BT-Drucksache 18/6754

EU-Tabakprodukterichtlinie umsetzen

Vom 12. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6754
18. Wahlperiode 12.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Nicole Maisch, Maria Klein-Schmeink,
Kordula Schulz-Asche, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Franziska Brantner,
Katja Dörner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner,
Beate Walter-Rosenheimer, Matthias Gastel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

EU-Tabakprodukterichtlinie umsetzen

Bis zum 20. Mai 2016 muss die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parla-
ments und Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwal-
tungsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) über die Her-
stellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwand-
ten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (im Folgenden
EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU) in deutsches Recht umgesetzt werden.
Trotz der voranschreitenden Zeit hat die Bundesregierung es bisher verpasst, ei-
nen Gesetzentwurf vorzulegen, der den gesundheitlichen Verbraucherschutz von
Tabakkonsumierenden verbessern und zur Tabakprävention beitragen könnte.
Aus der Presse ist bisher bekannt, dass der Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft, Christian Schmidt, ein Werbeverbot für Tabakprodukte ein-
führen möchte (vgl. Die WELT vom 27. Juni 2015: www.welt.de/politik/article
143161447/Minister-will-Zigarettenwerbung-komplett-verbieten.html) und die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela
Schwesig, E-Zigaretten für Minderjährige verbieten möchte (vgl. Zeit-Online
vom 23. April 2015: www.zeit.de/wissen/gesundheit/2015-04/e-zigarette-e-shishas-
bundesregierung-verbot). Zuletzt wurde bekannt, dass der Bundesminister für
Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, einem Tabakwerbeverbot kritisch ge-
genüberstehe, während die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene
Mortler, ein Werbeverbot befürwortet (vgl. FOCUS Magazin vom 4. Juli 2015:
www.focus.de/magazin/archiv/drogenbeauftragte-draengt-wirtschaftsminister-
tabakwerbung-verbieten_id_4792285.html). Immer noch ist unklar, wann ein Ge-
setzentwurf vorgelegt wird und ob bzw. welche zusätzlichen Regelungen, die
über die Mindestregelungen in der EU-Tabakproduktrichtlinie hinausgehen, ein-
geführt werden sollen. Deutschland drohen Strafzahlungen an die EU, wenn die
Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der
EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU dem Parlament vorlegen?

2. Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der zum 20. Mai 2016
zu erfüllenden Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Tabakprodukt-
richtlinie bisher nicht nachgekommen?

Drucksache 18/6754 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Gibt es unterschiedliche Ressortinteressen, die bislang einen Kabinetts-
beschluss verhindert haben?

Wenn ja, um welche Ressortinteressen handelt es sich?

4. Inwieweit wird die Bundesregierung zusätzliche Regelungen, die über die
Mindestregelungen in der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU hinausge-
hen, in einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtli-
nie 2014/40/EU vorschlagen?

Wenn ja, welche konkreten Regelungen plant die Bundesregierung?

5. Befürwortet die Bundesregierung ein Werbeverbot für Tabakwaren, und
falls nicht, warum nicht?

6. Inwieweit wird die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf zur Umsetzung
der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU Regelungen für ein Werbever-
bot für Tabakwaren vorschlagen?

Wenn ja, welche konkreten Regelungen wird die Bundesregierung vor-
schlagen?

7. Wenn die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Tabakpro-
dukterichtlinie 2014/40/EU keine Regelungen zu einem Tabakwerbeverbot
vorschlägt, plant die Bundesregierung einen separaten Gesetzentwurf vor-
zulegen, der ein Tabakwerbeverbot durchsetzen würde?

Und wenn ja, wann?

8. Plant die Bundesregierung Regelungen zur Schaffung von Einheitsverpa-
ckungen bzw. dem sogenannten Plain Packaging?

9. Wird die Bundesregierung ein Verbot von Zigarettenautomaten durchset-
zen?

Wenn nein, warum nicht?

10. Inwieweit plant die Bundesregierung eine Tabaksteuererhöhung?

Wenn nein, warum nicht?

11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Konsumrisiken
der E-Zigarette vor, und welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundes-
regierung daraus ab?

12. Plant die Bundesregierung im Rahmen des Jugendschutzes zielgruppenori-
entierte Präventions- und Aufklärungskampagnen zur E-Zigarette?

13. Plant die Bundesregierung, eine Besteuerung von nikotinhaltigen E-Ziga-
retten einzuführen?

Wenn ja, wie werden die Regelungen zu einer entsprechenden Besteuerung
aussehen?

14. Nach welchen Vorgaben werden die Inhaltsstoffe der nikotinfreien und ni-
kotinhaltigen Liquids reguliert, und welche Konsequenzen zieht die Bun-
desregierung daraus?

15. Haben die Bundesregierung, insbesondere das Bundeskanzleramt, das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesmi-
nisterium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für
Gesundheit oder deren nachgeordnete Einrichtungen und Behörden in
den Jahren 2010 bis 2015 Spenden oder sonstige finanzielle Unterstüt-
zung von der Tabakindustrie oder von damit (personell) verbundenen
Stiftungen erhalten, und wie hoch waren jeweils die Summen (bitte ein-
zeln aufführen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6754
16. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der Tabakindustrie wurden im
Bundeskanzleramt, im Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
schaft, im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und/oder im
Bundesministerium für Gesundheit Gespräche zur Umsetzung der EU-
Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU, Tabakwerbung und -sponsoring
geführt (bitte Treffen einschließlich Zeitpunkt und beteiligte Bundes-
ministerien einzeln aufführen)?

17. a) Inwieweit befürwortet es die Bundesregierung, die Tabakindustrie zu
verpflichten, Transparenz über Lobbyarbeit, gemeinnütziges Engage-
ment und politische Spenden herzustellen?

Falls nicht, warum nicht?

b) Welche gesetzlichen Vorgaben existieren bereits, um eine solche Trans-
parenz herzustellen, und welche weiteren Vorgaben plant die Bundesre-
gierung?

Berlin, den 12. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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