BT-Drucksache 18/7462

Aktivitäten der Schlesischen Jugend und ihrer Landesverbände

Vom 29. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7462
18. Wahlperiode 29.01.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert und der
Fraktion DIE LINKE.

Aktivitäten der Schlesischen Jugend und ihrer Landesverbände

Der Bundesverband der „Schlesischen Jugend“ (SJ) wurde im Jahr 2011 bzw.
erneut im Jahr 2012 aufgrund der engen Beziehungen zur rechtsextremen Jungen
Landsmannschaft Ostpreußen und zur NPD aus der Landsmannschaft Schlesien –
Nieder- und Oberschlesien e. V. ausgeschlossen (vgl. „Rechtsextreme unter-
wandern Vertriebene“, SZ-ONLINE.DE vom 8. April 2011, www.sz-online.de/
nachrichten/rechtsextreme-unterwandern-vertriebene-760651.html sowie https://
de.wikipedia.org/wiki/Landsmannschaft_Schlesien). Verantwortlich für die rechts-
extreme Ausrichtung der „Schlesischen Jugend“ waren nach Aussagen des ehe-
maligen Bundesvorsitzenden unter anderem Funktionärinnen und Funktionären
der Schlesischen Jugend Thüringen (vgl. „Schlesische Jugend – Gefahr von
rechts – zwischen Volkstanz und Neonazismus“, Broschüre der Rosa-Luxem-
burg-Stiftung Thüringen, 2012, S.21). Noch heute gibt der Bundesverband als
Kontaktadresse einen Gasthof im thüringischen Marlishausen an, dessen Betrei-
ber von Expertinnen und Experten eine Nähe zur mittlerweile verbotenen „Hei-
mattreuen Deutschen Jugend“ nachgesagt wird (vgl. „Unterwandert“, Jüdische
Allgemeine vom 14. April 2011, www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/
10191). Auch die Bundesregierung hielt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Monika Lazar
und weiterer Abgeordneter fest: „So waren aktuelle Führungsfunktionäre der SJ
Thüringen in der 2009 verbotenen neonazistischen ‚Heimattreuen Deutschen
Jugend‘ aktiv.“ Weiterhin hielt sie fest: „Der Bundesregierung liegen zudem
tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass – ausgehend von der Landesgruppe
Thüringen der SJ – Rechtsextremisten auch Einfluss auf die ‚Schlesische Jugend
Bundesgruppe e. V.‘ erlangt haben“ (Bundestagsdrucksache 17/5725 vom
5. Mai 2011.
Die Inhaltliche und personelle Nähe von „Schlesischer Jugend“ und „Heimat-
treuer Deutscher Jugend“ drängen die Frage auf, ob Aktivitäten der verbotenen
„Heimattreuen Deutschen Jugend“ im Rahmen der „Schlesischen Jugend“ fort-
geführt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die „Schlesische Jugend“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz beo-

bachtet?
Wenn ja, seit wann?

Drucksache 18/7462 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Werden einzelne Landesverbände der „Schlesischen Jugend“ vom Bundes-
amt für Verfassungsschutz bzw. von den entsprechenden Landesämtern für
Verfassungsschutz beobachtet?
Wenn ja, welche, und seit wann?

3. Handelt es sich bei der „Schlesischen Jugend“ bzw. einem ihrer Landesver-
bände um eine rechtsextreme Organisation?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte der „Schlesi-
schen Jugend“ zu Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten vor?

5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte der „Schlesi-
schen Jugend“ zu Burschenschaften und Verbindungen vor?

6. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob NPD-Mitglieder im
Bundesverband der „Schlesischen Jugend“ oder einem ihrer Regionalver-
bände organisiert sind?
Falls ja, wie viele davon sind Funktionärinnen und Funktionäre (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?

7. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob (ehemalige) Mit-
glieder der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ in der „Schlesi-
schen Jugend“ oder einem ihrer Landesverbände organisiert sind?
Wenn ja, wie viele (ehemalige) Mitglieder der „Heimattreuen Deutschen Ju-
gend“ sind auch Mitglieder der „Schlesischen Jugend“, und befinden sich
darunter auch (ehemalige) Funktionärinnen und Funktionäre der „Heimat-
treuen Deutschen Jugend“ (bitte nach Bundesverband bzw. Landesverbän-
den aufschlüsseln)?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Bundesgruppe der
„Schlesischen Jugend“ ihre Kontaktadresse in Thüringen führt und mehrere
Mitglieder aus Thüringen Funktionen auf Bundesebene ausüben?

9. Hat die „Schlesische Jugend“ oder eine ihrer Landesgruppen nach Wissen
der Bundesregierung Zuwendungen, Fördermittel, Vergünstigungen oder
Hilfen durch öffentliche Stellen erhalten, wenn ja, welche (bitte nach Bun-
des- bzw. Landesverbänden aufschlüsseln)?

Berlin, den 28. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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