BT-Drucksache 18/7061

Förderung des Breitbandausbaus

Vom 15. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7061
18. Wahlperiode 15.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-

Schröter, Katrin Kunert, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Cornelia Möhring,

Dr. Kirsten Tackmann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Förderung des Breitbandausbaus

Das Internet ist für das politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in-
zwischen unentbehrlich geworden. Dennoch ist die Bundesrepublik Deutschland
noch immer nicht flächendeckend mit schnellem Internet versorgt. Weder eine
gute Funkabdeckung (bspw. durch LTE) noch eine flächendeckende Verfügbar-
keit von Glasfaseranschlüssen sind gewährleistet. Mehrere Bundesregierungen
haben bereits versucht, den Breitbandausbau zu fördern, konnten ihre selbst ge-
setzten Ziele bisher jedoch nie erreichen. Nun soll bis zum Jahr 2018 flächende-
ckendes Internet mit bis zu 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit in Deutschland
verfügbar sein. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung die Richt-
linie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ auf den Weg gebracht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit steht die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitband-
ausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, in der es heißt, dass Bandbrei-
ten von mindestens 50 Mbit/s gewährleistet werden müssen, im Einklang mit
der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung
des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breit-
bandversorgung“ in der 30 Mbit/s als Mindestgröße definiert werden?

2. Können Ausbauvorhaben gefördert werden, die in Einklang mit der bis zum
31. Dezember 2021 gültigen „Rahmenregelung der Bundesrepublik
Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next
Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung“ stehen, aber nicht mit der
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bun-
desrepublik Deutschland“ (bitte begründen)?

3. Unter welchen Umständen sind Bandbreiten im Sinne der Richtlinie „Förde-
rung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ zuverlässig (Seite 6, Nummer 5.1) bzw. nicht zuverlässig?

4. Wie kann ein Antragsteller bei der Antragstellung sicherstellen, dass eine
zuverlässige Bandbreite (insbesondere bei einem Shared Medium wie der
Funktechnologie LTE) gewährleistet wird?

5. Muss bei der Antragstellung sichergestellt sein, dass auch zukünftig (bei-
spielsweise wenn die Geräteanzahl in Funkzellen steigt) zuverlässig Min-
destbandbreiten von 50 Mbit/s gewährleistet werden (bitte begründen)?

Drucksache 18/7061 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

6. Was sind aus Sicht der Bundesregierung „marginale Investitionen“ (Fuß-
note 64) im Sinne der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschrif-
ten über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breit-
bandausbau“ (2013/C 25/01)?

7. Was sind aus Sicht der Bundesregierung „erhebliche neue Investitionen“
(Nummer 5.1, Seite 6) im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung
des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“?

8. Was sind aus Sicht der Bundesregierung „keine sehr umfangreichen Investi-
tionen“ (Fußnote 64) im Sinne der „Leitlinien der EU für die Anwendung der
Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
Breitbandausbau“ (2013/C 25/01)?

9. Unter welchen Umständen kann der Breitbandausbau mit Hilfe von Vecto-
ring gefördert werden?

10. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die einzelnen geförderten Pro-
jekte nachträglich auf Umsetzung, Erfolg und Einhaltung der Richtlinie
„Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ zu überprüfen, und inwieweit ist eine Evaluation geplant?

Berlin, den 15. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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