BT-Drucksache 18/7215

Fähren am Nord-Ostsee-Kanal

Vom 6. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7215
18. Wahlperiode 06.01.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fähren am Nord-Ostsee-Kanal

Der Bund ist für den Betrieb des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) zuständig. Auf
Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses für den NOK muss der Bund die
Fährverbindung in Brunsbüttel sicherstellen. Aktuell gibt es für Verbindungen an
mehreren Stellen entlang des NOK 14 Fähren sowie eine Fähre entlang der Ei-
senbahnhochbrücke Rendsburg. In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu
technischen Ausfällen von Schiffen auf der häufig genutzten Fährlinie innerhalb
Brunsbüttels. Der Ausfall mehrerer Fähren aufgrund fortgeschrittenen Alters und
die dadurch entstandene Unzuverlässigkeit des Fahrplans und bei der Abwicklung
der Fahrzeuge führten zu Unmut in der Bevölkerung. Die Bundesregierung hatte
zwar angekündigt, in die Jahre gekommene Fähren zu ersetzen. Dabei handelt es
sich jedoch nur um die kleinere Bauart (45-Tonnen-Fähren), für die größere Bau-
art (100-Tonnen-Fähren) ist vorerst kein Ersatz vorgesehen (vgl. Schriftliche
Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 18/6846). Damit stellt sich die Frage, ob die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes den Fährbetrieb am NOK auf
Dauer zuverlässig aufrechterhalten kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

a) Welche Fähren sollen bis wann ersetzt werden, und welche Kosten wer-
den dem Bundeshaushalt dadurch pro Fähre entstehen?

b) Welche Einsatzgebiete werden diese Fähren haben, und welche Einsätze
der Fähren werden für Brunsbüttel vorgesehen?

a) Wie oft und wann wurde der NOK-Fährbetrieb in Brunsbüttel in den
Jahren 2013, 2014 und 2015 eingestellt, und welche Gründe lagen dafür
jeweils vor (bitte Zeiträume für eingeschränkten oder ausgesetzten
Fährverkehr mit jeweiligen Uhrzeiten und Datum tabellarisch ange-
ben)?

b) Wie konnte ein Ersatzverkehr der Fähren jeweils sichergestellt werden?

c) Welche Ersatzfähren kamen dafür von welchen anderen Fährverbindun-
gen für welche Zeitdauer zum Einsatz?

a) Welche Störungen aus welchen Gründen gab es wann aus welchen
Gründen bei welchen anderen Fährverbindungen am gesamten NOK?

b) Wie konnte jeweils ein Ersatzverkehr der Fähren sichergestellt werden?

Welche planmäßigen Wartungsarbeiten sind bisher wann für welche Fäh-
ren vorgesehen (bitte tabellarisch darstellen)?

Drucksache 18/7215 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wie oft wurde der Fährbetrieb eingeschränkt, weil keine gleichwertige Er-
satzfähre verfügbar war, und wie lange hat es gedauert bis die Ersatzfähre
eingesetzt wurde?

Welches Konzept gibt es für den Fall von Reparaturmaßnahmen an Fähren,
um den reibungslosen Betrieb dennoch sicherzustellen?

In welchem Umfang wird die Öffentlichkeit über den Ausfall von Fähren
jeweils im Vorfeld informiert?

Berlin, den 6. Januar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.