BT-Drucksache 18/7344

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2015

Vom 20. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7344
18. Wahlperiode 20.01.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, Petra Pau,
Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge
zum Stand 31. Dezember 2015

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungs-
bzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, wes-
halb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt. Der
Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr 2013
seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit einem
Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die An-
fragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR Mid-
Year Trends 2013“, S. 6).
So ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden
Flüchtlinge in den letzten beiden Jahrzehnten – trotz zuletzt steigender Zugangs-
zahlen – gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und
Personen mit Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997
auf 147 500 zum Stand vom 31. Dezember 2014 (vgl. Bundestagsdrucksa-
chen 16/8321 und 18/3987), vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über
70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen.
Ende des Jahres 2014 lebten zudem gut 50 000 Menschen mit einem so genannten
subsidiären Schutzstatus in Deutschland.
Rund 60 000 Personen verfügten Ende des Jahres 2014 über eine Aufenthaltser-
laubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a und 25a
des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000 aufgrund langjährigen Auf-
enthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie
23 700 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25
Absatz 4 AufenthG). Weitere 6 000 Personen verfügten über einen Aufenthalts-
titel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge
sank im langjährigen Vergleich noch stärker von knapp 650 000 (Ende des
Jahres 1997) auf etwa 291 000 Personen (Ende des Jahres 2014).
Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichem Aufenthalts-
status in Deutschland, mit und ohne rechtlicher Anerkennung, sank von über einer
Million im Jahr 1997 auf etwa 629 000 im Jahr 2014. Bis Mitte des Jahres 2015
ist diese Zahl auf etwa 746 000 Flüchtlinge angestiegen (vgl. Bundestagsdruck-
sache 18/5862), hinzu kommt eine wachsende Zahl von noch nicht im Ausländer-
zentralregister (AZR) registrierten Asylsuchenden.

Drucksache 18/7344 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesre-

publik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzie-
ren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flücht-
linge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutsch-
land (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz,
bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember
2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundeslän-

der?
4. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Wider-

rufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember
2015 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
Status differenzieren)?

5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anord-
nung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und welche Abschiebestoppregelungen gelten nach Kenntnis der Bundesre-
gierung derzeit in den einzelnen Bundesländern?

7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern und den Teilgruppen in §18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b und c
AufenthG differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7344
 

8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 31. Dezember 2015 infolge verschiedener politischer Anordnungen in
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Bundesländern differenzieren)?

9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklä-
rung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundes-
ländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte
jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, Bundesländern und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern dif-
ferenzieren)?

13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?

14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Auf-
enthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn
wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. Satz 2 differenzieren)?

15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. Ab-
satz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern dif-
ferenzieren)?

16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Auf-
enthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Drucksache 18/7344 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren) und wie viele mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung die
bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse in Bezug auf die Neuregelung des §
25b AufenthG?

18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier,
fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Al-
ter – 0 bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis
49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Ge-
schlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder we-
niger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

20. Wie viele Personen lebten nach Einschätzung fachkundiger Bundesbediens-
teter zum Stand vom 31. Dezember 2015 in Deutschland als Asylsuchende,
die noch keinen Asylantrag stellen konnten (soweit möglich bitte nach Ge-
schlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und falls die Bundesre-
gierung hierzu keine Angaben machen kann, wie ist das vereinbar mit einem
den Fragestellern vorliegenden, vom Bundesamt für Migration und Flücht-
linge (BAMF) erstellten „Datenblatt BAMF, Stand 31.12.2015“, das unter
anderem die Angabe enthält: „realistischer EASY-GAP“ von 480 000, wo-
mit die hier erbetene Einschätzung der Kluft zwischen den im EASY-System
erfassten Asylsuchenden und den offiziellen Asylantragstellenden gemeint
sein dürfte (bitte vor diesem Hintergrund ausführen)?

21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK aner-
kannte Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Auf-
enthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden
im Jahr 2015 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte
(bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

23. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember
2015 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asyl-
entscheidung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7344
 

24. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2015 im AZR erfasst, die we-
der einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung be-
saßen, wie viele Unionsbürgerinnen und -bürger waren hierunter, wie viele
dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Ge-
schlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren), und wie hoch schätzen fachkundige Bundesbediens-
tete die tatsächlich noch in Deutschland lebende Zahl Ausreisepflichtiger
ohne Duldung vor dem Hintergrund, dass „eine nicht unerhebliche Zahl von
Ausreisepflichtigen ohne Duldung ohne Kenntnis der Ausländerbehörden
aus Deutschland ausreist oder untertaucht“, was im AZR nicht oder nicht
immer berücksichtigt wird (so die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksa-
che 18/6860 zu Frage 22; die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung,
die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, betrug we-
niger als ein Drittel der im AZR gemeldeten Zahl Ausreisepflichtiger ohne
Duldung, vgl. ebd.)?

25. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand vom 31. De-
zember 2015 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Ge-
schlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder we-
niger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

26. Wie viele Personen hatten zum Stand vom 31. Dezember 2015 einen Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufent-
halt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern dif-
ferenzieren)?

27. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG leb-
ten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über
17 oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern und ge-
sondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren)?

28. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3
oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ge-
setzes über das Ausländerzentralregister – AZRG – illegale Einreise/Aufent-
halt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2015 im AZR erfasst, wie
viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Auf-
enthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den
fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2015 nach § 54

Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele
von ihnen lebten zum 31. Dezember 2015 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufent-
haltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Ge-
schlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 bzw. waren zum 31. Dezember
2015 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu
diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Auf-
enthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

Drucksache 18/7344 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 aufgegriffen, die über keinen
Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen
war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)?

29. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2015 bzw.
insgesamt bis zum 31. Dezember 2015 die Zustimmung zur Beschäftigung
erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie
viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2015 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger
als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern dif-
ferenzieren)?
a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2015 erfolgten ohne Vorrangprüfung

nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 AufenthG (bitte
nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?

b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2015 nach § 32 der Beschäfti-
gungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder Asylsuchende er-
teilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?

c) Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen haben die Bundesregierung
bzw. fachkundige Bedienstete dazu, in wie vielen Fällen bzw. zu welchem
Anteil im Jahr 2015 die Beschäftigung von Geduldeten nach § 33 BeschV
nicht erlaubt wurde?

d) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2015 die Zustimmungsfiktion nach § 36
BeschV zur Anwendung, und wie häufig nutzten Arbeitgeber die Be-
schleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV?

e) Wie häufig wurde im Jahr 2015 eine Zustimmung nach § 37 BeschV er-
teilt?

Berlin, den 20. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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