BT-Drucksache 18/6789

Zur aktuellen Lage in der Ukraine nach den Kommunalwahlen

Vom 13. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6789
18. Wahlperiode 13.11.2015

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Niema Movassat, Alexander Ulrich und

der Fraktion DIE LINKE.

Zur aktuellen Lage in der Ukraine nach den Kommunalwahlen

Die Ukraine befindet sich seit 2014 nicht nur in einer existentiellen Krise, sondern
im Zuge des (Bürger-)Krieges zeigen sich Spaltung der Gesellschaft und Zerfall
des Landes, wie jüngst an den Kommunalwahlen deutlich wurde. In diesen Zu-
sammenhang gehört der Fortbestand des ukrainischen Oligarchentums, aber of-
fenbar auch der Einsatz von „Kindersoldaten“. Die Krise manifestiert sich nicht
zuletzt in der Organisation und Praxis der öffentlichen Behörden, wie der Euro-
parat feststellen musste.

Am 25. Oktober 2015 fand in großen Teil der Ukraine eine erste Runde der Kom-
munalwahlen statt. In den ostukrainischen Städten Artemiwsk (in Zukunft Bach-
mut), Awdijiwka, Kostjantyniwka und Marjinka wurden die Wahlen nicht ange-
setzt, da die Regierung in diesen Städten der Oblasten Donezk und Lugansk
einen Wahlsieg des regierungskritischen „Oppositionellen Blocks“ erwartete
und Sicherheitsgründe vorschob (www.jamestown.org/programs/edm/single/
?tx_ttnews%5Btt_news%5D=44324&cHash=c055db0dd69494251c9d255df763
0d7e#.VjIem8sgfGi). In der ebenfalls in der Nähe des Donbass gelegenen Stadt
Mariupol wurde die erste Runde der Kommunalwahlen in der Ukraine ebenfalls
nicht durchgeführt (www.kyivpost.com/content/ukraine/politicians-exchange-
accusations-as-residents-outraged-at-no-vote-in-mariupol-400632.html). Laut
Expertenmeinungen wurden die Wahlen in Mariupol verhindert, da auch dort ein
Sieg des „Oppositionellen Blocks“ erwartet wurde (www.osw.waw.pl/en/
publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-elections-ukraine).

Auch in Krasnoarmijsk und Swatowe fanden ganz plötzlich keine Wahlen
statt (www.kyivpost.com/content/ukraine/election-cancellations-in-mariupol-
krasnoarmiisk-seen-as-step-forward-400687.html). Andere Quellen sprechen
von drei weiteren Städten neben Mariupol, in denen keine Wahlen statt-
fanden (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-
elections-ukraine).

Zu dem Urnengang hatte die Regierungskoalition in der ukrainischen Hauptstadt
Kiew ein neues Wahlgesetz verabschiedet, „um besser abzuschneiden“; das
neue Gesetz kam so spät, dass die lokalen Wahlkommissionen „das neue Gesetz
noch während der Auszählung studiert“ hatten (www.deutschlandfunk.de/
kommunalwahlen-in-der-ukraine-wahlergebnisse-lassen-weiter.795.de.html?
dram:article_id=335873). Das neue kompliziertere Wahlrecht führt dazu,
dass sich die Auszählung der Stimmen verzögerte (www.osw.waw.pl/en/
publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-elections-ukraine). Nicht nur,
aber auch deshalb wurden bereits während und nach dem Urnengang seitens Nicht-
regierungsorganisationen Vorwürfe von Wahlfälschung und Stimmenkauf erhoben

Drucksache 18/6789 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

(www.deutschlandfunk.de/kommunalwahlen-in-der-ukraine-wahlergebnisse-
lassen-weiter.795.de.html?dram:article_id=335873).

In einigen Gebieten [oblastʼ] der Ukraine konnten laut vorläufigen Ergebnissen
extrem rechte bzw. faschistische Parteien ein sehr gutes Ergebnis erreichen. So
siegte die Swoboda-Partei bei den Bürgermeisterwahlen in Ternopol und gelangte
in den Städten Chmelnyzkyj und Iwano-Frankowsk in die Stichwahlen. In
Wolhynien wurde die neue Rechtsformation UKROP des ukrainischen Oligar-
chen Igor Kolomoiski  Finanzier des Rechten Sektors (www.heise.de/tp/artikel/
44/44520/1.html)  stärkste Kraft, im Gebiet Dnipropetrowsk zweitstärkste Kraft.
In den Städteparlamenten von Luzk wurde die UKROP stärkste Kraft,
in Chmelnyzkyj, Ternopol und Iwano-Frankowsk Swoboda (www.liga.net/
infografica/257196_karta-rezultatov-mestnykh-vyborov-mery-oblsovety-i-
gorsovety.htm). In Kiew gelangte der frühere Anführer des faschistischen Rech-
ten Sektors, Borislaw Bereza in die Stichwahl (en.interfax.com.ua/news/general/
300458.html).

Am 4. November 2015 stellte in Kiew der Europarat die Ergebnisse seiner Unter-
suchungen über die Ermittlungen ukrainischer Behörden zur sogenannten Brand-
katastrophe von Odessa vor. Am 2. Mai 2014 waren im Gewerkschaftshaus der
ukrainischen Hafenstadt mindestens 48 Menschen unter bislang ungeklärten Um-
ständen auf grausame Weise zu Tode gekommen. Der Europarat erhebt nun
schwere Vorwürfe gegen die ukrainischen Behörden, insbesondere die Polizei,
aber auch gegen die Untersuchung des Massakers selbst durch ukrainische Be-
hörden (http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-11/ukraine-odessa-europarat-
bericht).

Ein aktuelles Ranking der reichsten Ukrainer der ukrainischen Zeitung „Nowoje
Wremja“ zeigt derweil, dass von den elf reichsten Ukrainerinnen und Ukrainern
zehn an Vermögen verloren haben, während der Staatspräsident Petro Poro-
schenko als einziger Oligarch hinzugewonnen hat. Petro Poroschenko konnte im
Jahresvergleich sein Vermögen um 20 Prozent steigern und stieg damit vom
neunt- zum sechstreichsten Oligarchen des Landes auf (www.kyivpost.com/content/
ukraine/ranking-of-richest-ukrainians-published-401133.html). Dies geschah,
obwohl die von Petro Poroschenko bis zum März 2014 kontrollierte
OAO Sevmorzavod, eine der größten Schiffswerften auf der Halbinsel der Krim,
russischerseits verstaatlicht wurde (www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/
UkraineAnalysen158.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das
kurz vor den Wahlen verabschiedete Wahlgesetz dem Ziel diente, das Mehr-
heitswahlrecht auszuhebeln, vor dem Hintergrund, dass nach dem Mehrheits-
wahlrecht im Süden und im Osten der Ukraine ehemalige vermeintlich pro-
russische Politiker der „Partei der Regionen“ einen überdeutlichen Sieg
davongetragen hätten (www.deutschlandfunk.de/kommunalwahlen-in-der-
ukraine-wahlergebnisse-lassen-weiter.795.de.html?dram:article_id=335873)?

2. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass von der Zentralen Wahl-
kommission, die eigentlich 15 Mitglieder haben sollte, nur vier amtieren, de-
ren Amtszeit noch nicht abgelaufen ist, dafür aber von sieben, die Amtszeit
teilweise schon seit Jahren abgelaufen ist, und vier Sitze wiederum vakant
sind (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-
elections-ukraine), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus bezüglich
eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahlen?

3. Inwieweit sind der Bundesregierung nach ihrer Kenntnis über die in der Vor-
bemerkung der Fragesteller genannten Kommunen hinaus Städte bekannt, in
denen nicht gewählt wurde?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6789

 

4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der Vorsitzende
der Zentralen Wahlkommission der Ukraine Mychajlo Ochendowskyj
gegenüber westlichen Botschaftern erklärte, dass die Wahlzettel in der ost-
ukrainischen Stadt Mariupol keine Unregelmäßigkeiten aufwiesen
(www.jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=
44531&tx_ttnews%5BbackPid%5D=27&cHash=36229adbbf8a03364c0ff
46b58477746#.VjchXssqfGh)?

a) Hält die Bundesregierung es nach ihrer Kenntnis – angesichts dieser Äu-
ßerungen – für nachvollziehbar, dass in dieser Stadt am 25. Oktober 2015
keine Kommunalwahlen stattfanden?

b) Welche Gründe sprechen nach Kenntnis der Bundesregierung sonst dafür,
dass die Kommunalwahlen am 25. Oktober 2015 nicht stattfanden?

5. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in ihrer Antwort auf
die Mündliche Frage 24 (Bundestagsdrucksache 18/6520), der zufolge der
Urnengang in Mariupol nicht stattgefunden habe, da die lokale Wahlkom-
mission in der Nacht vor dem Wahltag angeblich Unregelmäßigkeiten
bei den Wahlzetteln festgestellt habe und der Äußerung von Mychajlo
Ochendowskyj, wonach die Wahlzettel in der ostukrainischen Stadt Mariu-
pol keine Unregelmäßigkeiten aufgewiesen hätten?

6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Nicht-Abhalten der
Wahlen in den ostukrainischen Städten Krasnoarmijsk und Swatowe
(www.kyivpost.com/content/ukraine/election-cancellations-in-mariupol-
krasnoarmiisk-seen-as-step-forward-400687.html)?

7. In welchen ukrainischen Städten jenseits der Donezker und Lugansker
Volksrepubliken fanden nach Kenntnis der Bundesregierung keine Kommu-
nalwahlen statt (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-
government-elections-ukraine)?

8. Hält die Bundesregierung es für mit demokratischen Regeln vereinbar, dass
nur vier Mitglieder der eigentlich aus 15 Menschen bestehenden ukraini-
schen Wahlkommission sich noch innerhalb ihrer Amtszeit befinden
(www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-
elections-ukraine)?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum sieben
Mitglieder der Wahlkommission noch amtieren, obwohl ihre Amtszeit
teilweise schon seit Jahren abgelaufen ist (www.osw.waw.pl/en/
publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-elections-ukraine)?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, warum
vier der 15 Plätze der Zentralen Wahlkommission vakant sind
(www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-
elections-ukraine)?

9. Welche Vorwürfe von Wahlfälschung und Stimmenkauf zu den Wahlen am
25. Oktober 2015 in der Ukraine sind der Bundesregierung bekannt (www.
deutschlandfunk.de/kommunalwahlen-in-der-ukraine-wahlergebnisse-lassen-
weiter.795.de.html?dram:article_id=335873)?

Drucksache 18/6789 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum der Gouver-
neur der ukrainischen Region Odessa, Michail Saakaschwili, nach den Bür-
germeisterwahlen in der Stadt Odessa ankündigte, dass es zu einer Stichwahl
kommen würde, obwohl kurz darauf die Wahlkommission bekannt gab,
dass der amtierende Bürgermeister Gennadiy Trukhanov die Wahl mit über
50 Prozent gewann und damit keine Stichwahl nötig ist (en.interfax.com.ua/
news/general/299747.html)?

11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der
Saakaschwili nahestehende Kandidat zu den Bürgermeisterwahlen in Odes-
sa, Sasha Borovyk (Solidaritätspartei), erklärte, dass Gennadiy Trukhanov
einem zweiten Wahlgang zustimmen müsse, sonst würden die Wahlen für
ungültig erklärt werden (en.interfax.com.ua/news/general/299747.html)?

12. Wie viele Fälle von Stimmenkauf und andere Rechtsverstöße bei den ukrai-
nischen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im vergangenen Jahr sind
der Bundesregierung bekannt (www.deutschlandfunk.de/kommunalwahlen-
in-der-ukraine-wahlergebnisse-lassen-weiter.795.de.html?dram:article_id=
335873)?

13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Europarates, dass „kein sub-
stanzieller Fortschritt bei den Untersuchungen [zu den Ereignissen in Odessa
im Mai 2014] gemacht worden“ ist (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-
europarat-kritisiert-ermittlungen-zu-strassenschlachten-a-1060987.html)?

14. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung des Europarates,
wonach die Untersuchungen der ukrainischen Behörden nicht den Anforde-
rungen der Europäischen Menschenrechtskonvention genügen (wcd.coe.int/
ViewDoc.jsp?Ref=DC-PR155%282015%29&Language=lanEnglish&Ver=
original&Site=DC&BackColorInternet=F5CA75&BackColorIntranet=
F5CA75&BackColorLogged=A9BACE)?

15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass sowohl die zweite (betreffend das Chaos im Stadtzentrum und das Feuer
im Gewerkschaftshaus von Odessa) als auch die dritte (betreffend das Ver-
halten der staatlichen Notfalldienste während des Brands) Untersuchung
weder institutionell noch in der Praxis unabhängig von Behörden durchge-
führt wurden, gegen die sich die Untersuchungen richteten, mithin ein Inte-
ressenkonflikt bestand, und die Untersuchungen nicht unabhängig durchge-
führt wurden (wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=DC-PR155%282015%29&
Language=lanEnglish&Ver=original&Site=DC&BackColorInternet=
F5CA75&BackColorIntranet=F5CA75&BackColorLogged=A9BACE)?

16. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, weshalb die ukrai-
nischen Behörden die Ereignisse in Odessa vom Mai 2014 in der vom Euro-
parat bemängelten Weise – der Europarat kommt zu dem Schluss, dass die
bisherigen Untersuchungen der ukrainischen Behörden offenkundig nicht
nur parteiisch, sondern auch ineffizient durchgeführt wurden – untersucht
haben, (wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=DC-PR155%282015%29&Language=
lanEnglish&Ver=original&Site=DC&BackColorInternet=F5CA75&BackColor
Intranet=F5CA75&BackColorLogged=A9BACE)?

17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, weshalb Staatspräsi-
dent Petro Poroschenko als einziger Oligarch von den elf reichsten Ukraine-
rinnen und Ukrainern nicht an Vermögen verloren, sondern im Gegensatz
dazu im Jahresvergleich sein Vermögen um 20 Prozent hinzugewonnen hat,
wodurch sein Vermögen von 816 Mio. Dollar auf 979 Mio. Dollar vergrößern
konnte (www.kyivpost.com/content/ukraine/ranking-of-richest-ukrainians-
published-401133.html)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6789

 

18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe sowie sozialen
und wirtschaftlichen Folgen für die Beschäftigten, dass manche Betriebe –
wie die des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch – auf der Halbinsel
Krim im Unterschied zu den Betrieben anderer ukrainischer Oligarchen teil-
weise von der Verstaatlichung durch russische Behörden ausgenommen sind
(www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen158.pdf)?

19. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene (auch nachrichtendienstliche) Er-
kenntnisse darüber, dass in der Ukraine Kinder im Alter von zehn bis 16 Jah-
ren sowohl seitens der „prorussischen Separatisten“ als auch der Garden der
ukrainischen Nationalisten, darunter die faschistischen Bataillone „Asow“
und der „Rechte Sektor“, militärisch ausgebildet werden (www.spiegel.de/
politik/ausland/separatisten-rekrutieren-teenager-soldaten-in-der-ukraine-a-
1062103.html)?

20. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene (auch nachrichtendienstliche) Er-
kenntnisse darüber, dass die seitens der „prorussischen Separatisten“ als auch
der Garden der ukrainischen Nationalisten, darunter die faschistischen Ba-
taillone „Asow“ und der „Rechte Sektor“, militärisch ausgebildeten Kinder
im Alter von zehn bis 16 Jahren massenhaft zum Fronteinsatz geschickt wur-
den bzw. werden?

21. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene (auch nachrichtendienstliche) Er-
kenntnisse darüber, warum die Untersuchungen durch die Medien, ob Kinder
seitens der Garden der ukrainischen Nationalisten, darunter die faschisti-
schen Bataillone „Asow“ und der „Rechte Sektor“, an die Front geschickt
wurden, bislang im Gegensatz zu Untersuchungen bei den „prorussischen
Separatisten“ nicht erfolgten, obwohl im Internet Bilder kursieren, wonach
Nationalisten auf der Westseite der Ukraine Kinder und Jugendliche an der
Waffe ausgebildet haben (www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/40917240/1/
data.pdf)?

Berlin, den 12. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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