BT-Drucksache 18/7442

Zum Stand der Ermittlungen im Fall Burak Bektas und im Fall Luke Holland

Vom 28. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7442
18. Wahlperiode 28.01.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Zum Stand der Ermittlungen im Fall Burak Bektaş und im Fall Luke Holland

Am 5. April 2012 wurde der 21-jährige Berliner Burak Bektaş in Berlin-Neukölln
von einem bis heute unbekannten Täter erschossen, mehrere seiner Freunde wur-
den durch weitere Schüsse schwer verletzt (vgl. u. a. „Wer hat Burak erschos-
sen?“ Podcast-Serie des Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb ab dem 15. Okto-
ber 2015, http://webdoku.rbb-online.de/burak#845). Tatumstände sowie Tatda-
tum legen die Vermutung nahe, dass es sich bei dem Mord an Burak Bektaş um
eine rassistisch motivierte Tat handelt (vgl. „Burak Bektas soll Gedenkort in
Berlin-Neukölln bekommen“, Neues Deutschland vom 20. April 2015,
www.neues-deutschland.de/artikel/968431.burak-bektas-soll-gedenkort-in-berlin-
neukoelln-bekommen.html). Am 20. September 2015 wurde der britische Staats-
bürger Luke Holland in Berlin-Neukölln erschossen. Im Zuge der Wohnungs-
durchsuchung des mutmaßlichen Täters Rolf Z. wurde unter anderem ein Portrait
von Adolf Hitler gefunden (vgl. „War das Mordmotiv an Briten in Berlin
Ausländerhass?“, Neues Deutschland vom 28. Oktober 2015, www.neues-
deutschland.de/artikel/989261.war-das-mordmotiv-an-briten-in-berlin-auslaender
hass.html). Hinzu kommt, dass der zum Tatzeitpunkt 62-jährige Rolf Z. nach
Angaben der Anwälte der Familie Bektaş auch in polizeilichen Ermittlungsakten
zum Mord an Burak Bektaş auftaucht. Ein Hinweisgeber brachte im Jahr 2013
Rolf Z. als potentiellen Täter ins Spiel, da dieser im ungefähren Alter des unbe-
kannten Täters sei, im Besitz von Schusswaffen war und regelmäßig am Tatort
verkehrt haben soll. Vertreter der Nebenklage der Familien Bektaş und Holland
kritisieren, dass die Berliner Polizei diese Spur nicht weiter verfolgt habe
(vgl. „Ist Rolf Z. Doppelmörder?“, Neues Deutschland vom 12. Januar 2016,
www.neues-deutschland.de/artikel/997660.ist-rolf-z-doppelmoerder.html). Auch
dem Wunsch eines Freundes von Burak Bektaş, der den Anschlag im April 2012
verletzt überlebte, dem potentiellen Täter zur Identifizierung gegenübergestellt
zu werden, entsprach die Polizei nicht (vgl. „Der Fall Burak Bektaş muss neu
aufgerollt werden!“, Pressemitteilung der Initiative für die Aufklärung des
Mordes an Burak B. vom 14. Januar 2016, http://burak.blogsport.de/2016/01/14/
pressemitteilung-der-fall-burak-bektas-muss-neu-aufgerollt-werden/). In einer ge-
meinsamen Pressekonferenz am 11. Januar 2016 wandten sich die Familien von
Burak Bektaş und Luke Holland an die Öffentlichkeit und forderten bundesweite
Ermittlungen sowie die Übertragung der Ermittlungen an den Generalbundesan-
walt in Karlsruhe. Am 15. Januar 2016 berichtete „die tageszeitung“, dass der
Generalbundesanwalt „nach eingehender Prüfung“ diesem Fall keine „besondere
Bedeutung“ beimesse, die es rechtfertigen würde, die Ermittlungen zu überneh-
men (vgl. „Bektaş-Mord in Neukölln – GBA ermittelt nicht“, die tageszeitung
vom 15. Januar 2016, S.22).

Drucksache 18/7442 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Registriert das Bundeskriminalamt (BKA) den gewaltsamen Tod von Burak

Bektaş am 5. April 2012 und den gewaltsamen Tod von Luke Holland am
20. September 2015 in Berlin-Neukölln als politisch rechts motivierte Ge-
waltstraftaten bzw. als Politisch Motivierte Kriminalität (PMK)-rechts moti-
vierte Tötungsdelikte nach dem PMK-rechts Kriterienkatalog?

2. Haben Bundesbehörden im Fall von Burak Bektaş den Berliner Ermittlungs-
behörden Amtshilfe geleistet oder eigene Ermittlungsmaßnahmen eingelei-
tet?
Wenn ja, wann, und zu welchen Komplexen?

3. Haben Bundesbehörden im Fall von Luke Holland den Berliner Ermittlungs-
behörden Amtshilfe geleistet oder eigene Ermittlungsmaßnahmen eingelei-
tet?
Wenn ja, wann, und zu welchen Komplexen?

4. Liegen Bundesbehörden Erkenntnisse zum mutmaßlichen Täter Rolf Z. vor,
insbesondere Erkenntnisse, die den Verdacht stützen, dass es sich bei ihm
um einen Rechtsextremen handelt?

5. Fanden Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bzw. von Lan-
desämtern für Verfassungsschutz Eingang in die Ermittlungen im Fall
Bektaş?

6. Fanden Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bzw. von Lan-
desämtern für Verfassungsschutz Eingang in die Ermittlungen im Fall
Holland?

7. Hat das BKA seit dem 4. November 2011 mit dem Mord an Burak Bektaş
vergleichbare Fälle von Schusswaffendelikten gegen potenzielle Opfer ras-
sistisch und/oder fremdenfeindlich motivierter Gewalt registriert (wenn ja,
bitte unter Angabe von Tatort, Tatdatum und Bundesland auflisten)?

8. Hat das BKA seit dem 4. November 2011 mit dem Mord an Luke Holland
vergleichbare Fälle von Schusswaffendelikten gegen potenzielle Opfer ras-
sistisch und/oder fremdenfeindlich motivierter Gewalt registriert?

9. Sind unter den 745 Fällen aus dem Zeitraum zwischen 1990 und 2011, die
das BKA erneut auf mögliche rechte Tathintergründe überprüfte, auch sol-
che, die mit dem Fall Bektaş vergleichbar sind?

10. Sind unter den 745 Fällen aus dem Zeitraum zwischen 1990 und 2011, die
das BKA erneut auf mögliche rechte Tathintergründe überprüfte, auch sol-
che, die mit dem Fall Holland vergleichbar sind?

11. Zu welchem Zeitpunkt und in welchen zeitlichen Abständen fand die von
dem Generalbundesanwalt erwähnte „eingehende(r) Prüfung“ des Mordfalls
Bektaş statt (bitte unter Angabe der jeweiligen Daten)?

12. Aus welchen Gründen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im Fall
Bektaş nicht übernommen?
Warum liegt in dem Fall Bektaş keine „besondere Bedeutung“ für eine Über-
nahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt vor?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7442
 

13. Hat der Generalbundesanwalt im Fall Holland einen Prüfvorgang angelegt?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 28. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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