BT-Drucksache 18/7118

Rissbefunde in den belgischen Atomkraftwerken Doel 3 und Tihange 2 sowie die Laufzeitverlängerung von Doel 1 und Doel 2

Vom 16. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7118
18. Wahlperiode 16.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald,
Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Rissbefunde in den belgischen Atomkraftwerken Doel 3 und Tihange 2 sowie die
Laufzeitverlängerung von Doel 1 und Doel 2

Das belgische Atomkraftwerk (AKW) Tihange liegt nicht einmal 60 Kilome-
ter (km) von der deutsch-belgischen Grenze entfernt. Für das Rheinland und ins-
besondere für die Region Aachen/Düren besteht deswegen ein starkes öffentli-
ches Interesse an dieser Anlage. Dass Atomkraft unsicher ist, haben die Reaktor-
katastrophen von Tschernobyl und Fukushima auf tragische Weise gezeigt. Ein
Unfall in Belgien beträfe die Menschen in dieser Region mit als Erste. Wie u. a.
Untersuchungen der Universität für Bodenkultur Wien ergeben haben, kann ein
Super-GAU (GAU: größter anzunehmender Unfall) dazu führen, dass viele Ge-
meinden in Deutschland und der Euregio Maas-Rhein für Jahrzehnte unbewohn-
bar werden. Die Stadt Aachen, als Oberzentrum mit 250 000 Einwohnern, wäre
auf Dauer unbewohnbar. Die Stadt Fukushima ist wie die Stadt Aachen nur 60 km
vom Reaktor entfernt und war nach dem Super-GAU wochenlang mit einer Strah-
lung belastet, die den in Deutschland für den AKW-Betrieb zulässigen Strah-
lungsjahreshöchstwert für Einzelpersonen der Bevölkerung von 1 Millisievert um
ein Vielfaches überschritten hat (vgl. Onlineinformation „Die radiologische Situ-
ation in Japan“ des Bundesamtes für Strahlenschutz).

Im Sommer 2012 sind in den belgischen Atomkraftwerken Doel 3 und Tihange 2
mehrere tausend Ultraschallanzeigen im Grundmaterial der geschmiedeten Reak-
tordruckbehälter (RDB) festgestellt worden. Der RDB ist das Herzstück des Re-
aktors. In dem Behälter befinden sich die Brennelemente, dort entsteht die nukle-
are Kettenreaktion. Er ist eine von mehreren Barrieren, die das Austreten radio-
aktiver Stoffe verhindern sollen. Die belgische Aufsichtsbehörde Federaal Agent-
schap voor Nucleaire Controle (FANC) überprüfte die Risse und kam im Früh-
ling 2013 zum Schluss, dass ein Weiterbetrieb der beiden Anlagen aus ihrer Sicht
unter Auflagen möglich ist. Diese Entscheidung wurde unter anderem in deut-
schen Fachkreisen sehr kritisch betrachtet. Nach weiteren Untersuchungen, die
erneut unerwartete Resultate hervorbrachten, wurden die beiden AKW dann 2014
wieder vorläufig außer Betrieb genommen. Weitere Untersuchungen wurden an-
geordnet und durchgeführt. Die FANC beauftragte dann ein sog. International
Review Board (IRB) damit, die Untersuchungen zu begutachten. Die FANC gab
am 17. November 2015 bekannt, dass die beiden Reaktoren wieder angefahren
werden können. Für Mitte Januar 2016 hat die FANC angekündigt, ihre bereits
gefällte Entscheidung im Rahmen eines international besetzten Arbeitstreffens
mit anderen Aufsichtsbehörden erläutern zu wollen. Die Bundesregierung lässt
derzeit die belgischen Untersuchungsergebnisse durch die Gesellschaft für Anla-

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gen- und Reaktorsicherheit (GRS) und den Fachausschuss Druckführende Kom-
ponenten und Werkstoffe (DKW) der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) un-
tersuchen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 auf
Bundestagsdrucksache 18/6932). Im Nachhinein darüber zu diskutieren, ob die
Wiederanfahrerlaubnis fachlich unbedenklich gewesen ist, ist aus Sicht der Fra-
gesteller wenig vertrauenserweckend. Per Gesetz darf Doel 3 jetzt bis zum 1. Ok-
tober 2022 und Tihange 2 bis zum 1. Februar 2023 weiterlaufen. Bereits über
170 000 Menschen haben sich in Form einer Petition an die FANC gewendet und
gegen ein Wiederanfahren der beiden Reaktoren protestiert (vgl. Petition: „Wi-
dersprechen Sie dem Antrag auf Neustart der Rissereaktoren Tihange 2 und
Doel 3“, grenzüberschreitende Initiative „Stop Tihange & Doel“, Stand: 10. De-
zember 2015).

Zudem einigten sich am 1. Dezember 2015 die belgische Regierung und der Ener-
gieversorger Electrabel auf eine Laufzeitverlängerung der Reaktoren Doel 1 und
Doel 2 bis 2025. Die beiden Reaktoren werden 2025 bereits 50 Jahre alt sein. Laut
Bericht der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) wurde
bei Doel 1 und 2 bisher nur eine Sichtung der Dokumente vorgenommen. Weitere
Untersuchungen wie z. B. eine Ultraschallüberprüfung, durch die mögliche Risse
im RDB erst erkannt werden können, wurden nicht veranlasst, da zum Zeitpunkt
der Überprüfung die Meiler noch 2015 für immer abgeschaltet werden sollten
(vgl. „Activities in WENRA countries following the Recommendation regarding
flaw indications found in Belgian reactors“, 17. Dezember 2014, S. 9). Durch die
neuen Entwicklungen bezüglich der Laufzeitverlängerung müssen diese Untersu-
chungen jetzt dringend nachgeholt werden.

Wirkliche Sicherheit lässt sich bei Atomkraftwerken nur durch ein endgültiges
Abschalten erreichen. Aber schon eine intensivierte Beratung über Schwachstel-
len und Zwischenfälle kann die grenzüberschreitende gegenseitige Sicherheit ver-
bessern. Aus diesem Grund bestehen zwischen Deutschland und fast allen Nach-
barstaaten mit Atomkraftwerken bilaterale Abkommen zur Zusammenarbeit in
Fragen der Nuklearsicherheit und des Strahlenschutzes. Doch ein solches Ab-
kommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien
fehlt bisher. Dies ist nicht nachvollziehbar und führt zu entsprechenden Informa-
tionsdefiziten in Deutschland. Die Forderung nach einem solchen bilateralen Ab-
kommen besteht schon lange von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Antrag „Atomrisiken ernst nehmen – Auch in Bezug auf die nahe liegenden Atom-
kraftwerke in Belgien“, Bundestagsdrucksache 17/13491).

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ging dem Problem der Rissbefunde
in den Reaktordruckbehältern dieser beiden AKW in der letzten und dieser Wahl-
periode bereits mit mehreren Kleinen Anfragen nach.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Erkenntnisse, schriftlichen Informationen und Unterla-
gen, die nicht öffentlich verfügbar sind, hat die Bundesregierung über die
Rissbefunde und ihre Ursachen jeweils seit wann, von wem und in welcher
Sprache (bitte vollständige und möglichst ausführliche Auflistung aller Er-
kenntnisse, Unterlagen und Informationen angeben)?

2. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der konkreten
Anzahl sowie Größe der Defekte in den jeweiligen Reaktoren?

3. Mit welchen Verfahren und Geräten wurden die belgischen Rissbefunde
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Abschalten 2014 untersucht
bzw. überprüft?

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4. Haben Mitglieder der Bundesregierung gegenüber Mitgliedern der belgi-
schen Regierung persönlich oder schriftlich eine kritische bzw. ablehnende
Haltung zum Wiederanfahren der Reaktoren Doel 3 bzw. Tihange 2 bzw. zur
Laufzeitverlängerung vertreten?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

5. Würden in Deutschland Reaktoren mit vergleichbaren Rissen im Reaktorbe-
hälter weiter betrieben werden können (falls nein, bitte ausführlich begrün-
den)?

6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein nicht näher benanntes Mitglied des
IRB im Zwischenbericht umfassende Bedenken angemeldet hat und eine
Liste mit zehn ausführlichen Anmerkungen dazu erstellt hat (vgl „Doel 3 and
Tihange 2 issue, International Review Board, Final Report, 28. August 2015,
S. 4 und 29)?

7. Weiß die Bundesregierung, ob diese Bedenken vom deutschen IRB-Mitglied
Helmut Schulz, ehemals Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit
(GRS), stammen, und falls nein, von wem stammen diese Bedenken dann?

8. Steht die Bundesregierung mit Helmut Schulz generell zu der Thematik und
insbesondere zu den geäußerten Sicherheitsbedenken in Kontakt (auch wenn
er sie nicht selbst geäußert hat)?

9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den zehn Anmerkungen
des IRB-Mitglieds, und wie schätzt sie diese fachlich ein (bitte mit ausführ-
licher Erläuterung)?

10. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Abschlussbericht der FANC zu-
sammengefasst wird, dass die Bedenken des IRB-Mitglieds diskutiert wur-
den und dass die Aufsicht sie aber lediglich teilweise („partly“) teilt und nicht
auf alle Bezug nimmt (vgl. „Flaw indications in the reactor pressure vessels
of Doel 3 and Tihange 2“, Final Evaluation Report 2015, S. 49)?

11. Ist der Bundesregierung bekannt, welche der Bedenken von der belgischen
Atomaufsicht als relevant und welche als irrelevant eingestuft worden sind,
und wenn ja, warum wurden die Bedenken so eingestuft (bitte mit ausführli-
cher Erläuterung)?

12. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass das Vorgehen
der belgischen Behörden, sich nur teilweise („partly“) der Bedenken eines
Mitglieds des Prüfungsausschusses anzunehmen, zu hinterfragen ist?

Wenn ja, warum (bitte erläutern)?

Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?

13. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die belgische
Atomaufsicht auf alle Bedenken hätte eingehen und dementsprechende zu-
sätzliche Untersuchungen durchführen müssen, um alle Zweifel auszuräu-
men?

14. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung ein gängiges fachliches Vorgehen,
die belgischen Untersuchungsergebnisse sowohl von der GRS als auch dem
Fachausschuss DKW untersuchen zu lassen?

15. Hat die Bundesregierung fachliche Bedenken bezüglich der belgischen Un-
tersuchungen und der vorliegenden Ergebnisse?

Drucksache 18/7118 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
16. Stehen der Bundesregierung bzw. der GRS und dem Fachausschuss DKW
für diese Auswertung lediglich die von der FANC veröffentlichten Unterla-
gen zur Verfügung, oder liegen der Bundesregierung zu den Befunden Er-
kenntnisse vor, die über allgemein zugängliche Informationen hinausgehen?

Falls ja, welche?

Falls nein, hat sie sich zumindest um weitere Unterlagen bei der FANC be-
müht?

17. Wann genau (Kalenderdatum bitte) und mit welchem geplanten Inhalt (u. a.
laut Tagesordnung soweit vorliegend) findet nach Kenntnis der Bundesre-
gierung das internationale Arbeitstreffen mit Experten anderer europäischer
Aufsichtsbehörden und der belgischen Atomaufsicht statt?

18. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass für ein ernsthaftes Vorge-
hen die belgischen Behörden den fachlichen Austausch mit den europäischen
Behörden vor ihrer Entscheidungsfindung hätten suchen müssen, und falls
nein, warum nicht?

19. Welche Handlungsmöglichkeiten stehen der Bundesregierung während des
Arbeitstreffens überhaupt noch zur Verfügung, und wird sie diese nutzen?

20. Welche Fragen will die Bundesregierung bei dem Expertentreffen diskutie-
ren?

21. Konnte nach Ansicht der Bundesregierung die Annahme, dass es sich bei den
Anzeigen fehlerhafter Stellen um sog. Wasserstoffflocken (wasserstoffindu-
zierte Trennungen im Werkstoff) handelt, lückenlos von der FANC nachge-
wiesen werden?

22. Konnte nach Ansicht der Bundesregierung die Annahme, dass die fehlerhaf-
ten Anzeigen durch Wasserstoffbläschen (hydrogen bubbles) während des
Herstellungsprozesses entstanden sein sollen, lückenlos von der FANC nach-
gewiesen werden?

Falls nein, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Vorgehen, in dem
in allen nachfolgenden relevanten Berechnungen ohne jeden Zweifel davon
ausgegangen wird, dass die Fehlstellen herstellungsbedingt sind, als sicher
zu betrachten ist?

23. Ist nach Ansicht der Bundesregierung damit nicht schon die Eingangsgröße
mit einer so großen Unsicherheit behaftet, dass alle nachfolgenden Berech-
nungen angezweifelt werden müssen?

24. Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen, dass die Ma-
terialschäden nicht während des Betriebs entstanden sind oder diese sich zu-
mindest währenddessen vergrößert haben?

25. Wie relevant ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Frage, ob solche
Befunde bei der Herstellung oder im Betrieb entstanden sind?

26. Leiten sich nach Ansicht der Bundesregierung durch die jeweilige Feststel-
lung unterschiedliche Handlungsoptionen für das weitere Prüfverfahren bei
Reaktoren ab?

27. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die belgische Atomaufsicht beide
Ursachen hinreichend untersucht hat (bitte begründen)?

28. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass nicht ausge-
schlossen werden kann, dass die Materialschäden während des Betriebs ent-
standen sind oder sich zumindest vergrößert/verändert haben?

29. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass kein Nachweis
existiert, dass „Reaktoren mit Rissen“ ein gleiches Sicherheitsniveau und
eine gleiche Widerstandskraft besitzen wie „Reaktoren ohne Risse“?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7118
30. Kann nach Ansicht der Bundesregierung ein Nachweis erbracht werden, um
das Versagen der vorbelasteten belgischen RDB auszuschließen?

31. Zu welchen der Fragen, die der RSK-Ausschuss Drückführende Komponen-
ten und Werkstoffe im Ergebnisprotokoll der 129. Sitzung am 28. und
29. Mai 2013 aufgelistet hat (vgl. Anlage zur Bundestagsdrucksa-
che 18/1347), hat die Bundesregierung mittlerweile abschließende und voll-
ständige Erkenntnisse bzw. Antworten erlangt, und welche sind dies jeweils
im Detail?

32. Wie schätzt die Bundesregierung die Repräsentativität der beiden Material-
proben ein (ein Stück aus einem Dampferzeuger, das „Hydrogen Flakes“ auf-
weist [VB395] und Stutzenausschnitte (nozzle cuts) aus dem RDB von
Doel 3 (bitte mit ausführlicher Erläuterung))?

33. Sind der Bundesregierung weitergehende Informationen zur Herabsenkung
von Sicherheitsmargen bei der Überprüfung der belgischen Reaktoren be-
kannt, und geht sie davon aus, dass der Sicherheitsnachweis ohne eine Her-
absetzung von Sicherheitsmargen möglich gewesen wäre (vgl. „Belgische
Atomaufsicht täuschte Öffentlichkeit im Fall der Risse in Doel 3 und
Tihange 2 über Jahre“, Website des Aachener Aktionsbündnisses gegen
Atomenergie, 28. Mai 2015)?

34. Welche (abstrakten) Konsequenzen ergeben sich aus Sicht des Bundesminis-
teriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aus den belgi-
schen Befunden

a) in Deutschland und

b) in Europa,

insbesondere für die in den AKW angewandten Prüfmethoden, die Prüfvor-
schriften/-vorgaben sowie für verwendete bzw. zu verwendende Prüfgeräte?

35. Warum existiert zwischen der Bundesregierung und der belgischen Regie-
rung kein bilaterales Atomabkommen, obwohl bspw. auch mit Österreich ein
solches Abkommen besteht oder in Grenznähe der Prototyp-Leistungsreak-
tor AVR Jülich betrieben wurde?

36. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass

a) sie mit der zuständigen Atomaufsichts- und Genehmigungsbehörde in der
Schweiz, ENSI, in der Sitzung der bilateralen Deutsch-Schweizerischen
Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) am
5. November 2015 über die Materialproblembefunde im schweizerischen
AKW Beznau 1 gesprochen hat, und

b) das ENSI bekundete, die Entscheidung über eine Wiederanfahrerlaubnis
für Beznau 1 nicht vor Februar 2016 zu fällen?

37. Existiert eine trilaterale Zusammenarbeit im deutsch-belgisch-niederländi-
schen Grenzgebiet, da auch die niederländische Region Zuid/Limburg von
einem Unfall in der Anlage in Tihange direkt betroffen wäre, und falls nein,
warum nicht?

38. Wird sich die Bundesregierung kurzfristig dafür einsetzen, dass solche Ab-
kommen abgeschlossen werden, um den Informationsaustausch zwischen al-
len betroffenen Anrainerstaaten zu optimieren?

Drucksache 18/7118 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
39. Hat die Bundesregierung geprüft, ob das Wiederanfahren der Rissreaktoren
bzw. die Laufzeitverlängerung der belgischen AKW eine grenzüberschreit-
endende Beteiligung deutscher Bürgerinnen und Bürger und Behörden erfor-
derlich macht?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Gibt es diesbezügliche Gutachten o. Ä.?

Wenn nein, warum nicht?

40. Ist nach den Kenntnis der Bundesregierung bei einem Unfall im AKW Doel
oder Tihange mit einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe über
deutschem Bundesgebiet zu rechnen (insbesondere unter Bezugnahme des
häufigen Westwindes)?

Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung zur Schadensvorsorge (bitte
nicht rein auf die Zuständigkeiten anderer Behörden verweisen)?

41. Wurden zwischen der deutschen und der belgischen Regierung bereits bila-
terale Gespräche über das Abschalten der AKW Doel und Tihange geführt,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte Personen, teilnehmende Referate
und Daten der Treffen bzw. Sitzungen angeben)?

42. Ist der Bunderegierung bekannt, ob die belgische Atomaufsicht veranlassen
wird, auch Doel 1 und Doel 2 mit einem Ultraschallprüfverfahren zu unter-
suchen?

Falls nein, wird sie sich dafür einsetzen, dass diese Untersuchungen vorge-
nommen werden, um weitere unerwartete Befunde wie diejenigen im AKW
Beznau 1 in der Zukunft auszuschließen?

43. Hält die Bundesregierung angesichts der neuen RDB-Befunde im AKW Be-
znau und/oder der Entwicklungen bzw. Erkenntnisse in den betroffenen bel-
gischen AKW seit 2013 die WENRA-Empfehlungen von 2013 noch für aus-
reichend, oder inwiefern sollten aus Sicht der Bundesregierung Anpassungen
vorgenommen werden wie beispielsweise die schnellere Durchführung ent-
sprechender Ultraschallprüfungen (bitte auch mit Angabe, was hierzu auf der
Sitzung der WENRA-Behörden im Oktober 2015 beraten und seitens der
Bundesregierung vertreten bzw. vorgebracht wurde)?

44. Wie wird Bundesregierung bei einem Zwischenfall in einem belgischen
AKW von den belgischen Behörden konkret informiert, und in welcher Zeit-
spanne geschieht dies?

45. Liegen der Bundesregierung Gutachten über die Sicherheit der Atomkraft-
werke in Belgien vor, und wenn ja, welche und mit welchem Inhalt, und wel-
che Konsequenzen zieht sie daraus?

Berlin, den 16. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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