BT-Drucksache 18/667

Haltung der Bundesregierung zur Fethullah-Gülen-Bewegung

Vom 24. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/667
18. Wahlperiode 24.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.

Haltung der Bundesregierung zur Fethullah-Gülen-Bewegung

In der Türkei findet derzeit ein Machtkampf zwischen der Regierung des Minis-
terpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan und der zuvor lange mit ihm verbündeten
nationalistisch-religiösen Bewegung des pensionierten Imam Fethullah Gülen
statt. Recep Tayyip Erdoğan, der im November 2013 die Schließung von Tau-
senden als wichtige Rekrutierungsstätte der Gülen-Bewegung dienenden Nach-
hilfeinstituten im ganzen Land ankündigte, beschuldigt die Gülen-Bewegung,
einen „Staat im Staat“ geschaffen zu haben. Ein im Dezember 2013 bekannt
gewordenes Korruptionsermittlungsverfahren gegen dutzende hochrangige Mit-
glieder der Regierungspartei AKP einschließlich mehrerer Ministersöhne sieht
Recep Tayyip Erdoğan als einen „Putsch“ der Gülen-Bewegung mit ihren zahl-
reichen Anhängern in Polizei und Justiz gegen seine Regierung. Seit Dezember
2013 wurden durch die Regierung rund 6 000 Polizeiangehörige und zahlreiche
Juristinnen und Juristen, die im Verdacht der Zugehörigkeit zur Gülen-Be-
wegung stehen, von ihren Aufgaben entbunden, versetzt oder in den Ruhestand
geschickt (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-anhaenger-von-prediger-
fethullah-guelen-im-kampf-mit-erdogan-a-942236.html; www.welt.de/politik/
ausland/article123536114/Erdogan-wirft-der-Justiz-einen-Putschversuch-vor.
html). Einem Zeitungsbericht zufolge, forderte Recep Tayyip Erdoğan die türki-
schen Botschafter während eines Arbeitstreffens in Ankara auf, in den Ländern,
in denen sie arbeiten, über die Gülen-Bewegung aufzuklären. „Endlich muss im
Ausland das wahre Gesicht dieser Organisation, die die Polizei und die Justiz
unterwandert hat, den Gesprächspartnern erklärt werden; sie muss ,entziffert‘
werden“ (übersetzt aus: www.zaman.com.tr/politika_basbakandan-
buyukelcilere-karalama-talimati_ 2193630.html).
Kritikerinnen und Kritiker beschuldigen die Gülen-Bewegung schon lange, die
türkische Justiz und Polizei unterwandert zu haben und ihren Einfluss zur mas-
senhaften Inhaftierung politischer Gegnerinnen und Gegner genutzt zu haben
(vgl. Günter Seufert: Überdehnt sich die Bewegung von Fethullah Gülen? Eine
türkische Religionsgemeinde als nationaler und internationaler Akteur, SWP-
Studien 2013/S 23, Dezember 2013, S. 17 bis 21).
In Deutschland rechnen Beobachter, wie die Evangelische Zentralstelle für Welt-
anschauungsfragen und die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), der Gülen-
Bewegung (Hizmet-Bewegung) mehr als 20 Privatschulen, rund 300 Nachhilfe-
zentren, den Bundesverband der Unternehmervereinigungen e. V. (BUV) mit
20 Mitgliedsvereinen und 5 000 Unternehmen, die World Media Group AG mit
der größten türkischsprachigen Tageszeitung „ZAMAN“ und eine Reihe so-
genannter Dialogvereine zu (www.ekd.de/ezw/Lexikon_2487.php; Günter
Seufert: a. a. O., S. 23).

Drucksache 18/667 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
In einer Studie der SWP, zu deren Aufgaben die Beratung der Bundesregierung
in außenpolitischen Fragen gehört, wird Entscheidungsträgern und Institutionen
in Deutschland Offenheit für die Zusammenarbeit mit Initiativen der Gülen-Be-
wegung empfohlen. Gleichzeitig sollten sie „bei jeder Kooperation auf inneror-
ganisatorische und finanzielle Transparenz drängen und darauf hinwirken, dass
Entscheidungen auf demokratischem Wege zustande kommen. In der Auseinan-
dersetzung um Inhalte muss die eigene Position klar vertreten werden.“ (Günter
Seufert: a. a. O., S. 31).
Tatsächlich kam es schon mehrfach zur Zusammenarbeit zwischen der Bundes-
regierung, einzelnen Bundesministerien oder Regierungsmitgliedern und der
Gülen-Bewegung zugerechneten Institutionen. „Der BUV verfügt über sehr
gute Kontakte zu den türkischen Ministerien und Behörden sowie zu anderen
wichtigen wirtschaftlichen Akteuren und Multiplikatoren in der Türkei“
begründete die Bundesregierung mehrere gemeinsame Veranstaltungen von
Bundesministerien mit diesem Unternehmerverband, dessen Geschäftsführer
nach Angaben der Bundesregierung auf der Website der „Arbeitsgemeinschaft
Hizmet Deutschland“ als Unterstützer genannt wurde (Bundestagsdrucksache
17/13787).
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ und des ARD-
Politikmagazins „REPORT MAINZ“ heißt es in einem internen Papier des Lan-
desamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Fethullah Gülens Gedan-
kengut stehe in mancherlei Hinsicht im Widerspruch zur freiheitlich-demokrati-
schen Grundordnung. Die Bewegung verfolge einen türkischen Nationalismus
in „seriösem Gewand“ mit „islamistischen Komponenten“. Fethullah Gülen
selbst strebe einen islamischen Staat an. „DER SPIEGEL“ und „REPORT
MAINZ“ berichten zudem über Vorwürfe gegen mehrere Bildungseinrichtun-
gen, die der Gülen-Bewegung zugerechnet werden. Berichtet wurde über Ge-
waltanwendung während der Kinderbetreuung im Rahmen eines Integrations-
kurses, aber auch über Mobbing von Kindern an einer Privatschule aufgrund
ihres modernen Lebensstils. Ihre Bildungseinrichtungen würde die Gülen-
Bewegung zur Rekrutierung neuer Anhängerinnen und Anhänger nutzen. Be-
richtet wird weiterhin von Homophobie und Ablehnung der Evolutionslehre in
Schulen, die der Bewegung zugerechnet werden (www.spiegel.de/politik/
deutschland/verfassungsschutz-warnt-vor-gemeinde-des-islamischen-predigers-
guelen-a-950679.html).
Neben dem Fraktionschef der baden-württembergischen CDU, Peter Hauk, for-
dert jetzt auch der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz, die Be-
richte über die Gülen-Bewegung „ernst zu nehmen“. Die Erkenntnisse der Bun-
desregierung über die Bewegung seien „angesichts der zunehmenden Brisanz“
des Themas „verbesserungsbedürftig“ und die Innenministerkonferenz solle die
Thematik auf ihre Tagesordnung setzen, forderte Roger Lewentz in einem Brief
an den Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, (www.spiegel. de/
politik/ausland/guelen-bewegung-politiker-fordern-aufklaerung-ueber-
islamische-gemeinde-a-952152.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die in Schriften

oder Reden geäußerten Ansichten von Fethullah Gülen oder seinen Anhän-
gern im Widerspruch zu Teilen der freiheitlich demokratischen Grundord-
nung, insbesondere zu der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Reli-
gionsfreiheit, der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung und der Freiheit der
Lehre, stehen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/667
2. Wie beantwortet die Bundesregierung das Schreiben des rheinland-pfäl-
zischen Innenministers Roger Lewentz (SPD) an den Bundesminister des In-
nern, Dr. Thomas de Maizière, bezüglich der Gülen-Bewegung?
a) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des rheinland-pfäl-

zischen Innenministers, die Erkenntnisse der Bundesregierung über die
Gülen-Bewegung seien „angesichts der zunehmenden Brisanz“ des
Themas „verbesserungsbedürftig“?

b) Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansinnen des rheinland-pfäl-
zischen Innenministers nach einer intensiven Prüfung der Gülen-Bewe-
gung durch den Verfassungsschutz?

c) Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansinnen des rheinland-pfäl-
zischen Innenministers, die Gülen-Bewegung auf der Innenministerkonfe-
renz zu thematisieren?

3. Ist der Bundesregierung ein von „REPORT MAINZ“ und „DER SPIEGEL“
erwähntes internes Papier des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-
Württemberg zur Gülen-Bewegung bekannt?
a) Wenn ja, inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzungen des

Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg bezüglich der
Gülen-Bewegung?

b) Wenn nein, inwieweit bemüht sich die Bundesregierung, dieses Papier zu
erhalten?

4. Welche Landesämter für Verfassungsschutz prüfen nach Kenntnis der Bun-
desregierung derzeit, ob ausreichende Anhaltspunkte für eine Beobachtung
der Gülen-Bewegung vorliegen?

5. Inwieweit wurden die Gülen-Bewegung, der Vorwurf der Bildung eines
„Parallelstaates“ in der Türkei und eines gegen die türkische Regierung
gerichteten „Justizputsches“ vom türkischen Ministerpräsidenten Recep
Tayyip Erdoğan während seines Berlin-Besuchs am 4. Februar 2014 gegen-
über der Bundesregierung thematisiert?
a) Hat die türkische Regierung der Bundesregierung Materialien über die

Gülen-Bewegung übergeben, und wenn ja, um welche Art von Materialien
handelt es sich dabei, und was gedenkt die Bundesregierung damit anzu-
fangen?

b) Hat die türkische Regierung die Bundesregierung vor Aktivitäten der
Gülen-Bewegung in der Türkei oder Deutschland gewarnt, und wenn ja,
wie gedenkt die Bundesregierung auf diese Warnung zu reagieren?

c) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzungen des türkischen
Ministerpräsidenten über die Rolle der Gülen-Bewegung bei den Korrup-
tionsermittlungen gegen führende Politiker der in der Türkei regierenden
AKP?

d) Inwieweit hat der Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan von der Bun-
desregierung direkte Maßnahmen gegen die Gülen-Bewegung erbeten?

e) Inwiefern sieht die Bundesregierung im gegenwärtigen Machtkampf zwi-
schen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen Anlass,
ihre bisherige Haltung zur Gülen-Bewegung einschließlich der Koopera-
tion mit einzelnen ihr nahestehenden oder zugehörigen Verbänden und
Personen zu überdenken oder einzuschränken?

f) Wie erklärt sich die Bundesregierung den gegenwärtigen Machtkampf
zwischen der türkischen Regierungspartei AKP und der Fethullah-Gülen-
Bewegung?

Drucksache 18/667 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
g) Wo sieht sie die wesentlichen politischen Differenzen zwischen der AKP
und der Fethullah-Gülen-Bewegung?

h) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Versetzung von Tausenden der Zugehörigkeit zur Gülen-Bewe-
gung beschuldigten Polizei- und Justizangehörigen durch die türkische
Regierung unter dem Gesichtspunkt der Herstellung rechtsstaatlicher Ver-
hältnisse im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses der Türkei?

6. Inwieweit wurden die Gülen-Bewegung, der Vorwurf der Bildung eines
„Parallelstaates“ in der Türkei und eines gegen die türkische Regierung
gerichteten „Justizputsches“ vom türkischen Botschafter gegenüber der Bun-
desregierung thematisiert?

7. Aufgrund welcher Überlegung hat die Bundesministerin für Bildung und
Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, im Oktober 2013 die Schirmherrschaft
für den Pangea-Mathematikwettbewerb 2014 übernommen?
a) Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine etwa von der

Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen festgestellte Nähe
des ausrichtenden Vereins Pangea-Wettbewerbe e. V. mit Sitz in Wies-
baden zur Gülen-Bewegung (www.ekd.de/ezw/Lexikon_2487.php)?

b) War der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Übernahme der Schirmherr-
schaft über den Pangea-Mathematikwettbewerb eine mögliche Nähe oder
Zugehörigkeit dieses Wettbewerbs und des ausrichtenden Vereins Pangea-
Wettbewerbe e. V. zur Gülen-Bewegung bekannt?

c) Ist die Bundesministerin, Prof. Dr. Johanna Wanka, bereit, die Schirmherr-
schaft im Falle erwiesener Nähe des Pangea-Mathematikwettbewerbs zur
Gülen-Bewegung wieder niederzulegen?

d) Inwieweit hat die Bundesregierung bei der Übernahme der Schirmherr-
schaft über den Pangea-Mathematikwettbewerb durch die Bundesministe-
rin, Prof. Dr. Johanna Wanka, „auf innerorganisatorische und finanzielle
Transparenz“ gedrängt und darauf hingewirkt, „dass Entscheidungen auf
demokratischem Wege zustande kommen“ sowie „in der Auseinanderset-
zung um Inhalte […] die eigene Position klar vertreten“, wie es von einer
SWP-Studie bei Kooperationen mit der Gülen-Bewegung empfohlen
wird?

8. Wurde bislang ein Mitglied der Bundesregierung zur Übernahme der Schirm-
herrschaft für die Abschlussveranstaltung der Deutsch-Türkischen Kultur-
olympiade 2014 am 5. April 2014 in München angefragt?
a) Wenn ja, wer wurde wann angefragt, und wie hat das gefragte Regierungs-

mitglied auf dieses Ansinnen reagiert oder gedenkt es zu reagieren?
b) Inwieweit befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich die Übernahme

der Schirmherrschaft für die Deutsch-Türkische Kulturolympiade durch
Mitglieder der Bundesregierung, wie im vergangenen Jahr durch die
Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cornelia Pieper in Dortmund (vgl.
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13787)?

c) Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine personelle,
ideologische oder institutionelle Verbindung der Deutsch-Türkischen
Kulturolympiade bzw. des ausrichtenden Vereins Academy Verein für Bil-
dungsberatung e. V. mit der Gülen-Bewegung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/667
9. Bei welchen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
zugelassenen Integrationskursträger hat die Bundesregierung Anhalts-
punkte für eine Nähe zur Gülen-Bewegung, und worauf stützt sich diese
Einschätzung?
a) Sind der Bundesregierung Beschwerden von Teilnehmerinnen und Teil-

nehmern an Integrationskursen bei Trägern, die der Gülen-Bewegung
zugerechnet werden, bekannt geworden, und wenn ja, über welche Män-
gel bei welchen Trägern, und wie hat das BAMF darauf reagiert?

b) In welchen Fällen und aus welchen Gründen wurde Integrationskursträ-
gern mit Nähe zur Gülen-Bewegung die Zulassung wieder entzogen?

c) Wurde Vereinen mit Nähe zur Gülen-Bewegung die Zulassung zum
Abhalten von Integrationskursen bislang verweigert, und wenn ja, mit
welcher Begründung?

d) Kann die Bundesregierung einen Bericht von „REPORT MAINZ“ und
„DER SPIEGEL“ bestätigen, wonach das BAMF die Zulassung des För-
derkreises Rhein-Main e. V. zur Abhaltung von Integrationskursen
widerrufen hat, und wenn ja, wann und warum erfolgte dieser Widerruf
der Zulassung?

e) Inwieweit sieht die Bundesregierung beim Förderkreis Rhein-Main e. V.
Anhaltspunkte für eine personelle, ideologische oder institutionelle
Nähe zur Gülen-Bewegung?

10. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und dem Bundesver-
band der Unternehmervereinigungen e. V. gab es im Jahr 2013 (bitte Zeit-
punkt und Art der Kooperation, beteiligte Regierungsstellen und Höhe der
finanziellen Förderung angeben)?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine personelle,

ideologische oder institutionelle Nähe des BUV zur Gülen-Bewegung?
b) Wurden bislang von der Bundesregierung Anfragen des BUV zu einer

Kooperation negativ beschieden, und wenn ja, in welchen Fällen und aus
welchem Grund?

c) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzun-
gen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen
Anlass, ihre Zusammenarbeit mit dem BUV zu überdenken, und wenn
ja, warum?

d) Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung
zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung ihre auf
Bundestagsdrucksache 17/13787 getätigte Einschätzung aufrecht, wo-
nach der BUV „über sehr gute Kontakte zu den türkischen Ministerien
und Behörden sowie zu anderen wichtigen wirtschaftlichen Akteuren
und Multiplikatoren in der Türkei“ verfügt?

e) Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Zusammenarbeit
mit dem BUV „auf innerorganisatorische und finanzielle Transparenz“
gedrängt und darauf hingewirkt, „dass Entscheidungen auf demokrati-
schem Wege zustande kommen“ sowie „in der Auseinandersetzung um
Inhalte […] die eigene Position klar vertreten“, wie es von einer SWP-
Studie bei Kooperationen mit der Gülen-Bewegung empfohlen wird?

Drucksache 18/667 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
11. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und der Konfödera-
tion Türkischer Industrieller und Geschäftsleute (TUSKON) aus der Türkei
gab es im Jahr 2013 (bitte Zeitpunkt und Art der Kooperation, beteiligte Re-
gierungsstellen und Höhe der finanziellen Förderung angeben)?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine personelle,

ideologische oder institutionelle Nähe von TUSKON zur Gülen-Bewe-
gung?

b) Wurden bislang von der Bundesregierung Anfragen von TUSKON zu
einer Kooperation negativ beschieden, und wenn ja, in welchen Fällen
und aus welchem Grund?

c) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzun-
gen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen
Anlass, ihre Zusammenarbeit mit TUSKON zu überdenken, und wenn
ja, warum?

d) Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Zusammenarbeit
mit TUSKON „auf innerorganisatorische und finanzielle Transparenz“
gedrängt und darauf hingewirkt, „dass Entscheidungen auf demokra-
tischem Wege zustande kommen“ sowie „in der Auseinandersetzung um
Inhalte […] die eigene Position klar vertreten“, wie es von einer SWP-
Studie bei Kooperationen mit der Gülen-Bewegung empfohlen wird?

12. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und den im Bund
Deutscher Dialog-Institutionen zusammengefassten Vereinen Forum für in-
terkulturellen Dialog e. V. (FID) Berlin., FID e. V. Frankfurt, Interkulturel-
ler Dialog e. V. (ikult e. V.) Köln, Begegnungen e. V. Stuttgart, IDIZEM e. V.
München und Ruhrdialog e. V. Essen gab oder gibt es?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine personelle,

ideologische oder institutionelle Nähe des Bundes Deutscher Dialog-In-
stitutionen und seiner Mitgliedsvereine zur Gülen-Bewegung?

b) Wurden bislang von der Bundesregierung Anfragen des Bundes Deut-
scher Dialog-Institutionen oder eines seiner Mitgliedsvereine zu einer
Kooperation negativ beschieden, und wenn ja, in welchen Fällen und aus
welchem Grund?

c) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzun-
gen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen
Anlass, ihre Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Dialog-Institutio-
nen und seinen Mitgliedsvereinen zu überdenken, und wenn ja, warum?

d) Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Zusammenarbeit
mit dem Bund Deutscher Dialog-Institutionen bzw. seinen Mitgliedsver-
einen „auf innerorganisatorische und finanzielle Transparenz“ gedrängt
und darauf hingewirkt, „dass Entscheidungen auf demokratischem Wege
zustande kommen“ sowie „in der Auseinandersetzung um Inhalte […]
die eigene Position klar vertreten“, wie es von einer SWP-Studie bei
Kooperationen mit der Gülen-Bewegung empfohlen wird?

13. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und der World Media
Group AG oder einer der von ihr herausgegebenen bzw. produzierten Me-
dien, wie der Tageszeitung „ZAMAN“, den Fernsehsendern Ebru TV und
Samanyolu TV, der Internetzeitung „DEUTSCH-TÜRKISCHES JOUR-
NAL“ (dtj) oder der von ihr gegründeten World Media Akademie ein-
schließlich der Schaltung von Anzeigen und Werbung, gab es (bitte Zeit-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/667
punkt und Art der Kooperation, beteiligte Regierungsstellen und Höhe der
finanziellen Förderung bzw. der Kosten geschalteter Anzeigen und Werbe-
spots angeben)?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine personelle,

ideologische oder institutionelle Nähe der World Media Group AG und
der von ihr herausgegebenen oder produzierten Medien zur Gülen-Be-
wegung?

b) Wurden bislang von der Bundesregierung Anfragen der World Media
Group AG und der von ihr herausgegebenen oder produzierten Medien
zu einer Kooperation negativ beschieden, und wenn ja, in welchen Fällen
und aus welchem Grund?

c) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzun-
gen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen
Anlass, ihre Zusammenarbeit mit der World Media Group AG und den
von ihr herausgegebenen oder produzierten Medien zu überdenken, und
wenn ja, warum?

d) Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Zusammenarbeit
mit der World Media Group AG und den von ihr herausgegebenen oder
produzierten Medien „auf innerorganisatorische und finanzielle Trans-
parenz“ gedrängt und darauf hingewirkt, „dass Entscheidungen auf
demokratischem Wege zustande kommen“ sowie „in der Auseinander-
setzung um Inhalte […] die eigene Position klar vertreten“, wie es von
einer SWP-Studie bei Kooperationen mit der Gülen-Bewegung empfoh-
len wird?

14. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und der „Stiftung
Dialog und Bildung i. Gr.“ gab oder gibt es?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine personelle,

ideologische oder institutionelle Nähe der „Stiftung Dialog und Bildung
i. Gr.“ zur Gülen-Bewegung?

b) Wurden bislang von der Bundesregierung Anfragen der Stiftung Dialog
und Bildung i. Gr. zu einer Kooperation negativ beschieden, und wenn
ja, in welchen Fällen und aus welchem Grund?

c) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzun-
gen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen
Anlass, ihre Zusammenarbeit mit der Stiftung Dialog und Bildung i. Gr.
zu überdenken, und wenn ja, warum?

d) Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Zusammenarbeit
mit der Stiftung Dialog und Bildung i. Gr. „auf innerorganisatorische
und finanzielle Transparenz“ gedrängt und darauf hingewirkt, „dass Ent-
scheidungen auf demokratischem Wege zustande kommen“ sowie „in
der Auseinandersetzung um Inhalte […] die eigene Position klar ver-
treten“, wie es von einer SWP-Studie bei Kooperationen mit der Gülen-
Bewegung empfohlen wird?

15. Inwieweit steht die Bundesregierung mit der der Gülen-Bewegung zuzu-
rechnenden, in der Türkei auftretenden Stiftung der Journalisten und
Schriftsteller in Istanbul in Kontakt (vgl. die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck-
sache 17/7319)?
a) Welche Kontakte oder Kooperationen zwischen der Bundesregierung

und der Stiftung der Journalisten und Schriftsteller gab es bislang?

Drucksache 18/667 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Wurden bislang von der Bundesregierung Anfragen der Stiftung der
Journalisten und Schriftsteller zu einer Kooperation negativ beschieden,
und wenn ja, in welchen Fällen und aus welchem Grund?

c) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzun-
gen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen
Anlass, ihre Zusammenarbeit mit der Stiftung der Journalisten und
Schriftsteller zu überdenken, und wenn ja, warum?

16. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Netzwerke von
Gruppierungen oder Institutionen, die durch Bildungs- und Kulturangebote
(einschließlich des Betriebs von religiösen Einrichtungen) versuchen, ihre
Interpretation islamischer Religionsinhalte innerhalb einer bestimmten,
über die gemeinsame Herkunft definierten Gruppe oder darüber hinaus in
Deutschland zu verbreiten, und was ist der Bundesregierung zu Größe,
Finanzquellen und Einfluss dieser Gruppierungen bekannt?

Berlin, den 20. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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