BT-Drucksache 18/7108

Sicherheit der Verkehrsteilnehmer durch unterschiedliche Schutzplankensysteme

Vom 2. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7108
18. Wahlperiode 02.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Lutze, Sabine Leidig, Caren Lay,

Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner und der Fraktion DIE LINKE.

Sicherheit der Verkehrsteilnehmer durch unterschiedliche
Schutzplankensysteme

Viele Neubauten von Schutzplanken und Einrichtungen zum Durchfahrschutz
zwischen Fahrbahnen werden weiterhin mit Beton vorgenommen. Leitplanken
aus Stahl weisen jedoch eine höhere Federwirkung auf, da sie die Wucht des Auf-
pralls zurückgeben und das Fahrzeug somit sanfter umleiten.

Derzeit werden zahlreiche bestehende Mittelleitplanken aus Stahl durch solche
ersetzt, welche die Gefahr eines Durchfahrens von schweren Fahrzeugen reduzie-
ren. Gleichzeitig weisen diese stärkeren Stahlsysteme eine geringere Federwir-
kung auf.

In den letzten Jahren konnten mithilfe von Spenden privater Initiativen vermehrt
Unterfahrschutzsysteme angebracht werden. Die Verbreitung ist jedoch nach
Auffassung der Fragesteller noch nicht ausreichend und wird oftmals nur durch
Spenden von Initiativen zur Fahrsicherheit gewährleistet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den jeweiligen Anteil der
Verbreitung von System aus Stahl beziehungsweise Beton (bitte in absoluten
Zahlen bzw. prozentuales Verhältnis nach Straßenarten und Bundesländern
angeben)?

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den unterschied-
lichen Kosten hinsichtlich der Anbringung und Wartung der jeweiligen Sys-
teme aus Stahl und Beton?

3. Welches System (Stahl bzw. Beton) wird von der Bundesregierung unter Be-
rücksichtigung der jeweiligen Kosten und des Schutzes für Verkehrsteilneh-
mer präferiert?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Systeme aus Stahl bzw.
Beton hinsichtlich der unterschiedlichen Wartungskosten?

5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Mehrkosten von Stahl-
schutzsystemen mit höherem Durchfahrschutz hinsichtlich der Anbringung
und Wartung?

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der Demontage
bestehender Mittelleitplanken bei der Ersetzung durch Stahlschutzsysteme
mit höherem Durchfahrschutz?

Wie bewertet die Bundesregierung infolgedessen die reduzierte Federwir-
kung (vor allem im Hinblick auf die Konsequenzen für Pkw)?

Drucksache 18/7108 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

6. Was spricht nach Einschätzung der Bundesregierung jeweils für Systeme aus
Stahl und Beton?

7. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der höheren Federwirkung bei
Systemen aus Stahl im Hinblick ihrer Einschätzung der jeweiligen Vor- und
Nachteile bei Systemen aus Stahl bzw. Beton zu?

8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Verbreitung von Un-
terfahrschutzsystemen (bitte nach Straßenarten und Bundesländern auflis-
ten)?

9. Wie schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten hinsichtlich der Anbrin-
gung und Wartung von Unterfahrschutzsystemen ein?

10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Anteil der Spendenfi-
nanzierung bei der Anbringung von Unterfahrschutzsystemen (bitte gesamt
und nach Bundesländern auflisten)?

11. Inwieweit betrachtet die Bundesregierung Systeme aus Beton (Unterfahr-
schutz ohne Federwirkung) als Alternative zu Stahlsystemen mit zusätzli-
chem Unterfahrschutz?

12. Wie bewertet die Bundesregierung das Unterfahrschutzsystem, das vom
Rheinischen Straßenbauamt Euskirchen entwickelt wurde hinsichtlich der
Funktionalität und der Kosten für Anbringung und Wartung (die Bundesan-
stalt für Straßenwesen sieht unterhalb von 70 km/h keinen Nachteil für
Pkw)?

13. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen,
sowie Initiativen und Vereine hinsichtlich der Anbringung von Unterfahr-
schutzsystemen?

Plant die Bundesregierung diesbezüglich eine Gesetzesinitiative?

14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Unterstützung von Ini-
tiativen zur Anbringung von Unterfahrschutzsystemen auf Landesebene?

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung selbst solche Initiativen?

15. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer gesetzlichen
Verpflichtung zur Anbringung von Unterfahrschutzsystemen an Gefahren-
stellen auf Bundesstraßen (beispielsweise in kurvigen Autobahnabfahrten)?

Plant die Bundesregierung diesbezüglich eine Gesetzesinitiative?

Berlin, den 2. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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