BT-Drucksache 18/737

Debatte um die Neuausrichtung bzw. Weiterentwicklung des Ständigen Ausschusses für die innere Sicherheit

Vom 6. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/737
18. Wahlperiode 06.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat
und der Fraktion DIE LINKE.

Debatte um die Neuausrichtung bzw. Weiterentwicklung des Ständigen
Ausschusses für die innere Sicherheit

Die Idee zur Einrichtung eines Ausschusses für die innere Sicherheit entstand
bereits im Jahr 2001 und fand schließlich Eingang in den Vertrag von Lissabon
(Artikel 71 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union –
AEUV). Mit einem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Feb-
ruar 2010 wurde der Ständige Ausschuss für operative Zusammenarbeit im Be-
reich der inneren Sicherheit (COSI) eingesetzt (ABl. L 52 vom 3.3.2010). Der
COSI ist unter anderem in den Bereichen der Zusammenarbeit der Polizei- und
Zollbehörden, des Schutzes der Außengrenzen und der justiziellen Zusammen-
arbeit in Strafsachen tätig. Er soll dem Rat in regelmäßigen Abständen einen Be-
richt über seine Aktivitäten vorlegen. Der Rat informiert dann das Europäische
Parlament und die nationalen Parlamente (http://tinyurl.com/prmrmd4).
Im zweiten Halbjahr 2013 fanden drei Sitzungen des COSI statt. Vorbereitungen
der Treffen obliegen der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft (siehe die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bun-
destagsdrucksache 18/498). Teilnehmende sind in der Regel Mitarbeiter der zu-
ständigen Ministerien der Mitgliedstaaten. Für Deutschland nehmen laut der
Bundesregierung regelmäßig ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern
(BMI), der Leiter der Unterabteilung ÖS I „Polizeiangelegenheiten“ sowie ein
Vertreter der Länder (bisher Niedersachsen) teil.
Der COSI soll die Koordinierung von Maßnahmen der zuständigen Behörden
der Mitgliedstaaten übernehmen und zur Verstärkung der operativen Zusam-
menarbeit im Bereich der inneren Sicherheit beitragen, die allgemeine Ausrich-
tung und die Effizienz der operativen Zusammenarbeit bewerten, etwaige Män-
gel feststellen und „Empfehlungen“ für ihre Beseitigung aussprechen (EU-Rats-
dokumente 16515/09 und 5949/10). Der Ausschuss hat nicht nur koordinierende
Funktion für die Polizeien, Zoll- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten. Er soll
die Einbindung der EU-Agenturen Europol, Frontex, Eurojust, OLAF, CEPOL
gewährleisten. Zu den weiteren Beteiligten operativer und koordinierender
Maßnahmen gehören die European Police Chiefs Task Force (EPCTF), die
Heads of Europol National Units (HENUs), die Joint Investigation Teams (JITs),
das JHA Heads of Agencies Meeting oder auch der Europäische Auswärtige
Dienst. Berichte empfängt der COSI unter anderem vom EU-Antiterrorismus-
koordinator und der Europäischen Kommission. Auch der EU-Geheimdienst
IntCen wird eingebunden: Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen die Be-
teiligung des IntCen kritisch, wenn dieser im COSI seine „Bedrohungsanalysen“
präsentieren darf. Hohe Beamtinnen und Beamte der Innenministerien der EU-
Mitgliedstaaten sollen als Beobachtende teilnehmen.

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Über die Arbeit des COSI sollen die nationalen Parlamente wie auch das
Europäische Parlament „auf dem Laufenden gehalten“ werden. Eine weitere Be-
teiligung ist aber nicht vorgesehen. Dies ist aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller umso problematischer, da der COSI zukünftig womöglich Empfeh-
lungen für Gesetzgebungsverfahren aussprechen könnte. Vorgesehen ist eigent-
lich, dass der COSI auch eine Evaluierungsfunktion wahrnimmt, etwa für
Kooperationen mit Drittstaaten oder internationalen Institutionen. Dieser Auf-
gabe wird der Ausschuss aber aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
nicht gerecht.
Im „Stockholmer Programm“ ist festgelegt, dass der COSI „Entwicklung, Mo-
nitoring und Implementierung“ der „Strategie der Inneren Sicherheit“ überneh-
men soll. Unklar bleibt immer noch, welche Rolle der COSI nach Artikel 222
AEUV im Falle von Katastrophen sowie von Terroranschlägen spielen soll. Der
Ausschuss hat sich mit dieser Frage mehrfach befasst, die Bundesregierung be-
fürwortet die Kompetenzerweiterung (Bundestagsdrucksache 17/12652) mit der
Einrichtung eines „permanenten Lagezentrums“. Die „Terrorismusbekämp-
fung“ gehört nach Auffassung der Bundesregierung zum Mandat des COSI
(Bundestagsdrucksache 18/146).
Zur Debatte steht, Untergruppen oder „Expertengruppen“ im COSI einzurichten
oder Sitzungen thematisch zu gestalten. Andere Mitgliedstaaten regen jedoch
an, den COSI weniger mit Terrorismusthemen zu beauftragen (Ratsdokument
10162/13) oder wenigstens zu definieren, für welche Aufgabenbereiche eine Zu-
ständigkeit gegeben sei oder überhaupt ein Mehrwert erzielt würde (Ratsdoku-
ment 13500/13). Dies auch vor dem Hintergrund, dass in den Mitgliedstaaten
gewöhnlich unterschiedliche Behörden für „Terrorismus“ oder „organisierte
Kriminalität“ zuständig sind. Zudem gibt es auf Ebene der EU außerhalb des
übergeordneten Gremiums COSI weitere Zusammenarbeitsformen von Polizei-
behörden (Bundestagsdrucksache 17/13440). Hierzu gehören die „Koordinie-
rungsgruppe für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
in Strafsachen“ (CATS), der „Strategische Ausschuss für Einwanderung, Gren-
zen und Asyl“ (SCIFA), die „Ratsarbeitsgruppe Counter-Terrorism“ (COTER),
die „Ratsarbeitsgruppe Terrorismus“ oder die EU-Polizeiagentur Europol. Die
Themen „Terrorismus“ oder „schwere organisierte Kriminalität“ werden auch
außerhalb der EU in der „Counter Terrorism Group“ (CTG) oder der „Police
Working Group on Terrorism“ (PWGT) übernommen.
Es ist anzunehmen, dass in den Gremien eine Doppelarbeit verrichtet wird. Dies
umso mehr, da auch das „Politische und Sicherheitspolitische Komitee“ (PSK)
mit Sicherheitsfragen befasst ist. Im PSK treffen sich einmal im Monat hochran-
gige Beamte der Außenministerien oder der Ständigen Vertretungen der Mit-
gliedstaaten in Brüssel. Im April 2014 treffen sich der COSI und das PSK zum
Austausch.
Die Neuausrichtung oder Weiterentwicklung des COSI soll nach Information
der Fragesteller nach dem Willen einiger Mitgliedstaaten auch mehr mit den
„Politikzyklen“ („Policy Cycles“) verzahnt werden, einem Modell zur Priorisie-
rung und Umsetzung von Maßnahmen: Zunächst werden Bedrohungsanalysen
erstellt, deren Prioritäten die Europäische Kommission anschließend festlegt
und in Mehrjahresstrategieplänen an eine „Praktikerebene“ weitergibt. Dort
werden wiederum Aktionspläne ausgearbeitet und die Vorhaben schließlich um-
gesetzt. Die Maßnahmen werden jährlich sowie nach ihrem Abschluss evaluiert.
Durch die enge Verzahnung der beteiligten Agenturen, Ratsarbeitsgruppen, der
Kommission und den Polizeien der Mitgliedstaaten soll ein Mehrwert erzielt
werden. Bislang decken die „Politikzyklen“ nur das Feld „schwere und organi-
sierte Kriminalität“ ab. Andere Mitgliedstaaten fordern deshalb ihre Auswei-
tung auf weitere Bereiche im Themenfeld Terrorismus. Ein anderer Vorschlag
lautet deshalb, den COSI eher als vorbereitendes Gremium für den Ausschuss
der Ständigen Vertreter (AStV) zu nutzen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/737
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung nach vierjährigem

Bestehen des COSI hinsichtlich der Notwendigkeit von dessen Existenz?
Welche Verbesserungen der Zusammenarbeit hat es demnach gegeben?

2. Wie hat sich die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 zur Neuausrichtung
bzw. Weiterentwicklung des COSI positioniert, und welche eigenen Vor-
schläge hat sie hierzu in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen oder bei der
Europäischen Kommission eingebracht?
Welche Vertreterinnen und Vertreter der Länder waren bei den Sitzungen je-
weils zugegen?

3. Sofern außer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMI, der Unterabteilung
ÖS I „Polizeiangelegenheiten“ sowie der Länder weitere Personen im Auf-
trag der Bundesregierung teilnahmen, um welche handelte es sich dabei je-
weils?

4. Worin besteht die Aufgabe der „COSI Support Group“, und wer gehört ihr
an?

5. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Aufgabe des COSI umgesetzt, die
allgemeine Ausrichtung und die Effizienz der operativen Zusammenarbeit zu
bewerten, etwaige Mängel festzustellen und Empfehlungen für ihre Beseiti-
gung auszusprechen?

6. Wie grenzt die Bundesregierung die Arbeit des COSI gegenüber anderen
Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union
ab?

7. Auch wenn die Bundesregierung die Auffassung vertreten sollte, der COSI
sei ein höherrangiges Gremium, weshalb sich die Frage einer Abgrenzung zu
Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union
also nicht stelle, inwiefern bestünde dennoch die Gefahr einer Doppelarbeit?
a) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregie-

rung nicht auch zum Bereich der „Koordinierungsgruppe für den Bereich
der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen“
(CATS) gehören?

b) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregie-
rung nicht auch zum Bereich des „Strategischen Ausschusses für Einwan-
derung, Grenzen und Asyl“ (SCIFA) gehören?

c) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregie-
rung nicht auch zum Bereich der „Ratsarbeitsgruppe Counter-Terrorism“
(COTER) gehören?

d) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregie-
rung nicht auch zum Bereich der „Ratsarbeitsgruppe Terrorismus“ (TWG)
gehören?

e) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregie-
rung nicht auch zum Bereich der EU-Polizeiagentur Europol gehören?

f) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregie-
rung nicht auch zum Bereich des „Politischen und Sicherheitspolitischen
Komitee“ (PSK) gehören?

Drucksache 18/737 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass einige Mit-
gliedstaaten der Ansicht sind, dass die Arbeiten des COSI besser in Gremien
außerhalb der EU übernommen werden könnten, die Verrichtungen des
COSI also eine Doppelarbeit bedeuten?
a) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregie-

rung nicht auch zum Bereich der „Counter Terrorism Group“ (CTG) ge-
hören?

b) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der Bundesregie-
rung nicht auch zum Bereich der „Police Working Group on Terrorism“
(PWGT) gehören?

9. Von wem erhält der COSI nach Kenntnis der Bundesregierung gewöhnlich
Berichte?
Auf welche Weise arbeitet der COSI nach Kenntnis der Bundesregierung
mit der European Police Chiefs Task Force (EPCTF), den Heads of Europol
National Units (HENUs), den Joint Investigation Teams (JITs) oder dem
JHA Heads of Agencies Meeting zusammen?

10. Inwieweit hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit des COSI mit dem
EU-Geheimdienst IntCen für problematisch?
Auf welche Weise kam die Kooperation nach Kenntnis der Bundesregie-
rung zustande?

11. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, wonach der COSI zu-
künftig womöglich Empfehlungen für Gesetzgebungsverfahren ausspre-
chen könnte?
a) Auf welche Weise kann die Arbeit des COSI nach Ansicht der Bundes-

regierung über die nationalen Parlamente oder das Europäische Parla-
ment kontrolliert werden?

b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller, dass diese lediglich „auf dem Laufenden gehalten“
werden müssen, dies mithin keine effektive parlamentarische Kontrolle
ermöglichen kann?

12. Inwiefern hält es die Bundesregierung vom COSI für ausreichend umge-
setzt, dass dieser auch eine Evaluierungsfunktion wahrnimmt?
a) Welche herausragenden entsprechenden Initiativen kann die Bundes-

regierung hierzu mitteilen?
b) Wie ist dies aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich von Kooperatio-

nen mit Drittstaaten oder internationalen Institutionen umgesetzt?
c) Auf welche Weise ist der COSI einer „Entwicklung, Monitoring und Im-

plementierung“ der „Strategie der Inneren Sicherheit“ nachgekommen,
und inwieweit hält die Bundesregierung die Anstrengungen für ausrei-
chend?

13. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu den Vorschlägen mit-
teilen, wonach im COSI Untergruppen oder „Expertengruppen“ eingerich-
tet werden könnten, und wie positioniert sie sich hierzu?

14. Wie könnte im COSI nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig eine Dif-
ferenzierung zwischen operationellen und strategischen Diskussionen erfol-
gen?

15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen einiger Mit-
gliedstaaten hinsichtlich der Zukunft des COSI (Ratsdokument 6954/14) zu
den folgenden Punkten:
a) Ministerinnen und Minister zu beraten,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/737
b) „Orientierungsdebatten“ zu organisieren,
c) Meinung von „technischen Gruppen“ zu berücksichtigen und darauf ba-

sierend Debatten im Rat vorzubereiten,
d) Mitteilungen auch zum Tausch von Finanzdaten auf EU-Ebene (TFTS)

und mit den USA (TFTP) abzugeben,
e) sich auch mit der Weitergabe von Passagierdaten (PNR) zu befassen,
und inwiefern hat sie diese Haltung jeweils bereits vorgetragen?

16. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im COSI seit
seinem Bestehen und vor allem in jüngster Zeit mehr Terrorismusthemen
behandelt wurden?

17. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Vorschläge, wonach der COSI
auch vermehrt für eine Terrorismusbekämpfung zuständig sein sollte, wel-
cher „Mehrwert“ ergäbe sich daraus, und wie begründet sie ihre Haltung?
a) Welche Vorschläge anderer Mitgliedstaaten hat es nach Kenntnis der Bun-

desregierung hierzu gegeben, und wie verlief die Diskussion darüber?
b) Inwieweit ist definiert (oder soll definiert werden), für welche Aufgaben-

bereiche eine Zuständigkeit des COSI gegeben wäre?
c) Wie würde beim COSI damit umgegangen, dass in den Mitgliedstaaten

gewöhnlich unterschiedliche Behörden für „Terrorismus“ oder „organi-
sierte Kriminalität“ zuständig sind, mithin womöglich auch Spezialabtei-
lungen oder Geheimdienste in die Zusammenarbeit mit dem COSI einge-
bunden wären?

d) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob der COSI auch
mit Geheimdiensten der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten könnte?

e) Käme es auf exekutiver Ebene zu mehr Zusammenarbeit polizeilicher
und nachrichtendienstlicher Gremien, wie soll dann nach Ansicht der
Bundesregierung das verfassungsmäßig verankerte Gebot zur Trennung
von Geheimdiensten und Polizei gewährleistet bleiben?

f) Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, den COSI eher als vorbe-
reitendes Gremium für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) zu
nutzen?

g) Sofern die Bundesregierung der Ansicht ist, dass sich der COSI nur an-
lassbezogen mit Terrorismusthemen befassen soll, wie würden diese
dann bestimmt?

18. Auf wessen Veranlassung treffen sich der COSI und das PSK im April 2014,
und welche Fragen werden behandelt?
Sofern die bessere Zusammenarbeit der beiden Einrichtungen zur Debatte
steht, wie wird sich die Bundesregierung hierzu positionieren?

19. Wie sollte der COSI aus Sicht der Bundesregierung mit den „Politikzyklen“
(„Policy Cycles“) verzahnt werden?
Welche weiteren, (operativen) „Politikzyklen“ könnten demnach geschaf-
fen werden?

20. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die „Politik-
zyklen“ auf das Feld „schwere und organisierte Kriminalität“ beschränkt
bleiben sollten?
Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche
anderslautenden Vorschläge gemacht?

Drucksache 18/737 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
21. Wie würden sich die von der Bundesregierung befürworteten oder einge-
brachten Maßnahmen zur Neuausrichtung bzw. Weiterentwicklung des
COSI nach jetziger Einschätzung auf die hierfür benötigten Finanz- und
Personalmittel auswirken?

22. Welche weiteren Diskussionen zur Rolle des COSI im Falle von Katastro-
phen sowie von Terroranschlägen nach Artikel 222 AEUV sind der Bundes-
regierung seit dem Sommer 2013 bekannt?
a) Wie haben andere Mitgliedstaaten auf den Vorschlag reagiert, der COSI

könne eine ständige Beobachtung vornehmen?
b) Welche weiteren Vorschläge wurden vorgebracht, und wie haben sich die

Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu positioniert?
23. Welche Tagesordnung ist der Bundesregierung zum nächsten COSI-Treffen

bekannt?
a) Welche eigenen Vorschläge für die Tagesordnung hat sie eingereicht?
b) Inwiefern trifft die Information der Fragesteller zu, dass sich der COSI

auch mit Verbindungen zwischen Terrorismus und organisierter Krimi-
nalität befassen wird, und was ist aus Sicht der Bundesregierung damit
gemeint?

c) Inwiefern und mit welchen Inhalten stehen auch die „Solidaritätsklausel“
(Artikel 222 AEUV), die Spionage der NSA oder sonstige „Cyber“-The-
men auf der Agenda?

d) Wie wird sich die Bundesregierung zu den Punkten positionieren?

Berlin, den 6. März 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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