BT-Drucksache 18/6798

Wirkung von Richtlinien der Forschungsförderung des Bundes auf Fachkräftesicherung und Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft

Vom 23. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6798
18. Wahlperiode 23.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner,
Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink,
Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe
und der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wirkung von Richtlinien der Forschungsförderung des Bundes auf
Fachkräftesicherung und Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft

Der Bund hat seine projektförmige Forschungsförderung im letzten Jahrzehnt
deutlich ausgebaut. Über die Förderung finanzieren Hochschulen und For-
schungseinrichtungen zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler so-
wie Personal für Technik und Verwaltung. Für sie ist aufgrund der projektförmi-
gen Finanzierung keine dauerhafte Beschäftigung möglich. Hinzu kommt, dass
manche Förderrichtlinien des Bundes es untersagen, dass Hochschulen oder For-
schungseinrichtungen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus ihren Grundmitteln
finanzieren, wenn eine zeitliche Lücke zwischen zwei Drittmittelprojekten klafft.
Wie die Richtlinien des Bundes bei der Forschungsförderung wirken, soll ebenso
erfragt werden, wie etwaiger politischer Handlungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Richtlinien der Forschungsförderung des Bundes gibt es aktuell
(bitte nach den einzelnen Ressorts aufschlüsseln)?

2. Welche Richtlinien der Forschungsförderung des Bundes machen für die
Einstellung von Personal mit Fördergeldern Vorgaben (bitte nach Ressorts
aufgeschlüsselt die einzelnen Förderrichtlinien nennen)?

3. Wie ist der Wortlaut der Vorgaben für die Einstellung von Personal mit För-
dergeldern in den einzelnen Richtlinien?

4. Lassen sich die Vorgaben für die Einstellung von Personal mit Fördergeldern
unter spezifischen Formulierungen zusammenfassen bzw. gruppieren?

5. Nach welchen Richtlinien ist die Beschäftigung von unbefristet eingestelltem
Personal in befristeten Drittmittelprojekten möglich?

6. Welche Vorgaben werden für die Vertragsgestaltung (Laufzeit, Umfang, Be-
zahlung) und Personalauswahl (Gleichstellung) sowie Personalentwicklung
(Qualifizierung) und weitere Aspekte des Personalmanagements (Überbrü-
ckung von Mutterschutz und Elternzeit, Vertragsverlängerung, zusätzliche
Mittel für Vertretungen) gemacht, bzw. welche Möglichkeiten räumen die
entsprechenden Programme ein?

Drucksache 18/6798 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Wird die Bildung von Pools, aus denen etwa Übergangsfinanzierungen zwi-
schen zwei Projekten oder auch Elternzeitvertretungen bezahlt werden kön-
nen, von der öffentlichen Hand als Forschungsförderer aktiv unterstützt und
vorangetrieben?

8. Sind Regelungen wie im „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand –
ZIM“ („Eine Förderung der an Projekten mitarbeitenden Personen ist ausge-
schlossen, wenn [...] in Forschungseinrichtungen grundfinanziertes Personal
(ohne Ersatzpersonal) eingesetzt werden soll.“) angesichts wachsender Be-
deutung der Drittmittelfinanzierung zeitgemäß?

9. Welche Effekte haben Regelungen wie im „Zentralen Innovationsprogramm
Mittelstand – ZIM“ („Eine Förderung der an Projekten mitarbeitenden Per-
sonen ist ausgeschlossen, wenn [...] in Forschungseinrichtungen grundfinan-
ziertes Personal (ohne Ersatzpersonal) eingesetzt werden soll.“) auf die Be-
schäftigten?

10. Bieten Regelungen wie im „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand –
ZIM“ („Eine Förderung der an Projekten mitarbeitenden Personen ist ausge-
schlossen, wenn [...] in Forschungseinrichtungen grundfinanziertes Personal
(ohne Ersatzpersonal) eingesetzt werden soll.“) einen ausreichenden Schutz
vor Prekarisierung der Beschäftigungsbedingungen?

11. Wie müssen die derzeit geltenden zuwendungsrechtlichen Regelungen ver-
ändert werden, damit Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre hoch-
qualifizierten Fachkräfte halten können?

12. Wie können die Richtlinien der Forschungsförderung so gefasst werden, dass
Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen die Möglichkeit erhalten, ihre
projektfinanzierten, hochqualifizierten Fachkräfte zu halten, indem sie sie
vorübergehend aus Grundmitteln finanzieren, wenn eine Lücke zwischen
zwei Drittmittelprojekten klafft?

13. Welche anderen Brückenfinanzierungen zwischen zwei Drittmittelprojekten
sieht die Bundesregierung, damit Hochschulen und Forschungseinrichtungen
ihre hochqualifizierten Fachkräfte halten können?

14. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll und umsetzbar, den Drittmittelemp-
fängern zu erlauben, einen gewissen Anteil der Mittel für einen Brückenfi-
nanzierungstopf zurückzustellen?

15. Wie müssen die derzeit geltenden, zuwendungsrechtlichen Regelungen ver-
ändert werden, damit es Drittmittelempfängern erlaubt wird, einen gewissen
Anteil der Mittel für einen Brückenfinanzierungstopf zurückzustellen?

16. Wie müssen die derzeit geltenden, zuwendungsrechtlichen Regelungen ver-
ändert werden, dass die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur durch uni-
versitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einfacher möglich
ist, wie es die Allianz der Wissenschaftsorganisationen in ihrem Eckpunkte-
papier „Paket der Pakte – Weiterentwicklung des deutschen Wissenschafts-
systems“ fordert?

Berlin, den 23. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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