BT-Drucksache 18/7024

Europäische Anstrengungen zur möglichen Aushebelung verschlüsselter Telekommunikation

Vom 10. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7024
18. Wahlperiode 10.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel,

Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke,

Jan Korte, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Europäische Anstrengungen zur möglichen Aushebelung verschlüsselter
Telekommunikation

Im November 2015 hat der luxemburgische Ratsvorsitz ein Papier mit einem
Sachstand an die Mitgliedstaaten verschickt, in dem Herausforderungen durch die
„Kommunikationskanäle des Internets und die zahlreichen sozialen Medien“
skizziert werden (Ratsdok. 14677/15). Neue „verschlüsselungsbasierte Techno-
logien“ würden die „Durchführung effektiver Ermittlungen“ zunehmend er-
schweren oder verhindern. Von besonderer Bedeutung seien diese auch bei „An-
tiradikalisierungsmaßnahmen“. Das Papier fordert unter anderem eine „effektive
Vorratsdatenspeicherung“. In einem weiteren Dokument fragt der luxemburgi-
sche Ratsvorsitz den Bedarf für entsprechende Schritte der Kommission ab (Rats-
dok. 14369/15). Als weitere Hindernisse für Strafverfolger werden die „private
Nutzung des Live-Streamings“, das Darknet und Anonymisierungswerkzeuge ge-
nannt. „Entscheidende elektronische Beweismittel“ gingen verloren, wenn den
zuständigen Behörden keine geeigneten Mittel zur Verfügung gestellt würden.

Im Januar 2015 forderte der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove, In-
ternet- und Telekommunikationsanbieter zum Einbau von Hintertüren für ver-
schlüsselte Kommunikation zu zwingen (www.statewatch.org/news/2015/jan/eu-
council-ct-ds-1035-15.pdf). Im März 2015 warnte der Direktor des Europäischen
Polizeiamtes (Europol), Rob Wainwright, vor der zunehmenden Nutzung von
Verschlüsselungstechnologien. Verschlüsselung sei demnach „eines der Hauptin-
strumente von Terroristen und Kriminellen“. Im September 2015 trug der stellver-
tretende Leiter der Operationsabteilung von Europol, Wil van Gemert, auf einer
Konferenz der europäischen Polizeichefs den Bericht einer Arbeitsgruppe zu „ter-
roristischen Online-Bedrohungen“ vor (www.statewatch.org/news/2015/nov/eu-
council-eppc-2015-report-09-2015.pdf). Demnach müssten vor allem die „Hin-
dernisse von Anonymisierung und Verschlüsselung“ überwunden werden. An der
Arbeitsgruppe nahmen unter anderem Behörden aus Österreich, Dänemark, Un-
garn, Deutschland und Spanien teil. Sie raten zu mehr Kooperation mit dem „pri-
vaten Sektor“, darunter Providern und Diensteanbietern, um an verschlüsselte In-
halte und den Zugang zu Servern zu gelangen.

Zum zweiten Mal hat Europol im Herbst einen Lagebericht zu Cyberkriminalität
herausgegeben, in dem das Thema Verschlüsselung und Anonymisierung aus-
führlich behandelt wird (www.europol.europa.eu/content/internet-organised-
crime-threat-assessment-iocta-2015). Zu den Erschwernissen für die Behörden
zählt Europol auch „Anti-Forensik-Werkzeuge“, darunter Software zum Über-
schreiben von Inhalten oder Betriebssysteme, die von Wechselmedien gestartet

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werden. Diese seien bei Kriminellen nicht mehr die Ausnahme, sondern die Re-
gel. In Ermittlungen würden jedoch in „zunehmendem Ausmaß“ digitalisierte Da-
ten benötigt. Laut Europol seien die Ermittlerinnen und Ermittler in drei Vierteln
aller Fälle mit verschlüsselten Inhalten konfrontiert. Namentlich genannt werden
die Anwendungen TrueCrypt und BitLocker sowie PGP, dessen zunehmende
Nutzung von den Behörden der Mitgliedstaaten bestätigt worden sei. Internetan-
bieter und Plattformen wie WhatsApp, iMessage, Facebook, Facetime, Google
und Yahoo würden zudem die voreingestellte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
implementieren. Zwar sei dies für den „öffentlichen und privaten Sektor“ zu be-
grüßen, jedoch stelle sich die Frage nach der Bedeutung dieser Entwicklung für
Regierungen und Strafverfolgungsbehörden.

Der Bericht schlägt mehrere Maßnahmen vor. „Gesetzgeber“ und Abgeordnete
müssten „mit der Industrie und der Forschung“ brauchbare Lösungen entwickeln,
die einerseits die Privatheit und Urheberrechte respektieren, den Behörden jedoch
ausreichend Handhabe zur Bekämpfung von „kriminellen oder nationalen Sicher-
heitsbedrohungen“ bereitstellten. Auch Ermittlungen wegen Kinderpornografie
seien hiervon betroffen. Zu den Empfehlungen gehört die Entwicklung von Tech-
niken, um bei einer polizeilichen Razzia Daten aus verschlüsselten, aber noch
nicht ausgeschalteten Systemen rekonstruieren zu können. Die Behörden sollten
außerdem eine „zentrale Datenbank“ mit „VPN- und Proxy-Diensten“ anlegen,
die bevorzugt von „Cyberkriminellen“ genutzt würden.

Nun will sich auch die Gruppe „Freunde der Präsidentschaft zu Cyber“ (FoP Cy-
ber) mit dem Umgehen von Verschlüsselung befassen (www.statewatch.org/
news/2015/dec/eu-council-cosi-int-sec-14079-15.pdf). Auch dort ist die Rede
von Ermittlungshindernissen, die es zu überwinden gelte. Die Gruppe kündigt an,
die zukünftige Entwicklung im Auge zu behalten. Jeder teilnehmende Mitglied-
staat entsendet einen „Cyber-Attaché“ nach Brüssel. In den zwei letzten Treffen
dieser hohen Beamtinnen und Beamten im Oktober und November 2015 ging es
unter anderem um den „Missbrauch von Verschlüsselung und Anonymität“ und
entsprechende Gesetzeslücken. Die Gruppe will nun für öffentliches Bewusstsein
zum Thema sorgen, Handlungsempfehlungen geben und die Kommission mit
„praktischen Beiträgen“ zu neuen Gesetzgebungsvorschlägen versorgen.

Im Bundesministerium des Inneren werden die europäischen Anstrengungen aus-
drücklich begrüßt (Bundestagsdrucksache 18/5144). Das „Streben nach einer ab-
geschirmten, klandestinen Übermittlung von Informationen“ sei in vielen Phäno-
men- und Kriminalitätsbereichen ein „prägendes Wesensmerkmal im Kommuni-
kationsverhalten“. Dieses hätte zum Ziel, „die staatlichen Aufklärungs- und Be-
kämpfungsmaßnahmen ins Leere laufen zu lassen“. Für den Zugriff auf nutzer-
seitig verschlüsselte Kommunikation bestehe jedoch derzeit keine Rechtsgrund-
lage. Zur Suche nach den „unterschiedlichen Bedürfnissen im Verhältnis Daten-
schutz zu Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“ sei deshalb „jedweder Dialog
mit Internet-Diensteanbietern“ zu begrüßen. Als nächsten Schritt hat die EU am
3. Dezember 2015 den offiziellen Start des „Forums der Internetdienstleister“
verkündet. In der neuen Gemeinschaft organisieren sich die EU-Innenministerin-
nen und EU-Innenminister mit Internetkonzernen. Nach über einem Jahr Vorbe-
reitung wird eine Zusammenarbeitsform installiert, die eine möglichst schnelle
Beseitigung unliebsamer Internetinhalte ermöglichen soll. Zu den weiteren
„Möglichkeiten der praktischen Zusammenarbeit“ zählt der Umgang mit Ver-
schlüsselungstechniken.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern sieht auch die Bundesregierung neue Herausforderungen durch die
„Kommunikationskanäle des Internets und die zahlreichen sozialen Medien“
hinsichtlich „verschlüsselungsbasierter Technologien“ und deren Verhinde-
rung der „Durchführung effektiver Ermittlungen“?

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2. Wie hat sich die Bundesregierung zu einem entsprechenden Papier des lu-
xemburgischen Ratsvorsitzes positioniert?

3. Welche „Antiradikalisierungsmaßnahmen“ sind nach Kenntnis der Bundes-
regierung in dem Papier gemeint?

4. Wie hat sich die Bundesregierung gegenüber dem Ratsvorsitz zur Frage des
Auftrages der Kommission hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung positi-
oniert, und wie wurden die Fragen des versandten Fragebogens beantwortet?

5. Welche Behörden (auch deutsche) haben nach Kenntnis der Bundesregie-
rung an einer Arbeitsgruppe zu „terroristischen Online-Bedrohungen“ teil-
genommen?

a) Auf welche Weise hat sich diese Arbeitsgruppe auch mit Anonymisierung
und Verschlüsselung befasst?

b) Welche weiteren Teilnehmenden (auch zur Beratung) waren eingebun-
den?

c) Wie lange soll die Arbeitsgruppe bestehen?

6. Welche konkreten Vorschläge zur Überwindung entsprechender „Hinder-
nisse“ werden in dem Bericht der Arbeitsgruppe gemacht?

a) Sofern zu mehr Kooperation mit Providern und Diensteanbietern geraten
wird, um an verschlüsselte Inhalte und den Zugang zu Servern zu gelan-
gen, wie könnte dies aus Sicht der Bundesregierung umgesetzt werden?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht,
und welchen der dort vorgeschlagenen Maßnahmen stimmt sie zu?

c) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn Europol
fordert, eine „zentrale Datenbank“ mit „VPN- und Proxy-Diensten“ an-
zulegen, und wo könnte diese angesiedelt werden?

7. Inwiefern stehen auch Bundesbehörden vor dem Problem der zunehmenden
Verwendung von „Anti-Forensik-Werkzeugen“, darunter Software zum
Überschreiben von Inhalten oder Betriebssysteme, die von Wechselmedien
gestartet werden?

8. In welcher Größenordnung sind deutsche Behörden nach Kenntnis der Bun-
desregierung mit verschlüsselten Inhalten konfrontiert?

9. Welche der Werkzeuge werden dabei besonders häufig eingesetzt?

10. Auf welche Weise hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gruppe
„FoP Cyber“ mit dem Thema Verschlüsselung befasst?

11. Auf welche Weise und mit welchen Initiativen und Maßnahmen will die FoP
Cyber das Thema weiter behandeln?

12. Welche Mitgliedstaaten oder sonstigen Teilnehmenden haben einen „Cyber-
Attaché“ zur FoP Cyber entsandt?

13. In welchen Treffen der FoP Cyber hat diese nach Kenntnis der Bundesregie-
rung das Thema Verschlüsselung behandelt, und wer trug dazu vor (bitte
auch das Thema der Präsentationen benennen)?

a) Welche „Gesetzeslücken“ wurden identifiziert?

b) In welchen weiteren Treffen steht das Thema auf der Tagesordnung?

14. Aus welchen Erwägungen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung auch
der für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständige Europäische
Auswärtige Dienst (EAD) sowie die Europäische Verteidigungsagentur
(EDA) an der FoP Cyber teil?

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15. Auf welche Weise sollten bzw. könnten der EAD und die EDA aus Sicht der
Bundesregierung das Thema Verschlüsselung behandeln?

16. Auf welche Weise will die FoP Cyber nach Kenntnis der Bundesregierung
für öffentliches Bewusstsein zum Thema sorgen, Handlungsempfehlungen
geben und die Kommission mit „praktischen Beiträgen“ zu neuen Gesetzge-
bungsvorschlägen versorgen?

17. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Notwendigkeit
neuer Regelungen zur Sicherstellung von digitalen Beweismitteln „e-evi-
dence“?

a) Inwiefern sollte hierzu auch die Übermittlung von Daten durch Internet-
anbieter zu Polizeien und Geheimdiensten erleichtert werden?

b) Inwiefern sieht die Bundesregierung entsprechende Defizite auch in der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den USA, und auf welche
Weise wird das Thema in den nächsten Monaten behandelt?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Regie-
rung mit EU-Mitgliedstaaten darüber verhandeln möchte oder bereits ver-
handelt, dass US-Strafverfolger zukünftig bei EU-Internetanbietern Aus-
kunftsverlangen zu Telekomunikationsdaten stellen und womöglich auch
die Echtzeit-Telekommunikationsüberwachung verlangen dürfen?

18. Wie viele Ersuchen zur Entfernung von Internetinhalten hat die „Meldestelle
für Internetinhalte“ bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
erhalten, und wie vielen der Ersuchen wurde nachgekommen?

19. Inwiefern wird auch die Bundesregierung dem Aufruf der “Meldestelle”
nachkommen, mehr „nationale Experten“ zu entsenden?

20. Welche privaten Teilnehmenden des am 3. Dezember 2015 in Brüssel ge-
starteten „Forums der Internetdienstleister“ sind der Bundesregierung durch
ihre eigene Teilnahme bekannt (Plenarprotokoll 18/142), und aus welchem
Grund wurden entgegen früheren Ankündigungen der Kommission
keine Vertreter der Zivilgesellschaft eingeladen (Antwort der Kommission
auf die Anfrage von Cornelia Ernst, MEP, Kommissionsdokument E-
006551/2015)?

21. Inwiefern hält auch die Bundesregierung die Teilnahme von Vertretern der
Zivilgesellschaft für entbehrlich?

22. Welche Veränderungen werden sich aus Sicht der Bundesregierung durch
die Umwandlung des „Radicalisation Awareness Network” in ein „Centre of
Excellence“ für die Arbeit des Zentrums ergeben?

23. Bei welchen vorbereitenden Treffen des am 3. Dezember 2015 gestarteten
„Forums der Internetdienstleister“ wurde das Thema Verschlüsselung nach
Kenntnis der Bundesregierung behandelt, und wer trug dazu vor (bitte auch
das Thema der Präsentationen benennen)?

a) Welche „Möglichkeiten der praktischen Zusammenarbeit“ wurden dabei
bislang behandelt, und inwieweit hält die Bundesregierung diese für prak-
tikabel?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welchen zukünftigen
Treffen das Thema Verschlüsselung behandelt werden soll?

24. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die am Forum teilnehmen-
den Internetanbieter dafür zu gewinnen, bei besonderen terroristischen Vor-
kommnissen die Schaltung von Werbung gratis anzubieten, um möglichst
viele „Gegendiskurse“ produzieren zu können, und welche Haltung vertritt
sie hierzu?

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25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche großen US-Internet-
dienstleister personenbezogene Nutzerdaten, IP-Adressen oder Informatio-
nen über besuchte Webseiten auch ohne Rechtshilfeersuchen herausgeben?

26. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, ob der Zugang
großer US-Internetdienstleister in europäischen Märkten an die Frage der
Herausgabe personenbezogener Nutzerdaten gekoppelt sein sollte?

27. Was ist der Bundesregierung über Forderungen einzelner EU-Mitgliedstaa-
ten nach einem generellen Verbot von Verschlüsselung bekannt, und welche
Auswirkungen hätte dies auf die deutsche Haltung zu Verschlüsselung?

28. Was ist der Bundesregierung über Forderungen einzelner EU-Mitgliedstaa-
ten bekannt, wonach alle Anbieter von Verschlüsselungstechnologien zur
Einrichtung von Hintertüren für Strafverfolger gezwungen werden sollten,
und welche Auswirkungen hätte dies auf die deutsche Haltung zu Verschlüs-
selung?

29. In welchen der oben genannten Zusammenarbeitsformen wurde nach Kennt-
nis der Bundesregierung auch thematisiert, den gewünschten Zugang von
Strafverfolgungsbehörden zu verschlüsselter Telekommunikation durch den
verstärkten (grenzüberschreitenden) Einsatz staatlich genutzter Trojanerpro-
gramme zu ermöglichen?

a) Wer trug hierzu entsprechende Ausführungen vor?

b) Inwiefern wurde bei den Vorträgen und Diskussionen auch über EU-weit
oder international zu vereinheitlichende Regelungen verwiesen, und um
welche handelt es sich dabei?

30. Auf welche Weise wäre eine EU-weit oder international zu vereinheitli-
chende Regelung des (grenzüberschreitenden) Einsatzes staatlich genutzter
Trojanerprogramme aus Sicht der Bundesregierung eine geeignete Möglich-
keit zur Umsetzung des gewünschten Zugangs von Strafverfolgungsbehör-
den zu verschlüsselter Telekommunikation?

31. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch die EU-Agen-
tur Eurojust in Anstrengungen eingebunden ist, den Kontakt zu Internet-
dienstleistern hinsichtlich der Entfernung von Inhalten oder der Strafverfol-
gung zu verbessern, und welche Internetkonzerne wurden zu einem entspre-
chenden Treffen im Oktober 2015 eingeladen (www.statewatch.org/news
/2015/nov/eu-council-c-t-implementation-strategy-14438-15.pdf)?

32. Wann soll die europäische Ermittlungsanordnung nach Kenntnis der Bun-
desregierung in nationales Recht umgesetzt werden, und inwiefern hält die
Bundesregierung die in der Richtlinie geregelte grenzüberschreitende An-
ordnung von Zwangsmaßnahmen schon jetzt für überarbeitungswürdig?

33. Welche Priorisierungen hat die Bundesregierung in Reaktion auf das Rats-
dok. 14369/15 vorgenommen (bitte die Punkte kurz anreißen)?

Berlin, den 10. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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