BT-Drucksache 18/6626

Konsequenzen aus dem Stellwerksbrand in Mülheim (Ruhr)

Vom 4. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6626
18. Wahlperiode 04.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Konsequenzen aus dem Stellwerksbrand in Mülheim (Ruhr)

Am 4. Oktober 2015 löste ein technischer Defekt in einer Schaltanlage einen
Brand im Stellwerk in Mülheim(Ruhr)-Styrum aus (vgl. www.derwesten.de/
staedte/muelheim/technischer-defekt-loeste-brand-in-muelheimer-stellwerk-aus-
id11168621.html). Infolge des Brandes kam es zu massiven Einschränkungen im
Nah- und im Fernverkehr. Die Strecken zwischen Duisburg und Essen sowie Es-
sen und Oberhausen wurden komplett gesperrt; ICE- und IC-Verbindungen muss-
ten über Gelsenkirchen umgeleitet werden (vgl. www1.wdr.de/themen/
aktuell/brand-stellwerk-muelheim-100.html). Auch mehrere Wochen nach dem
Brand konnte der reguläre Bahnbetrieb nicht vollständig wiederhergestellt wer-
den.

Nach Angaben der Deutschen Bahn AG wird der Zugverkehr auf der Strecke zwi-
schen Duisburg und Essen mindestens bis März 2016 eingeschränkt bleiben. Bis
dann, so kündigte das Unternehmen an, soll die Anlage wiederhergestellt sein und
der Betrieb könne voraussichtlich wieder aufgenommen werden (vgl. www.
deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/10228716/nrw20151015.html).

Die Trasse von Köln nach Dortmund über Düsseldorf, Duisburg und Essen gilt
als eine der am stärksten befahrenen Schienenstrecken der Welt. Sie wird sowohl
vom Regional als auch vom Fernverkehr genutzt (vgl. www.derwesten.de/
staedte/muelheim/bahnverkehr-im-revier-nach-stellwerks-brand-weiter-behindert-
id 11156642.html).Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An-
frage der Fragesteller hervorgeht, ist die Strecke bereits im letzten Jahr zum
„überlasteten Schienenweg“ erklärt worden (Bundestagsdrucksache 18/6319).
Das betroffene Stellwerk an der Strecke war rund 50 Jahre alt und mit Relais-
technik ausgestattet (vgl. www1.wdr.de/themen/aktuell/pro-bahn-stellwerk-
muehlheim-100.html)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die genaue Brandursache im
Stellwerk Mülheim-Styrum?

Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Stellwerks-

brand in Mülheim-Styrum?

Drucksache 18/6626 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

2. In welchen Fällen kam es in den letzten fünf Jahren infolge von Störungen
in einem Stellwerk nach Kenntnis der Bundesregierung zu vergleichbaren
Einschränkungen im Schienenverkehr (bitte unter Angabe des Datums, des
Stellwerks, der Störungsursache, der betroffenen Streckenabschnitte sowie
der Dauer der Beeinträchtigung darstellen)?

3. a) In welchen zeitlichen Abständen werden Stellwerke nach Kenntnis der
Bundesregierung einer Inspektion unterzogen, gewartet und gegebenen-
falls instandgesetzt?

b) Wurden die in der Frage 3a abgefragten Intervalle bei einzelnen Stell-

werken nach Kenntnis der Bundesregierung verlängert oder eine fällige

Wartung aufgeschoben?

Wenn ja, inwiefern (bitte Stellwerk, ursprünglich vorgesehener War-
tungszeit, Zeitpunkt der tatsächlichen Wartung und Grund des Auf-
schubs angeben)?

c) Wann fand nach Kenntnisstand der Bundesregierung die letzte Inspek-

tion bzw. Wartung des Stellwerks in Mülheim-Styrum statt, und für

wann war die nächste Inspektion bzw. Wartung geplant?

d) Für wann war nach Kenntnisstand der Bundesregierung eine Renovie-

rung bzw. ein Ersatz des betroffenen Stellwerks Mülheim-Styrum vor-

gesehen?

4. a) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Rückstände oder Fehlverhalten
bezüglich der Inspektion, Wartung und Instandhaltung von Stellwerken
bzw. einzelner Stellwerkskomponenten in Deutschland?

b) Wenn ja, welche (bitte unter Angabe der betroffenen Stellwerke und des

Beanstandungsgrundes darstellen)?

c) Wenn nein, warum nicht?

5. Bestehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung ausreichende Notfall-
pläne für den Ausfall einzelner Stellwerke, um damit verbundene Beein-
trächtigungen des Schienenverkehrs, insbesondere auf vielbefahrenen Stre-
cken, zu minimieren?

Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

6. a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Stellwerke aufgrund
ihres technischen Zustands oder des Gebäudezustands als besonders kri-
tisch hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der Verfügbarkeit angesehen
werden?

b) Wenn ja, um welche Stellwerke handelt es sich (bitte unter Angabe der

Ursache sowie des betroffenen Streckenabschnitts darstellen)?

c) Wenn nein, warum nicht?

7. a) Durch welche Brandschutz- und Brandverhütungsmaßnahmen sollen
nach Kenntnis der Bundesregierung Brände auf Stellwerken verhindert
bzw. in ihrem Ausmaß eingeschränkt werden?

b) Hält die Bundesregierung diese Maßnahmen für ausreichend?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

8. Inwiefern gibt es nach Kenntnistand der Bundesregierung die Möglichkeit
einer „Notfallbedienung“ eines älteren Relaisstellwerks durch ein elektro-
nisches Stellwerk?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6626
 

9. a) Inwiefern ist es nach Kenntnisstand der Bundesregierung möglich, fahr-
bare Ersatzstellwerke einzusetzen, die bei einem Ausfall an den be-
troffenen Schaltkreis angeschlossen werden können, um das defekte
Stellwerk zu steuern (vgl. www.derwesten.de/meinung/zu-wenig-
vorsorge-cmt-id11163464.html)?

b) Verfügt die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung der-

zeit über solche fahrbaren Ersatzstellwerke?

Wenn ja, wie viele davon sind einsatzbereit, und wenn nein, warum
nicht?

c) Inwiefern wurden solche fahrbaren Ersatzstellwerke in der Vergangen-

heit von der Deutsche Bahn AG bereitgehalten?

10. a) Sieht die Bundesregierung infolge der durch den Stellwerksbrand in
Mülheim entstandenen massiven Einschränkungen des Personen- und
Güterverkehrs auf der Schiene politischen Handlungsbedarf, um ähnli-
che Fälle in Zukunft zu vermeiden bzw. in ihren Auswirkungen zu be-
schränken?

b) Wenn ja, welchen?

c) Wenn nein, warum nicht?

d) Wenn nein, sieht die Bundesregierung Zuverlässigkeit und Verfügbar-

keit der Stellwerke an Hauptschienenverkehrsstrecken und wichtigen

Knoten in Deutschland als ausreichend an?

Berlin, den 4. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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