BT-Drucksache 18/6837

Stand der Verhandlungen zum Environmental Goods Agreement

Vom 11. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6837
18. Wahlperiode 11.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Katharina Dröge, Peter Meiwald,
Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand der Verhandlungen zum Environmental Goods Agreement

Die Verringerung und, wo angebracht, Abschaffung von tarifären und nicht ta-
rifären Handelshemmnissen im Hinblick auf Umweltgüter und Dienstleistungen,
ist eines der Ziele der Doha-Runde der Welthandelsorganisation (siehe Ab-
schlusserklärung der vierten Ministerkonferenz, angenommen am 14. Novem-
ber 2001 in Doha). Aufgrund fehlender Fortschritte in diesem Bereich beschlos-
sen am 24. Januar 2014 auf dem World Economic Forum in Davos eine Reihe
von Staaten, Verhandlungen zu einem Umweltgüterabkommen (Environmental
Goods Agreement − EGA) außerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) zu
starten.

Vom 29. Oktober bis 4. November 2015 fand hierzu die letzte Verhandlungs-
runde zwischen der EU und 16 weiteren Mitgliedstaaten der Welthandelsorgani-
sation statt, für den 30. November bis 4. Dezember dieses Jahres ist eine weitere
Verhandlungsrunde angesetzt. Das EGA soll eine Liberalisierung des Handels in
Bezug auf Güter bewirken, welche einen Nutzen für Umwelt- und Klimaschutz
aufweisen. Zu diesem Zweck ist zunächst der Abbau von Einfuhrzöllen für
54 Produkte geplant, die im Rahmen der APEC (Asia-Pacific Economic Coope-
ration) zu Umweltgütern erklärt wurden. Die Liste dieser Güter soll, insbesondere
in den Verhandlungen bis Ende des Jahres, auf Anregung der verhandelnden Staa-
ten hin erweitert werden und nach dem Prinzip des „living agreement“ für Ände-
rungsvorschläge offen bleiben. Das erklärte Ziel der Europäischen Kommission
ist es auch, die Liberalisierung von Dienstleistungen in das Abkommen zu integ-
rieren sowie auf die Beseitigung nichttarifäre Handelshemmnisse (z. B. Vorgaben
zu lokaler Beschaffung) und den Abbau von Investitionsbeschränkungen hin zu
arbeiten (http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1116).

In Ermangelung einer Definition des Begriffs „Umweltgut“ droht die Produkte-
liste in einer Art erweitert zu werden, die nicht mehr primär Umweltinteressen,
sondern primär wirtschaftlichen Interessen der Verhandlungspartner Rechnung
trägt. Unter den 665 Produkten, die sich im Sommer auf der in den Verhandlun-
gen befindlichen „Umweltgüter“-Liste befanden, dienen nach Angaben der euro-
päischen Nichtregierungsorganisation „Transport and Environment“ lediglich
etwa 20 Prozent eindeutig Umweltschutzzwecken. Für die Mehrheit der Produkte
sei der Umweltnutzen demnach unklar, 120 der auf der Liste befindlichen Pro-
dukte seien schlicht keine Umweltgüter oder könnten gar einen umwelt-
schädigenden oder gesundheitsschädlichen Einfluss (wie z. B. Asbest) haben
(www.transportenvironment.org/publications/briefing-environmental-goods-
agreement). Die aktuelle Güterliste ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Drucksache 18/6837 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Welche Verhandlungslinie die EU verfolgt, war bislang ebenso schwer nachvoll-
ziehbar, da dem Europäischen Parlament bis vor kurzem der Zugang zu den Ver-
handlungsdirektiven des Rates versagt wurde. Hier scheint eine Kehrtwende statt-
zufinden, die aus demokratischen Gesichtspunkten unerlässlich ist, sich aber erst
noch in der Praxis etablieren muss. Den Zugang selbst zu EU-Dokumenten jedes
Mal aufs Neue erstreiten zu müssen, wird aus Sicht der Fragesteller dem neuen
Transparenzanspruch der Kommission in Handelsfragen keineswegs gerecht.
Ebenso ist es problematisch, dass die Verhandlungsleitlinien der europäischen
Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Verhandlungsverlauf/Transparenz

1. Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen zu ei-
nem Environmental Goods Agreement gediehen, und bis wann kann mit ei-
nem Abschluss gerechnet werden?

2. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwerpunkte der letzten
Verhandlungsrunde, und welche Fortschritte wurden dort erzielt?

3. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwerpunkte der
kommenden Verhandlungsrunde, und welche Hürden gilt es noch bis zu ei-
nem Abschluss zu überwinden?

4. Ist die Zielsetzung auf der nächsten WTO-Ministerkonferenz, die vom
15. bis 18. Dezember 2015 in Nairobi (Kenia) stattfindet, einen Text für das
Abkommen und eine finalisierte Produkteliste zu veröffentlichen, aus Sicht
der Bundesregierung realistisch?

5. Wie viele Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung werden an dem
geplanten Expertinnentreffen und Expertentreffen zum Umweltgüterabkom-
men zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten am
23. November 2015 teilnehmen (bitte nach Bereichen, für den diese Perso-
nen jeweils Kompetenzen mitbringen aufschlüsseln – Umwelt- oder Han-
delspolitik), und was wird Gegenstand der Beratungen sein?

6. Hält die Bundesregierung die Transparenz der Verhandlungen zum EGA so-
wohl gegenüber den Parlamenten als auch gegenüber der Öffentlichkeit für
ausreichend und wenn nicht, wann und wo hat sie sich gegenüber der Euro-
päischen Kommission für mehr Transparenz eingesetzt?

Produkteliste

7. Nach welchen Kriterien geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung die
Aufnahme der Güter in die Produkteliste, bzw. wie und durch wen wird der
Umweltnutzen der Güter, die auf die Produkteliste kommen, bewertet?

8. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Umweltglaubwürdigkeit
als zentrales Kriterium für die Produkteliste bei?

9. Befinden sich nach Auffassung der Bundesregierung Produkte auf der aktu-
ellen Liste, für die der Umweltnutzen unklar bzw. negativ ist, und wenn ja,
welche (bitte vollständig auflisten)?

10. Inwieweit war nach Kenntnis der Bundesregierung die Generaldirektion Um-
welt der Europäischen Kommission maßgeblich in die Bewertung des Um-
weltnutzens der Güter auf der Produkteliste beteiligt, und wenn nein, warum
nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6837
11. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Umweltorganisationen ein-
gebunden bei der Frage, welche Güter als Umweltgüter zu kategorisieren
sind, und wenn nein, warum nicht?

12. Welche über die ursprüngliche APEC-Liste hinausgehenden Produkte wur-
den nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU zur Aufnahme vorge-
schlagen, und in wie vielen Fällen geschah dies auf Intervention der Herstel-
lerfirmen oder -verbände für eine Aufnahme?

Durch wen fand eine kritische Prüfung bei Produkten statt, die von Herstel-
lerfirmen und -verbänden als „Umweltgüter“ vorgeschlagen wurden?

13. Gab es eine Rückkopplung mit dem Rat über die Erweiterung der Produkte-
liste?

Wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung zu den Erweiterungsvorschlägen
auch auf viele Produkte, deren Umweltnutzen unklar ist, positioniert?

14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem am
3. November 2015 vorgelegten Final Interim Report „Trade Sustainability
Impact Assessment on the Environmental Goods Agreement“, und für wie
aussagekräftig hält sie dieses aufgrund der Tatsache, dass bei dessen Erstel-
lung noch keine konsolidierte Produkteliste vorlag?

15. Sind unter den derzeit noch verhandelten Vorschlägen für Umweltgüter Pro-
dukte, welche aus Sicht der Bundesregierung mit der Verarbeitung und Nut-
zung von Erdgas in Verbindung stehen, und wenn ja, welche Schlussfolge-
rungen zieht die Bundesregierung daraus?

16. Sind unter den sich derzeit noch verhandelten Vorschlägen für Umweltgüter
Produkte, welche aus Sicht der Bundesregierung mit der Förderung von Fra-
cking in Verbindung stehen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung daraus?

17. Sind unter den sich derzeit noch verhandelten Vorschlägen für Umweltgüter
Produkte, welche aus Sicht der Bundesregierung mit der Verarbeitung und
Nutzung von Kohle zur Energiegewinnung in Verbindung stehen, und wenn
ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

18. Sind unter den sich derzeit noch verhandelten Vorschlägen für Umweltgüter
Produkte, welche aus Sicht der Bundesregierung mit der Nutzung von Atom-
kraft zur Energiegewinnung in Verbindung stehen, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

19. Sind unter den sich derzeit noch verhandelten Vorschlägen für Umweltgüter
Produkte, welche aus Sicht der Bundesregierung mit dem Verfahren des Car-
bon Dioxide Capture and Storage (CCS) in Verbindung stehen, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

20. Finden sich Biodiesel oder mit der Nutzung von Biodiesel verbundene Pro-
dukte unter den derzeit noch verhandelten Vorschlägen für Umweltgüter,
und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

21. Welche Produkte aus Biomasse finden sich auf der aktuellen Liste, und wie
bewertet die Bundesregierung deren Umweltnutzen?

Ist die Aufnahme der biomassebasierten Produkte an Nachhaltigkeitskrite-
rien geknüpft?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

22. Befinden sich asbesthaltige Produkte auf der aktuellen Liste, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Drucksache 18/6837 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
23. Befinden sich Einwegprodukte auf der aktuellen Liste, die Mehrweg ersetzen
und nach dem einmaligen Gebrauch entsorgt werden müssen, wie z. B. Ein-
weggeschirr, und wie bewertet die Bundesregierung deren Umweltnutzen,
und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

24. Wie steht die Bundesregierung dem Ansinnen einiger Verhandlungspartner
gegenüber, Fahrräder mit auf die Liste der Umweltgüter zu nehmen?

Falls ablehnend, bitte begründen.

25. Wann und mit welcher Initiative hat sich die Bundesregierung im Rat dazu
positioniert, nur Güter auf die Liste aufzunehmen, die einen klaren Umwelt-
nutzen haben?

26. Wie wird sich die Bundesregierung im weiteren Verhandlungsverlauf ein-
bringen, um zu verhindern, dass die Liste in Bereiche erweitert wird, die sich
vom ursprünglichen Anliegen entfernen?

27. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene „revision clause“ für die Weiterentwicklung der Güterliste
nach Abschluss des Abkommens?

Über welche Kriterien und unter Beteiligung welcher Akteure und Gremien
ist diese Weiterentwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

Wird die Veränderung der Liste nach Abschluss des Abkommens von der
Zustimmung des Europäischen Parlaments abhängen, und wenn nein, warum
nicht?

28. Welche Zolleinsparungen würden bei Umsetzung der aktuellen Liste für Ex-
porte dieser Güter aus der EU und aus Deutschland erzielt?

29. Welche Einsparungen auf Importe würden bei Umsetzung der aktuellen Liste
in die EU und nach Deutschland erzielt?

30. Wie stellt sich die Außenhandelsbilanz für die EU und für Deutschland für
die auf der Liste befindlichen Umweltgüter mit den voraussichtlichen Ver-
tragspartnern dar (nicht nach einzelnen Gütern, lediglich in Form von Ge-
samtsalden)?

31. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wettbe-
werbsposition von ökologisch vorteilhaften Produkten zu stärken (z. B. Ab-
bau von ökologisch schädlichen Subventionen, Zertifizierungen o. Ä.), und
welche Prozesse gibt es hierzu auf internationaler Ebene?

Weitere Verhandlungsbereiche

32. Wie weit sind die Verhandlungen zur Förderung umweltnaher Dienstleistun-
gen nach Kenntnis der Bundesregierung vorangeschritten?

Werden diese nach jetzigem Stand Teil des Abkommens, und wenn ja, wird
es eine Positivliste solcher Dienstleistungen geben?

33. Inwiefern betrifft die vorangegangene Frage jene Dienstleistungen, die un-
mittelbar mit der Installation, Reparatur und Wartung der liberalisierten Gü-
ter in Verbindung stehen?

34. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang vo-
raussichtlich auch Regelungen zur Arbeitskräftemobilität getroffen?

Wenn ja, welche, und mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung für
die Arbeitskräftemobilität aus/nach Deutschland?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6837
35. Wie weit sind die Verhandlungen zu nichttarifären Handelshemmnissen nach
Kenntnis der Bundesregierung vorangeschritten?

Wird dies voraussichtlich Teil des Abkommens werden, und wenn ja, in wel-
cher Weise?

36. Wie weit sind die Bemühungen, Investitionsschutzfragen im Rahmen des
EGA mit zu behandeln, nach Kenntnis der Bundesregierung gediehen?

Welche Schlussfolgerungen wurden dabei aus den öffentlichen Protesten um
Investitionsschutzmechanismen gezogen?

37. Wie weit sind die Bemühungen, öffentliche Beschaffung im Rahmen des
EGA mit zu behandeln, nach Kenntnis der Bundesregierung gediehen?

Welche Position vertritt die Bundesregierung hierzu gegenüber der Europäi-
schen Kommission?

38. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Abkommensteile enthalten sein,
die eine Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten erforderlich machen,
und wenn ja, welche?

Wenn ja, wie ist der Zeitplan für eine eventuelle Ratifizierung durch die Mit-
gliedstaaten?

39. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Charakter des „living ag-
reement“ bei EGA ausgestaltet werden (welche konkreten Mechanismen und
Gremien sollen geschaffen werden, welche Kompetenzen sollen diese haben,
und wie sollen sie besetzt werden)?

Sollte es dazu noch kein Verhandlungsergebnis geben, was schlägt die Eu-
ropäische Kommission vor?

40. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlä-
gen bezüglich eines „living agreement“ für EGA, insbesondere vor dem
Hintergrund der öffentlichen Kritik an Elementen des „living agreement“
beispielsweise in CETA und der damit nach Einschätzung von Völker-
rechtlern (www.foodwatch.org/uploads/media/2015-06-30_Regulatorische_
Kooperation_TTIP_CETA_Brief_Holterhus.pdf) einhergehenden Kompe-
tenzverschiebung auf die exekutive Ebene?

41. Welche Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments und der nationalen
Parlamente sind jeweils für den Fall einer späteren Veränderung oder Erwei-
terung des EGA − insbesondere die Ausweitung der Produkteliste (Annex I),
die Integration von Dienstleistungen und die Integration von nichttarifären
Handelshemmnissen sowie anschließend die Ausweitung der betroffenen
Dienstleistungsbereiche und nichttarifären Handelshemmnisse − in das Ab-
kommen vorgesehen und hält die Bundesregierung diese für ausreichend
(bitte Beteiligungsrechte je nach Art der Änderung oder Erweiterung auflis-
ten)?

42. Plant die Europäische Kommission eine Folgenabschätzung im Licht der ein-
bezogenen Güter?

Wenn ja, wann, mit welchem möglichen Einfluss auf den Verhandlungsver-
lauf bzw. die Ratifikationsentscheidung, und werden dabei die Auswirkun-
gen des durch EGA zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommens sowie
andere Umweltauswirkungen explizit berücksichtigt?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/6837 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
43. Wird es die Möglichkeit für Entwicklungsländer geben ihre Liberalisierungs-
verpflichtungen mit längeren Fristen oder besonderen Schutzmaßnahmen zu
versehen, um den Aufbau heimischer Industriezweige zu ermöglichen oder
zu fördern?

Hat es diesen Vorschlag von einem Verhandlungspartner gegeben?

Falls ja, wie hat sich die Europäische Kommission diesbezüglich positio-
niert, und welche Position hat die Bundesregierung gegenüber der Europäi-
schen Kommission diesbezüglich zum Ausdruck gebracht?

Zusammenhang zur WTO und den Vereinten Nationen

44. Halten die Verhandlungspartner nach Kenntnis der Bundesregierung an dem
Plan fest, dass dem Umweltgüterabkommen langfristig weitere WTO-Mit-
gliedstaaten beitreten und dass das Meistbegünstigungsprinzip ab einer ge-
wissen Menge beigetretener Mitglieder angewandt wird?

45. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Vorbehalte bei anderen WTO-
Mitgliedern gegen das EGA, und wenn ja, bei welchen, und aus welchen
Gründen?

46. Stellt das EGA nach Auffassung der Bundesregierung eine Abkehr von der
Idee des „single undertaking“ der Doha-Runde der WTO dar, und wenn ja,
mit welchen Folgen für deren Abschluss?

47. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem WTO-
UNEP-Report „Trade and Climate Change“ (www.wto.org/english/res_e/
booksp_e/trade_climate_change_e.pdf), der nahelegt, dass der Abbau von
Handelsbarrieren und das dadurch erzeugte größere Handelsvolumen auf-
grund der Skaleneffekte tendenziell auch dann negative Klimaeffekte hat,
wenn es sich um den Handel mit „Umweltgütern“ handelt?

48. Welchen konkreten Beitrag wird das EGA aus Sicht der Bundesregierung zur
Erreichung der 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable De-
velopment Goals – SDGs) leisten?

Berlin, den 11. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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