BT-Drucksache 18/6621

Sogenanntes Dezemberfieber im Straßenbau (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6453)

Vom 4. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6621
18. Wahlperiode 04.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sogenanntes Dezemberfieber im Straßenbau (Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6453)

Im Bundeshaushalt können die Mittel zwischen bestimmte Posten verschoben
werden. Einzelne Titel oder Kapitel sind gegenseitig deckungsfähig, damit zur
Verfügung stehende Mittel, die bis zum Jahresende für ein bestimmtes Projekt
nicht ausgegeben werden können, für ein anderes Projekt zur Verfügung gestellt
werden. Dies ist im Haushalt mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Die
Fragesteller hatten nach der Mittelvergabe für einzelne Verkehrsinfrastrukturpro-
jekte gefragt. Für Schienenprojekte und Bundeswasserstraßen erfolgte eine de-
taillierte Antwort zu einzelnen Bauprojekten. Für Straßenbauten machte die Bun-
desregierung jedoch nur zusammengefasste Angaben für die Bundesländer. Hie-
raus geht hervor, dass im Straßenbau innerhalb von drei Jahren über 1,3 Mrd.
Euro mehr, als im Haushaltsplan vorgesehen, ausgegeben wurden. Der Haushalts-
gesetzgeber hat weiterhin keine detaillierten Informationen darüber, wie die zur
Verfügung gestellten Mittel im Straßenbau tatsächlich ausgegeben werden. Die
Fragesteller sind gerne zu einer Fristverlängerung bereit, falls die Landesauftrags-
verwaltungen die Angaben nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist für Kleine
Anfragen zur Verfügung stellen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Höhe konnten Mittel für Straßenbaumaßnahmen in den Jah-
ren 2012, 2013, 2014 und 2015 bis zum Jahresende nicht verausgabt werden
bzw. wurden in Straßenbaumaßnahmen übertragen (bitte tabellarisch für je-
des Projekt nach jeweiliger Landesauftragsverwaltung, Gesamtkosten, für
das Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mitteln und nicht verausgabten
Restmitteln bzw. zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln aufführen)?

Berlin, den 4. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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