BT-Drucksache 18/6625

Stand Strommarktgesetz und Kapazitätsreserve

Vom 4. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6625
18. Wahlperiode 04.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand Strommarktgesetz und Kapazitätsreserve

Anfang Juli 2015 haben die Parteivorsitzenden der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD eine Reihe von Maßnahmen zur zukünftigen Ausgestaltung des Strommark-
tes beschlossen. Wesentliche Fragen sollen in einem Strommarktgesetz beant-
wortet werden, welches nach Informationen der Fragesteller im November 2015
im Bundeskabinett beschlossen und dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet
werden soll. Über die Inhalte zum neuen Strommarktgesetz wird in der Fachszene
kontrovers diskutiert und besonders die Energiewirtschaft sowie die Bundeslän-
der kritisieren in ihren Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Strommarkt-
gesetzes die Bundesregierung scharf (siehe www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/
Strommarkt-der-Zukunft/Strommarkt-2-0/stellungnahmen-gesetzentwurf.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie sieht der weitere Zeitplan zur Verabschiedung des Strommarktgesetzes
sowie der dazugehörigen Verordnungen (insbesondere Kapazitätsreserve
und Kohlereserve) bis zum Inkrafttreten aus?

2. Hält die Bundesregierung die vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie festgelegte Anhörungsfrist von weniger als zwei Wochen für ge-
rechtfertigt und angemessen, um einen solch umfangreichen Eingriff in den
Strommarkt mit der Energiewirtschaft und der allgemeinen Öffentlichkeit zu
diskutieren (bitte begründen), und bei welchen Gesetzen in dieser Legisla-
turperiode gab es bereits Anhörungsfristen, die ähnlich kurz waren?

3. Von welchem Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln innerhalb der Bun-
desministerien bzw. den ihnen nachgeordneten Behörden geht die Bundesre-
gierung finanziell und stellenmäßig konkret aus (bitte einzeln aufschlüs-
seln)?

4. Wie schlüsselt sich der „einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft […]
auf etwa 406280 Euro“ konkret auf?

5. Von welchen Gesamtkosten bzw. welchem Korridor (von bis) für Stromkun-
den geht die Bundesregierung auf Grundlage des Strommarktgesetzes (u. a.
Kapazitätsreserve, Kohlereserve, Netzreserve etc.) aus, und welche Berech-
nungen hat die Bundesregierung mit jeweils welcher Höhe angestellt?

6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich Kosten für den Bundes-
haushalt aus dem Strommarktgesetz ergeben, und wenn nein, wodurch und
in welcher Höhe fallen Kosten für welchen Zeitraum an?

Drucksache 18/6625 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

7. Wie hat die Bundesregierung das neue Strommarktgesetz vor dem Hinter-
grund der Entwicklung einer europäischen Energieunion, der zunehmenden
Integration des deutschen Strommarktes in den Elektrizitätsbinnenmarkt und
der entsprechenden stärkeren Verbundenheit mit den europäischen Nachbarn
mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäi-
schen Kommission abgestimmt?

8. Welche Form von neuen Strommarktdesigns (zentraler oder dezentraler Ka-
pazitätsmarkt, ökologischen Flexibilitätsmarkt – fokussierter Kapazitäts-
markt – bzw. strategischer Reserve) werden nach Informationen der Bundes-
regierung in den anderen EU-Mitgliedstaaten diskutiert bzw. umgesetzt, und
welche Schlussfolgerungen zieht und zog die Bundesregierung daraus für
den deutschen Entwurf?

9. Mit welchen konkreten Parametern soll die Ausschreibung der Kapazitätsre-
serve konkret stattfinden, und werden dabei etwa ökologische oder preisliche
Parameter eine besondere Rolle spielen, falls nein, warum nicht?

10. Wie sollen konkret die Gebote und die Zuschlagserteilung bei der Kapazi-
tätsreserve erfolgen?

11. Zu welchen Zeiten kam es im Jahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 durch
die fehlende Erzeugung von ausreichendem Strom aus Wind und Sonne zu
Engpässen auf dem deutschen Strommarkt, und mit welchen zeitlichen Vor-
läufen zeichneten sich diese Engpässe jeweils ab?

12. Plant die Bundesregierung eine Ausdifferenzierung der Gesamtkapazität der
mit § 13e des Energiewirtschaftsgesetzes (neu) zu schaffenden Kapazitätsre-
serve nach neuen, im Bau befindlichen und Bestandsanlagen, und wenn nein,
wie wird sichergestellt, dass hochflexible Gaskraftwerke zum Zuge kommen
können?

13. Warum wurde die Einführung der Kapazitätsreserve gegenüber dem ersten
Referentenentwurf vom September 2015 (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/
PDF/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-des-strommarktes,
property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) auf den Win-
ter 2017/2018 erneut vorgezogen, wenn die Bundesregierung selber fest-
stellt, dass kein Kapazitätsengpass vor dem Jahr 2025 (consentec/r2b laut
Weißbuch Strommarkt, S. 34) droht, und welche Kosten werden durch dieses
Vorziehen zusätzlich entstehen?

14. Dürfen kontrahierte Anlagen in der Kapazitätsreserve nach Ende ihrer ver-
traglich festgesetzten Zeit – unter Erstattung der im Rahmen der Kapazitäts-
reserve erhaltenen Zahlungen – an den Strommarkt zurückkehren, und falls
ja, welche weiteren Bedingungen gelten dann?

15. Welche weiteren Verordnungsermächtigungen plant die Bundesregierung
ohne Beteiligung des Bundesrates und der „Zustimmung des Bundestages
[…] mit Ablauf der sechsten Sitzungswoche nach Zuleitung des Verord-
nungsentwurfs“ nach jetzigem Stand bis zum Ende der Legislaturperiode?

Berlin, den 4. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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