BT-Drucksache 18/7035

Gesundheitliche Gefährdungen durch hochgiftiges Hydrazin infolge des Absturzes eines US-Kampfjets in Oberfranken im August 2015

Vom 14. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7035
18. Wahlperiode 14.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,

Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Andrej Hunko, Birigit Menz,

Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald Weinberg, Pia Zimmermann

und der Fraktion DIE LINKE.

Gesundheitliche Gefährdungen durch hochgiftiges Hydrazin infolge des Absturzes
eines US-Kampfjets in Oberfranken im August 2015

Am 11. August 2015 kam es bei Engelmannsreuth in Oberfranken zum Absturz
eines US-Kampfflugzeugs vom Typ F-16, bei dem die Absturzstelle zum militä-
rischen Sperrgebiet erklärt wurde (Bundestagsdrucksache 18/6612). Direkt nach
dem Absturz berichteten die zuständigen Behörden von der reibungslosen Zu-
sammenarbeit der Rettungskräfte mit der US-Armee (www.wochenblatt.de/
nachrichten/schwandorf/regionales/Absturz-einer-F16-Auch-die-beteiligten-
Leitstellen-widersprechen-einem-Zustaendigkeitsgerangel;art1170,321908 ).

Im Oktober 2015 wurde jedoch bekannt, dass entgegen der Entwarnung durch die
US-Armee vom August 2015 beim F-16-Absturz hochgiftiges Hydrazin sowie
mehrere Tausend Liter Kerosin ausgetreten sind (www.volksfreund.de/nachrichten/
region/bitburg/aktuell/Heute-in-der-Bitburger-Zeitung-Kampfjet-Absturz-in-
Oberfranken-Retter-sauer-auf-US-Militaer-in-Spangdahlem;art752,4334524).
Rettungshelferinnen und -helfer, die am 11. August 2015 an der Bergung des ab-
gestürzten Flugzeuges beteiligt waren, sollten sich umgehend medizinisch unter-
suchen lassen, so die Empfehlung des Landratsamtes Neustadt an der Waldnaab
vom Oktober 2015.

Zudem berichten Medien über eine mögliche Grundwasserverseuchung durch
Hydrazin (www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/grundwasser-messtelle-an-
f16-absturzstelle-100.html) sowie weitere Schäden, die sich auf 300 000 Euro be-
ziffern ließen (ebd.).

Die Erkenntnisse über den F-16-Absturz in Oberfranken macht aus Sicht der Fra-
gestellerinnen und Fragesteller eine Neubewertung und Neuuntersuchung weiterer
Abstürze von Militärflugzeugen notwendig (www.volksfreund.de/nachrichten/
region/wittlich/aktuell/Heute-in-der-Wittlicher-Zeitung-Immer-wieder-Abstuerze-
von-Kampfjets-aus-der-Eifel-Eine-Chronologie;art8137,2735299).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Austritt von Hydrazin,
Kerosin, dem hochgiftigen NATO-Treibstoff JP-8 und weiteren Giftstoffen
beim Absturz des US-Kampfflugzeugs vom Typ F-16 am 11. August 2015
bei Engelmannsreuth?

Drucksache 18/7035 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

2. Welche Gefährdungen für die Gesundheit von Menschen sowie für die Um-
welt gehen nach Kenntnissen der Bundesregierung von Hydrazin, Kerosin
und dem NATO-Treibstoff JP-8 aus?

3. Wurden am Ort des Flugzeugabsturzes bei Engelmannsreuth vom 11. Au-
gust 2015 Bodenproben genommen, um das Ausmaß etwaiger Schädigungen
zu erfassen?

Wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Untersuchungen?

4. Wie viele Menschen haben sich nach der Empfehlung des Landratsamtes
Neustadt an der Waldnaab vom Oktober 2015 medizinisch untersuchen las-
sen?

a) Welche Erkrankungen wurden festgestellt?

b) Welche Zusammenhänge bestehen zwischen den Erkrankungen und
dem Austritt von Hydrazin und Kerosin beim Flugzeugabsturz bei
Engelmannsreuth am 11. August 2015?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Belastung des Grund-
wassers durch Hydrazin, Kerosin und weitere Schadstoffe, die beim Flug-
zeugunfall bei Engelmannsreuth am 11. August 2015 ausgetreten sind
(www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/grundwasser-messtelle-an-f16-
absturzstelle-100.html)?

6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Kosten weiterer
Schäden, die der Flugzeugabsturz bei Engelmannsreuth am 11. August 2015
verursacht hat?

7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Flugzeugabsturz
bei Engelmannsreuth am 11. August 2015?

8. Inwieweit hat die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse über den Aus-
tritt von Hydrazin und Kerosin beim F-16-Absturz bei Engelmannsreuth am
11. August 2015 entsprechende Untersuchungen und Neubewertungen wei-
terer Abstürze von Militärflugzeugen in Angriff genommen (www.luftpost-
kl.de/luftpost-archiv/LP_06/LP10406_230906.pdf)?

9. Inwieweit hat die Bundesregierung die Erkenntnisse über den Austritt von
Hydrazin und Kerosin, die entsprechende Warnung des Landratsamtes Neu-
stadt an der Waldnaab sowie die Meldungen über eine eventuelle Grundwas-
serverseuchung mit Vertreterinnen und Vertretern der US-Armee bespro-
chen?

10. Welche Entschädigungsleistungen kann die Bundesregierung von der US-
Armee laut den Stationierungsabkommen – Vertrag über den Aufenthalt aus-
ländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Okto-
ber 1954, NATO-Truppenstatut vom 19. Juni 1951 sowie weitere Zusatzab-
kommen – infolge des Flugzeugunfalles bei Engelmannsreuth am 11. August
2015 verlangen?

a) Hat die Bundesregierung eine entsprechende Entschädigung verlangt?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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