BT-Drucksache 18/6969

Weitere Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität

Vom 2. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6969
18. Wahlperiode 02.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Harald Ebner, Matthias Gastel,
Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Weitere Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 mindes-
tens eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren. Doch von diesem
Ziel ist sie weit entfernt. Bis Ende des Jahres 2014 waren lediglich 28 500 Elekt-
roautos zugelassen (einschließlich extern aufladbare Hybride und Autos mit
Range-Extender). Deutschland hinkt beim Markthochlauf international hinterher.
So belegt Deutschland beispielsweise nur Platz 10 im McKinsey Electric Vehicle
Index (McKinsey Electric Vehicle Index 2015).

Auf der Nationalen Konferenz „Elektromobilität – Stark in den Markt“ im
Juni 2015 in Berlin kündigte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel finanzielle
Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen noch in diesem Jahr an (www.bun-
desregierung.de/Content/DE/Rede/2015/06/2015-06-15-elektromobilitaet.html).
Auf der Internationalen Automobilausstellung im September 2015 in Frankfurt
am Main erklärte die Bundeskanzlerin: „[W]ir haben zugesagt, dass wir zu einer
Entscheidung kommen werden; vorzugsweise noch in diesem Jahr. So ist es mir
jedenfalls auch von meiner Fraktion zugesagt worden“ (www.bundeskanzlerin.
de/Content/DE/Rede/2015/09/2015-09-17-rede-merkel-iaa.html). Bisher ist eine
Entscheidung ausgeblieben.

Das beschlossene Elektromobilitätsgesetz (EmoG) reicht nicht aus, um Elektro-
mobilität spürbar voranzubringen. Im EmoG wurden Ermächtigungen für geson-
derte Kennzeichen, Park- und Halteregelungen sowie die Nutzung von Busspuren
für Elektrofahrzeuge geschaffen. Bislang finden diese Maßnahmen eher verhal-
tenen Anklang. Bis Ende Oktober 2015 waren laut Kraftfahrt-Bundesamt erst
980 Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen ausgestattet und bislang plant nur eine
Kommune die Freigabe von Busspuren (vgl. www.wiwo.de/unternehmen/auto/
foerderung-von-elektroautos-deutschland-fehlt-die-grosse-loesung/11920104-2.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung gesonderte
Park- und Halterregelungen für Elektrofahrzeuge eingeführt, und wie viele
Kommunen planen nach Kenntnis der Bundesregierung deren Einführung?

2. Wie viele Kommunen haben Busspuren für Elektrofahrzeuge freigegeben,
und welche Kommunen planen nach Kenntnis der Bundesregierung Freiga-
ben von Busspuren für Elektrofahrzeuge?

Drucksache 18/6969 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie viele Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Auf-
hebung von Zufahrtsverboten für Elektrofahrzeuge beschlossen, und wie
viele Kommunen planen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufhe-
bung von Zufahrtsverboten?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass bis Ende Oktober 2015
laut Kraftfahrt-Bundesamt erst 980 Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen
versehen waren?

5. Welche finanziellen Anreize für den Erwerb von Elektroautos plant die Bun-
desregierung für den Markthochlauf der Elektromobilität?

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bundesrates zur Einfüh-
rung einer Sonderabschreibung (Afa) für gewerblich angeschaffte Elektro-
autos?

Wenn nein, warum nicht?

6. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bundesrats bezüglich ei-
ner Steuerbefreiung für das von Arbeitgebern gewährte kostenfreie oder ver-
billigte Aufladen privater Elektroautos?

7. Plant die Bundesregierung eine Förderung über KfW-Programme, um die
Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen zu erhöhen?

Wenn nein, warum nicht?

8. Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung zur Berücksich-
tigung der Elektromobilität im Baurecht und in der Energiesparverordnung?

9. Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung zum Aufbau
von Ladeinfrastruktur (LIS) in Eigentümergemeinschaften und Mietwohnun-
gen?

10. Plant die Bundesregierung über die Stellplatzprivilegierung hinaus weitere
Anreize, um elektrisch betriebenes Carsharing zu unterstützen?

Welche Vorgaben für Beschaffungsregeln plant die Bundesregierung, um die
Elektromobilität zu fördern?

11. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das Ziel 10 Prozent
Elektrofahrzeuge in den Flotten der Bundesministerien unverändert verfehlt
wird (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 15 und 16 im April 2015 des Ab-
geordneten Stephan Kühn (Dresden) auf Bundestagsdrucksache 18/4774)?

Welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen?

Berlin, den 2. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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