BT-Drucksache 18/7040

Antrag auf NPD-Verbot jetzt unterstützen

Vom 15. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7040

18. Wahlperiode 15.12.2015

Antrag

der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Sahra Wagenknecht, Frank

Tempel, Ulla Jelpke, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Antrag auf NPD-Verbot jetzt unterstützen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit der Entscheidung, das Hauptverfahren auf Verbot der Nationaldemokratischen

Partei Deutschlands (NPD) zu eröffnen, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

einen wichtigen Beschluss verkündet, der das aktuelle Verbotsverfahren auf Antrag
des Bundesrates vom 3. Dezember 2013 (Aktenzeichen 2 BvB 1/13) über eine Hürde

bringt und die Möglichkeit eines erfolgreichen Verbotsverfahrens vergrößert.

In einer Situation, in der die politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextre-

mismus angesichts einer Welle rassistisch und rechtsextrem motivierter Anschläge

gegen Flüchtlinge und ihre Einrichtungen und einer von den Sicherheitsorganen der
Bundesrepublik Deutschland benannten Gefahr eines neuen Rechtsterrorismus die

Einheit aller Demokratinnen und Demokraten erfordert, ist das einheitliche Handeln

aller Verfassungsorgane in dieser Frage von enormer Bedeutung. Ein gemeinsames
Herangehen der Verfassungsorgane ist vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf

die besonderen Privilegien, die Parteien in der Bundesrepublik Deutschland genie-
ßen, evident. Aus diesem Grund wird der Deutsche Bundestag zeitnah prüfen, ob er

dem vom Bundesrat gestellten Antrag auf Verbot der NPD beitritt. Insbesondere die

Bundesregierung, die maßgeblich bei der Erstellung des Antrages des Bundesrates
unterstützend mitwirkte (Bundestagsdrucksachen 18/252, 18/4635), steht hier aber

in der Verantwortung.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

zu prüfen, dem vom Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht am 3. Dezember
2013 gestellten und unter dem Aktenzeichen 2 BvB 1/13 geführten Antragsverfahren

auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) unverzüglich

beizutreten.

Berlin, den 15. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Drucksache 18/7040 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Die Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD nach Artikel 21 Absatz 2 Satz 1

des Grundgesetzes liegen vor. Die NPD ist gemäß Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes nach ihren
Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beein-

trächtigen und sogar zu beseitigen. Der politische Kurs der NPD ist bestimmt durch ihre aktivkämpferische,

aggressive Grundhaltung, die grundsätzlich und dauernd tendenziell auf die Bekämpfung der freiheitlichen de-
mokratischen Grundordnung gerichtet ist. Sie ist eine Partei, die eine antisemitische, rassistische und auslän-

derfeindliche Einstellung hat und mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist. Ihre dauerhafte und zielge-
richtete Absicht, die obersten Werte unserer Verfassungsordnung insgesamt – namentlich die Menschenwürde,

die Freiheits- und Gleichheitsrechte sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip – zu beeinträchtigen, lässt

sich anhand der von Bund und Ländern erstellten Materialsammlung belegen.

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