BT-Drucksache 18/7351

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Tabea Rößner, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2881 - Grundlagen für Gleichstellung im Kulturbetrieb schaffen

Vom 26. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7351
18. Wahlperiode 26.01.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Tabea Rößner, Katja Dörner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2881 –

Grundlagen für Gleichstellung im Kulturbetrieb schaffen

A. Problem
Frauen sind bei der Kulturförderung und in Leitungsfunktionen bei Kultureinrich-
tungen unterrepräsentiert. Obwohl immer mehr Frauen künstlerische Studien-
gänge absolvierten, seien Frauen in keiner künstlerischen Sparte in gleichem Maß
vertreten wie ihre männlichen Kollegen, kritisiert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN. Auch bei Preisen und Stipendien würden Frauen seltener berücksich-
tigt als Männer, zudem verdienten freischaffende Künstlerinnen schlechter als
ihre Kollegen. Vor diesem Hintergrund verlangt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, dass die Bundesregierung zunächst eine Studie in Auftrag gibt, um für
aktuelle Daten über die Lage der Frauen in Kunst und Kultur zu sorgen. Auf
Grundlage der Ergebnisse soll die Bundesregierung gezielte Maßnahmen ergrei-
fen, um die Chancengleichheit von Frauen im Kulturbetrieb voranzubringen. Des
Weiteren soll die Bundesregierung die Förderung von Institutionen und Projekten
aus dem Bundeshaushalt an die Vorgabe knüpfen, dass Führungspositionen, In-
tendanzen, Stipendien und Werkaufträge paritätisch vergeben werden. Auch bei
der Besetzung von Orchestern und bei Ausstellungen von Werken zeitgenössi-
scher Künstlerinnen und Künstler sollen Männer und Frauen ausgewogen berück-
sichtigt werden. Bei der Besetzung von Jurys soll eine paritätische Besetzung er-
reicht werden, um zu mehr Chancengerechtigkeit für Frauen beizutragen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Keine.

Drucksache 18/7351 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/2881 abzulehnen.

Berlin, den 25. Januar 2016

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Siegmund Ehrmann
Vorsitzender

Ursula Groden-Kranich
Berichterstatterin

Hiltrud Lotze
Berichterstatterin

Sigrid Hupach
Berichterstatterin

Ulle Schauws
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7351
Bericht der Abgeordneten Ursula Groden-Kranich, Hiltrud Lotze, Sigrid Hupach und
Ulle Schauws

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/2881 in seiner 63. Sitzung am 6. November 2014
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien sowie zur Mitberatung an den Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Frauen sind bei der Kulturförderung und in Leitungsfunktionen in Kultureinrichtungen unterrepräsentiert. Obwohl
immer mehr Frauen künstlerische Studiengänge absolvierten, seien Frauen in keiner künstlerischen Sparte in glei-
chem Maß vertreten wie ihre männlichen Kollegen, kritisiert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auch
bei Preisen und Stipendien würden Frauen seltener berücksichtigt als Männer, zudem verdienten freischaffende
Künstlerinnen schlechter als ihre Kollegen.
Vor diesem Hintergrund verlangt die Fraktion, dass die Bundesregierung zunächst eine Studie in Auftrag gibt,
um für aktuelle Daten über die Lage der Frauen in Kunst und Kultur zu sorgen. Auf der Grundlage der Ergebnisse
soll die Bundesregierung gezielte Maßnahmen ergreifen, um die Chancengleichheit von Frauen im Kulturbetrieb
voranzubringen. Des Weiteren soll die Bundesregierung die Förderung von Institutionen und Projekten aus dem
Bundeshaushalt an die Vorgabe knüpfen, dass Führungspositionen, Intendanzen, Stipendien und Werkaufträge
paritätisch vergeben werden. Auch bei der Besetzung von Orchestern und bei Ausstellungen von Werken zeitge-
nössischer Künstlerinnen und Künstler sollen Männer und Frauen ausgewogen berücksichtigt werden. Bei der
Besetzung von Jurys, die über die Vergabe von Preisen und Förderprojekten entscheiden, soll eine paritätische
Besetzung erreicht werden, um zu mehr Chancengerechtigkeit für Frauen beizutragen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2016 die Ableh-
nung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 42. Sitzung am 14. Oktober 2015 eine öffentliche Anhörung
zu dem Antrag beschlossen. Diese Anhörung fand am 11. November 2015 in der 45. Sitzung mit sechs Expertin-
nen statt:
Adrienne Goehler, Senatorin a.D., freie Publizistin und Kuratorin,
Dr. Valeska Henze, 1. Vorsitzende des Vorstandes, BücherFrauen e. V.,
Maria Mohr, Mitglied des Vorstandes, Pro Quote Regie e. V.,
Gabriele Schulz, stellvertretende Geschäftsführerin, Deutscher Kulturrat e. V.,
Ursula Theißen, Geschäftsführerin, Frauenbüro NRW e. V.
Jutta Troost, Referentin für Gleichstellungsangelegenheiten, Deutscher Städtetag.
Die Ergebnisse der Anhörung sind in einem Wortprotokoll dokumentiert, außerdem kann die Veranstaltung über
die Mediathek des Deutschen Bundestages auf den Internetseiten des Ausschusses für Kultur und Medien abge-
rufen werden.
Der Ausschuss hat seine Beratungen in seiner 49. Sitzung am 13. Januar 2016 abgeschlossen. Dort betonte die
Fraktion der CDU/CSU, die Forderung der antragstellenden Fraktion, für aktuelle Daten über die Situation von

Drucksache 18/7351 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Frauen in Kunst und Kultur zu sorgen, sei bereits erfüllt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien habe eine entsprechende Studie aus ihrem Etat gefördert und damit langjähriges Desinteresse der Kultus-
ministerkonferenz ausgeglichen. In wenigen Wochen lägen die Ergebnisse der Erhebung vor. Vor der Auswertung
der Daten sei es nicht zielführend, konkrete Maßnahmen zu beschließen.
Die Fraktion machte deutlich, dass auch aus ihrer Sicht Handlungsbedarf besteht. Das Thema sei wichtig und die
Forderung, Jurys müssten paritätisch besetzt werden, stoße durchaus auf Zustimmung. Allerdings fänden sich im
Antragstext auch Forderungen, die den Wettbewerb verzerrten und die künstlerische Freiheit einschränkten. Die
Fraktion der CDU/CSU lehne die Initiative deshalb ab.
Die Fraktion der SPD konstatierte ebenfalls Handlungsbedarf, stellte aber gleichzeitig fest, die öffentliche An-
hörung habe belegt, dass das Thema Gleichstellung in Kunst und Kultur differenzierter zu betrachten sei, als dies
die Antragstellerinnen und Antragsteller machten. Kulturbetriebe seien oft schwer vergleichbar, pauschale For-
derungen würden der Heterogenität nicht gerecht. Auch müssten im komplizierten Umfeld der Kunst- und Kul-
turbetriebe eigene Modelle für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt werden. Wenn die Ergebnisse
der Studie vorlägen, die der Deutsche Kulturrat zurzeit erarbeite, sei die Fragestellung erneut aufzugreifen und zu
prüfen, wie das drängende gemeinsame Ziel der Gleichstellung durch konkrete Schritte erreicht werden könne.
Die Fraktion DIE LINKE. unterstützte demgegenüber den Antrag. In der Anhörung sei deutlich geworden, wie
dringend verbindliche Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten gebraucht würden. Bei der Vergabe von Fördermit-
teln, Preisen und Stipendien oder beim Ankauf von bildender Kunst für öffentliche Einrichtungen lägen die Ge-
staltungsmöglichkeiten auf der Hand. Quoten, die Aufhebung von Altersgrenzen oder neue Arbeitszeitmodelle
seien probate Mittel, um Frauen zu unterstützen. Der Bund müsse in seinem Kompetenzbereich auch als Gesetz-
geber mit gutem Beispiel vorangehen, aktuell bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes oder des Urhe-
berrechts.
Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezog sich in ihrer Argumentation auf die Anhörungsergeb-
nisse. Im Kultur- und Medienbereich sei die Gleichstellung von Mann und Frau längst nicht verwirklicht. Der
dringende Handlungsbedarf sei augenfällig. Die Sachverständigen hätten Vorschläge aus dem Antrag wie bei-
spielsweise die gleichberechtigte Berücksichtigung von Werken von Künstlerinnen und Künstlern beim Ankauf
oder in Ausstellungen befürwortet. Mentoring, Coaching und Professionalisierungsangebote seien ebenfalls ein-
zusetzen. Die Sichtbarkeit von Frauen im Kulturbereich müsse verbessert werden, der Bund habe seine Förder-
kriterien so anzupassen, dass unter anderem eine paritätische Verteilung von Mitteln und Funktionen erreicht
werde.
Im Ergebnis hat der Ausschuss für Kultur und Medien mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
abzulehnen.

Berlin, den 25. Januar 2016

Ursula Groden-Kranich
Berichterstatterin

Hiltrud Lotze
Berichterstatterin

Sigrid Hupach
Berichterstatterin

Ulle Schauws
Berichterstatterin

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