BT-Drucksache 18/6841

Lagerkosten radioaktiver Abfälle im Ausland - Notenwechsel zwischen Bundesregierung und Frankreich bzw. Großbritannien

Vom 24. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6841
18. Wahlperiode 24.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,

Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Lagerkosten radioaktiver Abfälle im Ausland – Notenwechsel zwischen
Bundesregierung und Frankreich bzw. Großbritannien

Insgesamt 26 Castorbehälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wie-
deraufarbeitungsanlage (WAA) in Frankreich und Großbritannien sind von der
Bundesrepublik Deutschland zurückzunehmen und sollen künftig nach einem
offenbar noch in Planung befindlichen Verfahren an vier Standort-Zwischenla-
gern gelagert werden. 21 Castorbehälter stammen aus der Wiederaufarbeitung in
Sellafield, fünf Behälter aus La Hague. Ehemals geplant war der Rücktransport
dieser radioaktiven Abfälle in das Zwischenlager nach Gorleben. Das Bundesamt
für Strahlenschutz hatte mit Stand März 2013 die Rücktransporte aus Sellafield
und La Hague mit Termin „voraussichtlich ab 2015“ angegeben. Als Antwort auf
eine Nachfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (vgl. Plenarprotokoll 18/99)
hatte die Bundesregierung im April 2015 mitgeteilt, dass die Rückführung nun-
mehr bis zum Jahr 2020 erfolgen soll. Diese Verzögerungen bei der Rückführung
radioaktiver Abfälle dürften weitere Kosten für die Lagerung in Sellafield und La
Hague zur Folge haben.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schott (DIE LINKE.)
im Hessischen Landtag auf Landtagsdrucksache 19/2219 teilt die dortige Landes-
regierung mit, dass sie zwar Kenntnis von Inhalten von Notenwechseln zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich bzw. zwischen der Bundesre-
publik Deutschland und Großbritannien habe und dass das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit diese „Inhalte der zuvor an-
gegebenen Notenwechsel dem HMUKLV übermittelt“ habe. Auf die Frage, ob
diese öffentlich zugänglich sind, verweist die hessische Landesregierung aber da-
rauf, dass die „angegebenen Notenwechsel […] im Zuständigkeitsbereich des
Auswärtigen Amts erstellt [wurden]. Inwieweit diese Notenwechsel öffentlich
zugänglich sind, wird von dieser Behörde entschieden. Öffentlich zugängliche
Quellen, die den Inhalt der Notenwechsel wiedergeben, sind der hessischen Lan-
desregierung nicht bekannt.“

Zum Inhalt dieser Notenwechsel teilt die Landesregierung in Hessen lediglich
mit: „Hierzu hat das Bundesumweltministerium auf Anfrage folgendes schriftlich
mitgeteilt: ‚Im Rahmen der völkerrechtlichen Notenwechsel wurde seitens DEU
unter anderem zugesichert, einer Rücklieferung der aus der Wiederaufarbeitung
resultierenden radioaktiven Abfälle nicht entgegenzustehen.‘“

Außerdem heißt es zur Frage der Rücktransporte dort: „Ziel der Bundesregierung
ist die Rückführung der 26 Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus den
europäischen Wiederaufarbeitungsanlagen bis etwa 2020. Die konkreten Trans-
porttermine werden in bilateralen Arbeitsgruppen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Frankreich beziehungsweise zwischen der Bundesrepublik

Drucksache 18/6841 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
festgelegt.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was kostet nach Kenntnis der Bundesregierung die Lagerung der verglasten
Abfälle jeweils pro Kokille in La Hague und in Sellafield pro Jahr?

2. Wer von den Abfallverursachern zahlt nach Kenntnis der Bundesregierung
von diesem Betrag pro Jahr jeweils für welche Anzahl von Kokillen welchen
Betrag?

3. Wie viele der insgesamt zurückzunehmenden Kokillen aus der Wiederaufar-
beitung sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils welchem AKW-
Betreiber (AKW: Atomkraftwerk) bzw. Abfallverursacher zuzuordnen?

4. Wie viele Notenwechsel hinsichtlich der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung
deutscher Brennelemente in Frankreich und Großbritannien hat es zwischen
der Bundesregierung und den Regierungen in Frankreich und Großbritannien
seit dem Jahr 2010 gegeben?

Wann sind diese jeweils erfolgt, und was war jeweils Anlass und Inhalt die-
ser Notenwechsel?

5. Trifft es zu, dass die Verlängerung der Rücktransportfristen für Sellafield
und La Hague in Form von Noten mit den jeweiligen Regierungen verabredet
wurden?

Wenn ja, wann ist dies erfolgt, und wie lautet jeweils der genaue Inhalt dieser
Noten bezogen auf die derzeit aktuellen Rücktransportfristen?

Wenn nein, was ist dann zutreffend?

6. Sind diese Noten im Zusammenhang mit den im Ausland befindlichen radi-
oaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente öf-
fentlich zugänglich bzw. ist das Auswärtige Amt bereit, diese öffentlich zu-
gänglich zu machen?

Wenn ja, in welcher Weise können diese Noten eingesehen werden?

Wenn nein, warum nicht?

7. Wie oft und jeweils wann haben seit dem Jahr 2010 die in der Antwort der
hessischen Landesregierung genannten „bilateralen Arbeitsgruppen“ zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich bzw. Großbritannien
getagt, und was waren jeweils die Themen dieser Treffen?

8. Welche Ministerien und welche Personen sind Mitglieder der bundesdeut-
schen Arbeitsgruppe jeweils für Frankreich und Großbritannien?

9. Sind auch Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Gutachtereinrich-
tungen oder sonstigen Einrichtungen in diesen bundesdeutschen bilateralen
Arbeitsgruppen beteiligt?

Wenn ja, wer?

Berlin, den 23. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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