BT-Drucksache 18/6705

Neues "Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung" bei Europol

Vom 2. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6705
18. Wahlperiode 02.11.2015

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,

Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Neues „Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ bei
Europol

Laut dem Ratsdokument 12502/15 sieht Europol die Einrichtung von 30 Planstel-
len „zur weiteren Stärkung der Rolle Europols bei der Umsetzung der Schlussfol-
gerungen des Europäischen Rates hinsichtlich der Zerschlagung von Schlepper-
netzen“ vor. Für 325 000 Euro soll unter anderem ein „Europäisches Zentrum zur
Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (European Migrant Smuggling Centre,
EMSC) eingerichtet werden. Das Zentrum verfolgt demnach Aufklärungszwecke
und soll einen „EU-weiten Überblick über die Schleusung von Migranten aus
Sicht der Strafverfolgung“ geben. Dadurch werde die Koordinierung mit ähnli-
chen nationalen Zentren gewährleistet. Auch soll das EMSC „Fachwissen über
die Nutzung der sozialen Netzwerke durch die Schmuggler und über Finanzer-
mittlungen einbringen“. Es ist unklar, welche Kompetenzen hier gemeint sind.
Europol nutzt Finanzermittlungen in zahlreichen Kriminalitätsphänomenen, da-
runter auch im Rahmen des Maritimen Aufklärungszentrums JOT MARE gegen
Fluchthelferinnen und Fluchthelfer. Das EMSC könnte also eine Fortentwicklung
bestehender Strukturen darstellen. Die Internetbeobachtung zur Entfernung von
Inhalten, die Migrantinnen und Migranten „anlocken“ könnten, wird indes im
Rahmen der neuen „Meldestelle für Internetinhalte“ besorgt. Diese soll aber nach
derzeitigen Plänen nicht dem EMSC, sondern einem ebenfalls geplanten
„Anti-Terror-Zentrum“ (ECTC) bei Europol untergeordnet werden (Bundestags-
drucksache 18/6223). Im ECTC könnten nach Meinung einiger Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (EU) auch geheimdienstliche Informationen verarbeitet
werden. Ähnliches ist laut dem Ratsdokument auch für das EMSC zu erwarten,
in das demnach „mehr geheimdienstliche und operative Erkenntnisse in die
Vor-Ort-Maßnahmen der Polizei und des Grenzschutzes einfließen“ sollen. Eu-
ropol sucht nun in Stellenanzeigen (www.europol.europa.eu/vacancies) Analys-
tinnen und Analysten und türkischsprachige Übersetzerinnen und Übersetzer, die
mit der Auswertung offener Quellen im Internet und der Verarbeitung von Mas-
sendaten vertraut sind. Bevorzugt werden Bewerber, die über Erfahrungen mit
Finanzermittlungen verfügen und in den Bereichen „Cyberkriminalität“ oder
„Anti-Terrorismus“ tätig waren.

Das neue EMSC würde auch der Unterstützung von neuartigen „mobilen Ermitt-
lungsunterstützungsteams“ (EU Mobile Investigation Support Team, EMIST)
dienen. Diese soll die Kommission bei der Einrichtung sogenannter Hotspots in
Italien und Griechenland unterstützen. Das EMIST-Personal wird vom EMSC
geschult. Den aus „Experten und Analysten von Europol“ zusammengestellten
EMIST obliegen „Ermittlungen zur Aufdeckung von Schleusernetzen“. Jedoch

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sollen die EMIST-Teams auch „handeln, wenn Migranten von den fünf derzeit
betroffenen griechischen Inseln ausschiffen, und dabei auf Informationen von
verschiedenen Verwaltungsbehörden der Region sowie von nationalen und inter-
nationalen Ermittlungen zurückgreifen“. Vermutlich soll auf diese Weise ermög-
licht werden, dass die Empfängerländer umverteilter Geflüchteter vorab mit den
polizeilichen Personendaten der Betroffenen versorgt werden können.

Zur „Koordinierung des Hotspot-Ansatzes“ ist Europol schon jetzt Teil einer „EU
Regional Task Force“ (EURTF), die von griechischen bzw. italienischen Behör-
den eingerichtet wurde (Antwort auf die Kleine Anfrage „Vorbereitungen zur
‚Valletta Conference an Migration‘ in Malta zur Kontrolle unerwünschter Migra-
tion“, Bundestagsdrucksache 18/6450). Auch die Agenturen FRONTEX, Eu-
rojust und EASO nehmen daran teil. Die EURTF kooperiert unter anderem mit
der EU-Militärmission EUNAVFOR MED zum Aufspüren und Festhalten von
Fluchthelferinnen und Fluchthelfern auf dem Mittelmeer. Alle beteiligten
EU-Agenturen würden laut dem Auswärtigen Amt „Migration Support Teams“
in Aufnahmeeinrichtungen des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaats entsenden,
um die dortigen Behörden „bedarfsorientiert zu unterstützen“. Nicht nur Europol
soll demnach Informationen zur Fluchthilfe zusammentragen. FRONTEX unter-
stütze beispielsweise „bei der Befragung einzelner Migranten, um Informationen
über die Vorgehensweise von Schleusern zu sammeln“. Auch Eurojust soll „Er-
mittlungsbeamte entsenden, um die Informationsgewinnung im Rahmen der Be-
kämpfung der Schleusungskriminalität zu unterstützen“.

Mitte Oktober 2015 hielt Europol mit der internationalen Polizeiorganisation In-
terpol in Lyon ein gemeinsames Forum zur Bekämpfung von Fluchthelferinnen
und Fluchthelfern ab (Operational Forum on Countering Migrant Smuggling Net-
works). Die bei Interpol stattfindende zweitägige Konferenz habe laut einer Mit-
teilung „zahlreiche Maßnahmen gegen organisierte kriminelle Netzwerke“ erör-
tert (Interpol vom 16. Oktober 2015, Europol vom 16. Oktober 2015). An der
Konferenz nahmen auch Behörden aus Transit- und Herkunftsländern von Ge-
flüchteten teil. Zu den weiteren Teilnehmenden gehörten Mitglieder internationa-
ler und regionaler Organisationen sowie aus dem „Privatsektor“. Ein Folgetreffen
ist für den 22. und 23. Februar 2016 bei Europol in Den Haag anvisiert.

Europol und Interpol werden laut den Mitteilungen ihre Kooperation abermals
verstärken. Polizeibehörden würden durch einen gemeinsamen „Europol–Inter-
pol report on migrant smuggling networks“ unterstützt. Dieser Bericht könnte als
Leitfaden für „koordinierte und effiziente“ Aktivitäten herangenommen werden.
Auch bei Interpol soll ein operatives Spezialistenzentrum gegen den Schmuggel
von Migranten (Specialist Operational Network against Migrant Smuggling) ent-
stehen, das eng mit Europol verzahnt werden soll. Ziel sei demnach die Mitarbeit
von Behörden aus Transit- und Herkunftsländern. Die neue Interpol-Abteilung
gegen Fluchthilfe soll auf der bereits existierenden Zusammenarbeit mit „Part-
nern“ in Afrika aufbauen. Genannt werden Regionalbüros in Abidjan und
Nairobi, die nach einem Modellprojekt in Lateinamerika eingerichtet wurden.

Europol und Interpol kündigen den Ausbau von Echtzeit-Kapazitäten in der In-
formationsübermittlung an. Gemeint sind womöglich Finanzermittlungen mit-
hilfe der „Ma3tch-Technologie”, die nun bei Europol eingeführt wird. Interpol
kündigt den Start einer “Operation Hydra” an, die sich gegen Schmuggler richten
soll. „Operation Hydra”. Europol hat zur Bekämpfung unerwünschter Fluchthilfe
eine Kontaktstelle „Checkpoint“ eingerichtet, in deren Datensammlung bereits
30 000 Personen wegen angeblicher „Schleusungskriminalität“ gespeichert seien.
Welche davon aus EU-Mitgliedstaaten stammen, weiß die Bundesregierung
nicht. Auch würden durch „Checkpoint“ 1 593 laufende Ermittlungen unterstützt.

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Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung eines „Europäischen
Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) bei Europol
bekannt?

2. Wo ist das EMSC nach Kenntnis der Bundesregierung geografisch und ad-
ministrativ angesiedelt?

3. Über welche Haushaltsmittel verfügte das Zentrum zu Beginn, und welche
Erhöhungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

4. Wann und wo wurde die Einrichtung eines EMSC nach Kenntnis der Bun-
desregierung beschlossen?

5. Wie hat sich die Bundesregierung in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen zur
Notwendigkeit und Umsetzung des Zentrums positioniert?

6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Personal- und Sach-
mittel und welche Aufgaben des „maritimen Lagenzentrums“ (JOT MARE)
in das EMSC überführt werden sollen?

7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und mit welchen
Kapazitäten das „maritime Lagenzentrum“ (JOT MARE) (auch in Teilen)
beibehalten werden soll?

8. Mit welchen Produkten und Diensten soll das EMSC nach Kenntnis der Bun-
desregierung einen „EU-weiten Überblick über die Schleusung von Migran-
ten aus Sicht der Strafverfolgung“ ermöglichen?

9. Welche deutschen Behörden (Polizei, Zoll, Geheimdienste), Koordinations-
und Kooperationsplattformen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen soll-
ten aus Sicht der Bundesregierung mit dem EMSC (mittelbar oder unmittel-
bar) zusammenarbeiten bzw. Informationen zuliefern, und welche Pläne
existieren hierzu?

10. Mit welchen regionalen „Task Forces“ soll das EMSC nach Kenntnis der
Bundesregierung kooperieren?

11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Rahmen über das
EMSC „Vor-Ort-Maßnahmen der Polizei und des Grenzschutzes“ durch
„mehr geheimdienstliche und operative Erkenntnisse“ unterstützt werden
sollen?

12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise das EMSC
eigene Ermittlungen betreiben soll oder sich hierfür anderer Abteilungen bei
Europol bedient?

13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob das EMSC auch die Rück-
verfolgung von Finanzströmen betreiben soll?

a) Inwiefern sollen hierfür auch die Financial Intelligence Units bei Europol
zuarbeiten?

b) Was ist der Bundesregierung über Ziel, Zeitraum und Beteiligte entspre-
chender Projekte einzelner EU-Mitgliedstaaten zur Erstellung von Lage-
bildern zu Finanzströmen hinsichtlich „Schleusungskriminalität“ be-
kannt?

14. Inwiefern soll das EMSC nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der
Kontrolle des Internets und Entfernung dort gefundener Inhalte beauftragt
werden?

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15. Inwiefern verfügt das EMSC hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung über
eine eigene Abteilung, bzw. inwiefern werden diese Dienste von der eben-
falls bei Europol eingerichteten und mit eigenen Stellen im Haushaltsplan
versehenen „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU) übernommen?

16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen Europol
in Stellenanzeigen ankündigt, Bewerberinnen und Bewerber sollten zuvor
möglichst in den Bereichen „Cyberkriminalität“ oder „Anti-Terrorismus“ tä-
tig gewesen sein?

17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das EMSC bzw.
Europol auch die forensische oder inhaltliche Auswertung (auch Überset-
zung) abgehörter Telefonate übernehmen sollen bzw. hierzu koordinierend
tätig wird?

a) Was ist der Bundesregierung aus Berichten der EU-Mitgliedstaaten dar-
über bekannt, in welchem Umfang zur Bekämpfung von „Schleusungs-
kriminalität“ auch auf hoher See Telefonate abgehört werden?

b) Von wem werden diese Gespräche nach Kenntnis der Bundesregierung
übersetzt, und inwiefern sind EU-Operationen oder EU-Lagezentren
(etwa das JOT MARE) hier involviert?

18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol bei ihren
Ermittlungen zu „Menschenschmuggel“ oder „Schleusungskriminalität“
auch Analysen zur Bedrohung durch Terrorismus einfließen lässt?

19. Was ist der Bundesregierung über den Aufbau von neuartigen „mobilen Er-
mittlungsunterstützungsteams“ (EMIST) bekannt?

a) Wie viele Personen sollen diesen EMIST angehören, und welche Einsatz-
pläne existieren bereits?

b) Welche Aufgaben sollen die EMIST in den in Italien und Griechenland
geplanten „Hotspots“ übernehmen?

20. Auf welche Weise sollen die „Experten und Analysten von Europol“ nach
Kenntnis der Bundesregierung in den „Hotspots“ „Ermittlungen zur Aufde-
ckung von Schleusernetzen“ durchführen?

a) Wie werden die Aufgaben der EMIST von denen anderer EU-Agenturen
abgegrenzt?

b) Inwiefern und in welchem Umfang sollen die EMIST auch „Befragun-
gen“ einzelner Migrantinnen und Migranten durchführen?

21. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn die Kom-
mission davon spricht dass EMIST-Teams auch „handeln [sollen], wenn
Migranten von den fünf derzeit betroffenen griechischen Inseln ausschif-
fen“?

a) Inwiefern sollen die EMIST nach Kenntnis der Bundesregierung auch be-
hilflich sein, einzelne EU-Mitgliedstaaten vor einer etwaigen Aufnahme
umverteilter Migrantinnen und Migranten mit deren Personendaten zu
versorgen, damit diese die Daten mit Polizeidatenbanken abgleichen kön-
nen?

b) Auf welche Weise sollen die EMIST nach Kenntnis der Bundesregierung
mit der „EU Regional Task Force“ bzw. mit griechischen und italieni-
schen Behörden zusammenarbeiten?

c) Inwiefern könnten die EMIST nach Kenntnis der Bundesregierung auch
auf Datenbanken zugreifen, die gemeinsam mit der EU-Militärmission
EUNAVFOR MED betrieben werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6705

 

22. In welchen einzelnen Maßnahmen adressierte die Europol-Operation “Blue
Amber“ in ihren einzelnen Aktionstagen bzw. -wochen nach Kenntnis der
Bundesregierung auch den Themenbereich „Illegale Migration“?

a) Wie viele Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnisse wurden dabei
festgestellt?

b) Welche weiteren, ähnlichen Operationen bezüglich „irregulärer Migra-
tion” hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015
durchgeführt?

23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol (außer dem
Zentrum JOT MARE) schon jetzt über ein Monitoring-Zentrum zu Migrati-
onsströmen in der EU bzw. entsprechenden Fähigkeiten verfügt, worum han-
delt es sich dabei, und wer nimmt daran teil?

24. Was ist der Bundesregierung über Angebote aus EU-Mitgliedstaaten be-
kannt, gemeinsame Lagezentren zu Migration oder „Schleusungskriminali-
tät“ einzurichten, welche Aktivitäten gibt es hierzu, und welche Teilnehmen-
den haben Interesse bekundet?

25. Mit welchen Teilnehmenden sind deutsche Behörden zu einem von Europol
mit der internationalen Polizeiorganisation Interpol abgehaltenen Konferenz
zur Bekämpfung von Fluchthelfern nach Lyon gereist, und welche Beiträge
haben sie dort gehalten oder verteilt?

26. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen aus Transit- und
Herkunftsländern von Geflüchteten Behörden angereist waren (sofern die
Bundesregierung über keine Teilnahmeliste verfügt, bitte beantworten so-
weit erinnerlich)?

27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Organisationen aus dem
„Privatsektor“ an der Konferenz teilnahmen (sofern die Bundesregierung
über keine Teilnahmeliste verfügt, bitte beantworten soweit erinnerlich)?

28. Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung zur Einrichtung eines „Ope-
rativen Spezialistenzentrums gegen den Schmuggel von Migranten“ bei In-
terpol bekannt?

29. Auf welche Weise soll das Zentrum mit Behörden aus Transit- und Her-
kunftsländern zusammenarbeiten?

a) Welche Datensammlung werden in dem Interpol-Zentrum hierzu geführt?

b) Wie viele Personen werden bei Interpol nach Kenntnis der Bundesregie-
rung wegen „Menschenschmuggels“ oder „Schleuserkriminalität“ gespei-
chert, und woher stammen diese Daten?

c) Wie viele Personen sind bei Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen „Menschenschmuggels“ oder „Schleuserkriminalität“ mit welchen
Buntecken ausgeschrieben?

d) Welche eigenen Operationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
vom „Operativen Spezialistenzenrum gegen den Schmuggel von Migran-
ten“ geplant (auch Teilnahme an Operationen anderer Organisationen und
Länder)?

e) Wozu will Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung auch in den Hot-
spots tätig werden?

30. Was ist der Bundesregierung über den Umfang von Einträgen auf einer
„Liste verdächtiger Schiffe“ der Grenzagentur FRONTEX bekannt?

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31. Welche EU-Mitgliedstaaten haben aus Sicht der Bundesregierung im
Jahr 2015 zeitnah und umfassend im dafür festgelegten Verfahren über die
Einführung von Binnengrenzkontrollen informiert, und welche Regierungen
haben aus Sicht der Bundesregierung hiergegen verstoßen?

32. Welche weiteren vorübergehenden Grenzkontrollen haben welche Länder
nach Kenntnis der Bundesregierung für welchen Zeitraum (auch Verlänge-
rungen) angekündigt, und auf welchem Artikel des Schengener Grenzkodex
beruhen diese?

33. Welche Absprachen haben die Außenministerien oder auch andere Behörden
Deutschlands, Österreichs und Ungarns bezüglich der polizeilichen Verfol-
gung von Fluchthelfern auf der Route Ungarn–Österreich–Deutschland im
August oder September 2015 getroffen (bitte auch das Datum der Abspra-
chen und deren etwaige Bekanntmachung mitteilen)?

34. Was ist der Bundesregierung über Inhalt und Frequenz eines geplanten, re-
gelmäßig erscheinenden Lageberichts von Interpol und Europol bekannt, der
laut den beiden Organisationen als Leitfaden für „koordinierte und effizi-
ente“ Aktivitäten dienen könne?

35. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn Interpol
und Europol den Ausbau von „Echtzeit-Kapazitäten in der Informationsüber-
mittlung“ ankündigen?

36. Was ist der Bundesregierung über Ziele, Teilnehmende und Zeitraum einer
„Operation Hydra” bekannt, die sich laut Interpol gegen „Schmuggler“ rich-
ten soll?

Berlin, den 2. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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