BT-Drucksache 18/7544

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 18./19. Februar 2016 in Brüssel

Vom 16. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7544
18. Wahlperiode 16.02.2016
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel,
Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke, Alexander
Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin
zum Europäischen Rat am 18./19. Februar 2016 in Brüssel

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Im Jahr 2015 sind über eine Million Menschen über das Mittelmeer in die Euro-
päische Union (EU) geflüchtet. Syrerinnen und Syrer stellten die bei Weitem größte
Gruppe. Die massenhafte Flucht vor dem Krieg in Syrien hatte bereits Jahre vorher
begonnen, zunächst v. a. in die Nachbarländer Türkei, Jordanien und Libanon. Als
dort, auch mangels ausreichender internationaler humanitärer Unterstützung, die
Versorgung der Geflüchteten zusammenbrach und sich kein Ende des Kriegs in Sy-
rien abzeichnete, verstärkte sich die Fluchtbewegung in Richtung der EU. Im No-
vember 2014 mussten das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR)
und das Welternährungsprogramm (WFP) die Nahrungsmittelhilfe für 1,7 Millionen
syrische Flüchtlinge im Libanon und in Jordanien erst kürzen und einen Monat spä-
ter sogar ganz einstellen.
In der Türkei sind 2,5 Millionen Geflüchtete aus Syrien zu versorgen, im Libanon
1,1 Millionen, in Jordanien 635.000 und im Irak 245.000. Der Finanzierungsbedarf
von UNHCR und WFP war 2015 nicht einmal zur Hälfte gedeckt. Dies, obwohl be-
reits mehrere Geberkonferenzen stattgefunden hatten, auf denen Zusagen zur Ausfi-
nanzierung des humanitären Bedarfs in der Region eingeholt worden waren. Doch
viele der sogenannten Geber haben ihre Versprechen nicht eingehalten. Die Londo-
ner Geberkonferenz am 4.2.2016 erbrachte abermals Zusagen in der Gesamthöhe
von 9,8 Mrd. Euro. Die Bundesregierung sagte 2,3 Mrd. Euro für den Zeitraum der
nächsten drei Jahre (2016-2018) zu. Diese neuen Zusagen müssen unbedingt einge-
halten werden. Die Zusagen der EU-Mitgliedstaaten dürfen zudem nicht mit ihrem
Anteil an den Zusagen der EU-Kommission oder an der Flüchtlingsfazilität EU-Tür-
kei verrechnet werden.
Die Unterfinanzierung der internationalen Organisationen, die für die Versorgung
der Flüchtlinge zuständig sind, ist chronisch und gravierend. Eine immer raschere
Abfolge von Geberkonferenzen kann das strukturelle Problem nicht auflösen. Statt-

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dessen wäre dringend geboten, die Organisationen mit wesentlich höheren Grund-
beträgen auszustatten, damit sie Planungssicherheit haben und flexibel auf neue Kri-
sen reagieren können.

2. Die Bundesregierung stellt die Zusammenarbeit mit der Türkei ins Zentrum ihrer
Flüchtlingspolitik. Dabei führt die türkische Regierung selbst Krieg gegen die
Kurdinnen und Kurden im eigenen Land und zwingt damit Menschen zur Flucht.
Die EU und die Bundesregierung verschließen ihre Augen vor dem Krieg in den
östlichen Gebieten der Türkei und vor der zunehmenden Repression gegen Kritike-
rinnen und Kritiker der Regierung, um die strategische Partnerschaft mit der Türkei
zur Abwehr von Flüchtlingen nicht zu gefährden. Das ist menschenrechtlich inak-
zeptabel.
Die Zusammenarbeit der EU mit der Türkei in der Flüchtlingspolitik, vereinbart auf
dem EU-Türkei-Gipfel am 29.11.2015, stockt. Bis heute wurde die zugesagte finan-
zielle Unterstützung für die Türkei in Höhe von 3 Mrd. Euro nicht ausgezahlt. Die
türkische Regierung fordert bereits eine Aufstockung auf 5 Mrd. Euro. Unterdessen
sterben weiter Menschen auf der Überfahrt von der Türkei nach Griechenland, weil
es keine legalen Zugangswege für Flüchtende gibt; allein im Januar 2016 über 300.
Die Türkei riegelt ihre Grenzen nach Syrien zunehmend ab und ihr wird von Men-
schenrechtsorganisationen sogar vorgeworfen, Geflüchtete nach Syrien zurückzu-
schicken. Die EU sollte deshalb die für die Flüchtlingsfazilität EU-Türkei verabre-
deten Mittel direkt den zuständigen VN-Organisationen bereitstellen. Appelle der
EU an die Türkei, sie solle ihre Grenzen offenhalten für Flüchtende aus Syrien, sind
scheinheilig und widersprüchlich, solange die EU selbst auf die Schließung von
Grenzen zur Flüchtlingsabwehr setzt.

3. Die Bundesregierung und die EU gehen immer stärker dazu über, Länder, aus
denen viele Menschen in die EU fliehen, zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären.
Das Asylrecht ist jedoch ein individuelles Grundrecht, das nicht gruppenweise pau-
schal eingeschränkt werden darf. Die Absicht der Bundesregierung, Algerien, Ma-
rokko und Tunesien zu „sicheren Herkunftsländern“ zu erklären, folgt vor allem in-
nenpolitischen Interessen. Mit einer sorgfältigen Bewertung der Menschenrechts-
lage in den betreffenden Ländern hat dieses Vorgehen nichts zu tun. Dies wird auch
deutlich angesichts des aktuellen Vorschlags der Kommission, der von den Mitglied-
staaten unterstützt wird, ausgerechnet die Türkei per EU-Verordnung zu einem „si-
cheren Herkunftsstaat“ zu erklären, ungeachtet der zuletzt deutlich verschärften
Menschenrechts- und Sicherheitslage im Land.

4. In Griechenland stellt sich die Situation dramatisch dar. Allein im vergangenen
Jahr erreichten nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM)
rund 850.000 Menschen über den Seeweg das Land; im Januar 2016 kamen weitere
45.000 bis 60.000 Schutzsuchende hinzu. Vor allem auf den Ägäischen Inseln nahe
der türkischen Grenze sind Behörden und öffentliche Infrastruktur mit den Flucht-
und Migrationsbewegungen überfordert. In ihrem am 15. Dezember 2015 veröffent-
lichtem „Fortschrittsbericht zu Griechenland“ über die Umsetzung der Europäischen
Migrationsagenda bemängelte die EU-Kommission unter anderem, dass die griechi-
sche Regierung erst eines der vereinbarten Aufnahme- und Registrierungszentren
(sog. Hotspots) in Betrieb genommen habe. Sie kritisierte zudem eine mangelhafte
Grenzsicherung sowie eine unzureichende Registrierung der Ankommenden. Neben
Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen weisen auch die griechischen Be-
hörden selbst auf die eklatanten Versorgungsmängel und die unhaltbaren Zustände
bei der Unterbringung der Geflüchteten hin. Die griechische Regierung kritisiert die
mangelnde Solidarität und Unterstützung durch die EU-Institutionen und andere
Mitgliedstaaten und verweist zu Recht darauf, dass an den Seegrenzen aufgegriffene
bzw. aus Seenot gerettete Schutzsuchende gar nicht zurückgewiesen werden dürfen,
sondern für eine faire Asylprüfung sicher in die EU gebracht werden müssen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7544
Um die nach Jahren der Rezession und der Kürzungsdiktate der „Troika“ ausgezehr-
ten staatlichen Institutionen Griechenlands in die Lage zu versetzen, der Flüchtlings-
situation mit menschenrechtskonformen Maßnahmen Herr zu werden, sind zum ei-
nen die Aufstockung der Hilfen für das Land aus EU-Töpfen sowie aus bilateralen
Hilfen und ein Stopp der Austeritätsdiktate unbedingt erforderlich. Zum anderen ist
die EU-Dublin-Verordnung, die insbesondere den südlichen Mitgliedstaaten mit
migrationsrelevanten EU-Außengrenzen einseitig die Hauptverantwortung für die
Aufnahme von Schutzsuchenden aufbürdet und keinen solidarischen Ausgleichsme-
chanismus vorsieht, auszusetzen und so schnell wie möglich durch ein faires System
der Verantwortungsteilung zu ersetzen.

5. Der Deutsche Bundestag weist populistische Anschuldigungen und Forderungen
– die griechische Regierung habe „versagt“ und das Land solle temporär aus dem
Schengen-Raum ausgeschlossen werden – in aller Deutlichkeit zurück. Griechen-
land wird, ähnlich wie Italien, mit der Bewältigung der Flüchtlingskrise weitgehend
allein gelassen. Selbst der bereits im Herbst 2015 gefasste – und ohnehin unzu-
reichende – Beschluss zur Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland (und
Italien) wurde bislang faktisch nicht umgesetzt. Von 66.400 Flüchtlingen aus Grie-
chenland wurden bislang lediglich 218 Personen (Stand: 10.2.2016) auf andere EU-
Länder verteilt. Auch das von der griechischen Regierung im Dezember 2015 akti-
vierte EU-Katastrophenschutzverfahren macht das Versagen der gesamten EU deut-
lich: Auf die von Griechenland gestellten Hilfsgesuche reagierten lediglich neun EU-
Staaten mit der Entsendung von dringend benötigten Hilfsgütern.
Derzeit versucht die niederländische Ratspräsidentschaft, Unterstützung für ihren
Vorschlag einer europäischen „Lösung“ zu gewinnen: Fortsetzung der europäischen
Migrationsagenda, Zurückweisungen von Schutzsuchenden in die Türkei – im Ge-
genzug feste Zusagen von Abnahme-Kontingenten an die Türkei und eine Verteilung
der Flüchtlinge notfalls auf wenige willige EU-Mitgliedstaaten. Polen, Tschechien,
Slowakei und Ungarn haben dagegen bereits angekündigt, keine weiteren Flücht-
linge aufnehmen zu wollen. Sie fordern stattdessen, dass die EU ihren Fokus auf die
„Sicherung der Außengrenzen“ legt – eine euphemistische Umschreibung für die
Idee einer verstärkten Abschottung der EU vor Flüchtlingen, die vom Deutschen
Bundestag als völkerrechtswidrig und inhuman energisch zurückgewiesen wird.

6. Die EU-Grenzagentur Frontex soll zu einer europäischen Agentur für Grenz- und
Küstenschutz ausgebaut werden. Vorgesehen sind die Verdoppelung des Personals,
die Ausweitung des Mandates auf die Bekämpfung von Terrorismus sowie der ver-
stärkte Einsatz von Drohnen und Satellitenüberwachung. Grenzschutzoperationen
der Agentur und von Grenzpolizistinnen und -polizisten anderer Mitgliedstaaten sol-
len auch dann erfolgen können, wenn der Einsatzstaat diese nicht angefordert hat.
Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität der be-
troffenen Mitgliedstaaten, die von den EU-Verträgen nicht gedeckt ist. Der Bundes-
tag hat deshalb große Bedenken, dass durch den Verordnungsvorschlag das Prinzip
der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in der Gesetzgebungstätigkeit der EU ver-
letzt wird. Auch inhaltlich lehnt der Deutsche Bundestag den Vorschlag der Kom-
mission ab und wendet sich gegen die weitere quasi-militärische Aufrüstung der EU-
Außengrenzen, die insbesondere die Verhinderung der unerlaubten Einreise von
Schutzsuchenden in die EU zum Ziel hat.

7. Auf Initiative Deutschlands und der Türkei haben die NATO-Verteidigungsmi-
nister am 11.2.2016 beschlossen, dass sich die NATO mit Schiffen an der Bekämp-
fung von Schlepperorganisationen im Küstenraum zwischen der Türkei und Grie-
chenland beteiligt. Die unter deutschem Kommando stehenden Kriegsschiffe sollen
ab sofort Überwachungs- und Kontrollaufgaben übernehmen. Diese weitere Milita-
risierung der Flüchtlingsabwehr lehnt der Deutsche Bundestag in aller Entschieden-

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heit ab. Zumal die vereinbarte Zurückweisung von aus Seenot geretteten Flüchtlin-
gen in die Türkei gegen das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention
bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.
Das weltweit größte Militärbündnis gegen sog. Schlepper zu aktivieren, sprengt
nicht nur jede Verhältnismäßigkeit, sondern ist auch sachlich nicht nachvollziehbar.
Es liegt deshalb nahe, dass es sich um einen weiteren Versuch handelt, den Aktions-
radius der NATO im Mittelmeer zu erweitern, die NATO an die Konflikte im Mitt-
leren Osten heranzuführen und gegen Russland in Stellung zu bringen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

− verbindlich klarzustellen, dass die auf der Londoner Konferenz gemachten Zu-
sagen zusätzlich zu bisherigen Zusagen, zu den deutschen Anteilen an Haus-
haltsmitteln der EU und zu der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität zu verstehen sind;

− ein Investitionsprogramm in Höhe von 5 Mrd. Euro für die Bekämpfung von
Fluchtursachen aufzulegen und nachhaltig im Haushalt zu verankern, indem
u. a.
− die Beiträge an den UNHCR, das WFP, das VN-Kinderhilfswerk

(UNICEF), das VN-Hilfsprogramm für Palästinensische Flüchtlinge (UN-
RWA) und das VN-Entwicklungsprogramm (UNDP) im Kabinettentwurf
des Haushalts 2017 gegenüber dem beschlossenen Bundeshaushalt 2016 um
mindestens 600 Mio. Euro erhöht werden;

− die Mittel für die Übergangshilfe, die humanitäre Hilfe und die Sonderiniti-
ative Fluchtursachen im Kabinettentwurf des Haushalts 2017 gegenüber
dem beschlossenen Bundeshaushalt 2016 um mindestens 1 Mrd. Euro im
Barmittelansatz und 1 Mrd. Euro in den Verpflichtungsermächtigungen er-
höht werden;

− in der EU darauf zu drängen, dass alle Mitgliedstaaten verbindlich ihren Teil an
der Finanzierung der humanitären Aufgaben im Zusammenhang des syrischen
Bürgerkriegs und der daraus resultierenden Flüchtlingsaufnahme tragen;

− auf dem EU-Gipfel vorzuschlagen, dass die zugesagten Mittel für die Flücht-
lingsfazilität EU-Türkei in Beiträge an UNHCR und WFP umgewidmet und von
diesen in der Region umgesetzt werden;

− sich in der EU dafür einzusetzen, dass die Vereinbarung vom EU-Türkei-Gipfel
über die EU-Finanzhilfen an die Türkei und der Aktionsplan zur Flüchtlingsab-
wehr zurückgenommen werden und die Türkei weder zum sicheren Herkunfts-
staat noch zum sicheren Drittstaat erklärt wird;

− die vollständige Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Türkei
auch für syrische und irakische Flüchtlinge einzufordern und sich für die Öff-
nung der türkisch-syrischen Grenze für die syrischen Flüchtlinge einzusetzen;

− die türkische Regierung aufzufordern, den Beschuss kurdischer Stellungen in
Syrien sofort einzustellen;

− die Pläne für eine türkische Kontrollzone und den völkerrechtswidrigen Aufbau
von Flüchtlingslagern im Norden Syriens zurückzuweisen;

− sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass das im Kern unfaire und längst ge-
scheiterte Dublin-System schnellstmöglich in ein solidarisches System der Auf-
nahme von Flüchtlingen umgewandelt wird: Schutzsuchende sollen ihr Zu-
fluchtsland in der EU entsprechend vorhandener familiärer Kontakte oder
Sprachkenntnisse selbst bestimmen können, Ungleichverteilungen sollen auf fi-
nanzieller Ebene ausgeglichen werden; weniger in Anspruch genommene Län-
der müssen beim Aufbau eines attraktiven Asylsystems unterstützt werden; an-
erkannte Flüchtlinge sollen ein Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU erhalten;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7544
− sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die wirtschaftlich und sozial schäd-

lichen Auflagen des „Griechenland III-Pakets“ unverzüglich zurückgenommen
und die Auszahlung der nächsten Tranche ohne weitere Vorbedingungen ermög-
licht wird, um der griechischen Regierung die zur Bewältigung der Krise nötigen
materiellen Kapazitäten zu ermöglichen und darüber hinaus die Voraussetzun-
gen für eine wirtschaftliche und soziale Erholung des Landes zu schaffen;

− sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Griechenland adäquate Unterstüt-
zung aus EU- und bilateralen finanziellen Mitteln und technischen Hilfen zur
Bewältigung der dortigen „Flüchtlingskrise“ erhält, und dass kein Ausschluss
des Landes aus dem Schengen-Raum erfolgt;

− die Pläne zum Umbau von Frontex in eine Europäische Grenz- und Küstenwa-
che zurückzuweisen und stattdessen dafür zu sorgen, dass Ertrinken von Schutz-
suchenden im Mittelmeer insbesondere durch die Schaffung legaler und sicherer
Zugangswege in die Europäische Union verhindert wird;

− sich in der NATO dafür einzusetzen, dass der Beschluss, die NATO bei der
Flüchtlingsabwehr an der türkischen Mittelmeerküste einzusetzen, zurückgeholt
und der Einsatz gestoppt wird und die am Einsatz beteiligten Bundeswehrange-
hörigen sofort abzuziehen.

Berlin, den 16. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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