BT-Drucksache 18/7256

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/6931 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. November 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutsch-polnische Staatsgrenze

Vom 13. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7256
18. Wahlperiode 13.01.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/6931 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 14. November 2012
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Polen
über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs
über die deutsch-polnische Staatsgrenze

A. Problem

Zu dem Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs
über die deutsch-polnische Staatsgrenze ist die Zustimmung in der Form eines
Bundesgesetzes nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erforderlich,
da es sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht.
Ziel des Abkommens ist es, eine vertragliche Grundlage für den grenzüberschrei-
tenden deutsch-polnischen Eisenbahnverkehr, unter besonderer Einbeziehung des
grenznahen Verkehrs und des erleichterten Eisenbahndurchgangsverkehrs, zu
schaffen.

B. Lösung

Schaffung der Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgeset-
zes für die Ratifikation des Abkommens durch Annahme des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/7256 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6931 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 13. Januar 2016

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Sabine Leidig
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7256
Bericht der Abgeordneten Sabine Leidig

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6931 in seiner 146. Sitzung am 17. Dezember
2015 beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Beratung überwiesen. Der Parla-
mentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet die Schaffung der Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundge-
setzes für die erforderliche Ratifizierung des Abkommens über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahn-
verkehrs über die deutsch-polnische Staatsgrenze. Ziel des Abkommens ist die Erleichterung und Verbesserung
des grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Eisenbahnverkehrs.

III. Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat folgende gutachtliche Stellungnahme (Ausschuss-
drucksache 18(23)57-1) übermittelt:

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in seiner 33. Sitzung am 04. November 2015 mit dem Ent-
wurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. November 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutsch-polnische
Staatsgrenze (BR-Drs. 498/15) befasst und festgestellt:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
ergibt sich hinsichtlich folgenden Indikators:

Indikator 11 (Mobilität sichern und Umwelt schonen)

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:

„Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Das Gesetz
stärkt den umweltverträglichen Verkehrsträger Schiene und dient einer nachhaltigen Entwicklung. Zu erwarten
ist unter anderem eine Erhöhung des Anteils des Schienenverkehrs an der Güterbeförderungsleistung zwischen
Deutschland und Polen.“

Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.

Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6931 in seiner
55. Sitzung am 13. Januar 2016 beraten und empfiehlt einstimmig dessen Annahme.

Berlin, den 13. Januar 2016

Sabine Leidig
Berichterstatterin

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