BT-Drucksache 18/6769

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6115, 18/6124, 18/6125, 18/6126 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Vom 24. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6769

18. Wahlperiode 24.11.2015
Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph

Lenkert, Birgit Menz, Hubertus Zdebel und der Fraktion der LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6115, 18/6124, 18/6125, 18/6126 –

Entwurf eines Gesetzes

über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016

(Haushaltsgesetz 2016)

hier: Einzelplan 16

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,

Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Den Erhalt von Natur und Umwelt finanziell stärker zu unterstützen

Der Verlust der Natur schreitet in Deutschland ungebremst voran. Mehr denn je ist
es deshalb wichtig die Vielfalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften zu er-
halten.

Die Bundesregierung hat sich in Bezug auf die EU-Biodiversitätsstrategie und die
Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt sehr anspruchsvolle und wichtige Ziele
gesetzt. Nun müssen diese Pläne, wie das Artensterben bis zum Jahr 2020 zu stoppen
und geschädigte Ökosysteme wiederzubeleben, umgesetzt werden.

Damit dies gelingt, müssen Schutz, Entwicklung und nachhaltige Nutzung unserer
natürlichen Lebensgrundlagen im Zusammenhang gedacht werden, um dann zielori-
entiert zu handeln. Dies kann gelingen, wenn politischen Entscheidungen aus wis-
senschaftlichen Erkenntnissen abgeleitet und dann in die Praxis umgesetzt werden.
Eine große und unersetzliche Unterstützung bei diesem Vorhaben bietet die Arbeit
von Naturschutzverbänden. Durch die fachliche Umsetzung von politischen Vorha-
ben, aber auch durch Umweltbildung und die Mitwirkung an gesetzlichen Natur-
schutzverfahren. Vor allem in Anbetracht weiter zunehmender Nutzungskonflikte
sind Naturschutzgroßprojekte mit ihrem großflächigen und gezielten Schutzansatz
in diesem Kontext für den Erhalt der Biodiversität von wachsender Bedeutung.

Drucksache 18/6769 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Ein „Wolfs- und Herdenschutzkompetenzzentrum“ einzurichten

Die Zukunft des Wolfes in der Bundesrepublik Deutschland hängt entscheidend von
seiner Akzeptanz in der Gesellschaft ab. Deshalb muss die Wiederbesiedlung der
Bundesrepublik Deutschland durch den Wolf naturschutzfachlich und politisch be-
gleitet werden. Neben der Aufklärung der Öffentlichkeit muss der Interessenaus-
gleich mit möglichen Konfliktgruppen wie Weidetierhaltern und Jägern im Vorder-
grund stehen. Das erfordert eine zielgerichtete, sachliche und transparente Öffent-
lichkeits- und Aufklärungsarbeit. Die Bündelung belastbarer, und nicht interessens-
geleiteter Informationen zum Thema Wolf und Herdenschutz für die Bevölkerung,
die Medien und Behörden ist dabei unerlässlich. Die vorgesehene „Dokumentati-
ons- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ als ein „Wolf- und Herden-
schutzkompetenzzentrum“ mit folgenden Aufgabenschwerpunkten zu versehen:

• länderübergreifende Koordination und Vereinheitlichung der Methoden für ein
wissenschaftliches Monitoring, des Forschungsbedarfs und der Forschungsvor-
haben einschließlich der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Verhaltensfor-
schung zur Anpassung des Wolfes an die Bedingung der Ausbreitungsregionen
in der Bundesrepublik Deutschland,

• Erstellung eines nationalen Managementplans für Wolfs-, Biotop- und Herden-
schutz,

• Erarbeitung von Empfehlungen zum Einsatz von geeigneten Nutztierrassen und
zur Herdenzusammensetzung in der Weidehaltung und Entwicklung eines wirk-
samen Herdenschutzes durch unterschiedliche Herdenschutzsysteme sowie

• Erarbeitung von bundesweit einheitlichen Standards zur Schadensvermeidung
und Schadensregulierung.

Darüber hinaus sollte das Zentrum zielgruppenspezifische Information, Beratung
und Weiterbildung von Nutz- und Heimtierhaltern, Jagenden und der interessierten
Öffentlichkeit zur Verbesserung der Akzeptanz des Wolfes als geschützte Tierart
sein.

3. Die personellen Rahmenbedingungen des BfN zu verbessern

Das Nagoya-Protokoll strebt weltweit den Schutz und die nachhaltige Nutzung der
biologischen Vielfalt, sowie den geregelten Zugang zu genetischen Ressourcen und
traditionellem Wissen an. Es soll gewährleistet werden, dass auch die Herkunftslän-
der an den Vorteilen aus der Nutzung und Kommerzialisierung ihrer biologischen
Vielfalt beteiligt werden und ihnen ein Anreiz für deren Erhalt gegeben wird.

Für das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 wird das Bundesamt für Na-
turschutz (BfN) nach Inkrafttreten die zuständige nationale Vollzugsbehörde sein.
Daraus ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte für das BfN:

• die fortlaufende Information und Beratung der Nutzer hinsichtlich der Zugangs-
regelungen in Drittstaaten und zu den Sorgfalts- und Erklärungspflichten nach
der EU-Verordnung,

• die Kontrolle der Informationspflicht durch die Nutzer und
• die Überprüfung von Sammlungen zur Aufnahme in das EU-Register.
Schon jetzt ist absehbar, dass diese Aufgaben ohne eine entsprechende Personal-
verstärkung nicht erfüllt werden können. Ohne eine Aufstockung der Stellenausstat-
tung kann die Beratung der verschiedenen Nutzer nicht gewährleistet werden und
der völker- und europarechtskonforme Vollzug des Nagoya-Protokolls und der eu-
ropäische Vollzug der Verordnung ist nicht möglich.

Ein Wissenschaftsrat, der das BfN in diesem Jahr evaluiert hat, hat einen Stellenbe-
darf von 16 Stellen anerkannt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6769
4. Den Erhalt von Weltnaturerbestätten zu sichern

Das Internationale Übereinkommen der UNESCO zum Schutz des Kultur- und Na-
turerbes der Welt (kurz: Welterbe-Konvention) wurde 1972 verabschiedet. In
Deutschland gibt es 39 Welterbestätten, wovon lediglich drei zum Weltnaturerbe
gehören. Hier ist ein deutliches Ungleichgewicht und damit ein Defizit hinsichtlich
der Naturwerte in Deutschland erkennbar. Zur Koordination und Steuerung der Na-
turerbestätten ist ein eigenes Naturschutzfachmanagement erforderlich, welches ins-
besondere durch Verknüpfung mit verschiedenen Bildungs- und Öffentlichkeits-
maßnahmen die Regionen um die Weltnaturerbestätten mit ihren Entwicklungskon-
zepten für den ländlichen Raum einbindet. Das vorhandene Investitionsprogramm
des BMUB ist auf Kulturerbestätten ausgerichtet und kann diese Aufgabe nicht er-
füllen. Nach Artikel 4 der UNESCO-Konvention sind die Erfassung, der Schutz und
die Erhaltung von Weltnaturerbestätten für künftige Generationen staatliche Auf-
gabe im jeweiligen Hoheitsgebiet. Die Verantwortung für die Einhaltung dieses Ver-
trages liegt spätestens seit Inkrafttreten der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
im März 2010 mit der veränderten Gesetzgebungskompetenz bei der Bundesregie-
rung.

Darüber hinaus ist Deutschland als Vertragsstaat des UNESCO-Welterbeüberein-
kommens verpflichtet Natur- und Kulturgüter von „herausragendem, universellen
Wert“ zu identifizieren und zu erhalten. Das oben benannte Defizit zu Lasten der
Naturerbestätten soll mit Unterstützung der hier veranschlagten Gelder behoben
werden.

5. Die Überwachung von Abgasemissionen voranzubringen

Der Skandal, wie es zur Manipulation der Schadstoff- und Abgaswerte mittels einer
Software durch VW kommen konnte und dies so lange unbemerkt bleiben konnte,
ist noch nicht aufgeklärt und weitet sich weiter aus. Unklar ist auch noch immer, ob
neben VW auch andere Hersteller unzulässig Abschalteinrichtungen einsetzen oder
eingesetzt haben. Ein entsprechender Verdacht bestand aber schon länger, so legte
die EU-Kommission am 31. Januar 2014 einen Verordnungsentwurf vor
(COM(2014)28 final), der unter anderem darauf abzielt, der EU-Kommission die
Befugnis zu übertragen, delegierte Rechtsakte auch bezüglich der „Anforderungen
für die Umsetzung des Verbots der Verwendung von Abschalteinrichtungen“ zu er-
lassen.

Die Schlussfolgerung, dass die Kontrolle bereits typgenehmigter Fahrzeuge in
Deutschland auf die Einhaltung der EURO-Abgasnormen und dem Energiever-
brauch bzw. dem CO2-Ausstoß nicht ausreichend erfolgte, ist bereits jetzt zu ziehen.
Alle diesbezüglichen Hinweise kamen von externen Organisationen wie dem Inter-
national Council for Clean Transportation (ICCT), der Deutschen Umwelthilfe
(DUH) und dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). Deren deutli-
che, empirische Hinweise auf erhebliche Überschreitungen der CO2- und Ab-
gasemissionen im realen Betrieb im Vergleich zu den Messungen nach dem Neuen
Europäischen Fahrzyklus blieben ohne erkennbare Konsequenzen durch die Bun-
desregierung. Das Vertrauen in das KBA als unabhängige Prüfbehörde ist schwer
beschädigt. Deswegen, und um Interessenkonflikte für das KBA, das in Konkurrenz
zu anderen nationalen Typzulassungsbehörden steht, zu vermeiden, müssen die Prü-
fungen unabhängig erfolgen.

6. Die Förderung für die Nachrüstung von Partikelfiltern fortzuführen und auszu-
weiten

Für die Nachrüstung von Partikelfiltern in PKWs und leichten Nutzfahrzeugen ste-
hen für das nächste Haushaltsjahr keine Gelder mehr zur Verfügung, obwohl der
Bedarf erkennbar ist und im Koalitionsvertrag die Fortführung der Förderung ver-
sprochen wird.

Die Filter haben den Zweck den Feinstaub-Ausstoß der Fahrzeuge zu reduzieren.
Das ist unabhängig vom aktuellen Abgas-Skandal bei neueren Dieselfahrzeugen

Drucksache 18/6769 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
dringend notwendig, denn in vielen Ballungsgebieten in Deutschland herrschen
große Probleme, die von der EU in der Luftqualitätsrichtlinie festgelegten Grenz-
werte einzuhalten. Wegen der fortwährenden Überschreitung dieser Grenzwerte für
Feinstaub und Stickoxide läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland.

Dieselruß verursacht Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen sowie Lungen-
krebs. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) gibt es jährlich im
Schnitt rund 47.000 vorzeitige Todesfälle infolge der zu hohen Feinstaubbelastung.
Zudem beschleunigen niedergeschlagene Feinstaubemissionen auf Hochgebirgs-
gletschern und dem arktischem Eis die Eisschmelze und verstärken damit die Folgen
des Klimawandels. Die Fortführung des Förderprogramms ist daher aus gesundheits-
und klimapolitischer Sicht erforderlich.

Darüber hinaus sollte die Förderung kontinuierlich auf alle Fahrzeugklassen ausge-
weitet werden, um auch für Halter von LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamt-
gewicht und Reisebussen wirksame Anreize zur Nachrüstung von Dieselrußfiltern
zu geben und dahingehend geöffnet werden, dass auch die Nachrüstung von Parti-
kelfiltern bei Baumaschinen möglich ist, da deren Emissionen rund ein Viertel aller
verkehrsbedingten Feinstaubemissionen ausmachen.

Ferner ist die steuerliche Bevorzugung von Dieselkraftstoff gegenüber Benzin, die
zu einer deutlichen Zunahme von Diesel-PKW führt, aus Umweltsicht nicht gerecht-
fertigt, da sie mehr Stickstoffoxide emittieren und sollte daher abgeschafft werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Nachtragshaushalt vorzulegen in dem die Mittel für die oben genannten
Schwerpunkte in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und diese auch in den
kommenden Jahren zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere

• die institutionelle Förderung des Deutschen Naturschutzrings, des Dachverbands
der Umwelt- und Naturschutzverbände, auf 800 000 Euro zu erhöhen (Kapi-
tel 16 01, 685 04);

• den Untertitel „2.4 Umweltschutzprojekte und Naturschutzprojekte von Verbän-
den“ auf 10 Millionen Euro zu erhöhen, um die inflationsbedingt steigenden Kos-
ten von Umwelt- und Naturschutzprojekten auszugleichen und den zunehmenden
Aufgaben und Fragestellungen im Umwelt- und Naturschutzbereich gerecht zu
werden (Kapitel 16 01, 685 04);

• die Klimaschutzkampagne auf 4 Millionen Euro aufzustocken, da sie gezielt pri-
vate Haushalte und Kleinverbraucher anspricht, bei denen ein enormes Energie-
einspar-Potenzial liegt, was mit Hilfe von Umweltverbände erschlossen werden
kann (Kapitel 16 01, 685 04);

• die „Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur
und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ für zusätzliche
Projekte auf 20 Millionen Euro zu erhöhen;

• ressortübergreifende Untersuchungen mit einem direkten Bezug zur Biodiversi-
tät zu fördern und in diesem Zusammenhang den Titel „Forschung, Untersuchung
und Ähnliches“ im Kapitel Naturschutz nicht zu senken, sondern zusätzlich zum
Ansatz von 2015 (16,25 Millionen Euro) um 300 000 Euro aufzustocken;

• die vorgesehene „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den
Wolf“ als ein „Wolf- und Herdenschutzkompetenzzentrum“ mit jeweils 1,5 Mil-
lionen Euro aus den Etats des Bundesministeriums für Umwelt, Bau und Reak-
torsicherheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
auszustatten und mit den oben genannten Aufgabenschwerpunkten zu versehen;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6769
• dem Bundesamt für Naturschutz für die Erfüllung der Aufgaben im Zusammen-

hang mit der Umsetzung des Nagoya-Protokolls Mittel für 16 unbefristete Plan-
stellen zur Verfügung zu stellen und eine Personalbedarfsermittlung zu veranlas-
sen mit dem Ziel den darüber hinaus notwendigen Personalbedarf festzustellen;

• einen neuen Titel „Weltnaturerbe“ zu schaffen und mit 10 Millionen Euro aus-
zustatten, um den Erhalt von Naturerbestätten zu sichern;

• das Umweltbundesamt als Prüfbehörde für Abgasemissionen einzusetzen und da-
für Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, damit dieses
entweder selbst Messungen durchführen oder dazu beauftragen kann. Die ent-
scheidenden Festlegungen wie Umfang und Verfahren der Prüfungen sowie die
Auswahl der zu prüfenden Fahrzeuge und der externen Gutachter sind dabei im
Benehmen mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) durchzuführen. Begleitet wer-
den soll dies durch einen Beirat, in dem die anerkannten Verkehrs-, Verbraucher-
schutz und Umweltverbände angemessen vertreten sind. Die Ergebnisse sind zu
veröffentlichen;

• das Förderproramm für die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für das kom-
mende Haushaltsjahr wieder mit 30 Millionen Euro auszustatten, es unbefristet
zu verlängern, die zur Verfügung gestellten Mittel einer steigenden Nachfrage
anpassen und das Programm auf alle Fahrzeugklassen sowie Baumaschinen aus-
zuweiten.

Berlin, den 23. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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