BT-Drucksache 18/7030

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/4940 - Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz

Vom 15. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7030
18. Wahlperiode 15.12.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger, Katharina
Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4940 –

Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz

A. Problem

In dem Antrag werden Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz dargelegt.
Insbesondere die Menschenrechtslage, die Gefahr innerer Repression und die
Verwicklung in einen bewaffneten Konflikt sollen gesetzlich sowohl im AWG als
auch im KWKG verankert werden. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung
auf, ein entsprechendes Rüstungsexportkontrollgesetz vorzulegen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Drucksache 18/7030 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/4940 abzulehnen.

Berlin, den 4. November 2015

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Dr. Peter Ramsauer
Vorsitzender
Klaus-Peter Willsch
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7030
Bericht des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/4940 wurde in der 109. Sitzung am 11. Juni 2015 an den Ausschuss für Wirt-
schaft und Energie zur Federführung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss
für Recht und Verbraucherschutz, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach dem Willen der Antrag stellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen die in den Politischen
Grundsätzen der Bundesregierung enthaltenen Entscheidungskriterien für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern im Kriegswaffenkontrollgesetz und im Außenwirtschaftsgesetz verankert werden.
Dazu zählen insbesondere die Menschenrechtslage, die Gefahr innerer Repression und die Verwicklung in einen
bewaffneten Konflikt. Ebenfalls gesetzlich verankert werden müssten auch die acht Kriterien des Gemeinsamen
Standpunkts des EU-Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie
und Militärgütern. Durch eine Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes soll die nach Ansicht der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfassungswidrige Delegation der Entscheidungen über Kriegswaffen vom Bun-
deskabinett auf das Wirtschaftsressort beendet und sichergestellt werden, dass in Zukunft das gesamte Kabinett
an Stelle des Bundessicherheitsrates entscheidet. Auch die Berichtspflichten der Regierung sollen ausgedehnt
werden. Nach Auffassung der Antragsteller kommt die Regierung ihren Informationspflichten gegenüber dem
Deutschen Bundestag in diesem Bereich nicht ausreichend nach. Obwohl die Politischen Grundsätze der Bun-
desregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern dem Ziel dienten, Rüstungsex-
portentscheidungen an strenge menschenrechtliche Kriterien zu koppeln und Exporte an Drittstaaten zu einer
Ausnahme zu machen, stellten gerade diese Exporte heute den Hauptanteil dar.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 51. Sitzung am 4. November
2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 59. Sitzung am 4. November 2015 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 73. Sit-
zung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
dessen Ablehnung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 49. Sitzung am 4. November
2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner
44. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/4940 in seiner 43. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der

Drucksache 18/7030 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in
seiner 47. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. dessen Ablehnung.

IV. Petitionen

Dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie lagen fünf Petitionen vor, zu denen der Petitionsausschuss eine
Stellungnahme nach § 109 Absatz 1 Satz 2 GO-BT angefordert hat.

Mit einer Petition soll erreicht werden, dass ausschließlich Verteidigungswaffen exportiert werden dürfen. Bei
dieser Petition handelt es sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 69 Bürge-
rinnen und Bürgern unterstützt wurde.

Mit einer weiteren Petition soll aufgrund von Menschenrechtsverletzungen ein sofortiges Waffenexportverbot
für Saudi-Arabien und Bahrain erreicht werden.

Weiterhin soll mit einer Petition ein europäisches einheitliches Rüstungsexportgesetz geschaffen werden. Bei
dieser Petition handelt es sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 61 Bürge-
rinnen und Bürger unterstützt wurde.

Mit einer weiteren Petition soll erreicht werden, dass Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter grundsätzlich
nicht exportiert werden dürfen. Diese Petition wurde von 94 213 Unterzeichnern unterstützt.

Weiterhin soll mit einer Petition ein Verbot des Waffenexports in Krisengebiete erreicht werden. Bei dieser
Petition handelt es sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 269 Bürgerinnen
und Bürger unterstützt wurde.

Mit der Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4940 konnte den Anliegen der Petenten nicht entsprochen
werden.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 53. Sitzung am
4. November 2015 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU vertrat die Auffassung, eine tatsächliche Änderung der jetzigen Situation durch
die Einführung einer gesetzlichen Regelung würde nicht eintreten.

Die Fraktion der SPD schloss sich der Auffassung der Fraktion der CDU/CSU an. Es gebe bereits Rahmbe-
dingungen, die ein strenges Reglement für den Export von Rüstungsgütern vorsähen und Transparenz schaffen
würden. Die Zahlen, auch bezüglich der Auslieferungen für Drittländer, seien insgesamt rückläufig. Insbeson-
dere im Bereich der Kleinwaffen erkenne man eine restriktive Rüstungsexportpolitik.

Die Fraktion DIE LINKE. unterstrich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. Es reiche nicht aus,
lediglich die Leitlinien der Bundesregierung zu normieren, da die Politischen Grundsätze im Ergebnis jede Form
des Exportes in jedes Land der Welt zuließen. Es stelle sich die Frage, warum der Antrag der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN nicht das Verbot von Waffenfabriken beinhalte. Als weiterer Punkt seien die Voranfra-
gen anzusprechen. Erst die Offenlegung der Voranfragen, bei denen die politische Entscheidung getroffen
werde, ermögliche eine ausreichende Transparenz. Eine Trendwende sei für 2015 nicht erkennbar.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass die Einzelgenehmigungen ausweislich des Rüs-
tungsexportberichtes 2014 deutlich gestiegen seien. Dabei würden die Genehmigungen für Drittländer 60,5 %
ausmachen, obwohl diese Genehmigungen nach den Leitlinien der Bundesregierung eine Ausnahme bilden
sollten. Auch erfolgten Auslieferungen in menschenrechtlich bedenkliche Länder. Dies zeige, dass die Leitli-
nien keine verbindliche Bindungswirkung entfalteten. Eine solche müsse mithilfe eines Gesetzes erreicht wer-
den, das eine gemeinsame gesetzliche verbindliche Basis für den Rüstungsexport schaffe. Die Transparenz für
das Parlament sei gegenwärtig trotz Verbesserungen nicht ausreichend.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7030
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE., dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4940 zu empfehlen.

Berlin, den 4. November 2015

Klaus-Peter Willsch
Berichterstatter

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