BT-Drucksache 18/669

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2013

Vom 25. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/669
18. Wahlperiode 25.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, Petra Pau,
Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion
DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
31. Dezember 2013

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungs-
bzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, wes-
halb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.
Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland leben-
den Flüchtlinge in den letzten eineinhalb Jahrzehnten – trotz aktuell steigender
Zugangszahlen – deutlich gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge
(Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) halbierte sich fast von
über 200 000 im Jahr 1997 auf etwa 115 000 zum Stand 31. Dezember 2012
(vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 17/12457), vor allem infolge mas-
senhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch
Einbürgerungen und Ausreisen. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, gedul-
deten und asylsuchenden Flüchtlinge sank noch stärker – um 78 Prozent – von
knapp 650 000 (Ende 1997) auf etwa 150 000 Personen (Ende 2012).
Zum Stand 31. Dezember 2012 lebten weiterhin gut 36 000 Menschen mit einem
so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und etwa 6 000 Perso-
nen aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Etwa 50 000 Personen verfügten Ende 2012 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a
AufenthG), etwa 48 000 aufgrund eines langjährigen Aufenthalts und einer
unzumutbaren Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG), sowie knapp
19 000 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25
Absatz 4 AufenthG).
Über 214 000 Menschen wurden seit Anfang der 90er-Jahre als „jüdische Kon-
tingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion dauerhaft aufgenommen.
Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichen Aufenthalts-
status in Deutschland sank von über 1 Million im Jahr 1997 auf etwa 425 000 im
Jahr 2012.

Drucksache 18/669 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundes-

republik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flücht-
linge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – und § 60
Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundes-
republik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Ab-
satz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt bzw. eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25 Absatz 3 AufenthG erteilt wurde (subsidiärer Schutz), lebten zum
31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach
Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differen-
zieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundeslän-

der?
4. Bei wie vielen der nach den in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war

ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. De-
zember 2013 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern und Status differenzieren)?

5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anord-
nung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Bundesländern?

7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundeslän-
dern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen a, b und c
in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG differenzieren)?

8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 31. Dezember 2013 infolge verschiedener politischer Anordnungen in
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/669
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeer-
klärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?

10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte
jeweils nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundes-
ländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und in der Summe auch
nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1

i. V. m. § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt vollständig
durch Erwerbstätigkeit gesichert war?

b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG „auf Probe“ erhalten (bzw. – wie auf Bundestagsdrucksache
17/1539, Antwort zu Frage 7 hervorgeht – eigentlich nach § 104a Ab-
satz 5 bzw. Absatz 6 AufenthG)?

c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch min-
derjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?

d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige
erhalten?

e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b
i. V. m. § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung
der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?

13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?

14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1
bzw. 2 differenzieren)?

15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw.
Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Aufent-
halt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Drucksache 18/669 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung
nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt
seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und
15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter 0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17,
18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter
als 70 Jahre und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK aner-
kannte Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

21. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2013
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. – soweit vorlie-
gend – durch Gerichte (bitte differenzieren, bei Gerichten auch die Zahlen
für das Jahr 2012 nennen) ausgesprochen?

22. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezem-
ber 2013 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutsch-
land (bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentschei-
dung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

23. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2013 im Ausländerzentralre-
gister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder
eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-
Bürger waren hierunter, und wie viele dieser Personen waren unmittelbar
ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

24. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember
2013 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Bundes-
ländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

25. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2013 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten be-
reits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach den Bundesländern
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/669
26. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Num-
mer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11
des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG: illegale Ein-
reise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2013 im
AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der
Bundesrepublik Deutschland, wie viele seit mehr als sechs Jahren (bitte
nach Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?

b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31. Dezem-
ber 2013 bzw. im Jahr 2013 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheits-
rechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. De-
zember 2013 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2
Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2013 bzw. waren zum 31. Dezember
2013 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2013 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

d) Wie viele Personen wurden in den Jahren 2012 bzw. 2013 aufgegriffen,
die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel
bzw. Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert antworten)?

27. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2013 bzw.
insgesamt bis zum 31. Dezember 2013 die Zustimmung zur Beschäftigung
erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie
viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2013 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Zustimmungen erfolgten im Jahr 2013 ohne Prüfung nach § 39

Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 des AufenthG (bitte soweit
möglich nach den Gründen differenzieren)?

b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2013 nach §32 der Beschäfti-
gungsverordnung (BeschV) vom 6. Juni 2013 an geduldete Personen
oder Asylsuchende erteilt (bitte nach den Absätzen 1 bis 4 des § 32
BeschV differenzieren)?

c) In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2013 die Beschäftigung von Gedul-
deten nach § 33 BeschV nicht erlaubt?

d) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2013 die Zustimmungsfiktion nach
§ 36 BeschV zur Anwendung, wie häufig nutzten Arbeitgeber die Be-
schleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV, und wie bewertet
die Bundesregierung die ersten Erfahrungen mit dieser Regelung insge-
samt?

e) Wie häufig wurde im Jahr 2013 eine Zustimmung nach § 37 BeschV er-
teilt?

Berlin, den 24. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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