BT-Drucksache 18/6811

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6113, 18/6124, 18/6125, 18/6126 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Vom 24. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6811

18. Wahlperiode 24.11.2015

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Katrin Kunert,

Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm,
Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Stefan Liebich,

Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich und der

Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6113, 18/6124, 18/6125, 18/6126 –

Entwurf eines Gesetzes

über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016

(Haushaltsgesetz 2016)

hier: Einzelplan 14

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest,

1. Der vorgelegte Entwurf des Einzelplans 14 unterstreicht, dass der promilitärische
Kurs in der deutschen Politik fortgesetzt werden soll. Mit einer Steigerung um
1,4 Mrd. Euro auf nunmehr 34,4 Mrd. Euro erreicht der Anteil des Militäretats am
Bundeshaushalt im Jahr 2016 11 Prozent des Gesamtbudgets. Nach NATO-Kriterien
werden sogar 36,3 Mrd. Euro für Verteidigung ausgegeben. Die höchsten Ausga-
bensteigerungen außerhalb der Personalkosten verzeichnen die Rüstungsbeschaffun-
gen mit drei neuen Projekten jeweils im Milliardenbereich. Die im Frühjahr 2015
beschlossene nochmalige Aufstockung des Militäretats in den nächsten vier Jahren
um insgesamt 8 Mrd. Euro orientiert sich an NATO-Aufrüstungsvorgaben und ent-
spricht der politischen Neuinterpretation von „mehr deutscher Verantwortung in der
Welt“ im militärischen Sinn – ein Kurs, der im Weißbuchprozess für die nächsten
10 Jahre untermauert wird. Beides zeigt die Kontinuität des eingeschlagenen Kurses.
Jede Bürgerin und jeder Bürger – Frauen, Männer und Kinder – der Bundesrepublik
Deutschland zahlt für diese politische Zielsetzung auch im kommenden Jahr über
400 Euro.

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2. Auch für das Jahr 2016 ist keine unmittelbare militärische Bedrohung für das Ter-
ritorium der Bundesrepublik Deutschland vorauszusehen. Die größte Gefahr für
Frieden und Sicherheit in Europa ist gegenwärtig der Konflikt in der Ukraine. Die
USA und die Mitgliedstaaten der NATO haben sich von den 1990 verabschiedeten
Zielen der Pariser Charta für ein neues Europa abgewandt und sind gegenüber Russ-
land zu einer konfrontativen Sicherheitsstrategie zurückgekehrt. Die Bundesrepublik
Deutschland ist innerhalb der „Interim Spearhead Force“, der vorläufigen ultra-
schnellen Eingreiftruppe der NATO, der größte Truppensteller. Im Rahmen des Bal-
tic Air Policing patrouillieren Kampfflugzeuge der NATO, darunter mit Atomwaf-
fen bestückbare Flugzeuge, unmittelbar an der Luftgrenze zu Russland – 10 min
Flugzeit von St. Petersburg entfernt. Durch die neuen NATO-Aufrüstungspläne
würde die Summe der NATO-Militärausgaben vom jetzt 11-fachen der derzeitigen
jährlichen russischen Rüstungsausgaben auf das dann 15-fache steigen. Verlautba-
rungen einer „russischen Bedrohung“ sind daher abwegig und tragen nicht zu einer
Deeskalation im Verhältnis mit der Atomwaffenmacht Russland bei. Angesichts der
ohnehin deutlichen Überlegenheit der NATO bei allen konventionellen Teilstreit-
kräften destabilisieren weitere Aufrüstungsbestrebungen die europäische Friedens-
ordnung tiefgreifend. Die Schaffung von mehr Sicherheit in Europa bedingt vor die-
sem Hintergrund dringlicher denn je die Auflösung der NATO und den Aufbau eines
Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit auf der Grundlage der OSZE, in dem
Sicherheit nicht gegen, sondern mit Russland erreicht wird.

3. Auch im Jahr 2016 wird die deutsche Sicherheitspolitik weiterhin auf Auslands-
einsätze ausgerichtet und damit das militärische Element in der Politik der Bundes-
regierung gegenüber den Ländern des globalen Südens weiter verstärkt – gerade an-
gesichts der Flüchtlingskrise eine völlig falsche Prioritätensetzung. Die beschleu-
nigte Kontingentrotation auf dem Rücken der Soldatinnen und Soldaten und die in
den letzten Monaten nicht abreißenden Mängelberichte über Infrastruktur und Ma-
terialausstattung der Bundeswehr sind Ausdruck einer Überdehnung der eigenen Fä-
higkeiten, die aus dieser Ausrichtung resultiert. Insbesondere das offensichtliche
Scheitern des ISAF-Einsatzes und die sich weiter vertiefende Destabilisierung Af-
ghanistans unter der Nachfolgemission Resolute Support müssten Anlass zu einer
umfassenden kritischen Neubewertung von Auslandseinsätzen bieten. Doch weder
der Review-Prozess des Auswärtigen Amts noch der Weißbuchprozess thematisie-
ren, wie die nüchterne Realität der Ergebnisse dieser Auslandseinsätze mit den ur-
sprünglichen hoch gesteckten Zielsetzungen der verschiedenen Bundesregierungen
zu vereinbaren ist. Den vorhandenen sicherheitspolitischen Risiken wie der Weiter-
verbreitung von Massenvernichtungswaffen, den Folgen von Konflikten in fragilen
und zerfallenden Staaten und internationalen terroristischen Aktivitäten kann weder
mit Militärmissionen noch mit anderen militärischen Mitteln wie Waffenlieferungen
und Rüstungsexporten nachhaltig begegnet werden. Hier bedarf es endlich des Ein-
stiegs in die Instrumente ziviler Konfliktbearbeitung, die die Ursachen von „Risi-
ken“ und „Bedrohungen“ wie die unzureichenden Entwicklungschancen und die
massive globale Verteilungsungerechtigkeit bekämpfen. Dazu gehört, die hierfür
vorhandenen Institutionen finanziell zu stärken, das gescheiterte Konzept der ver-
netzten Sicherheit aufzugeben und die von vielen Hilfs- und Nichtregierungsorgani-
sationen kritisierte zivil-militärische Zusammenarbeit einzustellen. Selbstverständ-
lich gehört dazu auch die strikte Einhaltung der Normen des internationalen Rechts,
weshalb die Bundesregierung den Hinweisen, wonach die Basis Ramstein von den
USA für „gezielte Tötungen“ von Menschen in Afrika und dem Nahen und Mittleren
Osten genutzt wird, effektiv nachgehen und eine solche Nutzung ausschließen bzw.
beenden muss, ggf. unter Aufkündigung des SOFA sowie sonstiger der Nutzung von
Ramstein durch die US-Armee zugrunde liegender zwischenstaatlicher Vereinba-
rungen.

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4. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden für die verstärkte militärische
Ausrichtung der deutschen Außenpolitik auch in Zukunft weiter zur Kasse gebeten.
Für 2016 will die Bundesregierung 0,6 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr für laufende
oder neue Rüstungsbeschaffungen ausgeben. Nachdem die Bundesverteidigungsmi-
nisterin Dr. Ursula von der Leyen im Zusammenhang mit der Kostenexplosion bei
bestehenden Projekten den Eindruck erweckte, die Kosten bei der Rüstungsbeschaf-
fung stärker kontrollieren zu wollen, werden nun auch unter ihrer Leitung neue Rüs-
tungsprojekte begonnen, die eine massive Mittelverschwendung bedeuten. Die an-
gekündigten Erhöhungen der Mindeststückzahlen für gepanzerte Fahrzeuge und
Panzer sowie die geplante Projektierung eines neuen Leopard-Kampfpanzertyps ver-
ursachen hohe Zusatzkosten und beschleunigen die Aufrüstungsspirale in Europa.
Keines der drei Rüstungsgroßprojekte, die im kommenden Jahr neu in Auftraf gege-
ben werden – das Taktische Luftverteidigungssystem MEADS, das Nachfolgesys-
tem der Spähdrohne Eurohawk/ISIS und das Mehrzweckkampfschiff MKS 180 –
wird zur Landesverteidigung benötigt. Gleichzeitig wird der Rüstungsindustrie bei
Stückzahlreduzierungen auch weiterhin erlaubt, nachträgliche Kostensteigerungen
zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durchzusetzen. Auch vor diesem
Hintergrund sind die Vorgaben der NATO, die Deutschland auf bis zu 20 Prozent
der Gesamtmilitärausgaben für neue Rüstungsprojekte verpflichten sollen, zurück-
zuweisen.

5. Insgesamt sollen bis zu 770 Mio. Euro in den nächsten Jahren dafür aufgewendet
werden, um die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeberin zu erhöhen. Auch
Maßnahmen, die bestimmte Leistungen auf soziale Mindeststandards anheben sollen
(wie einige Solderhöhungen oder die Renovierung von Unterkünften), werden dafür
genutzt, um mehr junge Menschen für den Soldatenberuf anzuwerben. Maßnahmen,
die den Dienst in der Bundeswehr gegenüber anderen Tätigkeiten im öffentlichen
Dienst privilegieren – wie zum Beispiel der Aufkauf von Belegrechten an kommu-
nalen Kindertagesstätten nur für Bundeswehrangehörige –,sind abzulehnen. Die
Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr im kommenden Jahr sollen
auf fast 40 Mio. Euro ansteigen. Hier werden u. a. Abenteuercamps und Sport-Olym-
piaden gesponsert, um Kinder und Jugendliche für den späteren Dienst an der Waffe
zu gewinnen. Die Finanzierung einer Werbekampagne der Bundeswehr, die das ent-
scheidende Merkmal des Soldatenberufs – töten zu müssen und getötet werden zu
können – verschweigt, ist ebenso abzulehnen.

6. Ein Richtungswechsel in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesre-
publik Deutschland ist überfällig – hin zu einer ernsthaften friedenspolitischen Ori-
entierung mit konkreten, auch einseitigen Abrüstungsschritten. Das erfordert den
Einstieg in die Konversion der Rüstungsindustrie und wehrtechnischen Produktion.
Mit den bei der Rüstungsbeschaffung eingesparten Mitteln sollen bislang militärisch
genutzte Liegenschaften wieder für die Menschen in den Kommunen und den be-
troffenen Regionen nutzbar gemacht werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. unverzüglich Mittel in Höhe der geplanten Aufstockung des Einzelplans 14 von
1,4 Mrd. Euro für die Aufnahme, Rettung und humanitäre Versorgung Geflüch-
teter und für zivile Bemühungen zur Bekämpfung der Fluchtursachen zur Ver-
fügung zu stellen;

2. in einem ersten Schritt hin zu einer glaubwürdigeren Friedens- und Abrüstungs-
politik in Europa sicherzustellen, dass die Bundeswehr nicht an Manövern in
der Ukraine und in Osteuropa teilnimmt, die Mitwirkung am Ausbau der Inter-
ventionskapazitäten der NATO in Osteuropa eingestellt wird und insbesondere
die deutsche Beteiligung an der neuen NATO Very High Readiness Joint Task
Force und am Staff HQ North East in Szczecin unverzüglich beendet wird;

3. eine seit langem überfällige abrüstungspolitische Initiative auf den Weg zu
bringen, die eine neue vertragliche Regelung der konventionellen Fähigkeiten

Drucksache 18/6811 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

und Rüstungen in Europa zum Ziel hat und sich in Intention und Reichweite an
das Anpassungsabkommen zum KSE-Vertrag anlehnt, um die Vertrauensbil-
dung gegenüber der Russischen Föderation zu unterstützen und der Konfronta-
tionsdynamik entgegenzuwirken;

4. durch folgende Maßnahmen im Einzelnen einen wichtigen Beitrag zur weltwei-
ten Abrüstung und zu zivilen Konfliktlösungen zu leisten:

• alle derzeitigen Auslandseinsätze der Bundeswehr sind zu beenden und es
ist sich nicht an neuen Auslandseinsätzen zu beteiligen. Der für Auslands-
einsätze eingestellte Betrag von 360 Mio. Euro ist einzusparen, ein alle
beteiligten Ressorts umfassender Mechanismus ist aufzubauen, der die ur-
sprünglich verlautbarten politischen Zielsetzungen vor Beginn und die Re-
alitäten nach Beendigung der bisherigen Einsätzen einer umfassenden
Evaluierung unterzieht;

• die unter diesem Titel genannten Mittel von 360 Mio. Euro für Maßnah-
men der zivilen Krisenprävention und zivile Krisenbearbeitung im Einzel-
plan 05 sind umzuwidmen;

• sämtliche Beschaffungsvorhaben zur weiteren militärischen Aufrüstung
sind zu streichen und in jedem Falle folgende Rüstungsprojekte umgehend
zu beenden:

− Taktisches Luftverteidigungssystem MEADS
− Kampfschiff MKS 180
− Eurohawk-Nachfolgesystem TRITON (SLWÜA-Serie)
− deutscher Anteil des Projekts NATO AGS (Global Hawk)
− bewaffnungsfähiges UAV MALE
− Radarsatellitengestütztes Aufklärungssystem SARah
− Transportflugzeug A 400 M
− Eurofighter und AESA-Radar
− Unterstützungshubschrauber TIGER
− NH-90 Hubschrauber und Hubschrauber NH 90-Sea Lion
− Schützenpanzer PUMA
− Gepanzertes Transport Kampffahrzeug GTK Boxer
− Transportpanzer Fuchs
− Fregatte 125
− Autonomes Unterwasserfahrzeug LR;

• die dadurch frei werdenden Mittel ist in die Erhöhung der ODA-Quote
(Mittel der Entwicklungszusammenarbeit gemessen am Bruttnationalein-
kommen) zu investieren und damit ist ein erkennbarer Schritt hin zur Er-
reichung des UN-Entwicklungsfinanzierungsziels von 0,7 Prozent des
BNE zu gehen;

• ein Flugzeug für Inspektionsflüge im Rahmen des Open-Skies-Vertrags
zur Schaffung von Transparenz, Verifizierbarkeit und Vertrauensbildung
in Europa im Zusammenhang mit der unter 2. genannten Initiative ist zu
beschaffen;

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• die technische nukleare Teilhabe Deutschlands durch die Auflösung des
Tornado-Geschwaders in Büchel ist zu beenden. Die für die Modernisie-
rung der Atomwaffen und der Tornado-Träger-Flugzeuge vorgesehenen
Mittel werden gestrichen. Ihre Lagerung in der Bundesrepublik Deutsch-
land ist zu beenden;

• auf die Beschaffung, Anmietung (auch Leasing) und Entwicklung von be-
waffnungsfähigen Drohnen (UAV MALE) ist zu verzichten und eine in-
ternationale Konvention der Vereinten Nationen zum Verbot der Bewaff-
nung von Drohnen aktiv zu unterstützen;

• die Nutzung der US-Basis Ramstein ist so lange auszusetzen, bis die US-
Behörden einer Untersuchung der Rolle ihres Stützpunkts bei der Durch-
führung von gezielten Tötungen zugestimmt haben, und bei einer Bestäti-
gung des Verdachts ist die Basis umgehend zu schließen;

• der weitere Ausbau des Gefechtsübungszentrums zur urbanen Kriegsfüh-
rung in der Colbitz-Letzlinger Heide (GüZ) ist umgehend zu stoppen und
die wieder aufgenommenen Tiefflüge der Luftwaffe im Umkreis des Trup-
penübungsplatzes Wittstock in Brandenburg unverzüglich einzustellen;

• die von der Bundeswehr mitfinanzierten Rüstungsforschungsvorhaben an
Universitäten und Hochschulen sind zu beenden;

5. weitere Einsparungen im Einzelplan 14 für die Finanzierung folgender Maß-
nahmen zu nutzen:

• weitere eingesparte Mittel aus den verteidigungsinvestiven Ausgaben des
EPl. 14 sind für die Einzelpläne für Soziales, Bildung, Gesundheit und
Wohnen zur Verfügung zu stellen;

• bei der Entwicklung von zivilen Nachnutzungskonzepten für geschlossene
bzw. zu schließende Bundeswehrstandorte sind die betroffenen Kommu-
nen durch Einrichtung eines Konversionsfonds finanziell zu unterstützen
und hierfür ist ein entsprechender Haushaltstitel im EPl. 14 einzurichten;

• ehemaligen Bundeswehrangehörigen ist beim Wiedereinstieg in das zivile
Berufsleben außerhalb der Bundeswehr finanzielle und soziale Unterstüt-
zung zu gewähren;

• Soldatinnen und Soldaten mit Einsatzschädigungen, insbesondere mit
posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen schwerwiegenden
Erkrankungen, sowie die Radarstrahlengeschädigten der Bundeswehr und
der ehemaligen Nationalen Volksarmee der DDR sind durch die Aufsto-
ckung des Stiftungsvermögens der „Deutschen Härtefall-Stiftung“ besser
zu unterstützen. Der anspruchsberechtigte Personenkreis bei Radarstrah-
lengeschädigten muss um die zusätzlichen Krankheitsbilder nach den neu-
esten medizinischen Erkenntnissen erweitert werden.

Berlin, den 23. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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