BT-Drucksache 18/6902

zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Halina Wawzyniak, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/983 - Alleinerziehende entlasten - Unterhaltsvorschuss ausbauen

Vom 2. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6902
18. Wahlperiode 02.12.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Halina Wawzyniak,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/983 –

Alleinerziehende entlasten – Unterhaltsvorschuss ausbauen

A. Problem

Die Fraktion DIE LINKE. fordert in ihrem Antrag, das Höchstalter für den Bezug
von Unterhaltsvorschuss von zwölf Jahren auf 18 Jahre auszuweiten, die Begren-
zung der höchstzulässigen Gesamtdauer des Leistungsbezugs auf 72 Monate zu
streichen und das Kindergeld lediglich hälftig anstatt voll auf die Unterhaltsvor-
schussleistungen anzurechnen. Durch das Höchstalter von zwölf Jahren und die
maximale Bezugsdauer von 72 Monaten werde vielen Familien die Leistung vor-
enthalten. Auch die volle Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvor-
schuss sei ungerecht.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/6902 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/983 abzulehnen.

Berlin, den 2. Dezember 2015

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Paul Lehrieder
Vorsitzender

Gudrun Zollner
Berichterstatterin

Dr. Fritz Felgentreu
Berichterstatter

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6902
Bericht der Abgeordneten Gudrun Zollner, Dr. Fritz Felgentreu, Jörn Wunderlich und
Katja Dörner

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/983 wurde in der 33. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Mai 2014 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und dem Ausschuss für Recht
und Verbraucherschutz sowie dem Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion DIE LINKE. führt in ihrem Antrag aus, der Unterhaltsvorschuss sei ein sinnvolles Instrument, um
Alleinerziehende und ihre Kinder auch bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils finanziell
zu unterstützen. Durch das Höchstalter von 12 Jahren und die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten werde
vielen Familien diese Leistung jedoch vorenthalten. Auch die volle Anrechnung des Kindergelds auf den Un-
terhaltsvorschuss sei ungerecht.

Die Bundesregierung soll nach dem Antrag aufgefordert werden, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen,
nach dem

1. das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 des Unterhaltsvor-
schussgesetzes – UVG) von der Vollendung des 12. auf die Vollendung des 18. Lebensjahres ausgeweitet
werde,

2. die Begrenzung der höchstzulässigen Gesamtdauer des Leistungsbezuges auf 72 Monate (§ 3 UVG) ge-
strichen werde und

3. das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des
Unterhaltsvorschusses angerechnet werde.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2015 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/983 empfohlen.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2015 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/983 empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage in seiner 48. Sitzung am 2. De-
zember 2015 abschließend beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/983.

Berlin, den 2. Dezember 2015

Gudrun Zollner
Berichterstatterin

Dr. Fritz Felgentreu
Berichterstatter

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

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