BT-Drucksache 18/6714

zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6058 - UN-Nachhaltigkeitsziel 14 in Deutschland schon jetzt umsetzen - Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen

Vom 16. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6714
18. Wahlperiode 16.11.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6058 –

UN-Nachhaltigkeitsziel 14 in Deutschland schon jetzt umsetzen – Ozeane,
Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung
erhalten und nachhaltig nutzen

A. Problem

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung auffordern soll, die marinen Natura-2000-Gebiete zu
ökologischen Vorranggebieten zu ernennen und die von der EU im Vertragsver-
letzungsverfahren angemahnten Versäumnisse in den Natura-2000-Gebieten
durch entsprechende Verordnungen und die Erarbeitung von Managementplänen
zu beseitigen.

Außerdem solle die Bundesregierung einen ambitionierten Maßnahmenkatalog
für die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) vorlegen, der
den guten Umweltzustand bis 2020 erreichen lasse; darüber hinaus solle eine sig-
nifikante Reduzierung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft erreicht wer-
den, um die Eutrophierung der Meere zu stoppen.

Weiterhin wird gefordert, die Vermüllung der Meere mit Plastik umgehend zu
stoppen und die auf dem G7-Gipfel in Elmau beschlossenen Maßnahmen unver-
züglich umzusetzen. Dazu solle die Bundesregierung schnell und umfassend um-
weltfreundliche und biologisch abbaubare Alternativen zu Plastik auf Erdölbasis
fördern.

Darüber hinaus wird gefordert, die bestandsbedrohende Überfischung zu beenden
und sich in der EU mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass Fischereiabkommen
mit Entwicklungsländern konsequent auf ihre ökologische und soziale Verträg-
lichkeit geprüft würden.

Schließlich fordern die Antragsteller, die Ausbeutung von Bodenschätzen, Öl,
Gas im Meer zu stoppen bzw. nach strengen ökologischen Kriterien zu reglemen-
tieren und sich für Moratorien für Öl- und Gasförderung in den arktischen Ge-
wässern sowie für den Tiefseebergbau einzusetzen, bis ein internationales Regel-
werk, wie in Elmau vereinbart, geschaffen sei.

Drucksache 18/6714 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6714
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/6058 abzulehnen.

Berlin, den 11. November 2015

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Matern von Marschall
Berichterstatter

Carsten Träger
Berichterstatter

Birgit Menz
Berichterstatterin

Steffi Lemke
Berichterstatterin

Drucksache 18/6714 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Matern von Marschall, Carsten Träger, Birgit Menz und
Steffi Lemke

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/6058 wurde in der 124. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. September
2015 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller legen dar, dass die Weltozeane die planetaren Schatzkammern der Artenvielfalt seien, die Mee-
resökosysteme und -strömungen wesentliche Funktionen für globale Stoffkreisläufe erfüllten sowie Nahrungs-
quelle für mehr als eine Milliarde Menschen seien. Gelinge es nicht, in den nächsten Jahren den Raubbau an den
Ozeanen und ihre Verschmutzung zu stoppen, seien grundlegende Funktionen der globalen Ökosysteme gefährdet
oder irreversibel zerstört. Die Notwendigkeit einer Trendwende beim Umgang mit den Meeren sei längst bekannt,
die dafür notwendigen Regelungen existierten aber nicht oder würden in der Praxis nicht ausreichend umgesetzt.

Auch müssten in der Bundesrepublik Deutschland umgehend zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um vor
allem die Überfischung, Versauerung und Erhitzung, Eutrophierung, Vermüllung sowie den drohenden Raubbau
an Ressourcen aus den Meeren zu verhindern. Die Bundesregierung müsse dafür ihren nationalen Handlungs-
spielraum konsequent nutzen und die Meere bzw. Meeresumwelt in ihrem direkten Zuständigkeitsbereich schüt-
zen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 45. Sitzung am 11. No-
vember 2015 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/6058 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/6058 in
seiner 67. Sitzung am 11. November 2015 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die Nachhaltigkeitsziele seien wichtig und alle Engagements, die zu deren
Umsetzung auf nationaler Ebene beitrügen, seien willkommen. Diese müssten jedoch in die nationale Nachhal-
tigkeitsstrategie und die noch zu erarbeitende, europäische Strategie eingebettet sein. Der Antrag sei, realistisch
betrachtet, auf internationaler Ebene nicht durchsetzbar. Darüber hinaus sei der Antrag im Nachhaltigkeitsdreieck
im Hinblick auf ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte nicht ausgewogen.

Die CDU/CSU-Fraktion befürworte eine umweltverträgliche und an hohen Standards ausgerichtete Nutzung der
Meere. Man sei daher gleichzeitig der Auffassung, dass eine nachhaltige Nutzung möglich sein müsse. Ein Mo-
ratorium sei jedenfalls einseitig von Deutschland nicht durchsetzbar, sondern müsse von den Anrainerstaaten
selbst ausgehen.

Die Fraktion der SPD begrüßte den Antrag als Auftakt für eine vertiefte Diskussion über die Nachhaltigkeits-
ziele. Jede Beschäftigung mit diesen sei gut und wichtig. Sie vertrat jedoch die Auffassung, die Vorlage sei nicht
sorgfältig genug erarbeitet worden, was möglicherweise der Eile geschuldet sei, mit der dieser Antrag seitens der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit 16 anderen Anträgen zu den Nachhaltigkeitszielen der
Vereinten Nationen in den Deutschen Bundestag eingebracht worden sei. Inhaltlich würden Forderungen erhoben,
die längst Beschlusslage und zum Teil bereits in der Umsetzung seien. Außerdem umfasse etwa der Gewässer-
schutz mehr als nur die Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6714
Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, Deutschland habe beim Meeresschutz große Defizite, was ein entschlos-
senes Handeln dringend erforderlich mache. Das UN-Nachhaltigkeitsziel 14 werde in der aktuellen nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie nur über einen Teilindikator abgebildet. Zwischen 2001 und 2011 habe sich der Indikator
auf 63 Prozent des Zielwertes verschlechtert; der Teilindikator Küsten/Meere sei auf 61 Prozent des Zielwertes
abgesunken. Darüber hinaus verfehle Deutschland die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und müsse eine Frist-
verlängerung bis Ende 2021 in Anspruch nehmen. Außerdem seien dringend Maßnahmen zum Schutz der Bio-
diversität in den Natura-2000-Gebieten der deutschen Nord- und Ostsee umzusetzen, wobei bereits Vertragsver-
letzungsverfahren liefen. Deutschland müsse sich auf nationaler wie internationaler Ebene für den Schutz der
Meeresökonomie engagieren und bei der Nutzung mariner Ressourcen die Menschenrechte beachten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, man gehe davon aus, dass auch im Zusammenhang mit den
UN-Klimaverhandlungen in Paris über die Auswirkungen der Klimakrise auf die globalen Ozeane einerseits und
andererseits deren Beitrag daran noch einmal diskutiert werde. Dies mache schon für diesen einen Bereich die
Notwendigkeit deutlich, wie radikal die Bunderegierung eigentlich vorgehen müsse. Es sei richtig, dass ein Mo-
ratorium beim Tiefseebergbau nicht von Deutschland alleine erreicht werden könne. Beim G7-Gipfel auf Schloss
Elmau habe man jedoch vereinbart, eine Institution zu schaffen, die in Zukunft eben solche Entscheidungen tref-
fen solle. Dies habe man begrüßt und im Übrigen nur die Unterstützung eines Moratoriums gefordert.

Darüber hinaus sei die bestandsbedrohende Überfischung der Meere eine zentrale Frage. Wenn dieses Problem
bei den Nachhaltigkeitszielen nicht angegangen werde, sei es nicht möglich, die prognostizierte Zahl von 50 bis
350 Millionen Klimaflüchtlingen in den nächsten Jahrzehnten zu reduzieren. Hier müsse sich das Bundesumwelt-
ministerium stärker in die Gestaltung der EU-Fischereipolitik einbringen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/6058 abzulehnen.

Berlin, den 11. November 2015

Matern von Marschall
Berichterstatter

Carsten Träger
Berichterstatter

Birgit Menz
Berichterstatterin

Steffi Lemke
Berichterstatterin

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