BT-Drucksache 18/7443

Führung von Vertrauenspersonen bei Bundesbehörden der Polizei, Zoll und Polizeien der Länder

Vom 28. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7443
18. Wahlperiode 28.01.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Katrin Kunert,
Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Führung von Vertrauenspersonen bei Bundesbehörden der Polizei, Zoll und
Polizeien der Länder

Wie das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ in seiner Ausgabe 47/2015 unter
dem Titel „Wie eine Ratte“ berichtete, ermittelt die Staatsanwaltschaft Nürn-
berg/Fürth gegen Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Bayern, weil sie im Zuge
der Führung von Vertrauenspersonen (VP) nicht nur Straftaten dieser polizeili-
chen Vertrauenspersonen gedeckt haben sollen, sondern auch Strafvereitelung in
Fällen von Straftaten begangen haben sollen, die von der Vertrauensperson be-
richtet worden sein sollen.
Auch im Zusammenhang mit der Führung der neonazistischen V-Person Thomas
Starke durch das Berliner Landeskriminalamt sind im Zusammenhang mit der
Aufklärung des NSU-Komplexes (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600) die
Probleme und der Mangel an Kontrollinstanzen bei der Führung von Vertrauens-
personen durch die Polizeien der Länder und des Bundes diskutiert worden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Führte oder führt das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei oder der

Zoll Vertrauenspersonen zur Gewinnung von Informationen?
2. Sofern die Frage 1 mit ja beantwortet wird: Auf welcher Rechtsgrundlage

führen das BKA, die Bundespolizei und der Zoll jeweils Vertrauenspersonen,
und in welcher Anzahl führen bzw. führten das BKA, die Bundespolizei und
der Zoll in den Jahren 2000 bis 2015 jeweils Vertrauenspersonen?

3. Ist den Polizeibehörden und dem Zoll jeweils untereinander bekannt, welche
Vertrauenspersonen durch die jeweils anderen Behörden geführt werden?
Wenn ja, auf welcher Grundlage, und in welcher Form werden diese Infor-
mationen ausgetauscht?
Wenn nein, wie wird verhindert, dass Vertrauenspersonen für mehrere Poli-
zeibehörden gleichzeitig agieren?

Drucksache 18/7443 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

4. Wurden bzw. werden ggf. auf die Antwort zu Frage 2 genannte Vertrauens-
personen auch im innereuropäischen Ausland sowie im außereuropäischen
Ausland eingesetzt?
Wenn ja, durch welche Behörde, in welchem Land, und zu welchem Zeit-
punkt?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils ein Einsatz von Vertrauensper-
sonen des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im innereuropäischen Aus-
land?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils ein Einsatz von Vertrauensper-
sonen des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im außereuropäischen Aus-
land?

5. In wie vielen Fällen jeweils in den Jahren von 2000 bis 2015 wurden Ver-
trauenspersonen durch genannte Behörden nicht unmittelbar im Ausland ein-
gesetzt, reisten aber zur Tatbegehung oder für Vorbereitungs- bzw. Begleit-
handlungen ins Ausland, und welche Verpflichtungen bestehen für die Ver-
trauenspersonen, entsprechende Vorgänge ihren VP-Führern zu melden?
Welche Konsequenzen können sich nach den Umständen des Einzelfalls aus
dem Bekanntwerden solcher Tathandlungen für die Führung der Vertrauens-
personen ergeben?

6. Wurden durch die in Frage 1 genannten Behörden auch Vertrauenspersonen
mit einer nichtdeutschen Staatsbürgerschaft eingesetzt?
Wenn ja, durch welche Bundesbehörde, welche Staatsbürgerschaften waren
bei Vertrauenspersonen vertreten, und zu welchen Zeitpunkten zwischen
2013 und 2015 wurden die Vertrauenspersonen eingesetzt?

7. Welche Straftaten dürfen Vertrauenspersonen des BKA, der Bundespolizei
oder des Zolls mit Zusicherung von Straffreiheit begehen?

8. Existiert ein Katalog von Straftaten, die die Vertrauenspersonen des BKA,
der Bundespolizei oder des Zolls mit Zusicherung der Straffreiheit begehen
dürfen?
Und wenn ja, um welche Straftaten handelt es sich hierbei?

9. Gab oder gibt es gegen Vertrauenspersonen, die durch die in Frage 1 genann-
ten Behörden geführt wurden oder werden, Ermittlungsverfahren im Zusam-
menhang mit deren Tätigkeit als Vertrauensperson?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat welche Behörde wegen welchem Straf-
vorwurf entsprechende Ermittlungsverfahren gegen Vertrauenspersonen des
BKA, der Bundespolizei und des Zolls geführt, und mit welchem Ergebnis
(bitte nach Bundesländern und Jahren auflisten)?

10. Gab oder gibt es gegen Vertrauenspersonen, die durch die in Frage 1 genann-
ten Behörden geführt wurden oder werden, Ermittlungsverfahren, die nicht
im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als Vertrauensperson stehen?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat welche Behörde wegen welchem Straf-
vorwurf entsprechende Ermittlungsverfahren gegen Vertrauenspersonen des
BKA, der Bundespolizei und des Zolls geführt, und mit welchem Ergebnis
(bitte nach Bundesländern und Jahren auflisten)?

11. Wurden gegen Vertrauenspersonen, die durch die in Frage 1 genannten Be-
hörden geführt wurden, strafgerichtliche Verfahren geführt oder wurden ver-
bundene Verfahren, in denen Vertrauenspersonen angeklagt wurden, abge-
trennt (bitte nach Bundesland, unter Angabe von Jahr, Strafvorwurf und zu-
ständigem Gericht auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7443
 

12. Gab oder gibt es gegen Beamte der in Frage 1 genannten Behörden diszipli-
narische oder strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Füh-
rung von Vertrauenspersonen?
Wenn ja, wann, mit welchem Vorwurf und Ergebnis der Ermittlungen?

13. Sind der Bundesregierung Vorgänge bekannt, bei denen Ermittlungen im Zu-
sammenhang mit der Führung von Vertrauenspersonen durch Behörden der
Polizei (auch Landespolizeien) und des Zolls unter Einbeziehung des BKA
geführt wurden (wenn ja, bitte unter Nennung des Jahres, Ortes und der Art
der Straftat, der beteiligten Polizeibehörde und des Ausgangs des Ermitt-
lungsverfahrens)?

14. Inwieweit wurden im Rahmen der Innenministerkonferenz und seiner Ar-
beitsebenen die Problematik der Führung von Vertrauenspersonen durch die
Polizeien und den Zoll erörtert, wenn ja, wann, unter welcher Fragestellung,
und mit welchem Ergebnis?

15. Wie viele behördeninterne Kontrollinstanzen existierten beim BKA, bei der
Bundespolizei und beim Zoll für die VP-Führung?

16. Welche Richtlinien existieren bei BKA, Bundespolizei und Zoll für die Zah-
lung von VP-Honoraren?

17. Hat es seit der Vorlage der Empfehlungen des Bundestagsuntersuchungsaus-
schusses zum Nationalsozialistischen Untergrund in der 17. Wahlperiode
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600) Veränderungen in den Richtlinien
zur VP-Führung des BKA, der Bundespolizei und des Zolls gegeben?
Und wenn ja, welche Veränderungen hat es gegeben?

Berlin, den 28. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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