BT-Drucksache 18/7487

Kontaminierte Kabinenluft in Verkehrsflugzeugen

Vom 27. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7487
18. Wahlperiode 27.01.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kontaminierte Kabinenluft in Verkehrsflugzeugen

Zahlreiche Kleine Anfragen der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zeigen, dass die Meldungen mit kontaminierter Kabinenluft im Luftverkehr über
die Jahre hinweg erheblich angestiegen sind. Passagiere sind wie fliegendes Per-
sonal also einer Gesundheitsgefahr ausgesetzt, die im schlimmsten Fall die Flug-
sicherheit betrifft.
Klar ist, dass das Flugzeugmuster BOEING B757 besonders große Probleme be-
reitet. Das hat die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bun-
destagsdrucksache 18/3949 ergeben. Fast ein Drittel der Vorfälle passieren dort,
was bei weitem nicht zur Relation der Flugbewegungen passt. Die Bundesregie-
rung betont darin, dass verschiedene Flugzeugmuster von der Problematik betrof-
fen sind. Bei der B757 handelt es sich aber um ein sehr beliebtes Flugzeugmuster,
das weder von Unternehmen wie der Deutschen Lufthansa AG noch der Air Ber-
lin PLC & Co. Luftverkehrs KG eingesetzt wird.
Eine statistische Auswertung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
zeigte im Frühjahr 2014, dass die Zahl der untersuchten und den Behörden ge-
meldeten Vorfälle im Vergleich zu den bekannten Fällen vergleichsweise gering
ist. Um die Ursachen zu lösen, verweist die Bundesregierung auf Arbeitskreise
und Gespräche mit Lobbygruppen sowie Untersuchungen der Luftfahrtunterneh-
men und Flugzeughersteller. Die Ergebnisse bleiben der Öffentlichkeit aber un-
bekannt. Sollten daraus notwendige Fortschritte abgeleitet werden, um das Prob-
lem zu lösen, werden diese ebenfalls nicht kommuniziert.
Gleichzeitig steigt aber die Anzahl der geschädigten Pilotinnen und Piloten, Flug-
begleiterinnen und Flugbegleiter sowie Reisenden weiter an – unabhängig davon,
ob ein Gesetz eine statistische Erfassung dazu vorschreibt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fälle (fume-/smell-/odour-events) sind der Bundesregierung im

Zusammenhang mit in der Kabine und/oder dem Cockpit vorkommenden
Öldämpfen, Ölgeruch, oder Ähnlichem bekannt (bitte einzeln pro Jahr für
die letzten acht Jahre auflisten)?
a) Wie viele Fälle davon sind in den letzten acht Jahren als Störungen bei

deutschen Behörden (Luftfahrt-Bundesamt, BFU) erfasst (bitte einzeln
pro Jahr auflisten)?

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b) Wie viele Fälle davon sind in den letzten acht Jahren als Störungen an die
European Aviation Safety Agency (EASA) gemeldet worden und in der
Datenbank European Coordination Centre for Aircraft Incident Reporting
System (ECCAIRS) registriert?

c) Wie viele Fälle sind in den letzten acht Jahren als schwere Störungen bei
deutschen Behörden erfasst (bitte einzeln pro Jahr auflisten)?

d) Wie viele Fälle davon sind in den letzten acht Jahren als schwere Störun-
gen an die EASA gemeldet worden und in der Datenbank ECCAIRS er-
fasst?

e) Wie viele Fälle sind in den letzten acht Jahren als Unfälle registriert (bitte
einzeln pro Jahr auflisten)?

f) Wie viele Fälle davon sind in den letzten acht Jahren als Unfälle an die
EASA gemeldet worden und in der Datenbank ECCAIRS erfasst?

2. Wie viele Fälle sind insgesamt in den letzten acht Jahren als Störung,
schwere Störung und Unfall in der Datenbank European Coordination Centre
for Aircraft Incident Reporting System (ECCAIRS) erfasst (bitte einzeln
nach Jahr und klassifiziertem Ereignis auflisten)?

3. Welche Flugzeugmuster sind bei Störungen, schweren Störungen und Unfäl-
len nach Kenntnis der Bundesregierung besonders betroffen?

4. Welche Triebwerke (Hersteller und Zwei- bzw. Dreiwellentechnologie) sind
von den technischen Problemen bei Störungen, schweren Störungen und Un-
fällen nach Kenntnis der Bundesregierung besonders häufig betroffen?

5. Gibt es bei gemeldeten oder den Behörden anderweitig bekannten Fällen Un-
terschiede hinsichtlich der Fluggesellschaften?
Wenn ja, worauf sind diese zurückzuführen?

6. Gibt es bei gemeldeten oder den Behörden anderweitig bekannten Fällen un-
terschiedlich praktizierte Meldewege bei einzelnen Fluggesellschaften (über
technische Abteilung, Pilot, Flugbegleiter o. Ä.)?
Wenn ja, welche?

7. Wird jede Anwendung einer Sauerstoffmaske durch das fliegende Personal
als schwere Störung klassifiziert?
Wenn nein, warum nicht?
a) Ab wann rät die Bundesregierung zu einem Einsatz von Sauerstoffmas-

ken?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung eine Untersuchung zwischen vorsorg-

lich (1), gemäß Verfahrensvorgabe (2) und notwendig (3)?
c) Sollten (1) und (2) nicht notwendig sein, warum werden dann Sauerstoff-

masken von den Flugzeugführern eingesetzt?
8. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen das flugbeglei-

tende Personal auf die sogenannten „smoke-hoods“, als Rauchschutzvorkeh-
rungen zurückgegriffen hat?
Ab wann rät die Bundesregierung zu einem solchen Einsatz von „smoke-
hoods“?

9. Hat die Bundesregierung in den letzten Jahren den von den Herstellern emp-
fohlenen Einsatz von Sauerstoffmaske und Rauchschutzhauben überprüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7487
 

10. Was empfiehlt die Bundesregierung den Passagieren bei einem solchen Vor-
fall?
Wenn es hier kein vom Hersteller empfohlenes Verfahren gibt, was wurde
seither durch die Bundesregierung unternommen, um auch Reisende vor den
möglichen Gefahren kontaminierter Kabinenluft im Falle einer Störung,
schweren Störung oder eines Unfalls zu schützen?

11. Wie viele Fälle sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Be-
rufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) aufgrund gesundheitlicher Be-
schwerden wegen Vorkommnissen mit kontaminierter Kabinenluft anhängig
(wenn möglich bitte ebenfalls nach Jahr auflisten)?

12. Wie genau funktioniert im Einzelfall bei den der BG Verkehr bekannten Fäl-
len die Kommunikation mit den Bundesbehörden (Luftfahrt-Bundesamt,
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, Bundesinstitut für Risikobewer-
tung, Umweltbundesamt)?
Gibt es hier einen standardisierten Meldeprozess?

13. Was genau hat die Bundesregierung getan, um Artikel 23 der Verord-
nung (EU) 996/2010 umzusetzen?

14. Wie ist die vorgesehene Abstimmung zwischen Luftfahrt-Bundesamt und
BFU geregelt in Fällen, in denen wie gemäß der Antwort auf die Kleine An-
frage auf Bundestagsdrucksache 18/3949 (Frage 19) durch das Luft-
fahrt-Bundesamt kein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, obwohl für die
Untersuchungen die BFU zuständig ist (Fragen 13 bis 18), und inwiefern
wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über sol-
che Sanktionen informiert (bitte auch Dienstweg in den Behörden erläutern)?

15. In wie vielen Fällen wurde bislang eine Sanktion verhängt (bitte einzeln nach
Jahr und Höhe der Sanktion sowie Tatbestand und Unternehmen auflisten)?

16. Teilt die BFU nach Kenntnis der Bundesregierung die Auffassung, dass a)
bis Stand Januar 2015 (Zeitpunkt Kleine Anfrage Bundestagsdrucksa-
che 18/3763) und gegebenenfalls b) zum heutigen Zeitpunkt keine sanktio-
nierungswürdigen Verstöße vorlagen?

17. Was hat die anlässlich der letzten Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksa-
che 18/3763 vor einem Jahr eingeleitete Personalbedarfsermittlung ergeben?

Berlin, den 26. Januar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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