BT-Drucksache 18/6871

Die Ergebnisse des EU-Afrika-Gipfels in Valletta vom 11./12. November 2015

Vom 30. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6871
18. Wahlperiode 30.11.2015

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger,
Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Die Ergebnisse des EU-Afrika-Gipfels in Valletta vom 11./12. November 2015

Am 11. und 12. November 2015 fand in La Valletta in Malta die „Valletta Con-
ference on Migration“ – EU-Afrika-Gipfel – statt. Bereits am 4. November 2015
hatte sich das Bundeskabinett über die Erwartungen der Bundesregierung an
das Treffen verständigt. Ihr geht es vor allem um „Rückführungsabkommen“
mit afrikanischen Ländern (www.bundesregierung.de/Content/DE/Reiseberichte/
2015-11-09-eu-afrikagipfel.html). Dementsprechend wurde am 12. November
2015 ein „Aktionsplan gegen illegale Migration“ verabschiedet. Dieser sieht un-
ter anderem einen intensiveren Kampf gegen „illegale Migration“, Anreize für
die Rückkehr von Migranten und Flüchtlingen und mehr Chancen für legale Ar-
beitsmigration vor (Evangelischer Pressedienst vom 12. November 2015). „Jetzt
sollen die Regierungen Afrikas dabei helfen, die Zahlen [von Flüchtlingen] zu
senken.“ Statt Brücken zwischen den Kontinenten zu schlagen, wie EU-Kommis-
sionspräsident Jean-Claude Juncker gesagt hatte, geht es eher darum, sie weniger
passierbar zu machen (www.dw.com/de/kommentar-keine-br%C3%BCcke-
nach-europa/a-18845283). Der Generalsekretär der Welthungerhilfe e. V., Till
Wahnbaeck, kritisierte, in Malta sei es mehr um „Flüchtlingsrückführung“ als um
Fluchtursachen gegangen (Katholische Nachrichten-Agentur vom 12. November
2015).

„Während die EU bei dieser Gelegenheit in erster Linie die Kooperation in Sa-
chen Migrationskontrolle stärken möchte, wundert man sich in vielen afrikani-
schen Ländern ein wenig angesichts der großen Aufregung über die ‚europäische
Flüchtlingskrise‘. Zum einen gelten aus afrikanischer Sicht die westlichen Inter-
ventionen im Irak und in Libyen, aber auch der zögerliche Umgang mit dem Krieg
in Syrien als zentrale Auslöser der derzeitigen Flüchtlingsströme, weshalb auch
ihre Bewältigung eindeutig in der Verantwortung des Westens gesehen wird. Zum
anderen erscheinen die Flüchtlingszahlen in Europa aus afrikanischer Sicht gera-
dezu übersichtlich: während der Anteil der Flüchtlinge an der Gesamtbevölke-
rung in allen europäischen Hauptaufnahmeländern Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Italien und Niederlande (außer Schweden) laut Angaben des UN-
HCR [Hohe Flüchtlingskommisar der Vereinten Nationen] für 2015 unter
0,5 Prozent liegt, beläuft sich der Anteil von Flüchtlingen in den wesentlichen
afrikanischen Aufnahmeländern Kenia, Uganda und Kamerun auf über
ein Prozent, im Süd-Sudan auf über zwei Prozent und im Tschad sogar auf über
vier Prozent“ (www.ipg-journal.de/kommentar/artikel/migrationskontrolle-ist-
nicht-fluchtursachenbekaempfung-1146/).

Fluchtursachen bekämpfen war auch ein vermeintliches Ziel des EU-Afrika-Gip-
fels am 2. und 3. April 2014 in Brüssel. Angesichts tausender Flüchtlinge, die aus

Drucksache 18/6871 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

Afrika über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen versuchten, und der zahl-
reichen Katastrophen wie Mitte Oktober 2013, als vor der italienischen Insel
Lampedusa mehr als 360 Menschen ertranken, wollte die EU bereits im Zuge des
Gipfels am 2. und 3. April 2014 mit einem Aktionsplan gegen die sogenannte
illegale Einwanderung vorgehen. Im Gegenzug für „umfassende und effektive
Kooperation“ bei der Bekämpfung der „irregulären Migration“ sollten neue Mög-
lichkeiten für Arbeitsmigration eröffnet werden (www.n-tv.de/politik/EU-oeff-
net-sich-einen-Spalt-breit-fuer-Afrikaner-article12596166.html). Auf dem vier-
ten EU-Afrika-Gipfel im April 2014 in Brüssel hatte der ehemalige Kommissi-
onspräsident José Manuel Barroso angekündigt, dass für ein afrikaweites Pro-
gramm von 2014 bis 2020 insgesamt 845 Mio. Euro zur Verfügung ständen
(ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12608_de.htm).

Im unmittelbaren Anschluss an das Gipfeltreffen zu Migrationsfragen am 11. und
12. November 2015 in Valletta nahm die Bundeskanzlerin am 12. November
2015 am informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen
Union in Valletta teil. Dabei ging es unter anderem um die Kooperation mit der
Türkei.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seitens der EU als Ergebnis des vierten EU-Afrika-Gipfels vom 2. und
3. April 2014 in Brüssel in den Bereichen Landwirtschaft, wirtschaftliche In-
tegration, Handel und Umweltschutz beschlossen, und auf welche Weise
wird die Bundesregierung diese umsetzen?

2. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seitens der EU als Ergebnis des vierten EU-Afrika-Gipfels vom 2. und
3. April 2014 in Brüssel zu Fragen der Migration und insbesondere in Fragen
der von afrikanischer Seite gewünschten Arbeitskräftemobilität, des interna-
tionalen Schutzes und der Organisation legaler Migration und einer stärkeren
Verknüpfung zwischen Migration und Entwicklung beschlossen, und auf
welche Weise wird die Bundesregierung diese umsetzen?

3. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
welcher Höhe Beiträge für den sogenannten Nothilfe-Treuhandfonds, der
1,8 Mrd. Euro aus EU-Finanzierungsinstrumenten, Beiträgen von EU-Mit-
gliedstaaten und anderen Geldgebern beinhalten soll (Pressemitteilung von
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 12. November 2015),
zugesagt bzw. geleistet (bitte entsprechend den EU-Mitgliedstaaten die Bei-
träge auflisten)?

4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen EU-Fi-
nanzierungsinstrumenten und von welchen anderen Geldgebern Beiträge in
welcher Höhe die derzeit noch ausstehenden Beiträge in Höhe von ca.
900 Mio. Euro für den Nothilfe-Treuhandfonds aufgebracht werden sollen?

5. Inwiefern und aus welchem Einzelplan und welchen Budgetlinien werden
Bundeshaushaltsmittel in den Treuhandfonds einfließen, und inwiefern folgt
dies dem Grundsatz „mehr für mehr“ (s. Antwort auf die Schriftliche Frage
64 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/6603)?

6. Aus welchen Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten setzt sich der
Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds zusammen, dessen Vorsitz die Euro-
päische Kommission führt?

7. Welche anderen Geldgeber sind im Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds
vertreten?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6871

 

8. Welchen Partnerländern und regionalen Organisationen wurde ebenfalls eine
Teilnahme am Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds angeboten, und welche
davon haben das Angebot angenommen bzw. wollen es annehmen?

9. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche in Valletta
beschlossenen konkreten Maßnahmen, die der mit Strategiefragen befasste
Vorstand des EU-Nothilfe-Treuhandfonds noch am 12. November 2015 dis-
kutieren sollte, schnell in Angriff genommen werden sollen (Pressemittei-
lung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 12. Novem-
ber 2015)?

10. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Gipfel eine
Einigung auf konkrete Initiativen und Maßnahmen zur Eröffnung legaler
Migrationswege, wie sie ursprünglich im Entwurf des Aktionsplans
(www.statewatch.org/news/2015/nov/eu-council-valletta-version-5-13768-
15.pdf; Ratsdok.-Nr. 13768/15) skizziert wurden, in den Bereichen:

a) Förderung legaler Migration und Mobilität im Rahmen bilateraler Koope-
rationen, z. B. im Weg von Mobilitätspartnerschaften und gemeinsamen
Strategien für Migration und Mobilität;

b) Festlegung von einem oder mehreren Berufen, bei denen die beteiligten
Staaten sich auf eine Verbesserung der Qualifizierung u. a. mit dem Ziel
verständigen, dass Migranten diese Qualifizierung bei der Rückkehr in ihr
Heimatland nutzen können;

c) Förderung der Mobilität von Studierenden, Forschenden und Unterneh-
mern zwischen Afrika und Europa;

d) Förderung zirkulärer Migration in kleinen und mittelständischen Unter-
nehmen sowie Stärkung von Partnerschaftsprogrammen und sog. brain
circulation;

e) Unterstützung bei der Ausarbeitung und Einführung nationaler Strategien
zur Integration von Migranten und zur Abwehr von Fremdenfeindlichkeit
und Diskriminierung;

f) Vereinfachung der Zugangsverfahren, u. a. durch Veränderungen bei den
Kurzzeitvisa und die Abschaffung von Gebühren für bestimmte Personen-
gruppen;

g) Verdoppelung der Stipendien zu Studien- und Forschungszwecken im
Rahmen des Erasmus+-Programms und weiterer nationaler Programme
im Vergleich zum Jahr 2014,

und welche konkreten Schritte sollen in diesen Bereichen entsprechend in
welchen Zeiträumen bis Ende 2016 erfolgen?

11. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, inwiefern im Ab-
schnitt „Nutzung der Entwicklungsvorteile der Migration und Bekämpfung
der Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung“ eine „Leuchtturminiti-
ative“ verankert wurde bzw. wird, die Perspektiven für junge Leute schaffen
soll, u. a. durch Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen,
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, Zugang zu Finanzierung etc. (Rats-
dok.-Nr. 13768/15)?

12. Was ist der Bundesregierung über eine Verständigung und Einigung zu Maß-
nahmen zur „Verhinderung irregulärer Migration und Bekämpfung von
Menschenschmuggel und -handel“ bekannt, und welche konkreten Schritte
sind in den im Ratsdok.-Nr. 13768/15 benannten Bereichen:

a) Unterstützung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden sowie der Grenz-
schutzbehörden;

Drucksache 18/6871 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

b) Verstärkung der Kapazitäten im Umgang mit Dokumentenfälschung mit
Unterstützung durch Frontex und Europol;

c) Vermeidung „irregulärer“ Migration und Bekämpfung organisierter
„Schlepperkriminalität“, insbesondere durch bestehende EU-Missionen;

d) Ausbau der Zusammenarbeit mit Interpol und Europol;

e) Stärkung der operativen polizeilichen Zusammenarbeit und des Informa-
tionsaustausches zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielländern, z. B.
durch gemischte Ermittlerteams unter Einbindung von Europol und IN-
TERPOL;

f) Informationskampagnen in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern über
legale Migrationswege, die realen Lebensbedingungen in Europa und die
Risiken im Zusammenhang mit „irregulärer“ Migration;

g) Maßnahmen und Mechanismen in den Ländern entlang der Hauptmigra-
tionsrouten zur Betreuung und Information von Migranten, der Registrie-
rung und Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr, beginnend mit der Ein-
richtung eines Multifunktionszentrums in Agadez (Niger);

h) Einsetzung einer gemeinsamen Ermittlereinheit in Niger im Kampf gegen
„Schleuserkriminalität“ als Pilotprojekt mit Vorbildcharakter für andere
Länder oder Regionen

geplant?

13. Welche rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Rückübernahme sollten
die Herkunfts- und Transitstaaten aus Sicht der Bundesregierung eingehen,
und welche Verabredungen wurden hierzu getroffen bzw. anvisiert?

14. Welche rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Bekämpfung der kom-
merziellen Fluchthilfe sollten die Herkunfts- und Transitstaaten aus Sicht der
Bundesregierung eingehen, und welche Verabredungen wurden hierzu ge-
troffen bzw. anvisiert?

15. Was ist der Bundesregierung über eine Verständigung und Einigung zu Maß-
nahmen der „Rückführung“ und „Rückübernahme“ bekannt, und welche
konkreten Schritte sind in den im Ratsdok.-Nr. 13768/15 benannten Berei-
chen:

a) Ausbau der Kooperation mit den Herkunfts-, Transit- und Zielländern im
Bereich der „Rückführung“ und „Rückübernahme“;

b) Unterstützung der Herkunftsländer bei der Modernisierung der Personen-
standsregister und der Digitalisierung von Fingerabdrücken;

c) Entwicklung von Optionen für praktische Zusammenarbeit und bilaterale
Dialoge in Bezug auf die „Rückführung“, Identifizierung und Erstellung
von Reisedokumenten;

d) umfassende entwicklungspolitische Maßnahmenpakete zur Reintegration
von Rückkehrern für Länder, die sich zur engen Zusammenarbeit mit der
EU verpflichten im Bereich der „Rückführung“ und „Rückübernahme“,
insbesondere in Bezug auf die Identifizierung und Anerkennung von EU-
Laissez-Passer-Reisedokumenten;

e) Weiterentwicklung der Programme zur freiwilligen Rückkehr und Rein-
tegration;

f) Entsendung von Delegationen von zunächst zehn afrikanischen Staaten in
die EU zur Nationalitätenfeststellung von Migranten zum Zweck der Ab-
schiebung im ersten Quartal 2016

geplant?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6871

 

16. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit an
der Vorbereitung und Durchführung der „Valletta-Konferenz“ darüber be-
kannt, inwiefern eine Teilnahme der Regierungen Algeriens, Tunesiens und
Ägyptens am gemeinsamen Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittel-
meer“ ähnlich wie bei „Seepferdchen Atlantik“ auch gemeinsame Patrouillen
auf See oder an Land ermöglichen sollten (Frankfurter Allgemeine Zeitung
vom 9. Oktober 2015, Antwort von Dimitris Avramopoulos im Namen der
Europäischen Kommission, E-010826/2015 vom 23. Oktober 2015), und aus
welchen Gründen haben die drei Regierungen dies nach Kenntnis der Bun-
desregierung abgelehnt?

17. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit an
der Vorbereitung und Durchführung der „Valletta-Konferenz“ darüber be-
kannt, aus welchen Gründen die anvisierte Teilnahme afrikanischer Länder
an einem gemeinsamen Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“
(Bundestagsdrucksache 18/3515) in späteren Versionen des in Valletta ver-
abschiedeten Aktionsplans getilgt wurde (www.statewatch.org/news/2015
/oct/eu-council-valletta-action-plan-third-draft-12560-rev-2-15.pdf), und
welche Bedenken wurden von einzelnen Regierungen zur Erwähnung von
„Seepferdchen Mittelmeer“ vorgetragen (bitte auch die Haltung der Bundes-
regierung dazu schildern)?

18. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in den EU-Afrika-Be-
ratungen zum Valletta-Gipfel den EU-Staaten seitens afrikanischer Staaten
eine Militarisierung des Mittelmeers vorgeworfen wurde (www.rp-
online.de/politik/europaeer-und-afrikaner-zerstritten-zum-gipfeltreffen-aid-
1.5544529), und betraf das beispielsweise auch EU-Maßnahmen zur „See-
notrettung“ und die Maßnahmen zur „Bekämpfung von Schleusern und Men-
schenhandel“?

19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welcher Ebene bzw. über
welche Kanäle die libyschen „Regierungen“ zum Valletta-Gipfel eingeladen
worden waren und welche „Regierung“ schließlich auf welche Weise vertre-
ten war?

20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und mit welchen
Zielen auf den vorbereitenden Treffen zum Valletta-Gipfel auch die Teil-
nahme afrikanischer Staaten an der EU-Militärmission EUNAVFOR MED
thematisiert wurde?

21. Welche Staaten waren hiervon hauptsächlich adressiert, und welche Positio-
nen haben diese hinsichtlich der Teilnahme an EUNAVFOR MED vertreten?

22. Inwieweit sieht die Bundesregierung in Grenzstationen und „Maßnahmen
des Grenzmanagements“ in Ländern im nördlichen Afrika wie Ägypten, Su-
dan, Mali und Niger auch Maßnahmen „im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und
guten Regierungsführung“ (www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-auch-
diktatoren-sind-beim-eu-grenzschutz-mit-dabei/12479452.html)?

23. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einigung über die
Einrichtung von Migrationszentren (sog. Pre-screening-Zentren) an Transit-
routen?

24. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob afrikanische Staaten die sog. Migrati-
onszentren kritisch sehen, und wenn ja, worin besteht die Kritik?

25. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob afrikanische Staaten bezüg-
lich der Migrationszentren die Gefahr einer politischen und wirtschaftlichen
Destabilisierung der jeweiligen Länder verbinden?

Drucksache 18/6871 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

26. Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den sog. Pre-screening-Zen-
tren auf See aufgegriffene Flüchtlinge zurück an Land in diese verbracht wer-
den (www.statewatch.org/news/2015/aug/eu-council-med-crisis-preparation
-La-Valletta-11534-15.pdf)?

27. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Gipfels
eine Verständigung und Einigung bezüglich der Einrichtung eines Multi-
funktionszentrums in Niger, das u. a. Maßnahmen im Bereich der Registrie-
rung, Datenerhebung, Unterstützung bei Rückkehr, Verbesserung der
Schnittstellung zu UNHCR und eine wissenschaftliche Analyse zu Migrati-
onsbewegungen durchführen soll (www.tagesschau.de/ausland/niger-
fluechtlinge-103.html)?

28. Inwieweit spricht sich die Bundesregierung gegen Arbeitsmigrationsquoten
aus, und welche EU-Staaten tun dies nach Kenntnis der Bundesregierung
(www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/eu-und-afrika-clinch-um-
fluechtlinge-21771-art1304511.html)?

29. Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische
Kommission zu Arbeitsmigrationsquoten?

30. Was versteht die Bundesregierung konkret unter dem Vorschlag eines „Poo-
lings“ von Angeboten im Bereich der legalen Migration (allafrica.com/
stories/201511140290.html), und wie steht sie zu dazu?

31. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum Umfang von
Devisen, die jährlich von afrikanischen Arbeitsmigrantinnen und -migranten
in die Heimat überwiesen werden und wobei es sich um rund 30 Mrd. Euro
handeln könnte, also mehr als alle Entwicklungshilfen Europas mit etwa
20 Mrd. Euro zusammen, und inwieweit ist die Bundesregierung der Auffas-
sung, dass die afrikanischen Staaten vor diesem Hintergrund kaum ein Inte-
resse daran haben, Rückkehr von Migrantinnen und Migranten zu betreiben
(www.deutschlandfunk.de/afrika-politik-mehr-entwicklungshilfe-beruhigt-
nur-das.694.de.html?dram:article_id=336640)?

32. Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Anschluss an das Gipfeltreffen zu Migrationsfragen am 11. und 12. Novem-
ber 2015 stattgefundenen informellen Treffen der Staats- und Regierungs-
chefs der Europäischen Union in Valletta, an dem die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel teilnahm, beschlossen worden, um den laufende Prozess
zur Visa-Liberalisierung für die Türkei zu beschleunigen, wobei im Gegen-
zug seitens der Türkei das EU-Türkei-Rückübernahmeabkommen auch für
Drittstaatsangehörige früher, d. h. vor dem 1. Oktober 2017, angewandt wer-
den soll (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/
2015/11/2015-11-12-merkel-valletta-eu-sonderrat.html)?

33. Inwieweit steht das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Vorberei-
tungen für die Öffnung mehrerer Kapitel, darunter der Rechtsstaatskapitel 23
und 24, bis Frühjahr 2016 abzuschließen, nach Kenntnis der Bundesregie-
rung im Widerspruch zu den aktuellen Entwicklungen sowie den in dem von
EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn am Dienstag im EU-Parlament
präsentierten Fortschrittsbericht zur Türkei kritisierten Mängel im Bereich
Meinungs- und Pressefreiheit, Defizite im Rechtswesen und bei der Einbin-
dung von Minderheiten sowie dem insgesamt zu beklagenden „negativen
Trend beim Respekt der Rechtsstaatlichkeit und grundlegender Rechte“
(www.tagesschau.de/ausland/eu-tuerkei-107.html)?

Berlin, den 30. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.