BT-Drucksache 18/6968

Umsetzung des Modernisierungsprogramms für barrierefreie kleine Bahnhöfe

Vom 2. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6968
18. Wahlperiode 02.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Corinna Rüffer, Harald Ebner,
Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des Modernisierungsprogramms für barrierefreie kleine Bahnhöfe

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat vor
einigen Monaten ein Modernisierungsprogramm für Bahnstationen im ländlichen
Raum gestartet. Der Bund stellt 50 Mio. Euro zur Verfügung, um kleine Stationen
(mit weniger als 1 000 Ein- und Aussteigern pro Tag) barrierefrei zu machen. Die
Bundesländer wurden gebeten, bis Herbst 2015 geeignete Projekte zu nennen.
Der Deutsche Behindertenrat, so das BMVI, wurde bei der Auswahl der Projekte
eingebunden. Die vorgeschlagenen Stationen sollen innerhalb von drei Jahren −
bis spätestens zum Jahr 2018 − barrierefrei umgebaut werden. 50 Prozent der
Kosten des barrierefreien Umbaus werden über dieses Programm gefördert.
(Presseerklärung des BMVI vom 31. Juli 2015).

In Deutschland gibt es nach Angaben, die die DB AG den Fragestellern auf An-
frage hat zukommen lassen, rund 5 400 Bahnhöfe, die von der DB Station & Ser-
vice AG betrieben werden. Davon weisen rund 3 500 weniger als 1 000 Reisende
pro Tag auf. Diese „Kleinbahnhöfe“ weisen damit einen Anteil von 65 Prozent
aller Personenbahnhöfe auf. Die relativ gesehen meisten dieser Bahnhöfe befin-
den sich in Bayern (594 oder 17 Prozent aller „Kleinbahnhöfe“), gefolgt von Ba-
den-Württemberg (394 oder 11 Prozent), Nordrhein-Westfalen (332 oder 9 Pro-
zent), Sachsen (327 oder 9 Prozent) und Rheinland-Pfalz (318 oder 9 Prozent).
Lediglich Hamburg weist keine Bahnhöfe mit einem Aufkommen von weniger
als 1 000 Reisenden auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Von wie vielen zu fördernden Projekten bzw. welchen durchschnittlichen
Maßnahmenkosten ging die Bundesregierung bei der Festlegung des Pro-
grammrahmens von 50 Mio. Euro aus?

2. Wie viele Anträge auf Förderung sind nach Kenntnis der Bundesregierung
beim BMVI bislang eingegangen (bitte nach Bundesländern darstellen)?

3. Können nach Kenntnis der Bundesregierung noch weitere Förderanträge ge-
stellt werden, und wenn ja, bis wann?

4. Wie genau sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderbedingun-
gen aus?

Drucksache 18/6968 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wie wurde bzw. wird der Deutsche Behindertenrat nach Kenntnis der Bun-
desregierung konkret in die Auswahl der geförderten Modernisierungspro-
jekte eingebunden?

Hatte er ein Vorschlagsrecht, hatte er ein Vetorecht?

6. Wie definiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Förderpro-
gramm den Begriff der „Barrierefreiheit“?

Können auch Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden, die beispiels-
weise das Anlegen von taktilen Bodenleitsystemen für Menschen mit Sehbe-
hinderung umfassen, aber für Menschen im Rollstuhl keine erforderlichen
Rampen oder Aufzüge vorsehen?

7. Können nach Kenntnis der Bundesregierung auch Bahnsteigerhöhungen ge-
fördert werden?

Wenn ja, ist dafür der barrierefreie bzw. stufenlose Zugang zu den Bahnstei-
gen ein Förderkriterium?

8. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein Förderkriterium
eine vertiefte Planung darstellt?

Inwiefern hält die Bundesregierung es für realistisch, dass in der Kürze der
Zeit zwischen Bekanntgabe des Förderprogramms und dem Abgabetermin
für den Förderantrag im „Herbst 2015“ eine Planung betrieben und die Fi-
nanzierung des Komplementärmittelanteils realisiert werden?

9. Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung die bauliche Fertigstel-
lung bis spätestens Ende 2018 ermöglicht werden, wenn häufig noch keine
Planungen und Genehmigungen bzw. Planfeststellungsbeschlüsse vorlie-
gen?

10. Wer ist aus Sicht der Bundesregierung für die Planung barrierefreier Moder-
nisierungsmaßnahmen an den „Kleinbahnhöfen“ zuständig?

11. Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die 50 Prozent der Moderni-
sierungskosten, die nicht vom Bund übernommen werden, finanziert werden?

12. Wie viele der beantragten Maßnahmen erfüllen nach Kenntnis der Bundes-
regierung alle Förderkriterien?

13. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Modernisie-
rungsmaßnahmen bewilligt, bei denen nicht alle Förderkriterien erfüllt sind?

14. Welche Förderzusagen hat das BMVI nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits erteilt bzw. wird das BMVI erteilen (bitte tabellarisch nach Bundes-
ländern angeben)?

Wenn noch keine Förderentscheidungen getroffen wurden, wann ist damit zu
rechnen?

15. Welche Bundesländer haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an das
BMVI gewandt mit der Bitte, die Förderkriterien zu verändern und/oder die
Anmeldefrist auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, und was waren
konkret die Anliegen der Bundesländer?

16. In welcher Höhe und nach welchen Kriterien fördert der Bund auch die Mo-
dernisierung größerer Bahnhöfe mit mehr als 1 000 Reisenden pro Tag?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6968
17. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Eisenbahnverkehrsunterneh-
men zwar für jeden Halt in einem Bahnhof Stationsentgelte an den Infra-
strukturbetreiber (zumeist die DB Station & Service AG) zu entrichten ha-
ben, es aber bei der DB Station & Service AG keine im Detail definierte
Gegenleistung gibt, und so beispielsweise keine Verfügbarkeit von Aufzü-
gen gewährleistet wird?

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um beispielsweise die
„Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe“ (INPB) zu konkre-
tisieren oder § 24 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsordnung (EIBV)
entsprechend zu überarbeiten?

Berlin, den 2. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.