BT-Drucksache 18/6795

Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle bei den Energie Werken Nord/Lubmin - Sicherungsmaßnahmen

Vom 18. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6795
18. Wahlperiode 18.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Kerstin Kassner, Caren Lay,

Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Birgit Menz,

Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle bei den Energie Werken
Nord/Lubmin – Sicherungsmaßnahmen

Laut Medienberichten hat der Betreiber des Zwischenlagers für hochradioaktive
Abfälle bei Lubmin – die Energiewerke Nord GmbH (EWN) – beim Bundesamt
für Strahlenschutz einen Genehmigungsantrag zurückgezogen, mit dem offenbar
erweiterte Maßnahmen zum Terrorschutz bzw. zum Schutz gegen Störmaßnah-
men oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) realisiert werden sollten. Der
Antrag basierte offenbar auf Analysen aus dem Jahr 2011, nach der laut Bundes-
regierung Sicherungsmaßnahmen an allen Zwischenlagern für hochradioaktive
Abfälle aus der Atomenergienutzung erforderlich geworden sind. Nach nunmehr
also über drei Jahren stellte sich also beim Zwischenlager der EWN heraus, dass
mit dem Genehmigungsantrag verfolgte zusätzliche Sicherungsmaßnahmen nicht
umsetzbar waren bzw. die Schutzziele nicht erreicht werden konnten (vgl. NDR
vom 22. Oktober 2015 www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/
Neue-Halle-am-Zwischenlager-Lubmin,lubmin552.html). Betreiber und Geneh-
migungsbehörde teilen allerdings mit, dass so genannte temporäre Maßnahmen
derzeit angeblich für ausreichenden Schutz sorgen sollen.

Der Betreiber muss nun offenbar ein neues Konzept für einen Genehmigungsan-
trag entwickeln. Dabei soll, so der „NDR“, auch geprüft werden, ob ein Neubau
einer entsprechenden Zwischenlagerhalle erforderlich wäre.

Die laufenden Sicherungsmaßnahmen basieren laut Mitteilungen auf der Home-
page des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher-
heit (BMUB) auf Analysen aus dem Jahr 2011 und unterliegen der Geheimhaltung.
Im Zusammenhang mit offenbar laufenden Maßnahmen ist hin und wieder von
„Härtungen“ die Rede, mit der offenbar der Bau von Schutzmauern gemeint ist.

Am Atomkraftwerk (AKW) Brokdorf sind auf zahlreichen Dächern vor einiger
Zeit „Gerüste“ installiert worden. Offenbar als Maßnahme im Rahmen von
SEWD. Diese „Gerüste“ erwecken den Eindruck, dass sie die Landung von Hub-
schraubern auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel des AKW Brokdorf ver-
hindern sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Betreiber
EWN einen Genehmigungsantrag zu Sicherungsmaßnahmen am Zwischen-
lager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin zurückgezogen hat?

Wenn ja, wann genau ist das erfolgt, und was waren die Gründe dafür?

Drucksache 18/6795 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

2. Welche Maßnahmen sollten mit der Genehmigung angestrebt werden, und
welche dieser Maßnahmen erwiesen sich schließlich als in der vorgesehenen
Weise nicht umsetzbar?

3. Bis wann soll ein neuer Genehmigungsantrag durch den Betreiber entwickelt
sein und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht werden?

4. Was muss man sich unter „temporären Maßnahmen“ zur Sicherung der Zwi-
schenlager für hochradioaktive Abfälle vorstellen (bitte Beispiele nennen)?

5. In welcher Weise unterscheiden sich die derzeit offenbar eingesetzten „tem-
porären Maßnahmen“ gegenüber den mit der Genehmigung angestrebten
dauerhaften Maßnahmen?

6. Welche Verbesserungen gegenüber den derzeit praktizierten „temporären
Maßnahmen“ würden sich mit Blick auf die zu erreichenden Schutzziele
durch die mit der Genehmigung angestrebten Sicherungsmaßnahmen erge-
ben?

7. Prüft der Betreiber EWN nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit den
Neubau eines Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle am Standort bei
Lubmin?

Wenn ja, seit wann und bis wann sollen diese Prüfungen abgeschlossen sein?

Wenn nein, warum nicht?

8. An welchen Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle (Standort und zent-
rale Zwischenlager) sind seit dem Jahr 2011 jeweils Genehmigungsverfahren
im Bereich Sicherungsmaßnahmen in Gang gesetzt worden, welche davon
sind bereits mit welchem Ergebnis entschieden, und welche Verfahren sind
noch im Gange?

9. Sind auch an anderen Zwischenlager-Standorten Genehmigungsanträge im
Rahmen von SEWD zurückgezogen worden?

Wenn ja, wo und warum?

10. Welche Auswirkungen für die Sicherungsmaßnahmen hat das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zur Aufhebung der Betriebs-
genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Standort Brunsbüttel in den
anderen Zwischenlagern mit Blick auf die im Urteil festgestellten Mängel
zum Schutz Dritter?

11. Welche Maßnahmen muss man sich unter dem Begriff „Härtungen“ über die
Errichtung von Schutzmauern um die Zwischenlager hinaus im Einzelnen
vorstellen (bitte unterschiedliche Maßnahmen darstellen, die unter diesem
Begriff in der Praxis angewandt werden)?

12. Trifft es zu, dass die Gerüste/Konstruktionen auf den Dächern von Gebäuden
am AKW Brokdorf im Rahmen einer SEWD-Maßnahme installiert wurden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, was trifft dann zu?

13. Was genau sollen diese Gerüste/Konstruktionen erreichen bzw. bewirken?

14. Trifft es zu, dass diese Gerüste/Konstruktionen auf Dächern rund um die Re-
aktorkuppel des AKW Brokdorf das Landen von Hubschraubern verhindern
sollen?

15. An welchen anderen Atomkraftwerken sind derartige Gerüste/Konstruktio-
nen ebenfalls vorgesehen (bitte je Atomkraftwerk mit den Angaben vorgese-
hen/nicht vorgesehen, beantragt, genehmigt, Umsetzung abgeschlossen auf-
listen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6795

 

16. Wenn derartige Gerüste/Konstruktionen nicht an allen Atomkraftwerken
vorgesehen sind, aus welchen Gründen kann bei diesen Anlagen darauf je-
weils verzichtet werden?

Berlin, den 18. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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