BT-Drucksache 18/6812

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6120, 18/6124, 18/6125, 18/6126 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 24. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6812

18. Wahlperiode 24.11.2015

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Jan

van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Annette
Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Dr. Alexander

S. Neu, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6120, 18/6124, 18/6125, 18/6126 –

Entwurf eines Gesetzes

über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016

(Haushaltsgesetz 2016)

hier: Einzelplan 23

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fluchtbewegungen muss sich die Diskussion
über Fluchtursachen und ihre Bekämpfung auch in den kommenden Haushalten ab-
bilden. Eine Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) muss
mit einem grundsätzlichen Wechsel in der Außen- Wirtschafts- und Handelspolitik
einhergehen, um Fluchtursachen nachhaltig bekämpfen zu können. Auch dort, wo
Menschen bereits auf der Flucht sind, kann EZ dazu beitragen, eine Grundversor-
gung zu gewährleisten und ihnen trotz aller Widrigkeiten Perspektiven zu eröffnen.
Dass internationale Organisationen, die die Flüchtlinge aus Syrien in den Anrainer-
staaten versorgen, zu wenig Zuweisungen aus den Industrieländern erhalten und des-
halb z. B. Essensrationen in den Flüchtlingslagern kürzen mussten, ist einer der
Gründe für die Flucht vieler Menschen nach Europa.

2. Ein großer Wurf ist gefragt, um das wiederholt abgegebene Versprechen, die Mit-
tel für Entwicklungszusammenarbeit (EZ) auf 0,7 Prozent des Bruttonationalein-
kommens (ODA-Quote) anzuheben, endlich umzusetzen. Die Begegnung mit den
Geflüchteten bringt die Frage nach den Fluchtursachen immer mehr Menschen in
Deutschland ins Bewusstsein. Eine große Mehrheit der Bevölkerung – nicht nur in

Drucksache 18/6812 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Deutschland, sondern in der gesamten EU – befürwortet ein stärkeres entwicklungs-
politisches Engagement.

3. Im Jahr 2014 leistete Deutschland Entwicklungshilfe in Höhe von 12,2 Mrd. Euro
und erzielte damit eine ODA-Quote von 0,41 Prozent. Auch der im März 2015 an-
gekündigte Aufwuchs der ODA-Mittel um 8,3 Mrd. Euro in vier Jahren, der sich im
Haushaltsgesetz 2016 abbildet, wird bei Weitem nicht ausreichen, um die 0,7 Pro-
zent mittelfristig zu erreichen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 09/221 des Abgeordneten Niema Movassat vom 28.9.2015 bestä-
tigt. Sie kündigt darin an, die ODA-Quote bei mindestens 0,4 Prozent stabilisieren
zu wollen, und verabschiedet sich damit vom 0,7-Ziel. Andere europäische Länder
wie Großbritannien, Dänemark, Norwegen und Schweden haben größere Anstren-
gungen unternommen und erfüllen bereits heute die 0,7-Vorgabe.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

a) bis zum Frühjahr 2016 einen Stufenplan vorzulegen, in welchem sie die Auf-
wüchse der ODA bis 2019 auf 0,7 Prozent des BNE darstellt;

b) diesen Stufenplan zur Grundlage für die Erstellung des Kabinettentwurfs für
den Haushaltsplan 2017 zu machen;

c) dabei folgende Schwerpunkte zu setzen:

− Der Ansatz im Titel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau/Infrastruk-
tur muss angesichts der großen und wachsenden Herausforderungen und
insbesondere vor dem Hintergrund, dass in lang anhaltenden Konflikten
die unmittelbare humanitäre Nothilfe in Übergangshilfe überführt werden
muss (z. B. Aufbau von sozialen Infrastrukturen), mindestens verdoppelt
werden.

− Der Sockelbeitrag an das World Food Programme (WFP) sowie die Zu-
wendungen an das WFP im Rahmen von Sonderinitiativen, Programmen
u. ä. werden deutlich angehoben.

− Die Beiträge an die entwicklungspolitisch relevanten Unterorganisationen
der Vereinten Nationen, insbesondere an das VN-Entwicklungsprogramm
(UNDP) werden deutlich angehoben.

− Der Aufbau funktionierender staatlicher Versorgungs- und Sicherungssys-
teme (Gesundheit, Bildung, Soziales, Altersversorgung) muss im Mittel-
punkt der EZ mit den Ländern des Südens stehen. Die sektorale und allge-
meine Budgethilfe kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Die bilaterale
EZ ist entsprechend auszurichten, die Beiträge an internationale Organi-
sationen in diesen Bereichen sind auszubauen.

− Der Zivile Friedensdienst muss endlich zu einem zentralen Instrument der
deutschen internationalen Politik mit entsprechender finanzieller Auslas-
tung ausgebaut werden.

Berlin, den 23. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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