BT-Drucksache 18/7275

zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/5228 - Umgang mit Atommüll - Defizite des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms beheben und Konsequenzen aus dem Atommülldesaster ziehen

Vom 15. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7275
18. Wahlperiode 15.01.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter,
Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

– Drucksache 18/5228 –

Umgang mit Atommüll – Defizite des Entwurfs des
Nationalen Entsorgungsprogramms beheben und Konsequenzen
aus dem Atommülldesaster ziehen

A. Problem

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung auffordern soll, eine Überarbeitung des Entwurfs des
Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) zu erstellen, die den gesamten vor-
handenen und künftig anfallenden Atommüll einbezieht und die vorhandenen
Probleme beschreibt.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/7275 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/5228 abzulehnen.

Berlin, den 16. Dezember 2015

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Steffen Kanitz
Berichterstatter

Hiltrud Lotze
Berichterstatterin

Hubertus Zdebel
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7275
Bericht der Abgeordneten Steffen Kanitz, Hiltrud Lotze, Hubertus Zdebel und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/5228 wurde in der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2015 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und zur Mitbe-
ratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, eine
Überarbeitung des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms zu erstellen, die den gesamten vorhandenen
und künftig anfallenden Atommüll einbezieht und die vorhandenen Probleme beschreibt. Dabei müsse dem
Schutz vor radioaktiver Strahlung oberste Priorität eingeräumt werden.

Darüber hinaus wird u. a. gefordert, dass das Umdefinieren radioaktiver Abfälle in konventionelle Abfälle und
ihre unkontrollierte Verbreitung durch eine großzügige Freigaberegelung zu beenden sei. Ferner soll die Bundes-
regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein eindeutiges Verbot jeglichen Exports abgebrannter Brennele-
mente aus Leistungsreaktoren, auch solchen zu Versuchs- und Demonstrationszwecken, vorsieht.

Weiterhin solle rechtlich und strukturell sichergestellt werden, dass die AKW-Betreiber die entstehenden Kosten
für Stilllegung und Atommülllagerung vollumfänglich und dauerhaft übernehmen und die Rückstellungen der
AKW-Betreiber unverzüglich in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden.

Wegen der weiteren Details des Antrags wird auf die Drucksache 18/5228 verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 60. Sitzung am Mittwoch, 16. Dezember 2015, mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/5228 abzulehnen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 52. Sitzung am Mitt-
woch, 16. Dezember 2015, mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/5228 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/5228 in
seiner 71. Sitzung am Mittwoch, 16. Dezember 2015, abschließend beraten. Die Beratung fand im Rahmen eines
öffentlichen Fachgesprächs mit fünf Sachverständigen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung zu dem
„Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver
Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)“ auf Drucksache 18/5980 statt.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, das Nationale Entsorgungsprogramm stelle die Politik vor sehr große
Herausforderungen, weil darin Probleme angesprochen würden, die zu Beginn der Arbeit der Endlagersuchkom-
mission so noch nicht gesehen oder zum Teil verdrängt worden seien. Andere Fragen würden ausgeblendet, wes-
halb man den nun vorliegenden Antrag erarbeitet habe. Es würden neue Fragen aufgeworfen, die innerhalb der
kurzen Zeit bis zum Ende der Arbeit der Endlagersuchkommission, insbesondere unter der geforderten Beteili-
gung der Öffentlichkeit, nicht hinreichend bearbeitet werden könnten. Insofern sehe man den Bericht der Kom-
mission auch eher als eine Art Zwischenbericht an. Man sorge sich, wie mit den offenen Fragen weiter umge-
gangen werden solle. Ein Ombudsgremium sei ein möglicher Weg. Zum Stand von Wissenschaft und Technik,
insbesondere im Hinblick auf die Aufnahme von leicht und mittel radioaktiven Abfällen, bitte man um weitere
Informationen, ebenso wie zu den zeitlichen Annahmen für den Verbleib der hoch radioaktiven Abfälle. Zur
Zwischenlagerung über einen längeren Zeitraum fordere man die Bundesregierung konkret zur Vorlage eines
Zeitplans für die Lagerung abgebrannter Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufbereitung auf.

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Drucksache 18/7275 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Fraktion der CDU/CSU erkundigte sich nach detaillierten Informationen zu den Asse-Abfällen, den Uran-
Tails sowie den Abfällen, die nicht-Konrad-gängig seien. Außerdem erkundigte sich die Fraktion nach dem Ab-
reicherungsprozess bei den Uran-Tails, der Konditionierung für die Endlagerung, möglichen Wechselwirkungen
mit anderen Abfällen und in unterschiedlichen Wirtsgesteinen sowie nach den Abbauprozessen bei den mittelra-
dioaktiven Abfällen. Darüber hinaus erbat man Informationen zum Stand der Vorbereitungen für die Prüfungen
von Schacht Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik, über die zu erwartenden Ergebnissen im
Hinblick auf den Planfeststellungsbeschluss und darüber, ob es sich bei der im Nationalen Entsorgungsprogramm
genannten Prüfung um eine zusätzliche Prüfung handele.

Die Fraktion der SPD erläuterte, dass der Ausschuss in den nächsten Jahren vor einer großen Aufgabe stehe, da
mit dem Bericht der Endlagerkommission nicht alle Probleme gelöst seien. Nun müsse überlegt werden, wie die
Kommission beispielsweise in Form eines gesellschaftspolitischen Begleitgremiums weiter erhalten werden
könne. Die Diskussionen über die Einschätzungen zum Schacht Konrad würden anhalten und der Ausschuss sei
mit diesen Fragen alleine überfordert. Angesichts der Ergebnisse der Endlagerkommission werde das Standort-
auswahlgesetz wahrscheinlich angepasst werden müssen. Außerdem sei es eine Herausforderung, die parlamen-
tarischen Beratungen über die Reformen möglichst schnell nach der Übergabe des Berichts im Sommer 2016 zu
beginnen. Darüber hinaus erkundigte sich die Fraktion nach der Einschätzung zur Sicherheit einer längeren zent-
ralen Zwischenlagerung und eventuell notweniger, weiterer Transporte der Abfälle vor der Endlagerung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, die Endlagerkommission werde ihren Bericht im Juni 2016
abgeben, auch wenn nicht alle Fragen bis zur letzten Zufriedenheit beantwortet würden. Dies sei aber dem Thema
Atommüll inhärent und damit müsse man lernen zu leben. Gleichzeitig sei es ein Problem für die Glaubwürdig-
keit und für die Akzeptanz der Öffentlichkeit, wenn auch weiterhin Atommüll produziert werde und daher keine
exakt begrenzten Atommüllmengen für ein Endlager benannt werden könnten. Beim Schacht Konrad bezweifelt
die Fraktion, dass es der Glaubwürdigkeit helfe, wenn – wie im Nationalen Entsorgungsprogramm festgelegt
sei – der Stand von Wissenschaft und Technik erst am Ende der Einlagerung nachgewiesen werden müsse. Es
sei vielmehr erforderlich, dies bereits vor Beginn der Einlagerung sicherzustellen. Zum Antrag führte die Fraktion
aus, man stimme zwar in manchen Punkten mit den Antragstellern überein, lehne ihn aber ab, da die Antragsteller
den Revisionsvorbehalt der Endlagersuchkommission, der im Nationalen Entsorgungsprogramm festgelegt sei,
aufheben und die Beratungskompetenz wieder an die Bundesregierung zurückgeben wollten. Eine Verbesserung
der Situation sei jedoch dadurch nicht ersichtlich. Die Endlagersuchkommission habe die Zeit, die Sachverhalte
weit ausführlicher zu diskutieren, als dies im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
möglich sei. Darüber hinaus sei die Zivilgesellschaft in die Endlagersuchkommission eingebunden, was ihr eine
ganz andere Legitimation gebe, als dies bei Kurzbefassungen im Ausschuss der Fall sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/5228 abzulehnen.

Berlin, den 16. Dezember 2015

Steffen Kanitz
Berichterstatter

Hiltrud Lotze
Berichterstatterin

Hubertus Zdebel
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

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