BT-Drucksache 18/6608

Beteiligung der Bundesregierung an Projekten der "G7-Neuen Allianz für Ernährungssicherung" in Tansania

Vom 2. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6608
18. Wahlperiode 02.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter,

Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu,

Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Beteiligung der Bundesregierung an Projekten der „G7-Neuen Allianz für
Ernährungssicherung“ in Tansania

Tansania ist in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus internationa-
ler Agrarkonzerne gerückt. Der aktuelle Bericht des Bischöflichen Hilfswerks
MISEREOR e. V. „Impacts of large-scale agricultural investments on small-scale
farmers in the Southern Highlands of Tanzania: A Right to Food Perspective“ hat
die Folgen dieser Entwicklung für Kleinbauern analysiert und dabei Klagen von
Landverlusten und Repressionen durch Firmenvertreter und Behörden dokumen-
tiert.

Zwei internationale Initiativen, an denen die Bundesregierung direkt und indirekt
beteiligt ist, fördern die Erschließung Tansanias durch Agrarkonzerne; die
„G7-Neuen Allianz für Ernährungssicherung“ sowie der „Southern Agricultural
Growth Corridor of Tanzania“ (SAGCOT). Tansania hat in seinem Kooperati-
onsabkommen mit der Neuen Allianz u. a. Zusagen zu Steuererleichterungen für
Agrarkonzerne, zum Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnis-
sen im Agrarbereich und der Anpassung der Saatgut- und Agrochemieregulierun-
gen im Sinne der internationalen Investoren gemacht. Zudem soll die Regierung
Tansanias in der SAGCOT-Region umfangreiche Landnutzungsverfahren und
Landtitulierungen vornehmen sowie Investoren Land zur Verfügung stellen.

SAGCOT umfasst ein mehr als 350 000 Hektar großes Gebiet – das entspricht
der Größe Italiens – auf dem die die tansanische Regierung die Ansiedlung pri-
vater Unternehmen voranbringen will. Dies soll Tansanias Wirtschaftswachstum
durch ein Agroexportmodel stärken, das massive Intensivierung und Ausweitung
der industriellen Landwirtschaft vorsieht. Gleichzeitig sollen für die Anwohner
der umliegenden Städte und Dörfer neue Jobs geschaffen werden.

Sowohl die „Neue Allianz für Ernährungssicherung“ als auch SAGCOT verfol-
gen offiziell die Ziele, kleinbäuerliche Landwirtschaft zu fördern und zur Ernäh-
rungssicherung vor Ort beizutragen. Allerdings bedienen viele der bisher im Rah-
men dieser Initiativen gesetzten Maßnahmen einseitig die Interessen von Groß-
konzernen, während Interessen der Kleinbauern und das Ziel der Ernährungssi-
cherung oft unberücksichtigt bleiben. Dafür drei Beispiele:

Im Rahmen des Kooperationsabkommen hat Tansania feste Zusagen an Agrar-
konzerne gemacht, während die Landrechte der Kleinbauern nur durch die frei-
willigen Leitlinien zu Landnutzungsrechten geschützt werden sollen. Zu welcher
Schieflage dies führt, zeigt sich im Fortschrittsbericht 2014 (Tanzania: Progress
in Public Private Partnership in Agriculture Transformation, 2014). Darin wird
angeführt, dass innerhalb der SAGCOT-Region bereits Landtitel im Umfang von

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146 000 Hektar für Großinverstoren gesichert wurden, während der Landtitulie-
rungsprozess für Kleinbauern nicht vorankommt (ebenda, S. 9).

Im Kooperationsabkommen ist festgelegt, dass Tansania seine Saatgutgesetzge-
bung in Einklang mit UPOV 91 bringen soll. Allerdings kommt eine vom Bun-
desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in
Auftrag gegebene Studie (The UPOV Convention, Farmers Rights and Human
Rights: An integrated assesement of potentially conflicting legal frame-works,
2015) zu dem Schluss, dass UPOV 91 die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung
behindern kann und den Spielraum von Entwicklungsländern einschränkt, ihre
Saatgutgesetzgebung an den Bedürfnissen der Kleinbauern auszurichten.

Wie die MISEREOR-Studie zeigt, haben Kleinbauern der SAGCOT-Region bis-
her kaum Anteil an dem versprochenen Investitionsschub. Soziale und infrastruk-
turelle Investitionen wie der Bau von Straßen und Schulen bleiben bisher aus oder
werden nur mangelhaft umgesetzt. Kleinbauern profitieren bisher kaum von Pro-
duktionssteigerungen und den in Aussicht gestellten Zugängen zu neuen Absatz-
und Arbeitsmärkten. Im Gegenteil, häufig verlieren sie ihr Land durch die Schaf-
fung von Großplantagen. Auf diesen Plantagen entstehen wiederum nur wenige
abgesicherte, reguläre Arbeitsplätze. Stattdessen müssen sich Kleinbauern dort
als Tagelöhner verdingen.

Die Bundesregierung ist mit den Initiativen der Neuen Allianz in Tansania und
SAGCOT auf vielfältige Weise und auf unterschiedlichen Ebenen verbunden.
Zwar hat die Bundesregierung das Kooperationsabkommen mit Tansania nicht
direkt verhandelt (federführend waren hier die USA), allerdings sitzt die Bundes-
regierung im Leadership Council der Neuen Allianz, der sich der politischen
Steuerung und Fortschrittskontrolle widmet. Nach eigenen Aussagen bringt die
Bundesregierung darin ihre entwicklungspolitische Zielsetzung wie Ernährungs-
sicherung, Kleinbauernförderung und Landrechte ein (Sachstand des BMZ an das
Büro des Abgeordneten Niema Movassat vom 5. Oktober 2015). Zudem hat die
Bundesregierung im Kooperationsabkommen mit Tansania zugesagt, die Umset-
zung der G7-Neue-Allianz-Initiative mit 72,5 Mio. Euro zu unterstützten (in den
Bereichen Wasser, Energie und Biodiversätsschutz). Die EU hat weitere
87 Mio. Euro zur neuen Allianz in Tansania beigesteuert, wobei 36,5 Mio. Euro
davon in SAGCOT flossen (Fortschrittsbericht Tansania 2014, S. 13). An
SAGCOT ist die Bundesregierung zwar nicht direkt beteiligt, kooperiert aber in
der staatlichen EZ mit einigen SAGCOT-Mitgliedern.

Im Wasserbereich ist Deutschland einer der Hauptfinanziers des Water Sector
Development Programmes (WSDP). Das Programm hat sich zum Ziel gesetzt,
die Wasserversorgung landesweit zu verbessern und nach marktwirtschaftlichen
Prinzipien zu organisieren. Laut Kritikern dient das Programm in der Praxis aber
vor allem dazu, die Wasserversorgung großer Unternehmen sicherzustellen. Zwar
werden im Rahmen von WSDP auch neue technische Anlagen für Gemeinden
installiert. Deren Aufrechterhaltung können sich viele ländliche Gemeinden je-
doch nicht dauerhaft leisten, sodass sie nach kurzer Zeit wieder verfallen
(www.humanosphere.org/world-politics/2014/12/tanzania-failed-fix-water-access-
problem/).

Bei der Entwicklung des tansanischen Wassersektors arbeitet Deutschland mit
mehreren Unternehmen zusammen, die an SAGCOT beteiligt sind, u. a. Olam
International (OLAM), The Coca Cola Company oder SABMiller plc. Mit Coca
Cola initiierte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH ein Projekt zur Reinigung des Mlalakua-Flusses, von dem Kritiker
behaupten, dass es lediglich der Imageverbesserung des Unternehmens Coca Cola
gedient hat und nichts zu einer nachhaltigen Säuberung des Flusses beigetragen
hat (www.globalpost.com/dispatch/news/health/140912/coca-cola-africa-tanzania-
river-water-sanitation-ppp-branding-health). Mit dem singapurischen Konzern
OLAM hat die GIZ ein Projekt im Rahmen des International Water Stewardship

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Programme (IWaSP) gestartet, um u. a. die Wassersicherheit für die Geschäfts-
operationen von OLAM sicherzustellen. Das Projekt liegt innerhalb des
SACGOT-Gebiets, in der Ruvuma-Region, in der die Misereor-Studie die ver-
heerenden Folgen der Ansiedlung von OLAM dokumentiert hat, darunter die Ent-
eignungen von Kleinbauern sowie die miserablen Arbeitsbedingungen der Tage-
löhner auf den Kaffeeplantagen von OLAM. Neben der GIZ arbeitet auch die
DEG  Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Rahmen
von develoPPP mit OLAM im Kaffeeanbaubereich zusammen.

Im Rahmen des Biodiversitätssschutzes finanzieren die GIZ und die KfW diverse
Projekte im Serengeti-Ökosystem und im Selous-Wildreservat. Die GIZ hat
durchaus erkannt, dass die lokale Bevölkerung besser in Schutzmaßnahmen inte-
griert werden muss (www.giz.de/en/worldwide/28017.html), um Biodiversitäts-
schutz nachhaltig zu gestalten. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung dieser
Gebiete sowie Wilderei sind für die lokale Bevölkerung ertragreicher als der von
ausländischen Gebern bevorzugte Tourismus, dessen Einnahmen zum größten
Teil der Zentralregierung zugutekommen (www.focusonland.com/download/
5232e53b344e7/). Statt die Mittel dafür einzusetzen, der anliegenden Bevölke-
rung Alternativen zur Nutzung der natürlichen Ressourcen zu schaffen, setzt die
Bundesregierung jedoch vermehrt auf Mittel der Abschreckung, die nicht die Ur-
sachen der Zerstörung bekämpfen. In der Praxis setzt sie aber vor allem auf Ab-
schreckungsmaßnahmen und fördert den Aufbau zentralstaatlicher (Überwa-
chungs-)Strukturen wie der Tanzania Wildlife Authority (TAWA), um gegen
Wilderei vorzugehen (www.daressalam.diplo.de/contentblob/4645320/Daten/
5949161/Download_TAWA.pdf). Dabei ist auch der Aufbau paramilitärischer
Strukturen vorgesehen, bei dessen Aufbau Deutschland maßgeblich beteiligt ist
(ebenda, S. 2).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Stakeholder – neben den Regierungen der USA und Tansanias – wa-
ren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Entwicklung des Kooperati-
onsabkommens im Rahmen der G7-Neuen Allianz beteiligt?

2. Wurde das Kooperationsabkommen mit Tansania im Leadership Council der
Neuen Allianz, besprochen und wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung
zu den Einzelheiten im Partnerschaftsabkommen geäußert?

3. Hat der Leadership Council dem Kooperationsabkommen zustimmen müs-
sen, und wenn ja, wie hat die deutsche Seite gestimmt?

4. Wurde im Rahmen des Leadership Councils das SAGCOT-Projekt bespro-
chen, und wenn ja, wie hat sich Deutschland dazu geäußert?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass das Kooperationsab-
kommen mit Tansania verbindliche Verpflichtungen der tansanischen Regie-
rung zur Handelsliberalisierung, Saatgutregulierung sowie Steuer- und Zoll-
senkungen für Agrarprodukte enthält, aber keine verbindlichen Verpflichtun-
gen zur Ernährungssicherheit, zum Umweltschutz und zum Schutz von
Kleinbauern?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung das Kooperationsabkommen mit Tansa-
nia

a) im Hinblick auf Ernährungssicherheit,

b) im Hinblick auf die Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen,

c) im Hinblick auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass Tansania im Rahmen
der Neuen Allianz seine Saatgutgesetzgebung an UPOV anpasst, vor dem
Hintergrund, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Neuen Allianz

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für Ernährungssicherung und Kleinbauernförderung einzusetzen vorgibt,
und eine aktuelle GIZ Studie vor möglichen negativen Folgen von UPOV für
Kleinbauern und die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung warnt?

8. Nimmt die Bundesregierung die Ergebnisse der von ihr in Auftrag gegebenen
GIZ-Studie zu den entwicklungspolitischen Problemen von UPOV 91 zum
Anlass,

Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, bei der gesetzliche Regelung
des Sortenschutzes kleinbäuerliche Interessen und menschenrechtliche
Aspekte wie das Recht auf Nahrung zu berücksichtigen, und wenn ja,
wie?

sich innerhalb von UPOV dafür einzusetzen, neuen Mitgliedern mehr Fle-
xibilität bei der Verabschiedung nationaler Gesetze zum Sortenschutz zu-
zugestehen, um somit den Bedingungen und Interessen von Indigenen und
Kleinbauern besser gerecht zu werden, und wenn ja, was hat die Bundes-
regierung in diese Richtung bisher unternommen?

9. Warum setzt sich die Bundesregierung innerhalb der Neuen Allianz nicht für
verbindliche Regelungen, die die (Land-)Rechte von Kleinbauern schützen,
ein, anstatt auf die freiwilligen Leitlinien zur Landnutzung zu setzen?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die vorhandenen Daten des Fortschritts-
bericht der Neuen Allianz zu Tansania hinsichtlich

a) der Ernährungssicherheit;

b) der Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen;

c) des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit?

11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Fortschritts-
bericht der Neuen Allianz für Tansania von 2014, der festhält, dass bei der
Vergabe von Land bisher nur die Vergabe an große, kommerzielle Investoren
Fortschritte macht, während Landtitulierungsprozesse für Kleinbauern fest-
zustecken scheinen, für ihr weiteres Agieren in der Neuen Allianz?

12. Teilt die Bundesregierung die Ansicht von MISEREOR, dass bei den Land-
titulierungen in Tansania im Rahmen der Neuen Allianz und von SAGCOT
die (informellen) Landnutzungsrechte von Kleinbauern systematisch ausge-
höhlt werden, und wenn nein, welche Belege hat die Bundesregierung dafür,
und wenn ja, wie wird sie sich dafür einsetzen, dass die Regierung Tansanias
Landansprüche von Kleinbauern klärt, bevor sie Land an Großinvestoren
vergibt?

13. Wie passt nach Auffassung der Bundesregierung das negative Studienergeb-
nis von MISEREOR zu den Einschätzungen des Fortschrittsberichts, wonach
durch Letters of Intent von Unternehmen im Jahr 2013 453 000 Kleinbauern
in Tansania erreicht wurden?

14. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den Absichten der
Neuen Allianz, die sich Ernährungssicherheit und die Stärkung kleinbäuerli-
cher Strukturen zum Ziel gesetzt hat, und der aktuellen Politik, die im Rah-
men der Neuen Allianz in Tansania verfolgt wird, und wenn nein, warum
nicht, und wenn ja, warum tritt die Bundesregierung nicht aus der Neuen
Allianz aus?

15. Warum beinhaltet der Fortschrittsbericht der Neuen Allianz nach Kenntnis
der Bundesregierung keinerlei Detailinformationen zu Auswirkungen der
Projekte und Initiativen auf die Ernährungssicherheit und die Lage der Klein-
bauern in Tansania?

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16. Hat die Bundesregierung Detailinformationen zu den Auswirkungen der Pro-
jekte und Initiativen auf die Ernährungssicherheit und die Lage der Klein-
bauern in Tansania angefragt, und wenn ja, was waren deren Ergebnisse?

17. Wie glaubt die Bundesregierung unter diesen Voraussetzungen, den Erfolg
der Neuen Allianz und der von Deutschland getätigten Projekte in Tansania
messen zu können?

18. Welche Folgen haben aus Sicht der Bundesregierung die ausländischen land-
wirtschaftlichen Investitionen für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Tan-
sania, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre
EZ-Projekte aus der MISEREOR-Studie, aus der hervorging, dass Kleinbau-
ern oft von großflächigen Agrarinvestitionen nicht nur nicht profitieren, son-
dern oft sogar ihr Land verlieren?

19. Welche Langzeitstudien liegen der Bundesregierung zu Ländern vor, wo
großflächige Agrarinvestitionen, Handelsliberalisierung, Steuererleichterun-
gen und Zollsenkungen für Agrarimporte und Agrarexporte und eine Saat-
gutregulierung gemäß UPOV zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Ent-
wicklung geführt haben, die die Ernährungssicherheit langfristig verbessert
haben, und wenn nicht, warum ist Deutschland weiterhin Mitglied der Neuen
Allianz?

20. Welche konkreten Projekte innerhalb der G7-Initiative hat die Bundesregie-
rung in ihrer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Tansania zwi-
schen den Jahren 2012 und 2014 in den Unterbereichen Wassersektorenent-
wicklung, erneuerbare Energie/Energieeffizienz und Biodiversitätsschutz
gefördert (bitte Ort des Projekts, Ziel des Projekts, Projektpartner, Stakehol-
der in der Projektentwicklung, Dauer und Höhe der Förderung angeben)?

21. Welche konkreten Projekte, insbesondere PPP, werden vom BMZ, der GIZ,
der KfW und der DEG in Tansania seit 2007 unterstützt (bitte Ort des Pro-
jekts, Ziel des Projekts, Projektpartner, Stakeholder in der Projektentwick-
lung, Dauer und Höhe der Förderung angeben)?

22. Wurden und werden im Rahmen von SAGCOT konkrete Projekte von der
KfW oder der DEG (mit-)finanziert, und wenn ja, bitte nach Projekten auf-
schlüsseln?

23. Wie viel Geld hat die GIZ für das IWaSP in Tansania bereitgestellt, und wie
groß war der Beitrag der privatwirtschaftlichen Partner?

24. Wie viel Geld wurde im Rahmen von IWaSP für die Kooperation mit OLAM
bereitgestellt, und wie groß war der Beitrag von OLAM?

25. Welche Unternehmenssparten von OLAM hat die GIZ im Rahmen von
IWaSP gestützt?

Handelt es sich hierbei um den Kaffeeanbau, und wenn ja, warum wurde für
die Förderung ein so wasserintensives Agrarprodukt für den Export mit einer
so hohen Preisvolatilität ausgewählt, und wie passt dies zu dem Ziel der Er-
nährungssicherung?

26. Welche anderen Partner außer OLAM aus der Privatwirtschaft gibt es für das
IWaSP in Tansania?

27. Wie hat die GIZ die Wasserbedürfnisse der Kleinbauern und der lokalen Be-
völkerung im Rahmen von IWaSP sichergestellt?

28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie von MISEREOR, die über ne-
gative Folgen der OLAM-Ansiedlung in der Ruvuma-Region berichtet
(Landenteignungen von Kleinbauern, schlechte Arbeitsbedingungen auf
OLAM-Farmen), vor dem Hintergrund, dass die GIZ und die DEG Projekte
mit OLAM in eben dieser Region durchführten bzw. durchführen?

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29. Wird die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit
OLAM in der Ruvuma-Region aufgrund der Studie überdenken, neu ausrich-
ten oder beenden?

30. Wird die Bundesregierung sich aufgrund des MISEREOR-Berichts gegen
die Aufnahme von OLAM in die German Food Partnership aussprechen, und
wenn nein, warum nicht?

31. Wird die Bundesregierung sich bei OLAM dafür einsetzen, dass die Arbeits-
bedingungen vor Ort verbessert und Kleinbauern entschädigt werden, und
wenn nein, warum nicht?

32. An welchen Richtlinien orientieren sich die Trainingsmaßnahmen zu „Good
Agricultural Practices“ (GAP), die in dem DEG Projekt mit OLAM vorge-
sehen sind?

33. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der konkrete Inhalt der GAP?

34. Wird sich die Bundesregierung angesichts der Kritik des MISEREOR-Be-
richts auf EU-Ebene im Europäischen Rat und im Ministerrat dafür einset-
zen, die Gelder aus dem Europäischen Entwicklungsfonds von SAGCOT ab-
zuziehen bzw. dafür einsetzen, dass zukünftig keine Gelder mehr für
SAGCOT oder andere Wachstumskorridore eingesetzt werden?

35. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorwürfe, dass die PPP mit Coca Cola
zur Reinigung des Mlalakua Flusses lediglich der Förderung der öffentlichen
Wahrnehmung des Unternehmens Coca Cola gedient und nicht zu einer
nachhaltigen Säuberung des Flusses beigetragen hat?

36. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik am WSDP I auf „humano
sphere.org“, dass hier oft Projekte in der Wasserversorgung gefördert wur-
den, deren Betrieb sich die betroffenen Gemeinden nicht längerfristig leisten
konnten und die Feststellung, dass von diesem Missstand hauptsächlich Be-
rater profitiert haben?

37. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus für das WSDP
II gezogen?

38. Warum setzt sich die Bundesregierung in Tansania im Bereich Biodiversi-
tätsmanagement offiziell für die Stärkung der lokalen Bevölkerung rund um
die Wildreservate ein und fördert dann gleichzeitig eine zentrale Wildreser-
vatsverwaltung durch TANAPA und TAWA und den Aufbau paramilitäri-
scher Strukturen?

39. Wie viele der im Rahmen der G7-Neuen Allianz für den Bereich Biodiversi-
tätsmanagement zugesagten Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in den infrastrukturellen und wirtschaftlichen Ausbau der die Wildreservate
umliegenden Ortschaften geflossen (bitte Projekte einzeln auflisten)?

40. Wie viele der im Rahmen der G7-Neuen Allianz für den Bereich Biodiversi-
tätsmanagement zugesagten Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in die institutionelle Stärkung des Artenschutzes geflossen, wie zum Beispiel
den Aufbau von TAWA (bitte Projekte einzeln auflisten)?

41. Wie viele deutsche EZ-Mittel im Bereich „Management natürlicher Ressour-
cen“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 in den in-
frastrukturellen und wirtschaftlichen Ausbau der die Wildreservate umlie-
genden Ortschaften geflossen (bitte Projekte einzeln auflisten)?

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42. Wie viele deutsche EZ-Mittel im Bereich „Management natürlicher Ressour-
cen“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 in die in-
stitutionelle Stärkung des Artenschutzes geflossen, wie zum Beispiel den
Aufbau von TAWA (bitte Projekte einzeln auflisten)?

Berlin, den 2. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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