BT-Drucksache 18/6574

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/6159 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016)

Vom 4. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6574
18. Wahlperiode 04.11.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/6159 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des
ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016)

A. Problem

Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2016 gefördert wer-
den.

B. Lösung

Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 760,5 Mio.
Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt. Unter-
nehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstands) und Ange-
hörige freier Berufe erhalten im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige
Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von insgesamt rund
6,030 Mrd. Euro.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Vergleiche Abschnitt B.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger.

Drucksache 18/6574 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie wer-
den vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die Kosten, die den Förderinsti-
tuten und den Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen entstehen, werden
vom ERP-Sondervermögen gedeckt.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Es werden weder für Unternehmen noch für die Verwaltung neue Informations-
pflichten eingeführt.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau, und Hausbanken durchgeführt. Der Bund trägt
die Personal- und Sachkosten, die unmittelbar bei ihm für die Verwaltung des
Vermögens entstehen. Für die Verwaltung ist das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie zuständig, am bisherigen Verfahren verändert sich nichts.

F. Weitere Kosten

Mögliche Auswirkungen auf Einzelpreise können nicht eingeschätzt werden. Un-
mittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6574
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6159 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 4. November 2015

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Dr. Peter Ramsauer
Vorsitzender
Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter
Drucksache 18/6574 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/6159 wurde in der 127. Sitzung des Deutschen Bun-
destages am 1. Oktober 2015 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung, an den Haushalts-
ausschuss und den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung sowie an den Parlamentarischen Beirat für nachhal-
tige Entwicklung gutachtlich überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Von den 760,5 Mio. Euro des Wirtschaftsplans entfallen 752,4 Mio. Euro auf Investitionen und 6,3 Mio. Euro auf
Zuweisungen und Zuschüsse. Die Einnahmen teilen sich auf in 347,9 Mio. Euro aus Zinsen, Tilgungen, Rück-
flüssen und Erträgen sowie 412,6 Mio. Euro aus Einnahmen aus Vermögen.

Aus ERP-Mitteln wird die Zinsbegünstigung von Darlehen und Beteiligungskapital für Unternehmen der gewerb-
lichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstands, sowie für Freiberufler mit einem Volumen von rund 6,03 Mrd. Euro
finanziert. Davon entfallen 3,39 Mrd. Euro auf Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, 1,2 Mrd.
Euro auf Innovationen, 1 Mrd. Euro auf Exportfinanzierungen sowie 350 Mio. Euro auf Vorhaben in regionalen
Fördergebieten. Für die Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften stehen 90 Mio. Euro zur Ver-
fügung. Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau, und den Hausbanken durchgeführt.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 18/6159 verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/6159 in seiner 60. Sit-
zung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/6159 in seiner
40. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.

Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in seiner 30. Sitzung am 23. September 2015 mit dem Ent-
wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016) (BR-Drs. 363/15) befasst und festgestellt:

„Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregeln und folgender Indikatoren:

Managementregel 5 (Technische Entwicklungen ökologisch und sozial verträglich gestalten)

Managementregel 9 (Sozialer Zusammenhalt: Armut und Ausgrenzung vorbeugen, Chancen

ermöglichen, demografischen Wandel gestalten, Beteiligung aller am gesellschaftlichen Leben)

Indikator 7 (Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge – Gute Investitionsbedingungen schaffen und

Wohlstand dauerhaft erhalten)

Indikator 8 (Innovation – Zukunft mit neuen Lösungen gestalten)

Indikator 10 (Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – Wirtschaftsleistung umwelt- und sozialverträglich

steigern)

Indikator 16 (Beschäftigung – Beschäftigungsniveau steigern)

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:

„Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung
im Sinn der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Er beinhaltet Regelungen, die unter ökonomischen Gesichts-
punkten ausgewogen sind und keine Belastungen für die Wirtschaft mit sich bringen. Die Förderung von Unter-
nehmen in volkswirtschaftlich bedeutsamen Bereichen (Gründungen, Innovationen) ist ein wichtiges Element für

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6574
die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie den dauerhaften Erhalt der internationalen Wettbewerbs-
fähigkeit.“

Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist soweit plausibel. Eine explizite Nennung der betroffenen Manage-
mentregeln und Indikatoren wäre wünschenswert gewesen.

Eine Prüfbitte ist jedoch nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Unterausschuss Regionale Wirtschaftspolitik und ERP-Wirtschaftspläne hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung in seiner 7. Sitzung am 11. Oktober 2015 abschließend beraten und dem Ausschuss für Wirtschaft und
Energie einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner 53. Sitzung am
4. November 2015 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU merkte die Förderleistungen in Höhe von 760 Mio. Euro an. Zinsgünstige Finan-
zierungen seien mit einem Volumen von rund 6 Mrd. Euro veranschlagt. Die fast 70-jährige Geschichte des För-
derprogramms sei mit seinen zinsgünstigen Krediten insgesamt ein großer Erfolg. Mit zwei Dritteln des Gesamt-
volumens liege der Schwerpunkt nach wie vor bei Existenzgründungen und Innovationen. Der geringe Rückgang
des Förderansatzes könne mit dem derzeitigen historisch niedrigen Zinsniveau und der etwas verhaltenen Inves-
titionstätigkeit begründet werden. Insgesamt sei dies ein wichtiges Instrument für die Existenzgründung junger
Unternehmen, weshalb die Fraktion dem Gesetzentwurf zustimme.

Die Fraktion der SPD bezeichnete das ERP-Sondervermögen als eine erfolgreiche Finanzierungsmöglichkeit für
den Mittelstand. Gerade Aspekte wie Energieeffizienz bei Unternehmensgründungen und -erweiterungen sprä-
chen für die Nachhaltigkeit dieser Maßnahme. Insbesondere für den Mittelstand biete diese Förderung die Mög-
lichkeit, auf dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Auch Innovationen und High-tec seien Bestandteil der
Förderkulisse, darum unterstütze die Fraktion den Gesetzentwurf ebenfalls.

Die Fraktion DIE LINKE. signalisierte die grundsätzliche Unterstützung. Allerdings stellten sich Fragen hin-
sichtlich einer Evaluierung der Verwendung des Sondervermögens. Die letzte Evaluierung habe im Jahr 2011
stattgefunden und bezog sich auf einen Zeitraum von 2005 bis 2010. Konkret sei in der letzten Evaluierung fest-
gestellt worden, dass es besonders hohe Mitnahmeeffekte beim ERP-Regionalförderprogramm gebe. Fraglich sei,
ob es hier in den letzten fünf Jahren qualitative und quantitative Veränderungen gegeben habe. Außerdem sei
damals dargestellt worden, dass in erheblichem Umfang größere Unternehmen gefördert wurden. Auch hier stelle
sich die Frage nach der Entwicklung in den letzten fünf Jahren und ob das eigentliche Anliegen des Sonderver-
mögens noch im Fokus der Arbeit stehe.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigte ebenfalls Zustimmung zu dem Gesetzentwurf an. Die Ziel-
setzung sei ein wichtiges Element für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie die dauerhafte
Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Kritisch sei allerdings zu hinterfragen, ob das Instru-
ment eines Zinszuschuss das richtige sei. Es wurde auf die andauernde Niedrigzinsphase verwiesen, wegen der
Mittel nicht ausgeschöpft wurden Des Weiteren wurde Bezug genommen auf die Bemerkungen des Bundesrech-
nungshofes, der die Transparenz als nicht ausreichend ansehe.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss einstimmig, dem Deutschen Bundestag die Annahme des
Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf Drucksache 18/6159 zu empfehlen.

Berlin, den 4. November 2015

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter

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