BT-Drucksache 18/6669

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/6487 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes

Vom 11. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6669
18. Wahlperiode 11.11.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur
(15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/6487 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes

A. Problem

Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft verteilt Mittel aus dem Ge-
bührenaufkommen nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz ausschließlich zur Fi-
nanzierung von Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bun-
desfernstraßen, während die sonstigen im Bundeshaushalt für Neubau, Ausbau,
Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung der Bundesfernstraßen bereitgestellten Mit-
tel den Ländern vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) im Haushalts- , Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Ver-
fahren) zur Verfügung gestellt werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages hat am 13. November 2014 den Maßgabebeschluss gefasst, den Zah-
lungsverkehr für alle Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen, also ein-
schließlich der konventionellen Haushaltsmittel für Bau, Erhaltung und Betrieb
der Bundesfernstraßen, ab dem 1. Januar 2016 über die Verkehrsinfrastrukturfi-
nanzierungsgesellschaft abzuwickeln. Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsge-
sellschaft soll künftig neben den Einnahmen aus der Lkw-Maut auch die konven-
tionellen Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau über ihr Finanzmanage-
mentsystem abwickeln können, womit eine vollständige Erfassung sämtlicher
maßnahmebezogener Mittelbindungen und Ausgaben für Bau, Erhaltung und Be-
trieb der Bundesfernstraßen innerhalb eines Systems gewährleistet werden soll
und ein deutlicher Zugewinn an betriebswirtschaftlich zielgerichtet auswertbaren
Informationen entsteht.

Drucksache 18/6669 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung

Erweiterung der gesetzlich festgelegten Aufgaben der Gesellschaft um die Ver-
teilung sonstiger Straßenbaumittel, die ihr zur Verfügung gestellt werden.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6669

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6487 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 11. November 2015

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Reinhold Sendker
Stellvertretender Vorsitzender

Sabine Leidig
Berichterstatterin
Drucksache 18/6669 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Sabine Leidig

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6487 in seiner 133. Sitzung am 5. Novem-
ber 2015 beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie
an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen. Er
hat in seiner 135. Sitzung am 11. November 2015 den Gesetzentwurf nachträglich zusätzlich an den Haushalts-
ausschuss überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen eine Erweiterung der gesetzlich festgelegten Aufgaben der Ge-
sellschaft um die Verteilung sonstiger Straßenbaumittel, die ihr zur Verfügung gestellt werden.

Derzeit verteilt die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft Mittel aus dem Gebührenaufkommen nach
dem Bundesfernstraßenmautgesetz ausschließlich zur Finanzierung von Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und
Unterhaltung von Bundesfernstraßen, während die sonstigen im Bundeshaushalt für Neubau, Ausbau, Erhaltung,
Betrieb und Unterhaltung der Bundesfernstraßen bereitgestellten Mittel den Ländern vom Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur im Haushalts- , Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren)
zur Verfügung gestellt werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 13. November 2014
den Maßgabebeschluss gefasst, den Zahlungsverkehr für alle Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen,
also einschließlich der konventionellen Haushaltsmittel für Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen,
ab dem 1. Januar 2016 über die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft abzuwickeln.

Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft soll künftig neben den Einnahmen aus der Lkw-Maut auch
die konventionellen Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau über ihr Finanzmanagementsystem abwickeln
können. Damit solle eine vollständige Erfassung sämtlicher maßnahmebezogener Mittelbindungen und Ausgaben
für Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen innerhalb eines Systems gewährleistet werden und ein
deutlicher Zugewinn an betriebswirtschaftlich zielgerichtet auswertbaren Informationen entstehen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6487 in seiner 55. Sitzung
am 11. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 11. November 2015 beraten und
empfiehlt einstimmig dessen Annahme.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 62. Sitzung am 11. November 2015 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende Stellungnahme
übermittelt (Ausschussdrucksache 18(23)56-6):

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) am 15. Oktober 2015 mit dem Entwurf eines Ersten Geset-
zes zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes (BR-Drs. 413/15) befasst und fest-
gestellt:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist nicht gegeben

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6669
„Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Der Gesetzent-
wurf berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung.“

Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.

Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 11. Novem-
ber 2015 beraten. Gemeinsam mit dem Gesetzentwurf hat der Ausschuss die Unterrichtung „Bericht über die
Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft im Jahr 2014“, Drucksache 18/5700, beraten, wel-
che er zur Kenntnis genommen hat.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, dass Gesetz stelle einen weiteren Schritt im Rahmen der Stärkung der
Nutzerfinanzierung dar. Mit ihm werde das Nebeneinander von zwei Abrechnungssystemen abgeschafft, was zur
Haushaltswahrheit und -klarheit beitrage und durch tagesaktuelle Berichte die Kontrollmöglichkeiten des Parla-
ments verbessere. Dass die Abrechnung künftig nur noch über ein System erfolge, stelle eine erhebliche Erleich-
terung dar.

Die Fraktion der SPD schloss sich den Ausführungen der Fraktion der CDU/CSU an und wies ergänzend darauf
hin, dass im Bereich der Bundesfernstraßen künftig bei Einnahmen aus der Lkw-Maut und konventionellen Haus-
haltsmitteln gegenseitige Deckungsfähigkeit gegeben sei.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, der Bundesrat habe zwar ein einheitliches Buchungssystem begrüßt,
fürchte aber, dass das Gesetz ein erster Schritt zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und zur Ab-
schaffung der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen durch die Länder sei. Sie habe gegen ein einheitliches
Finanzmanagementsystem für alle Bundestraßen keine Einwände, teile aber die Bedenken des Bundesrates. Zu-
dem befürchte sie, dass aufgrund dieses Gesetzes künftig über die VIFG zusätzliche ÖPP-Projekte im Straßenbau
realisiert werden sollten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte, die mit dem Gesetz intendierte Änderung sei dringend er-
forderlich. Sie schaffe deutlich mehr Transparenz. Die bestehenden parallelen Abrechnungssysteme seien ineffi-
zient und die Änderung trage zum Bürokratieabbau bei. Zu kritisieren sei aber, dass nach wie vor keine Bewertung
der Sachanlagen im Bereich der Bundesfernstraßen vorgesehen sei.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 18/6487.

Berlin, den 11. November 2015

Sabine Leidig
Berichterstatterin

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