anderen
Familienmitgliedern vor häuslicher Gewalt verabschiedet wurde, das häusliche Gewalt gegen
Frauen, Zwangsbettelei, Zwangsprostitution, Vergewaltigung und Mord unter Strafe stellt. Hierfür
hatte sich die EU seit langem eingesetzt.

Hinsichtlich der Freiheit der Meinungsäußerung hat die EU aktiv mit der Zivilgesellschaft und
Menschenrechtsverteidigern zusammengearbeitet, und sie ist mit den zuständigen Behörden den
bekannt gewordenen Fällen von Einschüchterung nachgegangen. Vor den Sitzungen der ENP-
Unterausschüsse im Oktober 2014 haben Menschenrechtsorganisationen ihre Informationen
übermittelt.

Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, hat im Juni 2014 Libanon
besucht. Er hat zudem an der Verleihung des von der EU finanzierten Samir-Kassir-Preises für
Pressefreiheit teilgenommen, mit dem drei Journalisten (aus Ägypten, Tunesien und Syrien)
ausgezeichnet wurden.

9593/15 hm/cat 177
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Bei der Umsetzung der bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ausgesprochenen

Empfehlungen sind keine Fortschritte zu verzeichnen; die Vorbereitungen für eine zweite

Überprüfung im November 2015 sind bereits im Gange.

Mit insgesamt 3,5 Mio. EU wurden zwölf EIDHR-Projekte finanziert, und für den Justizsektor

wurden 22 Mio. EUR bereitgestellt.

Syrien
Wegen des Aufstands in Syrien, der im Frühjahr 2011 begann, und der eskalierenden Gewalt und

Menschenrechtsverletzungen der syrischen Regierung gegen seine eigenen Bürger hat der Rat die

bilateralen Kooperationsprogramme zwischen der EU und der syrischen Regierung ausgesetzt und

den Entwurf des ENP-Assoziierungsabkommens auf Eis gelegt.

Vor diesem Hintergrund hat die EU auch 2014 immer wieder ihre großen Sorge über die ständige

Verschlechterung der Menschenrechts- und Sicherheitslage in dem Land zum Ausdruck gebracht.

Sie hat die Gräueltaten, Menschenrechtsverletzungen und Missbräuche, die nach Berichten der

durch den Menschenrechtsrat eingesetzten Untersuchungskommission in Syrien insbesondere vom

Assad-Regime, aber auch von ISIL/Da'esh, der Al-Nusra-Front sowie von anderen terroristischen

Gruppen verübt worden sind, verurteilt. Dazu gehören der willkürliche Einsatz von Fassbomben,

Streumunition und chemischen Waffen durch die Regierungstruppen und die von der ISIL/Da'esh

verübten Grausamkeiten. Die EU versucht, dafür zu sorgen, dass sämtliche Urheber derartiger

Verstöße, bei denen es sich auch um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

handeln kann, zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Zusammenhang hat sie den

Sicherheitsrat erneut aufgerufen, den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in Syrien zu

befassen, und hat sich im März 2014 im Menschenrechtsrat für die Verlängerung des Mandats der

Untersuchungskommission eingesetzt.

Was die Präsidentschaftswahlen in Syrien anbelangt, so hat die EU erklärt, dass die Wahl vom

3. Juni 2014 nicht als wirklich demokratisch bezeichnet werden könne.

Sie hat Erklärungen abgegeben, in denen sie die entsetzlichen Menschenrechtsverstöße verurteilt.

Sie hat die Resolution des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung, in der die

Menschenrechtsverletzungen in Syrien an den Pranger gestellt werden, begrüßt. Sie hat ihre

Besorgnis angesichts der Fälle gewaltsamer Entführungen zum Ausdruck gebracht und die

unverzügliche Freilassung der Opfer verlangt.

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Das Europäische Parlament hat die Lage in Syrien und die Lage der syrischen Flüchtlinge sehr

aufmerksam verfolgt. 2014 hat es mehrere Entschließungen verabschiedet, eine zur Lage in Syrien

im Februar, eine zur Lage syrischer Flüchtlinge in den Nachbarländern im Mai und schließlich eine

zur Lage im Irak und in Syrien sowie zur IS-Offensive, einschließlich der Verfolgung von

Minderheiten, im September. Es hat zudem eine Plenardebatte über die belagerte syrische Stadt

Kobane/Ayn al-Arab abgehalten.

Große Sorge bereiten der EU nach wie vor die regionalen Auswirkungen des Konflikts, der auf die

Nachbarländer übergreifen könnte, und sie unterstützt die Nachbarländer in ihren Bemühungen,

dies zu verhindern, wie sie in dem Kommuniqué zum Abschluss der internationalen Syrien-

Flüchtlingskonferenz im Oktober in Berlin bekräftigt hat. Sie hat dazu aufgerufen, das humanitäre

Völkerrecht zu achten und den Schutz von Zivilpersonen und die Sicherheit der humanitären Helfer

zu gewährleisten. Mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte finanziert

sie einige Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Förderung der Menschenrechte und

für eine Verbesserung der Lage von Menschenrechtsverteidigern einsetzen.

Seit Mai 2011 unterliegt Syrien restriktiven Maßnahmen der EU, einschließlich eines

Waffenembargos, die in regelmäßigen Abständen durch neue Maßnahmen ergänzt werden. Die EU

wird an ihrer Politik festhalten und weiter Sanktionen gegen das Regime und seine Unterstützer

verhängen und durchsetzen, so lange die Unterdrückung andauert.

Tunesien
Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit sind Kernbestandteil des im April 2014 vereinbarten

Aktionsplans EU-Tunesien für eine privilegierte Partnerschaft.

Am 26. Januar 2014 hat Tunesien ein moderne, integrative und demokratische Verfassung

verabschiedet. Diese neue Verfassung bringt positive Veränderungen in Bezug auf die Meinungs-,

Versammlungs- und Religionsfreiheit, Frauenrechte (Geschlechtergleichstellung und Bekämpfung

von Diskriminierungen) sowie die Bekämpfung von Folter und Korruption, doch fehlt darin jegliche

Bezugnahme auf wichtige internationale Mechanismen, und an der Todesstrafe wird implizit

festgehalten. Jetzt geht es in erster Linie darum, dass die Gesetzgebungsagenda, die sich aus der

Verfassung ergibt, umgesetzt wird, dies gilt insbesondere für die geplanten Reformen im Justizwesen

und im Sicherheitssektor.

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Nach der Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes wurden am 26. Oktober 2014

Parlamentswahlen und einen Monat später – am 23. November 2014 – Präsidentschaftswahlen

abgehalten. Die EU-Wahlbeobachtungsmission (EOM) hat festgestellt, dass die Parlaments- und

Präsidentschaftswahlen offen, glaubwürdig, transparent und sicher durchgeführt und gut organisiert

worden sind. Unter anderem wurde ein hoher unabhängiger Wahlausschuss eingerichtet, und eine

neue hohe unabhängige Behörde für audiovisuelle Kommunikation hat die Berichterstattung in den

Medien während des Wahlkampfs gründlich überwacht.

Zudem wurden 2014 mehrere unabhängige Ausschüsse und Mechanismen für die Bereiche

Menschenrechte, Rechtspflege, Übergangsjustiz und Bekämpfung von Korruption und Folter

eingerichtet. Bei der Modernisierung des tunesischen Justizwesens hat es kaum Fortschritte gegeben.

Seit Verabschiedung der Verfassung haben die Behörden allerdings die Ausarbeitung neuer

Rechtsvorschriften über Militärjustiz, Haftbedingungen, Übergangsjustiz und

Korruptionsbekämpfung vorangetrieben. Die EU unterstützt das Engagement des Europarates in

Tunesien (mit 4,8 Mio. EUR) in den Bereichen Justiz, Korruption, Geldwäsche, Menschenrechte und

gemeinsame demokratische Werte in der Region.

Obwohl sich die Lage gebessert hat, sehen sich Frauen in Tunesien nach wie vor Diskriminierungen

ausgesetzt, was den Zugang zum Arbeitsmarkt, ihre politische Vertretung und ihre Teilhabe am

öffentlichen Leben und öffentlichen Ämtern betrifft. Die Gewalt gegen Frauen (auch die häusliche

Gewalt) ist nach wie vor sehr besorgniserregend. Im April 2014 hat Tunesien seine Vorbehalte gegen

das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

zurückgezogen, und im Oktober 2014 wurde die Arbeit an einem neuen Gesetz über Gewalt gegen

Frauen abgeschlossen.

Die Meinungs- und Medienfreiheit wurde im Großen und Ganzen verwirklicht, wird jedoch nach

einzelnen Fällen, die Anlass zur Sorge geben und bei denen zum Teil Gefängnisstrafen gegen

Journalisten und Blogger verhängt wurden, zur Zeit wieder überprüft. Die EU unterstützt tunesische

Medien über ein mit 10 Mio. EUR ausgestattetes Programm.

Des Weiteren wurde die Ausarbeitung eines neuen Migrationsgesetzes vorangetrieben, das die

Errichtung eines Amtes zur Bekämpfung des Menschenhandels vorsieht. Die EU engagiert sich

weiter für die Durchführung der im März 2014 geschlossenen Mobilitätspartnerschaft EU-Tunesien.

9593/15 hm/cat 180
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Was die Zusammenarbeit anbelangt, so erhält Tunesien Fördermittel aus mehreren EU-

Instrumenten (ENI), auch für die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (EIDHR-

Ausschreibung von Projekten im Umfang von 1 Mio. EUR), und aus der Fazilität zur Förderung der

Zivilgesellschaft (1 Mio. EUR). Themen der ausgewählten Projekte sind Wahlen, politische Debatte

und politische Bildung.

Der Beschluss 2011/72/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen

und Organisationen wurd im Januar 2014 um ein Jahr verlängert.

Algerien
Die jährliche Sitzung des Unterausschusses für politischen Dialog, Sicherheit und Menschenrechte

wurde 2014 zwar verschoben, doch standen die Menschenrechte auf der Tagesordnung des

Assoziationsrates EU-Algerien und des Assoziationsausschusses EU-Algerien und waren zudem

Gegenstand der Verhandlungen über den ENP-Aktionsplan. Die EU hat insbesondere ihre

Bedenken gegen das Vereinsgesetz von 2012 bekräftigt und für eine Normalisierung der Rolle der

algerischen Zivilgesellschaft in öffentlichen Angelegenheiten plädiert.

Bei den Präsidentschaftswahlen im April wurde Präsident Bouteflika zum vierten Mal für eine

fünfjährige Amtszeit gewählt. Die EU hat eine technische Wahlexpertenmission (EEM) entsandt,

die mehrere Empfehlungen ausgesprochen hat, so u.a. dass dringend eine unabhängige

Wahlkommission eingesetzt werden müsse und dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die

Transparenz und Rückverfolgbarkeit bei den Wahlen, vor allem was die Wählerregistrierung und

die Stimmenauszählung auf der den einzelnen Wahllokalen nachgelagerten Ebene betrifft, zu

verbessern. Nach Angaben der EEM wurden die meisten Empfehlungen, die von der EU-

Wahlbeobachtungsmission 2012 ausgesprochen worden waren, nicht befolgt. Überdies ist ein

Mitglied der algerischen Wahlbeobachtungskommission verfolgt worden, weil er in einem Bericht

öffentlich von Wahlbetrug gesprochen hat.

Nach dem Inkrafttreten des Vereinsgesetzes von 2012 im Januar 2014 haben Organisationen der

Zivilgesellschaft berichtet, dass die rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen für die

Ausübung der Vereinigungsfreiheit und für ihre Arbeit in Algerien immer restriktiver werden.

Außerdem hat die Regierung noch keinen Durchführungserlass für in Algerien tätige internationale

Organisationen verabschiedet. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Delegation ihren regelmäßigen

strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft, der alle drei Monate stattfindet, fortgesetzt.

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DG C 2B LIMITE DE
Obwohl der Notstand offiziell für beendet erklärt wurde, ist die Versammlungsfreiheit in der Praxis

in Algier nach wie vor eingeschränkt. Vor den Präsidentschaftswahlen hat die Regierung

zusätzliche Beschränkungen verhängt.

Was die Medienfreiheit anbelangt, so hat Algerien beschlossen, seinen audiovisuellen Sektor zu

öffnen, und arbeitet zur Zeit an einem Ethikrat für Mitarbeiter von Medien. Zudem wurde ein Fonds

zur Unterstützung von Journalisten staatlicher und privater Medien gegründet. Derweil befindet sich

ein Journalist seit über einem Jahr in Untersuchungshaft und wartet auf ein Gerichtsverfahren. Ein

Gericht in Ghardaia hat einen Mann zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt, weil er im

Internet Fotos veröffentlicht hatte, die Polizisten beim Ausrauben eines Geschäfts zeigen.

Menschenrechtsverteidiger vor Ort haben von Fällen berichtet, in denen Journalisten schikaniert

und eingeschüchtert worden sind. Die EU finanziert mit 7,3 Mio. EUR ein Programm zur

Unterstützung der algerischen Medien.

Die Flüchtlingslager in Tindouf, in denen Sahraouis leben, werden von der Polisario verwaltet, der

algerische Staat ist jedoch nach wie vor für die Achtung, den Schutz und die Erfüllung der

Verpflichtungen gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen verantwortlich.

Anlass zur Sorge geben Berichte, wonach Angehörige des öffentlichen Dienstes, die an Streiks oder

Protesten teilgenommen hatten, als Vergeltungsmaßnahme suspendiert oder entlassen und

Gewerkschaftler willkürlich verhaftet und verfolgt worden sind. Die EU und Algerien haben sich

auf ein Programm verständigt, das die Unabhängigkeit der Justiz stärken soll. Auch nimmt Algerien

am Euromed-Programm Justiz III teil. Die EU unterstützt darüber hinaus das algerische Zentrum für

juristische Forschung.

Der soziale Dialog ist ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich. In der Sitzung der Arbeitsgruppe für

soziale Angelegenheiten EU-Algerien hat die EU die Frage aufgeworfen, wie es um die

gewerkschaftlichen Freiheiten steht und insbesondere um die Umsetzung der Empfehlungen, die die

Internationale Arbeitsorganisationen 2013 gegenüber Algier ausgesprochen hat.

9593/15 hm/cat 182
DG C 2B LIMITE DE
Algerien hat die VN-Resolution zum Moratorium für die Todesstrafe seit 2007 gemeinsam mit der

EU unterstützt und seither an seinem eigenen Moratorium festgehalten.

Nach Verabschiedung eines Gesetzes im Jahr 2012 sind inzwischen 31 % aller Mitglieder des

Parlaments Frauen – einer der höchste Anteil in der arabischen Welt. Allerdings muss der rechtliche

Rahmen für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter verbessert werden. Die

Regierung hat weitere Schritte unternommen und im August 2014 Rechtsvorschriften zur

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabschiedet; zudem hat sie angekündigt, dass sie ihren

Vorbehalt gegen Artikel 15 Absatz 4 des CEDAW aufheben wird.

Algerien hat das VN-Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Im Juni 2014 hat der VN-Menschenrechtsausschuss in

Bezug auf den Fall von Herrn Lakhdar-Chaouch und das Verschwinden seines Sohnes festgestellt,

dass Algerien gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen hat.

Die bilaterale Hilfe der EU für Algerien in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und

Förderung der Zivilgesellschaft belief sich 2014 auf rund 10 Mio. EUR (neu zugewiesene Mittel)

und wurde im Wege von Programmen für einzelne Sektoren (Justiz) und von spezifischen

thematischen Instrumenten wie dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte

geleistet. Der einheitliche Unterstützungsrahmen für 2014-2017 sah ursprünglich vor, dass 15 % des

bilateralen Finanzrahmens auf komplementäre Beihilfen, auch zugunsten der Zivilgesellschaft,

entfallen sollten.

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Marokko
Die EU hat ein Assoziierungsabkommen mit Marokko geschlossen, wobei sich die Beziehungen zu

dem Land seit 2008 in einem "fortgeschrittenen Status" befinden. Sie will den demokratischen

Reformprozess in Marokko, wie im Aktionsplan 2013-2017 vorgesehen, unterstützen.

Die EU hat bei den regelmäßigen bilateralen Dialogen auf hoher Ebene und bei Besuchen (beim

Besuch des Kommissionsmitglieds Füle im Mai 2014 sowie beim Besuch des

Kommissionsmitglieds Hahn und auf der Tagung des Assoziationsrates EU-Marokko im

Dezember 2014) weiter mit Marokko das Thema Menschenrechte und Demokratie erörtert. Die EU

und Marokko haben regelmäßig einen spezifischen Menschenrechtsdialog geführt, nämlich im

Rahmen der Sitzungen des Unterausschusses für Menschenrechte, Demokratie und

verantwortungsvolle Staatsführung und des Unterausschusses für Justiz und Sicherheit im Oktober

2014. Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte hat Marokko im Januar 2014 einen offiziellen

Besuch abgestattet.

Im Bereich der Menschenrechte und demokratischen Reformen hat Marokko seit Verabschiedung

der neuen Verfassung im Jahr 2011 wichtige Schritte unternommen. Bis Ende 2014 wurden 8 der

für die Umsetzung der Verfassung erforderlichen 19 Organgesetze verabschiedet. Die EU will

Marokko hierbei Orientierungshilfen bieten. Marokko steht jetzt vor einer entscheidenden

Herausforderung: Es muss die in der Verfassung von 2011 vorgesehenen demokratischen Reformen

durchführen, um die Menschenrechte und die Demokratie zu konsolidieren. Die EU fördert die

Menschenrechte in Marokko über das mit 2,9 Mio. EUR ausgestattete Projekt "Schutz und

Förderung der Menschenrechte in Marokko", das zum Ziel hat, die Kapazitäten des nationalen

Menschenrechtsrates zu verstärken, damit er seine gesetzlich verankerten Befugnisse ausüben kann.

9593/15 hm/cat 184
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Der erste Entwurf des neuen Pressegesetzes wurde im Oktober 2014 veröffentlicht. Zu den

wesentlichen Reformen zählen die Abschaffung der Gefängnisstrafen für journalistische Vergehen,

garantierte Rechte wie das Recht auf Zugang zu Informationen und auf Geheimhaltung der Quellen

sowie das Verbot, die Veröffentlichung von Artikeln ohne richterliche Genehmigung zu untersagen.

Die Anwendung dieses neuen Gesetzes ist wesentliche Voraussetzung für die Meinungsfreiheit.

Demonstrationen verlaufen meist friedlich, so dass die Teilnehmer ihre sozioökonomischen und

politischen Forderungen ungehindert zum Ausdruck bringen können. Dennoch bestehen nach wie

vor Bedenken hinsichtlich der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; einige Vereinigungen

sehen sich bei der Registrierung mit bürokratischen Hürden konfrontiert. 2014 haben mehrere NRO

erlebt, dass ihre öffentlichen Versammlungen durch eine einfache Verwaltungsentscheidung und

nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – durch richterlichen Beschluss untersagt wurden. Die EU

unterstützt Marokkos Zivilgesellschaft mit sieben EIDHR-Projekten und mit einem neuen über die

Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft finanzierten Programm für den Kapazitätsaufbau, das

einen aktiven Dialog mit der marokkanischen Zivilgesellschaft fördern soll.

Bei den Frauenrechten gibt es nur zögerliche Fortschritte. Die EU finanziert ein

Budgethilfeprogramm (mit 45 Mio. EUR) zur Unterstützung der Gleichstellungspolitik der

Regierung. Die EU sieht der Einrichtung der Behörde für Gleichstellung und

Diskriminierungsbekämpfung (APALD = "Autorité pour la parité et la lutte contre toutes les

formes de discrimination") und der Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Bekämpfung der

Gewalt gegen Frauen erwartungsvoll entgegen.

9593/15 hm/cat 185
DG C 2B LIMITE DE
Die Todesstrafe ist noch nicht abgeschafft, aber seit 1993 haben keine Hinrichtungen mehr

stattgefunden. Derzeit gilt ein Moratorium für Hinrichtungen. Die Möglichkeit eines Beitritts zum

Zweiten Fakultativpotokoll zum IPBPR zur Abschaffung der Todesstrafe wird im Parlament

zunehmend diskutiert.

Das Justizwesen leidet nach wie vor unter unzureichenden Mitteln und Korruptionsvorwürfen. 2014

wurde ein (mit 70 Mio. ausgestattetes) EU-Programm zur Förderung der Reform des Justizwesens

und der Umsetzung der nationalen Charta für die Justizreform vorbereitet. Anlass zur Sorge sind

Berichte über schlechte Haftbedingungen und Folter, obwohl es klare Anzeichen für die politische

Bereitschaft zur Verbesserung der Lage gibt, etwa die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde für

das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche

oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) im November 2014 oder den nationalen Plan

für die Gefängnisreform, den die EU mit einem Programm unterstützen will, das 2015 beschlossen

werden soll.

2014 hat die EU den einheitlichen Unterstützungsrahmen 2014-2017 für Marokko verabschiedet. 25

% der Mittel, die mit diesem Rahmen bereitgestellt werden, sollen der Förderung der

demokratischen Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit und Mobilität dienen. Im Dezember 2014 wurde

ein neues (mit 92 Mio. EUR ausgestattetes) Budgethilfeprogramm unterzeichnet, mit dem die

Umsetzung der nationalen Bildungsstrategie gefördert werden soll.

Westsahara
Westsahara ist ein zwischen Marokko und der Frente Polisario (Volksfront zur Befreiung von

Westsahara) umstrittenes Gebiet. Westsahara wird von den Vereinten Nationen als ein Gebiet ohne

Selbstregierung betrachtet. Das Mandat der VN-Mission für das Referendum in Westsahara

(MINURSO) wurde bis April 2015 verlängert. 2014 hat die EU wiederholt ihrer Besorgnis über die

lange Dauer des Westsahara-Konflikts und dessen Auswirkungen auf Sicherheit, Achtung der

Menschenrechte und Zusammenarbeit in der Region Ausdruck verliehen.

Sie hat diese Fragen in den Sitzungen der aufgrund des Assoziierungsabkommens EU-Marokko

eingerichteten gemeinsamen Gremien angesprochen. Zudem hat sie die Arbeit der VN und die

Resolutionen 2099 (2013) und 2152 (2014) des VN-Sicherheitsrats, in denen betont wird, wie

wichtig es ist, die Menschenrechtssituation in Westsahara und in den Lagern von Tindouf zu

verbessern, konsequent unterstützt und die Verstärkung der in Dakhla und Laayoune tätigen

Kommissionen des Nationalen Menschenrechtsrats begrüßt.

9593/15 hm/cat 186
DG C 2B LIMITE DE
2013 hat die EU das bilaterale Kooperationsprogramm "Schutz und Förderung der Menschenrechte

in Marokko" unterzeichnet. Dieses Programm, dass zur Zeit umgesetzt wird, dient insbesondere der

Verstärkung der institutionellen Kapazitäten des nationalen Menschenrechtsrates (Conseil national

des droits de l'homme = CNDH) und seiner regionalen Kommissionen, unter anderem der

Kommission in Dakhla und Laayoune. Der CNDH soll mehr Fachkompetenz erhalten, damit er

besser in der Lage ist, die Menschenrechtslage zu beobachten.

Libyen
Zwar hat es im ersten Halbjahr 2014 – mit zwei Wahlen – Fortschritte gegeben, doch durch die

politische Polarisierung und die Kämpfe zwischen den rivalisierenden Lagern in und um Bengasi,

die sich seit Mai zugespitzt und im Juli auch auf Tripolis übergegriffen haben, ist der lybische

Übergang endgültig zum Erliegen gekommen. Seit September 2014 gibt es in Libyen de facto zwei

Parlamente und zwei Regierungen.

Die EU hat wiederholt darauf hingewiesen, dass willkürliche Inhaftierung, Folter und Vertreibung

als schwere Verstöße gegen das Völkerrecht und rechtswidrige Tötungen und politisch motivierte

Morde als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten sind. Sie hat die Verabschiedung der

Resolution 2174 des VN-Sicherheitsrates am 27. August begrüßt; danach sollen die

Vermögenswerte von Personen oder Organisationen, die gegen internationale

Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht verstoßen oder

Menschenrechtsverletzungen begangen haben, eingefroren und Reiseverbote gegen sie verhängt

werden.

Die Hohe Vertreterin hat die zahlreichen Verbrechen, darunter die Ermordung der bekannten

Aktivistin Salwa Bugaighis am 25. Juni in Bengasi sowie von mindestens zehn Aktivisten,

Journalisten und Sicherheitsleuten am 19. September, dem sog. "Schwarzen Freitag", in Bengasi

scharf verurteilt. Sie hat im Jahresverlauf mehrere Erklärungen abgegeben, in denen sie die

Tragödien im Mittelmeer, bei denen Migranten bei dem Versuch, von Libyen aus nach Europa zu

gelangen, umgekommen sind, immer wieder beklagt hat.

9593/15 hm/cat 187
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat wiederholt ihre Besorgnis über Berichte bekundet, wonach der Schura-Rat der

Islamischen Jugend im November in Derna dem ISIS einen Treueschwur geleistet hat. NRO haben

Belege dafür vorgelegt, dass drei Einwohner von Derna enthauptet und Dutzende von Beamten,

Richtern und Angehörigen der Sicherheitskräfte offenbar aus politischen Gründen ermordet worden

sind. Aus Sicht der EU haben sich die Gruppen, die die Bevölkerung von Derna terrorisieren, durch

ihr Verhalten ins politische Abseits begeben und kommen für eine Teilnahme an den Gesprächen

unter Federführung der VN nicht mehr in Frage. Deshalb hat sie begrüßt, dass der VN-

Sicherheitsrat die Gruppen Ansar al-Scharia Derna und Ansar al-Scharia Bengasi in die Liste der

terroristische Vereinigungen gemäß seiner Resolution 1267 aufgenommen hat, und ist

zuversichtlich, dass diese Organisationen hierdurch besser bekämpft und ihre Versorgung mit

Finanzmitteln und ihre Operationsfähigkeit eingeschränkt werden können.

Mit den Mitteln, die ihr für die Zusammenarbeit zur Verfügung stehen, hat die EU die hohe

nationale Wahlkommission bei der Vorbereitung der Wahlen zur verfassunggebenden

Versammlung (im Februar) und der Wahlen zum Repräsentantenhaus (im Juni) unterstützt. Sie hat

mehrere Programme zur Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit weiter

durchgeführt. Außerdem hat sie Programme zugunsten schutzbedürftiger Gruppen (von

Gefangenen, Folteropfern, Menschen mit Behinderung und Binnenvertriebenen) umgesetzt. Auch

mit ihren Programmen zur Förderung der nationalen Aussöhnung hat sie 2014 zum Schutz der

Menschenrechte beigetragen.

9593/15 hm/cat 188
DG C 2B LIMITE DE
IV Russland und Zentralasien

Russland
Die EU hat 2014 Russland weiterhin dazu aufgefordert, seinen internationalen

Menschenrechtsverpflichtungen gegenüber den Vereinten Nationen, dem Europarat und der OSZE

voll und ganz nachzukommen. Angesichts Russlands Rolle bei der rechtswidrigen Annexion der

Krim und der Destabilisierung der Ukraine ist es umso wichtiger geworden, Russland zur Achtung

des Völkerrechts aufzurufen. Außerdem wurde die Menschenrechtslage in Russland durch den

Konflikt in der Ukraine verschärft, insbesondere durch weitere Einschränkungen der freien

Meinungsäußerung, einschließlich der Medien- und der Internet-Freiheit.

Deshalb bleiben die Rolle der Zivilgesellschaft und die Achtung der Menschenrechte ein

Kernelement der bilateralen Beziehungen. Auf dem Gipfeltreffen EU-Russland vom 28. Januar

2014 in Brüssel und bei einer Reihe von Tagungen hochrangiger Beamter hatte die Europäische

Union die Gelegenheit, ihre zunehmende Besorgnis den russischen Behörden gegenüber deutlich

zum Ausdruck zu bringen. In internationalen Menschenrechtsforen, insbesondere dem Europarat,

der OSZE sowie der Generalversammlung und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen,

bemühte sich die EU weiterhin, mit Russland eine gemeinsame Basis für Menschenrechtsfragen zu

finden.

Seit 2004 gemeinsame beschlossen wurde, regelmäßige bilaterale Menschrechtskonsultationen zu

führen, sind sie dieses Jahr zum ersten Mal ausgefallen. Als Ausgleich für die nicht stattgefundenen

direkten Menschenrechtsgespräche mit Russland hat die EU im September 2014 eine Demarche

bezüglich heikler Fragen unternommen und eine Liste von Einzelfällen übergeben. In Moskau und

Brüssel wurden die Kontakte zu Organisationen der russischen Zivilgesellschaft ausgebaut. Die EU-

Delegation in Russland und die Mitgliedstaaten haben die Prozessbeobachtungen sowie die

Besuche von Menschenrechts-NRO im ganzen Land fortgeführt. Ferner hat die Europäische Union

an der Generalversammlung des Forums der Zivilgesellschaft EU-Russland im November 2014 in

Tallinn teilgenommen.

Die zunehmenden Einschränkungen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

waren wesentliche Elemente, die der EU 2014 Anlass zur Sorge in Bezug auf Russland gaben.

9593/15 hm/cat 189
DG C 2B LIMITE DE
Unabhängige Medien wurden Opfer behördlicher und gerichtlicher Schikane, während die durch

das Fernsehen verbreitete Staatspropaganda die kritischen Stimmen, die als Staatsfeinde oder fünfte

Kolonne dargestellt wurden, an den Rand drängte. Dies hat zu zunehmender Verfolgung durch

staatliche Stellen sowie zu Gewalttätigkeiten gegen unabhängige Journalisten und Mitarbeiter der

unabhängigen Medien geführt, die von den Behörden nicht immer auf zufriedenstellende Weise

strafrechtlich verfolgt wurden. Dies wird auch veranschaulicht durch die Einschränkungen, mit

denen die Aktivitäten ausländischer Medienunternehmen in Russland belegt wurden, indem

Beschränkungen ausländischen Eigentums eingeführt wurden. Die Europäische Union hat diese

Besorgnisse systematisch an internationale Foren weitergegeben, insbesondere den Ständigen Rat

der OSZE, der eine wöchentliche Plattform zum regelmäßigen Austausch über diese Fragen

angeboten hat, und den Europarat.

Eine weitere bedeutsame Entwicklung war die Umsetzung der neuen Bestimmungen des NRO-

Gesetzes, die es dem Justizministerium ermöglichen, NRO, die ausländische Fördermittel erhalten

und an vage definierten politischen Aktivitäten beteiligt sind, ohne Gerichtsverfahren als

"ausländische Agenten" einzustufen. Diese Bestimmungen wirkten sich weiter auf die Arbeit

zahlreicher NRO aus und bedrohten ihre Existenz. Die EU reagierte umgehend darauf, dass die

Union der Komitees der Soldatenmütter Russlands als "ausländischer Agent" eingestuft wurde, und

auf die Versuche, die Bürgerrechtsorganisation "Memorial", die Dachorganisation aller Memorial-

Gruppen Russlands – einschließlich des Memorial-Menschenrechtszentrums (Sacharow-Preisträger

2009) – aufzulösen.Im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Olympischen Spiele in Sotschi im

Februar hat die EU festgestellt, dass die Verurteilung des Umweltaktivisten Evgeni Vitishko zu

einer langen Gefängnisstrafe wegen der "Beschädigung eines Zaunes" unverhältnismäßig war und

vielmehr darauf abgezielt haben dürfte, ihn an der Veröffentlichung seines Berichts über die

Auswirkungen der Olympischen Spiele auf die Umwelt zu hindern.

Das föderale Gesetz von 2013 "über den Schutz von Kindern vor Informationen, welche

traditionelle Familienwerte negieren", durch das die LGBT-Gemeinschaften in der freien Ausübung

der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt werden, gibt nach wie vor

zu großer Besorgnis Anlass. Die Prävention, Ermittlung oder Bestrafung von Gewalttätigkeiten

gegen LGBTI-Personen durch die staatlichen Behörden ist unzureichend, so dass diese Taten

oftmals ungeahndet bleiben.

9593/15 hm/cat 190
DG C 2B LIMITE DE
Die EU brachte ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Demonstranten der Proteste vom

Bolotnaja-Platz wegen ihrer Teilnahme an einer Versammlung der Opposition im Mai 2012 im

Februar zu festen Haftstrafen verurteilt wurden und außerdem beschlossen wurde, Alexei Navalny

unter Hausarrest zu stellen und ihm fünf Jahre lang die Teilnahme an Wahlen zu verbieten. Ferner

äußerte die EU ihre Besorgnis darüber, dass Menschen in psychiatrischen Anstalten untergebracht

werden, insbesondere in den Fällen von Mikhail Kosenko und Nadiya Savchenko, und forderte

Russland dazu auf, hierbei die einschlägigen Leitlinien des vom Europarat eingesetzten

Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter einzuhalten. Die EU forderte außerdem die

sofortige Freilassung des estnischen Polizeibeamten Eston Kohver, der von den russischen

Sicherheitskräften verschleppt und unrechtmäßig in Russland festgehalten wurde.

Angesichts der Verschlechterung der Menschenrechtslage in der rechtswidrig annektierten Republik

Krim appellierte die Europäische Union an Russland, die Rechte und Grundfreiheiten der dort

lebenden religiösen und ethnischen Minderheiten – insbesondere der Krimtartaren – zu wahren. Die

Verschleppung und Verfolgung mehrerer Krimtataren-Aktivisten verdeutlicht die gegenwärtige

Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Krim. Außerdem brachte die EU die Fälle zur

Sprache, in denen Menschen von Russland von der Krim entführt wurden, denen sehr schwere

Straftaten zur Last gelegt wurden, die eventuell sehr harte Strafen nach sich ziehen könnten,

insbesondere ist hier der ukrainische Regisseur Sentsov zu nennen.

9593/15 hm/cat 191
DG C 2B LIMITE DE
Das Europäische Parlament widmete der Menschenrechtslage in Russland weiter Aufmerksamkeit.

Im März nahm es eine Entschließung zum Fall der Demonstranten des Bolotnaja-Platzes an und im

Oktober eine Entschließung zur angedrohten Auflösung der "Memorial"-Gesellschaft. Im April

verabschiedete das Parlament ferner eine Empfehlung an den Rat zur Einführung gemeinsamer

Visabeschränkungen gegen Amtsträger aus Russland, die im Fall Sergei Magnitski

mitverantwortlich sind.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen setzte die EU die finanzielle Unterstützung für die

russische Zivilgesellschaft und für das Forum der Zivilgesellschaft EU-Russland, insbesondere über

das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (3 Mio. EUR) und das Programm

für die Zivilgesellschaft und lokale Behörden (1 Mio. EUR), fort. Ein EU-Fahrplan zur

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft wurde von den EU-Missionsleitern angenommen.

Kasachstan
Zu den Prioritäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte in Kasachstan gehörten die Freiheit

der Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit, Haftbedingungen, das Recht auf ein faires

Verfahren, Frauenrechte und die Freiheit der Religion oder Weltanschauung. Kasachstan stellte

zwar in einigen Bereichen wie Verhütung von Folter und Frauenrechte seine Bereitschaft zu

Reformen unter Beweis, doch im Hinblick auf die bürgerlichen und politischen Rechte war eine

Reihe von Rückschritten zu verzeichnen. Das gesamte Jahr hindurch war die EU bestrebt, die

Achtung der Meinungsfreiheit und der Freiheit der Religion oder Weltanschauung zu fördern, die

Entwicklung der Zivilgesellschaft und das Recht auf Vereinigung zu unterstützen und Reformen im

Bereich der Rechtsstaatlichkeit anzustoßen.

9593/15 hm/cat 192
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat während des gesamten Jahres 2014 konsequent und auf allen Ebenen ihres politischen

Dialogs mit Kasachstan das Thema Menschenrechte angesprochen. Während des jährlichen

Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Kasachstan im November in Brüssel würdigte die EU

mehrere positive Entwicklungen, wie das Mitwirken Kasachstans bei der zweiten allgemeinen

regelmäßigen Überprüfung und die Arbeit des neu eingerichteten nationalen

Präventionsmechanismus gegen Folter. Jedoch brachte die EU auch ihre Besorgnis wegen mehrerer

Entwicklungen zum Ausdruck, unter anderem wegen verschiedener Bestimmungen des neuen

Strafgesetzbuchs, die voraussichtlich im Januar 2015 in Kraft treten werden und sich negativ auf

mehrere Grundfreiheiten auswirken könnten. Während des gesamten Jahres hat die EU Kasachstan

sowohl formell als auch informell dazu aufgefordert, seinen internationalen Verpflichtungen

nachzukommen und einen neuen nationalen Aktionsplan für Menschenrechte aufzustellen und

umzusetzen.

Im Rahmen der Verhandlungen über ein neues vertieftes Partnerschafts- und

Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kasachstan besuchten im September hohe Beamte

der EU das Land und führten mit Vertretern der Zivilgesellschaft Gespräche über die

Menschenrechtslage. Während eines Besuchs im März traf eine Delegation des Unterausschusses

Menschenrechte des Europäischen Parlaments mit Vertretern staatlicher Institutionen,

internationaler und zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Opposition zusammen.

Die EU hat die kasachischen Behörden weiter nachdrücklich aufgefordert, eine Reihe von

Einzelfällen inhaftierter Menschenrechtsverteidiger erneut zu prüfen – einschließlich des Falls von

Frau Roza Tuletayeva, einer Gewerkschaftsaktivistin, die nach Berufung im November 2014 auf

Bewährung freigelassen wurde. Als weitere positive Entwicklung war zu verzeichnen, dass die EU-

Delegation in Kasachstan im April 2014 eingeladen wurde, als Beobachter an einer Sitzung des

Beratungsausschusses zur menschlichen Dimension – dem wichtigsten Forum für den Dialog

zwischen Regierung und Vertretern der Zivilgesellschaft über Demokratie- und

Menschenrechtsfragen – teilzunehmen.

9593/15 hm/cat 193
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat sich das gesamte Jahr hindurch im Rahmen einer Reihe von über das Europäische

Instrument für Demokratie und Menschenrechte finanzierten Projekten aktiv für die

Menschenrechte eingesetzt. Mit den Projekten wurde eine Vielzahl von Problemen angegangen,

u. a. Schaffung unabhängiger und professioneller Medien, Aufbau von Kapazitäten für

Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtserziehung, Abschaffung von Folter und

Misshandlungen, Gewalt gegen Kinder in geschlossenen Einrichtungen, Rechts- und Justizreform,

Zugang zur Justiz für schutzbedürftige Gruppen und Abschaffung der Todesstrafe. Kasachstan

wurden 900 000 EUR zur Verfügung gestellt.

Kirgisische Republik
Zu den Zielen der EU in Bezug auf die Menschenrechte in der Kirgisischen Republik zählen die

Hilfe bei der Schaffung einer unabhängigen und unparteiischen Justiz, die Abschaffung von Folter,

die Verbesserung des rechtlichen und politischen Rahmens für Angehörige von Minderheiten und

die wirksame Umsetzung einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption. Die EU hat 2014

Menschenrechts- und Demokratiefragen in allen Formaten des politischen Dialogs weiterhin zur

Sprache gebracht, so auch auf den Tagungen des Kooperationsausschusses vom 19. Februar und des

Kooperationsrats vom 18. November. Der alljährliche Menschenrechtsdialog fand am 8. April in

Bischkek statt. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Justizreform, Strategien zur Bekämpfung

von Korruption, verantwortungsvolle Staatsführung, Verhütung von Folter und anderer grausamer,

unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, Frauenrechte und Rechte von Personen, die

Minderheiten angehören – unter anderem in Bezug auf die Rechenschaftspflicht für die

gewalttätigen Ausschreitungen im Juni 2010. Die EU begrüßte die Einrichtung einer

Verfassungskammer des Obersten Gerichts, eines Rates zur Koordinierung von

Menschenrechtsfragen sowie eines nationalen Präventionsmechanismus gegen Folter und die

Einführung strengerer Strafen bei der Entführung von Bräuten. Die EU brachte ihre große

Besorgnis angesichts anhaltender Berichte über die Anwendung von Folter und Misshandlungen

gegenüber Häftlingen zum Ausdruck und bekräftigte ihre Bereitschaft, die Behörden in ihren

Bemühungen zur Verhütung von Folter zu unterstützen. Die Verhütung von Folter war auch das

Thema des 5. von der EU und der kirgisischen Republik vom 29. bis 30. Oktober in Osch

veranstalteten Seminars für die Zivilgesellschaft.

9593/15 hm/cat 194
DG C 2B LIMITE DE
Im Rahmen des Menschenrechtsdialogs und mehrerer weiterer Treffen mit den kirgisischen

Behörden äußerte die EU ihre Bedenken hinsichtlich eines Gesetzesentwurfs, der das "Vertreten

einer positiven Haltung gegenüber nicht-traditionellen Formen sexueller Beziehungen"

kriminalisieren würde, und eines Gesetzesentwurfs, nach dem NRO, die ausländische Fördermittel

erhalten, als "ausländische Agenten" klassifiziert würden. Würden die beiden Gesetzesentwürfe

angenommen, so stellten sie eine Bedrohung sowohl der Menschenrechte als auch der Meinungs-,

Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit dar, die zu den wichtigsten demokratischen

Errungenschaften und modernen Verfassungsgarantien des Landes zählen. Die EU betonte zudem,

dass legitime Sicherheitsbedenken angesichts extremistischer religiöser Gruppen nicht dazu führen

dürften, dass die Rechte der Bürger auf friedliche Ausübung ihrer Religion oder Weltanschauung

eingeschränkt werden.

Die EU hat die Behörden der Kirgisischen Republik nachdrücklich dazu aufgefordert, den Fall

Azimjon Askarov, einen inhaftierten Menschenrechtsverteidiger, erneut zu prüfen.

Die Förderung der Menschenrechte wurde durch die Umsetzung von im Rahmen des EIDHR

finanzierten Projekten untermauert – so wurden Projekte zur konsequenteren Bekämpfung von

Straflosigkeit bei Folter, zur Wahrung der Rechte von Migranten und zur Förderung integrativer

Schulen für Kinder mit Behinderungen unterstützt.

Mit dem Stabilitäts- und Friedensinstrument hat die EU die Verfassungskammer des Obersten

Gerichts bei der Verbesserung der Qualität und Effizienz der Verfassungsgerichtsbarkeit

unterstützt. Die Schwerpunkte anderer Projekte lagen auf der Rolle der Frau und der Einbeziehung

junger Menschen in kreative Gruppen. Menschenrechtsaspekte spielten auch in Programmen zur

Rechtsstaatlichkeit und zur Unterstützung lokaler Gemeinschaften, die vom Finanzierungs-

instrument für Entwicklungszusammenarbeit getragen werden, eine Rolle.

9593/15 hm/cat 195
DG C 2B LIMITE DE
Tadschikistan
Die Prioritäten der EU für Tadschikistan bestanden 2014 in der Förderung freier und fairer Wahlen,

der Verteidigung der Meinungsfreiheit online und offline, dem Eintreten für soziale Gerechtigkeit,

der Eindämmung der Radikalisierung von Jugendlichen, dem Schutz der Rechte von

Wanderarbeitnehmern und der Hilfe bei der Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft. Die

Menschenrechtslage in Tadschikistan bleibt weiterhin besorgniserregend – auch angesichts der

negativen Entwicklungen im Laufe des Jahres im Bereich der Meinungsfreiheit im Internet und der

Vereinigungsfreiheit. Die EU setzte die Gespräche mit Tadschikistan über Menschenrechte und

Demokratie in verschiedenen Formaten fort, so auf der Tagung des Kooperationsrates vom

20. Oktober und der Tagung des Kooperationsausschusses vom 18. Juni.

Beim jährlichen Menschenrechtsdialog mit Tadschikistan vom 17. Juni in Duschanbe wurden die

Themen Folter und Haftbedingungen, Rechte von Flüchtlingen, Freiheit der Religion oder

Weltanschauung, Meinungsfreiheit, Wahlen sowie Rechte von Frauen und Kindern behandelt. Die

EU begrüßte die positiven Schritte, die Tadschikistan seit dem letzten Treffen im Jahr 2013

unternommen hat, dazu gehören die Einrichtung eines beratenden Ausschusses für den Kommissar

für Menschenrechte, die Einrichtung einer Gruppe zur Überwachung der Haftbedingungen, der

sowohl Vertreter von Nichtregierungsorganisationen als auch Vertreter des Büros des

Bürgerbeauftragen angehören, sowie die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Die EU wies darauf

hin, wie wichtig es ist, entsprechende Rechtsvorschriften umzusetzen und die Rolle der

Menschenrechtsinstitutionen zu stärken. Ungeachtet positiver Entwicklungen in Bezug auf Gesetze

gegen Folter standen für die EU die Mängel bei den Präsidentschaftswahlen 2013, die auch in den

Empfehlungen des OSZE/BDIMR beanstandet wurden, und Berichte über die mutmaßliche

Misshandlung von Häftlingen im Vordergrund. Die EU brachte ihre Besorgnis hinsichtlich der

Entwicklungen in Bezug auf die Pressefreiheit – einschließlich der Sperrung von Websites – zum

Ausdruck.

9593/15 hm/cat 196
DG C 2B LIMITE DE
Zudem kamen am 18. und 19. November über 60 Journalisten, Medienschaffende, europäische

Experten, Regierungsbedienstete und Vertreter der internationalen Gemeinschaft bei dem von der

EU und Tadschikistan unter Beteiligung der Zivilgesellschaft veranstalteten Seminar über

Medienfreiheit zusammen. Auf der zweitägigen Veranstaltung wurde ein breites Spektrum von

Themen behandelt, unter anderem Bewertung der generellen Lage der Medien im Land, Zugang zu

Informationen, Informationssicherheit, verantwortungsvoller Journalismus und Berufsethik, Begriff

der Diffamierung und dessen Anwendung in Tadschikistan sowie Übergang des Landes zu digitaler

Technik. Die Empfehlungen dieses Seminars für Organisationen der Zivilgesellschaft werden in den

nächsten Menschenrechtsdialog der EU mit Tadschikistan (2015) einfließen.

Die EU wurde in einer Reihe von Einzelfällen aktiv, so auch im Fall von Alexander Sodiqov, einem

Studenten der Universität Toronto, der im Juni verhaftet wurde, als er in Tadschikistan

Forschungsarbeiten durchführte. Die Missionsleiter der EU gaben als Reaktion auf Sodiqovs

Inhaftierung eine Erklärung ab, und die EU begrüßte seine Freilassung im Juli und seine spätere

Ausreise.

9593/15 hm/cat 197
DG C 2B LIMITE DE
Die EU setzte eine Reihe von Projekten um, die durch das EIDHR finanziert wurden und auf die

Verhütung von Folter, den Schutz der Menschenrechte tadschikischer Wanderarbeitnehmer und

ihrer Familienangehörigen, die Stärkung der sozio-ökonomischen und kulturellen Rechte von

Häftlingen und ehemaligen Häftlingen in Tadschikistan sowie eine rasche Befriedigung der akuten

und unmittelbaren rechtlichen Bedürfnisse von Flüchtlingen und Asylsuchenden abzielten.

Turkmenistan
Zu den Prioritäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte in Turkmenistan gehörten die

Verbesserung der Haftbedingungen, die Verhütung von Folter, die Justizreform, Meinungs-und

Vereinigungsfreiheit, der Status von Menschenrechtsverteidigern sowie Frauenrechte.

Die EU hat bei den Treffen mit der Regierung weiterhin ihre große Besorgnis bezüglich der

Menschenrechtslage in Turkmenistan hervorgehoben – so auch beim jährlichen

Menschenrechtsdialog, der am 15. September 2014 in Brüssel stattfand. Während dieses

Menschenrechtsdialogs führten die EU und Turkmenistan offene Gespräche über einige der

gravierenden Menschenrechtsprobleme des Landes, einschließlich gemeldeter Fälle von Folter und

Verschwindenlassens, schlechten Haftbedingungen sowie erheblichen Einschränkungen der

Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und der Freiheit der Religion oder Weltanschauung. Die EU

begrüßte die jüngsten Präsidialdekrete, durch die eine Vielzahl verurteilter Personen begnadigt

wurde (mehr als 1000 Inhaftierte in einem Jahr), und mahnte die Freilassung von politischen

Gefangenen an. Im November 2014 erteilten die Behörden ihre Zustimmung dazu, dem EU-

Vertreter und einigen Botschaftern der Mitgliedstaaten einen Besuch des Frauengefängnisses in

Daşoguz zu gestatten. Aber sie haben diesem Angebot noch nicht Folge geleistet, der Besuch hat

noch nicht stattgefunden.

9593/15 hm/cat 198
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat Turkmenistan im Laufe des Jahres erneut aufgefordert, weitere Schritte im Hinblick auf

die wirksame Umsetzung der Justizreformen zu unternehmen, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit

sicherzustellen sowie die Einschränkungen der bürgerlichen und politischen Rechte zu lockern. Die

EU begrüßte zwar die Eintragung einer dritten politischen Partei in Turkmenistan sowie die

Einleitung einer Verfassungsreform, in deren Rahmen demokratische Reformen gestärkt und die

Stelle eines Bürgerbeauftragten geschaffen werden sollen, wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass

unbedingt ein nationaler Aktionsplan für Menschenrechte verabschiedet werden muss. Im

Dezember 2014 veranstaltete die EU in Aschgabat unter der Schirmherrschaft der von der EU

finanzierten Rechtsstaatlichkeitsinitiative EU-Zentralasien ein Seminar zur Verfassungsreform und

zur Rolle von Bürgerbeauftragten.

Die EU setzte ihren Dialog mit zivilgesellschaftlichen Vereinigungen in Turkmenistan fort und

führte Konsultationen mit im Exil lebenden Menschenrechtsaktivisten und internationalen, im

Bereich der Menschenrechte tätigen Nichtregierungsorganisationen, die sich mit der Lage in

Turkmenistan befassen. Zu den erörterten Themen gehörte das neue Gesetz über NRO, das im

Mai 2014 erlassen wurde; es enthält zwar einige positive Elemente, es schafft jedoch auch

erhebliche Hindernisse für die Gründung und Arbeit unabhängiger Organisationen der

Zivilgesellschaft im Land.

Usbekistan
Zu den Zielen der EU im Bereich Menschenrechte in Usbekistan gehören die Verhütung von Folter,

Kinderrechte, die Förderung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit, die Unterstützung der

Entwicklung der Zivilgesellschaft sowie der Einsatz für die Meinungsfreiheit. Es ist vorrangiges

Ziel der EU, die Regierung Usbekistans zur Bewältigung einiger der sehr ernsten Menschenrechts-

probleme des Landes – unter anderem in Bezug auf die Behandlung von Häftlingen und

Einschränkungen der bürgerlichen und politischen Rechte – sowie zur Einhaltung ihrer

internationalen Verpflichtungen zu ermutigen und sie dabei zu unterstützen.

9593/15 hm/cat 199
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat weiter mit Usbekistan in verschiedenen Formaten Gespräche über Menschenrechte und

Demokratie geführt, so auch im Rahmen der Tagungen des Kooperationsrats vom 17. März und des

Kooperationsausschusses vom 17. Dezember. Bei dem jährlichen Menschenrechtsdialog vom

18. November in Brüssel wurden offene Gespräche über eine Reihe von Themen geführt, unter

anderem über Rechte von Arbeitnehmern, Vereinigungsfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung,

Freiheit der Religion oder Weltanschauung, Haftbedingungen, Verhütung von Folter und

Misshandlungen sowie Frauenrechte.

Im Rahmen des regelmäßigen Dialogs mit den usbekischen Behörden begrüßte die EU die

Fortschritte bei der Abschaffung von Kinderarbeit bei der Baumwollernte. Die EU hat Usbekistan

darin bestärkt, die Zusammenarbeit mit der IAO in Bezug auf Arbeitsmarktreformen und die

Umsetzung der IAO-Übereinkommen fortzusetzen und auszuweiten. Die EU betonte, dass die

Zusammenarbeit Usbekistans mit der IAO die Bedeutung des Dialogs mit der internationalen

Gemeinschaft bei der Bewältigung von Menschenrechtsproblemen unter Beweis gestellt hat, und

schlug Usbekistan vor, bei weiteren Menschenrechtsfragen einen ähnlichen Ansatz zu erwägen. Die

EU forderte die usbekischen Behörden nachdrücklich auf, Einladungen zu Sonderverfahren der VN

in Erwägung zu ziehen.

Die EU begrüßte die im November erfolgte förmliche Annahme des nationalen Aktionsplans für die

Umsetzung der Empfehlungen der jüngsten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch den

Menschenrechtsrat aus dem Jahr 2013. Die Vereinbarung zwischen Usbekistan und dem

Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, die die Erfüllung des nationalen Aktionsplans

begünstigen würde, muss jedoch noch geschlossen werden.

Der Aktionsplan war Ende des Jahres der EU noch nicht übermittelt worden, doch die usbekischen

Behörden haben erklärt, dass darin die Schaffung eines unabhängigen nationalen

Präventionsmechanismus für die Überwachung von Haftanstalten vorgesehen ist.

9593/15 hm/cat 200
DG C 2B LIMITE DE
Die EU begrüßte die Entsendung einer begrenzten OSZE/BDIMR-Mission zur Beobachtung der

Parlamentswahlen im Dezember 2014 und ermutigte Usbekistan, die verbleibenden Empfehlungen

des BDIMR bezüglich der Einhaltung internationaler Wahlstandards umzusetzen.

Im Laufe des Jahres hat die EU ihren Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft in Taschkent

und Brüssel sowie mit in Exil lebenden usbekischen Aktivisten fortgesetzt.

Das Europäische Parlament nahm im Oktober 2014 eine Entschließung zur Menschenrechtslage, zu

gemeldeten Fällen von Misshandlungen von politischen Gefangenen sowie zu schlechten

Haftbedingungen an. Eine Delegation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments hat Taschkent

im Vorfeld der Parlamentswahlen vom Dezember besucht.

Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit hat die EU die finanzielle Hilfe durch das Programm

für die Strafjustizreform und durch ein Projekt zur Unterstützung der Reform des parlamentarischen

Systems Usbekistans fortgesetzt.

9593/15 hm/cat 201
DG C 2B LIMITE DE
V Africa

Afrikanische Union (AU) – Gemeinsame Strategie Afrika-EU

Demokratische Regierungsführung und Menschenrechte stehen gemäß der Gemeinsamen Strategie
Afrika-EU im Mittelpunkt unserer Partnerschaft mit dem afrikanischen Kontinent. Auf dem
vierten Afrika-EU-Gipfeltreffen, das im April 2014 in Brüssel stattfand, haben die Staats- bzw.
Regierungschefs beider Kontinente und die Präsidenten der Kommission der Afrikanischen Union
und der Europäischen Kommission ihr Eintreten für die Grundsätze der verantwortungsvollen
Staatsführung, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit bekräftigt. Sie beschlossen ferner
zusammenzuarbeiten, um die uneingeschränkte Wahrung der Menschenrechte, des Völkerrechts
und der Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen, und gegen Straffreiheit und alle Formen
der Diskriminierung, des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit vorzugehen.

Die EU hat ihre Unterstützung des Mandats der Afrikanischen Union und der afrikanischen
Governance-Architektur im Jahr 2014 fortgesetzt, um die wirksame Umsetzung der afrikanischen
Menschenrechtsstrategie und der afrikanischen Menschenrechtsinstrumente – einschließlich der
Afrikanischen Charta für Demokratie, Wahlen und Staatsführung – durch alle AU-Mitgliedstaaten
zu überwachen. Darüber hinaus stellte sie dem Panafrikanischen Parlament, dem Afrikanischen
Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker – unter anderem für die Einrichtung eines
Fonds für Prozesskostenhilfe – und der Afrikanische Kommission der Menschenrechte und Rechte
der Völker (ACHPR) 1,8 Mio. EUR an Basisfinanzierung zur Verfügung.

Im Jahr 2014 hat die EU wichtige Kooperationsprogramme zur Stärkung der Menschenrechte auf
dem afrikanischen Kontinent gebilligt. Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie
und Menschenrechte (EIDHR) wird die Arbeit der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte
und Rechte der Völker und insbesondere ihrer Sonderberichterstatter für
Menschenrechtsverteidiger, für freie Meinungsäußerung und für Frauenrechte mit einem Programm
unterstützt werden, das mit Mitteln in Höhe von 1,5 Mio. EUR ausgestattet ist. Ein weiteres derzeit
laufendes Programm, dessen Mittel sich auf 1,2 Mio. EUR belaufen, hat die Verbesserung des
Schutzes und der Arbeit von Menschenrechtsverteidigern auf panafrikanischer Ebene zum Ziel.

Zusätzlich hat die EU im Rahmen des neuen panafrikanischen Programms ein Projekt in Höhe von
6,5 Mio. EUR gebilligt, mit dem die Kapazitäten der Kommission der Afrikanischen Union zur
Wahlbeobachtung auf dem gesamten Kontinent im Laufe der nächsten drei Jahre ausgebaut werden
sollen. Diese Mittel kommen zu der Unterstützung in Höhe von 0,8 Mio. EUR hinzu, die der
Afrikanischen Union bereits für die Entsendung von Wahlbeobachtungsmissionen nach Afrika im
Jahr 2014 zur Verfügung gestellt wurden.

9593/15 hm/cat 202
DG C 2B LIMITE DE
Auch die Zusammenarbeit und der Dialog mit der Afrikanischen Union in Bezug auf besondere

Menschenrechtsfragen wurden 2014 weiter vertieft. So wurde beispielsweise im September 2014 im

Rahmen des EU-Unterstützungsmechanismus für die Gemeinsame Strategie Afrika-EU ein

gemeinsames Seminar zur Förderung der Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und

Menschenrechte in beiden Regionen organisiert, eine Veranstaltung, die auf dem letzten Treffen im

Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und der AU im Jahr 2013 vereinbart worden

war. Über das EIDHR wurden ferner die Organisation eines Seminars der AU und des

Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im Juli 2014 in Addis Abeba sowie die erste afrikanische

Kontinentalkonferenz zum Thema Todesstrafe (im selben Monat in Benin) finanziert.

Im September 2014 fand in Addis Abeba ein gemeinsames Seminar der EU und der Afrikanischen

Union zu Wirtschaft und Menschenrechten sowie zur sozialen Verantwortung der Unternehmen

statt. Der EAD, die Europäische Kommission und einige Mitgliedstaaten der EU tauschten

Gedanken, Fachwissen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Durchführung von

Maßnahmen zur Förderung von verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln aus. Alle

Parteien verpflichteten sich, die VN-Leitprinzipien in ihren jeweiligen Regionen zu fördern und

umzusetzen sowie mögliche Bereiche der Zusammenarbeit auszuloten. Die EU verständigte sich auf

die Bereitstellung von technischer und finanzieller Unterstützung für die Entwicklung eines

Strategierahmens der AU zur Förderung von verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln in

Afrika.

Angola
2014 hat die EU ihre Gespräche mit Angola über Menschenrechte und Demokratie fortgesetzt und

hat die politische und die Menschenrechtslage im Land aufmerksam beobachtet. Hauptziel der EU

ist es, Angola bei der Herausbildung einer starken Zivilgesellschaft zu unterstützen. Besonderes

Augenmerk richtet sie auch auf die Umsetzung der Gesetze über die freie Meinungsäußerung –

einschließlich unabhängiger Medien – und die Vereinigungsfreiheit sowie auf willkürliche

Festnahmen und unverhältnismäßige Gewaltanwendung. Die EU unterstützt Angola auch bei dem

generellen Ziel, das starke Gefälle zwischen Arm und Reich zu verringern, da die wirtschaftlichen

und die sozialen Rechte in Angola auch weiterhin einen Problempunkt darstellen.

9593/15 hm/cat 203
DG C 2B LIMITE DE
Die Menschenrechte wurden auf dem ersten Ministertreffen im Rahmen der Initiative des "EU-

Angola Joint Way Forward (JWF)", das am 17. Oktober 2014 in Brüssel stattfand, erörtert. Die EU

brachte ihre Bedenken hinsichtlich des Gesetzes über Verleumdung, das den investigativen

Journalismus einschränkt, und hinsichtlich der Lage bei der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit

zur Sprache. Sie begrüßte den Erlass des Gesetzes über die Beteiligung der Frauen am politischen

Leben und hob gleichzeitig hervor, dass mit Blick auf die Frauenrechte noch mehr getan werden

muss. Beide Parteien verständigten sich darauf, im Rahmen des politischen Dialogs nach Artikel 8

des Cotonou-Abkommens mindestens einmal jährlich zu Gesprächen zusammenzukommen.

Des Weiteren hat die EU ihre Unterstützung für die allgemeine regelmäßige Überprüfung Angolas

durch die Vereinten Nationen im Jahr 2014 fortgesetzt, bei der Empfehlungen mit Blick auf die

Meinungs- und die Vereinigungsfreiheit, die Gewalt gegen Frauen und Kinder und die Justiz

ausgesprochen wurden. Angola wurde ferner aufgefordert, seine innerstaatliche Gesetzgebung an

das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) anzugleichen, um dieses

möglichst bald ratifizieren zu können.

Was die finanzielle Unterstützung angeht, so finanziert die EU über das Europäische Instrument für

Demokratie und Menschenrechte verschiedene Projekte im Bereich der Medien und der

Journalistenausbildung. Unterstützung erhalten des Weiteren nichtstaatliche Akteure im Rahmen

des PAANE-II-Programms. 2014 hat die EU ferner Mittel für ein UNICEF-Projekt bereitgestellt,

mit dem Angolas System zur Geburtenregistrierung sowie der Zugang der Jugendlichen im Land

zur Justiz verbessert werden sollen.

Benin
Wesentliche Menschenrechtsprobleme in Benin sind unter anderem die schwache Justiz, harte

Haftbedingungen sowie Gewalt gegen und Diskriminierung von Frauen und Mädchen, so dass dies

die zentralen Prioritäten der EU mit Blick auf das Land sind.

Die Lage bei den Kinderrechten in Benin gibt nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis, wie die

Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über den Verkauf von Kindern, die

Kinderprostitution und die Kinderpornografie, Najat Maalla M'jid, hervorgehoben hat, die dem

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2014 über dieses Thema Bericht erstattete. Dieser Punkt

bleibt eine der zentralen Prioritäten der EU in Benin, und die EU ist weiter aktiv darum bemüht,

Kinder, die Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch werden, zu schützen.

9593/15 hm/cat 204
DG C 2B LIMITE DE
Durch regelmäßige Kontakte und den politischen Dialog verfügt die EU über einen Kanal, um

Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten und Justizreformen mit der Regierung zu

erörtern. Die letzte offizielle Sitzung des politischen Dialogs fand im Dezember 2014 mit dem

Präsidenten Benins statt. Regelmäßig steht die EU auch mit der Zivilgesellschaft, darunter mit

Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Menschenrechte, im Dialog.

Was die finanzielle Zusammenarbeit angeht, so unterstützt die EU Verbesserungen beim

Gesetzgebungsverfahren und beim Zugang zur Justiz durch die Bereitstellung von 4,5 Mio. EUR

für die Justizreform, einschließlich des Ausbaus der Kapazitäten im Justizwesen und der

Modernisierung von Gesetzbüchern und Rechtsvorschriften.

Die Regierung und die Verfassungsinstitutionen haben ihre Entschlossenheit unter Beweis gestellt,

die Justiz zu reformieren. Im September 2014 wurde ein neues, mit 8 Mio. EUR ausgestattetes

Programm beschlossen, um eine solche Reform umzusetzen. Zur Verbesserung der

Haftbedingungen unterstützt die EU derzeit ein Justizprojekt (PARJ) sowie die Ausarbeitung eines

Notfallplans für den Strafvollzug, was die Regierung veranlasste, im Jahr 2014 mit eigenen Mitteln

neue Haftanstalten zu errichten und zu eröffnen.

Finanzielle Unterstützung leistet die EU ferner für Projekte, mit denen die Diskriminierung von

Frauen beendet und die Frauenrechte in Benin gefördert werden sollen. Zusätzlich existieren, wie

oben angegeben, zahlreiche EU-Initiativen zum Schutz der Kinderrechte und zur Bekämpfung des

Kinderhandels. Durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte unterstützt

die EU Verbesserungen in zwei Haft-, Schulungs- und Wiedereingliederungszentren für jugendliche

Straftäter. Auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Benin werden durch EU-

Maßnahmen gefördert.

Botsuana
Die Ziele, die die EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu Botsuana in den Bereichen Menschenrechte

und Demokratie verfolgt, konzentrieren sich auf die Punkte Todesstrafe und Rechte von Personen,

die Minderheiten angehören, wie die indigenen Bevölkerungsgruppe der San und LGBTI-Personen.

Mit der Regierung Botsuanas führt die EU diesbezügliche Gespräche, insbesondere im Rahmen des

jährlichen politischen Dialogs. Aufgrund der nationalen Wahlen im Oktober 2014 wird die nächste

Dialogsitzung voraussichtlich Anfang 2015 mit der neuen Exekutive stattfinden.

9593/15 hm/cat 205
DG C 2B LIMITE DE
2014 hat die Europäische Union ihren regelmäßigen Austausch mit einigen der führenden

Menschenrechtsorganisationen im Land fortgesetzt. Anlässlich der Wahlen vom 24. Oktober 2014

hat das diplomatische Personal der in Botsuana vertretenen Missionen der EU-Mitgliedstaaten und

der EU-Delegation den Ablauf der Wahlen in der Hauptstadt und deren Umland in einer

gemeinsamen Aktion beobachtet und die ruhige und disziplinierte Atmosphäre am Wahltag

bestätigt.

Die EU-Delegation und die im Land vertretenen EU-Mitgliedstaaten sind aktiv an der laufenden

Diskussion über die Ausarbeitung einer umfassenden Menschenrechtsstrategie und eines nationalen

Aktionsplans sowie über die Einsetzung eines nach den Pariser Grundsätzen gestalteten

Menschenrechtsrats beteiligt.

Die EU-Missionsleiter erörtern regelmäßig die Lage der ethnischen Minderheit der San bzw.

Basarwa in Botsuana. Die EU-Delegation und die im Land vertretenen EU-Mitgliedstaaten haben

sich darum bemüht, den Welttag gegen die Todesstrafe und den Menschenrechtstag gemeinsam in

abgestimmter Form ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, um mit ihren Maßnahmen

größtmögliche Wirkung zu erzielen.

Da Botsuana Mitglied im Menschenrechtsrat ist, haben die EU-Delegation und die EU-Mitglied-

staaten in diesem Zusammenhang Demarchen bei den lokalen Behörden unternommen. Die im

Land vertretenen EU-Mitgliedstaaten und die EU-Delegation haben der Regierung Unterstützung

bei der Umsetzung der im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ausgesprochenen

Empfehlungen angeboten, wozu auch eine öffentliche Debatte über Fragen wie die Todesstrafe und

gleichgeschlechtliche Beziehungen zählt.

Was die finanzielle Zusammenarbeit angeht, so erhält Botsuana Mittel aus dem Europäischen

Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). Im Jahr 2014 erging seitens des EIDHR

abermals eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen; die Zivilgesellschaft soll mit

insgesamt 0,6 Mio. EUR im Zusammenhang mit Themen wie den Menschenrechten und der

politischen Bildung, den Kinderrechten, den Rechten von indigenen Bevölkerungsgruppen und

Minderheiten, den Rechten von LGBTI, der Todesstrafe sowie der Erhöhung der Transparenz und

der Rechenschaftspflicht der Regierung gegenüber ihren Bürgern unterstützt werden.

9593/15 hm/cat 206
DG C 2B LIMITE DE
Burkina Faso
Die Prioritäten der EU betreffen die Stärkung des institutionellen Rahmens für den Schutz der

Menschenrechte, die Abschaffung der Todesstrafe und der Folter, die Verbesserung der

Haftbedingungen und die Dauer der Gerichtsverfahren. Weitere Prioritäten sind die Stärkung der

Justiz, die Förderung der Meinungsfreiheit, der Schutz von Menschenrechtsverteidigern und der

Zivilgesellschaft und die Förderung und der Schutz von Frauen- und Kinderrechten. Die jüngsten

politischen Entwicklungen im Land werden jedoch möglicherweise eine kurzfristige Änderung der

Prioritäten erforderlich machen, und unbestätigte Berichte über Vergeltungsakte gegen

Sympathisanten der früheren politischen Mehrheit können zu einer Neubewertung der

Menschenrechtslage führen.

Nach dem Volksaufstand, der zum Sturz von Präsident Compaoré, der 27 Jahre an der Macht

gewesen war, geführt hatte, gab es Berichte über Menschenrechtsverletzungen, denen nachzugehen

sein wird. Die neuernannte Übergangsregierung ist erst seit November 2014 im Amt, und die EU ist

derzeit aktiv darum bemüht, mit ihr ins Gespräch zu kommen.

Die neue Regierung hat Frieden und Ordnung rasch wiederhergestellt und zudem ihren Willen

bekundet, gegen Korruption vorzugehen und eine Reform des Justizsektors vorzunehmen. Zwar

sind dies ermutigende Zeichen, doch gibt es auch Berichte über die außergerichtliche Beilegung von

Rechtsstreitigkeiten und die Verfolgung von Personen, die der früheren Regierungspartei

nahestehen (unter anderem ist von Vandalismus und Plünderungen die Rede).

Die EU wird die Zusammenarbeit im Rahmen des laufenden Programms zur Unterstützung des

Justizsektors fortsetzen. Weitere Möglichkeiten der Hilfe werden derzeit geprüft, wobei aber die

Hauptbereiche der Zusammenarbeit, was die verantwortungsvolle Staatsführung mit einschließt,

beibehalten werden sollen.

Burundi
Mit Blick auf die Menschenrechte in Burundi war die EU im Jahr 2014 in erster Linie bestrebt,

Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit – unter anderem beim Schutz der Rechte des Einzelnen und

der Grundfreiheiten – zu erreichen. Um auf dieses übergeordnete Ziel hinzuwirken, hat sie ihre

Aufmerksamkeit auf die Stärkung der Justiz, das Eintreten für Menschenrechtsverteidiger und deren

Schutz und die Bekämpfung von Diskriminierung konzentriert. Die EU hat die Regierung ferner

ermuntert, Fälle von außergerichtlichen Hinrichtungen und Folter zu untersuchen und gegen

Straflosigkeit vorzugehen.

9593/15 hm/cat 207
DG C 2B LIMITE DE
Im Zusammenhang mit den 2015 bevorstehenden Wahlen, die im Zeichen einer Verengung des
politischen Freiraums und einer zunehmenden Beeinflussung der Justiz durch die Politik stehen, hat
die EU wiederholt eine Reihe konkreter Punkte zur Sprache gebracht: die breite Teilhabe am
Wahlprozess, die Achtung der Meinungs-, Vereinigungs- und Demonstrationsfreiheit, das Recht der
politischen Parteien, ihre Tätigkeit ohne Einmischung des Staates auszuüben, und das Recht auf ein
faires Gerichtsverfahren.

Während des jährlichen Menschenrechtsdialogs mit Burundi wurden folgende Themen erörtert: der
von staatlicher Seite auf Menschenrechtsverteidiger ausgeübte Druck und die Schwierigkeiten, auf
die die Organisationen der Menschenrechtsverteidiger bei ihrer Arbeit stoßen, die Politisierung der
Justiz, die Lage der Frauen und der Minderheiten und die Verweigerung ziviler Freiheiten. Daneben
fanden 2014 vier Treffen der EU mit Burundi im Rahmen des politischen Dialogs nach Artikel 8
des Cotonou-Abkommens statt. Bei diesen Treffen brachte die EU wiederholt ihre Forderung nach
Achtung und Förderung der politischen und zivilen Rechte zur Sprache und betonte, wie wichtig es
ist, eine unabhängige Justiz zu gewährleisten und gegen Straflosigkeit vorzugehen. Fragen im
Zusammenhang mit den Menschenrechten und der Demokratie wurden auch in bilateralen Treffen
angesprochen, etwa anlässlich des Gipfeltreffens EU-Afrika.

Was den Dialog der EU mit den Organisationen der Zivilgesellschaft angeht, so wurde im Mai 2014
im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des EU-Länderfahrplans für die Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft eine Konsultation abgehalten, an der mehr als 70 Organisationen der
Zivilgesellschaft teilnahmen. Auch in Burundi fand im Dezember 2014 eine Konsultation mit
Organisationen der Zivilgesellschaft über Möglichkeiten einer künftigen finanziellen Unterstützung
von Menschenrechtsaktivitäten statt.

Was das Eintreten der EU für die Menschenrechte angeht, gab es 2014 noch weitere wichtige
Entwicklungen. So erinnerte die EU die Regierung beispielsweise an deren Zusage, einen Bericht
im Anschluss an eine breit angelegte Konsultation ("Etats Généraux de la Justice") zu
veröffentlichen, aus der hervorging, dass das Justizwesen in Burundi noch immer von der Politik
beeinflusst wird und dass es ihm an Unabhängigkeit mangelt. Das Justizministerium organisierte
eine "Sektorüberprüfung", die ein Follow-up zu den meisten der in dem Bericht ausgesprochenen
Empfehlungen ermöglicht.

Des Weiteren trat die EU aktiv für die Förderung und den Schutz der Rechte von Kindern und
Jugendlichen in verschiedenen Bereichen und für den Abbau der Diskriminierung von
Minderheitengruppen ein: Diese Maßnahme wurde mit Mitteln des EIDHR unterstützt. Ferner
stellte die EU für gefährdete Kinder und Minderjährige in Haft Rechtshilfe sowie medizinische und
psychosoziale Unterstützung zur Verfügung.

9593/15 hm/cat 208
DG C 2B LIMITE DE
Aufmerksam beobachtete die EU die Auswirkungen eines 2013 erlassenen Mediengesetzes, durch
das die Meinungsfreiheit gefährdet ist, sowie die Diskussion über zwei andere wichtige
Gesetzesentwürfe in Bezug auf öffentliche Kundgebungen und Organisationen der
Zivilgesellschaft. Schließlich verfolgte sie das Verfahren gegen den Menschenrechtsverteidiger
Pierre Claver Mbonimpa und gegen Mitglieder der politischen Partei "Mouvement pour la
Solidarité et la Démocratie" und nahm an gerichtlichen Anhörungen teil.

2014 gab die EU Erklärungen zu folgenden Themen ab: zu der zunehmenden politischen Spannung
und der Einschränkung der politischen und bürgerlichen Rechte, im Zusammenhang mit der
Festnahme von Pierre Claver zur Achtung der Rechte von Häftlingen, zur Unterzeichnung des
Verhaltenskodex und zum politischen Dialog im Rahmen des Fahrplans für die Wahlen im Jahr
2015.

In seinen Schlussfolgerungen vom Juli 2014 hob der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) hervor,
dass die für 2015 vorgesehenen Wahlen in Burundi eine wichtige Gelegenheit seien, die jüngsten
Fortschritte zu untermauern und dem Land zu einer stabileren Zukunft zu verhelfen. Der Rat
begrüßte es, dass das Wahlrecht einvernehmlich angenommen wurde und dass sich alle Parteien auf
einen Verhaltenskodex verständigt haben; er wies allerdings auch auf seine zunehmende Besorgnis
angesichts der Einschränkung des politischen Freiraums und der bürgerlichen Freiheiten in Burundi
hin.

Am 18. September 2014 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zu Burundi an. Darin
verurteilte es die Inhaftierung des Menschenrechtsaktivisten Pierre Claver Mbonimpa und forderte
unter anderem dessen sofortige und bedingungslose Freilassung. Ferner rief es die Regierung
Burundis auf, ihren internationalen Verpflichtungen mit Blick auf die Menschenrechte
nachzukommen, und brachte seine Besorgnis angesichts von Straflosigkeit, willkürlichen
Festnahmen und der wirtschaftlichen und sozialen Lage zum Ausdruck.

Was die finanzielle Zusammenarbeit angeht, so hat die EU ihren Dialog konkret durch
Unterstützung der einschlägigen Reformen untermauert. Im Rahmen des Programms für eine
verantwortungsvolle Staatsführung (28 Mio. EUR) unterstützte sie die Einrichtung lokaler Gerichte,
die Schulung von Gerichtspersonal und Richtern sowie die Bereitstellung von Rechtshilfe auf
kommunaler Ebene. Für Tätigkeiten mit Journalisten stellte sie mehr als 400 000 EUR zur
Verfügung. Außerdem setzte die EU ihre Unterstützung der Zivilgesellschaft Burundis durch ein
Projekt zur Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisationen fort, das mit Mitteln in Höhe von
5,5 Mio. EUR ausgestattet ist. In sieben Fällen unterstützte sie Menschenrechtsverteidiger über den
EIDHR-Notfonds.

9593/15 hm/cat 209
DG C 2B LIMITE DE
Kamerun
Zu den laufenden Prioritäten der EU in Bezug auf die Menschenrechte und die Demokratie im

Rahmen ihrer Beziehungen zu Kamerun zählen die Bekämpfung der Folter, die Verbesserung der

Haftbedingungen, der Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Förderung der Kinderrechte,

insbesondere der Kampf gegen Kinderhandel, die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und die

Nichtdiskriminierung.

Im Jahr 2014 hat sich die EU in unterschiedlichen Formaten weiterhin aktiv für die Förderung der

Menschenrechte und der Demokratie in Kamerun eingesetzt, unter anderem im Rahmen des

politischen Dialogs nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens. Im Laufe des Jahres hat sie

wiederholt nachdrücklich für die Abschaffung der Todesstrafe in Kamerun und für die Ratifizierung

des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs plädiert.

Im Juli kamen die EU und Kamerun im Rahmen des politischen Dialogs zu einem Treffen

zusammen, das den Themen Sicherheit und Wirtschaft gewidmet war und in dem die EU

hervorhob, dass bei den Anstrengungen Kameruns, den Boko Haram-Aufstand niederzuschlagen,

der uneingeschränkte Schutz der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf ein faires

Gerichtsverfahren, gewährleistet sein muss. Die zweite Jahrestagung im Rahmen des Dialogs fand

im Januar 2015 statt. Die Umsetzung der im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

im Jahr 2013 an Kamerun gerichteten Empfehlungen bildete einen grundlegenden Teil dieses

Dialogs.

Des Weiteren stand die EU-Delegation in Yaoundé nach wie vor mit den für den Schutz der

Menschenrechte und die Förderung der Demokratie zuständigen staatlichen Stellen in Kontakt. Im

Laufe des Jahres 2014 kam der Delegationsleiter mit den Vorsitzenden der Nationalen Kommission

für Menschenrechte und Freiheiten, des Nationalen Kommunikationsrats und der Nationalen

Wahlkommission Kameruns zusammen.

Die EU hat ihren Dialog mit der Zivilgesellschaft fortgesetzt. Mit Menschenrechtsverteidigern,

darunter denjenigen, die für die Rechte von LGBTI eintreten, fanden regelmäßige Treffen statt.

Durch diese Treffen gelang es, die Koordinierung zwischen den Menschenrechtsverteidigern zu

verbessern, die daraufhin eine Plattform für eine enge Zusammenarbeit und den Austausch von

Informationen einrichteten. Des Weiteren stellte die EU unter voller Einbeziehung der

Mitgliedstaaten einen Fahrplan für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in Kamerun auf.

9593/15 hm/cat 210
DG C 2B LIMITE DE
Was die finanzielle Zusammenarbeit angeht, so erhält Kamerun Mittel aus dem Europäischen

Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). Die im Rahmen des EIDHR im Jahr

2014 vorgeschlagenen Hilfsprojekte betrafen in erster Linie die Bekämpfung des Menschenhandels,

die sexuelle Ausbeutung von Kindern und die Zwangsarbeit in den traditionellen

Stammesgemeinschaften (Lamidaten) Nordkameruns. Bereits angelaufene EIDHR-Projekte im

Bereich der Medienberichterstattung über Haftbedingungen und der Verbesserung der

Menschenrechte in den kamerunischen Gefängnissen (unter anderem auch Schulungen für

Mitarbeiter der Justiz und des Strafvollzugs) wurden fortgesetzt.

Finanzielle Unterstützung leistete die EU weiterhin auch durch das Programm "Nichtstaatliche

Akteure" sowie durch den Aktionsplan der EU und der FAO zu Rechtsdurchsetzung,

Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) in menschenrechtsrelevanten Bereichen.

Hierzu zählten der Zugang zur Justiz (für Minderjährige, Menschen, die mit HIV/AIDS leben, etc.)

und die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (einschließlich der Bekämpfung der illegalen

Landnahme, der Anerkennung der Rechte der lokalen einheimischen Bevölkerungsgruppen und der

Beilegung von Konflikten im Zusammenhang mit Land).

Cabo Verde
Cabo Verde weist hinsichtlich der Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte

und der Grundfreiheiten nach wie vor eine positive Bilanz auf. Im Rahmen ihrer Beziehungen zu

Cabo Verde verfolgt die EU hauptsächlich das Ziel, die Anstrengungen der staatlichen Behörden in

den Bereichen, die noch zu Besorgnis Anlass geben – insbesondere die geschlechtsspezifische

Gewalt und die Diskriminierung von Frauen, die Kinderrechte und die Nichtdiskriminierung von

Migranten – zu unterstützen.

Im Jahr 2014 führte die EU ihren regelmäßigen Dialog über die Konsolidierung der Demokratie und

der Menschenrechte im Rahmen der besonderen Partnerschaft zwischen der EU und Cabo Verde

fort. Bei dieser Partnerschaft geht es um einen vertieften politischen Dialog über Demokratie,

Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung. Im Aktionsplan für

die besondere Partnerschaft wird besonders auf folgende Aspekte eingegangen: die Rechte von

Frauen und Kindern, die Lage der Migranten, die Bekämpfung häuslicher Gewalt, die Verbesserung

des Justizsystems, die Korruptionsbekämpfung und die Förderung einer verantwortungsvollen

Staatsführung.

9593/15 hm/cat 211
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Finanzielle Unterstützung leistete die EU weiterhin für Projekte, die zur Verbesserung der Rechte

von Frauen und Kindern und Menschen mit Behinderungen sowie zur Stärkung der

Zivilgesellschaft in Cabo Verde beitragen. Während des Jahres 2014 erhielt das Land ferner Mittel

aus einem EU-finanzierten Programm für afrikanische Länder mit Portugiesisch als Amtssprache

(PALOP) im Bereich der bürgerlichen und politischen Rechte.

Zentralafrikanische Republik
2014 hat die Europäische Union ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage in

der Zentralafrikanischen Republik fortgesetzt, in deren Mittelpunkt ein regelmäßiger Dialog mit der

Übergangsregierung stand; die Mittel hierfür kamen aus verschiedenen EU-Instrumenten.

Erleichtert wurde der Dialog durch die Zugänglichkeit der neuen Regierung, die ihre Geschäfte im

Januar 2014 aufgenommen hat, gegenüber der internationalen Gemeinschaft. Die neue Regierung

hat – anders als die Regierung früherer Jahre – den Menschenrechten auf verschiedenen Ebenen

besondere Aufmerksamkeit gewidmet und ihre Solidarität mit den Bürgern der Zentralafrikanischen

Republik, deren Lage außergewöhnlich problematisch und manchmal nicht hinnehmbar ist, zum

Ausdruck gebracht.

Das Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten in der Zentralafrikanischen Republik wurde

stark von der Verschlechterung der Sicherheitslage sowohl in der Hauptstadt als auch landesweit,

von der Frage der zurückkehrenden Flüchtlinge (deren Zahl auf etwa 420 000 geschätzt wird), von

der Lage der Binnenvertriebenen und von der Bekämpfung der Straflosigkeit bestimmt. Der

Internationale Strafgerichtshof kündigte die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens im

Zusammenhang mit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an und erklärte, er

beabsichtige, in den kommenden Monaten ein Büro in Bangui zu eröffnen. Im September

verlängerte der Menschenrechtsrat in Genf das Mandat der unabhängigen Expertin Keita Bocoum

um ein Jahr, die in ihren Empfehlungen insbesondere die Notwendigkeit hervorgehoben hatte, eine

Übergangsjustiz zu gewährleisten. Im Übrigen verhängte der VN-Sicherheitsrat Sanktionen gegen

zwei Bürger der Zentralafrikanischen Republik; außerdem wurde die Verhängung potenzieller

künftiger Sanktionen gegen zwanzig weitere Bürger und Unternehmen vorgeschlagen.

9593/15 hm/cat 212
DG C 2B LIMITE DE
Im Jahr 2014 haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die Bandbreite ihres Einsatzes in der
Zentralafrikanischen Republik im Rahmen eines umfassenden Konzepts ausgeweitet; hierzu zählten
eine GASP-Operation (EUFOR-RCA), deren Mandat am 15. März 2015 endet, und die Einrichtung
des Békou-Treuhandfonds, der von der Europäischen Kommission verwaltet wird und mit Mitteln
der EU, Frankreichs, Deutschlands und der Niederlande ausgestattet ist, die sich im ersten Jahr auf
insgesamt 74 Mio. EUR belaufen. Erste Auszahlungen aus diesem Fonds – in erster Linie für
soziale Zwecke – werden im Januar 2015 erfolgen.

Im Laufe des Jahres 2014 hat die EU acht Erklärungen zur Zentralafrikanischen Republik
abgegeben; ferner war das Land siebenmal Gegenstand von Schlussfolgerungen des Rates
(Auswärtige Angelegenheiten). Am 13. März 2014 nahm das Europäische Parlament eine
Entschließung an, in der es seine hochgradige Besorgnis angesichts der Lage in der
Zentralafrikanischen Republik zum Ausdruck brachte und betonte, wie dringlich ein Tätigwerden
an der humanitären Front sei. Gemeinsam mit anderen im Land vertretenen internationalen Partnern
wurde eine Reihe lokaler Erklärungen abgegeben, insbesondere im Zusammenhang mit der
internationalen Mediation und der internationalen Kontaktgruppe.

Über die informellen Kontakte und den regelmäßigen Dialog mit der Regierung der
Zentralafrikanischen Republik und Vertretern der Zivilgesellschaft hinaus haben die EU und
Frankreich außerdem beim Außenministerium eine Demarche im Zusammenhang mit den
Abstimmungen auf der 69. VN-Generalversammlung – insbesondere was die Anwendung der
Todesstrafe angeht – unternommen. Die Stimmabgabe der Zentralafrikanischen Republik für die
Annahme eines Moratoriums gegen die Todesstrafe kann als positives Signal gewertet werden und
ist sicher ein ermutigendes Zeichen, was die Aussichten für den Menschenrechtsdialog in dem Land
angeht. Im Jahr 2014 hat die Zentralafrikanische Republik ferner beschlossen, sich bei
Abstimmungen im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung an der Haltung der EU zu
orientieren.

Was die finanzielle Unterstützung angeht, so wurden verschiedene Projekte, die aus den
thematischen Haushaltslinien und der Haushaltslinie "Nichtstaatliche Akteure" finanziert werden,
auf den Weg gebracht. So wird beispielsweise im Rahmen des Europäischen Instruments für
Demokratie und Menschenrechte ein Projekt zur Förderung der Rechte der indigenen Bevölkerung
und der Waldbewohner und zur Verbesserung ihres Zugangs zur Justiz finanziert. Über die
Haushaltslinie "Nichtstaatliche Akteure" finanziert die EU auch die Förderung von
unternehmerischen Initiativen von Frauen in der Zentralafrikanischen Republik. Dieses Projekt
musste allerdings nach einem Jahr und trotz einiger positiver Ergebnisse am 1. Oktober aufgrund
von Sicherheitsproblemen in Bangui ausgesetzt werden.

9593/15 hm/cat 213
DG C 2B LIMITE DE
Die EU unterstützt ferner Akteure der Zivilgesellschaft, die sich für einen dauerhaften langfristigen

Frieden in der Zentralafrikanischen Republik einsetzen. Auch andere Projekte zu

geschlechtsspezifischen Fragen und zur freien Meinungsäußerung werden derzeit finanziert.

Außerdem wurde 2014 ein mit Mitteln in Höhe von 1 Mio. EUR ausgestattetes Projekt zur

Unterstützung des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte gebilligt, dessen Schwerpunkt

auf der Prävention von Menschenrechtsverletzungen liegen wird.

Tschad
Mit Blick auf die Förderung der Menschenrechte in Tschad zählten 2014 auch weiterhin die Reform

des Justizsystems und der Sicherheitskräfte, die Förderung der Kinder- und Frauenrechte, die

Demokratieförderung und die Bekämpfung der Todesstrafe zu den wichtigsten Zielen der EU. Die

EU engagierte sich in verschiedener Form, vom politischen Dialog bis hin zur technischen

Zusammenarbeit, insbesondere durch den Europäischen Entwicklungsfonds, das Instrument für

Stabilität und Frieden und das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte.

Im Rahmen des Artikels 8 des Cotonou-Abkommens sind die EU und ihre Mitgliedstaaten im Juni

2014 zu einer Sitzung des politischen Dialogs mit der tschadischen Regierung

zusammengekommen. In diesem Dialog brachte die EU ihre Besorgnis im Zusammenhang mit

verschiedenen Menschenrechtsfragen zum Ausdruck, insbesondere was die Justizreform, die

Haftbedingungen und das Gerichtsverfahren gegen den früheren tschadischen Diktator Hissène

Habré angeht. Des Weiteren hat sie mit der Beobachtung des in N'djamena am 14. November

eröffneten Gerichtsverfahrens gegen 21 Mitangeklagte Hissène Habrés begonnen. Durch das

Stabilitätsinstrument unterstützt die EU Veranstaltungen, mit denen das Verfahren gegen Habré und

seine Auswirkungen ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt werden sollen.

Im allgemeineren Zusammenhang wurde im November 2014 ein über das Europäische Instrument

für Demokratie und Menschenrechte finanziertes Projekt einer tschadischen

Menschenrechtsorganisation gestartet, bei dem es um Fragen im Zusammenhang mit der

Übergangsjustiz in Tschad geht.

Als Teil des Programms zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors wurden zwei

Verträge mit Nichtregierungsorganisationen mit dem Ziel unterzeichnet, die Beziehungen zwischen

den Sicherheitskräften und der Bevölkerung im Rahmen einer stärkeren Rechenschaftspflicht zu

verbessern.

9593/15 hm/cat 214
DG C 2B LIMITE DE
Was die Justizreform angeht, so wurde eine EU-finanzierte Umfrage zur Wahrnehmung des

Justizsystems seitens der tschadischen Bürger durchgeführt. Mithilfe der Ergebnisse dieser

Untersuchung soll ein neues Programm zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz entworfen werden.

Zu diesem Zweck wird seit April 2014 die Organisation "Avocats Sans Frontières Belgique" bei der

Umsetzung eines Zweijahresprojekts unterstützt, bei dem es darum geht, die Kenntnisse der

tschadischen Bürger hinsichtlich der Justizverfahren zu verbessern und ihnen bei der Wahrung ihrer

Rechte zu helfen. Die EU hat den Prozess der Annahme eines neuen Strafgesetzbuchs

weiterverfolgt, mit dem – neben anderen Prioritäten – die Todesstrafe nahezu vollständig

abgeschafft werden soll (die Annahme wurde auf 2015 verschoben). Wiederholt hat die EU

allerdings Bedenken angesichts der Tatsache geäußert, dass in letzter Minute Bestimmungen

eingefügt wurden, mit denen die Homosexualität kriminalisiert wird.

Die EU hat weiterhin eng mit Menschenrechtsorganisationen zusammengearbeitet und hat zu

mehreren Treffen mit der Zivilgesellschaft eingeladen, um insbesondere die Umsetzung der im

Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung vom Oktober 2013 ausgesprochenen und von

der tschadischen Regierung akzeptierten Empfehlungen zu erörtern.

Union der Komoren
Mit Blick auf die Menschenrechte und die Demokratie arbeitet die EU im Rahmen ihrer

Beziehungen zur Union der Komoren darauf hin, die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie

und der Rechtsstaatlichkeit weiter zu fördern, wobei es ihr insbesondere um die Wahlverfahren, die

Justiz und den Kampf gegen Korruption sowie um die Frauen- und Kinderrechte geht.

Die EU hat mit den Komoren in unterschiedlichen Formaten Gespräche über Menschenrechte und

Demokratie geführt, unter anderem im Rahmen häufiger Missionen auf hoher Ebene, des

regelmäßigen politischen Dialogs und der Entwicklungszusammenarbeit. Im Rahmen ihres

intensivierten politischen Dialogs mit der Regierung der Komoren im Zusammenhang mit der

laufenden Wahlunterstützung hat die EU wiederholt ihre Forderung nach freien, transparenten und

glaubwürdigen Wahlverfahren auf der Grundlage des kürzlich überarbeiteten Rechtsrahmens und

strukturierter Konsultationen mit den beteiligten Akteuren bekräftigt. Ferner hat sie sich für eine

ausgewogenere Vertretung der Geschlechter in den Wahlinstitutionen und für eine politische

Teilhabe sowohl durch rechtliche Reformen als auch durch breit angelegte

Sensibilisierungskampagnen eingesetzt.

9593/15 hm/cat 215
DG C 2B LIMITE DE
Mit der Neuwahl der Legislative und der Exekutive der Union der Komoren und ihrer autonomen

Inseln und den erstmaligen Gemeinderatswahlen überhaupt könnte der Wahlzyklus 2014-2016

entweder die Fortschritte des Landes auf dem Weg hin zu Demokratie, nationaler Integration und

Entwicklung bestätigen oder das Risiko einer Rückwendung zu chronischer Instabilität,

Separatismus und Armut erhöhen.

Andere wichtige Entwicklungen im Zusammenhang mit den Menschenrechten, zu denen die EU

2014 Stellung genommen hat, betreffen vor allem das Justizsystem. Gemäß den Prioritäten der

neuen nationalen Entwicklungsstrategie für den Zeitraum 2015-2019 unterstützt die EU derzeit die

Durchführung der Justizreform, bei der es um mehr Unabhängigkeit, Integrität, Effizienz und

Gerechtigkeit sowie besseren Zugang geht. Im Rahmen des 11. EEF leistet die EU substanzielle

Unterstützung für die Umsetzung der Reform.

Im Laufe des Jahres hat die EU ihren Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft

ausgebaut, indem sie einen gemeinsamen Fahrplan der EU und Frankreichs für die Zusammenarbeit

der EU mit der Zivilgesellschaft im Zeitraum 2014-2017 festgelegt hat, der finanziell über die

Haushaltslinie "Nichtstaatliche Akteure/Lokale Behörden" und das Europäische Instrument für

Demokratie und Menschenrechte unterstützt wird. Derzeit laufen fünf Projekte im Bereich

"Nichtstaatliche Akteure/Lokale Behörden"; für 2015 sind zusätzliche Aufforderungen zur

Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms "Nichtstaatliche Akteure/Lokale

Behörden" und des EIDHR geplant.

2014 wurden die Komoren der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen;

125 Empfehlungen wurden akzeptiert und 9 abgelehnt. Die abgelehnten Empfehlungen betrafen im

Wesentlichen die Achtung der Religionsfreiheit und der Freiheit in Bezug auf die sexuelle

Orientierung. Bei den akzeptierten Empfehlungen ging es in erster Linie um die Ratifizierung

internationaler Verträge über die Menschenrechte, die Zusammenarbeit mit den

VN-Menschenrechtsgremien, die Unabhängigkeit der Menschenrechts- und Anti-

Korruptionsbehörden und ihrer Tätigkeiten, die Abschaffung der Todesstrafe, den Zugang zur

Justiz, die Haftbedingungen, die Frauen- und Kinderrechte und die soziale Grundversorgung. In

diesem Zusammenhang haben die EU und Frankreich die Nationale Menschenrechtskommission

beim Kapazitätsaufbau unterstützt.

9593/15 hm/cat 216
DG C 2B LIMITE DE
Republik Kongo (Brazzaville)
Im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie hat sich die EU im Rahmen ihrer Beziehungen

zur Republik Kongo für den Kampf gegen Folter, die Verbesserung der Haftbedingungen, eine

geordnete Rechtspflege sowie die Förderung und den Schutz der Rechte gefährdeter Personen

eingesetzt.

2014 war es für die EU weiterhin schwierig, einen konstruktiven Dialog mit der Republik Kongo

über Menschenrechte und Demokratie zu führen. Obwohl es keinen speziellen jährlichen

Menschenrechtsdialog mit allen betroffenen Behörden gab, kam es bei den bilateralen Treffen mit

dem Minister für Justiz und Menschenrechte und mit dem Minister für Inneres und

Dezentralisierung dennoch zu Gesprächen über Menschenrechte. Die EU bekräftigte in diesem

Zusammenhang beiden Ministern gegenüber ihre dringende Bitte, bei Anschuldigungen wegen

Missbrauch und Folter durch die kongolesischen Sicherheitskräfte Untersuchungen einzuleiten, die

Täter strafrechtlich zu verfolgen und im Bereich der Menschenrechte tätigen

Nichtregierungsorganisationen zu gestatten, Haftanstalten zu besuchen und zu überwachen. Trotz

der Bitten der EU hat sich die Lage nicht verbessert, und es wird weiterhin über Fälle von

Misshandlung und Folter in Hafteinrichtungen berichtet. Die EU hat den Justizminister ferner

aufgefordert, die lange erwarteten Verfügungen zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz der

Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu erlassen.

Im Laufe des Jahres hat die EU ihren Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft im

Rahmen zahlreicher informeller und formeller Zusammenkünfte zum Gedankenaustausch und zur

Erörterung der wichtigsten Menschenrechtsanliegen fortgesetzt. Das jährliche Treffen mit

Menschenrechtsverteidigern fand im Juli statt.

Am 28. September 2014 fanden Kommunalwahlen, am 12. Oktober 2014 Teilwahlen zum Senat

statt. Im Vorfeld dieser Wahlen war die EU mit dem Minister für Inneres und Dezentralisierung

zusammengekommen, um sich über den Zensus der wahlberechtigten kongolesischen Bürger und

über das Wahlverfahren zu informieren. Die wichtigsten bei diesem Treffen angesprochenen

Probleme im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren (die Glaubwürdigkeit der Wählerlisten, die

Unabhängigkeit der Wahlkommission, die Abgrenzung der Wahlbezirke) gilt es noch zu lösen.

9593/15 hm/cat 217
DG C 2B LIMITE DE
2014 stellte die EU eine deutliche Verschlechterung bei der Meinungs-, Vereinigungs- und

Pressefreiheit in der Republik Kongo fest. Sie gab eine lokale Erklärung ab, in der sie den Angriff

auf Elie Smith, einen kamerunischen Journalisten, und dessen Schwester in Brazzaville verurteilte,

bei dem die Frau von vier Männern vergewaltigt und er mit dem Tode bedroht wurde. Nach Ansicht

vieler Beobachter war dieser Angriff eine Reaktion darauf, dass Smith in seinem Facebook-Account

Bilder von Anhängern der Opposition gepostet hatte, als diese während einer gegen die Änderung

der Verfassung gerichteten politischen Zusammenkunft ihrerseits von Unbekannten angegriffen

wurden.

Die Republik Kongo hat sich im Oktober 2013 ihrer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

unterzogen. Auf der 25. Tagung des Menschenrechtsrats im März 2014 wurde mitgeteilt, dass die

Regierung 164 von 171 Empfehlungen akzeptiert. Sieben Empfehlungen wurden abgelehnt, so etwa

die Empfehlungen, den Anteil der Frauen am legislativen Beschlussfassungsprozess auf 25 % zu

erhöhen, gegen alle Formen von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung vorzugehen,

eine "ständige Einladung" für alle themenbezogenen Sonderverfahren spezieller

Menschenrechtsgruppen auszusprechen und das Übereinkommen über Vorrechte und Immunitäten

des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren.

Im Oktober wurde die Republik Kongo von der VN-Generalversammlung für einen Zeitraum von

drei Jahren erneut in den Menschenrechtsrat gewählt. Diese Mitgliedschaft hat die

Menschenrechtslage im Land augenscheinlich nicht positiv beeinflusst. Auch was die Erstellung

von Berichten und ihre Vorlage in den verschiedenen VN-Ausschüssen angeht, hat die Republik

Kongo keine gute Bilanz aufzuweisen. Als positiv ist zu vermerken, dass sie 2014 das

Übereinkommen und das Fakultativprotokoll über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

ratifiziert hat.

Was die finanzielle Zusammenarbeit anbelangt, so hat die Republik Kongo erstmals Mittel aus dem

Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) erhalten. Im Rahmen des

EIDHR soll Anfang 2015 eine erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht

werden; die zu vergebenden Mittel belaufen sich auf 700 000 EUR.

9593/15 hm/cat 218
DG C 2B LIMITE DE
Auch auf dem Gebiet der Justiz und der Menschenrechte hat die EU der Republik Kongo 2014

durch ein Maßnahmenprojekt zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Vereinigungen

(PAREDA) weiterhin finanzielle Unterstützung geleistet. Im November 2014 waren die Arbeiten

zur Verbesserung der Haftbedingungen in Brazzaville, Dolisie und Pointe-Noire abgeschlossen. Die

EU hat ferner die Tätigkeiten einer lokalen Nichtregierungsorganisation zur Verbesserung der

medizinischen Behandlung und der Ernährung der Häftlinge in der Haftanstalt in Pointe-Noire, zur

Verbesserung der hygienischen und der sanitären Verhältnisse und zur Förderung eines

verantwortungsvollen Sexualverhaltens finanziert. Die EU hat die Generalinspektion der Gerichte

und Justizdienste weiter unterstützt, indem sie Ausrüstung und technische Hilfe bereitgestellt hat.

Des Weiteren hat sie Rechtshilfe für Bedürftige finanziert, um die Dauer der Untersuchungshaft und

die Überbelegung der Haftanstalten zu verringern. Dieses Projekt hat bislang zur vorläufigen

Freilassung von fast 100 Straftätern geführt.

Was die Gleichstellung der Geschlechter angeht, so haben 48 heimatlose Mädchen ein von der EU

finanziertes Schulungsprogramm absolviert; sieben von ihnen haben bereits Arbeit gefunden.

Ferner unterstützt die EU ein von Journalisten geleitetes Projekt, durch das Frauen in ländlichen

Gebieten über ihre Rechte informiert werden sollen. Im Rahmen eines weiteren von der EU

finanzierten Projekts haben 225 Laienanwälte und 50 Organisationen der Zivilgesellschaft

Schulungen zum Thema Frauenrechte erhalten. Dieses Projekt hat die Handlungskompetenz der

Frauen durch den Aufbau von 41 Spargruppen in Brazzaville und Ouesso sowie durch die

Finanzierung von 188 Einkommen schaffenden Tätigkeiten und Unternehmerschulungen für

284 Frauen gestärkt.

Durch ein EU-Projekt wurde die Verbreitung von Gesetzestexten zum Schutz von Witwen und

Waisen sichergestellt; an 30 Witwen wurden Darlehen vergeben, mit denen sie eine wirtschaftliche

Tätigkeit aufnehmen können. Darüber hinaus erhalten derzeit 144 Jugendliche mit Behinderungen

eine Schulung; 60 von ihnen nehmen an Alphabetisierungskursen teil. Des Weiteren unterstützt die

EU ein Netzwerk von 47 ORA-Schulen, die 2921 indigene Kinder aufgenommen haben. Schließlich

nahmen 700 benachteiligte Jugendliche an berufsbildenden Kursen teil, und 500 Straßenkinder

kamen in einer Notunterkunft in Pointe-Noire unter.

9593/15 hm/cat 219
DG C 2B LIMITE DE
Côte d'Ivoire
Zu den wichtigsten Prioritäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte in Côte d'Ivoire gehören

das Recht auf Sicherheit, Justiz und Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung der Straflosigkeit, die

Aussöhnung, die Unterstützung der Demokratie, der Schutz der Menschenrechtsverteidiger, die

Rechte der Kinder und die Gleichstellung der Geschlechter. Die EU setzt zudem die Förderung der

nationalen Aussöhnung fort und betont, dass eine unparteiische und unabhängige Justiz und die

Modernisierung der Polizeikräfte notwendig sind.

Die EU verfügt aufgrund ihrer ständigen politischen Kontakte und ihres offiziellen politischen

Dialogs gemäß Artikel 8 des Abkommens von Cotonou über einen Kanal für den Dialog und den

politischen Austausch mit der Regierung über Themen, die die Bereiche Menschenrechte, Justiz

und Reform des Sicherheitssektors betreffen. Das letzte Treffen mit dem Außenminister fand im

Oktober 2014 statt. Die EU setzt außerdem ihren ständigen Dialog mit politischen Parteien des

gesamten Spektrums, der Zivilgesellschaft und NRO fort.

Die EU hat 2014 ihre restriktiven Maßnahmen gegen 15 Ivorer, die in die Krise im Anschluss an die

Wahlen verwickelt waren, um ein weiteres Jahr verlängert.

Im Rahmen der im April 2014 durchgeführten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Côte

d'Ivoires hat die EU die erzielten Fortschritte anerkannt, wozu z.B. die Ratifizierung des Römischen

Statuts im Jahr 2013 und die Annahme von Rechtsvorschriften zum Schutz von

Menschenrechtsverteidigern gehören. Allerdings herrschte Besorgnis im Hinblick auf die Gewalt

gegen Frauen, die Verstöße gegen die Rechte der Kinder, wie z. B. Kinderarbeit und Kinderhandel,

und die Bereiche Justiz und Aussöhnung.

Was die finanzielle Zusammenarbeit anbelangt, so hat die Budgethilfe der EU (115 Mio. EUR) eine

wichtige Hebelwirkung für die Eröffnung von drei Gerichten in der westlichen Region (Guiglo,

Issia und Man) und für die Annahme des Strategiepapiers über die Justizreform und des

dazugehörigen Aktionsplans entfaltet. Im Land gibt es gegenwärtig 36 Gerichte erster Instanz, die

sich mit Zivil- und Strafsachen befassen. Die EU-Delegation verfolgte die Fortschritte bei der

Einleitung von Verhandlungen vor den Schwurgerichten, die zwar wieder aufgenommen wurden,

jedoch noch nicht die Verbrechen, die während der Krise im Anschluss an die Wahlen begangen

worden waren, zum Gegenstand hatten.

9593/15 hm/cat 220
DG C 2B LIMITE DE
Im Jahr 2014 erhielten 54 Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden, im Rahmen des

Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) rechtlichen und

medizinischen Beistand. In Abidjan wurden Lehrgänge zu Gleichstellungsfragen und Governance

veranstaltet, bei denen etwa 30 ivorische Journalisten Informationen erhielten. Es wurden

Initiativen finanziell unterstützt (2 Mio. EUR), die auf die Bekämpfung der Straflosigkeit,

Landfragen und die Rechte der Frau - einschließlich eines Engagements gegen die Genital-

verstümmelung von Frauen - abzielen.

Für ein Aussöhnungsprojekt, mit dem Vertrauen und die friedliche Zusammenarbeit zwischen der

nationalen Polizei und der lokalen Bevölkerung aufgebaut und zugleich die legitime Autorität der

Polizeikräfte gestärkt werden soll, wurden 2 Mio. EUR aus dem Europäischen Stabilitätsinstrument

bereitgestellt. Das Projekt konzentriert sich auf drei Gemeinden in Abidjan: Marcory, Treichville

und Yopougon, die nach der Krise allesamt von einer von Gewalt gekennzeichneten sozialen

Instabilität und der Missachtung der staatlichen Behörden stark in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Desgleichen stellt die EU 10 Mio. EUR bereit, um die Regierung bei der Reintegration von 7 500

ehemaligen Kämpfern zu unterstützen.

Demokratische Republik Kongo
Die EU hat 2014 weiterhin die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der

Rechtsstaatlichkeit in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) gefördert. Obgleich es

keinen speziellen strukturierten Menschenrechtsdialog gibt, hat die EU in unterschiedlichen

Formaten regelmäßig Gespräche über Menschenrechte und Demokratie mit den Behörden der DR

Kongo geführt.

Bei den informellen Konsultationen mit der Regierung der DR Kongo sowie in öffentlichen

Erklärungen und Reden hat die EU mehrere gesetzgeberische Prioritäten hervorgehoben,

insbesondere die Umsetzung des Römischen Statuts in nationales Recht, die Abschaffung der

Todesstrafe, ein neues Wahlgesetz und eine gründliche Reform des Familienrechts. Zudem wies die

EU darauf hin, dass der Schutz der bürgerlichen Freiheitsrechte verstärkt werden muss, indem u.a.

die Urheber von Menschenrechtsverletzungen systematisch und konsequent im Rahmen

unparteiischer und transparenter Verfahren verfolgt werden.

9593/15 hm/cat 221
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat mehrere öffentliche Erklärungen abgegeben und Demarchen an die kongolesischen

Behörden gerichtet, um ihre Besorgnis hinsichtlich des Vorgehens gegen politische Oppositionelle

und politische Aktivisten im Land zum Ausdruck zu bringen. Weitere Erklärungen betrafen

folgende Themen: Das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend Germain Katanga, der

bewaffnete Angriff auf den Direktor des Nationalparks Virunga und das Gerichtsverfahren zu den

Vergewaltigungen in Minova. Darüber hinaus gab die EU Erklärungen anlässlich der

Veröffentlichung der VN-Berichte über sexuelle Gewalt in der DR Kongo und über die

außergerichtlichen Hinrichtungen durch die kongolesische Polizei (während der sogenannten

Operation Likofi) ab. Die EU äußerte zudem ihre tiefe Besorgnis über den Beschluss der

kongolesischen Behörden, Herrn Scott Campbell, den Leiter des Gemeinsamen Menschenrechts-

büros der VN, wegen seines Berichts auszuweisen.

Im April 2014 fand eine Überprüfung der DR Kongo im Rahmen des zweiten Zyklus der

allgemeinen regelmäßigen Überprüfung im Menschenrechtsrat der VN statt. Von den 229

Empfehlungen wurden 190 von der Regierung der DR Kongo akzeptiert und 39 zur Kenntnis

genommen.

Nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen von 2011 entsandte die EU im Juni 2014 eine

unter der Leitung des MdEP Mariya Gabriel stehende Folgemission in die DR Kongo, um die

Umsetzung der Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission von 2011 zu überprüfen.

Im Oktober 2014 hat die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments den Sacharow-

Preis an Dr. Denis Mukwege für seinen Kampf für die Frauenrechte in der DR Kongo verliehen.

Der 59-jährige Gynäkologe gründete 1998 in Bukavu das Krankenhaus Panzi, in dem er seitdem

Opfer von sexueller Gewalt, die schwere Verletzungen erlitten haben, behandelt.

Die EU setzte sich weiterhin für die Umsetzung des Aktionsplans von 2012 zur Beendigung der

Rekrutierung von Kindern durch die nationalen Streitkräfte und Sicherheitskräfte ein. Die EU

unterstützte auch die VN-Kampagne zur Beendigung der Rekrutierung und des Einsatzes von

Kindern in Konflikten durch Regierungstruppen bis 2016.

9593/15 hm/cat 222
DG C 2B LIMITE DE
In seinen Schlussfolgerungen vom Juli 2014 bekräftigte der Rat der EU (Auswärtige

Angelegenheiten), wie wichtig eine bedingungslose freiwillige Entwaffnung der Demokratischen

Kräfte zur Befreiung Ruandas (FDLR) in der DR Kongo ist, und bekundete seine Bereitschaft,

diesen Prozess zu unterstützen. Im Zusammenhang mit der Demobilisierung der M23 und anderer

bewaffneter Gruppen erklärte die EU zusammen mit anderen internationalen Gesandten, dass für

schwere Menschenrechtsverletzungen keine Amnestie gewährt werden kann. Die EU erinnerte alle

Parteien an ihre Pflicht, den Schutz von Zivilisten zu gewährleisten und das internationale

Völkerrecht zu achten, einschließlich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts. Der

Rat erinnerte an die besondere Verantwortung, die den kongolesischen Behörden in diesem

Zusammenhang zukommt, und unterstrich die Bedeutung eines abgestimmten Vorgehens zur

Reform des Justizsektors, einschließlich der Militärjustiz.

Die EU setzte ihre finanzielle Unterstützung der DR Kongo in den folgenden Bereichen fort:

Stärkung des kongolesischen Justizsystems, geschlechtsspezifische Gewalt, Kinder und bewaffnete

Konflikte sowie Schutz von Menschenrechtsverteidigern.

Dschibuti
Im Hinblick auf die Menschenrechte verfolgte die EU in Dschibuti zwei Prioritäten, und zwar

erstens den Dialog zwischen der Regierung von Dschibuti und dem Oppositionsbündnis anzuregen,

damit in Dschibuti demokratische Reformen durchgeführt und die bürgerlichen Freiheitsrechte

besser eingehalten werden, und zweitens die Entwicklung der Zivilgesellschaft zu unterstützen, um

so die Grundrechte zu fördern.

Die EU hat in der letzten Sitzung des politischen Dialogs EU-Dschibuti im Februar 2014 ihre

Besorgnis hinsichtlich des politischen Freiraums für die Opposition und der Repression nach den

umstrittenen Parlamentswahlen von 2013 geäußert. Bedauerlicherweise werden Menschenrechts-

verteidiger immer wieder von der Polizei eingeschüchtert und bisweilen an der Ausreise aus ihrem

Land gehindert, indem ihre Pässe eingezogen werden, was 2014 auch bei politischen

Oppositionellen der Fall war. Eine auf eine EU-Initiative zurückgehende Veranstaltung, bei der

Künstler eingeladen wurden, um am Internationalen Tag der Menschenrechte im Dezember über die

künstlerische Freiheit zu diskutieren, wurde von den Behörden verboten.

9593/15 hm/cat 223
DG C 2B LIMITE DE
Allerdings wurden im Dezember einige Fortschritte erzielt, als die Regierung und die Opposition

ein Rahmenabkommen über den politischen Dialog unterzeichnet haben, in dem u.a. vorgesehen ist,

dass eine Amnestie für die seit 2013 verurteilten Oppositionsmitglieder gewährt wird, die Rechte

von Personen, die unrechtmäßig ihren Arbeitsplatz verloren haben oder zwangsbeurlaubt wurden,

wiederhergestellt werden, und die Parlamentssitze, die die Oppositionsparteien offiziell gewonnen

haben, eingenommen werden. Weitere Maßnahmen umfassen die Einrichtung einer unabhängigen

gemeinsamen Wahlkommission und die Einführung eines Rechtsstatuts für die Opposition. Darüber

hinaus ist im Abkommen vorgesehen, das Kommunikationsrecht zu reformieren und Mechanismen,

mit denen die Achtung der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheitsrechte sichergestellt wird,

zu stärken. Die EU wird 2015 genau überprüfen, ob die in diesem Rahmenabkommen vorgesehenen

Reformen tatsächlich durchgeführt wurden.

Im Juni 2014 einigten sich die EU und die Regierung von Dschibuti auf ein nationales

Indikativprogramm des Europäischen Entwicklungsfonds, in dem eine Mittelzuweisung in Höhe

von 8 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020 zur Förderung der Zivilgesellschaft und der

Geschlechtergleichstellung vorgesehen ist. Darüber hinaus werden im Rahmen der thematischen

Haushaltslinie "Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale Behörden" 4 Mio. EUR für den

Zeitraum 2014-2017 zur Unterstützung von NRO und lokalen Behörden in Dschibuti bereitgestellt.

Äquatorialguinea
Die wichtigsten Prioritäten der EU in Äquatorialguinea umfassen weiterhin die Beobachtung des

Moratoriums zur Todesstrafe, die Verbesserung der Voraussetzungen für die Freiheit der

Meinungsäußerung, wirksamen politischen Pluralismus, Unterstützung der Zivilgesellschaft und die

Wiederaufnahme der Kontakte zur Regierung hinsichtlich des politischen Dialogs. Mit der

Verabschiedung eines Moratoriums zur Todesstrafe wurde 2014 zwar ein erheblicher Fortschritt

erzielt, doch wurden andere von der EU erhoffte Maßnahmen nicht verwirklicht. Die EU ist

weiterhin besorgt über die allgemeine Menschenrechtslage in Äquatorialguinea.

Die EU setzte in unterschiedlichen Formaten die Gespräche über Menschenrechte und Demokratie

mit Äquatorialguinea fort. Mit Blick auf den EU-Afrika-Gipfel führte die EU im Februar 2014 eine

Vorbereitungsmission in Äquatorialguinea durch. Bei dieser Gelegenheit erörterte die EU mit den

zuständigen Behörden Fragen der Menschenrechte und der Demokratie. Dabei wurden vor allem

Fälle von inhaftierten Personen zur Sprache gebracht, in denen ihre Haftbedingungen und die

Einhaltung eines ordnungsgemäßen Verfahrens weiterverfolgt werden.

9593/15 hm/cat 224
DG C 2B LIMITE DE
Der jährliche politische Dialog mit der Regierung, der auf Vorschlag der EU im Dezember 2014

hätte stattfinden sollen, wurde auf 2015 vertagt. Allerdings konnte die EU-Delegation auf lokaler

Ebene den Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft fortsetzen.

Bei der Demokratisierung wurden geringfügige, aber dennoch erkennbare Fortschritte erzielt, als

die als Mesa de Dialogo (Tisch des Dialogs) bezeichneten Gespräche zwischen der Regierung und

den Oppositionsparteien geführt wurden, die vor einiger Zeit von der EU angeregt worden waren.

Die EU verfolgte auch genau den gesamten Prozess des nationalen Dialogs zwischen dem 7. und

15. November, zu dessen Beobachtung sie eingeladen worden war. Sie wird weiterhin alle Parteien

dazu ermuntern, ihren Dialog fortzusetzen und – was noch wichtiger ist – alle vereinbarten

Maßnahmen vollständig umzusetzen.

Im Jahr 2014 wurde Äquatorialguinea zum zweiten Mal der allgemeinen regelmäßigen

Überprüfung unterzogen. Bei der Überprüfung bestätigte sich, dass es bei der Umsetzung der

Empfehlungen aus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung von 2009 insgesamt an Fortschritten

mangelt, insbesondere in den Bereichen Folter, willkürliche Inhaftierungen, Rechtsstaatlichkeit,

Vereinigungsfreiheit, Pressefreiheit, Korruptionsbekämpfung sowie soziale und wirtschaftliche

Rechte. Die EU unterstützte die Zivilgesellschaft bei der Ausarbeitung ihres Beitrags zur

allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und wird die Umsetzung der von der Regierung von

Äquatorialguinea akzeptierten Empfehlungen genau verfolgen.

Was die finanzielle Zusammenarbeit angeht, so erhält das Land Mittel aus dem Europäischen

Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). Die Zivilgesellschaft wird 2015 mit

Mitteln in Höhe von 300 000 EUR unterstützt.

Eritrea
Die EU hat bei den Treffen mit der Regierung Eritreas, einschließlich der Sitzungen im Rahmen des

förmlichen Dialogs nach Artikel 8, die Menschenrechtslage und insbesondere Verletzungen des

Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Religionsfreiheit, willkürliche Inhaftierungen und

schlechte Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit angesprochen. Die EU hat die eritreischen Behörden

nachdrücklich aufgefordert, die allgemeine Lage und ihre Zusammenarbeit mit dem

Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen, auch mit dem VN-Sonderberichterstatter über die

Menschenrechtslage in Eritrea, sowie mit dem neu eingerichteten Untersuchungsausschuss für

Menschenrechte in Eritrea zu verbessern.

9593/15 hm/cat 225
DG C 2B LIMITE DE
Die EU ist nach wie vor besonders besorgt über das Schicksal der inhaftierten Journalisten und

Gefangenen aus Gewissensgründen, die aufgrund ihrer politischen und religiösen Überzeugungen

gefangen gehalten werden. Die EU hat wiederholt Informationen über die Inhaftierten und Zugang

zu ihnen gefordert. Sie hat generell immer wieder gefordert, dass diese Inhaftierten entweder vor

Gericht gestellt und entsprechend angeklagt oder unverzüglich und bedingungslos freigelassen

werden. Der Sprecher der Hohen Vertreterin hat am 18. September 2014 eine Erklärung zur Lage

der politischen Gefangenen in Eritrea abgegeben. Die Hohe Vertreterin hat die eritreischen

Behörden unter anderem aufgefordert, Dawit Isaak – einen eritreisch-europäischen Journalisten, der

seit 2001 ohne jeden Kontakt zur Außenwelt festgehalten wird – freizulassen.

Ein positiverer Aspekt ist, dass Eritrea 2014 das VN-Übereinkommen gegen Folter ratifiziert und

auch an der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung teilgenommen hat (obgleich es nur 100

von 200 Empfehlungen akzeptiert hat). Eritrea stimmte zudem auf der 69. Tagung der VN-

Generalversammlung für das Moratorium für die Todesstrafe.

Eritrea beteiligte sich 2014 aktiv an der Vorbereitung der Migrationsrouten-Initiative EU-Horn von

Afrika, die jetzt als Khartum-Prozess bezeichnet wird. Eritrea ist eines der vier Kernländer des

Khartum-Prozesses und Mitglied des Lenkungsausschusses, dessen Einrichtung im November auf

der Ministerkonferenz in Rom vereinbart wurde. Im Mittelpunkt dieses Prozesses stehen der

Menschenhandel und der Menschenschmuggel, die die dringendste Herausforderung in der Region

sind. Im September 2014 trat Eritrea auch dem Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und

Bestrafung des Menschenhandels bei. Unterdessen hat die Regierung Eritreas ihre Absicht erklärt,

ihr Gesetz Nr. 82 anzuwenden, mit dem der Wehrdienst bei den nächsten Rekrutierungen wieder

auf 18 Monate beschränkt wird, was ein wichtiger Beschluss ist, weil der unbefristete Wehrdienst

ein wesentlicher Antriebsfaktor für Auswanderung ist.

9593/15 hm/cat 226
DG C 2B LIMITE DE
Äthiopien

In Bezug auf Äthiopien verfolgt die EU im Bereich Menschenrechte und Demokratie die
langfristigen Ziele, das Land bei seiner Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen
Menschenrechtsgremien und der Umsetzung seines nationalen Aktionsplans für Menschenrechte zu
unterstützen, günstigere Rahmenbedingungen für Organisationen der Zivilgesellschaft zu schaffen,
damit die Menschenrechte und die verantwortungsvolle Staatsführung gefördert und gewahrt
werden, die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und die Möglichkeit der Menschen zur
Beteiligung an politischen Prozessen zu stärken, den Zugang zur Justiz und zu fairen
Gerichtsverhandlungen zu verbessern und die Verbreitung schädlicher traditioneller Praktiken und
geschlechtsspezifischer Gewalt zu verringern. Die EU führt insbesondere, aber nicht ausschließlich,
im Rahmen des Dialogs mit Behörden nach Artikel 8 regelmäßig Gespräche über diese Themen mit
der äthiopischen Regierung, in denen sie wiederholt ihre dringende Bitte um Einhaltung der
Menschenrechte und vor allem der politischen und bürgerlichen Rechte vorgebracht hat.

Obgleich in Äthiopien bei den Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit Bildung und Gesundheit
kontinuierlich Fortschritte erzielt werden konnten, wurden angesichts der Parlamentswahlen im Mai
2015 die Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf friedliche Versammlung
zunehmend eingeschränkt. Das Antiterrorgesetz wurde augenscheinlich dazu genutzt, die
Aktivitäten der politischen Opposition und der Medien zu beschränken. Im Jahr 2014 wurden
Blogger, Journalisten und politische Oppositionelle verhaftet und Gerichtsverfahren gegen sie
eingeleitet.

Im Mai 2014 wurde Äthiopien zum zweiten Mal der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung
unterzogen; es hat 181 der dabei abgegebenen 252 Empfehlungen akzeptiert. Die EU beteiligte sich
an der Vorbereitung der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung, wobei eine Reihe möglicher
Empfehlungen, wie die Einladung von Sonderbeauftragten für Menschenrechte, mit den EU-
Mitgliedstaaten erörtert wurde.

Die EU hat 2014 angesichts der jüngsten Entwicklungen im Land zwei Erklärungen abgegeben. Im
Mai hat die EU betont, wie wichtig die Erweiterung des politischen Freiraums ist, und die
äthiopische Regierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Antiterrorgesetz nicht zur
Einschränkung der Meinungs- oder Vereinigungsfreiheit missbraucht wird. In der Erklärung vom
Juli haben sich die EU-Missionsleiter sehr besorgt über die Entwicklungen im Fall von zehn
Bloggern und Journalisten, die aufgrund des Antiterrorgesetzes angeklagt worden sind, und über die
Verhaftung von Oppositionsmitgliedern geäußert.

9593/15 hm/cat 227
DG C 2B LIMITE DE
Was die demokratische Entwicklung im Land anbelangt, hat die EU die Einrichtung einer
Koordinierungsgruppe für die Wahlen veranlasst, um die Vorbereitung der 2015 anstehenden
Parlamentswahlen zu erörtern und die Ausarbeitung einer gemeinsamen Analyse und die Annahme
eines gemeinsamen Standpunkts zu erleichtern. Die Leiter und die stellvertretenden Leiter der EU-
Mission haben zudem Gespräche mit allen politischen Parteien des Landes geführt, um die
Mehrparteiendemokratie zu fördern, und zur Beurteilung der Lage im Vorfeld der Wahlen
Feldmissionen in die verschiedenen Regionen Äthiopien entsandt.

Im Zusammenhang mit der Förderung der Rechte der Frau hat die EU 2014 ihre erste
Gleichstellungsstrategie für Äthiopien erstellt. In der Strategie wird empfohlen, sich zwischen den
EU-Mitgliedstaaten und der EU-Delegation abzustimmen, um mit einer Stimmen sprechen und
gemeinsam die Mängel bei Gleichstellungsfragen, der Programmunterstützung und dem politischen
Dialog angehen zu können. Am internationalen Tag der Frau hat die EU außerdem eine erfolgreiche
Veranstaltung mit Podiumsdiskussionen zum Thema Stärkung der politischen und wirtschaftlichen
Stellung von Frauen durchgeführt.

Darüber hinaus hat die EU während des gesamten Jahres ihren umfassenden Dialog mit
Organisationen der Zivilgesellschaft fortgesetzt. Die EU ist Ko-Vorsitzende der Arbeitsgruppe für
den Bereich der Zivilgesellschaft, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen der
äthiopische Regierung und den Organisationen der Zivilgesellschaft erleichtert. Im Rahmen dieses
Dialogs unterstützte die EU in Zusammenarbeit mit Gruppen der Zivilgesellschaft die Regierung
bei der Überarbeitung der 70/30-Richtlinie aus der Gesetzgebung zur Zivilgesellschaft, mit der die
Arbeit von NRO im Land erleichtert wurde.

Die Organisationen der Zivilgesellschaft sind auch wichtige Partner bei der Durchführung der
sektorspezifischen Arbeit der EU und von Programmen wie dem Fonds EU-Äthiopien zur
Unterstützung der Zivilgesellschaft und dem Europäischen Instrument für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR). Der Fonds zur Unterstützung der Zivilgesellschaft hat den Status eines
lokalen Fonds, so dass mit ihm Projekte aus den Bereichen Menschenrechte und Governance
finanziert und die starken Anfechtungen ausgesetzten Organisationen der Zivilgesellschaft aus
diesen Bereichen gefördert werden können. Im Jahr 2014 wurden im Rahmen des EIDR und des
Fonds zur Unterstützung der Zivilgesellschaft 23 neue Projekte mit einer Mittelausstattung von über
4 Mio. EUR eingeleitet; diese Projekte befassen sich u. a. mit Themen wie Rechte der Frau,
Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Frauen und schädlicher traditioneller Praktiken, Schutz
der Kinder vor sexuellem Missbrauch und seine Verhinderung, Stärkung der Stellung von älteren
Menschen und Minderheiten, Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt und
Menschenrechtserziehung.

9593/15 hm/cat 228
DG C 2B LIMITE DE
Gabun
Die Ziele der EU im Bereich Menschenrechte und Demokratie im Rahmen ihrer Beziehungen zu

Gabun bestehen darin, die Probleme und Herausforderungen hinsichtlich der Haftbedingungen

sowie die Frage der Ritualverbrechen, der Frauenrechte, des Menschenhandels einschließlich des

Kinderhandels sowie der Transparenz und Inklusivität des Wahlprozesses anzugehen.

Verbesserungen sind auch erforderlich im Zusammenhang mit den Verzögerungen im Justizwesen,

der großen Zahl der Untersuchungshäftlinge und der Diskriminierung von Einwanderern und

indigenen Gemeinschaften. Um die Wirksamkeit des Justizsystems zu erhöhen, ist es notwendig,

die finanziellen Mittel und das Personal aufzustocken und die Korruption zu verringern.

Die EU hat im Rahmen des Abkommens von Cotonou die Gespräche über Menschenrechte und

Demokratie mit Gabun in unterschiedlichen Formaten fortgesetzt. Nach einjährigem Stillstand

wurde im März 2014 der politische Dialog mit den gabunischen Behörden nach Artikel 8 des

Abkommens von Cotonou wieder aufgenommen. Beide Seiten sprachen über die Reform des

Justizsystems, die Haftbedingungen sowie Straftaten, bei denen Organe entnommen werden

(sogenannte Ritualverbrechen). Obgleich es keinen spezifischen jährlichen Menschenrechtsdialog

mit allen betroffenen Behörden gab, wurden bei den bilateralen Treffen mit dem neu ernannten

Minister, der für Menschenrechte, Chancengleichheit und die gabunischen Staatsbürger im Ausland

zuständig ist, u.a. die neuesten Entwicklungen und die Anstrengungen der Regierung im Bereich

der Förderung von Menschenrechten und Demokratie erörtert.

Außerdem hat die EU im Zusammenhang mit dem gabunischen Vorsitz im VN-Menschenrechtsrat

(UNHCR) im Jahr 2014 mit der gabunischen Regierung mehrfach Ad-hoc-Demarchen

unternommen und Outreach-Maßnahmen durchgeführt. Das wichtigste Ergebnis war eine verstärkte

Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der EU und Gabun, insbesondere bei der Vorbereitung

der Tagungen des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen und bei

multilateralen Fragen von gemeinsamem Interesse.

Im Juli 2014 hat die EU-Delegation in Absprache mit den Leitern der diplomatischen Missionen der

EU eine lokale Erklärung abgegeben, in der die Ratifizierung des Fakultativprotokolls des

Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Gabun begrüßt wird.

9593/15 hm/cat 229
DG C 2B LIMITE DE
Die EU-Delegation hielt ihren Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft und

Menschenrechtsorganisationen aufrecht und traf sich mit Vertretern der einschlägigen öffentlichen

Organe, insbesondere des Generaldirektorats für Menschenrechte und des Nationalen Ausschusses

für Menschenrechte.

Das Europäische Parlament hat am 5. Februar 2014 eine legislative Entschließung zu dem

Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung

nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der

Gabunischen Republik angenommen.

Im Jahr 2014 sollte sich Gabun einer Halbzeitüberprüfung seiner Menschenrechtsbilanz als Teil des

allgemeinen regelmäßigen Überprüfungsmechanismus unterziehen, doch wurde diese Überprüfung

nicht durchgeführt. Die zuständigen Behörden erörtern zurzeit die Frage, ob sie diese

Halbzeitprüfung auf 2015 verschieben oder sich direkt auf die allgemeine regelmäßige

Überprüfung, die 2016 ansteht, konzentrieren sollen.

Was die finanzielle Zusammenarbeit angeht, so erhält das Land Mittel aus dem Europäischen

Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). Ein Ausschreibungsverfahren mit einer

Mittelausstattung in Höhe von 600 000 EUR wird 2015/2016 durchgeführt, um zivilgesellschaft-

liche Projekte im Bereich der Menschenrechte zu fördern.

Gambia
Im gesamten Jahr 2014 bezogen sich die Prioritäten der EU in Gambia weiterhin auf die Meinungs-

und Medienfreiheit, die Todesstrafe, die Gewalt gegen Frauen, die Nichtdiskriminierung von

LGBTI-Personen, die Haftbedingungen, unrechtmäßige und willkürliche Festnahmen und

Inhaftierungen sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigern.

Die Demokratie, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und die Lage der Menschenrechte in Gambia

sorgten bei der EU für Besorgnis. Neben der fortdauernden mangelnden Achtung der Pressefreiheit

und der Rechte von Minderheiten kam es weiterhin zu willkürlichen Festnahmen und

Inhaftierungen ohne Einhaltung der ordnungsgemäßen Verfahren. Allerdings war bei den Rechten

der Frauen und Kinder ein positiver Trend zu verzeichnen, weil in diesem Bereich

Rechtsvorschriften zum Schutz dieser Gruppen umgesetzt wurden.

9593/15 hm/cat 230
DG C 2B LIMITE DE
Das Thema Menschenrechte wurde auf der letzten Tagung des intensivierten politischen Dialogs

nach Artikel 8 des Abkommens von Cotonou im April erörtert. Die Tagung führte zu einer

Vereinbarung über Zusagen der gambischen Regierung und zu Folgetreffen mit Kabinetts-

mitgliedern. Allerdings hat sich bei einer vor kurzem durchgeführten Bewertung der EU

herausgestellt, dass die Regierung diesen Zusagen bislang noch keine konkreten Ergebnisse folgen

ließ. Im November teilte die Regierung Gambias der EU mit, dass sie beabsichtige, den politischen

Dialog nach Artikel 8 nicht fortzusetzen.

Im Oktober 2014 wurde Gambia zum zweiten Mal der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

unterzogen. Die EU-Delegation hat bei ihrer Vorbereitung mitgewirkt, indem sie eine Bewertung

der relevanten Entwicklungen seit der letzten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung von 2010

vornahm. Die EU-Delegation finanzierte zusammen mit dem OHCHR und den Botschaften des

Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten in Banjul die öffentliche Übertragung der

Tagung zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung. An der Veranstaltung nahmen

Regierungsbeamte, NRO, Mitglieder des diplomatischen Korps und die lokale Presse teil.

Die EU-Delegation und die in Banjul vertretenen EU-Mitgliedstaaten verfolgten im November

aufmerksam den Besuch des VN-Sonderberichterstatters über außergerichtliche, summarische oder

willkürliche Hinrichtungen und des VN-Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame,

unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Den Sonderberichterstattern wurde der

Zugang zum Sicherheitstrakt und zu den Todeszellen im Gefängnis Mile 2 verweigert, so dass sie

wegen dieses Verstoßes der gambischen Regierung gegen das vereinbarte Mandat beschlossen, ihre

geplanten Besuche in anderen Haftanstalten nicht fortzusetzen.

Die EU ist weiterhin allgemein besorgt über die Haftbedingungen in den gambischen Gefängnissen.

Im Übrigen wurden während des Sommers spezielle Gerichtsverhandlungen, die teilweise vom

bilateralen Projektfonds des Vereinigten Königreichs finanziert wurden, durchgeführt, um den

Rückstau anhängiger Gerichtsverfahren zu verringern.

Im Februar gab die Hohe Vertreterin im Namen der EU eine Erklärung ab, nachdem der Präsident

von Gambia am Nationalfeiertag eine aufhetzende Rede gegen LGBTI-Personen gehalten hatte. Als

Reaktion auf die Unterzeichnung eines Gesetzes durch den Präsidenten, in dem "schwere

Homosexualität" als Straftat eingestuft wird, gaben die in Gambia akkreditierten Missionsleiter der

EU und der Mitgliedstaaten im November vor Ort eine Erklärung ab.

9593/15 hm/cat 231
DG C 2B LIMITE DE
Die EU-Delegation hat am Welttag gegen die Todesstrafe ihr Eintreten gegen die Todesstrafe

fortgesetzt, als ein von der EU-Geschäftsträgerin ad interim und dem britischen Botschafter

gemeinsam unterzeichneter Artikel, in dem die Argumente gegen die Todesstrafe herausgestellt

werden, in lokalen Zeitungen veröffentlicht wurde. Die EU-Delegation führte anlässlich des

Internationalen Tags für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen eine Veranstaltung durch, die

zusammen mit vor Ort tätigen VN-Organisationen organisiert wurde.

Darüber hinaus hat sich die EU-Delegation im Rahmen verschiedener Entwicklungsprojekte

weiterhin mit problematischen Fragen befasst. Die EU hat über das 10. EEF-Programm für

Staatsführung (10 Mio. EUR) den Zugang zur Justiz und die Aufklärung über Rechtsfragen weiter

gefördert. Außerdem leistet sie einen Beitrag von 870 000 EUR zur Verbesserung der gambischen

Medienlandschaft für ein von der UNESCO durchzuführendes Projekt. Während des gesamten

Jahres wurden Workshops mit Medienvertretern veranstaltet.

Die EU hat über das Programm für kleinere Zuschüsse für Menschenrechtsverteidiger, das durch

das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanziert wird, einen

Journalisten finanziell unterstützt, der dringend seinen Wohnsitz ändern musste, weil Bedenken

hinsichtlich seiner Sicherheit und der seiner Familie bestanden.

Zurzeit werden drei von der EU mit 800 000 EUR finanzierte Projekte, die sich mit den Rechten der

Frauen und der Stärkung der wirtschaftlichen Stellung von Frauen befassen, umgesetzt.

Ghana
Die Hauptziele, die die Europäische Union im Rahmen ihrer Beziehungen zu Ghana bei den

Menschenrechten verfolgt, bestehen in der Förderung des Zugangs zur Justiz, der

verantwortungsvollen Staatsführung, der Rechte der Kinder und der wirksamen Umsetzung

diskriminierungsfreier Maßnahmen. Weitere Herausforderungen wie die Verbesserung der harten

Haftbedingungen, die Gewährleistung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte und die

Unterbindung des Kinderhandels und -missbrauchs wurden 2014 im Rahmen des Dialogs der EU

mit der Regierung ebenfalls zur Sprache gebracht.

9593/15 hm/cat 232
DG C 2B LIMITE DE
Das Verfahren zur Änderung der Verfassung von 1992, die im politischen Dialog zwischen der EU

und Ghana erörtert wurde, wurde ausgesetzt, nachdem beim Obersten Gerichtshof ein

Verfügungsantrag eingereicht worden war, mit dem die bisherigen Ergebnisse der Arbeit zur

Änderung der Verfassung aufgehoben werden sollen. Es ist noch nicht klar, welchen Ausgang das

Verfahren nehmen wird.

Im Juli hat das Parlament einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Korruption

angenommen, um die öffentliche Rechenschaftspflicht zu stärken. Im Rahmen des 11. EEF-

Programms wurde ein neues Programm für Staatsführung ausgearbeitet, mit dem die Bekämpfung

von Korruption unterstützt und die Rechenschaftspflicht gefördert werden soll.

Die EU traf sich mehrfach mit Organisationen der Zivilgesellschaft im Rahmen des Prozesses zur

Ausarbeitung des landesspezifischen EU-Fahrplans für die Zusammenarbeit mit der

Zivilgesellschaft für den Zeitraum 2014-2017. Zu den festgelegten Prioritäten gehören die

Förderung des Rechts auf Information und ein alle Seiten einschließender Dialog über

Geschlechtergleichstellung und die Stärkung der Rolle der Frau.

Im Rahmen eines durch das EIDHR finanzierten Projekts zu Kinderrechten in der Zentralregion von

Ghana wurden bei der Förderung der Einhaltung der Kinderrechte und ihres Schutzes gute

Fortschritte erzielt. Die Schulbesuchsquote ist gestiegen, und in den betroffenen Gemeinden wurden

Kinderschutzausschüsse eingerichtet und deren Mitglieder geschult. In den Gemeinden wurden

regelmäßig Zusammenkünfte abgehalten, um das Thema Kinderrechte zu diskutieren. Die EU hat

zudem im Rahmen des EIDHR eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht,

in deren Mittelpunkt die Konfliktschlichtung und -verhütung bei der Vorbereitung der

Parlamentswahlen im Jahr 2016 steht.

Im Januar hat die EU in Ghana einen Menschenrechtsdialog mit Menschenrechtsverteidigern unter

breiter Beteiligung aller Seiten geführt.

Im Dezember hat Ghana das Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen über die Rechte des

Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ratifiziert. Die EU hat

die Ratifizierung in einer vor Ort abgegebenen Erklärung begrüßt.

9593/15 hm/cat 233
DG C 2B LIMITE DE
Guinea
Nach der Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung haben sich die Beziehungen zwischen der EU

und Guinea allmählich normalisiert. Da die Wahlen im September 2013 friedlich und unter

Einbeziehung aller Seiten verlaufen waren, konnte die EU ihre Entwicklungszusammenarbeit

wiederaufnehmen, und dank der Fortschritte bei der Reform des Sicherheitssektors (SSR) wurde

das Waffenembargo aufgehoben. Allerdings sind die Sanktionen gegen fünf Personen, die für das

Massaker vom September 2009 verantwortlich sein sollen, nach wie vor in Kraft. In den

kommenden Monaten muss Guinea weitere Anstrengungen zur Konsolidierung der staatlichen

Autorität, des Rechts und der verantwortungsvollen Staatsführung unternehmen. Auch muss das

Land nach wie vor seinen Justizsektor reformieren, um die Straflosigkeit und die Korruption zu

bekämpfen. Der Ebola-Ausbruch macht Guinea seit März schwer zu schaffen und dürfte sich auch

auf die politische Lage und die Sicherheit im Lande auswirken.

Auf dem Gebiet der Menschenrechte verfolgt die EU in Guinea unter anderem folgende Ziele:

Festhalten an einem alle Seiten einbeziehenden Wahlverfahren, Verbesserung der internen

Sicherheit im Einklang mit den SSR-Grundsätzen, Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit und

Bekämpfung der Korruption.

Die EU hat mit Guinea weiter in verschiedenen Formaten Gespräche über Menschenrechte und

Demokratie geführt, so auch im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs nach Artikel 8 des

Cotonou-Abkommens, der 2014 wiederaufgenommen wurde. Dabei hat sie eine Verstärkung der

Rechtspflege und Fortschritte bei der Bekämpfung der Straflosigkeit angemahnt, insbesondere im

Hinblick auf das Verfahren betreffend das Massaker vom 28. September 2009 sowie die

Untersuchung der 2013 in der Waldregion und der in jüngster Zeit gegen die Ebola-Aufklärungs-

mission in der Ortschaft Womé begangenen Gewalttaten. Mit Sorge sehen Menschenrechts-

verteidiger und -organisationen zudem, dass Personen schon lange Zeit, einige Militärangehörige

sogar seit mehr als zwei Jahren, illegal gefangen gehalten werden.

Guineas Bericht im Rahmen der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung wird zur Zeit mit

Unterstützung des Amtes des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) erstellt und dürfte

Aufschluss darüber geben, inwieweit die bei der ersten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung im

Jahr 2010 ausgesprochenen 105 Empfehlungen umgesetzt worden sind.

9593/15 hm/cat 234
DG C 2B LIMITE DE
Auch 2014 hat die EU in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen Guinea

über den 10. Europäischen Entwicklungsfonds technische und finanzielle Unterstützung gewährt.

Die Tätigkeiten der betreffenden Programme erstrecken sich hauptsächlich auf Folgendes:

Unterstützung der Justizreform (PARJU) und des Kampfes der Zivilgesellschaft gegen die

Straflosigkeit (insbesondere im Hinblick auf das Massaker vom 28. September), Konsolidierung der

Demokratie (Unterstützung der Nationalversammlung sowie politische Bildung und

Wähleraufklärung), Dezentralisierung und Dekonzentration (PASDD), Ausbau der Kapazitäten von

Opfer- und Menschenrechtsorganisationen, Unterstützung des Ministeriums für Menschenrechte bei

der Vorbereitung der Konsultationen, die es im Hinblick auf die Annahme einer nationalen

Menschenrechtsstrategie führen will, Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors (PARSS)

sowie Ausbau der Kapazitäten der Zivilgesellschaft und der Medien. Durch die von der EU

finanzierten thematischen Programme konnten verschiedene NRO-Projekte zur Stärkung der Rolle

der Frau und zum Schutz von Frauen- und Kinderrechten fortgeführt werden.

Guinea-Bissau
Die glaubwürdigen und friedlichen allgemeinen Wahlen im April und Mai 2014 waren ein

Meilenstein auf dem Weg zur verfassungsmäßigen Normalität. Angesichts der neuen politischen

Rahmenbedingungen verfolgt die EU in Bezug auf Demokratie und Menschenrechte in Guinea-

Bissau in erster Linie das Ziel, die Bemühungen der neuen Regierung um eine Konsolidierung der

demokratischen Stabilität und der Rechtsstaatlichkeit und um eine Verbesserung der

Menschenrechtsbilanz des Landes, die sich während der zweijährigen Übergangszeit nach dem

Militärputsch im Jahr 2012 erheblich verschlechtert hat, zu unterstützen.

Hierzu hat die EU die Anwendung der geeigneten Maßnahmen nach Artikel 96 des Cotonou-

Abkommens (Beschluss 2011/492/EU des Rates) ausgesetzt, damit sie mit der demokratisch

gewählten Regierung zusammenarbeiten und sie bei ihren Anstrengungen, die demokratischen

Institutionen zu konsolidieren, die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen und die

Aussöhnung zu fördern, direkt unterstützen kann. Die Verpflichtungen, die Guinea-Bissau bei den

Konsultationen nach Artikel 96 insbesondere in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, die

Bekämpfung der Straflosigkeit, die Reform des Sicherheitssektors und die Bekämpfung des

illegalen Handels einschließlich des Menschenhandels eingegangen ist, gelten allerdings nach wie

vor.

9593/15 hm/cat 235
DG C 2B LIMITE DE
Nach der Amtseinführung der gewählten Regierung hat die EU ihren politischen Dialog mit
Guinea-Bissau wiederaufgenommen. Wir haben die Themen Achtung der Menschenrechte,
Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung der Straflosigkeit bei unseren Gesprächen mit der Regierung
auf höchster Ebene, so unter anderem während des Besuchs des Premierministers im Juli 2014 in
Brüssel, angesprochen.

Auch 2014 hat die EU Projekte, die dem Ausbau der Kapazitäten der Zivilgesellschaft und dem
Schutz der Rechte von Frauen, Kindern und Häftlingen dienen, im Rahmen des Europäischen
Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanziell unterstützt.

Kenia

2014 ist die EU auf dem Gebiet der Menschenrechte in vielerlei Hinsicht tätig geworden, wobei ihre
Aufmerksamkeit vor allem der Umsetzung der Verfassung von 2010, der Bekämpfung der
Straffreiheit, der Unterbindung außergerichtlicher Hinrichtungen und den
Menschenrechtsverteidigern galt.

Sie führt mit der Zivilgesellschaft einen regelmäßigen Dialog über Menschenrechtsfragen, und zwar
auch auf Missionsleiterebene. Es gibt keinen förmlichen Menschenrechtsdialog mit der
kenianischen Regierung, aber bei bilateralen Treffen werden auch Menschenrechtsfragen erörtert. .
Die EU hat wiederholt unmissverständlich erklärt, dass sie die Rechtsstaatlichkeit und auch den
IStGH unterstützt und dass Kenia als Vertragspartei des Römischen Statuts mit dem Gerichtshof
zusammenarbeiten muss. Am 5. Dezember hat die IStGH-Anklägerin allerdings ihre Anklage gegen
Präsident Kenyatta aus Mangel an Beweisen zurückgezogen. Der Prozess gegen Vizpräsident Rutto
wird fortgesetzt. In den letzten Jahren sehen sich Gruppen der Zivilgesellschaft, die das Verfahren
vor dem IStGH gegen den Präsidenten und den Vizepräsidenten befürworten, in ihrer täglichen
Arbeit immer stärker mit Hindernissen konfrontiert.

Die Menschenrechtslage in Kenia hat sich 2014 im Großen und Ganzen nicht verbessert. In einigen
Bereichen hat es in begrenztem Umfang Schritte in die richtige Richtung gegeben, in anderen
Bereichen hat sich die Lage hingegen weiter verschlechtert. Die Unsicherheit ist nach wie vor ein
großes Problem, vor allem die Terroranschläge und die hohe Kriminalitätsrate. Die Regierung geht
zwar oft hart dagegen vor, mit negativen Folgen für die Menschenrechte, doch wurden im
Sicherheitsapparat bislang kaum Reformen durchgeführt. Versuche, den Spielraum der
zivilgesellschaftlichen Organisationen einzuengen, auch durch eine Deckelung der Mittel, die sie
aus dem Ausland erhalten, und die Verschärfung der Registrierungsvorschriften, gefährden sowohl
den Pluralismus als auch die Versorgung weiter Teile des Lande mit lebenswichtigen
Dienstleistungen.

9593/15 hm/cat 236
DG C 2B LIMITE DE
Nach dem Al-Shabaab-Anschlag auf das Einkaufszentrum Westgate im September 2013 in Nairobi

hat die EU ein mit 19 Mio. EUR ausgestattetes Paket für die Terrorismusbekämpfung in Kenia und

am Horn von Afrika beschlossen, das folgende Maßnahmen umfasst: Stärkung der

Widerstandsfähigkeit gegen Gewalt und Terrorismus (2 Mio. EUR), Bekämpfung der

Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche (6 Mio. EUR) sowie Durchführung eines regionalen

Projekts für die Terrorismusbekämpfung durch Strafverfolgung (11 Mio. EUR).

Die EU unterstützt die Umsetzung der Verfassung sowohl im Rahmen des politischen Dialogs als

auch im Wege öffentlicher Diplomatie und durch Finanzhilfen. Mit der kenianischen Regierung

wurde vereinbart, dass die finanzielle Zusammenarbeit im Zeitraum 2014-2020 unter anderem

darauf ausgerichtet sein wird, die Rechenschaftspflicht der öffentlichen Institutionen in Bezug auf

die Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags zu verschärfen. So hat die EU im Rahmen der

finanziellen Unterstützung der Dekonzentration ein Pilotprojekt eingeleitet, mit dem Mitarbeiter

von Provinzbehörden über delegierte Regierungsaufgaben informiert und geschult werden sollen,

damit sie ihre Hauptaufgaben erfüllen können. Überdies wurde 2014 eine neues Projekt für die

konkrete Ausführung der Dekonzentration abgeschlossen.

Die EU hat bei ihrem Dialog mit der Regierung auch die außergerichtlichen Hinrichtungen zur

Sprache gebracht. Darüber hinaus haben Delegation und Mitgliedstaaten Organisationen der

Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger, die versuchen, außergerichtliche Hinrichtungen

zu dokumentieren, und für ein Ende der Straffreiheit eintreten, unterstützt. Im Rahmen des EIDHR

finanziert die EU zwei mit insgesamt 0,85 Mio. EUR ausgestattete Projekte. Kenias Bilanz in

Bezug auf die Menschenrechte wird im Zuge der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung im Januar

2015 erneut überprüft werden.

Lesotho
Die EU verfolgt in Lesotho in Bezug auf die Menschenrechte in erster Linie folgende Ziele:

Abschaffung der Todesstrafe, Förderung von Frauen- und Kinderrechten und Stärkung der

wirtschaftlichen und sozialen Rechte.

9593/15 hm/cat 237
DG C 2B LIMITE DE
Bei den Indikatoren Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ist die Bilanz Lesothos

gemessen an den Standards auf dem Kontinent und in der Region relativ zufriedenstellend. Das

Land schneidet im Hinblick auf "Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit" sowie "Teilhabe und

Menschenrechte" vergleichsweise gut, im Hinblick auf "nachhaltige wirtschaftliche Chancen" und

"menschliche Entwicklung" jedoch sehr viel schlechter ab. Defizite gibt es allerdings nach wie vor

bei der Geschlechtergleichstellung, der Stärkung der Rolle der Frau und bei der Bekämpfung der

häuslichen Gewalt. Zudem lässt der Entwurf des Gesetzes über die Einsetzung der seit langem

erwarteten nationalen Menschrechtskommission Zweifel an der Neutralität, der Transparenz und

den ethischen Werten des Gremiums aufkommen.

Anlässlich des elften Welttages gegen die Todesstrafe hat sich die EU-Delegation mit dem

Justizminister getroffen, um den Standpunkt der Union in dieser Frage darzulegen. In Lesotho

besteht seit 1996 ein De-facto-Moratorium für die Todesstrafe, doch befanden sich 2014 zwei

Menschen im Todestrakt. Das Justizministerium hat erklärt, dass die Frage in Lesotho momentan

brisant sei, weil das Land eine Zunahme von brutalen Morden verzeichne. 2014 hat die EU einen

Experten auf dem Gebiet der Todesstrafe in das Justizministerium entsandt.

Des Weiteren hat die EU 2014 mit dem Minister für Gesetze und konstitutionelle Angelegenheiten

die Lage lesbischer, schwuler, bi-, trans- und intersexueller Personen (LGBTI) erörtert. Zwar gibt es

in Lesotho keine Rechtsvorschriften, die LGBTI gezielt diskriminieren, doch gilt "Sodomie" als

Verstoß gegen Recht und gute Sitten und steht auf der Liste der Straftaten, bei denen Festnahmen

ohne Haftbefehl erfolgen können. Allerdings wurde das betreffende Gesetz bislang nicht

angewandt.

Nach dem angeblichen Staatsstreichversuch vom August 2014 hat die Entwicklungsgemeinschaft

des Südlichen Afrika (SADC) einen Plan zur Wiederherstellung von Frieden, Sicherheit und

politischer Stabilität in Lesotho entworfen. Die EU hat ihre Unterstützung für die SADC-

Beobachtungsmission, die bevorstehenden Wahlen und die erforderliche Reform- und

Entwicklungsagenda angeboten.

9593/15 hm/cat 238
DG C 2B LIMITE DE
Was die finanzielle Hilfe anbelangt, so hat sie über das Europäische Instrument für Demokratie und

Menschenrechte die Zivilgesellschaft in einigen Fragen, die Frauenrechte und insbesondere die

Bekämpfung des Frauenhandels und der geschlechtsspezifischen Gewalt betreffen, mit Mitteln

unterstützt. Über die Haushaltslinie für nichtstaatliche Akteure finanziert sie zudem ein Projekt für

lokale Behörden, das die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung zum Ziel

hat. Außerdem leistet die EU über den Europäischen Entwicklungsfonds im Rahmen eines

gemeinsamen Projekts mit dem Ministerium für soziale Entwicklung Hilfe für Waisen und

schutzbedürftige Kinder. Des Weiteren finanziert sie unter anderem Projekte zum Thema

wirtschaftliche und soziale Rechte sowie zum Thema Behinderung.

Liberia
In Bezug auf Liberia verfolgt die EU im Wesentlichen folgende Prioritäten: Abschaffung der

Todesstrafe, ein stärkeres Bewusstsein für Frauen- und Kinderrechte und eine bessere Beachtung

dieser Rechte sowie Unterstützung der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte. Zu

ihren besonderen Zielen gehören die Förderung des Zugangs von Frauen und Kindern zu

Gesundheitsversorgung und Bildung, ein erheblicher Abbau und die letztendliche Beseitigung aller

Formen der Ausbeutung, eine signifikante Zurückdrängung der geschlechtsspezifischen Gewalt und

der Müttersterblichkeit, die Stärkung der Rolle der Frau und eine größere Mitwirkung der

Zivilgesellschaft bei Menschenrechtsfragen.

Die EU hat öffentliche Diskussionen über die Abschaffung der Todesstrafe veranstaltet, an denen

sich Vertreter der Legislative, die unabhängige nationale Menschenrechtskommission, die

Zivilgesellschaft und die Medien beteiligten. Bei Musikveranstaltungen wurden junge Menschen

für die Menschenrechte sensibilisiert.

Die EU beobachtet aufmerksam die aufkommende Anti-Homosexuellenbewegung, die ein

gesetzliches Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen und homosexuellen Handlungen fordert.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesetzlich verboten, und 2013 wurde ein neuer Vorschlag

für eine Änderung des Strafgesetzbuchs eingebracht, nach der gleichgeschlechtliche Beziehungen

als "second degree felony" (Verbrechen zweiten Grades) eingestuft würden.

9593/15 hm/cat 239
DG C 2B LIMITE DE
Obwohl Liberia seit dem Bürgerkrieg bemerkenswerte Fortschritte erzielt hat, sieht es sich nach wie

vor mit erheblichen Menschenrechtsproblemen und -verletzungen konfrontiert. Zwar nimmt das

Land in der Rangliste der Pressefreiheit etwa denselben Platz ein wie im vergangenen Jahr, doch hat

es aufgrund eines äußerst strengen Verleumdungsgesetzes Klagen gegeben, die eine Selbstzensur

von Pressevertretern zur Folge hatten. Liberia muss seine Verleumdungsgesetze ändern, um die

internationalen Standards für die Meinungs- und Medienfreiheit zu erfüllen. Auch der Zugang zu

Gesundheitsinformationen ist immer noch ein Problem, und Nichtregierungsorganisationen,

Lokalzeitungen und Lokalsender spielen bei der Gesundheitsaufklärung der Bevölkerung eine

entscheidende Rolle.

Liberia gilt weiterhin als Herkunfts-, Transit- und Zielland des Handels mit Kindern für die Zwecke

der Zwangsarbeit und der sexuellen Ausbeutung. Die Regierung erfüllt die Mindeststandards für die

Beseitigung des Kinderhandels zwar nicht in vollem Umfang, sie unternimmt jedoch ungeachtet

ihrer begrenzten Mittel erhebliche Anstrengungen, um dies zu ändern. In den Bereichen

Strafverfolgung und Opferschutz bleibt noch viel zu tun, wohingegen auf dem Gebiet der

Prävention lobenswerte Anstrengungen unternommen wurden.

Die Ebola-Krise hat für zusätzliche Probleme gesorgt. Seit ihrem Ausbruch hat Liberia Quarantänen

verhängt und damit das Recht seiner Bürger auf Freiheit und Freizügigkeit sowie den Zugang zu

ihren Existenzgrundlagen, zur Gesundheitsversorgung usw. eingeschränkt. Frauen sind offenbar

anfälliger für Ebola als Männer, denn nach Angaben von UNICEF sind in den drei am stärksten

betroffenen Ländern 55 bis 60 Prozent der Todesopfer Frauen. Mehreren Berichten zufolge ist es im

Zuge der Ebola-Bekämpfung, insbesondere bei der Durchsetzung der Quarantänemaßnahmen, zu

Fällen von Erpressung und übermäßiger Gewalt von Seiten der Sicherheitskräfte gekommen. Bei

Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und aufgebrachten Bewohnern, die gegen die

Quarantäne im Bezirk West Point von Monrovia protestierten, wurde ein fünfzehnjähriger Junge

angeschossen, der später seinen Verletzungen erlag; vier weitere Anwohner wurden verwundet.

Das von Präsident Johnson Sirleaf 2007 unterzeichnete Gesetz, mit dem die Todesstrafe unter

Verstoß gegen das Zweite Fakultativprotokoll zum IPBPR, dem Liberia 2005 beigetreten ist,

wiedereingeführt wurde, ist noch immer in Kraft. 2014 wurde die Todesstrafe allerdings nicht

vollstreckt.

9593/15 hm/cat 240
DG C 2B LIMITE DE
Am 17. September 2014 hat die belgische Polizei Martina Johnson, eine ehemalige Anführerin der
Rebellengruppe Nationale Patriotische Front von Liberia (NPFL), verhaftet. Damit wurde erstmals
eine Person wegen der während des Konflikts in Liberia von 1989 bis 1996 begangenen
Völkerrechtsverletzungen verhaftet. Dass die belgischen Behörden eine Liberianerin wegen
mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des
liberianischen Bürgerkriegs verhaftet haben, ist ein wichtiger Schritt zur Herstellung von
Gerechtigkeit.

Mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) hat die EU weiter
mehrere Projekte in Liberia unterstützt. Beispielsweise finanziert sie ein Projekt zugunsten der
unabhängigen nationalen Menschenrechtskommission und ein Projekt, das die Zivilgesellschaft in
die Lage versetzen soll, die Aussöhnung im Land voranzubringen. Die EU hilft zudem
Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich um die am stärksten benachteiligten Gruppen der
liberianischen Gesellschaft kümmern. So gibt es ein Projekt, dass speziell die Stellung von
Menschen mit Behinderung in Liberia verbessern soll. Gegenwärtig sind drei Projekte in
Vorbereitung, bei denen es um Geschlechtergleichstellung und die Rechte der Frau in Bezug auf
ihre Teilhabe an Entscheidungsprozessen, um Erziehung im Sinne der Gleichstellung sowie um die
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und der Genitalverstümmelung von Mädchen und
Frauen geht.

2014 wurde im Rahmen des EIDHR ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte der
Zivilgesellschaft veröffentlicht, die der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für
Wahrheit und Aussöhnung dienen. Die ausgewählten Organisationen werden 2015 mit der Arbeit
beginnen.

Madagaskar

Bei ihren Beziehungen zu Madagaskar verfolgt die EU in Bezug auf Menschenrechte und
Demokratie folgende Ziele: Förderung der Grundfreiheiten (in direktem Zusammenhang mit der
politischen Krise) und insbesondere Unterstützung einer raschen Rückkehr zur verfassungsmäßigen
Ordnung sowie Konsolidierung der politischen Stabilität. Weitere Prioritäten der EU sind die
Rechte des Kindes, die Achtung der Menschenrechte im Rahmen der Rechtspflege, die Förderung
der Frauenrechte und die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen sowie die Unterstützung der
Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsverteidiger.

Aufgrund der langwährenden politischen Krise (2009-2014) und der (im Mai 2014 beendeten)
Aussetzung der Zusammenarbeit gemäß Artikel 96 des Cotonou-Abkommens konnte die EU keinen
regelmäßigen Dialog mit den Behörden über ihre Ziele und Prioritäten in den Bereichen
Menschenrechte und Demokratie führen.

9593/15 hm/cat 241
DG C 2B LIMITE DE
Nach den glaubwürdigen Wahlen im Jahr 2013, zu denen die EU eine Wahlbeobachtungsmission

entsandt hatte, haben die neu gewählten Institutionen (Präsident, Nationalversammlung und

Regierung) seit April 2014 ihre Arbeit aufgenommen, so dass die verfassungsmäßige Ordnung

wiederhergestellt ist. Die ehemalige Hohe Vertreterin Ashton hat den Wahlprozess in mehreren

Erklärungen begrüßt und unterstützt. Infolgedessen hat der Rat der EU im Mai 2014 beschlossen,

die Entwicklungszusammenarbeit mit Madagaskar (die nach der gewaltsamen Machtübernahme

2010 ausgesetzt worden war) wieder aufzunehmen.

Zur Lage der Menschenrechte lässt sich generell sagen, dass Madagaskar insgesamt über einen

guten Rechtsrahmen für den Schutz der Menschenrechte verfügt, auch wenn einige Rechtsnormen

in gewissen Punkten einander widersprechen. Hauptproblem ist jedoch, dass dieser Rahmen nicht in

vollem Umfang angewandt wird.

Zu den wichtigsten Errungenschaften in Madagaskar zählte 2014 die Verabschiedung eines

Gesetzes zur Abschaffung der Todesstrafe sowie die Einsetzung – per Gesetz – einer unabhängigen

nationalen Menschenrechtskommission (Commission Nationale Indépendante des Droits de

l’Homme). Madagaskar hat die Todesstrafe de facto abgeschafft, da seit 1958 keine Hinrichtungen

mehr stattgefunden haben. Alle Todesstrafen wurden automaisch in lebenslange

Zwangsarbeitsstrafen umgewandelt. Bis zum 10. Dezember befanden sich allerdings immer noch 65

Gefangene in Todeszellen.

2014 wurde vorgeschlagen, Madagaskar in die Liste der Länder aufzunehmen, gegenüber denen die

EU Demarchen unternimmt, um auf die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen

Strafgerichtshofs und des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des

Internationalen Strafgerichtshofs hinzuwirken. Am 24. Oktober 2014 ist die EU in dieser Sache

direkt beim Justizminister vorstellig geworden, und dieser hat versichert, dass er die Ratifizierung

zum Abschluss bringen will. Die betreffenden Texte sollten der Nationalversammlung auf der

ordentlichen Tagung im März 2015 vorgelegt werden.

9593/15 hm/cat 242
DG C 2B LIMITE DE
Über ihre Delegation in Antananarivo hat sich die EU dafür eingesetzt, dass im Rahmen der Gruppe

der technischen Partner und Finanzpartner (TFP) eine Menschenrechtsgruppe eingerichtet und dass

diese vermehrt aktiv wird. Am 3. September hat eine erste Sitzung stattgefunden, in der beschlossen

wurde, mit der gemeinsamen Förder- und Lobbyarbeit fortzufahren, damit im Haushaltsgesetz für

2015 genügend Mittel für die unabhängige nationale Menschenrechtskommission vorgesehen

werden. Was den Menschenhandel – ein anderes großes Problem in Madagaskar – anbelangt, so hat

die Menschenrechtsgruppe vereinbart, zu prüfen, ob über die Vereinten Nationen ein Dialog mit

den Bestimmungsländern der Wanderarbeiter aufgenommen werden kann, da es in diesen Ländern

keine madagassichen Vertretungen gibt.

Was die finanzielle Zusammenarbeit betrifft, so erhält Madagaskar Mittel aus dem Europäischen

Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). 2014 gab es neun laufende Projekte mit

einer Ausstattung von insgesamt 1,8 Mio. EUR. Für den Zeitraum 2014-2017 wurden bereits

weitere 4 Mio. EUR für Menschenrechtsprojekte in Madagaskar bewilligt.

Malawi
In Bezug auf Menschenrechte und Demokratie hat sich die EU 2014 bei ihren Beziehungen zu

Malawi insbesondere auf politische Rechte und demokratische Staatsführung sowie auf Rechte von

Personen, die Minderheiten angehören, konzentriert.

Sie hat mit Malawi in unterschiedlichen Formaten Gespräche über Menschenrechte und Demokratie

geführt, unter anderem über einen regelmäßigen politischen Dialog und regelmäßige Treffen mit

der malawischen Menschenrechtskommission. Die für Menschenrechtsverteidiger zuständige

Arbeitsgruppe der EU-Delegation tritt zweimal im Jahr zusammen, um wichtige

Menschenrechtsfragen zu erörtern und nach Möglichkeiten für eine effizientere Zusammenarbeit zu

suchen.

Eine weitere erwähnenswerte Entwicklung in Bezug auf die Menschenrechte, die von der EU

unterstützt wurde, waren die Wahlen von 2014. Die EU hat der malawischen Wahlkommission über

den vom UNDP verwalteten gemeinsamen Geberfonds und das Programm für demokratische

Staatsführung finanzielle und technische Hilfe zur Verfügung gestellt. Sie hat die politische Bildung

und die Wählerbildung landesweit im Rahmen der nationalen Initiative für politische Bildung

unterstützt und überdies eine Wahlbeobachtungsmission unter Leitung eines Mitglieds des

Europäischen Parlaments nach Malawi entsandt.

9593/15 hm/cat 243
DG C 2B LIMITE DE
2014 konnte Malawi dank der Hilfe der EU auf der 111. Tagung des VN-Menschenrechts-
ausschusses einen Bericht über die Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und
politische Rechte vorlegen.

Was die finanzielle Zusammenarbeit anbelangt, so erhält Malawi von der EU Hilfen, damit es durch
Ausbau der Kapazitäten seiner Menschenrechtskommission für eine bessere Achtung der
Menschenrechte im Lande sorgt. Die EU hat zudem Menschenrechtsschulungen für Mitarbeiter der
Strafverfolgungsbehörden finanziert.

Im Rahmen des gemeinsam mit dem UNFPA durchgeführten Projekts für die Geschlechter-
gleichstellung und die Stärkung der Rolle der Frau sowie kleinerer in Zusammenarbeit mit örtlichen
NRO unternommener Initiativen fördert die EU weiter die Geschlechtergleichstellung. Sie
unterstützt zudem eine örtliche zivilgesellschaftliche Organisation, die sich für die Rechte der
LGBTI einsetzt.

Die Rechte des Kindes sind nach wie vor ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema, und die EU
unterstützt weiter die Verstärkung der Kinderschutzsysteme und Kampagnen gegen Kinderehen.

Mali

In Bezug auf Menschenrechte und Demokratie verfolgt die EU in ihren Beziehungen zu Mali
folgende Ziele: nationale Aussöhnung und Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie,
Justizreform und Zugang zur Justiz, Rechte des Kindes, Frauenrechte und Gleichstellung,
Korruptionsbekämpfung, sozioökonomische Rechte und grundlegende Dienstleistungen. Seit
vergangenem Mai hat die Regierung weite Teile der nördlichen Regionen nicht mehr unter
Kontrolle, mit entsprechenden Folgen für die Menschenrechte in diesen Gebieten.

Im Rahmen ihres regelmäßigen politischen Dialogs mit der malischen Regierung hat die EU ihre
Forderung nach einer leichter zugänglichen, unabhängigen und effizienten Justiz wiederholt
bekräftigt. Die Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung hat ihre Arbeit immer
noch nicht aufgenommen; nach einem jüngsten Beschluss der Regierung soll dies erst nach
Abschluss der Algier-Verhandlungen geschehen.

Zu den weiteren wichtigen Entwicklungen, die die Menschenrechte betreffen und zu denen die EU
Stellung genommen hat, zählen die neuerlichen gewalttägigen Auseinandersetzungen im Norden
des Landes. Opfer der regelmäßigen Zusammenstöße zwischen Rebellengruppen, Streitkräften,
verbündeten Gruppen usw. sind in der Hauptsache Zivilpersonen. Beobachter wie beispielsweise
die Menschenrechtsabteilung der MINUSMA berichten, dass Gefangene häufig misshandelt
werden.

9593/15 hm/cat 244
DG C 2B LIMITE DE

2014 hat die EU ihren Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft über die Übergangsjustiz im

Rahmen eines von der Internationalen Föderation für Menschenrechte und ihrer örtlichen

Zweigstelle Association Malienne des Droits de l'Homme durchgeführten Projekts intensiviert. Für

den Zeitraum 2015-2016 wurden zwei EIDHR-Projekte mit einer finanziellen Ausstattung von

insgesamt 550 000 EUR (zugunsten von Straßenkindern und der nationalen

Menschenrechtskommission) bewilligt. Des Weiteren hat die EU aufgrund des Vertrags über die

Unterstützung der Konsolidierung des Staates Mali weiter Finanzhilfen (Budgethilfe für 2013 und

2014) gewährt.

Eine große Herausforderung für die Regierung ist die Bekämpfung der Straflosigkeit. Der EU hat

darauf hingewiesen, dass sich die nationale Aussöhnung auf ein faires und funktionierendes

Justizwesen stützen muss, das diejenigen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben,

unterschiedslos vor Gericht stellt. Der unabhängige Experte der Vereinten Nationen für Mali,

Suliman Baldo, hat Mali 2014 zweimal besucht und berichtet, dass einige Gefangene aus politische

Erwägungen freigelassen worden seien; dies untergräbt die Anstrengungen zur Bekämpfung der

Straflosigkeit.

Die Regierung hat eine Reform der nationalen Menschenrechtskommission eingeleitet, um diese an

die geltenden internationalen Normen anzupassen.

Die militärische Ausbildungsmission der EU in Mali (EUTM Mali) und ihre zivile Mission in Mali

(EUCAP Sahel Mali) haben spezielle Menschenrechtsmodule in ihre Schulungen aufgenommen.

Mauretanien
Was die Menschenrechte in Mauretanien betrifft, so konzentriert sich die EU unter anderem auf

folgende Punkte: Verbesserung des Justizsystems, Bekämpfung der Sklaverei sowie der

Diskriminierung ethnischer Minderheiten und der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts,

Status der NRO, Todesstrafe, Bekämpfung der Folter und des Verschwindenlassens.

Auch 2014 hat die EU vor allem das Ziel verfolgt, die Menschenrechte zu fördern und zu

verteidigen und durch Dialog und Zusammenarbeit mit den mauretanischen Behörden eine bessere

Staatsführung und Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu erreichen und Menschenrechtsverteidiger und

andere einschlägige Akteure vor Ort zu schützen. 2014 gab es zwei offizielle Treffen der EU mit

Menschenrechtsverteidigern und ein Treffen mit der Regierung im Rahmen des politischen Dialogs,

bei denen auch Menschenrechtsfragen erörtert wurden.

9593/15 hm/cat 245
DG C 2B LIMITE DE
Ungeachtet der Fortschritte, die in rechtlicher und institutioneller Hinsicht beim Schutz der

Menschenrechte in den letzten Jahren in Mauretanien erzielt wurden, geben viele Punkte, etwa die

generell unzureichende Umsetzung der Rechtsvorschriften, nach wie vor Anlass zu großer Sorge.

Im Juni 2014 haben Präsidentschaftswahlen stattgefunden. Obwohl sie von der Opposition

boykottiert wurden, war die Beteiligung hoch, wobei Präsident Aziz für eine zweite und letzte

Amtszeit wiedergewählt wurde. Die von der EU entsandte Wahlexpertenmission hat in

Übereinstimmung mit anderen internationalen Organisationen festgestellt, dass die Wahlen

insgesamt zufriedenstellend verlaufen sind, und eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, die

der Regierung und der Wahlkommission übermittelt worden sind.

Nach dem offiziellen Besuch des VN-Sonderberichterstatters für Sklaverei zu Jahresbeginn hat die

Regierung im März einen von den Vereinten Nationen unterstützten Fahrplan mit Empfehlungen für

die restlose Beseitigung der Sklaverei verabschiedet. Überdies hat sie beschlossen, ein

Sondergericht für die Verfolgung von Fällen der Sklaverei einzusetzen, was aber noch nicht

geschehen ist. Das geplante Gericht ist umstritten und wird von Menschenrechtsverteidigern

vielfach kritisiert.

Der Internationale Koordinierungsausschuss der VN für nationale Menschenrechtsinstitutionen hat

die nationale mauretanische Menschenrechtskommission für zwei Jahre zur Vertreterin des

afrikanischen Kontinents gewählt. Seit diesem Jahr übernimmt die mauretanische Kommission auch

die Aufgabe des im Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter vorgesehenen nationalen

Präventionsmechanismus.

Die EU hat Mauretanien bei der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes zur Verhinderung von Gewalt

gegen Frauen geholfen und sich mit Nachdruck für eine bessere Anwendung des Jugendstrafrechts

eingesetzt. Im Einklang mit den Vereinten Nationen und internationalen NRO hat die EU-

Delegation an die Behörden appelliert, Jugendliche nicht in Hafteinrichtungen für Erwachsene

unterzubringen, sondern nach Alternativen zu suchen. Der Justizminister hat positiv reagiert und

prüft zur Zeit entsprechende Maßnahmen.

9593/15 hm/cat 246
DG C 2B LIMITE DE
2014 sind drei neue EIDHR-Projekte angelaufen. Sie betreffen strategische Prioritäten, wie die
Verhinderung von Gewalt gegen junge Frauen, die als Hausangestellte arbeiten, die Verbesserung
der wirtschaftlichen Teilhabe ehemaliger Sklaven und die Förderung des friedlichen Miteinanders
von Gemeinschaften und die Beilegung von Streitigkeiten um Land. Diesem besonders heiklen
Thema schenken die Organisationen der Zivilgesellschaft und die internationalen Partner
inzwischen mehr Aufmerksamkeit.

Republik Mauritius

In ihren Beziehungen zur Republik Mauritius verfolgt die EU in Bezug auf Menschenrechte und
Demokratie weiter das Ziel, die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der
Rechtsstaatlichkeit zu fördern, wobei ihr Augenmerk vor allem der geschlechtsspezifischen Gewalt
und der Gewalt gegen Kinder gilt.

Auch 2014 hat die EU mit der Republik Mauritius in unterschiedlichen Formaten Gespräche über
Menschenrechte und Demokratie geführt, unter anderem im Rahmen des politischen Dialogs und
der Entwicklungszusammenarbeit. Allerdings hat kein förmlicher politischer Dialog in Mauretanien
stattgefunden.

Aufgrund einer Entscheidung des VN-Menschenrechtsausschusses im Jahr 2012 hat die National-
versammlung am 4. Juli 2014 den "Constitution (Declaration of Community) (Temporary
Provisions) Act 2014" (ein befristet geltendes Verfassungsgesetz über die Angabe der
Gemeinschaftszugehörigkeit) verabschiedet, wonach Personen, die ihre Kandidatur für die nächsten
allgemeinen Wahlen anmelden wollten, nicht angeben mussten, welcher ethnischen Gemeinschaft
sie angehören.

Das Parlament wurde am 6. Oktober 2014 aufgelöst, und am 10. Oktober 2014 fanden die
allgemeinen Parlamentswahlen statt, die von einer gut funktionierenden Wahlaufsichtskommission
organisiert wurden.

Zu den erwähnenswerten Entwicklungen, die 2014 stattgefunden haben und die Menschenrechte
betreffen, zählt des Weiteren das Eintreten der EU gegen die geschlechtsspezifische Gewalt in dem
Land. So hat sie gemeinsam mit der Botschaft der Vereinigten Staaten die sechzehntägige
Kampagne "Stopp die Gewalt! Informiere dich über deine Rechte!" im Rahmen der VN-Initiative
"Sag NEIN zu Gewalt gegen Frauen!" (Dezember 2014) finanziell unterstützt und eine
Pressekonferenz veranstaltet.

Die EU hat sich in allgemeinen Erklärungen zum Internationalen Tag für die Beseitigung der
Gewalt gegen Frauen zur geschlechtsspezifischen Gewalt geäußert.

9593/15 hm/cat 247
DG C 2B LIMITE DE
Sie hat zudem ihren informellen Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft fortgesetzt und

intensiviert, wobei sie sich an Kampagnen zur Förderung der Rechte der Frau beteiligt und diese

finanziell unterstützt hat, um nationalen Initiativen gegen geschlechtsspezifische Gewalt neuen

Auftrieb zu geben und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und eine öffentliche Debatte in Gang zu

setzen.

Im November 2014 hat die EU eine Demarche bei der Regierung der Republik Mauritius

unternommen, damit diese auf der 69. Generalversammlung der Vereinten Nationen für die

Resolution über ein Moratorium für die Todesstrafe stimmt. Wohlgemerkt hat die Republik

Mauritius die Anwendung der Todesstrafe mit dem Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe von

1995 zwar offiziell ausgesetzt, das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über

bürgerliche und politische Rechte, das die endgültige Abschaffung der Todesstrafe vorsieht, aber

immer noch nicht ratifiziert. Überdies hat Mauritius weder im Dezember 2010 noch im Dezember

2012 an der Abstimmung über die VN-Resolution über ein weltweites Moratorium für die

Vollstreckung der Todesstrafe teilgenommen.

Was die finanzielle Zusammenarbeit anbelangt, so erhält die Republik Mauritius Mittel aus der

thematischen Haushaltslinie "Nichtstaatliche Akteure". Nach einer 2013 veröffentlichten

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hat die EU-Delegation vier Aufträge an NRO

vergeben, die sich für Kinder- und Frauenrechte einsetzen. Folgende Initiativen wurden finanziell

unterstützt: Rehabilitation und Betreuung von 24 missbrauchten Kindern, die von ihren Eltern nicht

versorgt werden, darunter Kinder mit besonderen Bedürfnissen, und Verbesserung ihrer

Lebensqualität, physisch und pädagogisch zugängliche Grundschulbildung für Kinder mit

besonderen Bedürfnissen, Beitrag zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration von

hörbehinderten Kindern sowie Stärkung der Rolle der Frau auf Agaléga, einer zu Mauritius

gehörenden abgelegenen Inselgruppe.

Mosambik
2014 galt das Hauptaugenmerk der EU der Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit und der

Demokratie durch glaubwürdige und tragfähige Wahlverfahren, aber auch der Meinungs- und

Vereinigungsfreiheit, der Stärkung der Stellung der Frau und den Rechten des Kindes.

9593/15 hm/cat 248
DG C 2B LIMITE DE
Das Jahr war geprägt von Spannungen zwischen den RENAMO-Streitkräften und den

Sicherheitskräften der Regierung, hauptsächlich in den zentral gelegenen Provinzen, was sich

negativ auf die Lage der Menschenrechte auswirkte. Im Wege des politischen Dialogs mit beiden

Parteien hat die EU für Gespräche und das Festhalten an der Rechtsstaatlichkeit geworben, da aus

ihrer Sicht nur dies einen Ausweg aus dem politischen und militärischen Konflikt bietet. Sie hat

zudem in Erklärungen vor Ort alle Beteiligten aufgerufen, ihre Verantwortung für die

Friedenskonsolidierung und Aussöhnung wahrzunehmen.

Um tragfähige, transparente und glaubwürdige Wahlverfahren in Mosambik zu fördern, hat die EU

2014 bei den Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzwahlen Hilfestellung geleistet, und zwar

auf Grundlage eines multidimensionalen Konzepts, das einen fortgesetzten politischen Dialog mit

allen Akteuren in Verbindung mit einer Unterstützung der Zivilgesellschaft, Konflikt- und

Gewaltprävention während der Wahlen sowie Wahlbeobachtung vorsieht. Mitte September wurde

(mit Unterstützung der Mitgliedstaaten) eine EU-Wahlbeobachtungsmission entsandt, die den

Wahlprozess in allen Stadien verfolgen sollte. An der Mission nahmen auch einige Diplomaten der

Mitgliedstaaten als Kurzzeitwahlbeobachter teil. Die Mission hat zwei Tage nach der Wahl ihre

vorläufigen Bemerkungen vorgelegt und nacheinander zwei Pressemitteilungen zur Lage nach der

Wahl herausgegeben.

Die EU hat zudem weiter eine klarere Gewaltenteilung, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und ein

Bekenntnis zur Korruptionsbekämpfung, eine verantwortungsvolle Staatsführung und den Zugang

zu Informationen eingefordert. Sie hat begrüßt, dass das Parlament im November 2014 das Gesetz

über den Zugang zu Informationen und das Strafgesetzbuch verabschiedet hat, und Mosambik

aufgefordert, angemessene Umsetzungsanstrengungen zu unternehmen. Ferner hat sie die

Staatsanwaltschaft, den obersten Gerichtshof und das Parlament im Rahmen des (mit 9 Mio. EUR

ausgestatteten) Projekts zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit unterstützt. Die Verwaltung der

öffentlichen Finanzen und die Rechenschaftspflicht waren ebenfalls ein wesentlicher Aspekt der

EU-Entwicklungszusammenarbeit, wobei die EU Budgethilfe geleistet und einen entsprechenden

politischen Dialog mit der Regierung geführt hat.

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2014 hat die EU ein breites Spektrum zivilgesellschaftlicher Organisationen unterstützt, die sich auf

vielen Gebieten für die Menschenrechte einsetzen und von denen einige mit ihrer Arbeit einen

wesentlichen Beitrag zu wichtigen Reformen, beispielsweise zur Verabschiedung des

Strafgesetzbuchs, des Erbschaftsgesetzes und des Gesetzes über den Zugang zu Informationen,

geleistet haben. Dabei hat sie u.a. auch Tätigkeiten gefördert, die den Zugang zu Informationen, die

Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und die Meinungsfreiheit betreffen, etwa durch

Unterstützung des "Community Radio Forum" (Forum der Gemeinschaftsradiosender) und der

partizipativen Bürgerplattform OLAVULA. Ferner hat sie das AGIR-Programm für nachhaltige

Governance unterstützt und einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für aus der

Haushaltslinie "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden" finanzierte Projekte veröffentlicht,

die den Dialog zwischen lokalen Behörden und partizipativer Bürgerschaft fördern sollen.

Die EU hat überdies die Koordinierung in Fragen, die die Gleichstellung und die Stärkung der Rolle

der Frau betreffen, verstärkt und zu diesem Zweck eine Gleichstellungsgruppe ins Leben gerufen,

die mit dem Ministerium für Frauen und soziale Angelegenheiten eine Strategie für die

Verwirklichung der Frauengleichstellung erarbeitet. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die in

diesem Bereich tätig sind, haben eine Basisfinanzierung sowie Hilfen für die Durchführung von

Sensibilisierungsmaßnahmen und die Unterstützung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen

erhalten. Die EU hat sich außerdem der sechzehntägigen Sensibilisierungskampagne von UN

Women gegen Gewalt gegen Frauen "UNiTE" angeschlossen.

Des Weiteren hat sie gemeinsam mit der Regierung und der Zivilgesellschaft an einem besseren

Schutz der Rechte des Kindes gearbeitet. Sie hat mit der Regierung und der IAO über Kinderarbeit

und insbesondere über die Aufstellung einer Liste gefährlicher Arbeiten beraten. Zudem hat sie

Mittel für die Einrichtung eines Geburtenregisters und eines Systems der Bevölkerungsstatistiken

durch UNICEF ("Breaking with Broken Systems) bereitgestellt. Auch NRO, die schutzbedürftigen

Kindern helfen, Sensibilisierungsmaßnahen durchführen und mit den Behörden zusammenarbeiten,

wurden von ihr unterstützt.

Die EU hat die Arbeit der LGBT-Gemeinschaft zugunsten von sexuellen Minderheiten und ihre

Kampagne für eine offizielle Anerkennung dieser Minderheiten weiter unterstützt.

Auch die nationale Menschenrechtskommission, die mit administrativen Hürden zu kämpfen hatte,

erhielt EU-Fördermittel.

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Anlässlich des Tages der Menschenrechte hat die EU eine Konsultation mit Menschenrechts-

verteidigern der Zivilgesellschaft durchgeführt, bei der mit Blick auf die Ausarbeitung einer neuen

EU-Menschenrechtstrategie für Mosambik und eine Ausschreibung von EIDHR-Projekten im Jahr

2015 die Hauptprobleme des Landes auf dem Gebiet der Menschenrechte erörtert wurden.

Namibia
Bei ihren Beziehungen zur Republik Namibia verfolgt die EU in Bezug auf die Menschenrechte und

Demokratie das Ziel, die demokratischen Verfahren, die Institutionen sowie die politische Teilhabe

und den Pluralismus zu konsolidieren, indem sie dazu beiträgt, dass die staatlichen Institutionen wie

z.B. das Parlament besser funktionieren und der Zugang zur Justiz verbessert wird.

Sie arbeitet zudem gemeinsam mit Namibia an der Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und

kulturellen Rechte. Das Land verfügt zwar in diesem Bereich über einen sehr fortschrittlichen

Rechtsrahmen, doch werden die geltenden Rechtsvorschriften – aus Mangel an Kapazitäten in der

Regierung – kaum umgesetzt. Ferner unterstützt und fördert die EU die Rechte von Minderheiten,

etwa von indigenen Bevölkerungsgruppen (z.B. der San), Menschen mit Behinderung sowie von

Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen, die oft von der Gesellschaft

ausgeschlossen sind und keine politische Stimme und nur begrenzt Zugang zu

Grundversorgungsleistungen haben.

Die EU führt mit der Republik Namibia einen Dialog über Menschenrechte und Demokratie, und

zwar unter anderem im Rahmen von Treffen mit NRO und einer aus Vertretern der EU und der

Mitgliedstaaten bestehenden Arbeitsgruppe für Menschenrechte.

Da sich die namibische Regierung der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der

indigenen Völker angeschlossen und weitere Übereinkommen über indigene Völker ratifiziert hat,

hat sich die EU nach deren Konzepten erkundigt, mit denen die Ausgrenzung der indigenen

Bevölkerungsgruppen bekämpft und ihre Lebensbedingungen verbessert werden sollen. Die EU hat

den Stand der Beratungen über das Gesetz zur Umsetzung von Entscheidungen des Internationalen

Strafgerichtshofs genau verfolgt und die Regierung aufgefordert, das Gesetz zu verabschieden, um

mit dem IStGH uneingeschränkt zusammenarbeiten zu können. Sie hat auch Gleichstellungs- und

Frauenfragen angesprochen, zumal sie mit Sorge sieht, dass die geschlechtsspezifische Gewalt in

der Gesellschaft zunimmt. Abgesehen von diesbezüglichen Gesetzesänderungen hat die EU auch

das Gerichtsverfahren über die erzwungene Sterilisierung HIV-positiver Frauen aufmerksam

verfolgt.

9593/15 hm/cat 251
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Die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützen die Fachministerien und die NRO weiter bei der
Umsetzung der nationalen Gleichstellungsstrategie. Sie hat die Regierung aufgerufen, das Gesetz
über Kinderfürsorge und Kinderschutz rasch zu verabschieden, und bekräftigt, dass sie die
Zivilgesellschaft durch entsprechende Zuschüsse für NRO unterstützen will. Sie hat zentrale
Menschenrechtsfragen im Zuge von Demarchen zur Sprache gebracht, die meist VN-Fragen,
insbesondere die Vorbereitung der Tagungen des Dritten Ausschusses der VN-General-
versammlung und des Menschenrechtsrates, betrafen. Darüber hinaus hat die EU Namibia zur Wahl
in den Menschenrechtsrat (2014-2016) gratuliert.

Anlässlich der Wahlen vom 28. November 2014 hat das diplomatische Personal der in Namibia
vertretenen Missionen der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Delegation eine gemeinsame
diplomatische Beobachtungsaktion in der Hauptstadt und im angrenzenden Umland durchgeführt
und bestätigt, dass der Wahltag in ruhiger und disziplinierter Atmosphäre verlaufen ist.
Anschließend hat die Delegation vor Ort eine Erklärung im Namen der EU herausgegeben, in der
sie Namibia dazu gratuliert, dass es an seinen demokratischen Überzeugungen und an der
verfassungsmäßigen Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten festgehalten hat, und bekräftigt, dass
sie mit der neuen Regierung zusammenarbeiten will, um Namibias soziale, wirtschaftliche und
demokratische Entwicklung zu fördern.

Die EU hat ihren Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft intensiviert und im Wege von
Konsultationen unter Federführung der EU-Delegation, an denen die EU-Mitgliedstaaten und
zivilgesellschaftliche Organisationen teilnahmen, einen landesspezifischen Fahrplan für die
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft (2014-2017) ausgearbeitet. Dieser umfasst folgende
Schwerpunkte: verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für
zivilgesellschaftliche Organisationen in Partnerländern, Förderung einer strukturierten Einbindung
von zivilgesellschaftlichen Organisationen in innenpolitische Strategien, den
Programmierungszyklus der EU und internationale Prozesse sowie Ausbau der Kapazitäten der
zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Namibia wurde am 31. Januar 2011 einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Im
Zwischenbericht von 2013 waren erneut einige noch bestehende Probleme angesprochen worden,
wobei besonders auf Gleichstellungsfragen, den Schutz der Rechte des Kindes und die
Ausgrenzung indigener Bevölkerungsgruppen verwiesen wurde. Im Zuge der allgemeinen
regelmäßigen Überprüfung wurde unter anderem empfohlen, dass Gerichtsverfahren innerhalb einer
angemessenen Frist stattfinden und dass besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den
Rückstand bei den anhängigen Strafverfahren abzubauen. Die EU hat die Umsetzung dieser
Empfehlungen in einigen Bereichen unterstützt und zudem technische Hilfe bei der Abfassung des
Aktionsplans für Menschenrechte geleistet, der vom Präsidenten am 9. Dezember 2014 vorgestellt
wurde.

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Namibia erhält Mittel aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR). Am 18. Januar 2013 wurde eine Ausschreibung für Projekte mit einer finanziellen
Ausstattung von insgesamt 600 000 EUR veröffentlicht. Sie sollen der Zivilgesellschaft in Namibia
helfen, mit ihrem Eintreten für die Menschenrechte, politischen Pluralismus und eine demokratische
politische Teilhabe und Vertretung einen stärkeren Zusammenhalt zu entwickeln. Die ausgewählten
Projekte betreffen in erster Linie den Zugang zur Justiz, Wahlen und Wähleraufklärung. Auch 2014
hat die EU im Rahmen des thematischen Programms "Nichtstaatliche Akteure und kommunale
Behörden" Finanzhilfen gewährt, wobei der Schwerpunkt auf der Bekämpfung geschlechts-
spezifischer Gewalt, den Rechten des Kindes, ausgegrenzten Personen einschließlich
HIV/AIDS-Infizierter und dem Zusammenwirken von Zivilgesellschaft und
regionalen/kommunalen Regierungen lag.

Darüber hinaus hat die EU aus dem Europäischen Entwicklungsfonds 4 Mio. EUR bereitgestellt,
und zwar zum einen für das namibische Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, das
dafür sorgen soll, dass die Zivilgesellschaft ihrer Aufgabe der politischen Interessenvertretung und
Koordinierung besser gerecht werden kann und ihren Organisationen mehr Kapazitäten für den
Bereich verantwortungsvolle Staatsführung und Rechenschaftspflicht zur Verfügung stehen, und
zum anderen für die Einrichtung der Stiftung der Zivilgesellschaft von Namibia. Im Rahmen diese
Projekts wurden der Stiftung 1 Mio. EUR für die Vergabe von Klein- und Kleinstzuschüssen zu
Projekten lokaler Basisorganisationen zur Verfügung gestellt.

Niger

In Bezug auf die Menschenrechte in Niger verfolgt die EU in erster Linie folgende Prioritäten:
Achtung der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit, Verbesserung des
Justizwesens, insbesondere des Zugangs zur Justiz und der Haftbedingungen, sowie Schutz der
Frauen- und Kinderrechte. Hierzu hat sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den nigrischen
Behörden spezifische Fahrpläne und Ziele festgelegt, etwa den Aktionsplan für Gleichstellung
(2010-2014) und den Fahrplan für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Eine Analyse der Menschenrechtslage in dem Land hat ergeben, dass die lokalen Behörden zwar
eine Art Drangsalierungsstrategie gegenüber der Opposition verfolgen, die demokratischen
Grundsätze und Grundfreiheiten, insbesondere die politischen und persönlichen Freiheiten, nicht
ernstlich bedroht sind. Die EU unterstützt Niger in seinen Anstrengungen zur Verbesserung der
Menschenrechtslage und insbesondere zur Verbesserung der Frauen- und Kinderrechte. Die
Sicherheitslage an den Grenzen ist nach wie vor besorgniserregend. Niger hat seine
Sicherheitsmaßnahmen verstärkt und dabei gleichzeitig für den Schutz der demokratischen
Grundsätze und Grundrechte gesorgt. Die Zusammenarbeit der Behörden mit der EU ist
zufriedenstellend.

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Während der Treffen im Rahmen des politischen Dialogs im April und Oktober 2014 hat die EU

unterstrichen, dass die nächsten Parlamentswahlen, die im ersten Halbjahr 2016 stattfinden sollen,

angemessen vorbereitet werden müssen.

Im November 2014 hat die EU-Delegation einen neuen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen

für EIDHR-Projekte veröffentlicht, wobei zu den thematischen Schwerpunkten insbesondere die

Verbesserung der Haftbedingungen und die Förderung der sozioökonomischen und kulturellen

Rechte von Frauen und Kindern zählten. 2014 wurden im Rahmen von EIDHR-Projekten unter

anderem viele Straßenkinder in den Regionen Maradi und Zinder unterstützt, indem ihnen

Notunterkünfte bereitgestellt und ihnen geholfen wurde, berufliche Fähigkeiten zu erwerben und zu

ihren Familien zurückzukehren. Außerdem flossen Fördermittel in sechs Gemeinschaftsschulen, die

sich um die Bildung von Kindern, insbesondere Mädchen, kümmern, deren Familien seit

Generationen ausgegrenzt sind, weil sie von Sklaven abstammen.

Über ihr Förderprogramm für Justiz und Rechtsstaatlichkeit (PAJED II) hat die EU weiter die

versuchsweise Anwendung von Alternativen zur Haftstrafe sowie die Ausarbeitung einer nationalen

Strategie für den Rechtsschutz Minderjähriger unterstützt. Im Rahmen dieses Programms half sie

auch bei der Einrichtung einer nationalen Agentur, die Rechtshilfe und Beistand vor Gericht bieten

soll; diese hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen und sorgt dafür, dass die am meisten

benachteiligten Bevölkerungsgruppen leichter Zugang zur Justiz erhalten.

Über das Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft (PASOC II) flossen Finanzhilfen in

Initiativen, bei denen zivilgesellschaftliche Organisationen verstärkt die Rolle wichtiger

Entwicklungsakteure übernahmen und mit denen insgesamt 244 Mikroprojekte lokaler NRO und

Basisgruppen unterstützt wurden. Dreiunddreißig Prozent dieser Projekte dienen der Förderung von

Geschlechtergleichstellung und Frauenrechten.

Im Rahmen des Programms zur Unterstützung des Aufbaus eines nationalen Statistiksystems im

Interesse einer besseren Verwaltung (PASTAGEP) wurden Aufklärungskampagnen in den

Regionen finanziert, um für die Registrierung von Zivilstandsereignissen zu werben.

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Nigeria

Die wichtigsten Ziele der EU im Bereich Menschenrechte und Demokratie im Rahmen ihrer
Beziehungen zu Nigeria sind der Kampf gegen Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und die
Todesstrafe, die Reform des Sicherheits- und des Justizsektors, die Bekämpfung der Straflosigkeit,
die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte und die Bekämpfung aller Formen von
Diskriminierung.

Die EU setzte ihre Gespräche über Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten und der
Demokratie auf mehreren Tagungen des politischen Dialogs nach Artikel 8 des Abkommens von
Cotonou und beim Dialog auf Ministerebene zwischen der EU und Nigeria, der am 27. November
in Abuja stattfand, fort. Die Parlamentswahlen, die Menschenrechtslage und der Aufstand durch
Boko Haram im Nordosten des Landes waren die drei wichtigsten bilateralen Themen, die beim
Dialog auf Ministerebene erörtert wurden, und an dessen Ende eine gemeinsame Erklärung
unterzeichnet wurde.

Am 6. März fand in Abuja eine Konsultation zum Thema Zivilgesellschaft statt, der am 27. März
ein Workshop zum Thema Menschenrechtsverteidiger folgte. Es wurden mehrere Treffen mit der
nationalen Menschenrechtskommission abgehalten. Mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen
durch nigerianische Sicherheitskräfte bei Operationen zur Terrorismusbekämpfung wurden dem
nationalen Sicherheitsberater Nigerias gegenüber zur Sprache gebracht. Im Oktober wurde in Abuja
ein Workshop zur Analyse von Konflikten veranstaltet. Am Internationalen Tag der
Menschenrechte (10. Dezember 2014) hielt der stellvertretende Leiter der EU-Delegation in Nigeria
eine öffentliche Ansprache auf einer offiziellen Veranstaltung des nationalen Menschenrechtsrates.
Die EU zeichnete auch eine Hörfunksendung zum Thema Menschenrechte auf.

Der Rat der EU (Auswärtige Angelegenheiten) hat in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Mai seine
tiefe Besorgnis über die anhaltenden Terroranschläge in Nigeria zum Ausdruck gebracht. Es
wurden mehrere Erklärungen zu den von Boko Haram begangenen zahlreichen Verbrechen
abgegeben, darunter die Entführung von mehr als 250 Schulmädchen in Chibok im April. Die EU
reagierte zudem mit einer Erklärung auf die Annahme eines Gesetzes, mit dem im Januar
gleichgeschlechtliche Ehen zu Straftaten erklärt worden waren. Es wurden informelle und formelle
Demarchen unternommen, um auf die zuständigen nigerianischen Behörden Einfluss zu nehmen.
Nigeria war drei Mal Gegenstand der Dringlichkeitsdebatte über Menschenrechte im Plenum des
Europäischen Parlaments (Januar, März, Juli), wobei das Europäische Parlament jedes Mal eine
entsprechende Entschließung verabschiedete.

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Im Mai wurde eine Folgemission zur Wahlbeobachtungsmission von 2011 durchgeführt, um

Nigeria bei der Umsetzung der Empfehlungen von 2011 im Vorfeld der Wahlen im März 2015 zu

unterstützen.

Nach Abschluss seiner zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Anfang 2014 akzeptierte

Nigeria 175 der 219 Empfehlungen, u.a. diejenigen zu Folter und außergerichtlichen Tötungen

durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Nigeria verwarf lediglich 10 Empfehlungen – und zwar

alle im Zusammenhang mit der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung – und

stellte 34 Empfehlungen betreffend ein Moratorium für die Todesstrafe zurück, da es

verfassungsrechtliche Folgen hat.

Mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) hat die EU weiter

mehrere Projekte in Nigeria unterstützt. Die EU unterstützt im Rahmen des Stabilitäts- und

Friedensinstruments die nigerianischen Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung und

Friedenskonsolidierung in verschiedenen Konfliktgebieten. Im Rahmen des Europäischen

Entwicklungsfonds wird ein Beitrag zur laufenden Reform des Justizsektors geleistet, der

Wahlzyklus 2012 - 2015 unterstützt, das Engagement von Frauen für Frieden und Sicherheit

gefördert und psychosoziale Unterstützung für Kinder, die vom Konflikt im Norden Nigerias

betroffen sind, bereitgestellt. Im 11. EEF-Programm wird ein besonderer Schwerpunkt auf dem

Norden liegen, damit die desolate sozioökonomische Situation der Menschen in diesem Teil des

Landes verbessert wird.

Ruanda
Die EU möchte vor allem Ruanda bei der Überwachung und Einhaltung seiner Zusagen im Hinblick

auf die Umsetzung der Empfehlungen unterstützen, die im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen

Überprüfung abgegeben wurden und sich insbesondere auf den politischen Freiraum, die Meinungs-

und die Versammlungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Justiz und der Medien beziehen.

Die EU setzte 2014 die Gespräche über Menschenrechte und Demokratie mit Ruanda im Rahmen

des politischen Dialogs (nach Artikel 8 des Abkommens von Cotonou und auf Tagungen auf

Ministerebene) fort. Im Laufe des Jahres ist die EU zudem weiterhin mit Organisationen der

Zivilgesellschaft zusammengetroffen, um u.a. über Menschenrechtsfragen zu sprechen.

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Anlässlich des 20. Jahrestags des Beginns des Genozids in Ruanda hat der EU-Sonderbeauftragte

für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, im April 2014 dem Land einen Besuch abgestattet. Das

damalige für Entwicklung zuständige Mitglied der EU-Kommission, Andris Piebalgs, besuchte

Ruanda im März 2014 und traf sich mit Organisationen der Zivilgesellschaft. Der VN-

Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Maina Kiai, reiste auf

Einladung Ruandas im Januar und August 2014 zu offiziellen Besuchen in das Land.

Der Rat der EU (Auswärtige Angelegenheiten) bekundete in seinen Schlussfolgerungen vom

22. Juli 2014 seine Besorgnis angesichts der Einschränkungen, mit denen sich politische Parteien

und die Zivilgesellschaft in Ruanda konfrontiert sehen. Er forderte Ruanda auf, mehr politischen

Freiraum zu gewähren und mehr Meinungsfreiheit zuzulassen, damit eine umfassendere

demokratische Beteiligung ermöglicht wird.

Ruanda erzielte 2014 Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen aus dem ersten Zyklus der

allgemeinen regelmäßigen Überprüfung im Jahr 2011 (der nächste wird 2015 stattfinden). Dazu

gehören die Verabschiedung einer nationalen Strategie für Prozesskostenhilfe und einer Strategie

für Gerechtigkeit für Kinder im Oktober 2014, die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum

Übereinkommen gegen Folter und des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder

Form von Diskriminierung der Frau sowie die Vorbereitungsarbeiten für die Festlegung eines

nationalen Aktionsplans für Menschenrechte, einschließlich der Konsultationen mit externen

Akteuren.

Im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds ist für die EU einer der Schwerpunktbereiche die

rechenschaftspflichtige Staatsführung, der spezifische Ziele in Bezug auf die Stärkung der

Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und die Unterstützung der Zivilgesellschaft

umfasst, die an die ruandische Strategie für Wirtschaftsentwicklung und Armutsbekämpfung 2013-

2017 angepasst sind.

Im Februar 2014 äußerten Organisationen der Zivilgesellschaft ihre Besorgnis über die im Oktober

2013 erlassenen Anweisungen des Premierministers zum "Joint Action Development Forum", weil

sie eine Gefährdung der Unabhängigkeit der NRO befürchteten.

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Ruandische Organisationen werden im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und

Menschenrechte (EIDHR) finanziell unterstützt. Die entsprechenden Projekte befassen sich u.a. mit

Folgendem: Einhaltung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte des VN-

Menschenrechtsrats durch Gewerkschaften; Verhinderung von Konflikten aufgrund von

Streitigkeiten um Land und Stärkung der lokalen Mediatoren; Rechte der Kinder und Entwicklung

der frühkindlichen Betreuung; Aussöhnung, Rehabilitierung und Zugang zur Grundversorgung für

schutzbedürftige Gruppe wie u.a. Waisen, marginalisierte Gruppen, Folteropfer und Frauen, die

Opfer von Gewalt wurden; einheimische Beobachtung von Wahlprozessen, einschließlich der

Unterstützung der Einrichtung eines Wahlunterstützungsnetzwerks der Zivilgesellschaft für

langfristiges Engagement.

Darüber hinaus wurde Ruanda von der EU durch ihr Budgethilfeprogramm für den Justizsektor im

Rahmen eines Übereinkommens mit Belgien finanziell unterstützt, um die Umsetzung der neuen

Strategie für Justiz, Aussöhnung und öffentliche Ordnung 2014-2018 zu fördern. Dazu gehört auch

eine Komponente im Bereich Mitspracherechte und Rechenschaftspflicht, in deren Mittelpunkt die

Beobachtung der Rechtspflege, der Zugang zur Justiz und zu Land für die besonders

schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, die Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt und die

Förderung der Menschenrechte mit Schwerpunkt auf Arbeitnehmerrechten steht.

Im Rahmen der Ausarbeitung des EU-Fahrplans für die Zivilgesellschaft und der Vorbereitung der

Planung des 11. EEF-Programms hat die EU eine Bestandsaufnahme im Bereich der

Zivilgesellschaft in Ruanda mit Schwerpunkt auf demokratischer Staatsführung durchgeführt.

Die EU hat im September 2014 einen Informationsbesuch zum Rugwero-See (an der Grenze

zwischen Ruanda und Burundi) durchgeführt, da aus diesem See unbekannte Leichen geborgen

worden waren. Bei diesem Besuch wurde die Besorgnis der EU zum Ausdruck gebracht und hat

sich deutlich gezeigt, dass transparente und effiziente Ermittlungen notwendig sind.

São Tomé und Príncipe
Zu den Hauptprioritäten der EU gehörten weiterhin die Ratifizierung der wichtigsten

internationalen Menschenrechtsübereinkünfte, Maßnahmen zur Unterstützung des Justizwesens, die

Unterbindung von Misshandlungen durch die Polizei, die Ermutigung von Bemühungen um die

Korruptionsbekämpfung und die Sensibilisierung für die Notwendigkeit, die Diskriminierung zu

bekämpfen.

9593/15 hm/cat 258
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Die EU hat mit SãoTomé und Príncipe die Gespräche über Menschenrechte und Demokratie im

Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs nach Artikel 8 des Abkommens von Cotonou

fortgesetzt. Der Dialog findet jedes Jahr statt und wurde 2014 im Februar abgehalten. Die

wichtigsten angesprochenen Themen waren die Reform des Justizsystems, die Ratifizierung des

Römischen Statuts durch São Tomé und Príncipe und die Vorbereitung der Wahlen.

Die EU hat anlässlich der Parlaments-, Regional- und Kommunalwahlen vom Oktober 2014 eine

Erklärung abgegeben, in der sie São Tomé und Príncipe zum friedlichen Ablauf der Wahlen

beglückwünschte und die hohe Wahlbeteiligung im ganzen Land begrüßte. Die EU leistete zudem

einen finanziellen Beitrag in Höhe von 151 979 EUR, um den Wahlprozess in São Tomé und

Príncipe durch Schulungen und die Förderung der Einrichtung von Wahllokalen zu unterstützen.

Bei der finanziellen Zusammenarbeit erhält das Land Mittel aus dem Europäischen Instrument für

Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). Gleichwohl wurde 2014 keine Aufforderung zur

Einreichung von Vorschlägen für das länderpezifische Förderprogramm veröffentlicht. Allerdings

wird im Jahr 2015 eine Aufforderung mit einer Mittelausstattung in Höhe von 150 000 EUR

veröffentlicht. Einige vorbereitende Aktivitäten zur Ausarbeitung der 2015 vorgesehenen

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden bereits durchgeführt.

São Tomé und Príncip erhielt aus der thematischen Haushaltslinie "Nichtstaatliche Akteure und

lokale Behörden im Entwicklungsprozess" Mittel in Höhe von 1,7 Mio. EUR, die für den Aufbau

von Kapazitäten und die Unterstützung der Umstrukturierung von nichtstaatlichen Akteuren und

Organisationen der Zivilgesellschaft in São Tomé und Príncipe bereitgestellt wurden.

Senegal
Die EU und ihre Mitgliedstaaten legten 2014 im Rahmen des politischen Dialogs nach Artikel 8 des

Abkommens von Cotonou und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Senegal den

Schwerpunkt u.a. auf die Rechte von Frauen und Kindern, die Bekämpfung der Straflosigkeit,

Abbau des Verfahrensstaus an Gerichten, Verringerung der Dauer und der Zahl der Fälle von

Untersuchungshaft und die Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen

Ausrichtung.

9593/15 hm/cat 259
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Senegal weist hinsichtlich der Menschenrechte allgemein eine positive Bilanz auf. Allerdings

müssen trotz der Fortschritte bei der Geschlechtergleichstellung und der guten Absichten bei der

Bekämpfung von Korruption und Unrecht die Behörden in den Bereichen Kinderschutz,

Bekämpfung von Straflosigkeit, Reduzierung der Untersuchungshaft und Verhinderung der

Diskriminierung von Homosexuellen weitere Fortschritte erzielen.

Verschiedene EU-Botschafter, darunter der Leiter der EU-Mission, haben bei mehreren

Gelegenheiten in Gesprächen mit Medien die gemeinsame Strategie, die Werte und die Besorgnisse

der EU im Zusammenhang mit den Menschenrechten dargelegt. In diesem Bereich wurde eine

systematische Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten aufgenommen, wobei

die Mitgliedstaaten ihre Arbeit untereinander aufteilen.

Die EU würdigte zwar erneut die bestehenden senegalesischen Gesetze zum Schutz von Frauen und

Kindern, machte jedoch auch darauf aufmerksam, wie wichtig spezifische

Durchführungsmaßnahmen sind, bei denen oftmals ein Rückstand besteht. Insbesondere wurde die

kritische Lage von Straßenkindern auf der Tagung des politischen Dialogs gemäß Artikel 8 vom

Juni und bei einem Treffen mit dem Justizminister zum Thema Menschenrechte im November

herausgestellt. Die EU unterstrich die Bedeutung der Bereitstellung und Auszahlung von

Haushaltsmitteln für die nationale Strategie zum Schutz der Kinder (angenommen im Dezember

2013). Die EU-Delegation wird anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am

10. Dezember eine Veranstaltung organisieren, die sich mit dem Thema Recht auf Bildung und

berufliche Eingliederung junger Menschen, insbesondere junger Frauen, befassen wird.

Die EU setzte 2014 ihre finanzielle Unterstützung im Rahmen der thematischen Haushaltslinie

"Nichtstaatliche Akteure" fort, um die Geschlechtergleichstellung beim Zugang zu politischen,

wirtschaftlichen und sozialen Rechten durch ein Projekt zur Bekämpfung des sexuellen

Missbrauchs und der Misshandlung von Mädchen zu fördern (99 980 EUR). Darüber hinaus

beantragte die EU EIDHR-Mittel zur Förderung von NRO, die im Bereich Rechte der Kinder tätig

sind. Die EU arbeitete zudem an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen

des Stabilitäts- und Friedensinstruments, um die Frage der Rolle der Frau in Krisensituationen und

der Verhinderung der Ausbeutung von Kindern anzugehen.

9593/15 hm/cat 260
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Im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der EU und Senegal war im November ein spezielles

Treffen mit dem Justizminister dem Thema Menschenrechte gewidmet, bei dem die EU und ihre

Mitgliedstaaten betonten, dass die Zahl der Fälle und die Dauer von Untersuchungshaft verringert

werden müssen. Im Rahmen des Programms des Europäischen Entwicklungsfonds, mit dem die

Reform des Justizsektors gefördert wird, trägt die EU mit Mitteln in Höhe von 7,9 Mio. EUR dazu

bei, die "Hardware" (Gerichte, Gefängnisse) und die "Software" (Schulungen, Sensibilisierung,

Bekämpfung der Straflosigkeit) der Rechtsstaatlichkeit in Senegal zu verbessern. Die EU finanziert

auch den Ausbau der Kapazitäten am senegalesischen Rechnungshof, um diesen dabei zu

unterstützen, den Rückstau bei seinen anhängigen Verfahren im Zusammenhang mit der

Verwendung öffentlicher Gelder abzubauen und seine Effizienz zu erhöhen.

Die EU und mehrere EU-Mitgliedstaaten haben Finanzmittel bereitgestellt, mit denen die

senegalesischen Behörden bei der Organisation des Gerichtsverfahrens gegen Hissène Habré, den

ehemaligen Präsidenten Tschads, der der Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor den Chambres

africaines extraordinaires in Senegal angeklagt ist, unterstützt werden. Der Justizminister hat der

EU zugesichert, dass die Einführungsphase Ende Januar 2015 beendet sein wird und das

Gerichtsverfahren im April beginnen kann.

Die Kriminalisierung der Homosexualität wird im politischen Dialog systematisch zur Sprache

gebracht, wobei die EU die damit verbundene Nichtvereinbarkeit mit den von Senegal

unterzeichneten internationalen Verträgen betont. Der senegalesische Justizminister hält die

Staatsanwälte dazu an, Artikel 319 des Strafgesetzbuchs, in dem "unnatürlichen Handlungen" als

Straftat eingestuft sind, nicht anzuwenden.

Im Zusammenhang mit der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, die im Allgemeinen in Senegal

nicht umstritten ist, hat die EU Menschenrechtsverteidiger unterstützt und geschützt und zur

Präzisierung des rechtlichen und finanziellen Rahmens für die Zivilgesellschaft, zur Abschaffung

des Straftatbestands Pressedelikt und zu hochwertigem Journalismus beigetragen. Für 2014 wurde

finanzielle Unterstützung im Rahmen der neuen EU-Haushaltslinie "Zivilgesellschaft und lokale

Behörden" beantragt. Im Mai finanzierte die EU die zweiten Studientage für nichtstaatliche

Akteure.

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Republik Seychellen
Die Ziele der EU im Bereich Menschenrechte und Demokratie im Rahmen ihrer Beziehungen zur

Republik Seychellen bestehen darin, den Wahlreformprozess zu konsolidieren, die Umsetzung der

im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der Sychellen im Mai 2011 abgegebenen

Empfehlungen zu beobachten und die Umsetzung internationaler Übereinkünfte und Verträge in

nationales Recht zu unterstützen.

Die EU hat die Gespräche über Menschenrechte und Demokratie mit den Seychellen in

unterschiedlichen Formaten fortgesetzt, so u.a. im Rahmen der genauen Beobachtung des

Wahlreformprozesses mit besonderer Aufmerksamkeit für die Überarbeitung des Gesetzes über die

öffentliche Ordnung von 2013.

Darüber hinaus hat die EU bei ihrem regelmäßigen Dialog mit den seychellischen Behörden

wiederholt zur Verbesserungen der demokratischen Rahmenbedingungen aufgerufen und dabei den

Schwerpunkt auf die Beschleunigung des Wahlreformprozesses und die Änderung von

Rechtsvorschriften gelegt, mit der die Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit gestärkt und

die Nichtdiskriminierung von Frauen und der Schutzes der Kinderrechte verbessert werden sollen.

Nach den Präsidentschaftswahlen vom Mai 2011 hat die EU die seychellischen Behörden darin

bestärkt, die Empfehlungen in Bezug auf die Wahlreformen umzusetzen, die von der internationalen

Wahlbeobachtungsmission abgegeben worden waren, zu der als Mitglieder das Commonwealth, die

Internationale Organisation der Frankophonie, die Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika

(SADAC) und die Kommission für den Indischen Ozean (IOC) gehörten.

Im Jahr 2014 fand kein politischer Dialog nach Artikel 8 des Abkommens von Cotonou statt. Die

Delegation hat nunmehr vorgeschlagen, diesen Dialog im ersten Quartal 2015 durchzuführen.

Im Laufe des Jahres setzte die EU ihren Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft fort, um

die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Gesetzes über die öffentliche

Ordnung von 2013 weiterverfolgen zu können.

9593/15 hm/cat 262
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Sierra Leone

Zu den Menschenrechtszielen der EU in Sierra Leone zählen unter anderem die Abschaffung der
Todesstrafe, die Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung der Stellung der Frau in der
Gesellschaft, die Durchsetzung der Rechtsvorschriften gegen Kinderarbeit und -ausbeutung, die
Armutsbekämpfung und die Verbesserung des Zugangs zur Justiz und zu Bildung und
Gesundheitsvorsorge. Die Rechte von Personen, die von Landverpachtung in großem Umfang und
durch die Rohstoffindustrie betroffen sind, forderten ebenfalls anhaltende Aufmerksamkeit. Im
Allgemeinen wurden seit dem Ende des Bürgerkriegs beachtliche Fortschritte erzielt, es waren
jedoch weiterhin beträchtliche Probleme und Verstöße auf dem Gebiet der Menschenrechte zu
verzeichnen. Die EU hat Menschenrechtsfragen gegenüber der Regierung von Sierra Leone im
Kontext der Mitgliedschaft des Landes im Menschenrechtsrat zur Sprache gebracht und ihre
Unterstützung für Projekte fortgesetzt, die auf die Förderung der Grundrechte im Land abzielen.

Die Menschenrechte sind – in Verbindung mit speziellen Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung der Geschlechter und zur Förderung der Bildung als wichtiger Beitrag zur
Armutsbekämpfung – Bestandteil der nationalen Agenda für Wohlstand (2013-2018), die im Juli
2013 von der Regierung auf den Weg gebracht und von der EU unterstützt wurde. Die EU
unterstützt außerdem den Prozess zur Verfassungsüberarbeitung, mit der die Verfassung an die
internationalen Menschenrechtsnormen angepasst werden soll, und das Gesetz über die
Informationsfreiheit, das im Oktober 2013 verabschiedet wurde und den Zugang zu Informationen
von staatlichen Stellen garantiert.

Bei den von der EU finanzierten Projekten lag 2014 der Schwerpunkt hauptsächlich auf den
Rechten von Menschen mit Behinderung (Kapazitätsaufbau und psychische Gesundheit),
Gleichstellungsfragen (z.B. Stärkung der Stellung der Frau in der Gesellschaft und Bekämpfung der
geschlechtsspezifischen Gewalt einschließlich der Genitalverstümmelung von Mädchen und
Frauen) und den Rechten der Kinder (Kinderarbeit). Außerdem wurden die Verbesserung des
Zugangs zur Justiz, einschließlich der Ausbildung für Angehörige der Rechtsberufe und juristische
Hilfskräfte, und die Förderung der Informationsfreiheit und besserer Gesundheitsdienstleistungen
unterstützt. Auch die Menschenrechtskommission in Sierra Leone wurde von der EU finanziell
unterstützt. Insbesondere unterstützte die EU die Durchführung eines Projektes mit dem Titel "A
National Conversation on Human Rights, Governance and Democracy", das darauf abzielt, dass
durch Selbstbemächtigung und Stärkung der Medien und der Zivilgesellschaft des Landes
Menschenrechtsfragen durchgängig berücksichtigt werden.

2014 wurde im Rahmen des EIDHR ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte der
Zivilgesellschaft veröffentlicht, die der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für
Wahrheit und Aussöhnung von Sierra Leone dienen. Die ausgewählten Organisationen werden
2015 mit der Arbeit beginnen.

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DG C 2B LIMITE DE
Somalia

Als Richtschnur für die Zusammenarbeit der EU mit Somalia dient der Somali-Pakt, der 2013
angenommen wurde und in dem sich der laufende Prozess des Wandels des Landes widerspiegelt
und politische Maßnahmen festgelegt sind, mit denen sichergestellt werden soll, dass das Land
nicht den Weg zu einem langfristigen Frieden und zum Wiederaufbau der staatlichen Ordnung
verlässt. Die Prioritäten der EU im Land im Bereich der Menschenrechte sind der Schutz von
Zivilisten und Kindern in bewaffneten Konflikten und die Sicherstellung des Zugangs für
humanitäre Hilfe. Die Unterstützung der föderalen Verfassung ist ein weiterer Schwerpunkt der
EU-Arbeit in Somalia. Die übrigen Prioritäten betreffen die Förderung und den Schutz der Rechte
von Frauen und LGBTI-Personen und die Abschaffung der Todesstrafe.

Die Menschenrechtssituation in Somalia bleibt problematisch. Auch 2014 kam es in Somalia wieder
zu umfassenden Verstößen gegen die Menschenrechte, so unter anderem zu außergerichtlichen
Tötungen, zu Gewalt gegen Frauen und Kindern, zur Rekrutierung und zum Einsatz von Kindern
als bewaffnete Soldaten und zu Angriffen auf Journalisten. Weitere wichtige Menschenrechtsfragen
betrafen Fälle willkürlicher Festnahmen, den eingeschränkten Zugang zur Justiz und die
Vollstreckung der Todesstrafe. Darüber hinaus ist die Straflosigkeit für diese Straftaten weiterhin
ein ernsthaftes Problem, das in vielen Fällen auf das unzulängliche Justizsystem und schwache
rechtsstaatliche Einrichtungen zurückzuführen ist. Zahlreiche dieser Verstöße standen mit dem
Konflikt in Zusammenhang, der noch immer zwischen der Koalition der von der föderalen
Regierung unterstützten Kräfte und der al-Shabaab-Miliz besteht. Nach wie vor gibt es in Somalia
Hunderttausende Vertriebene, hinzu kommt etwa eine Million somalischer Flüchtlinge in den
Nachbarländern.

Die EU hat 2014 vielfach Menschenrechtsfragen mit der somalischen Regierung im Rahmen des
politischen Dialogs gemäß nach Artikel 8 erörtert. Sie hat bei verschiedenen Treffen ihre
Menschenrechtsprioritäten für das Land herausgestellt und die somalische Regierung aufgefordert,
Maßnahmen zu ergreifen, um die Lage im Einklang mit dem Pakt und ihren internationalen
Zusagen zu verbessern.

Konkret unterstützte die EU 2014 die Anstrengungen der Regierung, institutionelle Strukturen
aufzubauen und Gesetzesvorschriften zu erlassen, die den Menschenrechten Rechnung tragen,
indem verstärkt darauf geachtet wird, dass die Menschenrechte als Querschnittsthema in
verschiedene Leitlinien- und Strategiepapiere und Aktionspläne der neuen Regierung aufgenommen
werden (z.B. der Umsetzungsplan für den Bereich Justiz und Strafvollzug 2014-2016, das
Menschenrechtsgesetz zur Einrichtung einer unabhängigen Menschenrechtskommission, die
nationale Gleichstellungsstrategie und der nationale Aktionsplan zur Unterbindung sexueller
Gewalt in bewaffneten Konflikten, in dem auch die Ausarbeitung eines Gesetzes über
Sexualstraftaten vorgesehen ist).

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DG C 2B LIMITE DE
Der Dialog mit somalischen Menschenrechtsverteidigern und mit Regierungsvertretern in
Mogadischu war aufgrund der schlechten Sicherheitslage in der Hauptstadt schwierig. Die Arbeit
der föderalen Regierung wurde im letzten Quartal durch eine interne politische Krise erheblich
behindert.

Die EU bekundete ihre Besorgnis über die anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte und des
humanitären Völkerrechts in ihren von der Hohen Vertreterin oder vor Ort abgegebenen
Erklärungen sowie in den Schlussfolgerungen des Rates zu Somalia (Oktober 2014). Die Themen
sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt und Frauenrechte wurden außerdem vielfach bei
Gesprächen mit Vertretern der Behörden und der Zivilgesellschaft zur Sprache gebracht. Nach der
Veröffentlichung des Berichts von Human Rights Watch über sexuellen Missbrauch, der
mutmaßlich von Mitgliedern der AMISON-Friedenstruppe in Somalia begangen worden war,
forderte die EU die Afrikanische Union (AU) auf, diese Vorwürfe zu untersuchen.

Mit dem UNDP-Programm für Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit (ROLS) wurde nicht nur die
Rechtsstaatlichkeit auf neue Bereiche ausgeweitet, sondern auch die Ausarbeitung von Strategien
für Polizei und Justiz, die den Menschenrechten Rechnung tragen und Leitprinzipien für die
gesamte Entwicklung im Bereich Polizei und Justiz in Somalia enthalten, unterstützt. Als einer der
Hauptgeber des ROLS-Programms bestand die EU darauf, dass die Grundsätze einer zivilen
Aufsicht, einer angemessenen Sicherheitsüberprüfung, einer den Menschenrechten Rechnung
tragenden Ausbildung des neu eingestellten Personals und der Bekämpfung der Straflosigkeit
wesentliche Ecksteine für die gesamte Entwicklung des Sicherheitssektors bleiben. Die
Programmkomponenten "Zugang zur Justiz" und "Zivilpolizei" zielen darauf ab, den Justizsektor in
die Lage zu versetzen, dem somalischen Bürger und vor allem den besonders schutzbedürftigen
Bevölkerungsgruppen zu dienen, sowie den Zugang zu inklusiven, ausgewogenen und
rechenschaftspflichtigen Arten von Sicherheit und Schutz für alle Somalis sicherzustellen. Es sind
auch spezielle Schulungen zum Thema sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt vorgesehen.

Menschenrechtsnormen und humanitäres Völkerrecht sind Bestandteile der Schulungen, die
somalischen Soldaten von der EU-Ausbildungsmission (EUTM Somalia) in Uganda und
Mogadischu angeboten werden. Fragen, die den Schutz der Zivilbevölkerung betreffen, werden bei
den Beratungs-, Betreuungs- und Ausbildungstätigkeiten der EUTM berücksichtigt. Diese
Schulungen werden 2015 als Teil der umfassenderen Bemühungen um die Reform des Sicherheits-
sektors fortgesetzt. Die EUTM wird ihre Ausbildungs-, Betreuungs- und Beratungstätigkeiten in
den Bereichen Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht, internationales Strafrecht und
Geschlechterperspektive sowie bei Fragen fortsetzen, die mit den Themen Frauen, Frieden,
Sicherheit, Schutz der Zivilbevölkerung und durchgehende Berücksichtigung dieser Aspekte bei
den drei Pfeilern der Mission in Abstimmung mit anderen Partnern, insbesondere den VN und der
AMISOM, verbunden sind.

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DG C 2B LIMITE DE
Auf der Tagung des Partnerschaftsforums auf hochrangiger Ebene in Kopenhagen
(19.-20. November) wurde die Entwicklung rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen
begrüßt, mit denen die Menschenrechte gefördert, die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen
– Frauen und Kinder in Konflikten – geschützt und die Rechte von Frauen und Kindern
gewährleistet werden sollen. Die internationale Gemeinschaft hat zudem die föderale Regierung
dazu ermutigt, die unabhängige Menschenrechtskommission rasch einzurichten.

Während des gesamten Jahres 2014 führte die EU-Delegation in Somalia die Sekretariatsgeschäfte
der Arbeitsgruppe Menschenrechte, die den Hauptmechanismus für Geber bildet, mit dem sie die
Menschenrechtslage in Somalia beobachten und mit den zuständigen somalischen Behörden und
der somalischen Zivilgesellschaft einen konstruktiven Dialog über Menschenrechtsfragen
aufrechterhalten können. Der Arbeitsgruppe Menschenrechte gehören die EU-Delegation in
Somalia, die EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, die Schweiz und die USA an. Die Arbeitsgruppe trat
2014 zu zwei Sitzungen in Somalia zusammen. In jenem Jahr führte Belgien gemeinsam mit
Spanien (bis Juni) bzw. Schweden (ab August) in der Arbeitsgruppe den Vorsitz. Die Arbeitsgruppe
verfolgte die Entwicklungen in folgenden Bereichen: sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt
und Medienfreiheit; Rechtsrahmen und Strategien für die Entwicklung im Gesetzgebungsbereich,
die für die Menschenrechte relevant sind, wie z.B. die Ausarbeitung und Überprüfung des Gesetzes
über die nationale Menschenrechtskommission und zahlreiche Mediengesetze auf nationaler und
regionaler Ebene; Verfassungsprozess; verschiedene Prozesse für die Entwicklung einer Strategie
für den Sicherheitssektor.
Südafrika

Im Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und Südafrika sind die Werte der Menschenrechte
und Demokratie im Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit von 1999 und in
der 2007 geschlossenen strategischen Partnerschaft verankert.

Der zweite strukturierte Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Südafrika fand am
28. November 2014 in Brüssel statt. Im gemeinsamen Vorsitz wurde die EU vom EU-
Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros Lambrinidis und von der Geschäftsführenden
Direktorin des EAD Mara Marinaki vertreten. Seitens Südafrikas wurde der gemeinsame Vorsitz
vom Generaldirektor des Außenministeriums Jerry Matjila geführt. Zwar wurde dieser Dialog erst
2013 formalisiert, es konnte jedoch auf den seit 2009 regelmäßigen stattfindenden eingehenden
Konsultationen und auf den Konsultationen mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für
den Schutz der Menschenrechte in Europa und Südafrika einsetzen, aufgebaut werden.

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DG C 2B LIMITE DE
Die zweite Tagung bot der EU und Südafrika Gelegenheit, Themen zu erörtern, die von
beiderseitigem Interesse sind oder beiden Seiten Anlass zur Besorgnis geben, darunter die
Zusammenarbeit in multilateralen Foren sowie innenpolitische Fragen. Zu den multilateralen
Themen gehörten Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Wirtschaft und Menschenrechte, Recht auf
Entwicklung, wirtschaftliche und soziale Rechte und der Entwicklungsrahmen für die Zeit nach
2015. Darüber hinaus standen die Themen private Militär- und Sicherheitsunternehmen sowie
Internationaler Strafgerichtshof auf der Tagesordnung. Die EU und Südafrika erörterten zudem
innenpolitische Themen wie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie Polizeiarbeit und
Menschenrechte. Beide Seiten kamen überein, ihre Zusammenarbeit bei den meisten der erörterten
Punkten zu verstärken und zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um bei den sensiblen
Themen eine Verständigung zu erreichen.

Zusätzlich zum Menschenrechtsdialog wurde am 27. November ein Seminar zum Thema
Zivilgesellschaft durchgeführt. Rund 20 Organisationen aus der EU und Südafrika erörterten
Themen wie Menschenrechte und Rechenschaftspflicht staatlicher Dienste bzw. Menschenrechte
und den Zugang zu Diensten sowie eine Vielzahl von Themen, die Gegenstand des
Menschenrechtsdialogs waren. Die Teilnehmer arbeiteten Empfehlungen aus, die dann beim
Auftakt des Menschenrechtsdialogs thematisiert wurden.

Die EU setzte während des gesamten Jahres die Beobachtung der Entwicklungen fort und arbeitete
mit Südafrika im Bereich der Menschenrechte aktiv zusammen, wobei der Schwerpunkt auf dem
gesamten Spektrum von Menschenrechtsthemen lag, die in multilateralen Foren, insbesondere im
Menschenrechtsrat und im Fünften Ausschuss der VN-Generalversammlung, erörtert werden und
zu denen auch LGBTI-Fragen und die umfassende Zusammenarbeit mit Organisationen der
Zivilgesellschaft gehörten.

Im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit wurden weiterhin die Menschenrechte gefördert,
indem vor allem Organisationen der Zivilgesellschaft in Bereichen wie Behinderung, Migration,
Rechte von Kindern und Frauen und geschlechtsspezifische Gewalt unterstützt wurden und Mittel
aus den entsprechenden thematischen Haushaltslinien und dem EIDHR erhielten. Die Europäische
Kommission und die südafrikanischen Regierung haben 2014 das Programm "Socio-Economic
Justice for All" (SEJA) mit einer Mittelausstattung in Höhe von 25 Mio. EUR unterzeichnet. Mit
dem SEJA-Programm sollen die Maßnahmen der Regierung im Bereich der in der Verfassung
Südafrikas dargelegten sozioökonomischen Gerechtigkeit gefördert werden, die durch einen vom
Ministerium für Justiz und verfassungsrechtliche Entwicklung konzipierten strategischen Rahmen
unterstützt werden. Das SEJA-Programm wird staatliche Akteure und Akteure der Zivilgesellschaft
fördern und kooperative Beziehungen zwischen ihnen unterstützen.

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DG C 2B LIMITE DE
Südsudan
Durch die Ereignisse seit dem 15. Dezember 2013, die den Südsudan nur zweieinhalb Jahre nach

Erlangung der Unabhängigkeit in einen bewaffneten Konflikt gestürzt haben, haben sich die

Perspektiven des jüngsten Landes der Welt drastisch verändert. Der Bürgerkrieg hat zum Tod von

mindestens zehntausend Menschen, zur Vertreibung von zwei Millionen Menschen und zu

entsetzlichen Verstößen gegen humanitäres Völkerrecht und internationale Menschenrechte geführt.

Während sich die Zwischenstaatliche Entwicklungsbehörde in Ostafrika monatelang für inklusive

und umfassende Friedensgespräche eingesetzt hat, haben es Regierung und Opposition versäumt,

sich in redlicher Absicht in diesen Prozess einzubringen oder ihre Zusagen uneingeschränkt

einzuhalten. Kurz vor Ende der Regenzeit gab es zunehmend Befürchtungen, dass die

Kriegsparteien neue Großoffensiven vorbereiten. Die fehlenden Fortschritte bei den

Friedensverhandlungen gingen mit einer Einengung des politischen Freiraums einher. NRO und

Medienorgane wurden zunehmend eingeschüchtert, und die Regierung hat restriktive Gesetze

erlassen, um deren Möglichkeit zur freien Ausübung ihrer Tätigkeit einzuschränken.

In diesem Zusammenhang bestanden 2014 die wichtigsten Ziele der EU im Vermeiden eines

regionalen Übergreifens dieser Krise, in der sofortigen Beendigung der Kämpfe und der

Beschleunigung der Friedensgespräche. Die EU hat sich zu einer umfassenden Strategie für die

Unterstützung der Wiederherstellung des Friedens im Südsudan bekannt und diese verfolgt: hierzu

zählen die politische und finanzielle Unterstützung des von der Zwischenstaatlichen

Entwicklungsbehörde geführten Prozesses und des Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung

der Einstellung von Feindseligkeiten; die Verhängung von Sanktionen gegen militärische

Führungskräfte, die den Friedensprozess untergraben und Menschenrechtsverletzungen begangen

haben; die Stärkung und Neuausrichtung des Mandats der Mission der Vereinten Nationen in der

Republik Südsudan (UNMISS) mit den Schwerpunkten Schutz der Zivilbevölkerung und

Berichterstattung über die Menschenrechtslage; die Unterstützung der Rechenschaftspflicht und

Versöhnung im Rahmen der Untersuchungskommission der AU und der Maßnahmen des

VN-Menschenrechtsrates; die Annahme eines Stabilisierungspakets und die Erhöhung der

humanitären Hilfe.

9593/15 hm/cat 268
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat in mehreren Erklärungen und Schlussfolgerungen des Rates die Menschenrechts-

verletzungen auf das Schärfste verurteilt und gefordert, dass die für gravierende Verletzungen

verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden. Die EU unterstützte die

Empfehlungen aus dem UNMISS-Bericht und forderte die Regierung mit Nachdruck auf, für ihre

Umsetzung zu sorgen. Schließlich beteiligte sich die EU in enger Abstimmung mit der

internationalen Gemeinschaft sehr aktiv an der Verhinderung des Erlasses restriktiver Gesetze in

Südsudan, mit denen die Möglichkeit der Zivilgesellschaft, im Land tätig zu sein, eingeschränkt

worden wäre. Außerdem steht die EU weiterhin zu ihrer Zusage, auf die zunehmenden

konfliktbedingten Bedürfnisse einzugehen.

Im Zusammenhang mit dem EIDHR bekräftigte die EU ihre Zusage, ein günstiges Umfeld für

Menschenrechtsverteidiger zu schaffen, indem sie spezifische Finanzmittel für die Einrichtung

eines Netzwerks für Menschenrechtsverteidiger bereitstellt. Mit diesem Netzwerk soll der Umfang

und die Qualität der Tätigkeiten im Bereich der Menschenrechte in Südsudan erhöht werden, indem

die Sicherheit lokaler Menschenrechtsverteidiger verbessert wird.

Sudan
Im Jahr 2014 dauerten die internen sudanesischen Konflikte in den Provinzen Darfur, Süd-

Kordofan und Blauer Nil an und umfassten schwere Verletzungen der Menschenrechte und des

humanitären Völkerrechts, wie z.B. willkürliche Luftangriffe, Anwendung der Taktik der

verbrannten Erde, großräumige Vertreibungen, weit verbreitete Gewalt gegen Frauen und Kinder

sowie die Verweigerung des Zugangs für humanitäre Hilfe, die allesamt von staatlichen Akteuren,

nichtstaatlichen Akteuren (insbesondere der Miliz "Rapid Support Forces") und Rebellentruppen

begangen wurden. Die Situation wurde durch das allgemeine Fehlen von Rechenschaftspflicht und

die weit verbreitete Straflosigkeit verschärft. Obgleich der sudanesische Präsident Anfang 2014

einen nationalen Dialog angekündigt hat, wurde der politische Freiraum weiterhin durch

fortgesetzte willkürliche Verhaftungen politischer Aktivisten und die Auflösung von NRO sehr

stark eingeschränkt. In vielen Teilen des Landes wurde weiterhin gegen Personen aufgrund ihrer

ethnischen Zugehörigkeit gezielt vorgegangen. Für Oppositionelle, Jugendgruppen,

Menschenrechtsaktivisten und Journalisten bestand weiter ein großes Risiko, wegen ihrer

politischen Zugehörigkeit von den nationalen Nachrichten- und Sicherheitsdiensten schikaniert,

willkürlich verhaftet und misshandelt zu werden. Die staatliche Zensur und Kontrolle der Regierung

über die Medien, insbesondere Zeitungsverlage, war nach wie vor umfassend und schloss die

Beschlagnahme ganzer Auflagen und die Schließung von Zeitungsredaktionen ein.

9593/15 hm/cat 269
DG C 2B LIMITE DE
Die Achtung der Menschenrechte ist integraler Bestandteil der Zusammenarbeit der EU mit Sudan

und wird als ein ausschlaggebender Faktor für die langfristige Stabilität des Lande betrachtet. Die

EU hat gemeinsam mit Kanada den Vorsitz im Menschenrechtsforum der internationalen Partner

geführt und ist mehrmals mit Vertretern nationaler Menschenrechtsinstitutionen, der Regierung und

der Zivilgesellschaft zusammengetroffen. In einigen Fällen hat die EU zudem

menschenrechtsrelevante Gerichtsverfahren beobachtet.

Der Fall von Meriam Ibrahim, einer Christin, die im Sudan wegen mutmaßlicher Apostasie zum

Tode verurteilt worden war, sorgte im Mai 2014 für Schlagzeilen und führte zu internationalen

Forderungen nach ihrer Freilassung und Garantien für die Religions- und Glaubensfreiheit u.a. in

einer gemeinsam mit führenden Vertretern der Religionsgemeinschaften abgegebenen Erklärung

der Präsidenten der Europäischen Kommission, des Rates der EU und des Europäischen Parlaments.

Andere Erklärungen der EU von 2014 betrafen die Luftangriffe auf zivile Einrichtungen in Süd-

Kordofan, die Eskalation der Gewalt in Darfur, Besuche von Präsident Bashir in Vertragsstaaten

des Römischen Statuts, die Inhaftierung von politischen Aktivisten und Oppositionsführern und

Berichte über sexuelle Gewalt in Darfur.

Die EU sprach sich auch wiederholt für eine alle Seiten einbeziehenden umfassenden nationalen

Dialog aus, u.a. in den Schlussfolgerungen des Rates der EU (Auswärtige Angelegenheiten) vom

Oktober. Mehr Informationen über den nationalen Dialog, den Zugang für humanitäre Hilfe und die

allgemeine Menschenrechtslage ergaben sich bei einem Besuch einer Delegation des Europäischen

Parlaments in Sudan im März.

Der VN-Menschenrechtsrat in Genf erörterte auf seiner 27. Tagung im September 2014 das Thema

Sudan und einigte sich darauf, das Mandat des Unabhängigen Experten gemäß Punkt 10

(Technische Hilfe und Kapazitätsaufbau) zu verlängern und zu stärken, wofür die EU vehement

geworben hatte. Nach dem Rücktritt des letzten Amtsinhabers wurde Aristide Nononsi (Benin) zum

neuen Unabhängigen Experten ernannt.

Sudan beteiligte sich 2014 aktiv an der Vorbereitung der Migrationsrouten-Initiative EU-Horn von

Afrika, die jetzt als Khartum-Prozess bezeichnet wird; diese Initiative legt den Schwerpunkt auf die

Bekämpfung von Menschenhandel und Schleusung. Sudan veranstaltete im Oktober eine

Regionalkonferenz der AU und eine Tagung hoher Beamter; das Land ist eines der Kernländer und

Mitglied des Lenkungsausschusses, dessen Einrichtung im November auf der Ministerkonferenz in

Rom vereinbart wurde.

9593/15 hm/cat 270
DG C 2B LIMITE DE
Die Beziehungen der EU zu Sudan werden nach wie vor von dem ausstehenden Haftbefehl des
Internationalen Strafgerichtshofs gegen Staatspräsident Bashir und von dem Beschluss Sudans, das
überarbeitete Abkommen von Cotonou nicht zu ratifizieren, überschattet. Die Entwicklungshilfe,
die weiterhin aus neu gebundenen Mitteln sowie aus einer Sonderzuweisung, die auf einem
Ratsbeschluss aus dem Jahr 2010 über die Verwendung von Mitteln für die Bedürfnisse der
besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen in Konfliktgebieten basiert, wurde 2013
beendet, obgleich die entsprechenden Projekte noch weiterliefen. Außerdem wurden Finanzmittel
für Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte aus dem EIDHR (1 Mio. EUR im Jahr 2014),
dem Programm für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess
(2,5 Mio. EUR), dem thematischen Programm für Ernährungssicherheit (10 Mio. EUR im Jahr
2014) und dem Stabilitäts- und Friedensinstrument (13,5 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2017)
bereitgestellt. Zu den Schwerpunktbereichen der Unterstützungsprojekte zählten unter anderem die
Förderung günstiger Rahmenbedingungen, der Kapazitätsaufbau für lokale Nichtregierungs-
organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger sowie die
Förderung der Rechte der am stärksten marginalisierten und gefährdeten Bevölkerungsgruppen, wie
u.a. Frauen und Kinder, Menschen mit Behinderungen sowie indigene und andere Minderheiten.

Swasiland

Die allgemeinen Ziele der EU im Bereich Menschenrechte und Demokratie im Rahmen ihrer
Beziehungen zu Swasiland bestehen darin, die Demokratie und die verantwortungsvolle
Staatsführung zu unterstützen, die Geschlechtergleichstellung zu fördern und die rechtliche
Abschaffung der Todesstrafe voranzutreiben. Weitere wichtige Prioritäten sind die Stärkung der
Kommission für Menschenrechte und öffentliche Verwaltung, die Förderung der Meinungs-,
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und die Unterstützung der Korruptionsbekämpfung.

Die EU setzte die Gespräche über Menschenrechte und Demokratie mit den Behörden von
Swasiland im Rahmen verschiedener Treffen fort. So fand im Oktober der jährliche politische
Dialog zwischen den beiden Seiten statt, bei dem eine Reihe von Menschenrechtsfragen, u.a. die
Todesstrafe und die Geschlechtergleichstellung, erörtert wurden.

Außerdem ist der EU-Botschafter im Laufe des Jahres mit dem König, dem Premierminister und
Kabinettsmitgliedern zusammengetroffen. Die Treffen boten dem Botschafter Gelegenheit, sich mit
ihnen über das Eintreten der EU für die Förderung der Menschenrechte auszutauschen und seine
ernste Besorgnis darüber zum Ausdruck zu bringen, dass sich der Schutz der Grundrechte im Land
offenkundig verschlechtert.

9593/15 hm/cat 271
DG C 2B LIMITE DE
Nach den Festnahmen von Thulani Maseko, einem bekannten Menschenrechtsanwalt, und von

Bheki Makhubu, dem leitender Redakteur der Zeitschrift "Nation Magazine", wegen ihrer Kritik am

Hohen Gericht gab die EU im März 2014 eine öffentliche Erklärung ab, in der sie ihre Besorgnis

über die Festnahmen und ihre nachteiligen Auswirkungen auf die Meinungs- und Medienfreiheit im

Land zum Ausdruck brachte. Darüber hinaus gab die EU im Juni 2014 nach der Festnahme

politischer Aktivisten eine weitere Erklärung ab.

Die EU unterstützt im Einklang mit dem Abkommen von Cotonou die vollständige Einbeziehung

der Zivilgesellschaft in die Entwicklungsagenda in Swasiland. Zurzeit führt die EU ein Programm

für nichtstaatliche Akteure mit einer Mittelausstattung in Höhe von 4,5 Mio. EUR nach dem Prinzip

der zentralen Mittelverwaltung durch. Die Zivilgesellschaft in Swasiland erhielt zudem

Unterstützung aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) in

Höhe von 1 Mio. EUR.

Tansania
Die Förderung der Nichtdiskriminierung, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und der

Einsatz für die Stärkung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte stehen weiterhin im Mittelpunkt

der Menschenrechtsagenda der EU in Tansania. Auf politischer Ebene verfolgte die EU mit großem

Interesse den Prozess zur Überarbeitung der Verfassung, die Entwicklung der Medienfreiheit und

die Funktionsweise der öffentlichen Aufsichtsgremien. Sporadische religiöse oder politische

Zwischenfälle während der ersten Hälfte des Jahres 2014 gaben weiterhin Anlass zur Sorge.

Beim politischen Dialog zwischen der EU und Tansania nach Artikel 8 des Abkommens von

Cotonou im März 2014 wurden die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung,

das Umfeld für die Wahlen und damit verbundene Aspekte der Meinungs- und Pressefreiheit sowie

das Thema geschlechtsspezifische Gewalt erörtert. Die EU bekundete ihre Unterstützung für die

angekündigten Rechtsreformen und die Modernisierung in diesem Bereich. Die politischen

Gespräche der EU über die allgemeine Budgethilfe dienten ebenfalls als Rahmen zur Beobachtung

der Menschenrechtslage.

9593/15 hm/cat 272
DG C 2B LIMITE DE
Die geschlechtsspezifische Gewalt ist in Tansania weit verbreitet und wird häufig nicht in Frage
gestellt. Frühheirat und oftmals Zwangsheirat und die damit verbundenen schädlichen traditionellen
Praktiken wie die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen sind in vielen Teilen des Landes
kulturell verankert. Armut verschärft insbesondere in ländlichen Gebieten die Situation, wobei die
Mitgift eine entscheidende Ursache für Eheschließungen im Kindesalter ist. Als positive
Entwicklung ist anzusehen, dass im Verfassungsentwurf vorgeschlagen wird, ein Kind als eine
Person zu definieren, die jünger als 18 Jahre ist, was voraussichtlich eine entsprechende
Überarbeitung des Ehegesetzes, in dem das gesetzliche Mindestalter für Eheschließungen festgelegt
ist, zur Folge haben wird. Die EU hat sich mit Nachdruck dafür und auch für ein gesetzliches
Verbot der Mitgift eingesetzt. Darüber hinaus war die Ermöglichung von hochwertiger und
geschlechtergerechter Bildung, die das wirksamste Gegenmittel gegen Eheschließungen im
Kindesalter ist, ein wichtiger Grund dafür, dass die EU eine allgemeinen Budgethilfe für Tansania
bereitgestellt hat.

Im Rahmen des Projektportfolio der EU wurden auf nationaler und kommunaler Ebene Maßnahmen
durchgeführt, um Gewalt gegen Kinder sowie Kinderarbeit und andere schädliche Praktiken wie
Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen und Eheschließungen im Kindesalter, die sexuelle
und geschlechtsspezifische Gewalt einschließen, zu bekämpfen, zu verhindern und zu abzuwehren.
Die EU leistete einen Beitrag zu Kampagnen der öffentlichen Diplomatie und zur Einrichtung von
Sondereinheiten der Polizei, um die Wahrnehmung dieser schädlichen Handlungen durch die
Bürger und die Reaktion darauf zu beeinflussen. Die EU unterstützte zudem die Beteiligung von
Frauen am Wahlprozess und ihre Mitgestaltung dieses Prozesses sowie den Zugang von Frauen zu
Land, landwirtschaftlichen Tätigkeiten und besserer Ernährung.

Nach einer Reihe von Mordanschlägen auf Personen, die unter Albinismus leiden, richtete die EU
einen offenen Brief an den Premierminister, in dem sie die Regierung aufforderte, der Straffreiheit
bei Morden wegen Hexerei ein Ende zu setzten und die Täter vor Gericht zu stellen. Die EU war
außerdem bestrebt, eine öffentliche Debatte zu diesem Thema mit einem Artikel anzustoßen, in dem
10 Fragen zum Recht der unter Albinismus leidenden Menschen auf ein sicheres Leben in Tansania
aufgeworfen wurden. EU-Mittel wurden für Aktivitäten auf kommunaler Ebene zur Förderung der
Rechte älterer Menschen und zur Beendigung der Morde wegen Hexerei bereitgestellt.

Anlässlich des Internationalen Tags der Demokratie ist die EU mit Medienvertretern
zusammengekommen, um über das Thema Informationsfreiheit und Demokratie zu diskutieren. Die
EU förderte auch einen Workshop mit den entsprechenden Akteuren, der von der Kommission für
Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung am Internationalen Tag der Demokratie
veranstaltet wurde, um eine Bestandsaufnahme der Empfehlungen aus der allgemeinen
regelmäßigen Überprüfung im Hinblick auf den nächsten Überprüfungszyklus vorzunehmen.

9593/15 hm/cat 273
DG C 2B LIMITE DE
Im Oktober 2014 begann Tansania damit, 162 000 ehemaligen Flüchtlingen aus Burundi, die seit
1972 ihren Wohnsitz in Tansania haben und ursprünglich 2010 eingebürgert worden sind,
Staatsbürgerschaftsbescheinigungen auszustellen. Die EU hat dieses Thema gegenüber Tansania
wiederholt zur Sprache gebracht und diesen Beschluss als einen Beleg für das Bekenntnis des
Landes zu Frieden und Stabilität in der afrikanischen Region der Großen Seen gewürdigt.

Togo

Die Zusammenarbeit der EU mit Togo im Bereich der Menschenrechte reichte von einem
regelmäßigen Dialog mit verschiedenen Akteuren (Behörden, führenden Politikern und
Organisationen der Zivilgesellschaft) über technische und finanzielle Unterstützung bis hin zu
öffentlicher Diplomatie, um für Sensibilisierung und Aufklärung zu sorgen.

Die Schwerpunkte der Maßnahmen lagen auf der Justizreform, insbesondere der Bekämpfung von
Straflosigkeit und willkürlicher Inhaftierung, der Abschaffung von Folter und unmenschlicher
Behandlung und der Verbesserung der Haftbedingungen für Gefangene.

Besondere Beachtung wurde zudem der Beseitigung der Gewalt bei Wahlen, der Förderung des
Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Stärkung der Zivilgesellschaft, einschließlich des Schutzes
von Menschenrechtsverteidigern, und der Aussöhnung geschenkt. All diese Themen wurden von
der EU beim regelmäßigen Dialog mit den Behörden – so auch auf der formellen Tagung des
politischen Dialogs vom 2. Oktober 2014 – und mit der Opposition und der Zivilgesellschaft zur
Sprache gebracht.

Die EU hat besonders aktiv für die Annahme eines zwischen allen politischen Parteien zu
vereinbarenden Verfassungsrahmens geworben. Bedauerlicherweise waren die von den
verschiedenen Akteuren unternommenen Anstrengungen nicht erfolgreich, und in der
Nationalversammlung konnte keine Einigung erzielt werden, so dass der Gesetzesentwurf für eine
Änderung der Verfassung am 30. Juni abgelehnt wurde. In Abstimmung unter gleichgesinnten
Partnern aus der sogenannten G-5-Gruppe (EU, Frankreich, Deutschland, USA und Vereinte
Nationen) wurden vor Ort Erklärungen abgegeben, um zu einvernehmliche Reformen zu ermutigen
und den Dialog zu fördern.

Bei der Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft waren diese Organisationen
weiterhin Begünstigte von EU-finanzierten Projekten und maßgebliche Gesprächspartner im
Rahmen des politischen Dialogs und der öffentlichen Diplomatie der EU. In diesem Sinne wurden
die Organisationen der Zivilgesellschaft als Einrichtungen und bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten
unterstützt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der nationalen Aussöhnung lag.

9593/15 hm/cat 274
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Es wurde ein Schulungsprogramm für die Polizei aufgelegt, um die Kapazitäten der Sicherheits-
kräfte professioneller und in einer mehr auf Menschenrechte ausgerichteten Weise zu stärken. Die
EU setzte ihre Aktivitäten für die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zum Thema
Wahrheit, Gerechtigkeit und Aussöhnung fort. Außerdem wurde die Ausarbeitung eines neuen
Programms für den Bereich Justiz und Sicherheitskräfte im Rahmen des Europäischen
Entwicklungsfonds nahezu abgeschlossen. Schließlich unterstützt die EU im Rahmen des EIDHR
ein Projekt, mit dem Häftlingen in verschiedenen Gefängnissen Rechtshilfe bereitgestellt werden
soll.

Uganda

Im Laufe des Jahres 2014 war die EU bestrebt, im Rahmen ihrer Gespräche mit Uganda das Recht
auf Nichtdiskriminierung zu fördern. Kurz vor Annahme eines Gesetzes gegen Homosexualität in
Uganda am 24. Februar hat die Hohe Vertreterin der EU eine Erklärung abgegeben, in der sie ihre
tiefe Besorgnis über die anstehende Inkraftsetzung drakonischer Rechtsvorschriften, mit denen
Homosexualität unter Strafe gestellt wird, zum Ausdruck brachte und die Diskriminierung aus
Gründen der sexuellen Ausrichtung bedauerte. Am 4. März hat die Hohe Vertreterin eine weitere
Erklärung im Namen der Europäischen Union abgegeben, in der die Annahme des Gesetzes gegen
Homosexualität verurteilt und betont wird, dass das Gesetz den internationalen Zusagen der
Regierung Ugandas, die grundlegenden Menschenrechte aller seiner Bürger zu achten und zu
schützen, widerspricht. Die EU forderte Uganda auf, für Gleichheit vor dem Gesetz und für
Diskriminierungsfreiheit zu sorgen, wozu es nach den internationalen Menschenrechtsnormen
verpflichtet ist. Anschließend führte die EU mit den ugandischen Behörden einen vertieften
politischen Dialog nach Artikel 8 des Abkommens von Cotonou über das Gesetz.

Im Juli gab die Regierung Ugandas eine Erklärung ab, in der sie ihre Absichten im Hinblick auf das
Gesetz erläuterte. In der Erklärung wurde festgestellt, dass von dem Gesetz keine Handlungen von
Einzelpersonen oder Gruppen betroffen seien, und betont, dass die Regierung Ugandas weiterhin
die Gleichbehandlung aller sicherstellen, das verfassungsgemäße Recht auf Privatsphäre achten und
weiterhin gewährleisten werde, dass alle Personen ohne jegliche Diskriminierung
uneingeschränkten Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen haben. Am 1. August erklärte
Ugandas Verfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig, da das Parlament bei der Annahme
des Gesetzes beschlussunfähig gewesen sei.

Nach dem Gerichtsurteil wurde ein unter dem Vorsitz von Vizepräsident Edward Ssekandi
stehender Ausschuss eingerichtet, um zu prüfen, ob bei dieser Frage weitere Schritte unternommen
werden sollen. Einige Parlamentsabgeordnete haben zudem das Anliegen vorgebracht, ein neues,
von Parlamentsabgeordneten eingebrachtes Gesetz gegen Homosexualität auf den Weg zu bringen.
Die EU verfolgt die Entwicklungen weiterhin sehr aufmerksam.

9593/15 hm/cat 275
DG C 2B LIMITE DE
Im September veröffentlichte Human Rights Watch einen Bericht, in dem behauptet wurde, dass

Soldaten der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM), darunter ugandische

Soldaten, Frauen, die in Stützpunkten der AMISOM um medizinische Hilfe, Lebensmittel oder

Wasser gebeten haben, vergewaltigt oder sexuell belästigt haben. Die EU rief alle einschlägigen

Akteure dazu auf, die Durchführung einer sorgfältigen und unparteiischen Untersuchung dieser

schwerwiegenden Anschuldigungen sicherzustellen. Die Afrikanische Union und die ugandischen

Behörden führten dann diese Untersuchung durch, und eine Reihe höherer ugandischer Offiziere

wurde vom Dienst suspendiert.

Die EU hat weiterhin den ugandischen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft

technische Hilfe zur Verfügung gestellt, um die Umsetzung der Empfehlungen der

Wahlbeobachtungsmission in Uganda von 2011 zu unterstützen und die ugandischen Behörden

darin zu bestärken, möglichst bald angemessene legislative und institutionelle Reformen

durchzuführen, um die vollständige Umsetzung rechtzeitig bis zu den Wahlen im Jahr 2016 zu

ermöglichen.

Im Oktober nahm die EU anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe an einer von der

"Foundation for Human Rights Initiative" organisierten Veranstaltung teil. Ein Vertreter der EU

hielt auf der Veranstaltung eine Rede, in der die ablehnende Haltung der EU gegenüber der

Todesstrafe dargelegt wurde.

Der EU-Preis für Menschenrechtsverteidiger in Uganda wurde 2014 an Gladys Canogura,

Exekutivdirektorin der Kitgum Women's Peace Initiative, Mohammed Ndifuna, Geschäftsführer des

Human Rights Network Uganda, und Christine Alalo, stellvertretende Polizeidirektorin und Leiterin

der Direktion der ugandischen Polizei für den Schutz von Kindern und Familien, verliehen.

Sambia
Menschenrechte sind ein wichtiger Bereich in den Beziehungen der EU zu Sambia. Zu den

Menschenrechtszielen der EU im Land zählen u.a. die Abschaffung der Todesstrafe, die

Verbesserung der Haftbedingungen und die Nichtdiskriminierung von Bürgern aus Gründen der

sexuellen Ausrichtung. Die Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt und die Förderung der

Meinungsfreiheit sind ebenfalls Prioritäten der EU in Sambia. Diese Themen wurden von der EU

und den Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des Dialogs mit Vertretern der Regierung, der

Opposition und der Zivilgesellschaft immer wieder zur Sprache gebracht.

9593/15 hm/cat 276
DG C 2B LIMITE DE
Im Laufe des Jahres 2014 arbeitete die EU regelmäßig mit Menschenrechtsverteidigern in Sambia

zusammen. Die EU-Delegation hat Treffen organisiert, um die Menschenrechtslage im Land und

das Gesetz über NRO, mit dem die Tätigkeit von NRO kontrolliert wird, zu erörtern, und sorgte

dafür, dass ihre Vertreter bei einer Gerichtsverhandlung gegen zwei mutmaßliche LGBTI-Personen,

die wegen Sodomie angeklagt worden waren (und letztendlich freigesprochen wurden), regelmäßig

anwesend waren. Zudem veröffentlichte die EU-Delegation in Lusaka anlässlich des Europäischen

Tags gegen die Todesstrafe einen Kommentar.

Die EU hat 7,5 Mio. EUR aus dem Programm für den Zugang der Bürger zur Justiz bereitgestellt,

um verschiedene Institutionen wie die Polizei, die Justiz, Gefängnisse, das Justizministerium und

die nationale Staatsanwaltschaft zu unterstützen. Darüber hinaus hat die EU-Delegation im Oktober

2014 die Bereitstellung von 4 Mio. EUR angekündigt, um Projekte der Zivilgesellschaft zu

finanzieren, mit denen die Bürger in die Lage versetzt werden sollen, ihre Menschenrechte und ihre

demokratischen Rechte kennenzulernen, zu sichern und durchzusetzen. Im Rahmen des

Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte wurden 590 000 EUR zur

Verfügung gestellt, um die Rechte von gefährdeten Bevölkerungsgruppen in der Gesellschaft und

insbesondere von Häftlingen und LGBTI-Personen zu fördern.

Für 2015 beabsichtigt die EU, ihre Unterstützung fortzusetzen, indem Finanzmittel für Projekte zur

Konsolidierung des Demokratieprozesses und demokratischer Institutionen bereitgestellt werden,

um insbesondere die Wahlprozesse in Sambia zu unterstützen und die Stärkung der rechtlichen

Handlungsfähigkeit der Bürger und die Verbesserung der Rechtsprechung zu fördern.

Simbabwe
Am 1. November 2014 sind die geeigneten Maßnahmen der EU nach Artikel 96 des Cotonou-

Abkommens ausgelaufen. Damit wird es der EU nun möglich, die bestehende

Entwicklungszusammenarbeit mit dem Land ausweiten, und es wird auch möglich, einen

politischen Dialog mit der Regierung, unter anderem auch zu Menschenrechtsfragen, zu führen.

9593/15 hm/cat 277
DG C 2B LIMITE DE
Im Allgemeinen blieb die Menschenrechtslage in Simbabwe im Laufe des Jahres 2014 stabil, aber

gleichzeitig auch angespannt. Das Ausmaß der politischen Gewalt war zwar im Vergleich zu den

vorangegangenen Jahren gering, doch gab es eine Reihe von Zwischenfällen, die Anlass zur Sorge

geben. Trotz einiger positiver Erklärungen der Regierung zur Achtung der Land- und

Eigentumsrechte, kam es immer noch zur Beschlagnahme landwirtschaftlicher Betriebe,

einschließlich einiger sehr gewalttätiger Fälle auf Grundstücken schwarzer und weißer Eigentümer.

Allerdings hat sich 2014 der Spielraum für die freie Betätigung der Zivilgesellschaft vergrößert.

Im Laufe des Jahres 2014 richtete sich die Menschenrechtsförderung der EU sowohl an

Institutionen als auch an Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Umsetzung der neuen

Verfassung und insbesondere der neuen Erklärung der Rechte sowie der sozioökonomischen und

kulturellen Rechte einsetzen. Besondere Aufmerksamkeit galt der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

sowie der Förderung und dem Schutz von Menschenrechtsverteidigern, der Frauen- und

Kinderrechte und der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, die allesamt Prioritäten

der EU in Simbabwe bleiben.

Im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung hat die EU indirekte Finanzierung für

simbabwische Institutionen wie die Verfassungskommissionen, die Justiz und das Parlament

bereitgestellt. Es wurden Mittel aus dem Europäischen Instrument für weltweite Demokratie und

Menschenrechte (EIDHR) zugewiesen, mit denen sichergestellt werden sollte, dass Zwischenfälle

und Menschenrechtsverletzungen weiterhin rasch gemeldet werden und es Schutzmechanismen

gibt. Zudem finanzierte die EU 2014 Projekte, mit denen die Verhinderung von Gewalt und die

Einrichtung von Mechanismen zur gewaltfreien Konfliktlösung auf nationaler und lokaler Ebene

unterstützt werden und die sich an Bürgerinnen und Bürger, traditionelle Führungspersönlichkeiten

und Politiker richten. Bei der Geschlechtergleichstellung konzentrierten sich im Jahr 2014 die

Maßnahmen auf den Kapazitätsaufbau bei Menschenrechtsverteidigerinnen und mehr Gleichheit

beim Eigentums- und Erbrecht.

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diplomatie beteiligte sich die EU und ihre Mitgliedstaaten

im Rahmen der Kampagne anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe an einer Debatte über die

vollständige Abschaffung der Todesstrafe in Simbabwe, die von der Zimbabwe Association for

Crime Prevention and Rehabilitation of the Offender (ZACRO) organisiert und von der

Schweizerischen Botschaft in Simbabwe mitfinanziert wurde.

9593/15 hm/cat 278
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat drei Erklärungen zu Simbabwe abgegeben, die die Überprüfung der gegen dieses Land

verhängten restriktiven Maßnahmen, das Problem der politischen Gewalt und der nach den

Gewalttaten erfolgten Einschüchterung einiger Mitglieder der Oppositionspartei MDC-T und das

Auslaufen der angemessenen Maßnahmen gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou

betrafen.

Von März bis Juni 2014 hat die EU ihren Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft

fortgesetzt und dabei einen umfassenden Fahrplan der EU für die Zusammenarbeit mit der

Zivilgesellschaft in Simbabwe 2014-2017 ausgearbeitet. Parallel zur Ausarbeitung des Fahrplans

wurden mit der Regierung von Simbabwe und der Zivilgesellschaft Konsultationen im

Zusammenhang mit der Annahme des nationalen Indikativplans (der im Rahmen des 11.

Europäischen Entwicklungsfonds 2014-2020 finanziert wird) geführt.

9593/15 hm/cat 279
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VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel

Bahrain
Drei Jahre nach den Unruhen im Königreich Bahrain hat die EU die Entwicklungen im Land

weiterhin aufmerksam verfolgt und ihre Besorgnis angesichts der dortigen Menschenrechtslage zum

Ausdruck gebracht.

Während des gesamten Jahres 2014 hat sie immer wieder an alle Seiten appelliert, konstruktiv am

Prozess einer wirklichen nationalen Wiederaussöhnung und eines integrativen Dialogs – ohne

Vorbedingungen und auf friedlichem Wege – mitzuwirken. Sie begrüßte einige Initiativen der

Regierung Bahrains, etwa die Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen

Untersuchungskommission Bahrains.

Aufmerksam hat die EU die Arbeit neugeschaffener Einrichtungen wie des Büros des

Ombudsmanns für Polizeiangelegenheiten beim Innenministerium, des Nationalen Instituts für

Menschenrechte und der Kommission für die Rechte von Gefangenen und Häftlingen beobachtet.

Die für eine echte und dauerhafte Wiederaussöhnung erforderlichen Voraussetzungen waren

dennoch noch nicht erfüllt, und die EU hat wiederholt an alle Bahrainer appelliert, die neuen

Einrichtungen zu nutzen, um sicherzustellen, dass konkrete Verbesserungen herbeigeführt werden

können, unter anderem auf der Grundlage der nachdrücklichen Empfehlungen, die in den vom

Nationalen Institut für Menschenrechte und vom Ombudsmann vorgelegten Berichten

ausgesprochen wurden. In Anerkennung der Bedeutung der Rolle, die das Nationale Institut für

Menschenrechte und das Büro des Ombudsmanns spielen können, haben die EU-Missionsleiter

beschlossen, beiden Einrichtungen am 9. Dezember 2014 den Chaillot-Menschenrechtspreis zu

verleihen.

Die EU hat weiter darauf hingewiesen, dass die Bekämpfung der Straflosigkeit von Personen, die

Menschenrechtsverstöße begangen haben, nach wie vor eines der vorrangigen Anliegen ist, ganz

besonders angesichts der Schwierigkeiten und der Polarisierung, die das Klima in Bahrain in den

letzten Jahren geprägt haben. Zusammen mit anderen wichtigen und konkreten vertrauensbildenden

Maßnahmen auf allen Seiten liegt darin das Potenzial, das Vertrauen schrittweise

wiederherzustellen und zu einer wirklichen nationalen Wiederaussöhnung zu gelangen.

9593/15 hm/cat 280
DG C 2B LIMITE DE
Konkret hat die EU diesen Prozess durch ein Projekt zum Erfahrungsaustausch im Rahmen des
Stabilitätsinstruments unterstützt, bei dem sie mit dem Nationalen Institut für Menschenrechte, dem
Büro des Ombudsmanns für Polizeiangelegenheiten, dem Innen- und Justizministerium, der
Generalstaatsanwaltschaft, beiden Kammern des Parlaments und Anwälten zusammenarbeitete.
Ferner waren EU-Diplomaten bei Gerichtsverhandlungen zugegen, bei denen es um politische und
um Menschenrechtsaktivisten ging, unter anderem um Prominente wie Nabeel Rajab.

Zusätzlich zu einer Reihe öffentlicher Erklärungen43 standen die Hohe Vertreterin und der EAD
regelmäßig in direktem Kontakt zu bahrainischen Politikern und Aktivisten. Der EAD hat Bahrain
im Mai 2014 auf hoher offizieller Ebene einen Besuch abgestattet und breitgefächerte
Konsultationen mit der Regierung, oppositionellen politischen Vereinigungen, nationalen
Menschenrechtseinrichtungen und Akteuren der Zivilgesellschaft geführt, wobei sich die Gespräche
vor allem auf die nationale Wiederaussöhnung und die Menschenrechtslage konzentrierten. Der
EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte ist mit dem bahrainischen Innenminister,
Generalleutnant Scheich Rashid bin Abdullah Al Khalifa in Brüssel zusammengekommen,
nachdem er im Jahr 2013 nach Bahrain gereist war. Der Sonderbeauftragte betonte, wie wichtig
grundlegende vertrauensbildende Maßnahmen sind, wozu auch die Freilassung friedlicher
Aktivisten und die uneingeschränkte Umsetzung der Empfehlungen gehören, die von der
Unabhängigen Untersuchungskommission Bahrains und im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen
Überprüfung abgegeben wurden. Auch bekräftigte er die Bereitschaft der EU, die neu entstehenden
Menschenrechtseinrichtungen Bahrains zu unterstützen, damit diese ihre Aufgaben unabhängig und
wirksam erfüllen können.

Im Zusammenhang mit den Kommunal- und Parlamentswahlen vom 22. und 29. November 2014
hat die EU alle politischen Gruppen ermutigt, die Gelegenheit zu ergreifen, die der Urnengang
bietet, um dem nationalen Dialog neue Dynamik in Richtung auf Reform und nationale
Wiederaussöhnung zu verleihen; gleichzeitig hat sie an die Regierung appelliert, auf die Opposition
zuzugehen und vertrauensbildende Maßnahmen in Aussicht zu nehmen, nicht zuletzt auch die
Freilassung friedlicher Aktivisten.
43 30/11/2014, Erklärung zur zweiten Runde der Parlamentswahlen in Bahrain

(http://eeas.europa.eu/statements-eeas/2014/141130_02_en.htm); 25/09/2014, Erklärung zu den
bevorstehenden Parlamentswahlen in Bahrain
(http://www.eeas.europa.eu/statements/docs/2014/140925_02_en.pdf); 05/03/2014, Erklärung der
Hohen Vertreterin Catherine Ashton zu dem Bombenanschlag in Bahrain, bei dem drei
Polizisten getötet wurden (http://www.eeas.europa.eu/statements/docs/2014/140305_01_en.pdf);
16/01/2014, Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin Catherine Ashton zu den
jüngsten politischen Entwicklungen in Bahrain
(http://www.eeas.europa.eu/statements/docs/2014/140116_04_en.pdf).

http://eeas.europa.eu/statements-eeas/2014/141130_02_en.htm
http://eeas.europa.eu/statements-eeas/2014/141130_02_en.htm
http://www.eeas.europa.eu/statements/docs/2014/140925_02_en.pdf
http://www.eeas.europa.eu/statements/docs/2014/140305_01_en.pdf
http://www.eeas.europa.eu/statements/docs/2014/140116_04_en.pdf
9593/15 hm/cat 281
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat die neue Regierung und das neugewählte Parlament darin bestärkt, im Interesse aller

Teile der bahrainischen Gesellschaft zu handeln und ihre Aufmerksamkeit darauf zu richten, auf die

legitimen Wünsche der Bürger befriedigende Antworten zu finden. Es wird erwartet, dass das neue

Parlament eine konstruktive und positive Rolle dabei spielen wird, die Reform voranzubringen.

Das Europäische Parlament hat am 6. Februar 2014 eine Dringlichkeitsentschließung zu Bahrain,

insbesondere den Fällen von Nabil Radschab, Abdulhadi al-Chawadscha und Ibrahim Scharif

angenommen; ferner hat es die Lage in Bahrain in seiner Entschließung vom 13. März 2014 zu den

Prioritäten der EU für die 25. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen erwähnt.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich einhellig einer am 10. Juni 2014 in Genf unter Nummer 2 der

Tagesordnung angenommenen gemeinsamen Erklärung zum Amt des Hohen Kommissars für

Menschenrechte und zur Menschenrechtslage in Bahrain angeschlossen.

Iran
Trotz der Signale, die 2013 nach der Wahl von Präsident Rohani Anlass zu Hoffnung gegeben

hatten – beispielsweise die Freilassung einer Reihe politischer Gefangener –, waren 2014 auf dem

Gebiet der Menschenrechte keinerlei Fortschritte zu verzeichnen. Auch waren Defizite bei den

Grundfreiheiten und Verletzungen grundlegender Menschenrechte, einschließlich der Rechte der

Frau, zu beobachten, die den internationalen Verpflichtungen Irans zuwiderlaufen.

Mit Iran wird derzeit weder ein politischer noch ein Menschenrechtsdialog geführt, wodurch die

Ziele der EU mit Blick auf Menschenrechte und Demokratie ganz besonders schwer zu erreichen

sind.

9593/15 hm/cat 282
DG C 2B LIMITE DE
Dennoch hat die EU die Menschenrechte Iran gegenüber auch weiterhin wann immer möglich zur

Sprache gebracht, wobei sie verschiedene formelle und informelle öffentliche und private Wege

nutzte, um mit der iranischen Staatsführung in Kontakt zu treten. Die damalige Hohe Vertreterin hat

Iran im März 2014 einen Besuch abgestattet. Vonseiten der EU war dies der erste hochrangige

Besuch seit einem Jahrzehnt. Während der Zusammenkünfte der Hohen Vertreterin mit der

politischen Führung Irans wurden Menschenrechtsfragen erörtert. Die Hohe Vertreterin nahm die

Tatsache, dass der Weltfrauentag in den Besuchszeitraum fiel, zum Anlass, mit einer Reihe von

Frauenrechtsaktivisten in Teheran zusammenzutreffen.

Die Anwendung der Todesstrafe – Berichten zufolge wurden im Jahr 2014 mehr als

460 Hinrichtungen vollstreckt (500 im Jahr 2013) – wurde von der EU als wichtiges

Menschenrechtsanliegen zur Sprache gebracht. Im Zusammenhang mit konkreten Einzelfällen hat

die EU verschiedene Erklärungen – eine davon zusammen mit ihren Mitgliedstaaten – abgegeben

und an die iranische Regierung appelliert, von der Vollstreckung der Todesstrafe abzusehen.

Das Europäische Parlament hat der Menschenrechtslage in Iran weiterhin sehr große

Aufmerksamkeit gewidmet. Es hat im April 2014 eine Entschließung zu Iran angenommen, in der

es seine ernste Besorgnis angesichts der Menschenrechtslage in dem Land zum Ausdruck gebracht

hat.

Iran wurde einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Die EU hat an den

Vorbereitungen teilgenommen, und obwohl Iran erklärt hatte, den Überprüfungsmechanismus

anzuerkennen, hat das Land zunächst keine der 291 Empfehlungen akzeptiert, sondern stattdessen

angegeben, es werde zu gegebener Zeit, spätestens jedoch auf der 28. Tagung des

Menschenrechtsrats im März 2015, darauf eingehen.

Im Jahr 2014 hat die EU des Weiteren die von Kanada eingebrachte Resolution der

Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten in Iran unterstützt.

9593/15 hm/cat 283
DG C 2B LIMITE DE
Irak
Die Maßnahmen der EU zielten in erster Linie darauf ab, im Anschluss an die Parlamentswahlen

vom 30. April einen friedlichen Regierungswechsel zu unterstützen und auf die Regierung

dahingehend einzuwirken, dass die Menschenrechte, insbesondere mit Blick auf die

schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen, gemäß den internationalen Verpflichtungen Iraks und

dem nationalen Aktionsplan für Menschenrechte stärker geachtet werden.

Die EU hat die Tätigkeit der vor Ort vertretenen diplomatischen Missionen während des

Wahlverfahrens koordiniert. Besondere Aufmerksamkeit galt der Registrierung der Wähler, der

Sicherheit der Wahllokale, der Beobachtung vor Ort, den Kapazitäten der Unabhängigen Hohen

Wahlkommission und der Unabhängigkeit und Sicherheit der Journalisten. Vom 5. April bis

11. Mai 2014 hielt sich eine EU-Wahlexpertenmission im Land auf.

Die Menschenrechtslage hat sich durch den Angriff der ISIL/Da'esh und anderer terroristischer

Gruppen im Juni erheblich verschärft. Die gewaltsame Eroberung weiter Landstriche des irakischen

Staatsgebiets hat zu massiven Vertreibungen und ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen

geführt, deren Opfer insbesondere schutzbedürftige Gruppen wie ethnische und religiöse

Minderheiten, Frauen und Kinder waren. Infolge der Krise gibt es 2,1 Millionen Binnenvertriebene

im Land, zusätzlich zu den geschätzten 225 000 Flüchtlingen aus Syrien. Die EU hat Irak im Jahr

2014 zusätzliche Mittel in Höhe von 20 Mio. EUR als humanitäre Soforthilfe zur Verfügung

gestellt.

9593/15 hm/cat 284
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat sich im Rahmen verschiedener Formate – förmlicher Demarchen wie auch bilateraler

Dialoge auf Experten- und politischer Ebene – weiterhin in Diskussionen über Menschenrechte und

Demokratie engagiert. Die Achtung der demokratischen Grundsätze, Menschenrechte und

Rechtsstaatlichkeit sind auch wesentliche Elemente des Partnerschafts- und

Kooperationsabkommens EU-Irak. Im Rahmen dieses Abkommens tritt regelmäßig ein spezieller

Unterausschuss für Demokratie und Menschenrechte zusammen. Im Januar 2014 standen die

Menschenrechte auch auf der Tagesordnung des Kooperationsrates (Ministerebene).

Die EU hat zugesagt, die neue Regierung und Ministerpräsident Al Abadi bei der Umsetzung seines

Arbeitsprogramms zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf Reformen bei der

Governance, der Rechtsstaatlichkeit und auf dem Sicherheitssektor liegen soll. Sie hat die

Regierung auch aufgefordert, auf alle Teile der irakischen Gesellschaft zuzugehen und einen

Prozess der nationalen Wiederaussöhnung einzuleiten.

Der Europäische Rat und der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) haben die Gewalttaten der

ISIL/Da'esh und anderer terroristischer Gruppen nachdrücklich verurteilt und gefordert, dass die

Täter vor Gericht gestellt werden. Die EU hat ferner ihre Besorgnis angesichts der von den

Sicherheitskräften und verbündeten Milizen verübten Menschenrechtsverletzungen zum Ausdruck

gebracht.

Das Europäische Parlament hat das Vorgehen der ISIL/Da'esh mehrfach verurteilt und verschiedene

Entschließungen zu der Lage in Irak angenommen. Das fünfte Treffen zwischen dem Europäischen

Parlament und dem irakischen Parlament fand im Dezember in Brüssel statt.

Bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Iraks im November wurden mehrere Empfehlungen

abgegeben, denen sich die EU angeschlossen hat. Die EU unterstützte die Resolution des

Menschenrechtsrats mit dem Titel "Menschenrechtslage im Irak angesichts der von dem

sogenannten Islamischen Staat im Irak und in der Levante und von mit ihm verbündeten Gruppen

begangenen Menschenrechtsverletzungen" und den Beschluss, ein Spezialteam zu entsenden, das

die von ISIL/Da'esh begangenen Menschenrechtsverletzungen untersuchen soll.

Irak erhält Mittel aus verschiedenen von der EU finanzierten Projekten, die mit den Themen

Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Bildung und Unterstützung der lokalen Behörden im

Zusammenhang stehen. Die EU hat vor kurzem ein Programm zur Umsetzung rechtsstaatlicher

Grundsätze und der Strafrechtsreform mit deutlichem Schwerpunkt auf der Förderung und Achtung

der Menschenrechte gestartet.

9593/15 hm/cat 285
DG C 2B LIMITE DE
Kuwait
Die wichtigsten Punkte, die die EU der kuwaitischen Staatsführung gegenüber zur Sprache gebracht

hat, waren die Lage der staatenlosen Einwohner (der sogenannten Bidun), die Todesstrafe, die freie

Meinungsäußerung und die Lage der Fremdarbeiter und der Hausangestellten.

Die EU hat Kuwait aktiv darin bestärkt, die Lage der Hausangestellten weiter zu verbessern. Die

EU-Delegation in Riad, die in Kuwait akkreditiert ist, hat weiter den Kontakt zu der "Social Work

Society of Kuwait"44 gepflegt, einer Nichtregierungsorganisation, die maßgeblich daran beteiligt

war, die Bedingungen für die Hausangestellten – unter anderem durch eine Gesetzesreform – zu

verbessern.

Die ständige Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zur Arabischen

Halbinsel (DARP) ist anlässlich des siebten interparlamentarischen Treffens EP-Kuwait

(25.-27. März 2014) nach Kuwait gereist. In ihrer Abschlusserklärung45 und ihrem Bericht46 hat die

Delegation insbesondere hervorgehoben, dass Kuwait mit seinen demokratischen Institutionen und

seiner lebendigen Zivilgesellschaft als Quelle der Inspiration für seine Nachbarn in der Region

dienen kann. Sie ermutigte die kuwaitische Staatsführung auch dahingehend, das "Kafala-System"

der Bürgschaft zu reformieren und die Gesetzeslücke in Bezug auf die Hausangestellten zu

schließen. Die Delegation brachte ferner die Lage der staatenlosen Einwohner Kuwaits ("Bidun")

zur Sprache und nahm zur Kenntnis, dass dieser Punkt auch in der Nationalversammlung geprüft

werden wird.
44 Der "Social Work Society of Kuwait" wurde 2012 den Chaillot-Preis der EU-Delegation verliehen.
45 ERKLÄRUNG DER DELEGATION DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS FÜR DIE

BEZIEHUNGEN ZUR ARABISCHEN HALBINSEL, Kuwait City, 27. März 2014,
http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201403/20140331ATT82031/20140331ATT82031EN.p
df

46 DELEGATION FÜR DIE BEZIEHUNGEN ZUR ARABISCHEN HALBINSEL, drittes
interparlamentarisches Treffen EP/Katar und siebtes interparlamentarisches Treffen
EP/Kuwait, 22.-28. März 2014,
http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201406/20140626ATT85904/20140626ATT85904EN.p
df

http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201403/20140331ATT82031/20140331ATT82031EN.pdf
http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201403/20140331ATT82031/20140331ATT82031EN.pdf
http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201406/20140626ATT85904/20140626ATT85904EN.pdf
http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201406/20140626ATT85904/20140626ATT85904EN.pdf
9593/15 hm/cat 286
DG C 2B LIMITE DE
Oman

Besorgt zeigte sich die EU über mehrere Gerichtsverfahren gegen Personen, die in sozialen Medien
protestiert oder Meinungen zum Ausdruck gebracht hatten, wobei allerdings auch festzustellen war,
dass in den meisten dieser Fälle Begnadigungen gewährt wurden. Anlass zur Sorge gaben ferner die
Diskriminierung ausländischer Arbeitskräfte bei der Anwendung der arbeitsrechtlichen
Bestimmungen sowie in der Praxis und der allgemeine Status und die generelle Situation der
Betroffenen. Die EU hat mit der omanischen Staatsführung in der Frage der Situation der
ausländischen Arbeitskräfte und des Menschenhandels Verbindung aufgenommen.

Der VN-Sonderberichterstatter zu Versammlungs- und Organisationsfreiheit Maina Kiai hat Oman
am 18. September einen Besuch abgestattet und festgestellt, dass das Recht der Omaner auf
friedfertige Versammlung "faktisch nicht existent ist". Sein Besuchsbericht wird Anfang bis Mitte
2015 erscheinen und soll dem Menschenrechtsrat auf seiner 29. Tagung im Juni 2015 vorgelegt
werden.47

Katar

Die Aufmerksamkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten richtete sich insbesondere auf die freie
Meinungsäußerung und die Entwicklung unabhängiger Medien, die Bemühungen zur Stärkung der
Zivilgesellschaft durch liberalere Gesetze zur Vereinigungsfreiheit und Initiativen der
Zivilgesellschaft, die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, die Rechte der Frau und die
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Wanderarbeitnehmer.

Nach Berichten über nicht gezahlte Löhne, Gesundheits- und Sicherheitsmängel, unangemessene
Wohnbedingungen und skrupellose Arbeitsvermittler in den Herkunftsländern der Arbeitskräfte im
Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 haben die Bedingungen der Wanderarbeitnehmer in
Katar weltweite Beachtung gefunden.

Im Rahmen der letzten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Katars am 7. Mai 2014 hat die EU
die gemeinsamen EU-Standpunkte mit ihren Mitgliedstaaten abgestimmt, unter anderem was die
Themen Migranten, Arbeit und Frauenrechte angeht.

Die EU hat in diesem Zusammenhang die Zusage der katarischen Regierung begrüßt, Anfang 2015
eine neue rechtliche Regelung zu erlassen, die das umstrittene "Kafala"(Bürgschafts)-System
ersetzen soll, und wird dessen Umsetzung als wichtiges Element der Beziehungen und der
Zusammenarbeit der EU mit Katar verfolgen.
47 http://freeassembly.net/rapporteurreports/oman/

http://freeassembly.net/rapporteurreports/oman/
9593/15 hm/cat 287
DG C 2B LIMITE DE
Im März haben Abgeordnete des Europäischen Parlaments dem Land einen Besuch abgestattet, bei
dem es um Menschenrechtsfragen ging; während dieses Besuchs haben Amtsträger Katars und
Vertreter der Zivilgesellschaft einen offenen und umfassenden Dialog über die Menschenrechtslage
aufgenommen, dessen Schwerpunkt auf der Stärkung der Rolle der Frau in der katarischen
Gesellschaft und auf der Lage der Wanderarbeitnehmer liegt.48

Gegen Katar wurde ferner bei der IAO Klage nach Artikel 26 der IAO-Verfassung aufgrund eines
Verstoßes gegen das IAO-Übereinkommen Nr. 81 über die Arbeitsaufsicht und gegen das
Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit eingereicht. Am 12. November fand beim
IAO-Verwaltungsrat eine dreiseitige Beratung statt, während der Katar seine Bereitschaft
bekräftigte, mit den internationalen Gremien und der IAO im Besonderen zusammenzuarbeiten, um
die Rechte der Wanderarbeitnehmer zu verbessern. Die EU begrüßte diese Ankündigung in ihrer
gemeinsamen Erklärung und appellierte an die Regierung Katars, nach einem klaren Zeitplan
geeignete Schritte zu unternehmen, um die Umsetzung voranzubringen, unter anderem durch die
Arbeitsaufsicht. Die EU hat Katar und die Sozialpartner ferner aufgerufen, weiter mit der IAO
zusammenzuarbeiten, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Empfehlungen hinsichtlich der
Zwangsarbeit.

Zwar scheint Katar für Änderungen im Arbeitsrecht und für eine Zusammenarbeit mit der IAO bei
der Verbesserung der Rechte der Migranten offen zu sein, doch steht zu erwarten, dass das
Bürgschaftssystem in der einen oder anderen Form erhalten bleiben wird.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im überregionalen Kontext alle sechs Arbeitsminister des
Golf-Kooperationsrates gemeinsam einen einheitlichen Vertrag für einheimische Arbeitnehmer
angekündigt haben, verfolgt die EU in diesem Zusammenhang auch die jüngsten Entwicklungen
mit Aufmerksamkeit.

Saudi-Arabien

Die EU hat sich mit der saudischen Staatsführung immer wieder über Menschenrechtsfragen im
Königreich ins Benehmen gesetzt und die laufenden Reformmaßnahmen befürwortet. Zu den
zentralen Problembereichen zählen das System männlicher Vormundschaft und die Frauenrechte,
die Todesstrafe, der Zugang zur Justiz, die Einschränkungen der freien Meinungsäußerung,
religiöse Toleranz und die Rechte der ausländischen Arbeitskräfte.
48

http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201403/20140325ATT81738/20140325ATT817
38EN.pdf

http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201403/20140325ATT81738/20140325ATT81738EN.pdf
http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201403/20140325ATT81738/20140325ATT81738EN.pdf
9593/15 hm/cat 288
DG C 2B LIMITE DE
In enger Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten und gleichgesinnten Partnern hat sich der EAD

im Zusammenhang mit mehreren Gerichtsverfahren, bei denen es um Menschenrechtsfragen ging,

im Rahmen verschiedener formeller und informeller Initiativen an die saudische Regierung

gewandt.

Die EU stand in regelmäßigem Kontakt zu Organisationen der Zivilgesellschaft und zu

Menschenrechtsverteidigern und hat Problemfälle gegenüber den zuständigen staatlichen Stellen

zur Sprache gebracht. 2013 war der EU-Delegation der Zugang von Diplomaten zu öffentlichen

Gerichtsverhandlungen gestattet worden. Zusammen mit den Botschaften der Mitgliedstaaten hat

die EU darüber hinaus der saudischen Staatsführung immer wieder nahegelegt, zügig ein seit

langem erwartetes Gesetz für Nichtregierungsorganisationen zu erlassen.

Am 18. Februar 2014 hat der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen

Parlaments einen Bericht über Saudi-Arabien, dessen Beziehungen zur EU und dessen Rolle in

Nahost und in Nordafrika veröffentlicht, in dem er seiner Besorgnis Ausdruck verliehen und die

Veränderungen in der saudischen Gesellschaft in der letzten Zeit anerkannt hat.49

Die EU teilt einige der Besorgnisse der VN-Menschenrechtsexperten in Bezug auf zu weitreichende

Antiterrormaßnahmen, die zu einer Verletzung der Menschenrechte ohne terroristischen Bezug

führen und missbräuchlich gegen im Netz tätige politische Aktivisten gerichtet werden könnten.

Sie hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass Saudi-Arabien am 7. März eine Liste

veröffentlicht hat, auf der verschiedene Organisationen, unter anderem die Muslimbruderschaft, der

Islamische Staat im Irak und in Syrien (ISIS), die "Hisbollah im Königreich", die jemenitische

Huthi-Bewegung sowie alle Zweige von Al-Qaida einschließlich der Al-Nusra-Front offiziell als

terroristische Vereinigungen eingestuft werden.

Vereinigte Arabische Emirate
Die EU hat die Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten weiter aufmerksam

beobachtet und festgestellt, dass in jüngster Zeit eine positive Entwicklung bei den Rechten der

Wanderarbeitnehmer, den Frauenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter sowie bei der

Bekämpfung des Menschenhandels zu verzeichnen war.
49 Bericht über Saudi-Arabien, seine Beziehungen zur EU und seine Rolle in Nahost und in Nordafrika

(2013/2147(INI)), 18. Februar 2014
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A7-2014-

0125+0+DOC+XML+V0//EN

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A7-2014-0125+0+DOC+XML+V0//EN
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A7-2014-0125+0+DOC+XML+V0//EN
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Im Anschluss an eine erste konstituierende Sitzung im November 2013 in Brüssel wurden die
zweite (Abu Dhabi, 28./29. April 2014) und die dritte (Brüssel, 20. November 2014) Sitzung der
bilateralen technischen Menschenrechts-Arbeitsgruppe EU-VAE erfolgreich durchgeführt, an denen
Vertreter des EAD, der Europäischen Kommission, des Außenministeriums der VAE und von
VAE-Fachministerien (Innenministerium, Arbeitsministerium) teilgenommen haben. Auf der
Tagesordnung standen die Anliegen der EU in ihrer gesamten Bandbreite, darunter die Todesstrafe,
die Rechte der Wander- sowie der einheimischen Arbeitnehmer, die Rechtsstaatlichkeit und die
Governance.

Die EU hat die VAE auch weiterhin darin bestärkt, für Folgemaßnahmen im Anschluss an die
allgemeine regelmäßige Überprüfung durch die VN im Jahr 2012 Sorge zu tragen, und hat es
begrüßt, dass sich die VAE bei der Abstimmung über die von der EU getragene Resolution des
Dritten VN-Ausschusses über ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe, die am
21. November 2014 in New York angenommen wurde, der Stimme enthalten haben.

Am 7. Februar 2014 hat die EU eine Erklärung50 der Hohen Vertreterin zu dem Präsidialdekret zur
Aussetzung aller Hinrichtungen in den VAE veröffentlicht, in der sie der Hoffnung Ausdruck gab,
dass diese Entwicklung für die gesamte Region als positives Beispiel dienen würde, vergleichbare
Maßnahmen zu ergreifen, um den Weg zur Abschaffung der Todesstrafe zu ebnen.

Jemen

Die EU hat ihre Kontakte zu Jemen im Zusammenhang mit den Menschenrechten und der
Demokratie ausgebaut. Sie konzentrierte sich insbesondere auf die Stärkung des Schutzes und der
Förderung der zivilen und politischen Rechte einschließlich der Stärkung der Rolle der Frauen
(Jemen belegt den letzten Platz im globalen Index zur Gleichstellung der Geschlechter). Die
Unterstützung und das politische Engagement der EU – eng abgestimmt mit den internationalen
Partnern und den VN – waren darauf gerichtet, die Institutionen und die reformorientierten Akteure,
darunter auch die Menschenrechtsverteidiger, zu stärken.

Besonders wichtige Problempunkte waren dabei die Verhängung der Todesstrafe gegen
Jugendliche, die Kindersoldaten und die Kinderehen. Einsatz und Unterstützung der EU –
zusammen mit UNICEF – haben dazu beigetragen, dass ein gerichtlicher Ausschuss als
Überprüfungsinstanz bei Gerichtsverfahren gegen jugendliche Angeklagte eingesetzt worden ist.
Die EU hat es begrüßt, dass die Regierung im Mai 2014 den VN-Aktionsplan gegen Kindersoldaten
unterzeichnet hat, dessen Umsetzung sie unterstützte.
50 http://www.eeas.europa.eu/statements/docs/2014/140207_01_en.pdf

http://www.eeas.europa.eu/statements/docs/2014/140207_01_en.pdf
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DG C 2B LIMITE DE
Auf breiter Basis hat sich die EU weiterhin für die Rechte der Frau eingesetzt, mit dem
Schwerpunkt auf der Vertretung der Frauen in der Politik, der Verbesserung der Lebensumstände,
der Gesundheit und der Haftbedingungen weiblicher Häftlinge.

Aktiv hat die EU auch Fragen im Zusammenhang mit Minderheitenrechten und mit der Religions-
und Glaubensfreiheit, die die Gemeinschaft der Baha'i betreffen, zur Sprache gebracht.

Des Weiteren hat sie sich im Kampf gegen den Menschenhandel engagiert, speziell was die
Verschlechterung der Lebensbedingungen der Migranten und Flüchtlinge vom Horn von Afrika
sowie der jemenitischen Rückkehrer aus dem Königreich Saudi-Arabien angeht. 2014 haben die EU
und ihre Mitgliedstaaten 124 Mio. EUR an humanitärer Hilfe – unter anderem für die physischen
und psychologischen Bedürfnisse der Migranten, Flüchtlinge und Binnenvertriebenen – zur
Verfügung gestellt.

Die Hohe Vertreterin hat die Unterstützung der EU für die Umsetzung des Abkommens für Frieden
und nationale Partnerschaft vom 21. September – zusätzlich zur Umsetzung der Empfehlungen der
Konferenz des nationalen Dialogs – zum Ausdruck gebracht. In beiden Fällen geht es vorrangig um
die Menschenrechte. Des Weiteren hat der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Jemen in seinen
Schlussfolgerungen vom 10. Februar und vom 20. Oktober 2014 aufgerufen, die anlässlich der
Konferenz des nationalen Dialogs ausgesprochenen Empfehlungen in Bezug auf die Rechte und
Freiheiten umzusetzen.

Die EU-Delegation hat sich in allen diesen Fragen regelmäßig mit der Regierung und allen Parteien,
die an der Konferenz des nationalen Dialogs teilgenommen haben, ins Benehmen gesetzt.

Sie hat im Rahmen des Europäischen Instruments für die Förderung der Demokratie und der
Menschenrechte (EIDHR) eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht; die
zu vergebenden Mittel belaufen sich auf insgesamt 2 116 100 EUR. Zu den vorrangigen Bereichen
zählen a) die Stärkung der gleichberechtigten Bürgerschaft und die Förderung des demokratischen
Prozesses, b) die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf schutzbedürftige Gruppen und c) die
Förderung und der Schutz der Grundrechte und -freiheiten.

Die EU arbeitet sowohl mit der Regierung als auch mit der Zivilgesellschaft zusammen und
unterstützt eine breitgefächerte Palette von Projekten; diese betreffen unter anderem die Rechte von
Frauen und Kindern, die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, den Schutz von
Minderheitengruppen und den Kapazitätsaufbau für die Zivilgesellschaft, um die Lage der
Menschenrechte landesweit zu beobachten und darüber Bericht zu erstatten.

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DG C 2B LIMITE DE
Die geplante Unterstützung der EU im Bereich der Governance und der Rechtsstaatlichkeit

beinhaltet auch eine zentrale Menschenrechtskomponente. Ein Projekt zur Unterstützung der

Reform des Innenministeriums im Rahmen des Stabilitäts- und Friedensinstruments wird den

Generalinspekteur (einschließlich seiner Rolle als Aufsichtsinstanz über die Menschenrechte) und

die bürgerorientierte Politikgestaltung mit einer starken Rolle für die Organisationen der

Zivilgesellschaft stärken.

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VII Asien

Afghanistan

Beim politischen Dialog der EU mit der afghanischen Staatsführung standen die erforderliche
Verbesserung der Menschenrechtspolitik und deren Umsetzung im Mittelpunkt. Besonderen Anlass
zur Sorge gaben weiterhin die Aspekte Frauen- und Kinderrechte, Zivilgesellschaft und
Menschenrechtsverteidiger, Folter und Misshandlung, Meinungs-, Religions- und/oder
Weltanschauungsfreiheit, Todesstrafe und Zugang zur Justiz.

Die EU hat die Stärkung der internationalen, regionalen und nationalen Rahmen zum Schutz und
zur Förderung der Menschenrechte weiter unterstützt. Sie spielte eine führende Rolle in der
Rahmenvereinbarung von Tokio über gegenseitige Rechenschaft (Tokyo Mutual Accountability
Framework, TMAF) und setzt sich für die Umsetzung von Reformen in Bereichen wie Governance,
Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einschließlich der Frauenrechte ein. Sie hat mit dazu
beigetragen, dass auf der Tagung des Gemeinsamen Koordinierungs- und Überwachungsrats
(JCMB) im Januar und auf der Londoner Konferenz vom 3./4. Dezember ein deutlicher
Schwerpunkt auf Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen gelegt wurde; dabei hat sie betont,
dass die erzielten Fortschritte erhalten und weiter konsolidiert werden müssen, und ihrer Besorgnis
über die Menschenrechtssituation in Afghanistan Ausdruck verliehen. Zugleich hat die EU einer
Reihe afghanischer zivilgesellschaftlicher Organisationen finanziell unterstützt, um ihnen die
Teilnahme an der Londoner Konferenz zu ermöglichen.

Auf Einladung der afghanischen Regierung und der Unabhängigen Wahlkommission hat die EU ein
Wahlbeurteilungsteam entsandt, das aus 16 Wahlexperten aus 12 Mitgliedstaaten bestand und den
Auftrag hatte, die wichtigsten Phasen der Präsidentschaftswahl vom 5. April einschließlich der
Stichwahl am 14. Juni zu beobachten. Mehr als 100 Langzeitbeobachter verstärkten das Team bei
der Überprüfung der abgegebenen Wahlzettel in der zweiten Runde. Am 16. Dezember stellte der
Chefbeobachter des Wahlbeurteilungsteams, Thijs Berman, in Kabul den Abschlussbericht mit
einer Beurteilung des Wahlprozesses insgesamt und Empfehlungen für die Verbesserung der
wahlrechtlichen Bestimmungen im Vorfeld künftiger Wahlen vor.

Die EU hat weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Justizreform erforderlich ist, damit die
gesetzlichen Maßnahmen betreffend die Frauenrechte, einschließlich der Umsetzung des Gesetzes
zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, konsequenter Anwendung finden und Frauen leichter
Zugang zur Justiz erhalten. Wiederholt forderte die EU die Vorlage des ersten Berichts über das
Gesetz zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, der schließlich im März 2014 veröffentlicht
wurde.

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DG C 2B LIMITE DE
Die EU rief die Regierung ebenfalls wiederholt dazu auf, einen neuen Obersten Richter zu ernennen

und Nachfolger für Mitglieder des Obersten Gerichtshofs zu ernennen, deren Amtszeit abgelaufen

ist. Sie sprach Präsident Ghani für seine Absicht, der Reform des Justizsektors Priorität

einzuräumen, für die Ernennung eines neuen Obersten Richters als eine erste Maßnahme sowie für

seinen Entschluss, eine Richterin an den Obersten Gerichtshof zu berufen, ihre Anerkennung aus.

Über den Treuhandfonds für den Wiederaufbau Afghanistans und das von der Weltbank

durchgeführte "Afghanistan Justice Service Delivery Project" hat die EU den Justizsektor mit 20

Mio. EUR unterstützt.

Die EU hat an die afghanische Regierung appelliert, politisches Engagement und Unterstützung für

die Afghanische Unabhängige Menschenrechtskommission (Afghanistan Independent Human

Rights Commission, AIHRC) zum Ausdruck zu bringen, und hat betont, wie wichtig ein

konstruktiver Ansatz der Regierung ist, damit die Kommission ihren A-Status erhalten kann.

Die EU hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen sie auf Fälle schwerer

Menschenrechtsverletzungen eingegangen ist, insbesondere in Bezug auf zivile Opfer infolge von

Terroranschlägen und den bewaffneten Konflikt, die Todesstrafe, Frauenrechte und Gewalt gegen

Frauen. Sie hat wiederholt betont, dass Frauen an den Wahlen teilnehmen müssen. Ferner hat sie

sich aktiv in die Arbeit des Nationalen Lenkungsausschusses eingebracht, der eingesetzt wurde, um

die Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit zu

fördern. Die EU und einige der Mitgliedstaaten unterstützten den nationalen Aktionsplan zur

Umsetzung der VN-Resolution "Frauen, Frieden und Sicherheit", der im Februar 2015 erscheinen

sollte, mit fachlicher Expertise.

Im März unternahm die EU eine Demarche zur Unterstützung der Kampagne "Kinder, nicht

Soldaten". Im August wurde ein Präsidialdekret erlassen, mit dem die Rekrutierung von Kindern für

die nationalen Sicherheitskräften verboten wurde. Die EU unternahm zwei weitere Demarchen (am

3. und 7. Oktober), mit denen sie sich gegen die Hinrichtung von sechs Personen wandte und die

Regierung nachdrücklich aufforderte, die Urteile nicht zu vollstrecken; nachdem am 8. Oktober

dennoch alle sechs hingerichtet worden waren, gab sie eine öffentliche Erklärung ab, in der sie

bekräftigte, dass sie die Todesstrafe entschieden ablehnt. Auch das Europäische Parlament machte

deutlich, dass es die Menschenrechtslage – insbesondere die Lage der Frauen –, die im Mittelpunkt

zahlreicher parlamentarischer Anfragen stand, aufmerksam verfolgt.

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Die EU hat auch weiterhin öffentliche Veranstaltungen zur Förderung der Menschenrechte und

Frauenrechte unterstützt. Weiterhin hat sie alle 14 Tage den Vorsitz in der erweiterten lokalen EU-

Arbeitsgruppe "Menschenrechte und Gleichstellungsfragen" geführt. Die EU hat einen

fünfmonatigen Aktionsplan zur Gleichstellung erstellt und am 1./2. Oktober einen Workshop zum

Thema Menschenrechtsverteidiger angehalten. Am 10. Dezember wurde die aktualisierte lokale

Strategie der EU für Menschenrechtsverteidiger veröffentlicht; alle zwei Monate fanden Treffen mit

Menschenrechtsverteidigern statt.

Die EU war weiterhin einer der wichtigsten Geber und hat sich im Rahmen ihrer verschiedenen

Instrumente und thematischen Programme für die Menschenrechte eingesetzt. 2014 befanden sich

15 Projekte im Rahmen des Programms "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden" sowie 12

Projekte im Rahmen des Europäischen Instruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte

(EIDHR) und des Stabilitätsinstruments in der Durchführung. Weitere für 2014/2015 geplante

Programme zur Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft wurden auf den Weg

gebracht. Bei den Projekten geht es um die Förderung von Frauenrechten (unter anderem, indem

von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen Beratung und Mediation angeboten

werden) sowie um Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, die Rechte von Angehörigen von

Minderheiten und Flüchtlingen, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur Sensibilisierung für

Justizbeamte und Verantwortungsträger auf kommunaler Ebene, die Beobachtung der Frauenrechte

im Übergangsprozess, von Opfern geschaffene Schuras sowie die Kapazitäten von NRO und

lokalen Gemeinden auf Provinzebene, dem Gesetz zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und

der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats Folge zu leisten.

Die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL Afghanistan) hat die Leitung

der Abteilung Menschenrechte, Frauen und Kinder sowie die Leitung der "Family Response Unit"

des Innenministeriums beraten. EUPOL hat eine Reihe von Seminaren zum Thema Gewalt gegen

Frauen sowohl für Polizeibeamte als auch für Staatsanwälte durchgeführt und die Ausstattung

(unter anderem Audio-Geräte und Kameras) bereitgestellt. Sexuelle Belästigung und Übergriffe auf

Polizeibeamtinnen gaben auch 2014 weiterhin Anlass zur Sorge. EUPOL hat eine Schulung zur

Ausbildung weiblicher Polizeiführungskräfte entwickelt und Polizistinnen und Staatsanwältinnen

im Rahmen des Programms "Unaas Mushtarak" (“Frauen Gemeinsam”) in Kabul, Mazar-e Sharif

and Herat geschult. EUPOL hat das Innenministerium bei der Umsetzung seiner Strategie für

weibliche Polizeiarbeit unterstützt und beraten. EUPOL hat ferner an Beratungen der mit der

Reform des Strafrechts betrauten Arbeitsgruppe (Criminal Law Reform Working Group, CLRWG)

teilgenommen, die derzeit mit der Ausarbeitung des afghanischen Strafgesetzbuchs befasst ist.

9593/15 hm/cat 295
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Aufgrund der Verzögerungen im politischen Prozess Afghanistans wurden kaum Fortschritte bei
den Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung erzielt, in
dem Menschenrechtsbestimmungen als wesentliche Elemente eine wichtige Rolle spielen sollen.

Bangladesch

Zu den Zielen der EU in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie gehören die Justizreform,
ein Moratorium für die Todesstrafe, die Umsetzung des CHT-Friedensabkommens ("Chittagong
Hill Tracts Peace Accord"), die Unterstützung der Rohingya-Bevölkerung, die Unterstützung der
Rechte von Angehörigen von Minderheiten, die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, die
Stärkung der Frauen- und Kinderrechte, die Unterstützung der Zivilgesellschaft sowie die
Unterstützung der Umsetzung von Arbeitnehmerrechten.

Im Rahmen des Kooperationsabkommens EU-Bangladesch führte die EU regelmäßige Gespräche
mit der Regierung über Fragen im Zusammenhang mit Governance, Menschenrechten und
Migration.

Aufgrund von Bedenken hinsichtlich mangelnder Inklusivität und Glaubwürdigkeit sowie aufgrund
des Aufflammens von Gewalt im Vorfeld der Wahlen hat die EU keine Wahlbeobachtungsmission
zu den Wahlen am 5. Januar entsandt. Die Begleitumstände der Wahlen haben das politische Klima
polarisiert. Die Regierung hat ohne Widerstand des Parlaments Änderungen am "Foreign Donations
Act" (die Zustimmung des Parlaments steht noch aus) sowie eine neue Rundfunkpolitik
vorgeschlagen; werden die Vorschläge entwurfsgemäß umgesetzt, so können damit die Freiheit der
Meinungsäußerung und die Tätigkeiten der Zivilgesellschaft eingeschränkt werden. Eine
Verfassungsänderung, die dem Parlament gestattet, Amtsenthebungsverfahren gegen Richter des
Obersten Gerichtshofs zu führen, wurde mit Zweidrittelmehrheit angenommen.

Am 9. Januar hat die Hohe Vertreterin der EU die im Vorfeld der Wahlen verübten Gewaltakte
nachdrücklich verurteilt, insbesondere Angriffe gegen die schwächsten Mitglieder der Bevölkerung
wie Frauen und Kinder sowie Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten. Die Hohe
Vertreterin bedauerte die Tatsache, dass keine günstigen Rahmenbedingungen für transparente,
allen offen stehende und glaubwürdige Wahlen geschaffen wurden und dass die Menschen in
Bangladesch keine Gelegenheit hatten, ihrer demokratischen Entscheidung ohne Einschränkungen
Ausdruck zu verleihen. Sie forderte alle Seiten auf, auf Gewalt zu verzichten und in einen echten
Dialog einzutreten, um sich auf ein für alle Seiten akzeptables weiteres Vorgehen zu verständigen,
das der Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht dient, und transparente, allen offen
stehende und glaubwürdige Wahlen abzuhalten.

9593/15 hm/cat 296
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Die EU reagierte ferner in öffentlichen Erklärungen vom 29. Oktober und 5. November auf mehrere
Todesurteile, die der "Internationale Strafgerichtshof" für Bangladesch gegen Personen verhängt
hatte, die sich während des Befreiungskriegs von 1971 Kriegsverbrechen zuschulden kommen
ließen. Die EU bekräftigte ihre entschiedene und uneingeschränkte Ablehnung der Todesstrafe und
forderte die bangladeschische Regierung auf, alle anstehenden Hinrichtungen auszusetzen und ein
Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe als ersten Schritt zu ihrer Abschaffung zu
verhängen.

Das Europäische Parlament nahm zwei Entschließungen zu Menschenrechtsverletzungen in
Bangladesch an. In seiner Entschließung vom 15. Januar verurteilte es mit Blick auf die Wahlen
unter anderem die Einschränkung der Meinungsfreiheit während der Wahlen und forderte die
Regierung Bangladeschs auf, der unverhältnismäßigen Gewaltanwendung durch die Sicherheits-
kräfte Einhalt zu gebieten. In der Entschließung vom 18. September standen die Medienfreiheit,
Tätigkeiten der Zivilgesellschaft, Berichte über außergerichtliche Hinrichtungen sowie die
Verbesserung der Arbeitnehmerrechte, die Sicherheit in Fabriken und die Entschädigung der Opfer
des 2013 eingestürzten Rana-Plaza-Gebäudes im Mittelpunkt. Im Dezember stattete der
Vorsitzende des Südasien-Ausschusses des Europäischen Parlaments Bangladesch einen Besuch ab
und führte Gespräche zum Thema Menschenrechte mit unterschiedlichsten Akteuren.

Eine weitere wichtige Entwicklung im Jahr 2014 war die intensive Zusammenarbeit der EU mit der
Regierung Bangladeschs, den USA und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Hinblick
auf die Umsetzung des Nachhaltigkeitspakts zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte, der
Arbeitsbedingungen und der Sicherheit in den Fabriken der Konfektionskleidungsbranche
Bangladeschs. Dies war eine Reaktion auf den Einsturz des Rana-Plaza-Gebäudes 2013, bei dem
mehr als tausend Menschen ums Leben kamen. Während der von der IAO veranstalteten
Internationalen Arbeitskonferenz im Mai/Juni 2014 begrüßte die EU die Fortschritte Bangladeschs
bei der Umsetzung zahlreicher Zusagen im Rahmen des Nachhaltigkeitspakts, insbesondere in den
Bereichen Vereinigungsfreiheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die EU begrüßte
die Bemühungen der Regierung, die nationalen Rechtsvorschriften zu ändern und in völlige
Übereinstimmung mit den IAO-Übereinkommen zu bringen, insbesondere durch Änderungen des
"Bangladesh Labour Act" und das vorgeschlagene Gesetz mit dem Titel "Bangladesh Export
Processing Zones Labour Act 2014". Die EU hob ferner hervor, dass größere Anstrengungen
unternommen werden müssten, um die vollständige Umsetzung des Nachhaltigkeitspakts zu
gewährleisten, nicht zuletzt im Hinblick auf Fragen der Vereinigungsfreiheit, und forderte die
Regierung nachdrücklich auf, die Modernisierung und den Ausbau der für die Inspektion von
Fabriken und Betrieben zuständigen Abteilung durch deren Umstrukturierung und Vergrößerung
voranzubringen.

9593/15 hm/cat 297
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Am 20. Oktober 2014 fand in Brüssel eine Überprüfungstagung auf hoher Ebene statt, auf der die
Dringlichkeit der Umsetzung der Verpflichtungen auf diesen Gebieten erneut zur Sprache kam.
Die EU setzte ihren Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft fort, unter anderem durch die
Veranstaltung eines eintägigen Seminars über Zivilgesellschaft, das am 4. November in Brüssel
stattfand, um zu erörtern, wie die Zivilgesellschaft zu demokratischer Nachhaltigkeit beitragen
kann.

Die EU hat Bangladesch im Einklang mit ihrem Kooperationsabkommen, zu dessen wesentlichen
Elementen die Achtung der demokratischen Grundsätze zählt, weiterhin finanzielle Unterstützung
gewährt. Die Stärkung einer demokratischen Staatsführung ist Teil des mehrjährigen
Richtprogramms für die Jahre 2014-2020. Im Bereich der Menschenrechte tätige Nichtregierungs-
organisationen erhielten Unterstützung durch das Europäische Instrument für weltweite Demokratie
und Menschenrechte.

Bhutan

Die Ziele der EU in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie bestehen darin, die
bürgerlichen und politischen Rechte auf einer demokratischen Grundlage zu stärken, die
Bekämpfung der Diskriminierung der Nepalesisch sprechenden Minderheit in Bhutan zu
unterstützen, die Rechte der Frau zu schützen und aussagekräftige Informationen über die
Menschenrechtslage des Landes zu sammeln.

Aufbauend auf den jüngsten (fünften) zweijährlichen Konsultationen, die am 29. November 2013 in
Brüssel stattfanden, hat die EU ihre in unterschiedlichen Formaten geführten Gespräche über
Menschenrechte und Demokratie mit Bhutan fortgesetzt. Anhaltende Verzögerungen bei der
Umsetzung des Prozesses zur Identifizierung und Repatriierung Nepalesisch sprechender
bhutanischer Flüchtlinge waren weiterhin ein wichtiges Thema, ebenso wie die Nicht-Ratifizierung
grundlegender internationaler Menschenrechtsinstrumente. Anlass zur Sorge gaben ferner
Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Religionsfreiheit, die
Rechte von Kindern und Frauen, Rechtsvorschriften, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche
Handlungen verbieten, und Menschenhandel.

Vom 28. April bis 2. Mai fand ein Besuch von EU-Missionsleitern statt, der eine gute Gelegenheit
für Gespräche mit der bhutanischen Regierung über Menschenrechte und den
Demokratisierungsprozess bot. Kommissionsmitglied Piebalgs besuchte Bhutan im Oktober und
sprach der bhutanischen Regierung seine Anerkennung für den erfolgreichen Übergang zur
Demokratie und sozioökonomischen Fortschritt aus.

9593/15 hm/cat 298
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2014 erhielt Bhutan im Rahmen der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung, an der auch
EU-Mitgliedstaaten beteiligt waren, eine positive Bewertung. Seit der letzten allgemeinen
regelmäßigen Überprüfung 2009 hat Bhutan beträchtliche Fortschritte dabei erzielt, seinen
demokratischen Prozess auszuweiten; so wurden 2013 erfolgreich Parlamentswahlen abgehalten,
die zu einer Machtübergabe zwischen den beiden großen politischen Parteien führten. Bhutan hat
ferner die Umsetzung einer Reihe von Empfehlungen in Angriff genommen, die das Land in
mehreren Bereichen erhalten hatte; sie betrafen etwa den Zugang zu Sozialdienstleistungen
(Gesundheit, Bildung), die Beseitigung der Armut, die Bekämpfung häuslicher Gewalt,
Gleichstellungsfragen und Korruption.

Die Unterstützung der Behörden und der Zivilgesellschaft vor Ort, für die rund 24 Mio. EUR
bereitgestellt wurden, bildet einen der beiden Schwerpunkte des EU-Entwicklungsprogramms
2014-2020. Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Modernisierungs- und Demokratisierungs-
prozess in Bhutan zu konsolidieren. Spezifische Ziele sind die Befähigung der lokalen Behörden zu
aktiver Mitgestaltung, die Entwicklung zivilgesellschaftlicher Strukturen und Fähigkeiten sowie die
Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen auf zentraler und lokaler Ebene.

Brunei

Die EU verhandelt derzeit mit Brunei über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Fünf
Verhandlungsrunden sind bereits abgeschlossen worden.

Am 1. Mai 2014 hat Brunei die erste Phase eines neuen Scharia-Strafgesetzbuchs eingeführt, das
parallel zum Strafgesetzbuch des bürgerlichen Rechts eine Reihe zivilrechtlicher und religiöser
Straftaten enthält; dieses neue Strafgesetzbuch soll im Laufe der nächsten drei Jahre in drei Phasen
umgesetzt werden. Hierbei geht es um Straftaten, die mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet
werden, in der zweiten Phase um Straftaten, die mit Auspeitschen oder Amputation geahndet
werden, in der dritten schließlich um die Todesstrafe durch Steinigung wegen Ehebruch, Sodomie
und Apostasie. Noch gibt es keine Hinweise darauf, wann die zweite und die dritte Phase, für die
auslösende Rechtsvorschriften (trigger legislation) erforderlich wären, eingeführt werden sollen. In
einer öffentlichen Erklärung äußerte die Hohe Vertreterin am 13. Mai ihre Besorgnis über die
Vereinbarkeit einer möglichen Anwendung dieser Strafen mit den internationalen Verpflichtungen
Bruneis hinsichtlich der Menschenrechte.

Den VN zufolge stellt das Strafgesetzbuch einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar, da der Tod
von Menschen durch Steinigung Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe darstellt und somit eindeutig verboten ist.

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DG C 2B LIMITE DE
Myanmar/Birma

Das Ziel der EUist es, eine enge Beziehung zwischen der EU und der Regierung
Myanmars/Birmas, der Opposition, der Zivilgesellschaft und weiteren wichtigen Interessenträgern
aufzubauen, um einen regelmäßigen Dialog und Fortschritte bei der Förderung und dem Schutz der
Menschenrechte zu unterstützen.

Die EU hat weiter mit Myanmar/Birma in verschiedenen Formaten Gespräche über
Menschenrechte und Demokratie geführt, so auch im Rahmen des politischen Dialogs, eines neuen
speziellen Menschenrechtsdialogs, regelmäßiger Treffen mit der Zivilgesellschaft,
parlamentarischer Zusammenarbeit, Unterstützung der Wahlkommission der Union sowie der
Finanzierung von Projekten in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie.

Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros Lambrinidis war einer der beiden
Vorsitzenden des ersten Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Myanmar, der am 20. Mai
2014 in Nay Pyi Taw stattfand und bei dem folgende Fragen zur Sprache kamen: politische
Gefangene, Haftbedingungen, Freiheit der Meinungsäußerung, Medienfreiheit, Hasspredigten,
Landrechte, Wirtschaft und Menschenrechte, die Lage im Bundesstaat Rakhine, Rechte ethnischer
Minderheiten, religiöse Harmonie, Ratifizierung und Umsetzung der wichtigsten
Menschenrechtsübereinkommen und Zusammenarbeit in multilateralen Foren. Hasspredigten,
Landrechte und Wirtschaft und Menschenrechte wurden als Themen für einen möglichen Follow-
up ermittelt.

In ihrem politischen Dialog hat die EU ihrer wachsenden Besorgnis über die Lage im Bundesstaat
Rakhine Ausdruck verliehen und an die Regierung appelliert, die Ursachen der Gewalttätigkeiten
zwischen den Gemeinschaften anzugehen und sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Status
und dem Wohlergehen der Rohingya zu befassen. Die EU forderte die Regierung nachdrücklich
auf, die Straflosigkeit derjenigen, die zu Hass und Gewalt aufstacheln, zu beenden und dafür zu
sorgen, dass sie zur Rechenschaft gezogen werden. Die EU appellierte an alle
Führungspersönlichkeiten, sich gegen die Aufstachelung zu Hass auszusprechen. Im Anschluss an
die Aussetzung der Tätigkeiten von "Ärzte ohne Grenzen" (Médecins Sans Frontières, MSF) im
Februar und die Gewalt gegen Mitarbeiter internationaler Hilfsorganisationen im März forderte die
EU die Regierung nachdrücklich auf, humanitären Helfern uneingeschränkten Zugang zu den
bedürftigsten Gemeinschaften zu gewähren und MSF zu ermöglichen, die lebenswichtige
medizinische Versorgung im Bundesstaat Rakhine wieder aufzunehmen. Die EU begrüßte die
Initiative der Regierung, einen Aktionsplan für den Bundesstaat Rakhine aufzustellen, um Frieden
und Entwicklung zu fördern, und gab Bemerkungen dazu ab, wie die Förderung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten verbessert werden könnte.

9593/15 hm/cat 300
DG C 2B LIMITE DE
Die EU äußerte sich ferner besorgt über einen Gesetzesentwurf, mit dem religiöse Diskriminierung

gesetzlich verankert werden könnte, indem Eheschließungen zwischen Angehörigen verschiedener

Religionen, Konvertierung und die Geburt von Kindern beschränkt werden, und mit dem auch die

Frauenrechte untergraben werden könnten.

Im Vorfeld des ersten Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Myanmar, der am 20. Mai 2014

stattfand, organisierte die EU ein Forum der Zivilgesellschaft, dessen Empfehlungen der Regierung

übermittelt wurden. Am 23. Mai hatte die EU zu einer Veranstaltung im Rahmen des Netzwerks für

den zivilgesellschaftlichen Dialog eingeladen, um die Rolle der Zivilgesellschaft im Friedens-

prozess zu erörtern. Im September und Oktober führte die EU Konsultationen in Yangon, Mandalay

and Mawlamyine, um die Kooperation mit der Zivilgesellschaft weiter auszubauen und den

landesspezifischen EU-Fahrplan für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft vorzustellen.

Im März nahm der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine von der EU eingebrachte

Resolution an, mit der das Mandat des VN-Sonderberichterstatters für Myanmar/Birma verlängert

wurde.

Im dritten Jahr in Folge wurde die von der EU eingebrachte Resolution zur Menschenrechtslage in

Myanmar/Birma vom Dritten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen im

Konsens angenommen. In der Resolution werden die positiven Entwicklungen und die Bereitschaft

der Regierung, sich für den laufenden demokratischen Übergangsprozess und für Reformen zu

engagieren, begrüßt; gleichzeitig wird die Regierung jedoch nachdrücklich aufgefordert, ihre

Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Menschenrechtsverletzungen, Gewalt,

Hassreden, Vertreibung und wirtschaftlicher Benachteiligung, unter denen verschiedene ethnische

und religiöse Minderheiten zu leiden haben, sowie von Angriffen gegen Muslime zu verstärken.

Ferner wird in der Resolution erneut ernste Besorgnis angesichts der Lage der Rohingya im

Bundesstaat Rakhine zum Ausdruck gebracht. Die Regierung hat zugesagt, ein Länderbüro des

Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zu eröffnen.

Demokratische Werte und ein menschenrechtsbasierter Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit

werden in alle Entwicklungsprogramme der EU einbezogen. Die EU nutzt bilaterale Programme im

Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit und finanziert Projekte im Rahmen

des Europäischen Instruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte, des Stabilitäts- und

Friedensinstruments und des Programms "In Menschen investieren".

9593/15 hm/cat 301
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2014 unterstützte die EU Myanmar/Birma weiterhin bei seinem Übergang zur Demokratie, im

Einklang mit dem 2013 angenommenen umfassenden Rahmen, in dem die Ziele und Prioritäten bis

2015 festgelegt und die zentralen Wirkungsbereiche definiert wurden, darunter die Abschaffung der

Zwangsarbeit, die Verabschiedung nachhaltiger und verantwortungsvoller Unternehmensstandards

wie die Agenda für menschenwürdige Arbeit, die Ratifizierung der noch ausstehenden wichtigsten

IAO-Übereinkommen, Fortschritte auf dem Weg in Richtung auf integratives Wachstum,

Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte. Auf der Tagung des Verwaltungsrats der IAO

im März 2014 begrüßte die EU die Fortschritte des Landes, was das Problem der Zwangsarbeit

betrifft, und legte der Regierung nahe, ihre Bemühungen zur Abschaffung aller Formen von

Zwangsarbeit und der Beschäftigung Minderjähriger zu verstärken.

Im Hinblick auf Auslandsinvestitionen arbeitete die EU 2014 mit den Behörden, dem Privatsektor

und der Bevölkerung des Landes zusammen, um den bestmöglichen Regelungsrahmen zu schaffen

und verantwortungsvolle Investitionen zu fördern.

Laufende Projekte dienen der Stärkung unabhängiger, ethnisch ausgerichteter Mediengruppen, der

Unterstützung der öffentlichen Auseinandersetzung über die 2015 bevorstehenden Wahlen und den

Friedensprozess in ethnischen Gebieten, der Sensibilisierung dafür, wie Medien, Organisationen

der Zivilgesellschaft und politische Gruppen sich in ihren jeweiligen Rollen gegenseitig stärken,

der Unterstützung der lokalen Zivilgesellschaft bei ihrer Arbeit auf dem Gebiet der Wahlanalyse

und ihrem Eintreten für demokratische Reformen, der Förderung des politischen Bewusstseins von

Gemeinschaften und der politischen Bildung ihrer Vertreter – mit besonderem Augenmerk auf der

Teilhabe der Frauen – und der Förderung der Arbeitnehmerrechte.

Im Mittelpunkt weiterer Projekte stehen die Förderung der Menschenrechte benachteiligter

Gruppen, die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Hinblick darauf, für ihre eigenen

Rechte einzutreten, sowie die Befähigung von Kindern und Jugendlichen ethnischer Minderheiten,

Entscheidungen vor Ort mitzubestimmen.

Auch für die Wahlunterstützung wurden über die Wahlkommission der Union Mittel bereitgestellt.

Myanmar/Birma wurde im Rahmen des Aktionsplans zur Unterstützung der Demokratie als

Pilotland ausgewählt.

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DG C 2B LIMITE DE

Kambodscha

Menschenrechte und Demokratisierung waren nach wie vor die wichtigsten Prioritäten der EU und
wurden 2014 bei allen ihren Tätigkeiten durchgängig berücksichtigt. So fanden regelmäßige Treffen
mit Vertretern der Regierung und der Zivilgesellschaft statt, in denen die Menschenrechtslage und
Menschenrechtsfälle erörtert wurden. Bei Besuchsreisen im Land fanden zumeist auch
Begegnungen mit Menschenrechtsverteidigern statt.

Die EU unterstützte die Mission des VN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechtslage in
Kambodscha, Professor Suriya Subedi, und schloss sich seiner Einschätzung an, dass sich die
Menschenrechtslage in Kambodscha generell positiv entwickele, jedoch weiterhin ernste Probleme
bestünden. Ferner hat die EU das OHCHR in einer Reihe von Menschenrechtsfällen politisch
unterstützt.

Im Rahmen der achten Tagung des Gemeinsamen Ausschusses EU-Kambodscha im März fand ein
eigens anberaumter Dialog zum Thema "Institutionenaufbau, Verwaltungsreform, Rechtsreform,
Governance und Menschenrechte" statt, bei dem die Rechts- und Justizreform, die Freiheit der
Meinungsäußerung, der Schutz und die Förderung von Landrechten, Reformen nach der Wahl, die
Vereinigungsfreiheit und der institutionelle Schutz der Menschenrechte einschließlich der Rechte
der Frau, Migration sowie die Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen im Rahmen der VN und in
regionalen Foren im Mittelpunkt standen.

Die Rechts- und Justizreform zählt weiterhin zu den größten Herausforderungen im Bereich
Menschenrechte. Finanzielle Unterstützung der EU erhielten NRO-Projekte, die sich für
Rechtsreformen einsetzen, Gerichtsverfahren beobachten, Einzelnen oder Gruppen rechtlichen
Beistand gewähren und Schulungen für Beamte durchführen. Im Hinblick auf die Justizreform
stand die EU gemeinsam mit in Kambodscha vertretenen Mitgliedstaaten regelmäßig im Kontakt
mit der Regierung. Die Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung wurden in
Gesprächen mit kambodschanischen Ministern weiterhin zur Sprache gebracht.

Die EU setzte sich weiterhin nachdrücklich für nationale Versöhnung und
Vergangenheitsbewältigung in Kambodscha ein. Im August 2014 begrüßte die EU in einer
Erklärung, dass zwei hochrangige Führungsmitglieder des ehemaligen Demokratischen Kampuchea
von den Außerordentlichen Kammern in den Gerichten Kambodschas (ECCC) zu lebenslanger Haft
verurteilt wurden. Die EU leistete ferner einen beträchtlichen Beitrag zum Betrieb des Gerichts; im
neuen Finanzrahmen (2014-2020) soll die Unterstützung aufgestockt werden, womit die EU zu
einem Mitglied der Gruppe der wichtigsten Geber werden dürfte. Darüber hinaus unterstützte die
EU ein von der Zivilgesellschaft durchgeführtes Aufklärungsprogramm zum Völkermord, das auf
interkulturellen Dialog und Menschenrechte baut, und leistete damit einen Beitrag zum Wahrheits-
und Aussöhnungsprozess einschließlich der Verhütung eines erneuten Völkermords in
Kambodscha.

9593/15 hm/cat 303
DG C 2B LIMITE DE
Landnahme wurde vom VN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Kambodscha als

wichtige Ursache für politische Instabilität, Unruhen, Gewalt und die Festnahme von

Demonstranten herausgestellt. Positive Entwicklungen (die Landtitel-Kampagne, ein Moratorium

für die Vergabe von Land-Konzessionen wirtschaftlicher Natur, die Schlichtung von Streitigkeiten

um Land zugunsten von Dorfbewohnern und in jüngster Zeit der Entzug von Unternehmen erteilten

Konzessionen aufgrund der Nichteinhaltung von Verpflichtungen) wurden von der EU auf allen

Ebenen aktiv unterstützt. Die EU beteiligte sich an der vom Premierminister eingerichteten

Arbeitsgruppe, die einen Mechanismus für eine gerechte Entschädigung der Opfer von

Vertreibungen im Zusammenhang mit der Zuckerrohrproduktion ausarbeitet. Die EU-Delegation

entsandte Beobachter zu den meisten Gerichtsverfahren, bei denen es um Menschenrechts- und

Landfragen ging.

Im Anschluss an die Wahlen, die 2013 stattfanden, wurden die Regierungs- und Oppositions-

parteien von der EU kontinuierlich aufgefordert, den Dialog wiederaufzunehmen und die politische

Instabilität zu beenden, die zu gewaltsamen Demonstrationen mit fünf Toten, immer stärkeren

Beschränkungen des demokratischen Raums und der Festnahme von Demonstranten und

Mitgliedern der Opposition geführt hat. Im Juli erzielten die beiden wichtigsten politischen Parteien

eine Einigung, mit der der Stillstand überwunden und der Boykott der Nationalversammlung durch

die Opposition beendet wurde. Die Hohe Vertreterin der EU begrüßte diese Entwicklung.

Anschließende Verhaftungen von Mitgliedern der Opposition, die offenbar im Zusammenhang mit

den Verhandlungen über den nationalen Wahlausschuss und das Wahlgesetz standen, gaben Anlass

zu Besorgnis, welcher die EU sowohl direkt gegenüber den Behörden als auch in lokalen

Erklärungen in der Presse und in sozialen Medien vor Ort Ausdruck verlieh.

Ferner gewährte die EU im Laufe des Jahres NRO-Projekten umfassende Unterstützung, die sich

für die Förderung der Freiheit der Meinungsäußerung und der Vereinigungsfreiheit, für

Frauenrechte und insbesondere die Stärkung der Stellung der Frau in der Gesellschaft, den Abbau

von Einkommensbeschränkungen sowie die Bekämpfung aller Formen der Gewalt und des

Menschenhandels einsetzen.

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Volksrepublik China
2014 waren die Ziele der EU im Bereich Menschenrechte weiterhin die Ratifizierung des

Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR, unterzeichnet 1998) und,

mittelfristig, die Einhaltung der IPBPR-Bestimmungen sowie bestimmter Bestimmungen der

Verfassung, des Strafrechts und des Strafprozessrechts Chinas. Die EU hat ferner ihre weltweite

Kampagne gegen die Todesstrafe fortgesetzt, insbesondere angesichts der Tatsache, dass China

trotz seiner Bemühungen, die Anzahl der mit der Todesstrafe geahndeten Straftaten beträchtlich zu

senken, nach wie vor das Land mit den meisten Hinrichtungen ist. Als einer der Hauptpfeiler des

IPBPR bildete auch die Freiheit der Meinungsäußerung in China – online wie offline – weiterhin

eine Priorität der EU, ebenso wie die Entwicklung einer gesunden und vielfältigen Zivilgesellschaft

und die Aktivität von Menschenrechtsverteidigern. Schließlich setzte sich die EU auch weiterhin für

die Ausübung aller Menschenrechte durch Angehörige von Minderheiten, nicht zuletzt Uiguren und

Tibeter, ein.

Die EU setzte die Gespräche mit China über Menschenrechte auf allen Ebenen fort. Die Präsidenten

Van Rompuy und Barroso trafen Präsident Yi Jinping während seines historischen Besuches in

Europa; in einer gemeinsamen Erklärung vom 1. April bekräftigten beide Seiten die Bedeutung, die

sie der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte beimessen. Beide Seiten vereinbarten, den

bilateralen und internationalen Austausch über Menschenrechte auf der Grundlage von

Gleichberechtigung und gegenseitiger Achtung zu vertiefen und ihren Menschenrechtsdialog durch

konstruktive Debatten über gemeinsam vereinbarte vorrangige Bereiche zu intensivieren. Anfang

März, im Vorfeld des Besuchs von Präsident Xi, kam der stellvertretende Außenminister Li

Baodong nach Europa und traf den EU-Sonderbeauftragten Lambrinidis zur Vorbereitung des

Menschenrechtsdialogs EU-China im Hinblick auf die Intensivierung der Zusammenarbeit

zwischen der EU und China im Bereich der Menschenrechte. Auch während des Treffens der

Präsidenten Van Rompuy und Barroso mit Premier Li Keqiang im Oktober am Rande des ASEM-

Gipfels in Mailand brachte die EU-Seite das Thema Menschenrechte zur Sprache.

9593/15 hm/cat 305
DG C 2B LIMITE DE
Der 33. Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China, der im Dezember stattfand, gab der EU

Gelegenheit, ihrer Besorgnis über eine Reihe verschiedener Menschenrechtsfragen in China

Ausdruck zu verleihen; dazu zählten das Recht auf angemessenen Wohnraum und die Reform des

Hukou-Systems, die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, insbesondere in Tibet und

Xinjiang, die Freiheit des Glaubens und der Weltanschauung, die Freiheit der Meinungsäußerung

(offline wie online), die Freiheit der friedlichen Versammlung und Vereinigung, die

Ordnungsmäßigkeit der Gerichtsverfahren sowie willkürliche Festnahmen und die Todesstrafe. Im

Kontext der Beratungen über die Menschenrechtslage in China wurden einzelne Fälle wie die von

Liu Xiabo, Ilham Tohti, Gao Yu, Hada, Pu Zhiqiang, Xu Zhiyong, Tenzin Delek Rinpoche und Gao

Zhisheng angesprochen.

Erörtert wurden auch die Zusammenarbeit in internationalen Foren und die Umsetzung der

Empfehlungen internationaler Gremien. In diesem Zusammenhang kam die Empfehlung des VN-

Menschenrechtsausschusses in Bezug auf die Bestimmung des IPBPR über das aktive und passive

Wahlrecht und dessen Anwendung in Hong Kong zur Sprache. Auch die Rechte der Frau und die

technische Zusammenarbeit wurden erörtert. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz

beantworteten die beiden Vorsitzenden die Fragen europäischer und chinesischer Korrespondenten

zu dem Dialog. Ferner traf die chinesische Delegation am 8. Dezember mit dem EU-

Sonderbeauftragten für Menschenrechte Lambrinidis zusammen. Dem Dialog folgte ein Treffen mit

Experten der Zivilgesellschaft zum Thema häusliche Gewalt.

Die EU gab mehrere Erklärungen zu Menschenrechtsfragen ab, beispielsweise im Februar zum

Umgang mit Menschenrechtsverteidigern und ihren Angehörigen, im März zur Messerattacke im

Bahnhof Kunming und zum Tod der Menschenrechtsverteidigerin Cao Shunli, im Mai zu der Welle

von Festnahmen und Inhaftierungen, im Juli zur Lage in Xinjiang sowie im August zur

Anklageerhebung gegen Professor Tohti und im September zu seiner Verurteilung.

Die EU richtete beträchtliche Aufmerksamkeit auf Prozessbeobachtungen, obgleich ausländische

Diplomaten und Journalisten normalerweise nicht zugelassen werden. Ferner setzte sich die EU

durch öffentliche Diplomatie und Outreach-Maßnahmen für zahlreiche Menschenrechtsfragen ein,

nicht zuletzt im Anschluss an die im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Chinas

2013 ausgesprochenen Empfehlungen. Darüber hinaus unterstützte die EU Projekte zur

Sensibilisierung für Arbeitnehmerrechte und zur Verbesserung der Lage von Menschen mit

Behinderungen.

9593/15 hm/cat 306
DG C 2B LIMITE DE
In den Erklärungen, die die EU während der drei Tagungen des Menschenrechtsrats im März, Juni

und September sowie auf der 69. Tagung der VN-Generalversammlung abgab, thematisierte sie die

Menschenrechtslage in China. Im Kern verlieh sie damit ihrer tiefen Besorgnis über die Festnahme

und Inhaftierung friedlicher Menschenrechtsverteidiger Ausdruck – wobei sie die chinesischen

Behörden nachdrücklich aufforderte, Personen freizulassen, die aufgrund der Ausübung ihres

Rechts auf Gewissens-, Meinungs- oder Vereinigungsfreiheit festgenommen wurden –, ebenso wie

ihrer Sorge über die Menschenrechtslage in Tibet und Xinjiang; hier legte sie China nahe, dem

Unmut ethnischer und religiöser Gruppen über Missstände zu begegnen und einen substanziellen

Dialog mit und zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen zu fördern.

Hongkong
Die EU verfolgte die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Einführung des allgemeinen

Wahlrechts für die Wahl des Chefs der Exekutive Hongkongs im Jahr 2017 mit großer

Aufmerksamkeit. Am 18. Juli und 2. Oktober gab die EU Erklärungen ab, in denen sie ihr Eintreten

für eine vertiefte Demokratisierung und die Einführung des allgemeinen Wahlrechts sowie ein

faires Wahlsystem, das der Bevölkerung Hongkongs ein hohes Maß an politischer Mitwirkung

ermöglicht, bekräftigte. Die EU unterstützte die Zivilgesellschaft in Hongkong weiterhin durch

regelmäßige Kontakte mit Menschenrechtsverteidigern, NRO und den Medien sowie durch die

Veranstaltung von Seminaren und Workshops zum Thema Menschenrechte.

Taiwan
Das Engagement der EU entspricht einer insgesamt positiven Menschenrechtslage und Innenpolitik

im Hinblick auf die Umsetzung internationaler Normen, wobei die Todesstrafe eine Ausnahme

bildet. Die EU bedauerte die fünf Hinrichtungen, die - nach den Hinrichtungen in den Jahren 2013

und 2012 - im April in Taiwan stattfanden und eine Verletzung des von 2005 bis 2010

eingehaltenen De-facto-Moratorium darstellten. In ihren Erklärungen rief die EU zu dem sofortigen

Moratorium für Hinrichtungen auf, das internationale Experten 2013 empfohlen hatten.

9593/15 hm/cat 307
DG C 2B LIMITE DE
Die EU arbeitete mit lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft (Unterstützung der NRO "Taiwan
Alliance to End the Death Penalty" über das Europäische Instrument für weltweite Demokratie und
Menschenrechte), im Hinblick darauf zusammen, praktisch auf die Wiedereinführung eines
Moratoriums für die Todesstrafe im Hinblick auf deren endgültige Abschaffung hinzuwirken. In
ihrem regelmäßigen Dialog mit Taiwan – den jährlichen Konsultationen zwischen der EU und
Taiwan über nicht den Handel betreffende Fragen – äußerte sich die EU besorgt über die
Todesstrafe und deren fortwährende Anwendung.

Mongolei

Die Ziele der EU bestehen darin, die Mongolei bei der Schaffung eines effizienten und geeigneten
Rechtsrahmens, der es dem Land ermöglicht, seinen internationalen Verpflichtungen
nachzukommen, ebenso wie bei den Bemühungen, eine funktionierende Demokratie aufzubauen,
und bei der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung zu unterstützen.

Menschenrechtsfragen wurden gegenüber der mongolischen Staatsführung auf allen Ebenen zur
Sprache gebracht. Zu den wichtigsten Anliegen gehören die Situation in den Gefängnissen, die
Strafverfolgung, die Diskriminierung von Frauen, Angehörigen von Minderheiten und
benachteiligten Gruppen sowie zunehmende Korruption.

Das 2013 unterzeichnete Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und
der Mongolei enthält eine Menschenrechtsklausel und sieht eine verstärkte Zusammenarbeit im
Menschenrechtsbereich vor. Derzeit wird die Einleitung eines formellen Menschenrechtsdialogs
zwischen der EU und der Mongoleivorbereitet. Seit 2014 ist die Mongolei ein Empfängerland im
Rahmen der neuen Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle
Staatsführung (APS+); ein nützlicher Mechanismus, um Probleme anzugehen, die sich in Bezug auf
den Rechtsrahmen und die Umsetzung der grundlegenden internationalen
Menschenrechtskonventionen und -protokolle, denen die Mongolei beigetreten ist, stellen.

Die EU hat im Rahmen des EIDHR mehrere Projekte der Zivilgesellschaft finanziert; sie betrafen
vorrangig die Achtung der Menschenrechte in mongolischen Haftanstalten, den Schutz der Rechte
von Frauen und Opfern des Menschenhandels, der Stärkung der Rechte sexueller Minderheiten und
ihrer Familien und die Förderung der Menschenrechte bei jungen Menschen anhand von
Dokumentarfilmen. Die für den Zeitraum 2014-2020 für die Mongolei vorgesehene
Entwicklungshilfe wurde um 100 % erhöht, sodass sie nun bei 65 Mio. EUR liegt; im Mittelpunkt
stehen Governance und Bildung im Hinblick auf deren positive Wirkung auf die
Menschenrechtslage.

9593/15 hm/cat 308
DG C 2B LIMITE DE
Indien
2014 waren die Prioritäten die EU weiterhin der Schutz von Frauen und Kindern, die Bemühung um

ein Moratorium für Hinrichtungen, das zur Abschaffung der Todesstrafe führt, die Bekämpfung

aller Formen der Diskriminierung und die Lage der Menschenrechtsverteidiger.

Am 16. Januar nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zu aktuellen Entwicklungen an,

die dahin gingen, LGBTI-Personen zu kriminalisieren; die Entschließung bezog sich auf eine

Entscheidung des Obersten Gerichts Indiens, ein Urteil des Hohen Gerichts von Delhi aus dem Jahr

2009 gegen ein Gesetz aus der Kolonialzeit, durch das Homosexualität verboten wurde,

aufzuheben. Das Europäische Parlament äußerte sich weiterhin besorgt über die Lage in Indien;

Fragen, die dabei zur Sprache kamen, betrafen insbesondere die Lage der Frauen, die christliche

Minderheit und die vorbildliche Anerkennung eines "dritten Geschlechts" durch das Oberste

Gericht Indiens.

Zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und Stärkung der Rolle der Frau organisierte die EU

im März gemeinsam mit UN Women eine Konferenz mit dem Titel "Inspiration für einen Wandel:

Gleichheit für alle". 2014 wurden im Rahmen des Europäischen Instruments für weltweite

Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) drei Projekte zur Förderung der

Geschlechtergleichstellung und der Rechte der Frau umgesetzt, für die insgesamt 900 000 EUR

bereitgestellt wurden; sie beschäftigten sich mit den Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt und

Diskriminierung auf institutioneller, struktureller, ideologischer und operativer Ebene und den

Auswirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung. Drei weitere, mit insgesamt

2,5 Mio. EUR ausgestattete Projekte galten der Bekämpfung von Diskriminierung gegen Mädchen

und der Tötung weiblicher Neugeborener.

Im Rahmen der Unterstützung der EU für Menschenrechtsverteidiger fand eine

Überprüfungstagung des "Human Rights Law Network" statt, bei dem die Menschenrechtslage in

sogenannten Konfliktstaaten erörtert wurde und der Beitrag der Justiz zu den Bemühungen um

soziale Gerechtigkeit und die Achtung der Menschenrechte im Mittelpunkt stand. Die lokale EU-

Arbeitsgruppe "Menschenrechte" setzte ihre Zusammenarbeit mit Netzen von

Menschenrechtsverteidigern fort, nicht zuletzt durch Vor-Ort-Besuche. Es wurde ein mit 978 000

EUR ausgestattetes Projekt zur Informations-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit im Internet

umgesetzt.

9593/15 hm/cat 309
DG C 2B LIMITE DE
Die "Indian Law Commission" leitete im Mai eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der

Bedeutung der Todesstrafe ein. Die EU-Delegation lud den Vorkämpfer der Bewegung zur

Abschaffung der Todesstrafe Robert Badinter zu Vorträgen und Gesprächen mit der Justiz, der

Rechtsgemeinschaft, der nationalen Menschenrechtskommission, der Zivilgesellschaft,

Parlamentsabgeordneten und den Medien in Indien ein.

Indonesien
Mit großer Aufmerksamkeit verfolgte die EU die Parlamentswahlen im April und die

Präsidentschaftswahlen im Juli mit mehr als 185 Millionen registrierten Wählern, 470 000

Wahllokalen und mehr als 700 Millionen Stimmzetteln. Die Wahlen, die allgemein als frei, fair und

professionell organisiert galten, sorgten für die friedliche Machtübergabe an den neuen Präsidenten

Joko Widodo.

Im Mai trat das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Indonesien in

Kraft. Das Abkommen beruht auf gemeinsamen Werten und umfasst gemeinsame Verpflichtungen

zur Achtung und Förderung der Menschenrechte.

Im November fand in Jakarta die fünfte Runde des Menschenrechtsdialogs EU-Indonesien statt. Im

Mittelpunkt standen die Verhinderung von Folter und geschlechtsspezifischer Gewalt, die Rechte

von Menschen mit Behinderungen sowie das Thema Wirtschaft und Menschenrechte. Ferner kamen

im Rahmen des Dialogs die Religionsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung, die

Todesstrafe und die Zusammenarbeit in multilateralen Foren zur Sprache.

Der Sonderbeauftragte der EU für Menschenrechte Stavros Lambrinidis hielt die Eröffnungsrede

beim Menschenrechtsdialog zur Abschaffung der Todesstrafe im ASEAN-Gebiet, der im November

in Jakarta stattfand, und tauschte sich mit Mitgliedern der zwischenstaatlichen Kommission für

Menschenrechte des ASEAN, Regierungsvertretern aus Indonesien und anderen ASEAN-Staaten

sowie Gruppen der Zivilgesellschaft aus.

Im Laufe des gesamten Jahres legte die EU besonderes Augenmerk auf die Religions- und

Glaubensfreiheit und den Schutz von Angehörigen von Minderheiten. Regelmäßig fanden in Jakarta

Treffen von EU-Vertretern mit Minderheitengruppen, Opfern von Intoleranz sowie

Menschenrechtsorganisationen, die sich mit diesem Thema befassen, statt.

9593/15 hm/cat 310
DG C 2B LIMITE DE
Bis Anfang Dezember 2014 waren keine Hinrichtungen durchgeführt worden, doch ließen

Erklärungen des Generalstaatsanwalts vermuten, dass dies noch vor Ende des Jahres wieder

geschehen könnte. Mindestens 14 Menschen wurden 2014 zum Tode verurteilt; insgesamt befinden

sich rund 130 Gefangene in Todeszellen. In Verbindung mit dem Welttag gegen die Todesstrafe am

10. Oktober startete die EU-Delegation zudem eine Kampagne zur Abschaffung der Todesstrafe in

den sozialen Medien. Bei der Abstimmung über die Resolution der VN-Generalversammlung über

ein Moratorium für die Todesstrafe im November enthielt sich Indonesien der Stimme.

Die EU äußerte gegenüber lokalen Behörden und der Zentralregierung ihre Besorgnis über die

neuen, im September verabschiedeten Rechtsakte zur Einführung der Scharia in Aceh. Mehrere

Bestimmungen, unter anderem zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen und Vergewaltigung,

könnten den von Indonesien ratifizierten internationalen Menschenrechtskonventionen

zuwiderlaufen.

Im Rahmen des EIDHR wurden 2014 zehn Projekte unterstützt; sie betrafen ein breites Spektrum

unterschiedlicher Bereiche wie Wahlen, Konfliktlösung und Mediation, Religionsfreiheit,

Rechenschaftspflicht bei Menschenrechtsverletzungen und den Schutz schwacher

Bevölkerungsgruppen.

Japan
2014 setzten die EU und Japan ihre regelmäßige enge Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen -

sowohl in Asien als auch weltweit - fort. Sie engagierten sich weiterhin in den VN für die

Menschenrechte, indem sie sich aktiv an den Arbeiten des Menschenrechtsrats und der VN-

Generalversammlung beteiligten (unter anderem im Zusammenhang mit Resolutionen zur

Demokratischen Volksrepublik Korea). Die letzte Runde der Menschenrechtskonsultationen EU-

Japan fand im November statt. Bei den Beratungen stand die Zusammenarbeit im

Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung im Mittelpunkt.

9593/15 hm/cat 311
DG C 2B LIMITE DE
Die EU forderte Japan nachdrücklich auf, in der sehr wichtigen Frage der Todesstrafe Maßnahmen

zu ergreifen, und legte der Regierung ein Moratorium für Hinrichtungen nahe, das letztendlich zur

Abschaffung der Todesstrafe führen sollte; zudem forderte sie eine eingehende öffentliche Debatte.

Im Berichtsjahr fanden drei Hinrichtungen statt. In öffentlichen Erklärungen des Sprechers der

Hohen Vertreterin verurteilte die EU, dass nach wie vor Hinrichtungen durchgeführt werden (sieben

im Jahr 2012, acht im Jahr 2013), und dies nach einem Zeitraum von fast zwei Jahren ohne

Hinrichtungen, der 2012 endete. Die EU brachte ihre Besorgnis sowohl öffentlich als auch im

Rahmen des politischen Dialogs zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang wird derzeit auf lokaler

Ebene von der EU-Delegation und den EU-Mitgliedstaaten eine Reihe von Empfehlungen

umgesetzt, die darauf abzielen, die Wirkung der Aktivitäten der EU gegen die Todesstrafe in Japan

bei Politik und Medien zu verstärken.

Im Rahmen des industriepolitischen Dialogs der Europäischen Kommission mit Japan wurde eine

Arbeitsgruppe zur sozialen Verantwortung der Unternehmen eingerichtet. Im Juli 2014 fand die

erste Sitzung der Gruppe statt. Sie ermöglichte einen Dialog zwischen der Europäischen

Kommission (GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU) und Japan (Ministerium für

Wirtschaft, Handel und Industrie) über verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, wobei

Bereiche von gemeinsamen Interesse und Bereiche für die Zusammenarbeit ermittelt wurden. Eine

zweite Sitzung der Arbeitsgruppe zur sozialen Verantwortung der Unternehmen ist für 2015

anberaumt.

Republik Korea
Die Einhaltung der universellen Menschenrechtsgrundsätze ist ein wesentliches Element des

Rahmenabkommens EU-Korea, das zeitgleich mit dem Freihandelsabkommen und der Erklärung

über eine Strategische Partnerschaft im Jahr 2010 vereinbart worden war. Frühere auf Gipfel-Ebene

getroffene Zusagen, bei der Förderung der Menschenrechte zusammenzuarbeiten, wurden 2014 bei

den Treffen zwischen der Hohen Vertreterin der EU und dem Außenminister der Republik Korea

bekräftigt.

9593/15 hm/cat 312
DG C 2B LIMITE DE
Im Laufe des Jahres haben die EU und die Republik Korea in internationalen Menschenrechtsforen

eng zusammengearbeitet. Das Abstimmungsverhalten der EU und der Republik Korea auf den

Tagungen des VN-Menschenrechtsrats und des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung

stimmte bei fast allen thematischen und länderspezifischen Menschenrechtsresolutionen überein;

eine Ausnahme bildete das Moratorium für die Todesstrafe, zu dem sich Korea der Stimme enthielt.

Die EU und die Republik Korea arbeiteten zusammen, um die Aufmerksamkeit der internationalen

Gemeinschaft auf die Menschenrechtsverletzungen in der DVRK zu lenken. Die bilaterale

Zusammenarbeit spielte eine wichtige Rolle für die Annahme der Resolutionen des VN-

Menschenrechtsrats und des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung, die die

Empfehlungen der VN-Untersuchungskommission widerspiegeln.

Auf lokaler Ebene setzte die EU die Zusammenarbeit mit der Regierung der Republik Korea und

zivilgesellschaftlichen Gruppen, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, fort.

Die EU nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Regierung der Republik Korea das De-facto-

Moratorium für die Durchführung von Hinrichtungen, das seit 1998 besteht, aufrechterhalten hat.

Die EU appellierte an die Regierung, Maßnahmen zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe

zu ergreifen.

Die EU beteiligte sich an einem hochrangigen, vom Justizministerium organisierten Symposium

zum Ausbau des nationalen Rahmens zur Stärkung der Menschenrechtspolitik. Die EU-

Missionsleiter trafen die Ministerin für Gleichstellungsfragen und Familie und vereinbarten, den

Austausch von Informationen über gleichstellungspolitische Maßnahmen auszuweiten.

Die EU setzte die Konsultationen mit nationalen Akteuren über Folgemaßnahmen zu den

Empfehlungen, die im Rahmen der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung abgegeben

worden waren, fort; dazu gehörten die Beendigung der Inhaftierung von Wehrdienstverweigerern

aus Gewissensgründen, die Modalitäten für die Umsetzung des nationalen Sicherheitsgesetzes und

die Gewährleistung der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören.

9593/15 hm/cat 313
DG C 2B LIMITE DE
Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)
Die Förderung der Achtung und der Verbesserung der Menschenrechte in der DVRK stand

weiterhin im Mittelpunkt der EU-Politik gegenüber diesem Land. Die EU wies die VN-Gremien

weiterhin auf die gravierende Menschenrechtslage in der DVRK hin. Sie brachte eine Resolution im

Menschenrechtsrat (am 28. März angenommen) und eine Resolution im Dritten Ausschuss der

Generalversammlung der Vereinten Nationen (am 18. November angenommen) mit ein; Grundlage

dafür waren die Ergebnisse der im vergangenen Jahr eingesetzten Untersuchungskommission der

Vereinten Nationen, die von systematischen, weit verbreiteten und gravierenden Menschenrechts-

verletzungen berichtet, die in dem Land begangen wurden, bei denen es sich der Untersuchungs-

kommission zufolge um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handeln kann.

Die von der VN-Generalversammlung mit starker regionenübergreifender Unterstützung im

Dezember angenommene Resolution wirkte insoweit bahnbrechend, als der Sicherheitsrat der VN

aufgerufen wurde, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, unter anderem durch die Erwägung einer

Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs mit der Lage in der DVRK und durch die Prüfung

der möglichen Tragweite wirksamer, gezielter Sanktionen gegen diejenigen, die offenbar die größte

Verantwortung für die Taten tragen, bei denen es sich der Untersuchungskommission zufolge um

Verbrechen gegen die Menschlichkeit handeln kann.

Die EU überwachte weiterhin die Situation von Flüchtlingen aus der DVRK im Ausland und

forderte bei Bedarf die umfassende Achtung aller maßgeblichen internationalen Verpflichtungen

ein.

Das Europäische Parlament nahm am 17. April eine Entschließung zur Lage in Nordkorea an, in der

es die staatliche Unterdrückung erneut aufs Schärfste verurteilte und die DRVK ein weiteres Mal

aufforderte, ihre internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte einzuhalten.

Die EU setzte ihre Hilfsmaßnahmen für einige der schwächsten Bevölkerungsgruppen in der DVRK

fort; dies betraf vor allem den Bereich der Ernährungssicherheit.

Laos
Den Schwerpunkt der von der EU verfolgten Ziele bildeten auch 2014 die Rechtsstaatlichkeit, die

Stärkung der Überwachungsfunktion des Parlaments und die Entwicklung der Zivilgesellschaft.

9593/15 hm/cat 314
DG C 2B LIMITE DE
Die EU pflegte den Kontakt mit Laos weiterhin in unterschiedlichen Formaten; dazu gehörten der

jährliche Menschenrechtsdialog im Mai und der politische Dialog, insbesondere im Rahmen des

Gemischten Ausschusses, im Oktober. Die EU begrüßte, dass ihr Informationen über einzelne Fälle

sowie die in den Haftanstalten herrschenden Bedingungen übermittelt wurden. Gleichzeitig äußerte

sie erneut höchste Besorgnis über das Schicksal von Herrn Sombath Somphone und forderte, dass

eine glaubwürdige Untersuchung zur Aufklärung seines Verschwindens durchgeführt wird. Ferner

rief die EU erneut dazu auf, die allgemeine regelmäßige Überprüfung zur Erzielung weiterer

Fortschritte zu nutzen. Entgegen üblicher Gepflogenheiten konnte am Ende des

Menschenrechtsdialogs keine Einigung über eine gemeinsame Erklärung erzielt werden.

Im Laufe des Jahres intensivierte die EU ihren Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft

und den Behörden; Thema waren insbesondere die Handlungsräume und Arbeitsbedingungen für

NRO vor dem Hintergrund der Entwürfe für restriktive Vorschriften, mit denen sie unter Druck

gesetzt werden. Die EU leistete auch einen finanziellen Beitrag zu der von Laos ausgerichteten

Anhörung von NRO.

Das Europäische Parlament verabschiedete am 16. Januar 2014 eine Dringlichkeitsentschließung zu

Laos. Im Mittelpunkt der Entschließung stand der Fall von Herrn Sombath Somphone, doch wurde

auch die Bedeutung der Arbeit der Zivilgesellschaft ins Blickfeld gerückt. Im Zusammenhang mit

dem ASEM-Gipfel im Oktober in Mailand, bei dem die EU den Vorsitz führte, verabschiedete das

Asien-Europa-Bürgerforum eine scharf formulierte Erklärung zum Verschwinden von Herrn

Somphone.

Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der EU mit der laotischen Regierung

wurden 2,7 Mio. EUR bereitgestellt, um den Gesamtplan von Laos zur Entwicklung des

Justizsektors und die Reform der öffentlichen Verwaltung auf nationaler Ebene zu unterstützen.

Hinsichtlich der Zivilgesellschaft wurden durch das Europäische Instrument für Demokratie und

Menschenrechte über 20 Projekte in Laos, deren Themenspektrum von den Rechten der Kinder,

Frauen und Menschen mit Behinderungen über das Recht auf Nahrung bis hin zum Recht lokaler

Gemeinschaften auf Zugang zu rechtlichen Informationen reichte, mit insgesamt 3 Mio. EUR aus

EU-Mitteln unterstützt. 2014 wurden etwa zehn Projekte zur Stärkung der Rolle der

Zivilgesellschaft im Rahmen des thematischen Programms "Nichtstaatliche Akteure" mit einem

Gesamtvolumen von 6,5 Mio. EUR durchgeführt.

9593/15 hm/cat 315
DG C 2B LIMITE DE
Malaysia
EU-Prioritäten für den Bereich der Menschenrechte in Malaysia im Jahr 2014 waren die Förderung

der Abschaffung der Todesstrafe und die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen

Strafgerichtshofs (IStGH). Die EU setzte sich auch weiterhin für die in malaysischen Todestrakten

einsitzenden EU-Bürger ein.

2014 erfolgte die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Partnerschafts- und

Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der EU und Malaysia mit zwei Runden (im April bzw.

Dezember). Der Abkommensentwurf enthält eine Menschenrechtsklausel.

Im April unternahm die EU bei der Generalstaatsanwaltschaft von Malaysia eine Demarche zur

Förderung der Universalität und der Anwendung des Römischen Statuts; anschließend weilte der

Generalstaatsanwalt zu einem Besuch in Brüssel, um mit Vertretern des EAD über den

Internationalen Strafgerichtshof zu sprechen.

Während des gesamten Jahres stand die EU-Arbeitsgruppe "Menschenrechte" vor Ort in Kontakt

mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit der Religionsfreiheit, den Rechten von

LGBTI-Personen, Erschießungen durch die Polizei und Todesfällen in Haft sowie mit den Rechten

von Wanderarbeitnehmern und Asylbewerbern befassen.

Am 2./3. Juli führte die EU gemeinsam mit der Globalen Bewegung der Gemäßigten und

PROHAM eine Konsultation zur Förderung und zum Schutz der Religions- und

Weltanschauungsfreiheit in den ASEAN-Ländern durch. Die EU finanzierte die Teilnahme von

Professor Dr. Harry Harun Behr von der Deutschen Islam Konferenz, der die europäische

Sichtweise der Religions- und Weltanschauungsfreiheit darlegte und eine kritische Betrachtung

konservativer und restriktiver Auslegungen des Islam vornahm.

9593/15 hm/cat 316
DG C 2B LIMITE DE
Im Zusammenhang mit dem Europäischen Tag und dem Welttag gegen die Todesstrafe

organisierten die EU-Delegation, die malaysische Rechtsanwaltskammer, die nationale

Menschenrechtskommission, das Hochkommissariat des Vereinigten Königreichs, Amnesty

International Malaysia, die schweizerische Botschaft und die Chinese Assembly Hall vom 6. bis 12.

Oktober eine einwöchige Kampagne zur Abschaffung der Todesstrafe unter dem Motto "Dem

Leben eine zweite Chance geben". In einem der größten Einkaufszentren von Kuala Lumpur fand

eine Kunstausstellung mit Fotos des Künstlers Toshi Kazama statt, der zudem Präsentationen in

Universitäten durchführte. Die EU-Delegation und ihre Partner brachten das Thema Todesstrafe

gegenüber hochrangigen Politikern der föderalen und der staatlichen Ebene zur Sprache. Die

Kampagne fand ein beträchtliches Medienecho. Vom 1. bis 12. Oktober wurde eine Kampagne in

den sozialen Medien auf den einschlägigen Kanälen der EU, der Mitgliedstaaten und der

Mitveranstalter durchgeführt.

Im November waren die EU und die Mitgliedstaaten Mitveranstalter des "Forums zur Lage der

indigenen Gemeinschaften im Bundesstaat Sarawak und zu ihren Rechten" in Partnerschaft mit dem

Pestizid-Aktions-Netzwerk im asiatisch-pazifischen Raum und der Organisation SADIA (Sarawak

Dayak Iban Association).

EU-Mitgliedstaaten wirkten an der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Malaysias mit,

die im März in Genf stattfand. Malaysia akzeptierte 150 der 232 an das Land gerichteten

Empfehlungen. Allerdings wurde ein großer Teil davon nur teilweise oder "im Grundsatz"

akzeptiert, wobei keine Verpflichtungen in Richtung auf ein Moratorium für die Todesstrafe oder

zur Ratifizierung zentraler VN-Menschenrechtsübereinkommen bzw. zur Zurücknahme von

diesbezüglich eingelegten Vorbehalten eingegangen wurden.

Die EU unterstützte das Projekt des Kinderhilfswerks "Humana Child Aid Society" zur Ausbildung

staatenloser Kinder im Bundesstaat Sabah mit einem Betrag von 600 000 EUR im Rahmen des

globalen Programms zu Migration und Asyl. Das Projekt wurde im August 2014 abgeschlossen.

Malediven
Die EU hat sich 2014 weiterhin besorgt über die Menschenrechtslage geäußert und bezog sich dabei

auch auf die Sicherheit der Zivilgesellschaft und der Medien während der Wahlen und danach.

9593/15 hm/cat 317
DG C 2B LIMITE DE
Die Parlamentswahlen vom 22. März wurden von der EU-Wahlbeobachtungsmission als in

administrativer Hinsicht ordnungsgemäß durchgeführt beurteilt, trotz der Eingriffe seitens des

Obersten Gerichtshofs und seiner Klagen gegen die Wahlkommission in den Wochen vor den

allgemeinen Wahlen. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der weiteren Demokratiekonsolidierung

und angesichts der gegen Mitglieder der Oppositionspartei geäußerten Drohungen hat die EU die

Lage nach den Wahlen aufmerksam verfolgt.

Die Hohe Vertreterin der EU brachte am 30. April in einer öffentlichen Erklärung die Besorgnis der

EU darüber zum Ausdruck, dass die Todesstrafe kurz zuvor durch die Verabschiedung von

Durchführungsvorschriften und die Beschaffung von Material für tödliche Injektionen "aktiviert"

wurde.

Im gesamten Berichtsjahr setzte die EU ihren Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft

und weiteren wichtigen Interessenträgern fort. Angesichts des Aufstiegs des islamischen

Extremismus auf den abgelegenen Inseln des Landes und der Beschränkungen der Meinungs-

freiheit, insbesondere durch Einschüchterung und Bedrohung von Journalisten, gab die EU im

September vor Ort eine gemeinsame Erklärung zu den Bedrohungen der Zivilgesellschaft und der

Menschenrechte auf den Malediven ab.

Nepal
Nach den erfolgreichen Wahlen zur verfassunggebenden Versammlung im November 2013

konzentrierte sich die EU 2014 darauf, den Prozess der Ausarbeitung der Verfassung und die

Einführung von Rechtsvorschriften zur Gewährleistung einer Übergangsjustiz zu beobachten. Die

EU setzte sich weiterhin für die Konsolidierung des Friedensprozesses ein und brachte dabei

Menschenrechtsanliegen wie Straflosigkeit, Diskriminierung und Rechenschaftspflicht bei den

öffentlichen Finanzen zur Sprache. Zur Unterstützung der Ausarbeitung der Verfassung gaben die

EU-Botschafter und die im Land vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mit der Schweiz und

Norwegen vor Ort eine Erklärung ab, mit der die führenden Politiker Nepals zur Wahrung ihrer am

22. Januar 2015 endenden Frist aufgerufen wurden.

9593/15 hm/cat 318
DG C 2B LIMITE DE
Die Gewährleistung einer Übergangsjustiz zur Ahndung der während des Bürgerkriegs begangenen

Menschenrechtsverletzungen war eine der Kernverpflichtungen im Rahmen des Friedensprozesses.

Die Regierung erließ im Mai 2014 Rechtsvorschriften betreffend die Übergangsjustiz. Das

entsprechende Gesetz sieht die Einrichtung von zwei Kommissionen vor, die für das Verschwinden-

lassen von Personen bzw. für Wahrheit und Aussöhnung zuständig sind. Die Kommissionen können

nach eigenem Ermessen Amnestieempfehlungen aussprechen; dies gilt jedoch nicht für

Vergewaltigungsfälle. Konfliktopfer und im Bereich der Menschenrechte tätige NRO stehen den

neuen Rechtsvorschriften kritisch gegenüber. Die Vertreter der EU brachten bei ihren regelmäßigen

Kontakten und Treffen mit den nepalesischen Behörden zum Ausdruck, dass es für schwere

Menschenrechtsverletzungen keine Amnestie geben darf und dass die Mechanismen der

Übergangsjustiz internationalen Standards genügen müssen.

Gegen Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit und gegen geschlechtsspezifische

Gewalt und Diskriminierung wurde im Wege der Zusammenarbeit mit der Regierung infolge der

Verpflichtungen, die sie bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung von 2011 eingegangen

war, sowie durch anhaltende Unterstützung von Zivilgesellschaftsprojekten, die für marginalisierte

Gruppen und Gemeinschaften bestimmt sind, vorgegangen. Es gibt jedoch nach wie vor Beispiele

für Bereiche, in denen weitere Anstrengungen erforderlich sind: die Gemeinschaft der LGBTI-

Personen muss noch immer Verfolgung fürchten, und der Entwurf der Strafgesetzgebung entspricht

nicht den progressiven Urteilen zu den Rechten von LGBTI-Personen des Obersten Gerichtshofs;

Bewohner des Terai-Gebiets machen einen fehlenden Zugang zu Verwaltungsstrukturen geltend

und beklagen unverhältnismäßige Gewaltanwendung ihnen gegenüber, einschließlich

außergerichtlicher Hinrichtungen; zudem gibt es Befürchtungen, dass in dem Verfassungsentwurf

kein angemessener Schutz für uneingeschränkte Religionsfreiheit vorgesehen ist.

Die EU unterstützte auch weiterhin die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu den

Resolutionen 1325 ("Frauen, Frieden und Sicherheit") und 1820 ("Gewalt gegen Frauen") des VN-

Sicherheitsrats, indem sie über den "Nepal Peace Trust Fund" Mittel bereitstellte. Die Arbeits-

gruppe für die Friedensförderung, zu deren Mitgliedern die EU zählt, arbeitete darauf hin, dass die

Regierung auch Konfliktopfer, die sexuelle oder geschlechtsspezifische Gewalt erlitten haben, in

ihre Definition der vom Konflikt betroffenen Person einbezieht, damit auch sie Anspruch auf

Leistungen im Bereich der Soforthilfe, Rehabilitation und Wiedergutmachung haben.

Die EU befasste sich mit der Lage der Menschenrechtsverteidiger im Rahmen der

EU-Arbeitsgruppe für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, deren Vorsitz sie bis zum

Frühjahr 2014 innehatte; zudem unterstützte sie Zivilgesellschaftsprojekte in diesem Bereich.

9593/15 hm/cat 319
DG C 2B LIMITE DE
Pakistan
Hauptziele der EU in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie sind die Festigung der

wahlrechtlichen Rahmenbedingungen, der Aufbau von Kapazitäten bei der Nationalversammlung

und den Provinzversammlungen, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die Rechte von

Frauen, der Zugang zur Justiz sowie Maßnahmen gegen die Todesstrafe. Außerdem hat die EU sich

weiterhin für die Meinungsfreiheit und die Sicherheit von Journalisten sowie die Rechte von

Kindern und Arbeitnehmern eingesetzt; dies geschah auch im Rahmen der Sonderregelung für

nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+).

Die EU setzte ihr Engagement für Menschenrechte und Demokratie in unterschiedlichen Formaten

fort. Die Untergruppe "Menschenrechte" befasste sich in ihrer Sitzung vom 23. Juni in Islamabad

mit den Themen Demokratie und Wahlen, Meinungsfreiheit, Gleichstellung der Geschlechter,

Todesstrafe und APS+ sowie mit multilateralen Fragen. Die EU und Pakistan vereinbarten die

Aufnahme eines erweiterten Menschenrechtsdialogs auf lokaler Ebene, der die Arbeit der

bestehenden Untergruppe ergänzen soll. Die EU kündigte zudem an, dass sie eine Liste mit

Einzelfällen übermitteln werde, über die sie weitere Informationen zu erhalten wünsche. Die Liste

wurde Anfang September übermittelt und wird in künftigen Dialogsitzungen erörtert werden.

Bei der Bekämpfung der Straflosigkeit und bei der Bewältigung der Herausforderungen im

Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit und dem Zugang zur Justiz sind in Pakistan keine

Fortschritte erzielt worden. Zu den institutionellen Schwächen gehört auch die eingeschränkte

Rechenschaftspflicht der Strafverfolgungsbehörden; diesbezüglich wurde über außergerichtliche

Hinrichtungen, das Verschwindenlassen von Personen, Folter, überfüllte Gefängnisse und

unrechtmäßige Inhaftierungen berichtet. Die EU brachte diese Themen gegenüber der Regierung

konsequent zur Sprache. Vertreter der EU trafen auch mit Angehörigen von verschwundenen

Personen zusammen.

Die Geltungsdauer der im Oktober 2013 erlassenen Verordnung zum Schutz Pakistans (Protection

of Pakistan Ordinance) sollte 2014 enden. Das Parlament erließ im Juli neue Vorschriften. Die EU

nahm mit Unterstützung von Rechtspraktikern eine eingehende Prüfung des Texts vor und äußerte

daraufhin ihre Besorgnis hinsichtlich verschiedener Menschenrechtsbereiche, die von den

Bestimmungen des Entwurfs betroffen sind. Trotz der Änderung bestimmter Vorschriften ist das

Gesetz zum Schutz der pakistanischen Bürger (Protection of Pakistan Citizens' Act) weiterhin

problematisch.

9593/15 hm/cat 320
DG C 2B LIMITE DE
Zahlreiche Angehörige religiöser Minderheiten in Pakistan lebten weiterhin in Angst vor religiöser

Verfolgung und sektiererischer Gewalt. Während die Schiiten am häufigsten religiös motivierten

Angriffen ausgesetzt waren, hat sich die bereits schwierige Lage für Christen, Ahmadis und Hindus

im Jahr 2014 weiter verschlechtert. Die EU hat die Regierung immer wieder nachdrücklich

aufgefordert, einen besseren Schutz für Angehörige von Minderheiten zu gewährleisten, die

Straflosigkeit bei gegen sie verübten Gewalttaten zu beenden und gegen diejenigen vorzugehen, die

religiösen Hass schüren. Die EU hat ferner einzelne Fälle beobachtet und diesbezüglich ihre

Besorgnis zum Ausdruck gebracht; dazu gehört der Fall von Asia Bibi, deren Verurteilung im

Oktober vom Berufungsgericht in Lahore bestätigt wurde.

Pakistan hält zwar weiter an einem Moratorium für die Todesstrafe fest, doch kamen gegen Ende

des Jahres Hinweise auf, wonach die Regierung erwägt, ihre Politik dahin gehend zu ändern, dass

die Hinrichtungen von Terroristen wieder aufgenommen werden. Die EU hat diesbezüglich

bekräftigt, dass sie die Anwendung der Todesstrafe für alle Straftaten entschieden und grundsätzlich

ablehnt, und ihre tiefe Besorgnis über die vorgenannten Berichte geäußert.

Auch die Lage der Frauen in Pakistan war angesichts der häufigen Fälle von häuslicher Gewalt,

Ehrenmord, Vergewaltigung sowie Zwangsverheiratung und -konvertierung, die aus allen Teilen

des Landes gemeldet wurden, weiterhin schwierig. Die EU hat während der bilateralen Dialoge

wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Stellung der Frauen in der Gesellschaft zu

fördern.

Pakistan ist zwar den meisten grundlegenden internationalen Menschenrechtsinstrumenten

beigetreten, muss jedoch bei deren Aufnahme in nationales Recht und bei der Durchführung von

Maßnahmen zur Erfüllung der Ziele dieser Instrumente noch weitere Fortschritte erzielen. 2014

wurde Pakistan ein bevorzugter Zugang zum EU-Markt im Rahmen der APS+-Handelsregelung

gewährt. Die EU hat das ganze Jahr über im Rahmen der bilateralen Dialoge, unter anderem im

Gemischten Ausschuss und während eines Besuchs des EU-Sonderbeauftragten Lambrinidis,

wiederholt zur Ergreifung von Maßnahmen und zu deren Umsetzung aufgerufen.

9593/15 hm/cat 321
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat während des Berichtsjahres mehrere Erklärungen zu zentralen Menschenrechtsfragen
und -anliegen abgegeben, insbesondere zur Sicherheit von Journalisten, zur Ermordung eines
prominenten Rechtsanwalts und Menschenrechtsverteidigers, zu dem im Juni verübten
Terroranschlag auf den Flughafen von Karachi, zur Gewalt gegen Frauen und zu den politischen
Demonstrationen, die im August stattfanden. Im Oktober gab die EU zu der Entscheidung des
Obersten Gerichtshofs von Lahore, die Verurteilung von Frau Asia Bibi aufrechtzuerhalten, eine
Erklärung ab; im November folgte eine Erklärung zu dem in der Nähe des Grenzübergangs Wagah
verübten Terroranschlag. Die Hohe Vertreterin der EU sprach der Bevölkerung und der Regierung
Pakistans im Dezember am Tag des tragischen Anschlags auf eine Schule in Peschawar ihr tief
empfundenes Beileid aus und versicherte sie ihrer Unterstützung.

Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, stattete Pakistan im
November einen offiziellen Besuch ab. Er brachte gegenüber hochrangigen Regierungsmitgliedern
und Abgeordneten auf nationaler und Provinzebene alle zentralen Menschenrechtsanliegen zur
Sprache. Der EU-Sonderbeauftragte führte zudem Gespräche mit unterschiedlichsten Vertretern der
pakistanischen Zivilgesellschaft, darunter führende Frauenrechtlerinnen, prominente Anwälte und
Journalisten, religiöse Führer, Vertreter der Wirtschaft und der Gewerkschaften sowie Künstler. Er
begrüßte, dass Pakistan Menschenrechtskonventionen ratifiziert und fortschrittliche Gesetze
erlassen hat, bestärkte das Land jedoch zugleich darin, im Zusammenhang mit der APS+-Regelung
die vorrangigen Schlüsselmaßnahmen mit weiteren Schritten konkret und wirksam umzusetzen,
bevor die Regelung überprüft wird, und betonte, dass die EU bereit sei, Pakistan dabei zu
unterstützen. Einzelne Fälle, darunter der von Asia Bibi, wurden auf Ministerebene und weiteren
Ebenen angesprochen.

Das Europäische Parlament verabschiedete 2014 vier Entschließungen in Bezug auf Pakistans
regionale Rolle und seine politischen Beziehungen zur EU, neue Fälle von Verfolgung, die
Todesstrafe und die Gesetze über Gotteslästerung.

Die EU nutzte ihr Entwicklungsportfolio zur Förderung demokratischer Institutionen, der
Rechtsstaatlichkeit, der Rechte von Frauen und Kindern sowie der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit. Sie setzte ihre Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden fort,
um deren Professionalität, Rechenschaftspflicht und Bürgernähe zu verbessern; dies erfolgte auch
im Wege der Mechanismen für den wirksamen Schutz der Menschenrechte. Die Unterstützung der
EU für das Bundesparlament (Nationalversammlung und Senat) wurde fortgesetzt und auf die
Wahlkommission ausgedehnt. Die beträchtliche Unterstützung der EU für das Bildungswesen in
zwei Provinzen trug auch zur Stärkung der Kinderrechte und zur Förderung einer Kultur der
Toleranz bei.

9593/15 hm/cat 322
DG C 2B LIMITE DE
Ein Großprojekt zur Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit wurde im Februar

eingeleitet und neue Projekte, die den Rechten der Frau und der Stärkung ihrer Rolle gewidmet

sind, wurden im Rahmen des EIDHR ausgewählt; die Gesamtmittelzuweisung beträgt nahezu

1,1 Mio. EUR. Zielgruppen bzw. Ziele der ausgewählten Projekte sind Überlebende von

Säureverbrechen, wegen schwerer Erkrankungen unter sozialer Ausgrenzung leidende Frauen,

Überweisungssysteme für Hinterbliebene sowie die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und

die Qualifizierung von Frauen. Mehrere Sensibilisierungsmaßahmen bezüglich der

Menschenrechtsleitlinien der EU und der Rolle der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung des APS+

wurden ebenfalls durch das EIDHR unterstützt.

Philippinen
Ziele der EU in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie sind die Unterstützung von

Menschenrechtsverteidigern, die Reform des Justizwesens, die Bekämpfung der Straflosigkeit im

Zusammenhang mit außergerichtlichen Hinrichtungen und dem Verschwindenlassen von Personen,

die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie die Unterstützung der

von bewaffneten Konflikten betroffenen Kinder.

Die EU hat den Dialog mit den relevanten Gesprächspartnern, darunter die nationale und die

regionalen Kommission(en) für Menschenrechte, staatliche Akteure (Justizministerium,

Innenministerium und lokale Verwaltungen), Menschenrechtsverteidiger und die Zivilgesellschaft,

fortgesetzt. Das 2012 unterzeichnete Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU

und den Philippinen sieht unter anderem die Aufnahme eines substanziellen Menschenrechtsdialogs

im Rahmen einer Arbeitsgruppe zu Menschenrechtsfragen vor. Bis zur Ratifizierung dieses

Abkommens werden die Menschenrechte in regelmäßigen Sitzungen hoher Beamter erörtert; die

nächste Sitzung soll 2015 in Manila stattfinden.

Im Rahmen ihres regelmäßigen politischen Dialogs mit den philippinischen Behörden hat die EU

wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Problem der Straflosigkeit systematischer

anzugehen und diejenigen, die gravierende Menschenrechtsverletzungen begangen haben, vor

Gericht zu bringen.

In Erwartung der Volksabstimmung in Bangsamoro wurde die EU 2014 gebeten, im Jahr 2015 eine

Wahlbeobachtungsmission nach Mindanao zu entsenden.

9593/15 hm/cat 323
DG C 2B LIMITE DE

Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)
veröffentlichte die EU im November eine lokale Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
mit einer Mittelausstattung in Höhe von 1,8 Mio. EUR. Die ausgewählten Projekte werden folgende
Schwerpunkte haben: Schutz von Menschenrechtsverteidigern und der von außergerichtlichen
Hinrichtungen bedrohten Gruppen, Folter und weitere schwerste Formen von Menschenrechts-
verletzungen, Schutz der Rechte der von bewaffneten Konflikten betroffenen Kinder sowie
Förderung der Rechte der Bürger auf eine freie, demokratische und transparente Volksabstimmung
und ebensolche Wahlen im künftigen Bangsamoro-Gebiet sowie auf eine umfassende Unterrichtung
darüber.

Die EU gewährte weiterhin finanzielle Unterstützung über das Instrument für die Entwicklungs-
zusammenarbeit (DCI) und das Instrument für Stabilität (IfS) in den folgenden Bereichen:
Programm "Justice for All" zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz und zur Bekämpfung der
Straflosigkeit; Aufbau von Kapazitäten bei der regionalen Menschenrechtskommission in der
Autonomen Region von Mindanao; Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der
Bevölkerung mit den Schwerpunkten Armutslinderung, menschliche und soziale Entwicklung
sowie verantwortungsvolle Verwaltung.

Singapur

Die EU führte 2014 folgende Maßnahmen durch: Beobachtung und Berichterstattung, Demarchen
(in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten) sowie Ausrichtung von Tagungen, Dialogen und
weiteren Veranstaltungen, in deren Rahmen die wichtigsten Menschenrechtsfragen wie Todesstrafe,
Diskriminierung von LGBTI und Meinungsfreiheit behandelt wurden.

Die EU begrüßte die am 3. November durch das Parlament von Singapur erfolgte Verabschiedung
des Gesetzes zur Verhinderung von Menschenhandel, in das Empfehlungen von NRO eingeflossen
sind. Dieses 2014 erlassene Gesetz hat für Singapur bahnbrechenden Charakter, da dieser Stadtstaat
wegen seiner wirtschaftlichen Bedeutung und seiner strategischen Lage besonders gefährdet ist,
zum Zielort für Menschenhandel zu werden. Das neue Gesetz wird das singapurische Recht stärker
mit den internationalen Standards in Einklang bringen und kann den Maßnahmen zur Bekämpfung
des Menschenhandels in der Region mehr Durchschlagskraft verleihen.

Die EU hatte zuvor die im Zeitraum 2012-2013 durchgeführte Reform zur Abschaffung der
obligatorischen Todesstrafe in Singapur begrüßt, wodurch die Verhängung der Todesstrafe auf
Mord, Schusswaffendelikte und Handel mit illegalen Drogen (ab einer bestimmten Menge)
beschränkt wurde. Gleichwohl wurden die Hinrichtungen am 18. Juli 2014 wieder aufgenommen.
Die EU gab daraufhin eine öffentliche Erklärung ab, in der sie zu einem Moratorium für
Hinrichtungen aufrief.

9593/15 hm/cat 324
DG C 2B LIMITE DE
Im Laufe des Jahres 2014 wurden von der EU-Delegation und den Botschaften der Mitgliedstaaten
mehrere Veranstaltungen ausgerichtet. So etwa richtete das britische Hochkommissariat anlässlich
des IDAHO-Tags, in Zusammenhang mit der "Pink Dot"-Parade der LGBT-Gemeinde sowie am
Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen Veranstaltungen aus.

Im Vorfeld des Welttags gegen die Todesstrafe veranstaltete die EU eine Podiumsdiskussion.
Veranstaltungsort war die Nationale Universität Singapur; im Falle Singapurs konnte damit
erstmals eine derartige Veranstaltung außerhalb der Räumlichkeiten der EU-Delegation ausgerichtet
werden. Zu den Diskussionsteilnehmern gehörten ein örtlicher Strafverteidiger, ein Aktivist gegen
die Todesstrafe und ein Professor für Strafrecht. Das Publikum bestand aus Angehörigen der
Rechtsberufe, Wissenschaftlern und Studenten sowie politischen Beratern der EU und Diplomaten
gleichgesinnter Länder.

Das jährliche Seminar anlässlich des Menschenrechtstags war dem Thema "Die Rolle der Justiz bei
der Förderung und beim Schutz der Menschenrechte" gewidmet. Im Mittelpunkt des Seminars
standen ein Vortrag über die internationalen

Menschenrechtsnormen und die nationalen Gerichte in Asien sowie drei Foren zu den Themen
"Menschenrechte im Verfassungs-, Zivil- und Familienrecht", "Wahrung der Menschenrechte im
Bereich des Strafrechts und der Justiz" sowie "Zugang zu Justiz und Prozesskostenhilfe". Neben
einer umfassenden Erörterung der Rolle der Justiz in Singapur und in Asien bot das Seminar des
Jahres 2014 auch Gelegenheit zur Diskussion/Debatte über die Rechte von LGBTI-Personen in
Singapur.

Sri Lanka

Das 1995 unterzeichnete Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung bildet die
Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Sri Lanka. 2014 erwies es sich als
unmöglich, vor dem Hintergrund wachsender Besorgnis über die Menschenrechts- und
Sicherheitslage in Sri Lanka einen formalisierten Dialog mit der Regierung des Landes
aufzunehmen.

In seinen Schlussfolgerungen vom 21. März verwies der Europäische Rat auf sein Eintreten für
Rechenschaftspflicht, Aussöhnung und die Achtung der universellen Menschenrechte in Sri Lanka.
Er forderte ferner die Annahme einer Resolution zu Sri Lanka im VN-Menschenrechtsrat, in der
eine internationale Untersuchung mutmaßlicher Kriegsverbrechen beider Seiten während des
Krieges vorgesehen wird.

9593/15 hm/cat 325
DG C 2B LIMITE DE
Auf der 25. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im März haben die
EU-Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Vereinigten Staaten eine Resolution mitgetragen, in der die
sri-lankische Regierung nachdrücklich aufgefordert wurde, weitere Fortschritte bei der Aussöhnung
zu erzielen und eine Untersuchung der mutmaßlichen Verstöße gegen die internationalen
Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht durchzuführen. In der Resolution wurde
ferner das Amt des Hohen Kommissars der VN für Menschenrechte beauftragt, eine umfassende
Untersuchung der mutmaßlichen schweren Menschenrechtsverletzungen und der damit
zusammenhängenden Straftaten beider Seiten in Sri Lanka durchzuführen. Wie andere
internationale Partner forderte die EU die Regierung auf, uneingeschränkt bei der Untersuchung zu
kooperieren und Fragen der Rechenschaftspflicht als wichtigen Schritt zur Förderung einer echten
Aussöhnung anzugehen.

Die EU gab mehrere Erklärungen ab, unter anderem zu den Angriffen gegen die muslimische
Gemeinschaft (20. Juni), zur Einsetzung des VN-Ermittlungsteams für Sri Lanka (1. Juli) und zu
den gegen Nichtregierungsorganisationen und die Meinungsfreiheit gerichteten Beschränkungen
(23. Juli); dies geschah vor dem Hintergrund beunruhigender Entwicklungen, wie etwa
zunehmender Schikanierungen und Inhaftierungen von Menschenrechtsverteidigern aufgrund des
Gesetzes zur Verhütung des Terrorismus, Beschränkungen der Tätigkeiten von
Nichtregierungsorganisationen, Angriffe gegen religiöse Minderheiten, Gewalt bei Wahlen,
geschlechtsspezifischer Gewalt und sexueller Gewalt sowie Inhaftierung und Abschiebung von
Flüchtlingen und Asylbewerbern.

Während des gesamten Jahres erhielt die EU einen ständigen Dialog mit Organisationen der
Zivilgesellschaft aufrecht.

Die EU gewährte Sri Lanka finanzielle Unterstützung über das Programm der EU zur Unterstützung
der Entwicklung auf Bezirksebene (SDDP), wobei der Schwerpunkt auf Konfliktgebiete gelegt
wurde, und über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR).

Thailand

Die EU gab vor der Machtübernahme durch das Militär mehrere Erklärungen ab, in denen sie eine
politische Lösung forderte und zur Zurückhaltung aufrief. Nach der Machtübernahme durch das
Militär am 22. Mai bekundete der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) der EU in seinen
Schlussfolgerungen vom Juni seine äußerste Besorgnis; er erklärte, dass die Achtung der
Menschenrechte und der Grundfreiheiten weiterhin gewährleistet sein müsse, und rief die
Militärführung auf, alle politischen Häftlinge freizulassen, von weiteren politisch motivierten
Festnahmen abzusehen und die Zensur aufzuheben. Die EU kündigte ferner an, dass sie gezwungen
sei, ihr Engagement zu überprüfen.

9593/15 hm/cat 326
DG C 2B LIMITE DE
Seit dem 22. Mai hat die EU in ihrem Dialog mit den thailändischen Behörden immer wieder zur
Aufhebung des Kriegsrechts und zur Wiederherstellung der Meinungs-, der Medien- und der
Versammlungsfreiheit aufgerufen; zudem hat sie deutlich gemacht, dass die Öffentlichkeit an den
politischen Reformprozessen beteiligt werden muss, und die Behörden nachdrücklich aufgefordert,
nicht länger Zivilisten vor Militärgerichte zu stellen.

Im Laufe des Jahres hat die EU ihre Aufmerksamkeit verstärkt auf die Menschenrechte gerichtet
und ihren Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft intensiviert. Die EU-Delegation hat
die Organisationen der Zivilgesellschaft regelmäßig konsultiert, um die Lage der Menschenrechts-
verteidiger nach der Machtübernahme durch das Militär zu beurteilen. Die EU-Delegation und
Vertreter mehrerer EU-Mitgliedstaaten reisten zweimal in die nördlichen Provinzen, um sich ein
aktuelles Bild von der politischen Situation und der Menschenrechtslage zu verschaffen, und
äußerten gegenüber den lokalen Behörden ihre Besorgnis über die Menschenrechtslage. Die
EU-Delegation besuchte inhaftierte Studenten und sorgte dafür, dass Gerichtsverfahren mit
Schlüsselbedeutung durch EU-Diplomaten beobachtet wurden.

In einer vor Ort abgegebenen Erklärung vom 14. November äußerte die EU ihre Besorgnis darüber,
dass das thailändische Gesetz zum Straftatbestand der Verleumdung missbräuchlich gegen
Menschenrechtsverteidiger und Journalisten angewendet wird, um die Meinungsfreiheit zu
unterdrücken und investigative Journalisten zum Schweigen zu bringen.

Am 10. Oktober organisierte die EU anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe in Zusammen-
arbeit mit Amnesty International Thailand die öffentliche Vorführung eines Dokumentarfilms, um
gegen die Anwendung der Todesstrafe zu plädieren.

Mitte November besuchte die EU-Delegation zwei südliche Provinzen, in denen es seit über einem
Jahrzehnt zu kleineren Aufständen kommt, um sich ein Bild von der dortigen Situation zu machen.

Was die Entwicklungszusammenarbeit betrifft, so hat die EU im Rahmen der Programme
"Nichtstaatliche Akteure und kommunale Behörden" sowie "Hilfe für entwurzelte Bevölkerungs-
gruppen" beträchtliche Unterstützung für Organisationen der Zivilgesellschaft bereitgestellt.

Außerdem wurde unlängst ein Betrag von 125 000 EUR bewilligt, um für Migranten, die der
Rohingya-Volksgruppe angehören bzw. aus Bangladesch stammen und in Auffanglagern (Männer)
und sozialen Einrichtungen (Frauen und Kinder) festgehalten werden, humanitäre Hilfe zu leisten.
Damit hat die EU seit Juni 2013 insgesamt 325 000 EUR an Hilfsgeldern für diese inhaftierten
Personen bereitgestellt. Das Projekt wird von der Internationalen Organisation für Migration
durchgeführt.

Die EU hat ferner zwei Universitäten finanziell unterstützt, um die Ausrichtung eines öffentlichen
Menschenrechtsforums anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember
zu ermöglichen.

9593/15 hm/cat 327
DG C 2B LIMITE DE
Timor-Leste
Timor-Leste wurde in seinem Streben zur Schaffung einer stabilen Demokratie von der EU

uneingeschränkt unterstützt. Die EU und die Regierung von Timor-Leste führten ihren zweiten

verstärkten politischen Dialog nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens im Oktober in Brüssel. Auf

der Tagesordnung standen unter anderem die Themen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und

demokratische Staatsführung sowie regionale Integration und auswärtige Angelegenheiten. Der

Dialog führte zu gemeinsamen Verpflichtungserklärungen, unter anderem hinsichtlich des

Engagements für einen von der EU-Delegation geleiteten Dialog in Dili zur Vertiefung der

Zusammenarbeit bei der Festigung der Demokratie in Timor-Leste. Im Rahmen der

Verpflichtungserklärungen ist auch eine gründliche Analyse der Gewaltenteilung vorgesehen. Zu

den weiteren Themen, denen die EU ihr Engagement und Interesse widmet, gehören Gewalt gegen

Frauen, insbesondere häusliche Gewalt, Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie

Regierungsführung einschließlich der Bekämpfung der Phänomene des Klientelismus und der

Korruption.

Das Gesamtvolumen des derzeitigen Portfolios von Menschenrechts- und Demokratieprojekten, die

in Timor-Leste durchgeführt werden, beträgt etwa 10 Mio. EUR.

2014 wurden zwei sehr wichtige Projekte in Timor-Leste durchgeführt. Mit dem einen Projekt, das

aus dem EIDHR mit 20 000 EUR finanziert wird, soll ein Demokratieprofil für Timor-Leste im

Rahmen des Strategischen Rahmens und des Aktionsplans der EU für Menschenrechte und

Demokratie entwickelt werden. Das andere Projekt, das aus dem Stabilitäts- und Friedensinstrument

finanziert wird, zielt darauf ab, die Rechenschaftspflicht für frühere Menschenrechtsverstöße als

entscheidende Voraussetzung für die Schaffung eines dauerhafteren Friedens zu fördern, und soll

dafür sorgen, dass es nicht erneut zu schweren Verstößen kommt. Für dieses Projekt wurden Mittel

in Höhe von nahezu 50 000 EUR gebunden.

9593/15 hm/cat 328
DG C 2B LIMITE DE
Vietnam
Die Achtung und Förderung der demokratischen Grundsätze sowie der Menschenrechte und

grundlegenden Rechte bei der Arbeit sind ein wesentliches Element des im Juni 2012

unterzeichneten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) zwischen der EU und

Vietnam. Zu den Hauptanliegen der EU gehören die bürgerlichen und politischen Rechte,

insbesondere die Meinungsfreiheit, die Medienfreiheit und die Religions- bzw. Weltanschauungs-

freiheit, sowie die Anwendung der Todesstrafe. Im Rahmen der fortgeschrittenen Durchführung des

PKA hielten die EU und Vietnam im Oktober ein Treffen zur Vorbereitung der vierten Runde des

erweiterten Menschenrechtsdialogs ab, die im Januar 2015 in Brüssel stattfinden soll.

Im gesamten Jahresverlauf fanden bilaterale Besuche auf hoher Ebene statt, bei denen die

Menschenrechte durchgängig berücksichtigt wurden. Das Thema Menschenrechte wurde

insbesondere auf höchster Ebene angesprochen, als Präsident Barroso Vietnam besuchte und

Premierminister Dung zu einem Besuch in Brüssel weilte, in dessen Rahmen er mit den Präsidenten

Van Rompuy, Barroso und Schulz zusammentraf. Die neunte Tagung des Gemischten Ausschusses

EU-Vietnam und die dritte Runde der politischen Konsultationen auf hoher Ebene, die jeweils im

März stattfanden, boten ebenfalls Gelegenheit zur Behandlung von Menschenrechtsanliegen.

Bei den Gesprächen zur Vorbereitung des Menschenrechtsdialogs, in öffentlichen Erklärungen und

im Wege diskreter diplomatischer Kontakte forderte die EU die Regierung nachdrücklich auf, die

Einschränkungen der Meinungs- und der Medienfreiheit aufzuheben; sie forderte zudem,

Gefängnisbesuche und Prozessbeobachtungen zuzulassen, und rief dazu auf , mehrere inhaftierte

Aktivisten, die gesundheitliche Probleme haben, aus humanitären Gründen freizulassen. Die EU

gab öffentliche Erklärungen zu Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsaktivisten, zur Anwendung

der Todesstrafe und zur Freilassung mehrerer besonders gefährdeter Menschen ("Persons of

Concern") ab.

9593/15 hm/cat 329
DG C 2B LIMITE DE
Außerdem äußerte die EU im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs wiederholt ihre
Besorgnis über die Festnahme und Verurteilung mehrerer Aktivisten und Blogger und forderte
erneut die Freilassung aller inhaftierten friedfertigen Menschenrechtsaktivisten im Lande. Die EU-
Liste besonders gefährdeter Menschen ("Persons of Concern") wurde regelmäßig aktualisiert und
den Behörden übermittelt. Die im April erfolgte Freilassung des Aktivisten Trung, der in der Liste
aufgeführt war und im Juli 2013 vom Leiter der EU-Delegation im Gefängnis besucht wurde, war
ein konkretes Ergebnis der Bemühungen der EU. Im Jahr 2014 wurden Anträge mit dem Ziel,
besonders gefährdete Menschen im Gefängnis zu besuchen, bedauerlicherweise von den Behörden
abgelehnt. Die EU führte auch Gespräche mit Vertretern des Ministeriums für öffentliche
Sicherheit, um ihre Besorgnis darüber zu äußern, dass Menschenrechtsaktivisten, die von der
internationalen Gemeinschaft ausgerichtete Menschenrechtsveranstaltungen aufsuchen wollten,
Opfer von Schikanierung und Gewalt geworden sind.

Das Europäische Parlament verabschiedete am 17. April eine Entschließung zu den Verhandlungen
über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam, in der mehrmals auf die
Menschenrechte, einschließlich der grundlegenden Arbeitnehmerrechte, hingewiesen wird.

Vertreter der EU trafen sich regelmäßig mit Menschenrechtsverteidigern und Organisationen der
Zivilgesellschaft und führten in zwei Fällen Vor-Ort-Besuche und Prozessbeobachtungen durch.
Die EU beobachtete zudem die Entwicklungen im Bereich der Religions- und Weltanschauungs-
freiheit, wo weiterhin Anlass zu Besorgnis besteht (insbesondere wegen der Verfolgung von nicht
anerkannten religiösen Gruppen und der Zerstörung ihres Eigentums), trotz der bei der
Registrierung von Kirchen festgestellten schrittweisen Verbesserung. Vertreter der EU trafen sich
bei mehreren Anlässen mit führenden Vertretern verschiedener Konfessionen.

2014 wurde Vietnam in Genf zum zweiten Mal der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung
unterzogen. Obschon anerkannt wurde, dass die vietnamesische Regierung seit dem ersten
derartigen Überprüfungszyklus positive Schritte unternommen hat, wiesen zahlreiche Delegationen
(einschließlich EU-Mitgliedstaaten) auf die Notwendigkeit von Verbesserungen hin, unter anderem
hinsichtlich der Meinungs- und der Medienfreiheit, des Spielraums für die Zivilgesellschaft sowie
der Todesstrafe. Vietnam wirkte konstruktiv an der Überprüfung mit, akzeptierte 182 der 227
erhaltenen Empfehlungen und arbeitete bis zum Jahresende an einem Aktionsplan zur Umsetzung
der Empfehlungen. Die EU spielte eine aktive Rolle im Rahmen des Überprüfungsprozesses und
der diesbezüglichen Folgemaßnahmen und bot Vietnam ihre Unterstützung bei der Umsetzung der
von dem Land akzeptierten Empfehlungen an.

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Vietnam, das seit November 2013 Mitglied des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen ist (für

den Zeitraum 2014-2016), muss sich noch einen Namen machen, was die Förderung der

Menschenrechte im In- und Ausland angeht.

Die EU unterstützte weiterhin die Modernisierung des Justizsystems, unter anderem hinsichtlich des

Zugangs zur Justiz, mit einem Beitrag in Höhe von 8 Mio. EUR zu dem Programm für justizielle

Zusammenarbeit ("Justice Partnership Programme"), das eine gemeinsame Geberinitiative der EU,

Dänemarks und Schwedens darstellt. Mit dem Projekt werden wichtige Institutionen wie das

Justizministerium, der Oberste Volksgerichtshof, die Oberste Volksstaatsanwaltschaft und die

Anwaltskammer unterstützt; ferner umfasst es die Schulung von Richtern, Rechtsanwälten und

anderen Rechtspraktikern. Der Bereich Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit bildet auch einen der

Schwerpunkte des im August angenommenen mehrjährigen Richtprogramms der EU für den

Zeitraum 2014-2020.

Über das EIDHR wurden sieben Projekte unterstützt, die ein breites Spektrum an Themen

abdecken, so auch die Förderung der Rechte von Menschen mit HIV/Aids und von Bevölkerungs-

gruppen mit einem erhöhten Risiko einer HIV-Infektion, Rechte von Menschen mit Behinderungen,

Unterstützung für Netze zivilgesellschaftlicher Organisationen, Rechte von Angehörigen ethnischer

Minderheiten, Rechte der Arbeitnehmer sowie Arbeitsbeziehungen. Im Rahmen der Fazilität für

den Strategischen Dialog unterstützte die EU zudem Tätigkeiten in den Bereichen Korruptions-

bekämpfung, Rechte von Angehörigen ethnischer Minderheiten, Freiheit des Glaubens und der

Weltanschauung sowie Staatsführung und Migration. Im Juli verabschiedeten die EU-Delegation

und die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten den Fahrplan der EU für die Zusammenarbeit mit den

Organisationen der Zivilgesellschaft.

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VIII Ozeanien

Australien
Die EU hat mit Australien bei dem jährlichen Dialog hoher Beamter über Migration, der am

12. November in Brüssel stattfand, Gespräche über die regionalen Bearbeitungsverfahren für

Asylverfahren geführt, in Anbetracht der in den letzten Jahren verfolgten Politik, die vom UNHCR

und von Menschenrechtsorganisationen sowie den Oppositionsparteien kritisiert worden ist. Am

28. November veröffentlichte der Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter seinen Bericht

über Australien, in dem er seine Bedanken hinsichtlich der Behandlung und Inhaftierung von

Asylbewerbern, des übergroßen Anteils von Angehörigen der indigenen Bevölkerung in

Haftanstalten für Jugendliche und Erwachsene und der neuen Rechtsvorschriften des Landes zur

Terrorismusbekämpfung betont.

Ein neues Rahmenabkommen EU-Australien, das sich derzeit in der Endphase der Verhandlungen

befindet, wird auf der Grundlage von Australiens ausgezeichneter Bilanz beim Schutz der

bürgerlichen und politischen Rechte Chancen für eine weitere Verstärkung des Dialogs und der

Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen als Partner bei der Förderung der multilateralen

Menschenrechtsagenda bieten.

Fidschi
Am 17. September hielt Fidschi seine ersten demokratischen Wahlen seit dem Staatsstreich von

2006 ab. Die EU entsandte eine Wahlexpertenmission, deren Empfehlungen den fidschianischen

Behörden übermittelt werden. Der Übergang Fidschis zur Demokratie wurde in den Erklärungen

der EU begrüßt.

Im Anschluss an die Wahlen vereinbarten die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Bewertung

seitens der Wahlexpertenmission und der Ergebnisse der im Zusammenhang mit Artikel 96 des

Partnerschaftsabkommens von Cotonou durchgeführten Verifikationsmission der EU, dass die

Maßnahmen zur Aussetzung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Regierung nicht fortgeführt

werden sollten, wobei jedoch für eine genaue Beobachtung und für Unterstützung im Bereich der

Menschenrechte durch den Einsatz von Mitteln, die den politischen Dialog und Finanzhilfen seitens

der EU einschließen, gesorgt werden muss.

Im Jahr 2014 unterstützte die EU weiterhin die Rückkehr Fidschis zur Demokratie durch

Unterstützung der Wahldurchführungsgremien und des neuen Parlaments.

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Im Oktober wurde Fidschi in Genf zum zweiten Mal der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

unterzogen. Die EU nahm im Vorfeld der Überprüfung Gespräche mit den lokalen Akteuren auf.

Die IAO-Mission für direkte Kontakte schloss schließlich ihren Auftrag in Fidschi im Oktober 2014

ab. Sie traf mit allen drei Seiten zusammen und führte ihre Bewertung des Stands der

Vereinigungsfreiheit rechtzeitig vor der Tagung des Verwaltungsrats der IAO im November 2014

durch. Am Ende der Mission wurde eine dreiseitige Vereinbarung von den Sozialpartnern, aber

nicht vom Arbeitsminister unterzeichnet. Die EU übermittelte dem Verwaltungsrat der IAO ihre

Bemerkungen. Die Entscheidung über die Einsetzung einer Untersuchungskommission betreffend

die Nichteinhaltung des IAO-Übereinkommens (87) von 1948 über die Vereinigungsfreiheit durch

Fidschi wurde auf die Tagung des IAO-Verwaltungsrats im März 2015 verschoben.

2014 wurde Fidschi als eines der Pilotländer im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Unterstützung

der Demokratie ausgewählt. Das Land wird beobachtet und auf seinem Weg der Demokratisierung

unterstützt.

Die EU intensivierte ihren Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft und stellte einen

neuen Fahrplan für die landesweiten Gespräche mit der Zivilgesellschaft auf. Die Unterstützung der

Zivilgesellschaft im Bereich Bildung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurde im Rahmen des

Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte fortgesetzt und erreichte einen

Betrag von insgesamt 600 000 EUR an für diesen Zweck verfügbaren Mitteln. Besonderer Erfolg

war den Mitteln beschieden, die der Zivilgesellschaft für Schulungen in Bezug auf die einzelnen

Stufen der Rückkehr zur Demokratie bewilligt worden waren; diese richteten sich schwerpunkt-

mäßig an Frauen, Jugendliche sowie ländliche oder marginalisierte Bevölkerungsgruppen, die

üblicherweise weniger am politischen Leben beteiligt sind.

Neuseeland
Die Verhandlungen über ein Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammen-

arbeit zwischen der EU und Neuseeland wurden 2014 abgeschlossen (das Abkommen soll Anfang

2015 paraphiert werden). Damit sollen unter anderem Chancen für eine weitere Verstärkung des

Dialogs und für eine Intensivierung der Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen eröffnet werden.

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Im Vorfeld der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung hatte die EU einen intensiven

Austausch mit der Menschenrechtskommission Neuseelands über die gegenwärtige

Menschenrechtslage im Land. Die Regierung akzeptierte 121 Empfehlungen und lehnte 34 ab. Sie

erkannte die Notwendigkeit an, die Partnerschaft mit den Maori zu verstärken, den Schutz der

Kinder vor Missbrauch und Verwahrlosung zu verbessern, die Gewalt innerhalb der Familien und

ihre Folgen für Frauen zu verringern und dafür zu sorgen, dass den Auswirkungen des Canterbury-

Erdbebens auf die Menschenrechte Rechnung getragen wird.

Die EU und Neuseeland führten regelmäßig Menschenrechtskonsultationen in internationalen

Gremien, einschließlich bei den VN in New York und Genf, und in spezifischen Ländern der Asien-

Pazifik-Region und der ganzen Welt.

2014 arbeiteten die EU und Neuseeland in der multinationalen Beobachtergruppe für die Wahlen in

Fidschi zusammen. Die Wahlen verliefen reibungslos und in technischer Hinsicht korrekt, was zu

einem positiven Fazit der multinationalen Beobachtergruppe führte.

Papua-Neuguinea
Zu den wichtigsten Prioritäten der EU in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie zählt

insbesondere Folgendes: Verbesserung der Lage in Bezug auf die fast überall im Land

festzustellende geschlechtsspezifische Gewalt, die Todesstrafe (denn die Zahl der Straftaten, für die

sie verhängt werden kann, wurde durch jüngste Rechtsvorschriften erhöht) und die demokratische

Staatsführung insgesamt, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit und des Problems der Korruption.

Die EU hat sich im gesamten Verlauf des Jahres 2014 in verschiedenster Weise engagiert. Am

6. Mai wurde in Port Moresby der allererste verstärkte politische Dialog zwischen Papua-

Neuguinea und der EU abgehalten. Die Einbeziehung von Fragen der verantwortungsvollen

Staatsführung und der Geschlechtergleichstellung in Kooperationsprojekte wurde sichergestellt;

ferner wurden bei einem kontinuierlichen Dialog mit Behörden und Partnern Menschenrechts-

anliegen zur Sprache gebracht.

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Die EU tritt ein für einen innovativen Ansatz zur Förderung von Demokratie und verantwortungs-

voller Staatsführung durch die Stärkung der Interaktion zwischen Parlament und Bürgern mithilfe

eines EIDHR-Projekts mit der Bezeichnung "Offenes Parlament". Mit dem Projekt wird das

nationale Parlament beim Aufbau seiner technischen Kapazitäten für Öffentlichkeitsarbeit,

Information und Kommunikation unterstützt. Zu den weiteren im Jahr 2014 durchgeführten

Initiativen gehören über ECHO und EIDHR finanzierte zivilgesellschaftliche Projekte zur

Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern.

Über das EIDHR wurden für von Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführte Projekten

780 000 EUR gezahlt.

Samoa
Geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung von Frauen in Samoa gaben der EU im Jahr

2014 nach wie vor Anlass zu ernsteren Bedenken. Durch den politischen Dialog und seine

Finanzinstrumente engagierte sich die EU für die Unterstützung der Ausarbeitung der jüngsten

Gesetzesvorlage zur politischen Teilnahme von Frauen, die den Frauen einen Mindestanteil von

10 % der Parlamentssitze garantiert. Die politischen Zusagen für diese Gesetzesvorlage wurden

2013 auf dem Forum der pazifischen Inseln (PIF) vom Premierminister zusammen mit anderen

politischen Führern der pazifischen Staaten abgegeben.

Die EU arbeitete mit der Regierung, regionalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und anderen

Gebern bei der Sensibilisierung und Unterstützung der Zivilgesellschaft und nichtstaatlicher

Akteure zusammen. Ferner wurden auch Finanzmittel für NRO gezahlt, um ihnen stärker Gehör zu

verschaffen und sie in ihrer Kontrollfunktion zu stärken.

Die EU beobachtete aufmerksam die am 10. Dezember 2013 aufgenommenen Tätigkeiten der – als

Erweiterung des Amts des samoanischen Bürgerbeauftragten eingesetzten – neuen Menschenrechts-

kommission. Die Menschenrechtskommission trat 2014 aktiv für die Förderung einer freien Presse

ein und engagierte sich bei der Durchführung von Untersuchungen zu mutmaßlichen Fällen von

Missbrauch im Staatsgefängnis. Die Untersuchungen führten zum Rücktritt mehrerer Polizei-

beamter und zur Entlassung des Polizeichefs.

Die Bemühungen Samoas um die Ratifikation einer Reihe von VN-Menschenrechtskonventionen

und des Römischen Statuts wurden auch 2014 über das regionale EU-PIF-Menschenrechtsprojekt

des EIDHR unterstützt.

9593/15 hm/cat 335
DG C 2B LIMITE DE
Kleine pazifische Inselstaaten – Kiribati, Republik Marschallinseln, Föderierte Staaten von
Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu, Cookinseln und Niue
Die EU trat das ganze Jahr über auch weiterhin für Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung

ein. Die Hohe Vertreterin erörterte auf der Tagung des Forums der pazifischen Inseln in Palau

Menschenrechtsfragen mit den politischen Führern der Pazifikstaaten. Die Übergabe des

Beglaubigungsschreibens des neuen Leiters der EU-Delegation bei mehreren pazifischen

Inselstaaten und -Gebieten – einschließlich Nauru, Niue und Cookinseln – bot eine weitere

Gelegenheit, Menschenrechtsfragen und Fragen der Geschlechtergleichstellung zur Sprache zu

bringen. Außerdem arbeitete die EU mit regionalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und

anderen Gebern in der Region zusammen, um den Schutz der Menschenrechte zu fördern.

Die EU führte Demarchen und Sensibilisierungsmaßnahmen durch, mit denen die kleinen

pazifischen Inselstaaten ersucht wurden, die Menschenrechtsinitiativen und Prioritäten der EU auf

der Ebene der Vereinten Nationen zu unterstützen, und zwar die Resolution zu einem Moratorium

für die Todesstrafe, die Resolution zur Freiheit der Religion und Weltanschauung sowie länder-

bezogene Resolutionen. Die EU beobachtete mit Aufmerksamkeit die Versuche, in Kiribati die

Todesstrafe einzuführen, und die Lebensbedingungen der Flüchtlinge in Nauru. Palau hob im Juli

2014 die Strafbarkeit der Homosexualität auf.

Die EU erstellte den Entwurf eines regionalen Fahrplans für die Organisationen der Zivilgesell-

schaft (CSO) im Pazifischen Raum, mit dem ein besser strukturierter und wirksamerer Dialog mit

diesen Organisationen gewährleistet werden soll und auch die Verbindungen zwischen den CSO,

den lokalen Behörden und der Regierung intensiviert werden sollen.

9593/15 hm/cat 336
DG C 2B LIMITE DE
Den Schwerpunkt des regionalen EU-PIF-Menschenrechtsprojekt des EIDHR zu Menschenrechten

bildete die Ratifikation und Umsetzung der internationalen Menschenrechtsverträge durch die

pazifischen Inselstaaten; das Projekt war weiterhin mit einem Zusatznutzen für die Anstrengungen

der dem PIF angehörenden pazifischen Inselstaaten (Forum Island Countries (FIC)) bei der

Armutsreduzierung, bei der Verbesserung der Geschlechtergleichstellung und bei der Verbesserung

der politischen und sozialen Voraussetzungen für Stabilität und Sicherheit verbunden. Mit dem

Projekt, zu dessen Begünstigten neben den in der Überschrift aufgeführten kleinen pazifischen

Inselstaaten auch Fidschi, Papua-Neuguinea, Samoa, die Salomonen und Vanuatu zählen, konnten

auch die FIC stärker für die Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus den Menschenrechtsverträgen

sensibilisiert werden. Mit der vom Forumssekretariat, dem Team für regionale juristische

Ressourcen des Sekretariats der Pazifischen Gemeinschaft und dem Amt des Hohen Kommissars

für Menschenrechte bereitgestellten politischen Orientierungshilfe und technischen Unterstützung

bemühten sich die FIC, die für 2014 noch ausstehenden Länderberichte fertigzustellen und

vorzulegen. Sie waren ferner bemüht, Überprüfungen ihrer Gesetzgebung zu erleichtern, um die

Einhaltung internationaler Normen und Standards sicherzustellen, ernannten in mehreren Fällen

Menschenrechtsbeauftragte zur Unterstützung der Bemühungen auf dem Gebiet der Menschen-

rechte und setzten nationale Komitees zur Koordinierung in Menschenrechtsangelegenheiten ein

bzw. reaktivierten derartige Komitees.

Das EU-PIF-Projekt zu Menschenrechten bot ferner Parlamentsabgeordneten im Pazifischen Raum

die Gelegenheit, durch die Prüfung von neuen Tendenzen, Fortschritten und Problemen ein Gespür

für Menschenrechte in der Region zu entwickeln. Das Projekt hat, was noch wichtiger ist, den

Parlamentsabgeordneten ermöglicht, ein Verständnis für die Verwendung und Anwendung von

Menschenrechtsnormen und -standards in Politik und Gesetzgebung – und damit auch für die

Verankerung der Menschenrechte in ihrem Land – zu entwickeln Ferner wurden die FIC bei einer

uneingeschränkten Teilnahme an der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung als auch bei der

Aufnahme von Kontakten zu den VN-Vertragsgremien unterstützt.

9593/15 hm/cat 337
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Salomonen
Die wichtigsten von der EU unterstützten Ziele sind die Verbesserung der Transparenz und

Integrität des Wahlprozesses, die Förderung der politischen Teilhabe der Frauen und ihrer

Vertretung im politischen Leben und den Institutionen, die Förderung der Frauenrechte und die

Verstärkung der Befähigung der nichtstaatlichen Akteure und der Bürger zur demokratischen

Teilhabe.

Die EU setzte die Gespräche über Menschenrechtsthemen mit höheren Beamten des Außen-

ministeriums und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Kinder und Familienangelegenheiten, dem

Bürgerbeauftragten und Vertretern von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Kinderschutz-

bund, Familienhilfezentrum, UNICEF, Austauschprogramm des Entwicklungsdienstes, "Live and

Learn", ADRA, "World Vision", Internationale Arbeitsorganisationen, Industrie- und Handels-

kammer sowie Unternehmensverbände fort.

Bei dem regelmäßigen politischen Dialog trat die EU erneut für die Ratifizierung des Römischen

Statuts ein. Der fünfte verstärkte politische Dialog zwischen den EU und den Salomonen fand am

9. Mai in Honiara statt.

Die Hohe Vertreterin der EU begrüßte den friedlichen Verlauf der Parlamentswahlen vom

19. November als wichtige Etappe auf dem seit der Entsendung der regionalen Mission zur

Unterstützung der Salomonen im Jahr 2003 zurückgelegten Weg zur Verwirklichung von

Demokratisierung, verantwortungsvoller Staatsführung und der Menschenrechte. Die Wahlen sind

ferner ein Beleg für die Rückkehr zu Stabilität und Fortschritt auf den Salomonen. Die EU

unterstützte die Wahlkommission durch das Projekt "Stärkung des Wahlzyklus auf den Salomonen"

(3,5 Mio. EUR), zusammen mit Finanzmitteln aus Australien und vom UNDP. Auf Ersuchen der

Regierung der Salomonen gewährte die EU technische Hilfe bei der juristischen Formulierung der

Verordnungen zum Gesetz über die Integrität politischer Parteien. Diese vom Kabinett des

Premierministers sehr begrüßte Unterstützung ermöglichte die Umsetzung dieser Verordnungen und

die Gründung politischer Parteien rechtzeitig vor den Wahlen.

9593/15 hm/cat 338
DG C 2B LIMITE DE
Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte lancierte die EU im

Dezember einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für den Schutz der Kinder vor sexueller

Ausbeutung und sexuellem Missbrauch über einen Betrag von 600 000 EUR. Die EU gewährte

weiterhin finanzielle Unterstützung für das "Strongim-Mere-Projekt", das von UN Women in den

Bereichen Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen in der Politik durchgeführt wird. Auch

lokalen NRO wurden Finanzmittel bewilligt, um einen Beitrag dazu zu leisten, dass die registrierten

Wähler bei den Wahlen fundierte Entscheidungen treffen können.

Vanuatu
Hauptziele der EU in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie sind die Verhütung der Folter, die

Bekämpfung der Korruption, die politische Teilhabe und die Entwicklung der Zivilgesellschaft.

Im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs ist die EU erneut für die Förderung der

Geschlechtergleichstellung und die Stärkung der Rolle der Frau und für die Bekämpfung der

geschlechtsspezifischen – und der sexuellen – Gewalt sowie der Gewalt gegen Kinder eingetreten.

Der dritte verstärkte politische Dialog zwischen den EU und Vanuatu fand am 30. Oktober in Port

Vila statt.

Im Jahr 2014 wurde Vanuatu der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Die

Delegationen – einschließlich der EU-Mitgliedstaaten – stellten unter anderem die folgenden

positiven Entwicklungen fest: die 2012 durchgeführten freien und fairen Wahlen; die Einsetzung

eines nationalen Interimskomitees für Menschenrechte im Februar 2013; der Beitritt zum

Übereinkommen gegen Folter, zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, zum

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zum Übereinkommen der

Vereinten Nationen gegen Korruption; die zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und zur

Teilhabe der Frauen in den Kommunalparlamenten getroffenen Maßnahmen; die Einrichtung einer

Familienschutzeinheit; schließlich die Politik der Nichteinstellung der Strafverfolgung ("No Drop")

bei Sexualstraftaten und häuslicher Gewalt.

9593/15 hm/cat 339
DG C 2B LIMITE DE
IX Amerika

Kanada
Die Ziele der EU in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie in ihren Beziehungen zu Kanada

stellen besonders darauf ab, die Zusammenarbeit bei Menschenrechtsinitiativen in Drittländern zu

verstärken. Kanada beteiligte sich 2014 auch an den Wahlbeobachtungsmissionen der EU in

Ägypten und Tunesien. Die EU befasste sich auch mit der Lage der Flüchtlinge und indigenen

Völker in Kanada, die die Delegation der EU in Ottawa mit dem UNHCR und lokalen Akteuren

erörterte.

Die EU und Kanada haben 2014 ihre enge Zusammenarbeit und ihre Konsultationen in VN-

Menschenrechtsgremien wie dem VN-Menschenrechtsrat (HRC) und dem Dritten Ausschuss der

VN-Generalversammlung fortgesetzt. Kanada hat von der EU eingebrachte oder miteingebrachte

Resolutionen zu Myanmar/Birma, der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und den Rechten des

Kindes unterstützt. Ebenso hat die EU mehrere von Kanada mitgetragene Resolutionen zu Iran

sowie zu Kinder-, Früh- und Zwangsheirat unterstützt. Kanada unterstützte die Resolution der

VN-Generalversammlung über ein Moratorium für die Todesstrafe, brachte sie aber nicht mit ein.

Auch in Brüssel und Ottawa fanden regelmäßige Kontakte mit Kanada zu

menschenrechtsrelevanten Angelegenheiten statt. Ferner wurde auf dem Gipfeltreffen EU-Kanada

vom 26. September das gemeinsame Bekenntnis zur Zusammenarbeit mit dem Ziel der Förderung

von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bekräftigt.

Die EU intensivierte ferner ihren Dialog mit kanadischen zivilgesellschaftlichen Organisationen. In

diesem Zusammenhang traf die Delegation der EU in Kanada mit Organisationen der indigenen

Völker und Amnesty International zusammen. Dem HRC wurde auf seiner 27. Tagung ein vom

früheren Sonderberichterstatter zu den Rechten der indigenen Völker, James Anaya, verfasster

Bericht über die Lage der indigenen Völker in Kanada vorgelegt. Die EU, die die Arbeit des

Sonderberichterstatters unterstützt, nahm an der Debatte teil.

9593/15 hm/cat 340
DG C 2B LIMITE DE
Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Die Ziele der EU in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie in ihren Beziehungen zu den USA

betreffen insbesondere die Todesstrafe, bestimmte Aspekte der Terrorismusbekämpfung, die

Ratifikation internationaler Menschenrechtsinstrumente durch die USA und die Verstärkung der

Zusammenarbeit mit den USA in multilateralen Menschenrechtsgremien. Auf dem Gipfeltreffen

EU-USA im März wurden die gemeinsamen Werte Demokratie, Freiheit des Einzelnen, Achtung

der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte bekräftigt und Bedenken zur Lage der

Menschenrechte in Ländern wie Syrien und der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK)

vorgebracht.

Die EU und die USA haben 2014 ihre enge und regelmäßige Zusammenarbeit in Menschenrechts-

fragen fortgesetzt. Sie arbeiteten im VN-Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der

VN-Generalversammlung bei der Unterstützung länderbezogener Resolutionen zu Syrien und Iran

zusammen. Die USA unterstützten in beiden Gremien von den EU eingebrachte oder

miteingebrachte Initiativen zu Myanmar/Birma und zur DVRK sowie zur Religions- und

Weltanschauungsfreiheit, während die EU von den USA eingebrachte Resolutionen zu Sri Lanka

und zur Rolle der VN bei Verbesserungen in Bezug auf regelmäßige und echte Wahlen und bei der

Förderung der Demokratisierung unterstützte. Regelmäßige technische Kontakte und Zusammen-

arbeit in Bezug auf Menschenrechtsfragen gab es in Brüssel und Washington sowie zwischen den

jeweiligen Missionen vor Ort.

Menschenrechtsfragen wurden 2014 im Rahmen anderer bilateraler Dialoge erörtert, wie etwa bei

den Tagungen im Bereich Justiz und Inneres auf Ministerebene und auf Ebene der Hohen Beamten

(Schutz personenbezogener Daten und die jeweiligen rechtlichen Agenden von EU und USA), beim

informellen Dialog der Rechtsberater über Terrorismusbekämpfung und Völkerrecht (Guantánamo,

extraterritoriale Geltung der Menschenrechtsverträge, unterschiedliche Behandlung von

US-Bürgern und Nicht-US-Bürgern in Bezug auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz), beim

Cyber-Dialog (Menschenrechte im Internet) und auf den Tagungen der Arbeitsgruppe EU-USA für

konsularische Angelegenheiten.

9593/15 hm/cat 341
DG C 2B LIMITE DE
Die Anwendung der Todesstrafe in den USA bot auch weiterhin Anlass zur Sorge. 2014 wurden

35 Menschen hingerichtet und am Jahresende befanden sich mehr als 3 000 Menschen in den

Todeszellen. Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 betreffend den Handel mit

bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer,

unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, wurden

auf kurz und intermediär wirkende Barbitursäure-Derivate (Barbiturate) Ausfuhrkontrollen

angewendet. Einige Bundesstaaten setzten die Hinrichtungen aufgrund des Mangels an geeigneten

Betäubungsmitteln und/oder der deshalb erforderlichen Überprüfung der Hinrichtungsprotokolle

aus. Langdauernde und mit erheblichen Schmerzen verbundene Fälle von Hinrichtungen, bei denen

nicht getestete Kombinationen von Betäubungsmitteln verwendet wurden, führten in mindestens

drei Fällen (in den Bundesstaaten Arizona, Ohio und Oklahoma) zu einem Aufschub der

Hinrichtung. Es wurden schriftliche Gnadengesuche für zum Tode verurteilte Personen übermittelt,

denen ihre Rechte nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen verweigert

worden waren oder die geistig behindert oder geisteskrank waren; ein weiteres Gnadengesuch betraf

den Fall eines Unionsbürgers. Die EU gab – auch im Rahmen der Organisation für Sicherheit und

Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) –

Erklärungen gegen Hinrichtungen ab, die unter den genannten Umständen durchgeführt werden.

Im September gab die EU im Ständigen Rat der OSZE eine Erklärung ab, in der sie das rasche

Handeln im Hinblick auf die Klärung der Umstände der Erschießung eines unbewaffneten jungen

Schwarzen durch einen Polizeibeamten in Ferguson (Bundesstaat Missouri) und im Hinblick auf

eine Reaktion auf das Vorgehen der Polizei aufgrund der Demonstrationen im Anschluss an diesen

Todesfall begrüßte.

Im Laufe des Jahres setzte die EU ihren Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen fort,

unter anderem durch die Beteiligung an Veranstaltungen zu Themen wie Todesstrafe in den USA

(anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe), Überprüfung der Politik der USA in Bezug auf

Landminen, Lage der Frauen und Zusammenarbeit zwischen EU und USA zur Unterstützung der

Demokratie. Was die finanzielle Zusammenarbeit anbelangt, so wurden 2014 zwei Projekte zur

Unterstützung der Abschaffung der Todesstrafe im Rahmen der EIDHR fortgeführt.

9593/15 hm/cat 342
DG C 2B LIMITE DE
Der Sonderbeauftragte der Europäischen Union für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, stattete

Washington im Februar einen Besuch ab. Er unterrichtete seine Gesprächspartner bei der

US-Regierung, in Wissenschaftskreisen und bei den NRO über die Menschenrechtspolitik

und -prioritäten der EU und lotete den Spielraum für ein gemeinsames Engagement von EU und

USA und für die Abstimmung zwischen ihnen aus, wobei es darum geht, unter Wahrung der

gemeinsamen Werte und Grundsätze beider Seiten eine bilaterale und internationale Agenda

voranzubringen. Er nahm ferner inhaltliche Gespräche zu einer Reihe von Menschenrechtsfragen

auf, unter anderem die Ratifikation und Anwendung der internationalen Menschenrechts-

instrumente, die Zusammenarbeit in Bezug auf einzelne Länder und in multilateralen Gremien, die

interne und die externe Dimension der menschenrechtsrelevanten Politikbereiche, die Frage der

Einzelhaft und die Todesstrafe.

Im Februar verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zum Einsatz von

bewaffneten Drohnen, in der die EU aufgefordert wird, darauf hinzuwirken, dass Drittländer bei

deren Einsatz mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht walten lassen. In seiner Entschließung

vom März zur weltweiten Abschaffung der Folter äußerte sich das Europäische Parlament zutiefst

besorgt angesichts der Berichte über Unternehmen aus der EU, die Chemikalien anbieten, die in den

USA für Medikamente für tödliche Injektionen verwendet werden. Im Anschluss an eine im

September 2013 eingeleitete Untersuchung verabschiedete das Europäische Parlament im März eine

Entschließung zu dem Überwachungsprogramm der Nationalen Sicherheitsagentur der Vereinigten

Staaten, den Überwachungsbehörden in mehreren Mitgliedstaaten und den entsprechenden

Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger und die transatlantische Zusammenarbeit im

Bereich Justiz und Inneres. Im März wurde in Washington beim interparlamentarischen Treffen

zwischen dem Europäischen Parlament und dem US-Kongress die Bedeutung des Schutzes der

Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten im Internet-Umfeld hervorgehoben, und es wurden

Bedenken angesichts der Menschenrechtslage in Syrien und Venezuela vorgebracht. Das

Europäische Parlament führte im Dezember eine Debatte über den Bericht des für die Überwachung

der Nachrichtendienste zuständigen Ausschusses des US-Senats ("Senate Select Committee on

Intelligence") über das Haft- und Verhörprogramm der CIA.

9593/15 hm/cat 343
DG C 2B LIMITE DE
Im März verabschiedete der VN-Menschenrechtsausschuss seine abschließenden Bemerkungen

über den vierten Zwischenbericht der USA im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche

und politische Rechte, im August verabschiedete der Ausschuss für die Beseitigung der

Rassendiskriminierung seine abschließenden Bemerkungen zu dem konsolidierten siebten bis

neunten Zwischenbericht der USA, und im November wurden die USA vom VN-Ausschuss gegen

Folter in Bezug auf die Menschenrechtsverpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens gegen

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe überprüft.

Die EU nahm an den betreffenden Tagungen teil, und es wurden Fragen, in denen die EU Bedenken

hegt – wie etwa die unbefristete Inhaftierung in der Einrichtung in Guantánamo Bay, die Vorbehalte

der USA zu den Übereinkommen sowie die Anwendung der Todesstrafe und die Einzelhaft –,

erörtert. Im Mai legte die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für die Frage der Menschenrechte

und transnationaler Unternehmen sowie anderer Wirtschaftsunternehmen einen Bericht über ihren

Besuch in den USA im Jahr 2013 vor.

9593/15 hm/cat 344
DG C 2B LIMITE DE
X Lateinamerika und Karibik

Antigua und Barbuda
Für Antigua und Barbuda hat die EU für das Jahr 2014 unter anderem folgende Prioritäten im

Bereich Menschenrechte gesetzt: Bekämpfung von übermäßiger Gewaltanwendung durch die

Polizei, schlechte Haftbedingungen, Einschränkungen der Pressefreiheit, Diskriminierung und

Gewalt gegenüber Frauen, sexueller Missbrauch von Kindern und Diskriminierung von

Homosexuellen. Die EU hat ihre Unterstützung für eine Gruppe nichtstaatlicher Akteure fortgesetzt

und in politischen Fragen mit ihnen zusammengearbeitet.

Die Umsetzung des nationalen strategischen Aktionsplans zur Beendigung geschlechtsspezifischer

Gewalt in Antigua und Barbuda wurde 2014 in Angriff genommen; im Plan wird ausführlich auf

die Vorstellungen, Grundsätze, Ziele und gewünschten Ergebnisse eingegangen. Die EU hat

außerdem den politischen Dialog und den Austausch über das Konzept einer einzigen Kontaktstelle

für Anzeigen wegen häuslicher Gewalt angeregt.

Die Regierung hat an ihrer Behauptung festgehalten, dass die Öffentlichkeit Justizreformen wie die

Abschaffung der Todesstrafe und die Aufhebung von Gesetzen, die einvernehmliche sexuelle

Beziehungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts unter Strafe stellen, nicht

befürworten würde. Das einzige Gefängnis des Landes hat weiterhin unter Überfüllung, Gewalt und

Schmuggel zu leiden. Im September wurde ein neuer Gefängnisdirektor ernannt, und die Regierung

hat eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption bei Gefängnisbediensteten

und zur Verbesserung der Sicherheit angekündigt.

Argentinien
Die EU verfolgt im Rahmen ihrer Beziehungen zu Argentinien hinsichtlich der Menschenrechte das

Ziel, die für die bilaterale Zusammenarbeit (politischer Dialog und aus EU-Mitteln finanzierte

Zusammenarbeit) zur Verfügung stehenden Instrumente optimal zu nutzen; dabei sollen diese

Instrumente so effizient wie möglich eingesetzt und auf die Lage vor Ort zugeschnitten werden. Zu

den thematischen Prioritäten gehören die Bekämpfung von Armut und die Förderung der sozialen

Inklusion (insbesondere der schutzbedürftigsten Gruppen), Frauenrechte, Menschenhandel,

Polizeipraktiken, Haftbedingungen und Garantien.

9593/15 hm/cat 345
DG C 2B LIMITE DE
Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Argentinien in multilateralen Menschenrechtsgremien

war weiterhin fruchtbar. Menschenrechtsfragen spielen auch bei den bilateralen Kontakten

zwischen der EU und Argentinien eine wichtige Rolle; so wurde 2008 eine Gemeinsame Erklärung

der EU und Argentiniens zu den Menschenrechten abgegeben. Der jährliche Menschenrechtsdialog

fand 2014 nicht statt.

Die EU leistet derzeit finanzielle Unterstützung für Projekte zur Förderung der Rechte von

Menschen mit HIV/AIDS und deren Zugang zur Justiz, zur Unterstützung der Zivilgesellschaft bei

der Bekämpfung der Straflosigkeit, für einen verbesserten Zugang schutzbedürftiger Gruppen zur

Justiz und zur Verteidigung der Rechte indigener Gemeinschaften. Weitere Projekte werden sich

mit geschlechtsspezifischer Gewalt, institutioneller Gewalt, Polizeipraktiken und Haftanstalten

befassen. Die EU steht weiterhin mit Organisationen der Zivilgesellschaft in Kontakt, insbesondere

mit der NRO-Plattform Argentinisches Netzwerk für internationale Zusammenarbeit.

Argentinien gibt im Rahmen seiner internationalen und multilateralen Beziehungen weiterhin

Einblick in seine Erfahrungen mit Gerichtsverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

während der letzten Militärdiktatur (1976-1983) – dem berühmten Prozess der Erinnerung, der

Wahrheit und der Gerechtigkeit. Zu den Kooperationsmaßnahmen der EU gehören nach wie vor

auch einschlägige Aktionen in diesem Bereich.

Bahamas
Die Menschenrechts-Prioritäten der EU für die Bahamas waren 2014 die Abschaffung der

Todesstrafe, die Verbesserung der Bedingungen in Haftanstalten, die Förderung von Frauenrechten

und der Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Wahrung der Rechte von

Immigranten aus Haiti und anderen Ländern. Die Behörden der Bahamas halten an der Todesstrafe

fest und betrachten sie als wirksames Mittel zur Abschreckung vor Verbrechen. Eine Person

befindet sich derzeit in der Todeszelle. Die geltenden Rechtsvorschriften kommen einem De-facto-

Moratorium für die Todesstrafe gleich, da das Recht auf Anrufung des britischen Geheimen

Staatsrats (Privy Council) die Vollstreckung von auf Todesstrafe lautenden Urteilen verhindert. Im

November stimmten die Bahamas allerdings gegen die jüngste VN-Resolution über ein Moratorium

für die Anwendung der Todesstrafe.

9593/15 hm/cat 346
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Im Juli hat die Abgeordnetenkammer (House of Assembly) ein Gesetz über Menschen mit

Behinderungen (Chancengleichheit) gebilligt. Dieses Gesetz soll Chancengleichheit für Menschen

mit Behinderungen schaffen und die Diskriminierung aufgrund von Behinderungen beseitigen. Es

wird zudem eine Nationale Kommission für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Im

November ist ein neues Einwanderungsgesetz in Kraft getreten, nach der alle Nichtstaats-

angehörigen der Bahamas einen Pass besitzen müssen, aus dem ihre Staatsangehörigkeit hervorgeht

und der einen Nachweis ihrer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Bahamas enthält.

Schätzungsweise 30 000 bis 50 000 haitianischen Einwanderern und ihren Kindern wird die

bahamaische Staatsangehörigkeit verweigert, obwohl sich darunter Personen befinden, die auf den

Bahamas geboren sind; sie besitzen auch keine haitianische Staatsangehörigkeit, so dass sie

staatenlos sind.

Die EU hat die Bahamas 2014 ermutigt, bei den wichtigsten Empfehlungen im Rahmen der

allgemeinen regelmäßigen Überprüfung in Bezug auf nationale Menschenrechtsinstitutionen,

Todesstrafe, Fehlverhalten der Polizei und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung,

Fortschritte zu erzielen. Diese Themen wurden anlässlich des ersten politischen Dialogs nach

Artikel 8 des Partnerschaftsabkommens von Cotonou zwischen den Bahamas und der EU im

Oktober zur Sprache gebracht. Die EU begrüßt die 2014 eingeleiteten Initiativen zur besseren

Behandlung haitianischer Einwanderer und hat die Bahamas nachdrücklich zu weiteren

Fortschritten aufgefordert. Die EU hat sich zudem weiterhin dafür eingesetzt, dass die Bahamas das

Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifizieren.

Barbados
Zu den Menschenrechts-Prioritäten der EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu Barbados zählten

2014 unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe, die Verbesserung der Haftbedingungen, die

Bekämpfung übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei und körperlicher Züchtigung, die

Diskriminierung von Homosexuellen, der Einsatz für die Rechte von Frauen und Kindern und die

Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Als positive Entwicklungen sind unter anderem

Gesetzesvorschläge für die Abschaffung sowohl der obligatorischen Verhängung der Todesstrafe

bei Mord als auch der Anwendung körperlicher Züchtigung in Gefängnissen, für die Einrichtung

eines Haftentlassungs-(Strafaussetzungs-)Gremiums und die Einführung der bedingten Entlassung

von Inhaftierten zu nennen.

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Auch 2014 hat die EU Themen wie häusliche Gewalt, Todesstrafe und Rechte von LGBTI

gegenüber den Behörden zur Sprache gebracht und mit ihnen erörtert. Die EU führt den Vorsitz

einer informellen Gruppe von Entwicklungspartnern und nationalen Instanzen, die eine

Verbesserung der Konzepte zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer häuslicher Gewalt anstreben,

die nach wie vor ein schwerwiegendes Problem darstellt. Zu den wichtigsten Aspekten zählen

hierbei die Abfassung und die Durchsetzung eines neuen Gesetzes über häusliche Gewalt. Die EU-

Delegation und andere internationale Organisationen haben konzertierte Anstrengungen zur

Sensibilisierung der Öffentlichkeit unternommen, die dazu beigetragen haben dürften, dass die

barbadische Polizei eine Einheit eingerichtet hat, die sich eigens mit der Bekämpfung häuslicher

Gewalt befasst und deren Aufgabe darin besteht, Leitlinien für das Verhalten von Polizisten in

Fällen häuslicher Gewalt auszuarbeiten.

Sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts sind in Barbados nach wie

vor illegal; eine 2014 veröffentliche Umfrage hat jedoch ergeben, dass die Mehrheit der

Bevölkerung Homosexuelle toleriert oder akzeptiert und der Anteil der Menschen, die als wirklich

homophob bezeichnet werden können, derzeit bei ca. 17 % liegt. Das Land wird bald einen neuen

nationalen Strategieplan gegen HIV (2014-2018) verabschieden, der Strategien umfasst, die es

ermöglichen, in diesem Zusammenhang wichtige Bevölkerungsgruppen zu erreichen und die mit

HIV einhergehende Stigmatisierung und Diskriminierung zu verringern, die Behandlungsbedürftige

davon abhalten können, die notwendige Hilfe in Anspruch zu nehmen. In diesem Zusammenhang

wurden eine virtuelle HIV-Forschungseinheit und weitere Initiativen ins Leben gerufen.

Belize
In Bezug auf die Menschenrechte in Belize hat sich die EU 2014 vorrangig mit der Verkürzung

langer Untersuchungshaftzeiten, der Beendigung der übermäßigen Gewaltanwendung durch

Sicherheitskräfte, der Beseitigung häuslicher Gewalt und der Diskriminierung von Frauen sowie der

Bekämpfung von Kindesmissbrauch befasst. Die EU hat zudem der Bekämpfung von

Menschenhandel und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung Vorrang eingeräumt.

Obwohl in Belize nach wie vor für Mord und Militärverbrechen die Todesstrafe gilt, wird sie de

facto als abgeschafft betrachtet.

9593/15 hm/cat 348
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Der VN-Menschenrechtsrat hat seine zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung in Belize im
Oktober 2013 durchgeführt, und während des gesamten Jahres 2014 hat die EU Belize ermutigt,
dessen Empfehlungen zu befolgen; dabei ging es unter anderem um die Einrichtung einer
nationalen Menschenrechtsinstitution, die Überarbeitung des Gesetzes zum Verbot von Sodomie,
die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und die Ratifizierung von wichtigen
Menschenrechtsinstrumenten. Belize sah sich 2014 mit einer Menschenrechtsklage vor der
Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (IAKMR) konfrontiert, die das United Belize
Advocacy Movement (UNIBAM), eine NRO, die die Verfassungsmäßigkeit der Sodomiegesetze
Belizes in Frage stellt, eingereicht hat. UNIBAM hat bei der IAKMR eine Petition eingereicht,
damit die Regierung Belizes aufgefordert wird, Maßnahmen zum Schutz der Rechte von LGBTI
umzusetzen.

Die EU hat sich in Gesprächen mit wichtigen Gruppen der Zivilgesellschaft und Interessengruppen
sowie mit der Regierung weiterhin für die Förderung der Menschenrechte eingesetzt. Menschen-
rechtsfragen haben bei dem allerersten politischen Dialog nach Artikel 8 des Partnerschafts-
abkommens von Cotonou zwischen der EU und Belize im März eine wichtige Rolle gespielt. Die
EU hat auch 2014 die wichtige Zusammenarbeit mit UNICEF fortgesetzt, die darauf abzielt, Kinder
zu schützen und Organisationen der Zivilgesellschaft und Betreuer dafür zu mobilisieren, dass der
Gewalt gegen Kinder ein Ende gesetzt wird. Die EU hat außerdem die Zusammenarbeit mit
Partnern in Bezug auf die Reform des Strafvollzugs und die Verbesserung der Haftbedingungen
fortgesetzt.

Bolivien

Im Rahmen ihrer Beziehungen zu Bolivien strebt die EU in den Bereichen Menschenrechte und
Demokratie unter anderem die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, einen verbesserten Zugang zur
Justiz, den Schutz und die Durchsetzung der Rechte indigener Völker und die Beseitigung von
Gewalt gegen Frauen und Kinder an. Bolivien wurde im Rahmen des Aktionsplans zur
Unterstützung der Demokratie als Pilotland ausgewählt.

Die EU hat weiter mit Bolivien in verschiedenen Formaten einen Dialog über Menschenrechte und
Demokratie geführt, so auch im Rahmen der gemeinsamen Arbeitsgruppe für Demokratie und
Menschenrechte, die 2014 zweimal zusammengetreten ist. Es haben außerdem Gespräche im
Kontext des Dialogs EU-Bolivien auf hoher Ebene im November und im Kontext der Überwachung
der Umsetzung von Menschenrechtsübereinkommen im Rahmen des Allgemeinen
Präferenzsystems (APS+) stattgefunden; dabei standen insbesondere Fragen in Bezug auf Wahlen,
Rechte indigener Völker und Kinderrechte im Mittelpunkt.

9593/15 hm/cat 349
DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat eine Wahlexpertenmission zu den allgemeinen Wahlen entsandt, die am 12. Oktober

stattfanden. Die Mission hat Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen früherer

Wahlmissionen sowie bei einigen noch ungelösten Problemen verzeichnet; so muss unter anderem

das Wahlbürogestärkt, die Öffentlichkeit ausführlicher informiert und politischen Organisationen

der gleichberechtigte Zugang zu Finanzmitteln garantiert werden.

Im Oktober wurde Bolivien zum zweiten Mal der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

unterzogen. Die meisten Empfehlungen betrafen Gewalt gegen Frauen und Kinder, Unabhängigkeit

und Reform des Justizwesens, Menschenhandel, überfüllte Gefängnisse, Diskriminierung von

indigenen Völkern und Afro-Bolivianern sowie Umsetzung des Rechts auf freie Meinungs-

äußerung. Die EU hat sich an den Vorbereitungen beteiligt und mit den bolivianischen Behörden

über die Prioritäten im Bereich Menschenrechte gesprochen.

Im Laufe des Jahres hat die EU ihren Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft ausgebaut,

auch durch Konsultationen zur Planung und Evaluierung der EU-Entwicklungshilfe. Im Rahmen

der finanzielle Zusammenarbeit wurde durch das EIDHR Unterstützung im Bereich

Untersuchungshaft geleistet; ferner wurden durch das Stabilitäts- und Friedensinstrument wurden

Konsultationen mit indigenen Völkern, Konfliktmanagement und Konfliktprävention sowie die

Stärkung der Unabhängigkeit des Justizsystems weiter gefördert. Die Reform des Justizwesens ist

zudem einer der vorrangigen Bereiche der bilateralen Unterstützung Boliviens durch die EU im

Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (2014-2016).

9593/15 hm/cat 350
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Brasilien
Der vierte Menschenrechtsdialog EU-Brasilien auf hoher Ebene fand am 25. April in Brasilia statt.

Der EU-Sonderbeauftragte (EUSR) für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, und Brasiliens

Ministerin für Menschenrechte, Ideli Salvatti, führten gemeinsam den Vorsitz. Zu den im Rahmen

der bilateralen Beziehungen angesprochenen Themen gehörten LGBTI-Rechte, Menschenrechts-

verteidiger, Folter, Rechte älterer Menschen, Rassendiskriminierung, Jugend und Migration,

Menschen mit Behinderungen, Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie Kinderrechte. Die

Beratungen über multilaterale Fragen betrafen unter anderem Probleme hinsichtlich der

Universalität der Menschenrechte, die Zusammenarbeit bei länderspezifischen Resolutionen in

multilateralen Gremien, LGBTI, Rassismus sowie Wirtschaft und Menschenrechte. Zum ersten Mal

hat ein Vertreter der Zivilgesellschaft am Dialog teilgenommen. Am 3. April fand in Rio de Janeiro

ein auf die Zivilgesellschaft ausgerichtetes Menschenrechtsseminar EU-Brasilien statt, in dessen

Mittelpunkt Menschenrechte, Bildung und Sport standen. Die EU-Delegation in Brasilien hat ferner

eine Veranstaltung zum Thema Menschenrechte, Bildung, Sport und Fußball unter dem Motto

„Futuro em Jogo“ (Zukunft im/auf dem Spiel) veranstaltet.

Brasilien war Gastgeber der NETmundial-Konferenz zur Internet-Governance im April 2014 in São

Paulo. Es handelte sich dabei um ein globales Multi-Stakeholder-Treffen, bei dem über die Zukunft

der Internet Governance mit Schwerpunkt auf dem online-Schutz der Menschenrechte beraten

wurde. Über 1 400 Teilnehmer aus 97 Nationen nahmen an der Konferenz teil. Die EU wurde dabei

von dem EU-Sonderbeauftragten Lambrinidis vertreten; zum Abschluss der Konferenz wurden

nicht bindende Empfehlungen für die künftige Entwicklung der Internet Governance

ausgesprochen.

Während der Fußballweltmeisterschaft hat es Zusammenstöße zwischen der Militärpolizei und

Demonstranten gegeben, wobei es auch zu Schikanierung und Einschüchterung gegenüber

Journalisten kam; dabei handelte es sich aber eher um isolierte Fälle. Außergerichtliche

Hinrichtungen waren auch 2014 ein Problem. Nach Schätzungen der VN kamen bei

Polizeieinsätzen täglich rund sechs Personen ums Leben. Generell kam es in Brasilien zu mehr als

56 000 Tötungsdelikten (Stand 2012).

9593/15 hm/cat 351
DG C 2B LIMITE DE
Der Grundbesitz indigener Völker war auch 2014 ein wichtiges Thema. Die Lage ist nach wie vor

sehr besorgniserregend, da mehrere indigene Führer ermordet wurden und diese Fälle von der Justiz

nicht systematisch aufgeklärt wurden. Gemäß einer vorgeschlagenen Verfassungsreform würde die

Zuständigkeit für die Genehmigung und Abgrenzung von indigenem Grundbesitz von der

Exekutive auf den Kongress übertragen, wodurch sich das Problem noch komplizierter gestalten

dürfte, da die Interessen der Landwirtschaft im Kongress stark vertreten sind. Die EU hat weiterhin

Kontakte zu den für die Angelegenheiten indigener Völker zuständigen Bundesbehörden, zum

Menschenrechtssekretariat sowie zu den Akteuren des Menschenrechtsverteidigerprogramms

unterhalten.

Im Interesse der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte in Brasilien hat die EU im

Rahmen verschiedener Finanzierungsinstrumente, darunter dem EIDHR, der thematischen

Haushaltslinie "Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale Behörden" sowie dem Stabilitäts-

und Friedensinstrument, mehrere neue Projekte gebilligt. Neue Projekte wurden auch zur

Unterstützung der Rechte von Frauen, Kindern, indigenen Völkern und LGBTI angenommen.

Chile
Zu den Prioritäten der EU in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie im Rahmen ihrer

Beziehungen zu Chile gehören die Lage indigener Völker, Geschlechtergleichstellung,

Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur, Unterstützung der Zivilgesellschaft und

internationale Zusammenarbeit.

Die enge Zusammenarbeit und der Dialog mit Chile im Bereich Menschenrechte wurden 2014

fortgesetzt; dabei wurden Themen wie die Rechte indigener Völker, die Rechte von LGBTI,

Geschlechtergleichstellung und Maßnahmen zur Erfassung und Aufbewahrung von Erinnerungen

an die Militärdiktatur behandelt. Diese Themen fanden auch ihren Niederschlag im politischen

Dialog mit den chilenischen Behörden sowie auf der Tagesordnung der Jahrestagung des

Menschenrechtsdialogs EU-Chile am 14. Oktober in Santiago. Die EU und Chile haben sich zudem

in internationalen Foren in einer Reihe von Fragen von beiderseitigem Interesse abgestimmt und

sind übereingekommen, diese Abstimmung auch in Zukunft fortzusetzen.

9593/15 hm/cat 352
DG C 2B LIMITE DE
Eine weitere wichtige Entwicklung des Jahres im Zusammenhang mit den Menschenrechten ist die

Zusage der neuen chilenischen Regierung (Amtsantritt im März), den institutionellen Rahmen für

Menschenrechte auszubauen und zu stärken. Das Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung des Amtes

eines Staatssekretärs für Menschenrechte wurde in die Wege geleitet und es wurde bekannt

gegeben, dass die Einrichtung eines Ministeriums für indigene Völker beschlossen wurde. Im

Januar hat eine Prüfung Chiles im Zuge des zweiten Zyklus der allgemeinen regelmäßigen

Überprüfung stattgefunden, und Chile hat sich verpflichtet, die allermeisten Empfehlungen

umzusetzen.

Die EU hat im Laufe des Jahres ihren Dialog mit der Zivilgesellschaft fortgesetzt, indem sie NRO

zu Fragen mit Bezug auf Menschenrechte in speziell dafür einberufenen Sitzungen konsultiert hat.

In Santiago und in Brüssel fanden Treffen mit Vertretern von chilenischen und internationalen

Organisationen der Zivilgesellschaft statt, die einen Beitrag zur Vorbereitung des jährlichen

Menschenrechtsdialogs geleistet haben.

Die thematischen Haushaltslinien der EU wurden für die Finanzierung der Zusammenarbeit mit

Gruppen der Zivilgesellschaft und Regierungsstellen herangezogen. Die EU hat Projekte in den

Bereichen Geschlechtergleichstellung (in Zusammenarbeit mit UN Women), Stärkung der

Zivilgesellschaft bei der Überwachung der Fortschritte Chiles, Umsetzung internationaler

Verpflichtungen und Antidiskriminierungsgesetzgebung unterstützt.

Kolumbien
Im Rahmen ihrer Beziehungen zu Kolumbien hat die EU in den Bereichen Menschenrechte und

Demokratie unter anderem folgende Prioritäten verfolgt: Bekämpfung der Straflosigkeit,

Kinderrechte, Frauen in Konflikten, Menschenrechtsverteidiger sowie die Lage ethnischer

Minderheiten und indigener Gruppen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten verfolgen und analysieren über eine lokale Arbeitsgruppe

regelmäßig die Menschenrechtslage in Kolumbien; diese Gruppe meldet den Missionsleitern, wenn

sich eine Situation als besonders gravierend erweist und ein gemeinsames Vorgehen, beispielsweise

ein Besuch bei einer Menschenrechtsorganisation oder ein Besuch vor Ort, als angezeigt und

erforderlich angesehen wird. Die lokale Gruppe initiiert unter der Federführung der EU-Delegation

auch gemeinsame Maßnahmen zur Unterstützung laufender Bemühungen der Behörden und der

Zivilgesellschaft zur Verbesserung der Menschenrechtslage.

9593/15 hm/cat 353
DG C 2B LIMITE DE
Die neunte Tagung im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-Kolumbien vom 24. Oktober in

Bogotá bot die Möglichkeit für einen Austausch über die Wiedereingliederung von ehemaligen

Kämpfern, die laufenden Reformen im Justizsektor, die Ausarbeitung eines umfassenden

Menschenrechtskonzepts und den Prozess der Landrückgabe einschließlich der Bedrohung und der

sonstigen Schwierigkeiten von Landrückgabeaktivisten und anderen Menschenrechtsverteidigern

sowie der Maßnahmen, die zur Gewährleistung ihres Schutzes ergriffen wurden. Die EU hat ihre

Bedenken wegen der vorgeschlagenen Reform der Militärstrafgerichtsbarkeit bekräftigt. Zur

Vorbereitung des Dialogs wurde ein Seminar mit Organisationen der Zivilgesellschaft abgehalten.

Bei verschiedenen Anlässen (im Kontext von Treffen auf hoher Ebene und in offiziellen

Erklärungen) hat die EU zum Ausdruck gebracht, dass sie die Verhandlungen über die Beilegung

des internen Konflikts mit der Guerilla-Organisation FARC-EP politisch unterstützt. In einer

Erklärung vom 10. Juni hat der Sprecher der Hohen Vertreterin deutlich gemacht, dass die EU die

Schritte unterstützt, die die Parteien im Rahmen der Verhandlungen unternommen haben, um

sicherzustellen, dass den Interessen der Opfer in den Gesprächen eine zentrale Rolle zukommt.

Im Laufe des Jahres hat das Europäische Parlament weiterhin ein starkes Interesse an der

Menschenrechtslage in Kolumbien gezeigt, was sich insbesondere in einer Reihe von schriftlichen

Anfragen und in Anhörungen niedergeschlagen hat.

In Kolumbien wird eine Reihe von Menschenrechtsprojekten im Rahmen des EIDHR finanziert.

Die wichtigsten Themen sind dabei Kinder in bewaffneten Konflikten, Menschenrechtsverteidiger,

Unterstützung von Binnenvertriebenen, Landrückgabe, indigene Gemeinschaften und

geschlechtsspezifische Gewalt. Außerdem wird derzeit mit dem Stabilitäts- und Friedensinstrument

im Rahmen von fünf Projekten die Umsetzung des Gesetzes über Opfer und Landrückgabe

finanziell unterstützt; dazu gehört auch die schwierige Aufgabe, diejenigen, die einen Antrag auf

Landrückgabe gestellt haben, sowie diesbezügliche Aktivisten/Menschenrechtsverteidiger zu

schützen. Auch die GD ECHO hat die Opfer des internen Konflikts in Kolumbien weiter

unterstützt, wobei der Schwerpunkt auf Binnenvertriebene und Flüchtlinge in Nachbarländern

gelegt wurde.

9593/15 hm/cat 354
DG C 2B LIMITE DE
Costa Rica
Im Rahmen ihrer Beziehungen zu Costa Rica hat die EU in den Bereichen Menschenrechte und

Demokratie unter anderem folgende Prioritäten verfolgt: Recht auf Leben, Beseitigung der

Straflosigkeit, Gewährleistung der Sicherheit, Bekämpfung der Diskriminierung von Minderheiten

sowie Frauenrechte.

Die EU hat weiter in verschiedenen Formaten mit Costa Rica Gespräche über Menschenrechte und

Demokratie geführt, so auch bei häufigen Kontakten mit den lokalen Behörden und in Demarchen

beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten.

Außerdem haben Dialoge mit Organisationen der Zivilgesellschaft es der EU erlaubt, die

Menschenrechtslage zu beobachten. Im Rahmen ihres regelmäßigen politischen Dialogs mit den

Behörden Costa Ricas hat die EU wiederholt die Themen Drogenkriminalität sowie Korruption und

Sicherheit angesprochen und ihre Besorgnis über die Rechte von LGTBI zum Ausdruck gebracht.

Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit wird Costa Rica durch das EIDHR sowie durch

bilaterale Projekte/Programme und bilaterale Maßnahmen unterstützt. Im Laufe des Jahres wurde

der Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft als Grundlage für die Festlegung der Ziele

genutzt, die für eine für Anfang 2015 geplante Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

gelten sollen. Die EU hat Costa Rica auch 2014 im Rahmen des Budgethilfeprogramms PROSEC

im nationalen Sicherheitssektor und im Bereich öffentliche Sicherheit finanziellen Beistand

geleistet, insbesondere durch einen Beitrag zur besseren Ausbildung der Polizeikräfte und zur

Stärkung ihrer internen Organisation. Gleichzeitig wurde mit dem EU-Programm EMPRENDE die

wachsende ökonomische Unabhängigkeit von in ländlichen Gebieten und städtischen Randgebieten

lebenden Frauen in einer wirtschaftlich prekären Situation weiter unterstützt und gefördert.

9593/15 hm/cat 355
DG C 2B LIMITE DE
Kuba
Im Mittelpunkt der Ziele der EU in ihren Beziehungen zu Kuba im Bereich Menschenrechte

standen 2014 hauptsächlich die Abschaffung der Todesstrafe, die Ratifizierung des VN-Pakts über

bürgerliche und politische Rechte und des VN-Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle

Rechte, die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Freizügigkeit für kubanische Bürger.

Obgleich es keinen förmlichen Rahmen für den Dialog gibt, haben die Beziehungen EU-Kuba 2014

mit der Aufnahme der Verhandlungen über einen bilateralen politischen Dialog und ein

Kooperationsabkommen einen großen Schritt nach vorn gemacht. Es fanden zwei Verhandlungs-

runden statt (April und August). Die EU bringt Menschenrechtsfragen, verantwortungsvolle

Staatsführung und Zivilgesellschaft als Querschnittsthemen bei allen Verhandlungskapiteln zur

Sprache und gewährleistet so, dass sie im Mittelpunkt der künftigen Beziehungen stehen werden.

Das Moratorium für die Todesstrafe blieb 2014 bestehen; es wurden keine weiteren Todesurteile

verhängt, und Kuba hat sich bei der jährlichen Abstimmung auf der VN-Generalversammlung

erneut der Stimme enthalten. Die EU ist mit der kubanischen Regierung sowohl in Havanna als

auch in New York in einen konstruktiven Dialog über dieses Thema eingetreten.

Mit einem Migrationsgesetz wurden 2013 die meisten Einschränkungen der Freizügigkeit für

normale Kubaner – auch Dissidenten – gelockert. Dies hat 2014 zu häufigeren Kontakten zwischen

Vertretern der kubanischen Zivilgesellschaft in Brüssel und in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten

geführt. Die EU hat die Umsetzung des Gesetzes vor allem in Bezug auf Mitglieder der

Zivilgesellschaft und der Opposition aufmerksam weiter verfolgt.

9593/15 hm/cat 356
DG C 2B LIMITE DE
Ende 2013 und Anfang 2014 wurde mit Besorgnis ein Anstieg der Zahl der willkürlichen und

kurzfristigen Verhaftungen von Oppositionsmitgliedern, Aktivisten und Menschenrechts-

verteidigern festgestellt. Dem folgte nach dem Sommer allerdings ein Abwärtstrend. Vorwürfe

wegen Schikane, Einschüchterung und in manchen Fällen auch Gewalt kommen jedoch immer noch

häufig vor. Die EU-Delegation in Kuba hat Fälle von Repression aufmerksam verfolgt und ihre

Besorgnis gegenüber den kubanischen Behörden bei verschiedenen Anlässen zum Ausdruck

gebracht.

In Havanna arbeitet die EU in der von der EU-Delegation koordinierten Arbeitsgruppe für

Menschenrechte mit Vertretern eines breiten Spektrums der kubanischen Zivilgesellschaft

zusammen, um die Lage, insbesondere in Bezug auf die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, die

Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die Arbeitnehmerrechte, zu analysieren und zu

verfolgen. Offene Treffen mit der Opposition bleiben allerdings tabu – vor allem für Minister und

hohe Beamte der EU und der Mitgliedstaaten bei offiziellen Besuchen.

Die EU hat in Kuba weiterhin Projekte zur Stärkung der Rechte von Frauen, Heranwachsenden und

Menschen mit Behinderungen unterstützt und ist stets bemüht, die unabhängigen Organisationen

der Zivilgesellschaft stärker in ihr politisches Wirken und ihre Kooperationsarbeit einzubeziehen.

Dominica
Zu den Prioritäten der EU in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie im Rahmen ihrer

Beziehungen zu Dominica gehören die Verbesserung der Haftbedingungen in einem überfüllten

Gefängnis, die Achtung der Rechte von Frauen und Kindern, einschließlich der Bekämpfung

häuslicher Gewalt, LGTBI-Rechte und die widrigen Bedingungen, unter denen das indigene Volk

der Kalinago (Kariben) leidet.

9593/15 hm/cat 357
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Anlässlich der Vorbereitungen auf den im Mai stattfindenden zweiten Zyklus der allgemeinen

regelmäßigen Überprüfung hat die Regierung erklärt, dass die Abschaffung der Todesstrafe nicht zu

ihren unmittelbaren Prioritäten gehöre. Bedenken bestehen nach wie vor wegen Gesetzen, durch die

LGBTI diskriminiert werden, wegen des Fehlens wirksamer Maßnahmen zur Einhaltung des Rechts

auf Bildung für alle, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, wegen Gesetzen, die

Verleumdung und üble Nachrede unter Strafe stellen, sowie der Tatsache, dass Todesstrafe und

körperliche Züchtigung laut Gesetz immer noch erlaubt sind.

Dennoch wurden bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung in Dominica einige positive

Entwicklungen gewürdigt, im Einzelnen: Bemühungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und

Gewalt gegen Frauen und Kinder, die Annahme eines nationalen Strategie- und Aktionsplans für

Geschlechtergleichstellung und Gleichbehandlung sowie Anstrengungen zur Stärkung der Stellung

von Frauen, die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des

Menschenhandels, Schritte zur Befriedigung der Bedürfnisse von Menschen mit HIV/AIDS, die

Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Fortschritte

im Gesundheitssektor und bei der Verringerung der Sterblichkeitsrate von Kindern unter 5 Jahren,

kostenlose Grund- und Sekundarschulbildung sowie die Verlängerung der ständigen Einladung zu

allen Sonderverfahren der Vereinten Nationen. Die EU-Delegation in Dominica unterstützt und

finanziert Bemühungen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt (Aufforderung zur Einreichung von

Vorschlägen im Jahr 2015 im Rahmen des EIDHR). Ein Gremium nichtstaatlicher Akteure wird im

Rahmen der Fazilität für technische Zusammenarbeit des 10. EEF finanziert, und die EU leistet

finanziellen Beitrag zur Unterstützung bei der Umsetzung der Armutsbekämpfungsstrategie der

Regierung.

Dominikanische Republik
Im Rahmen ihrer Beziehungen zur Dominikanischen Republik hat die EU in den Bereichen

Menschenrechte und Demokratie unter anderem folgende Prioritäten verfolgt: Bekämpfung

geschlechtsspezifischer Gewalt, Eintreten für die Achtung der Kinderrechte einschließlich

Bekämpfung von Kinderarbeit und -prostitution, Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der

sexuellen Orientierung, Verteidigung und Förderung der Rechte haitianischer Wanderarbeitnehmer

und deren in der Dominikanischen Republik geborenen Nachkommen sowie Einhaltung der Rechte

von Menschen mit Behinderungen.

9593/15 hm/cat 358
DG C 2B LIMITE DE
Die Dominikanische Republik ist eine funktionierende Demokratie mit einem starken Präsidenten

und Parlamentswahlen, die in jüngster Zeit für frei und fair erklärt wurden. Politikern wird

allerdings kein Vertrauen entgegengebracht, es gibt häufige Korruptionsvorwürfe und es herrscht

verbreitet Straflosigkeit. Der fehlende Zugang zur Justiz ist ebenfalls ein erhebliches Menschen-

rechtsproblem. Obwohl ein wachsendes Engagement für Institutionalisierung und sozialen

Zusammenhalt zu verzeichnen ist, gelten in manchen Bereichen und in führenden religiösen

Institutionen nach wie vor zutiefst konservative soziale Einstellungen; ebenso treten weiterhin

Korruption, Vetternwirtschaft und Gewalt seitens der Behörden auf. Die Menschenrechte werden

formal geachtet und alle einschlägigen Übereinkommen wurden – mit Ausnahme jener über die

Vermeidung von Staatenlosigkeit – ratifiziert.

Das umstrittene Urteil des Verfassungsgerichts vom September 2013, durch das Tausende

Menschen, die zwar in der Dominikanischen Republik geboren wurden, doch ausländischer

(zumeist haitianischer) Abstammung sind, de facto staatenlos wurden, gab auch 2014 Anlass zur

Sorge. Die EU hat die dominikanischen Behörden nachdrücklich aufgefordert, dieses

schwerwiegende Problem anzugehen, und die EU-Delegation steht zur Beobachtung der Lage

ständig in engem Kontakt mit der dominikanischen Regierung sowie mit Menschenrechts-

verteidigern und -vereinigungen.

Die EU unterstützt die Reform der öffentlichen Verwaltung, die Verbesserung der bilateralen

Beziehungen zwischen der Dominikanischen Republik und Haiti sowie die Arbeit in den Bereichen

Staatsführung und Menschenrechte. Die EU fördert im Rahmen des EIDHR Projekte in

verschiedenen Bereichen und hat mit einem aus dem Stabilitäts- und Friedensinstrument

finanzierten Programm einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung der Migration von Haitianern

und der damit verbundenen Probleme geleistet. Die EU steht häufig – im Wesentlichen durch ihre

Delegation vor Ort – in Kontakt mit den Organisationen der Zivilgesellschaft. Zu sensiblen

Menschenrechtsfragen finden jährlich Treffen zwischen Menschenrechtsverteidigern und den

Botschaften der EU statt.

9593/15 hm/cat 359
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Ecuador
Im Rahmen ihrer Beziehungen zu Ecuador hat die EU in den Bereichen Menschenrechte und

Demokratie unter anderem folgende Prioritäten verfolgt: Einsatz für die Legitimität der Arbeit von

Menschenrechtsverteidigern, Ermutigung der Zivilgesellschaft zur Teilnahme am politischen

Leben, Förderung der Meinungsfreiheit und Gewährleistung eines besseren Schutzes gefährdeter

Gruppen einschließlich indigener Völker und Minderheiten, Migranten, Frauen und Kindern.

Der Menschenrechtsdialog mit Ecuador wurde 2014 fortgesetzt; so fanden ein lokaler Ad-hoc-

Menschenrechtsdialog (Mai), ein spezifisches Treffen mit Menschenrechtsverteidigern sowie

Diskussionen über die Menschenrechte während des Dialogs EU-Ecuador auf hoher Ebene

(November) statt. Die ecuadorianischen Behörden unterstrichen die durch die Verfassung von 2008

garantierten neuen Rechte und Freiheiten sowie die Errungenschaften in den Bereichen sozialer

Fortschritt und Nichtdiskriminierung, während die EU Bedenken in Bezug auf die stärkere

Einschränkung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, die Kriminalisierung des sozialen Protests,

die Unabhängigkeit des Justizsystems und den schwindenden Spielraum der Zivilgesellschaft zum

Ausdruck brachte. Unter Hinweis auf die kritische Haltung Ecuadors gegenüber dem

Interamerikanischen Menschenrechtssystem hat die EU nachdrücklich hervorgehoben, dass die

Menschenrechte universelle Gültigkeit haben und die Rolle von supranationalen Schutzsystemen

gefördert werden muss.

Im Februar wurden ohne gewalttätige Zwischenfälle oder Menschenrechtsverletzungen

Kommunalwahlen abgehalten, die gut vorbereitet waren und gewisse organisatorische Fortschritte

erkennen ließen. Die EU war nicht zur Wahlbeobachtung eingeladen.

Die EU hat 2014 ihren Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft im Zuge der Erstellung

eines Fahrplans für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft ausgebaut. Im Oktober wurde auf

Ersuchen von Organisationen der Zivilgesellschaft ein Informationstreffen über die Auswirkungen

des Handelsabkommens zwischen der EU und Ecuador veranstaltet.

9593/15 hm/cat 360
DG C 2B LIMITE DE
Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit erhält Ecuador aus verschiedenen thematischen
Haushaltslinien Unterstützung zur Finanzierung von Projekten, in deren Mittelpunkt die
Menschenrechte stehen (EIDHR, Migration und Asyl, "In die Menschen investieren",
nichtstaatliche Akteure). Derzeit unterstützt die EU Projekte zum Schutz von Menschenrechts-
verteidiger-Organisationen und zum Ausbau ihrer Kapazitäten sowie zum Schutz der Rechte von
Migranten. Infolge einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des EIDHR
Anfang 2014 werden außerdem neue Projekte mit den folgenden Zielen finanziert werden:
Förderung des öffentlichen Dialogs auf Gemeinschaftsebene, Förderung der Bürgerbeteiligung,
Stärkung der Gesetzgebungsverfahren in der Nationalversammlung und Eintreten für die
Verteidigung der ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von
schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen.

El Salvador

Im Rahmen ihrer Beziehungen zu El Salvador verfolgt die EU in Bezug auf Menschenrechte und
Demokratie die Ziele, den sozialen Zusammenhalt und den allgemeinen Zugang zu wirtschaftlichen
und sozialen Rechten zu verbessern, soziale Gewalt zu verhindern und die Gleichstellung der
Geschlechter zu fördern. Im Jahr 2014 wurde sowohl durch die bilaterale Zusammenarbeit mit der
Regierung als auch durch die Finanzierung von Projekten, die von zivilgesellschaftlichen
Organisationen oder lokalen Gebietskörperschaften konzipiert und durchgeführt wurden, weiter an
diesen Zielen gearbeitet.

Die EU entsandte eine Wahlexpertenmission zu den im Februar und März stattfindenden
Präsidentschaftswahlen nach El Salvador. Sie beglückwünschte die Behörden zu dem hohen
Standard des Wahlprozesses und bestärkte das Oberste Wahlgericht darin, die Empfehlungen der
Wahlexpertenmission zu berücksichtigen, z. B. jene, die Verwaltungs- und die Gerichtsbarkeits-
funktionen des Obersten Wahlgerichts voneinander zu trennen.

Im regelmäßigen politischen Dialog mit den salvadorianischen Behörden, brachte die EU
Menschenrechtsfragen zur Sprache, darunter die Krise der Migrantenkinder, die öffentliche
Unsicherheit sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. Erneut wurde auf die
Notwendigkeit hingewiesen, die internationalen Menschenrechtsinstrumente zu ratifizieren,
darunter das Römische Statut und das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte. Letzteres wurde nun gebilligt, und auch bei dem Römischen
Statut gibt es einige Fortschritte; so wurde ein Gesetzesentwurf zur Ratifizierung in der
gesetzgebenden Versammlung erörtert.

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DG C 2B LIMITE DE
Zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe und zum Internationalen Tag der Menschenrechte

hat die EU zusammen mit EU-Mitgliedstaaten Erklärungen abgegeben und Veranstaltungen

organisiert. Sie nahm auch Stellung zu den Themen Gewalt gegen Frauen, Rechte der LGBTI,

Minderheiten, Menschenhandel, Migrantenkinder, gefährdete Jugendliche und die Notwendigkeit

der Abschaffung der Todesstrafe – auch im Kriegsfall –, die immer noch verfassungsmäßig ist. Die

EU setzte 2014 den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen fort; so führte sie

beispielsweise Anhörungen durch, bevor Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

veröffentlicht wurden. Sie traf auch mit Menschenrechtsverteidigern sowie Vertretern

internationaler Nichtregierungsorganisationen in El Salvador und des Büros zur Verteidigung der

Menschenrechte zusammen. Gemeinsam mit anderen zentralamerikanischen Staaten begrüßte

El Salvador die im Juli 2014 angenommene EU-Strategie für die Sicherheit der Bürger.

Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit erhält El Salvador Mittel aus dem EIDHR; die

geförderten Projekte sind auf die Stärkung von Menschenrechtsorganisationen und auf

Soforthilfeleistungen für Opfer und Zeugen ausgerichtet. Darüber hinaus hat die EU ihre finanzielle

Unterstützung für El Salvador durch das Stabilitäts- und Friedensinstrument fortgesetzt, in dessen

Rahmen sie eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung von

Frauenrechtsverteidigern und für die Rehabilitation inhaftierter Frauen veröffentlichte.

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DG C 2B LIMITE DE
Grenada
Die EU führte mit Grenada weiter Gespräche über Menschenrechte und Demokratie in

unterschiedlichen Formaten; dabei ging es um Themen wie Todesstrafe, Haftbedingungen,

sexuellen Missbrauch, häusliche Gewalt und Diskriminierung von LGBTI. Im politischen Dialog

mit Grenada bekräftigte die EU wiederholt ihre Appelle zur Abschaffung der Todesstrafe und zum

Erlass von Rechtsvorschriften zum Schutz von Personen vor Diskriminierung aufgrund ihrer

sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder aufgrund einvernehmlicher

gleichgeschlechtlicher Beziehungen.

Die EU und andere internationale Organisationen haben die 2014 gebildete Kommission zur

Überarbeitung der Verfassung nachdrücklich zu folgenden Schritten aufgefordert: Sie solle eine

Empfehlung aussprechen zur Aufhebung sämtlicher Rechtsvorschriften, einschließlich im

Strafgesetzbuch, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen verbieten oder unter

Strafe stellen; sowohl die sexuelle Orientierung als auch die Geschlechtsidentität sollten in der

nationalen Gesetzgebung zu rechtswidrigen Gründen für Diskriminierung erklärt werden; es sollten

politische Maßnahmen und Initiativen zur Bekämpfung von Diskriminierung eingeleitet und

umgesetzt werden. Die Abschaffung der Todesstrafe ist in der Verfassungsreform nicht vorgesehen,

aber Grenada weist darauf hin, dass de facto ein Moratorium gilt. Die letzte Hinrichtung wurde

1978 vollstreckt, und die letzte bekannte Verhängung der Todesstrafe erfolgte im Jahr 2002. Im

August ratifizierte Grenada das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit

Behinderungen.

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DG C 2B LIMITE DE
Guatemala
Im Rahmen ihrer Beziehungen zu Guatemala verfolgt die EU in Bezug auf Menschenrechte und

Demokratie folgende Ziele: Stärkung des Justizsystems, Ratifizierung und vollständige Umsetzung

internationaler Übereinkommen, Verringerung sozialer Konflikte, Unterstützung der Umsetzung

des bestehenden Rechtsrahmens im Hinblick auf Frauenmorde und Gewalt gegen Frauen sowie

bessere Schutzmechanismen für Menschenrechtsverteidiger. 2014 wurde die Arbeit in diesen

Bereichen mit der Einführung eines speziellen Überprüfungssystems, durch Treffen mit

Organisationen der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor, Menschenrechtsverteidigern und der

Regierung sowie im politischen Dialog fortgesetzt. Das jährliche Treffen mit Menschenrechts-

verteidigern fand im November statt. Die EU-Delegation ergriff zudem verschiedene Maßnahmen

zur Stärkung der sogenannten "Filtergruppe", einem von der EU mit den EU-Mitgliedstaaten,

Norwegen und der Schweiz koordinierten internen Mechanismus, um markante Fälle von

Bedrohungen und Übergriffen gegen Menschenrechtsverteidiger zu verfolgen und im Bedarfsfall

gemeinsam zu handeln.

Im Hinblick auf die großen Herausforderungen im Bereich der Vereinigungsfreiheit fand im

September 2014 eine IAO-Mission statt, bei der vier dringende Erfordernisse hervorgehoben

wurden: Ermittlungen zu Straftaten gegen Gewerkschaftsmitglieder, Maßnahmen zum Schutz von

Gewerkschaftsvertretern, Gesetzesreformen sowie Einleitung einer Kampagne zur Vereinigungs-

freiheit. Angesichts der Bemühungen der Regierung wurde die Entscheidung über die Einsetzung

einer Untersuchungskommission betreffend die Nichteinhaltung des IAO-Übereinkommens

(Nr. 87) von 1948 über die Vereinigungsfreiheit durch Guatemala auf die Tagung des IAO-

Verwaltungsrats im März 2015 verschoben.

Die EU setzte 2014 die Zusammenarbeit mit der IAO zur Förderung der Vereinigungsfreiheit und

des sozialen Dialogs mit Guatemala fort.

Darüber hinaus hat die EU in ihrem regelmäßigen politischen Dialog mit den Behörden immer

wieder zu Folgendem aufgerufen: Rechtsstaatlichkeit entsprechend internationalen Standards,

Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Stärkung der Dialogmechanismen, Anwendung des

Römischen Statuts, gezielte Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen

Überprüfung, Abschaffung der Todesstrafe und Unterstützung bestimmter Resolutionen des

Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen.

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DG C 2B LIMITE DE
Die EU verwies ferner auf die Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz und verfolgte weiter die
Gerichtsverfahren gegen Personen, gegen die Anklage wegen Menschenrechtsverletzungen
während des internen bewaffneten Konflikts erhoben worden war. Zudem hat die EU mehrere
prominente Fälle von Übergriffen auf Menschenrechtsverteidiger und Fälle von sozialen Konflikten
weiterverfolgt und eine von der Acción Ciudadana durchgeführte nationale Kampagne zur
Förderung der Transparenz in der öffentlichen Verwaltung finanziert. Im März veröffentlichte sie
zusammen mit nationalen und internationalen Akteuren eine gemeinsame Erklärung zur
Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz, die im Zusammenhang
mit der Ernennung von Richtern und der Neubesetzung des Amtes des Generalstaatsanwalts stand.
Gemeinsam mit anderen zentralamerikanischen Staaten begrüßte Guatemala die im Juli 2014
angenommene EU-Strategie für die Sicherheit der Bürger.

Im Laufe des Jahres intensivierte die EU ihren Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft
durch eine Reihe von Konsultationen und Sensibilisierungsveranstaltungen zum Thema
Menschenrechte. Sie bezog die Zivilgesellschaft in die Umsetzung des Assoziierungsabkommens
EU-Zentralamerika, in regionale Integrationsprozesse und in Überwachungsverfahren des
Allgemeinen Präferenzsystems (APS+) ein und führte den Dialog mit allen größeren
Gewerkschaftsverbänden. Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit erhält Guatemala Mittel aus
dem EIDHR für die Durchführung von Projekten, mit denen u.a. Gewalt gegen Frauen bekämpft,
der Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowie von Kindern und Jugendlichen verstärkt und die
Übersetzung und Verteilung der EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechts-
verteidigern ausgeweitet werden sollen. Die politische und finanzielle Förderung wurde auch auf
die Internationale Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) und weitere
Organisationen zur Förderung der Menschenrechte und der sozialen Inklusion ausgedehnt.

Guyana

Guyana ist immer noch eine fragile, sich langsam stabilisierende Demokratie mit einer
multiethnischen und multireligiösen Bevölkerung. Einige Fortschritte wurden beim Aufbau
inländischer Kapazitäten in der Infrastruktur für Governance und in verschiedenen
Wirtschaftszweigen erzielt. Die EU identifizierte häusliche Gewalt (einschließlich sexueller
Gewalt), Kindesmissbrauch und LGBTI-Rechte als die wichtigsten Problempunkte im Bereich der
Menschenrechte, die im Rahmen ihrer Beziehungen zu Guyana angegangen werden müssen.
Menschenhandel und Prostitution von Frauen und Mädchen in entlegenen Bergbaugebieten stellen
nach wie vor schwerwiegende Probleme dar.

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DG C 2B LIMITE DE
Wenngleich es ein de-facto-Moratorium für die Todesstrafe gibt, ist diese immer noch in der

Verfassung verankert. Im politischen Dialog zwischen Guyana und der EU, der im Februar gemäß

Artikel 8 des Cotonou-Abkommen stattfand, wurde die Abschaffung der Todesstrafe angesprochen.

Die Regierung Guyanas hat hierzu eine öffentliche Konsultation eingeleitet.

Die EU unterstützt weiterhin zivilgesellschaftliche Organisationen durch das thematische

Programm "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden" und die EIDHR-Programme. 2014 liefen

mehrere Programme, zu deren Zielen u.a. die Hilfeleistung für Opfer häuslicher und sexueller

Gewalt, die Wahrung von LGBTI-Rechten, die Stärkung der Selbstbestimmung von Indio-

Gemeinschaften, die Unterstützung von Presse und Rundfunkmedien, um Menschenrechte und

demokratische Entwicklung zu fördern sowie öffentlichen Dialog und bürgerschaftliches

Engagement zu begünstigen.

Haiti
Menschenrechte und Demokratie stellen die wichtigsten Prioritäten der EU im Rahmen ihrer

Beziehungen zu Haiti dar. Dazu zählen im Einzelnen: Stabilisierung der Demokratie und der

demokratischen Institutionen; Förderung der Rechtsstaatlichkeit; Frauenrechte, einschließlich der

Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt; Kinderrechte, einschließlich des Problems von in

häuslicher Sklaverei lebenden Kindern (Restavec); Verbesserung des unzulänglichen Justizwesens

und der entsetzlichen Haftbedingungen; Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisationen, die

sich für Menschenrechte und Menschenrechtsverteidiger einsetzen.

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DG C 2B LIMITE DE
In ihrem politischen Dialog mit der haitianischen Regierung und anderen einschlägigen

institutionellen Akteuren forderte die EU auch weiterhin, die längst überfälligen Kommunal- und

Parlamentswahlen unverzüglich abzuhalten. Der Wahlprozess wurde verschoben, weil aufgrund

von Forderungen, die Zusammensetzung des Vorläufigen Wahlrats zu ändern und politische

Gefangene freizulassen, sowie aufgrund weiterer Beschwerden das geänderte Wahlgesetz im Senat

blockiert war. Die EU hat mit 5 Mio EUR zu dem von dem Entwicklungsprogramm der Vereinten

Nationen (UNDP) verwalteten Geberfonds für die Organisation der Wahlen beigetragen. Zum

Aufbau institutioneller Kapazitäten finanzierte die EU im Rahmen des Stabilitäts- und

Friedensinstruments drei Projekte, die vom "Club de Madrid", vom Internationalen Institut für

Demokratie und Wahlhilfe (IDEA) bzw. vom UNDP mit dem Ziel durchgeführt wurden, Beratung

auf hoher Ebene bereitzustellen, den interinstitutionellen Dialog zu erleichtern und die

Funktionsfähigkeit politischer Parteien und der Justiz zu stärken.

Haiti hat 2014 eine Reihe von Menschenrechtsinstrumenten ratifiziert, darunter die Fakultativ-

protokolle zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern,

die Kinderprostitution und die Kinderpornografie, sowie betreffend die Beteiligung von Kindern an

bewaffneten Konflikten. Haiti ist auch dem Protokoll über wirtschaftliche, soziale und kulturelle

Rechte beigetreten. Im Oktober legte Haiti auf der 112. Tagung des VN-Menschenrechts-

ausschusses seinen Bericht über die Umsetzung des Internationalen Protokolls über bürgerliche und

politische Rechte vor.

Hingegen wurden mehrere bedeutende Probleme nicht in Angriff genommen, die jedoch dringende

Abhilfemaßnahmen erfordern. Dazu zählen: nicht strafrechtlich belangte, unverhältnismäßige

Gewaltanwendung und Misshandlung durch Strafverfolgungsbehörden; extrem schlechte

Haftbedingungen und lange andauernde Untersuchungshaft (75 % aller Gefängnisinsassen warten

noch auf ihre Verhandlung); ein unzulängliches Justizwesen; Menschenhandel; weit verbreitete

Verstöße gegen Frauen- und Kinderrechte einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und in

häuslicher Sklaverei lebender Kinder; gravierende sozioökonomische Ungleichheiten. Fehlende

institutionelle Kapazitäten und Ressourcen sind nach wie vor ein zusätzliches großes Hindernis bei

der Umsetzung bestehender und neuer Rechtsvorschriften im Bereich der Menschenrechte.

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Die EU setzte ihren Dialog mit der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Erstellung eines

"Fahrplans" fort, mit dessen Hilfe sowohl eine breitere Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen

Organisationen in EU-Tätigkeiten als auch eine Verbesserung ihrer Fähigkeiten, ihre Interessen

gegenüber den haitianischen Behörden zu vertreten, erreicht werden soll. Im Jahr 2014 wurden

sechs neue Projekte ausgewählt, die im Rahmen des EIDHR finanziert werden, und spezielle

EIDHR-Mittel (kleinere Zuschüsse) gingen an drei Nichtregierungsorganisationen zur Verstärkung

ihrer Sicherheit, da sie bedroht worden waren.

Honduras
Im Rahmen ihrer Beziehungen zu Honduras strebt die EU in den Bereichen Menschenrechte und

Demokratie unter anderem die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und des nationalen Systems zur

Förderung der Menschrechte sowie den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und

benachteiligten Gruppen an. Sie setzte 2014 ihr Engagement in Gesprächen mit Honduras über

Menschenrechte und Demokratie in unterschiedlichen Formaten fort, auch im Rahmen des

politischen Dialogs für Entwicklung und Zusammenarbeit. Die Situation in Honduras gibt wegen

Übergriffen, Schikanierung und Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger und benachteiligte

Gruppen weiter Anlass zur Sorge.

In den regelmäßigen politischen Dialogen zwischen der EU und Honduras werden die Haupt-

anliegen wie die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, Armut, soziale

Ungleichheit, die Rate an Tötungsdelikten, Korruption in der öffentlichen Verwaltung und häufige

Straflosigkeit regelmäßig thematisiert. Bei dem Besuch von Präsident Juan Orlando Hernández in

Brüssel im Oktober hob die EU die Bedeutung von Menschenrechten, Sicherheit und Justiz-

reformen hervor. Die Regierung bekundete ihren Willen, sich diesen großen Herausforderungen zu

stellen und mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten; sie begrüßte diesbezüglich

die im Juli 2014 angenommene EU-Strategie für die Sicherheit der Bürger.

Nach den Parlamentswahlen Ende 2013 legte die EU-Wahlbeobachtungsmission im Februar 2014

ihren Abschlussbericht vor, der eine Reihe von Empfehlungen, u.a. zu einer Wahlreform, enthält.

Die EU-Delegation beobachtete die Lage das ganz Jahr über und gab im November eine Presse-

mitteilung im Zusammenhang mit der innenpolitischen Debatte über eine Wahlreform heraus, in der

sie auf die Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission verwies und hervorhob, wie wichtig eine

Auseinandersetzung über inklusive, partizipative und transparente demokratische Prozesse sei.

9593/15 hm/cat 368
DG C 2B LIMITE DE
Weitere wesentliche Entwicklungen betrafen zum einen die offizielle Anfrage der Regierung nach

einem Länderbüro des Hohen Kommissars für Menschenrechte, zum anderen die im Juni

aufgetretene Krise der Jugendmigration, die mit Hilfe von Initiativen zur Geberkoordinierung

angegangen wurde (Internationale Migrationskonferenz in Honduras vom Juli).

Der Dialog der EU mit der Zivilgesellschaft über Menschenrechte und Demokratie wurde 2014

ausgebaut, so wurde "Grupo ENLACE" (eine Dialogplattform) eingerichtet und ein Fahrplan für die

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft aufgestellt, um u.a. die Auswahl Honduras' für die

allgemeine regelmäßige Überprüfung 2015 zu erörtern. Im Rahmen der finanziellen Zusammen-

arbeit erhält Honduras Mittel aus dem EIDHR, hierbei wurde die Veröffentlichung einer

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern

und zur Stärkung der sozialen Kontrolle im Bereich der Menschenrechte vorbereitet. Honduras

erhält ferner Unterstützung aus einschlägigen bilateralen Programmen wie EuroJusticia, einem

Projekt zur Förderung der Menschenrechte, und der zivilgesellschaftlichen Aktion für die

Förderung der Rechte von Migranten.

Jamaika
In Bezug auf die Menschenrechte in Jamaika verfolgte die EU 2014 folgende Prioritäten:

Hinwirken auf die Abschaffung der Todesstrafe; Vorgehen gegen mutmaßliches Fehlverhalten

seitens der Sicherheitskräfte; Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen

Orientierung und bessere Behandlung von LGBTI-Personen; Verbesserung von Haftbedingungen,

insbesondere für Kinder; Resozialisierung von Häftlingen; Förderung der Frauen- und

Kinderrechte, auch durch einen leichteren Zugang zur Justiz. In Jamaika steht auf Mord noch stets

die Todesstrafe, obwohl das Land seit 1988 ein de-facto-Moratorium für ihre Vollstreckung einhält.

Im November stimmte Jamaica gegen die jüngste VN-Resolution über ein Moratorium für die

Anwendung der Todesstrafe. Polizeiliches Fehlverhalten gab den Menschenrechtsaktivisten in

Jamaika nach wie vor Anlass zu ernsthafter Sorge. Trotz einiger Fortschritte – so ging beispiels-

weise die Anzahl tödlicher Polizeischüsse 2014 um die Hälfte zurück – kommt es nach wie vor

erschreckend häufig zu solchen Vorfällen.

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DG C 2B LIMITE DE
Die EU führt regelmäßig Gespräche mit der jamaikanischen Regierung über Menschenrechtsfragen;
Menschenrechte waren ein Hauptthema beim zweiten politischen Dialog zwischen der EU und
Jamaika gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkommens, der im November stattfand. Im Laufe des
Jahres forderte die EU Jamaika auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und
verbleibende wichtige Menschenrechtskonventionen zu ratifizieren sowie die noch ausstehenden
Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung aus dem Bericht von 2010 umzusetzen.

Die EU förderte im Laufe des Jahres 2014 die Menschenrechte mittels einer Reihe von Aktivitäten
und Partnerschaften; so unterstützte sie etwa die unabhängige Untersuchungskommission
(INDECOM), die mutmaßliche Überschreitungen und mutmaßlichen Missbrauch durch
Staatsbedienstete untersucht. Sie unterstützte ferner wichtige Nichtregierungsorganisationen, die
sich für inhaftierte Kinder, die Resozialisierung von Häftlingen, Kindererziehung, Fortbildungen im
Bereich Lebens- und Sozialkompetenz, Modernisierung, LGBTI-Rechte, Schulungsmaßnahmen auf
dem Gebiet der Menschenrechte und Interessenvertretung einsetzen. Die EU startete das Programm
für Recht, Sicherheit, Rechenschaftspflicht und Transparenz, durch das die Governance und die
Aufsicht im Sicherheits- und Justizsektor gestärkt werden sollen. Gemeinsam mit der Regierung
wurde 2014 der 11. Europäische Entwicklungsfonds für Jamaika eingeleitet, durch den erhebliche
Finanzmittel für einen besseren Zugang zur Justiz, besonders für Frauen und Kinder, bereitgestellt
werden.

Die EU trat als Partner von Aufklärungsgruppen auf, die sich für die Sensibilisierung für sexuelle
Risiken einsetzen sowie "Safer Sex" und Verhaltensänderungen propagieren. Außerdem arbeitete
die EU als Partner von UNICEF bei der Entwicklung eines Instrumentariums für die
Menschenrechte der Kinder mit, das zum 25. Jahrestag des Kinderrechtsübereinkommens
veröffentlicht wurde. Die EU unterstützte auch weiterhin die Gleichstellung der Geschlechter und
die Stärkung der Rolle der Frau durch eine Vielzahl von Maßnahmen im Land.

Mexiko

Bei ihren Beziehungen zu Mexiko legt die EU den Schwerpunkt auf die Hauptprobleme, die zu
schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen führen: das Strafrechtssystem, einschließlich
Straflosigkeit, Folter, willkürlicher Inhaftierung, Militärgerichtsbarkeit, angemessenen
Verfahrensrechten und Unabhängigkeit der Justiz; geschlechtsspezifische Gewalt, Drohungen
gegenüber Menschenrechtsverteidigern und Journalisten; die Rechte schutzbedürftiger Gruppen
(insbesondere indigener Völker und Migranten).

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Nach wie vor steht Mexiko bei der öffentlichen Sicherheit, der Achtung der Menschenrechte und
beim Kampf gegen organisiertes Verbrechen und Korruption vor erheblichen Problemen. Das
Verschwinden und die mutmaßliche Ermordung von 43 Studenten in Iguala, Guerrero, vom
September gipfelten in Massendemonstrationen im ganzen Land; sie führten Mexikos tiefgreifende
Probleme der Straflosigkeit und der Korruption vor Augen und überschatteten das Bemühen der
amtierenden Bundesregierung, wirtschaftliche Reformen anzustoßen. Die Regierung regierte mit
einem Bündel von Maßnahmen, mit denen die Polizeikräfte reformiert und die wirtschaftliche
Entwicklung auch in Mexikos am stärksten benachteiligten Bundesstaaten vorangebracht werden
sollen.

Der vierte Menschenrechtsdialog EU-Mexiko auf hoher Ebene fand im März in Brüssel statt. Im
Rahmen des Dialogs unter dem Vorsitz des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und des
mexikanischen stellvertretenden Außenministers wurde ein gut besuchtes Seminar für die
Zivilgesellschaft veranstaltet; die daraus resultierenden Empfehlungen wurden von
Nichtregierungsorganisationen während des Dialogs vorgebracht. Beide Parteien verpflichteten
sich, bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, von Gewalt gegen Frauen und von
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zusammenzuarbeiten. Im Laufe des Jahres gab die EU-
Delegation in Mexiko gemeinsam mit EU-Mitgliedstaaten drei Erklärungen zu lokalen
Geschehnissen ab: Im Februar wurde die Ermordung des Journalisten Gregorio Jiménez im
Bundesstaat Veracruz verurteilt, die Erklärung vom Juni betraf die Ermordung des Journalisten
Jorge Torres Palacios im Bundesstaat Guerrero und die Erklärung vom Oktober das Verschwinden
von 43 Studenten und die außergerichtliche Tötung von 22 Menschen in Tlatlaya. Nach einer
"Dringlichkeitsdebatte" im Oktober nahm das Europäische Parlament eine Entschließung an, in der
es seine Besorgnis über das Verschwinden der 43 Studenten zum Ausdruck brachte und von der EU
mehr Unterstützung für die Stärkung der staatlichen Institutionen, der Menschenrechte und des
Kampfs gegen die organisierte Kriminalität forderte.

Die EU setzte den Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft fort; so fand im März das zweite
Seminar der EU für Organisationen der Zivilgesellschaft statt. Die EU-Delegation baute ihre
Beziehungen zu Nichtregierungsorganisationen dank der ständigen Arbeitsgruppe für mit
Menschenrechten befasste Organisationen der Zivilgesellschaft aus, die 2014 dreimal
zusammenkam (im Februar, Mai und November). Im Einklang mit lokalen Leitlinien für
Menschenrechtsverteidiger hielten die EU-Delegation und die Vertretungen der Mitgliedstaaten
weiterhin regelmäßigen Kontakt mit Menschenrechtsverteidigern. Besuche vor Ort fanden in den
Bundesstaaten Chiapas und Chihuahua statt; außerdem gab es Treffen mit hochrangigen Vertretern
der Bundesbehörden aus dem Außen-, Innen- und Migrationsministerium.

9593/15 hm/cat 371
DG C 2B LIMITE DE
Die EU verfolgte aufmerksam die weitere Entwicklung im Fall Jyri Jaakkola, einem finnischen

Staatsbürger und Unterstützer lokaler Menschenrechtsverteidiger, der 2010 in Oaxaca ermordet

worden war. In enger Zusammenarbeit mit der finnischen Botschaft half die EU-Delegation dabei,

im Juni Treffen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments bzw. im November mit den Eltern

und Anwälten des Opfers zu organisieren, um die Ermittlungen zu Jaakkolas Tod voranzutreiben

und den Druck auf die zuständigen Behörden für die Aufklärung dieses Falls aufrechtzuerhalten.

Auf multilateraler Ebene führten die EU und Mexiko ihre konstruktive Zusammenarbeit durch

Konsultationen in New York, Genf und Mexiko-Stadt fort. Auf der Märztagung des

Menschenrechtsrates reagierte Mexiko auf die Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen

Überprüfung vom Oktober 2013. Mexiko stimmte 166 der 176 Empfehlungen zu und nahm sie in

das nationale Menschenrechtsprogramm auf. Die Weigerung, Bestimmungen zur

Untersuchungshaft – bekannt unter dem Begriff "arraigo" – aus der Gesetzgebung mehrerer

Bundesstaaten zu streichen, gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis, auch wenn die Häufigkeit solcher

Inhaftierungen abgenommen hat.

Die politischen Prioritäten wurden bei der Zusammenarbeit der EU im Rahmen des bilateralen

Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (DCI), des EIDHR und des Instruments für

nichtstaatliche Akteure (NSA-Instrument) verfolgt. Das mit Mitteln aus dem DCI finanzierte Labor

"Soziale Kohäsion" II, das 2014 eingeleitet wurde, umfasst eine substantielle Komponente zu

Menschenrechten und zum Zugang zur Justiz, die speziell auf geschlechtsspezifische Gewalt, die

unrechtmäßige Anwendung von Gewalt, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und

Journalisten, den Schutz der Rechte indigener Völker sowie auf die Unterstützung der Reform des

Strafjustizwesens abzielt.

Die EIDHR-Projektförderung unterstützt u.a. die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern durch

Schutz, Dokumentation und Beratung, wenn sie angegriffen oder bedroht werden. Zur

Unterstützung der NRO erging im Juni ein lokaler Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im

Rahmen des NSA-Instruments, um die Kapazitäten und die Rolle der Zivilgesellschaft als Akteur

für Beratung, Dialog, Überprüfung und Bewertung von Regierungspolitik und -handeln im Hinblick

auf nationale Strategien zu stärken, und um die Beteiligung von nichtstaatlichen Akteuren bei der

Umsetzung und Überprüfung von Regierungspolitik und -handeln in den Bereichen öffentliche

Sicherheit und Strafverfolgung zu ermöglichen.

9593/15 hm/cat 372
DG C 2B LIMITE DE
Nicaragua

Im Rahmen ihrer Beziehungen zu Nicaragua verfolgt die EU in Bezug auf Menschenrechte und
Demokratie folgende Ziele: Verbesserung der nationalen Rahmenbedingungen für die Bekämpfung
geschlechtsspezifischer Gewalt; Förderung einer freien Zivilgesellschaft, die sich aktiv für die
Achtung und den Schutz der Menschenrechte einsetzt und imstande ist, politische Diskussionen
über die nationale Entwicklungsagenda zu führen; Unterstützung von Bemühungen um mehr
Rechtsstaatlichkeit (Transparenz, Wirksamkeit, Rechenschaftspflicht); Förderung der Rechte der
am meisten benachteiligten Gruppen in Bezug auf Soziales, Bildung und Gesundheit durch
Entwicklungszusammenarbeit; Förderung von Initiativen zum Kapazitätsaufbau und Schärfung des
sozialen Bewusstseins junger Menschen.

Die Arbeit in diesen Bereichen wurde 2014 fortgesetzt. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf die
allgemeine regelmäßige Überprüfung Nicaraguas und auf die Stärkung des Dialogs mit der
Zivilgesellschaft gelegt. Die EU wies erneut auf die Bedeutung zentraler Themen wie Transparenz,
Stärkung des verantwortlichen Regierungshandelns, Förderung der Gewaltenteilung und Fragen im
Zusammenhang mit Wahlen hin. Daneben analysierte sie die vor kurzem verabschiedete Reform
der Militärgerichtsbarkeit und das neue Gesetz über die nationale Polizei, ebenso wie die möglichen
Auswirkungen strategischer Infrastrukturprojekte auf soziale und ökologische Rechte. Ferner
verfolgte die EU aufmerksam Zwischenfälle, die die Sicherheit der Bürger im nördlichen Teil des
Landes beeinträchtigten, und hob dabei die Erfordernis transparenter Ermittlungen und
unparteiischer Gerichtsverfahren hervor. Besondere Aufmerksamkeit wurde schließlich der Lage
der Rechte indigener Völker und der Achtung der Rechte von Gefängnisinsassen, deren
Gerichtsverfahren läuft oder die bereits verurteilt wurden, sowie den Bedingungen im nationalen
Strafvollzug geschenkt.

Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit setzte die EU die Förderung der Menschenrechte
durch die EIDHR-Programme und das thematische Programm "Nichtstaatliche Akteure und lokale
Behörden" (NSA-LA) fort. Im Jahr 2014 wurden zwei neue Projekte genehmigt, und zwar zu
geschlechtsspezifischer Gewalt und zu Erziehung zur Gleichstellung der Geschlechter. Die
insgesamt 16 weiteren laufenden EIDHR-Projekte bezogen sich auf folgende Themen:
Bürgerbeteiligung, opferorientiertes Jugendstrafrecht, Förderung der Menschenrechte mit
Schwerpunkt auf der karibischen Küstenregion, Frauenrechte und FGBTI-Rechte. Im Jahr 2014
wurden insgesamt 50 NSA-LA-Projekte durchgeführt, von denen die meisten in Zusammenhang
mit wirtschaftlichen und sozialen Rechten standen.

9593/15 hm/cat 373
DG C 2B LIMITE DE
Die EU war im Laufe des Jahres aktiv an der Geberkoordinierung in den Bereichen Sicherheit und
Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des nationalen Mechanismus zur Koordinierung der
Zusammenarbeit mit der nationalen Polizei beteiligt und brachte Menschenrechtsfragen
gegebenenfalls auch in anderen technischen Gremien zur Geberkoordinierung zur Sprache.

Panama

Im Rahmen ihrer Beziehungen zu Panama strebt die EU in Bezug auf Menschenrechte und
Demokratie unter anderem die Unterstützung der Rechte der indigenen Völker, die Verbesserung
von Haftbedingungen, die Arbeit mit der Zivilgesellschaft, die Förderung internationaler
Menschenrechtsmechanismen und eine stärkere EU-Koordinierung an. Zu den Tätigkeiten im Jahr
2014 gehörten ein Treffen von EU-Diplomaten mit dem Direktor des Strafvollzugssystems, bei dem
Bedenken angesichts der Haftbedingungen – insbesondere unhygienische Verhältnisse,
Wassermangel, Essen von schlechter Qualität und fehlende medizinische Versorgung – zum
Ausdruck gebracht wurden, sowie weitere Treffen mit Organisationen der Zivilgesellschaft und
Menschenrechtsverteidigern.

Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit werden zwei bilaterale Projekte von der EU
finanziert, mit denen einige der obengenannten Probleme angegangen werden. Das Programm zur
Förderung des sozialen Zusammenhalts, das vom Ministerium für soziale Entwicklung durchgeführt
wird, beinhaltet Maßnahmen zugunsten indigener Völker und Organisationen, wie etwa die
technische Unterstützung von AMUNIKA, einer Gruppe von Gemeinden im Ngöbe-Buglé-
Territorium. Ein indirektes Ziel dieses Programms besteht auch darin, die wirtschaftlichen und
sozialen Rechte dieser Gemeinschaft in den ärmsten Regionen des Landes durch Dezentralisierung
und Finanzierung lokaler Projekte zu verteidigen. Im Jahr 2014 startete die EU ein neues bilaterales
Programm für die Sicherheitszusammenarbeit in Panama (SECOPA) mit dem Ziel, das Miteinander
und die Sicherheit der Bürger durch ein umfassendes, ausgewogenes und auf Menschenrechten
basierendes Konzept für eine Reform des Sicherheitssektors in Panama zu verbessern. Es wird zur
Stärkung der Staatsanwaltschaft und zur Reform des Strafvollzugs im Einklang mit den
Menschenrechten und mit internationalen Standards beitragen und die Rehabilitierung und
gesellschaftliche Wiedereingliederung junger Straftäter fördern. Die EU war im Laufe des Jahres
aktiv an der Geberkoordinierung in den Bereichen Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Rahmen
von SECOPA und auch in anderen Gremien beteiligt.

Organisationen der Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen in Panama können
Förderung aus dem EIDHR in Anspruch nehmen, allerdings wurden 2014 keine Projekte
durchgeführt. Ein neuer Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen ist in Vorbereitung und soll 2015
veröffentlicht werden, damit neue Projekte im Land finanziert werden können.

9593/15 hm/cat 374
DG C 2B LIMITE DE
Paraguay
Im Rahmen ihrer Beziehungen zu Paraguay befasste sich die EU im Bereich Menschenrechte und

Demokratie vorrangig mit den Themen Verbesserung der Arbeitsweise des Justiz- und

Strafvollzugswesens, Institutionalisierung der Menschenrechte, Schutz der Rechte von Kindern,

Frauen, der LGBTI-Gemeinschaft und der indigenen Völker, Bekämpfung von Menschenhandel

und Achtung ökologischer Rechte. Die EU verfolgte diese Themen in verschiedenen Formaten

weiter, so auch auf der Tagung des Gemischten Kooperationsausschusses EU-Paraguay im

November und bei der Überwachung der Umsetzung von Menschenrechtsübereinkommen im

Kontext des Allgemeinen Präferenzsystems (APS+).

Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit wurde Unterstützung für indigene Frauen, die

Bekämpfung von Menschenhandel sowie die Erstellung und Verbreitung eines jährlichen

Menschenrechtsberichts durch Organisationen der Zivilgesellschaft aus dem EIDHR geleistet.

Nachdem im Vorjahr eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des EIDHR

ergangen war, erfolgte nun die Vorbereitung für weitere Projekte zur Förderung der Rechte von

Frauen und indigenen Völkern im Gebiet des paraguayischen Chaco und zur Stärkung der Rolle der

Zivilgesellschaft bei der Überwachung des Wahlsystems. Außerdem stellen Demokratie, Teilhabe

und Stärkung der Institutionen einen der vorrangigen Bereiche der bilateralen Entwicklungshilfe der

EU für Paraguay im Zeitraum 2014-2020 dar.

Peru
Zu den Prioritäten der EU im Bereich Menschenrechte und Demokratie im Rahmen ihrer

Beziehungen zu Peru gehören die Folgemaßnahmen des nationalen Aktionsplans für

Menschenrechte vom Juli 2014, die Rechte indigener Völker und die Umsetzung des Gesetzes über

die vorherige Konsultation der indigenen Bevölkerung, die Empfehlungen der Wahrheits- und

Versöhnungskommission, wirtschaftliche und soziale Rechte, Versammlungsfreiheit,

Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechte, Menschenhandel und Kinderarbeit.

9593/15 hm/cat 375
DG C 2B LIMITE DE
Der Menschenrechtsdialog mit Peru wurde 2014 intensiviert; so fand im Juli der erste förmliche

Menschenrechts-Dialog auf Fachebene statt, der die Beratungen im Rahmen des jährlichen Dialogs

auf hoher Ebene ergänzte. Auf der Tagesordnung standen Themen wie Verbesserungen des

demokratischen Systems, Arbeitsrechte und Förderung der sozialen Verantwortung von

Unternehmen, Korruptionsbekämpfung, Versöhnungsmaßnahmen und Entschädigung von Opfern

sowie soziale Inklusion. Es wird weiter auf eine Institutionalisierung des Dialogs durch ein

förmliches Mandat hingearbeitet.

Leiter von EU-Missionen und das für Entwicklung zuständige Kommissionsmitglied Piebalgs

haben im Juni und Juli die Region Ayacucho besucht, die am stärksten von der Gewalt des Sendero

Luminoso betroffen ist. Ihr Besuch verlieh der stockenden Debatte über die Umsetzung der

Empfehlungen der Wahrheits- und Versöhnungskommission eine neue politische Dynamik. Die EU

und Deutschland sind Sponsoren des Lugar de Memoria, eines Museums in Lima zur Ehrung der

Opfer und zur Wahrung ihres Andenkens.

Die EU-Delegation unterhielt weiterhin enge Kontakte mit Organisationen der Zivilgesellschaft,

dem Büro des Bürgerbeauftragten sowie Regierungsstellen und diskutierte mit ihnen über die

Menschenrechtslage, über Menschenrechtsverteidiger und über die Problematik der indigenen

Völker. Sie äußerte Besorgnis über die mutmaßlich von illegalen Holzfällern verübte Ermordung

von vier indigenen Anführern im September und brachte die übergeordneten Themen Beurkundung

von Grundbesitz, Bergbau- und Forstkonzessionen sowie illegaler Handel und Korruption zur

Sprache. Im Laufe des Jahres wurden peruanische Menschenrechtsprojekte zur Verbesserung des

Zugangs zur Justiz für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, zur Beilegung sozialer Konflikte auf

demokratischem Weg, zur Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen

Orientierung und der Rasse und zur stärkeren politischen Teilhabe von Frauen mit EU-Mitteln

unterstützt.

Peru erwies sich in internationalen Foren nach wie vor als verlässlicher Partner, und sein

Abstimmungsverhalten in der Generalversammlung der VN und im Menschenrechtsrat, dem Peru

2014 angehörte, entsprach weitgehend den Standpunkten der EU. Peru war einer der Initiatoren der

ersten Weltkonferenz über indigene Völker und rückte als Gastgeber der 20. VN-Klimakonferenz

die indigenen Gemeinschaften als vollwertige Vertragsparteien in den Blickpunkt.

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St. Kitts und Nevis

Zu den Prioritäten der EU im Bereich Menschenrechte und Demokratie in ihren Beziehungen zu
St. Kitts und Nevis gehören die Gewährleistung des Schutzes von Rechten in Situationen, die die
nationale Sicherheit und die Sicherheit der Bürger betreffen, die Drogenkriminalität, die
Bekämpfung von Gewalt in der Gesellschaft und die Anwendung von körperlicher Züchtigung und
Todesstrafe. Überfüllung und menschenunwürdige Bedingungen in Haftanstalten geben nach wie
vor Anlass zu großer Sorge. Die EU unterstützt eine politische und institutionelle Reform in den
Bereichen Sicherheit und Sozialschutz. Der Dialog über die Menschenrechtspolitik findet in diesen
Kontext statt.

Die Todesstrafe wurde 2008 zum letzten Mal vollstreckt; im Land gilt kein Moratorium. Nach
Angaben der Weltweiten Koalition gegen die Todesstrafe gibt es in St. Kitts und Nevis sieben
Personen, die zum Tode verurteilt wurden. Nach Auffassung der Regierung wäre angesichts des
sozialen Umfelds und der steigenden Kriminalitätsrate ein Beschluss, mit der den Gerichten diese
Strafoption genommen würde, gegenüber der Bevölkerung kaum zu rechtfertigen. Einvernehmliche
sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts sind in St. Kitts und Nevis
nach wie vor illegal.

St. Lucia

Die EU setzte die Gespräche mit St. Lucia über Menschenrechte und Demokratie in verschiedenen
Formaten fort und sprach dabei Themen wie Todesstrafe, häusliche Gewalt, LGBTI-Rechte,
Kindesmissbrauch, brutales Vorgehen der Polizei und Bandengewalt an. In ihrem politischen
Dialog setzte sich die EU konsequent für die Abschaffung der Todesstrafe, die Ausweitung der
Rechenschaftspflicht der Polizei und die Verabschiedung von Gesetzen zum Schutz von Personen
vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder
aufgrund einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen ein. Das Land hält an der
Todesstrafe bei Mord und Verrat fest, seit 2002 wird sie jedoch nicht mehr obligatorisch verhängt.

Die Regierung unternahm zwar einige Schritte zur Strafverfolgung von Beamten, die Übergriffe
begangen haben, doch die Untersuchungsverfahren gegen Polizeibeamte sind langwierig, mühsam
und verlaufen häufig ergebnislos. Wenn es in Einzelfällen doch zu einem Gerichtsverfahren kommt,
werden die Betroffenen oft freigesprochen, so dass der Eindruck einer de facto-Straflosigkeit
herrscht. Bei der laufenden Untersuchung von zwölf Fällen aus dem Jahr 2011, in denen Polizisten
Menschen erschossen haben, wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt; die entsprechenden Berichte
dürften bis Ende 2014 vorliegen.

9593/15 hm/cat 377
DG C 2B LIMITE DE
Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts sind nach

wie vor illegal. Die Rechtsvorschriften werden zwar nur selten angewendet, doch die soziale

Diskriminierung von LGBTI-Personen ist immer noch weit verbreitet. Die NRO "United and

Strong", St. Lucias einzige LGBT-Organisation, hat als Teil eines von der EU finanzierten und

zusammen mit der Internationalen Kommission der Menschenrechte für Schwule und Lesben

durchgeführten regionalen Projekts einen wichtigen Workshop für Medienvertreter veranstaltet.

Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes hat im Juni die kombinierte

zweite bis vierte allgemeine regelmäßige Überprüfung St. Lucias vorgenommen. Er begrüßte die

Annahme mehrerer legislativer Maßnahmen, einschließlich des 2014 verabschiedeten Gesetzes

gegen Banden. Er nahm außerdem die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen

über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten im

Jahr 2014 zur Kenntnis, mit der ein positiver Trend von Beitritten zu wichtigen

Menschenrechtsprotokollen und -übereinkommen bzw. deren Ratifizierung fortgesetzt wurde. Der

Ausschuss forderte St. Lucia dennoch nachdrücklich auf, sich mit Themen im Zusammenhang mit

körperlicher Züchtigung, elterlicher Erziehung und elterlichen Pflichten, Kindern ohne familiäres

Umfeld, Missbrauch und Vernachlässigung, Gesundheit von Jugendlichen, wirtschaftlicher

Ausbeutung von Kindern einschließlich Kinderarbeit, sexueller Ausbeutung und sexuellem

Missbrauch sowie Jugendstrafrecht zu befassen. Der Ausschuss war darüber besorgt, dass

körperliche Züchtigung immer noch als rechtmäßiges Mittel der Kindeserziehung angesehen wird

und es zahlreiche Fälle von Inzest und sexuellem Missbrauch von Jungen und Mädchen gibt.

St. Vincent und die Grenadinen
Zu den vorrangigen Handlungsbereichen der EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu St. Vincent und

den Grenadinen auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratie zählen unter anderem

häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie gelegentliche übermäßige

Gewaltanwendung durch die Polizei. Weitere Menschenrechtsanliegen sind fehlende Transparenz

seitens der Regierung, Menschenhandel und Kindesmissbrauch. Das Land ist anfällig für den

transnationalen Schmuggel und den lokalen Anbau von illegalen Drogen, was sich negativ auf sein

Sozialgefüge auswirkt. Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen

Geschlechts sind nach wie vor illegal und die soziale Diskriminierung von LGBTI-Personen ist

immer noch weit verbreitet.

9593/15 hm/cat 378
DG C 2B LIMITE DE
Obwohl in St. Vincent und den Grenadinen auf Mord und Verrat noch stets die Todesstrafe steht,

wird sie als de facto abgeschafft betrachtet. Im Laufe der Jahre ist die Vollstreckung von

Hinrichtungen in St. Vincent und den Grenadinen durch gerichtliche Entscheidungen in starkem

Maße erschwert worden. Nach einer Mordserie im November wurden jedoch in hohen

Behördenkreisen Stimmen laut, dass die Regierung eventuell wieder auf die Todesstrafe

zurückgreifen müsse, um zu prüfen, ob sie zur Senkung der hohen Zahl von Tötungsdelikten

beitragen könne.

Die Partnerschaft und der Dialog zwischen den EU-Behörden und St. Vincent und den Grenadinen

in Menschenrechtsfragen wurden durch ein Gremium aus nichtstaatlichen Akteuren ergänzt, das

lokale Organisationen der Zivilbevölkerung, die sich für das Recht auf Teilhabe am öffentlichen

Leben einsetzen, in Bezug auf die Sensibilisierung für Geschlechterfragen unterstützt. Die

Bekämpfung von häuslicher Gewalt und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter wurden

aus Sozialinvestitionsfonds und im Rahmen der Budgethilfe des 10. EEF (Europäischer

Entwicklungsfonds) unterstützt.

Suriname
Zu den Prioritäten der EU in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie im Rahmen ihrer

Beziehungen zu Suriname gehören die Bewältigung einschlägiger legislativer Herausforderungen,

die Verbesserung der Bedingungen in Gefängnissen und Haftanstalten sowie die Verringerung

langer Dauer der Untersuchungshaftzeiten, die Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen

und von sexueller Gewalt, Maßnahmen zur Verhinderung des Menschenhandels, einschließlich der

Verschleppung von Frauen und Kindern zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, sowie die

Förderung von LGTBI-Rechten. Außerdem geben die weitverbreitete Korruption seitens der

Regierung, Fälle von Einschüchterung der Presse, die Diskriminierung von Frauen, die Problematik

der Maroons (Nachfahren entflohener Sklaven), der indigenen Einwohner und anderer

Minderheiten sowie die Kinderarbeit im informellen Sektor Anlass zur Sorge. Ein Gesetzentwurf

zur Abschaffung der Todesstrafe wurde vom Parlament gebilligt, die Unterschrift des Präsidenten

steht noch aus.

9593/15 hm/cat 379
DG C 2B LIMITE DE
In einem Fahrplan für die wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit mit Organisationen der

surinamischen Zivilgesellschaft für den Zeitraum 2014-2017, der im Juni nach Konsultationen mit

der surinamischen Zivilgesellschaft fertiggestellt wurde, werden häusliche Gewalt, Menschenhandel

und die Abschaffung der Todesstrafe als Bereiche genannt, in denen die Zusammenarbeit zwischen

der EU und der Zivilgesellschaft Früchte tragen könnte. Im Mai erging eine Aufforderung zur

Einreichung von Vorschlägen für die zur Unterstützung von Akteuren der surinamischen

Zivilgesellschaft, die sich mit Menschenrechten (politischer, ziviler, wirtschaftlicher, sozialer und

kultureller Art) und Demokratisierung befassen. Die Vorbereitung eines Projekts zur Stärkung der

Aufsichtskapazitäten von Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Förderung von

Menschenrechten und Demokratie einsetzen, wurde in Angriff genommen.

Trinidad und Tobago
Im Rahmen ihrer Beziehungen zu Trinidad und Tobago strebt die EU im Bereich Menschenrechte

unter anderem die endgültige Abschaffung der Todesstrafe, die Förderung und Achtung von

Kinderrechten, die Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTI-Personen sowie die Verbesserung

von Haftbedingungen und die Achtung der Rechte von Gefangenen an. Die EU setzte ihre

Gespräche über Menschenrechte mit Trinidad und Tobago in verschiedenen Formaten (u.a.

politischer Dialog und Teilnahme an Foren der Zivilgesellschaft) fort.

Im Rahmen ihres regelmäßigen politischen Dialogs mit der Regierung von Trinidad und Tobago

trat die EU erneut nachdrücklich dafür ein, das derzeitige Moratorium für Hinrichtungen zu

verlängern und letztendlich die Todesstrafe abzuschaffen, die Diskriminierung von LGBTI-

Personen durch Gesetzesänderungen zu verbieten und das Übereinkommen über die Rechte des

Kindes wirksam und rasch umzusetzen und insbesondere den dazugehörigen Fakultativprotokollen

beizutreten.

9593/15 hm/cat 380
DG C 2B LIMITE DE
Die EU gab am Internationalen Tag gegen Homophobie, am Welttag gegen die Todesstrafe und am

Weltkindertag Erklärungen ab. Die EU machte darauf aufmerksam, dass die bestehenden

Rechtsvorschriften des Landes über Chancengleichheit, Immigration und Sexualstraftaten

Bestimmungen enthalten, die eine Diskriminierung von LGBTI-Personen darstellen. Die EU

betonte, dass die Todesstrafe unmenschlich ist und gegen das universelle Grundrecht auf Leben

verstößt. Am Weltkindertag forderte die EU die rasche Umsetzung des Übereinkommens über die

Rechte des Kindes und den raschen Beitritt zu den Fakultativprotokollen betreffend die Beteiligung

von Kindern an bewaffneten Konflikten und betreffend den Verkauf von Kindern, die

Kinderprostitution und die Kinderpornografie.

Die EU setzte im Laufe des Jahres ihren Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft fort und

nahm unter anderem an monatlichen Treffen mit LGBTI-Gruppen teil. Im Rahmen der finanziellen

Zusammenarbeit erhielt Trinidad und Tobago erstmals Mittel aus dem EIDHR, und im Dezember

wurde eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Ziel ist es, die Achtung

wesentlicher Menschenrechte und Grundfreiheiten in Trinidad und Tobago durch Unterstützung

von Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe, zur Förderung der Geschlechtergleichstellung

und zur Wahrung der Rechte von LGBTI-Personen zu fördern.

Uruguay
In ihren Beziehungen zu Uruguay setzt sich die EU in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie

unter anderem für die Reform und die Modernisierung der Strafgerichtsbarkeit und des

Strafvollzugssystems, die konsequentere Wahrung der Rechte von Frauen und Kindern, die

Stärkung von Antidiskriminierungsstrategien und die Förderung der Sicherheit der Bürger und die

Menschenrechte ein.

9593/15 hm/cat 381
DG C 2B LIMITE DE
Auf der Tagung im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs der EU mit der uruguayischen

Regierung im Gemischten Ausschuss, die im Juni stattfand, bekräftigten beide Seiten ihr

Bekenntnis zum Schutz der universellen Menschenrechte und brachten ihre Zufriedenheit mit der

allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zum Ausdruck. Sie führten einen Meinungsaustausch über

die Reform des Interamerikanischen Menschenrechtssystems, für dessen Stärkung Uruguay eintritt.

Die EU und Uruguay setzten ihre konstruktive Zusammenarbeit in internationalen Menschenrechts-

gremien, unter anderem bezüglich der auf der 69. Tagung der VN-Generalversammlung

angenommenen Resolutionen über die Rechte des Kindes und die Todesstrafe, fort.

Die reibungslose und friedliche Durchführung der Wahlen im Oktober und November stellte erneut

Uruguays beispielhafte demokratische Grundhaltung unter Beweis. Zu den weiteren bedeutenden

Entwicklungen des Jahres gehörten unter anderem ein Verfassungsreferendum im Oktober über

einen Vorschlag zur Senkung des Alters der Strafmündigkeit von 18 auf 16 Jahre, der abgelehnt

wurde, und die Ankunft in Uruguay von fünf syrischen Familien aus einem Flüchtlingslager im

Libanon. Eine zweite Gruppe wird 2015 erwartet, so dass sich die Zahl der von Uruguay

aufgenommenen syrischen Flüchtlinge dann auf insgesamt 120 belaufen würde. Im Dezember

kamen sechs Gefangene (vier Syrer, ein Tunesier und ein Palästinenser) aus dem Gefangenenlager

Guantánamo Bay nach Uruguay, um als Flüchtlinge angesiedelt zu werden. Präsident Mujica hatte

dieser Ansiedlung zugestimmt, die Auflage der USA, dass die Flüchtlinge mindestens zwei Jahre in

Uruguay bleiben müssten, bevor sie ins Ausland reisen dürften, jedoch abgelehnt.

9593/15 hm/cat 382
DG C 2B LIMITE DE
Im Januar fand die zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung statt; Paraguay verhielt sich dabei

sehr konstruktiv und erkannte noch verbleibende Herausforderungen an. Uruguay akzeptierte

unverzüglich – mit einer Ausnahme – die 188 erhaltenen Empfehlungen. Die Ausnahme bezieht

sich auf die sogenannten "traditionellen Werte", die gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung

verstoßen (Bangladesh forderte den Schutz der Familie, die auf einer Beziehung zwischen einem

Mann und einer Frau beruht). Im Juli richtete die EU-Delegation ein jährliches Treffen der

Zivilgesellschaft mit NRO aus, die finanzielle Unterstützung durch die EU erhalten. Es wurde eine

Menschenrechtsarbeitsgruppe mit EU-Mitgliedstaaten eingerichtet, die sich mit Menschenrechts-

fragen in Uruguay befassen soll; dazu gehört auch die Umsetzung der Empfehlungen der

allgemeinen regelmäßigen Überprüfung.

Uruguay erhält Mittel aus dem EIDHR; so wurden 2014 Projekte in den Bereichen

Bürgersicherheit, Frauen- und Kinderrechte, Gewalt gegen Frauen, sexueller Missbrauch und

sozialer Zusammenhalt durchgeführt. Die EU leistete auch weiterhin finanzielle Hilfe im Rahmen

des bilateralen Programms "Unterstützung der Reform der Strafgerichtsbarkeit und des

Strafvollzugssystems in Uruguay im Interesse einer besseren Lebensqualität und einer besseren

Wiedereingliederung von Häftlingen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt".

Venezuela
Zwischen der EU und der Regierung Venezuelas besteht kein förmlicher politischer Dialog; es

finden jedoch Ad-hoc-Gespräche über Menschenrechte bei Treffen zwischen der EU-Delegation,

den Botschaften der Mitgliedstaaten und der venezolanischen Regierung statt. Ein jährlicher

Austausch zwischen der EU und venezolanischen Menschenrechtsverteidigern wurde von der EU

im Juni in Caracas veranstaltet.

Nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im Jahr 2013 kam es im Februar zu

Straßenprotesten. Die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und

Sicherheitskräften zogen sich über mehrere Monate hin. 43 Menschen wurden getötet, 1 095

verletzt und 3 337 verhaftet, darunter auch Studenten und Oppositionsführer, insbesondere

Leopoldo López von der Partei Voluntad Popular und Daniel Ceballos, der Bürgermeister der

Gemeinde San Cristóbal. Letztere wurden verhaftet und müssen sich vor Gericht wegen

mutmaßlicher Mitwirkung an den Protesten verantworten. Im November befanden sich noch 69

Personen im Gefängnis, denen unterschiedliche Straftaten im Zusammenhang mit den

Straßenprotesten zur Last gelegt werden.

9593/15 hm/cat 383
DG C 2B LIMITE DE
Im Februar schloss sich die Hohe Vertreterin dem Appell des Amts des Hohen Kommissars der VN

für Menschenrechte an die venezolanische Regierung an, dafür Sorge zu tragen, dass die gegen die

Inhaftierten vorgebrachten Anschuldigungen unparteiisch untersucht werden und über die

Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung entschieden wird, oder ihre Freilassung anzuordnen. In späteren

Erklärungen (März und April) brachte die Hohe Vertreterin ihre Besorgnis über die Inhaftierung

von Politikern und Studenten zum Ausdruck. Sie betonte, wie wichtig es sei, die Menschenrechte

und die Meinungsfreiheit unter allen Umständen zu wahren, und forderte regionale Anstrengungen,

um einen Dialog zwischen allen Parteien zu ermöglichen.

Das Europäische Parlament nahm im Februar eine Entschließung an, in der die tiefe Besorgnis

angesichts der Verhaftung von Studenten und Oppositionsführern zum Ausdruck gebracht und

deren sofortige Freilassung gefordert wurde. Die EU verfolgte das ganze Jahr über aufmerksam die

Fälle der Oppositionsführer und Studenten, und die diplomatischen Vertreter der EU beobachteten

weiterhin die Gerichtsverhandlungen gegen Leopoldo López und das laufende Verfahren gegen die

Richterin Maria Lourdes Afiuni.

Die EU-Delegation und die Mitgliedstaaten finanzierten konkret ein breites Spektrum von Projekten

mit der venezolanischen Regierung und NRO, mit denen die Menschenrechte und die Demokratie

gestärkt werden sollen. Im Jahr 2014 umfasste dies die Unterstützung von Ausbildungsprogrammen

für Sicherheitskräfte, die technische Unterstützung der Nationalversammlung, die Förderung des

demokratischen Dialogs, die Förderung der demokratischen Teilhabe der indigenen Gemeinschaften

und die Unterstützung der Leistung von Rechtshilfe für Flüchtlinge.

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7552 - Anlage.pdf
Vorwort
Überblick
Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte
Menschenrechte in allen Bereichen der Außenpolitik
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Förderung der Universalität der Menschenrechte in der Arbeit auf multilateraler und regionaler Ebene

I Menschenrechte und Demokratie in allen Politikfeldern der EU
Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen
Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft (einschließlich der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit)
Regelmäßige Bewertung der Umsetzung

II Förderung der Universalität der Menschenrechte
Universelle Achtung der Menschenrechte
Menschenrechts- und Demokratiekultur im auswärtigen Handeln der EU

III Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und auf internationaler Ebene
Wirksame Unterstützung der Demokratie
Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU
Gewährleistung einer umfassenderen Politikkohärenz
Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte

IV Menschenrechte in allen Bereichen und Instrumenten der EU-Außenpolitik
Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit
Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen Weise
Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisenmanagement
Einbindung der Menschenrechte in Tätigkeiten zur Terrorismusbekämpfung
Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen Dimension der Arbeit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR)
Stärkere Betonung der Menschenrechte im Rahmen der externen Dimension der Beschäftigungs- und Sozialpolitik

V Umsetzung der EU-Prioritäten auf dem Gebiet der Menschenrechte
Abschaffung der Todesstrafe
Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern
Förderung und Schutz der Rechte des Kindes
Schutz der Rechte von Frauen und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt
Einhaltung des humanitären Völkerrechts
Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI)
Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Meinungsfreiheit online und offline
Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Rechtspflege
Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung
Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten (einschließlich der Verhütung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit)
Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker
Menschenrechte für Personen mit Behinderungen

VI Bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern
Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Konzepte
Einfluss durch Dialog
Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außenpolitik

VII Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen
Voranbringen eines effektiven Multilateralismus
Effektive Lastenteilung im Rahmen der VN
Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen

VIII Beitrag des Europäischen Parlaments zum EU-Jahresbericht 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt
Prüfung der EU-Menschenrechtspolitik durch das Parlament
Durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in den Parlamentsausschüssen
Demokratieförderung
Die Rolle von Delegationsbesuchen zur Unterstützung der Menschenrechte und der Demokratie
Sacharow-Preis für geistige Freiheit und das Netzwerk der Sacharow-Preisträger

Länder- und regionenspezifische Themen
I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer
Albanien
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Island40F
Das Kosovo*41F
Montenegro
Serbien
Türkei
Mehrländerförderung

II EWR- und EFTA-Länder
Norwegen
Schweiz
Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino

III Europäische Nachbarschaftspolitik
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Georgien
Republik Moldau
Ukraine
Ägypten
Israel
Palästina*42F
Jordanien
Libanon
Syrien
Tunesien
Algerien
Marokko
Westsahara
Libyen

IV Russland und Zentralasien
Russland
Kasachstan
Kirgisische Republik
Tadschikistan
Turkmenistan
Usbekistan

V Africa
Afrikanische Union (AU) – Gemeinsame Strategie Afrika-EU
Angola
Benin
Botsuana
Burkina Faso
Burundi
Kamerun
Cabo Verde
Zentralafrikanische Republik
Tschad
Union der Komoren
Republik Kongo (Brazzaville)
Côte d'Ivoire
Demokratische Republik Kongo
Dschibuti
Äquatorialguinea
Eritrea
Äthiopien
Gabun
Gambia
Ghana
Guinea
Guinea-Bissau
Kenia
Lesotho
Liberia
Madagaskar
Malawi
Mali
Mauretanien
Republik Mauritius
Mosambik
Namibia
Niger
Nigeria
Ruanda
São Tomé und Príncipe
Senegal
Republik Seychellen
Sierra Leone
Somalia
Südafrika
Südsudan
Sudan
Swasiland
Tansania
Togo
Uganda
Sambia
Simbabwe

VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel
Bahrain
Iran
Irak
Kuwait
Oman
Katar
Saudi-Arabien
Vereinigte Arabische Emirate
Jemen

VII Asien
Afghanistan
Bangladesch
Bhutan
Brunei
Myanmar/Birma
Kambodscha
Volksrepublik China
Hongkong
Taiwan
Mongolei
Indien
Indonesien
Japan
Republik Korea
Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)
Laos
Malaysia
Malediven
Nepal
Pakistan
Philippinen
Singapur
Sri Lanka
Thailand
Timor-Leste
Vietnam

VIII Ozeanien
Australien
Fidschi
Neuseeland
Papua-Neuguinea
Samoa
Kleine pazifische Inselstaaten – Kiribati, Republik Marschallinseln, Föderierte Staaten von Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu, Cookinseln und Niue
Salomonen
Vanuatu

IX Amerika
Kanada
Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

X Lateinamerika und Karibik
Antigua und Barbuda
Argentinien
Bahamas
Barbados
Belize
Bolivien
Brasilien
Chile
Kolumbien
Costa Rica
Kuba
Dominica
Dominikanische Republik
Ecuador
El Salvador
Grenada
Guatemala
Guyana
Haiti
Honduras
Jamaika
Mexiko
Nicaragua
Panama
Paraguay
Peru
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Suriname
Trinidad und Tobago
Uruguay
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