BT-Drucksache 18/7161

Versorgung mit Heilmitteln - Einkommenssituation und Verteilung der Heilmittelerbringer in Deutschland

Vom 21. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7161
18. Wahlperiode 21.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche,
Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Dr. Franziska Brantner,
Katja Dörner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg),
Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Versorgung mit Heilmitteln – Einkommenssituation und Verteilung der
Heilmittelerbringer in Deutschland

Aufgrund der demografischen Entwicklung steht unser Gesundheitssystem vor
vielfältigen Herausforderungen. Eine bessere Zusammenarbeit aller Gesundheits-
berufe und eine mehr präventive und aktivierende Gesundheitsversorgung sind
nach Aussage des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen notwendig (vgl. Gutachten 2007, Sondergutachten 2009, Gut-
achten 2014). Dabei spielen die Heilmittelerbringer (Therapeuten im Bereich der
physikalischen Therapie und Physiotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachthe-
rapie, der Ergotherapie und der Podologie) eine wichtige Rolle.

In den letzten Jahren haben vermehrt vor allem Heilmittelerbringer kritisiert, dass
der Berufsstand aber aufgrund unverhältnismäßig geringer Einkünfte bei gleich-
zeitig steigenden Ausgaben, wie beispielsweise für die Ausbildung, Weiterbil-
dung und Betriebsführung, bedroht ist. Das habe sich zuletzt auch negativ auf die
Auszubildendenzahlen ausgewirkt.

In den letzten Jahren gab es verschiedene Gesetzesänderungen, die direkt oder
indirekt die Heilmittelerbringer betrafen: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der
Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG)
wurden Lockerungen im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse
in der Ärzteschaft eingeführt.

Durch das „Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vor-
schriften“, entfällt seit 2013 die Überprüfung ob die Erhöhung der Vergütungen
der Heilmittelerbringer die Steigerungsrate der allgemeinen Lohnentwicklung
überschreitet.

Das Mitte 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) regelt, dass die formalen Anfor-
derungen an eine Heilmittelverordnung nicht mehr einseitig von jeder Kranken-
kasse selbst festgelegt, sondern zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem
Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. verhandelt werden. Es wird
ein Schiedsverfahren bei Preisverhandlungen eingeführt. Ärztinnen und Ärzte
müssen verpflichtend eine Software verwenden, die sicherstellt, dass Heilmittel-
verordnungen korrekt und vollständig ausgestellt werden. Die ärztlichen Re-
gresse werden künftig nicht mehr auf Bundesebene festgelegt, sondern auf der

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Landesebene verhandelt. Bonusregelungen, bei denen Ärztinnen und Ärzte finan-
ziell davon profitieren, wenn sie auf Heilmittelverordnungen verzichten, darf es
nicht mehr geben.

Um Aussagen zu treffen, ob diese Reformen Wirkung zeigen und die Situation
der Heilmittelerbringer verbessern, ist es notwendig auf belastbare Daten zur ak-
tuellen Situation zurückgreifen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Berufsfelder: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie

1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der in Deutschland
tätigen Heilmittelerbringer seit 2010, aufgeschlüsselt nach Berufsbildern so-
wie nach freiberuflicher und angestellter Tätigkeit, entwickelt?

2. Hält die Bundesregierung diese Zahl für ausreichend, um eine flächen-
deckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten?

3. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden – sowohl der Bewerberinnen und
Bewerber wie der Absolventenzahlen – im Heilmittelerbringerwesen, aufge-
schlüsselt nach Berufsbildern, in den letzten fünf Jahren entwickelt?

4. Wie hat sich das Angebot an Ausbildungsstätten für Heilmittelerbringer, auf-
geschlüsselt nach Berufsbildern, in den letzten fünf Jahren entwickelt?

5. Wie ist die soziodemografische Zusammensetzung der Heilmittelerbringer
in Deutschland (Geschlecht, Alter, Bildungsstand)?

6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeitsorte
(Praxen, Krankenhäuser etc.) von Heilmittelerbringern?

7. In welchem Arbeitszeitumfang bezogen auf Vollzeitäquivalente sind Heil-
mittelerbringer, aufgeschlüsselt nach Berufsbildern sowie nach freiberufli-
cher und angestellter Tätigkeit beschäftigt?

Wie haben sich diese Parameter seit dem Jahr 2010 entwickelt?

8. a) Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die regionale Vertei-
lung der Heilmittelerbringer dar?

b) Wie hat sich die regionale Verteilung der Heilmittelerbringer, bezogen
auf Landkreise und kreisfreie Städte, in den letzten 5 Jahren entwickelt?

9. Gibt es Erkenntnisse darüber, welche Versichertengruppe mit welchen sozio-
demografischen Merkmalen die Leistungen der Heilmittelerbringer beson-
ders in Anspruch nimmt?

10. a) Wie hoch sind die durchschnittlichen Honorare, die die Heilmittelerbrin-
ger mit Privatpatienten für therapeutische Maßnahmen und Komplexbe-
handlungen abrechnen können (bitte nach Berufsbildern aufschlüsseln)?

b) Wie berechnen die Heilmittelerbringer diese Honorare?

c) In welchen Ländern gibt es Gebührenordnungen für Heilmittel?

d) Wie haben sich die Heilmittelausgaben der privaten Krankenversiche-
rungsunternehmen in den Jahren 2010 bis 2014 entwickelt?

11. Welche Kosten entstehen den gesetzlichen Krankenkassen im Durchschnitt
pro Behandlung durch einen Heilmittelerbringer (bitte nach Logopädie, Phy-
siotherapie, Ergotherapie und Podologie aufschlüsseln)?

12. a) Wie stellt sich die durchschnittliche Einkommenssituation der Heilmit-
telerbringer dar (bitte nach Berufsbildern, nach freiberuflicher oder ange-
stellter Tätigkeit, im öffentlichen Dienst oder in einer freien Praxis in Ab-
hängigkeit des geleisteten Arbeitsstundenumfangs aufschlüsseln)?

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b) Wie hat sich die durchschnittliche Einkommenssituation der Heilmitteler-
bringer in den letzten fünf Jahren entwickelt?

13. Wie hat sich die durchschnittliche Einkommenssituation der Heilmitteler-
bringer in den letzten 15 Jahren entwickelt, die bevorzugt über die gesetzli-
che Krankenversicherung (GKV) abrechnen?

14. Wie viele Praxen von Heilmittelerbringern haben nach Kenntnis der Bundes-
regierung seit 2010 bis heute, aufgeschlüsselt nach Jahren, geschlossen, und
wie viele wurden neu eröffnet?

15. Wie hoch sind die durchschnittlichen Ausgaben der Betriebsführung bei
selbstständigen Heilmittelerbringern (bitte nach Berufsbild und Region so-
wie Praxisgröße differenzieren)?

16. Wie haben sich die Ausgaben der Betriebsführung bei selbstständigen Heil-
mittelerbringern in den letzten fünf Jahren entwickelt?

17. Welche Arten an Fort- und Weiterbildungen für Heilmittelerbringer gibt es?

18. Welche Fort- und Weiterbildungen sind für Heilmittelerbringer (bitte nach
Berufsbild differenzieren) abrechnungsrelevant nach dem GKV-Leistungs-
katalog?

19. Welche Anbieter und Träger sind im Feld der Fort- und Weiterbildung für
die jeweiligen Heilmittelerbringer tätig?

20. Wie hat sich das Angebot an Fort- und Weiterbildungen für Heilmittelerbrin-
ger in den letzten zehn Jahren entwickelt?

21. Nach welchen Kriterien und Zertifizierungen wird die Qualität der Fort- und
Weiterbildungen gemessen?

22. Welche Heilmittelerbringer nehmen welche Arten der Fortbildung in An-
spruch (bitte nach Berufsbild sowie selbstständiger und angestellter Tätigkeit
aufschlüsseln)?

23. Wie wirken sich Fort- und Weiterbildungen bei Heilmittelerbringern auf das
Leistungsangebot, die Auslastung und den Versorgungsschwerpunkt aus?

24. Gibt es bereits erste Auswirkungen auf die Vergütung und die Versorgungs-
situation der Heilmittelerbringer durch die Regelungen im GKV-VStG, im
GKV-VSG sowie der Entlassung aus der Pflicht, Vergütungsvereinbarungen
durch die Aufsichtsbehörden prüfen zu lassen?

Welcher Art sind diese Auswirkungen?

Berlin, den 21. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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