BT-Drucksache 18/687

Maßnahmen zur Steigerung der Versicherungsquote bei Elementarschadensversicherungen

Vom 28. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/687
18. Wahlperiode 28.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. André Hahn, Susanna
Karawanskij, Richard Pitterle, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Maßnahmen zur Steigerung der Versicherungsquote bei Elementar-
schadensversicherungen

Die Schadensauswertung des Hochwassers im Jahr 2013 hat gezeigt, dass die
Versicherungsquote gegen Elementarschäden nach wie vor zu gering ist und
Bund und Länder deshalb massive Hilfeleistungen bei der Schadensregulierung
tätigen mussten. Mit der Zunahme von Extremwetterereignissen im Zusammen-
hang mit der globalen Erwärmung werden in den kommenden Jahren Hochwas-
serschäden häufiger, in erhöhter Intensität und in bisher nicht betroffenen Regi-
onen auftreten.
Deshalb sind sowohl in den Ländern als auch beim Bund Bemühungen in der
Diskussion, den Versicherungsschutz bezüglich Elementarschäden zu stärken.
Sowohl eine Förderung der Eigenvorsorge von Haushalten als auch eine Pflicht-
versicherung für Elementarschäden sind diskutierte Optionen.
In Pressemeldungen (z. B. in der OSTTHÜRINGER Zeitung vom 30. September
2013) wurde berichtet, dass der Münchner Versicherungskonzern Allianz 15 000
Hausbesitzern in Ostdeutschland eine Änderungskündigung zu den vom Kon-
zern übernommenen DDR-Gebäudeversicherungen zukommen ließ. Die Versi-
cherungssummen wie auch die Selbstbeteiligungen erhöhen sich bei Annahme
der geänderten Verträge deutlich. Verbraucherschützer befürchten weiterhin,
dass potenziell Betroffene in der Hochwasserrisikozone 4 kein Angebot für
einen Elementarschutz erhalten könnten. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident
Reiner Haseloff kritisierte den Allianz-Konzern, dass sich solche Aktionen ge-
gen die Bemühungen der Landesregierung richten, mehr potenzielle Flutopfer
zu Elementarschadensversicherungen zu bewegen.
Hausbesitzer in Ostdeutschland sind angesichts der gewachsenen Sozialstruktur
häufiger von finanziellen Problemlagen betroffen. Die Wahrscheinlichkeit des
Abschlusses von teuren Elementarschadensversicherungen fällt demzufolge in
Ostdeutschland geringer aus.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sieht die Bundesregierung in der Kündigung der übernommenen DDR-Ge-

bäudeversicherungen durch die Allianz Probleme, und wenn ja, welche?
2. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Reaktion auf die Kündigung der über-

nommenen DDR-Gebäudeversicherungen?

Drucksache 18/687 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Welche Ausstattungsdichte an Elementarschadensversicherungen existiert in
der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4. Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf in Richtung einer besse-
ren Ausstattungsdichte mit Elementarschadensversicherungen, und welche
Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant?

5. Sieht die Bundesregierung einen besonderen Handlungsbedarf zur Erhöhung
der Ausstattungsdichte an Elementarschadensversicherungen in Ostdeutsch-
land?

6. Wird die Bundesregierung angesichts der prognostizierten Zunahme von
Extremwetterereignissen die Einführung einer Pflichtversicherung für Ele-
mentarschäden prüfen?

7. Welche durchschnittlichen Kostensteigerungen werden nach Schätzungen der
Bundesregierung auf Hausbesitzer zukommen, wenn eine Pflichtversiche-
rung eingeführt würde?

8. Sieht die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken bei einer Pflicht-
versicherung für Elementarschäden, und wenn ja, warum?

Berlin, den 27. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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