BT-Drucksache 18/6570

zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Kassner, Susanna Karawanskij, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/3051 - Kommunen von den Kosten für bauliche Maßnahmen an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen befreien

Vom 4. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6570
18. Wahlperiode 04.11.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Kassner, Susanna Karawanskij,
Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3051 –

Kommunen von den Kosten für bauliche Maßnahmen an Kreuzungen von
Eisenbahnen und Straßen befreien

A. Problem

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, der Deutsche Bundestag möge
die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Kom-
munen von der Pflicht befreit, sich mit einem Drittel an den Kosten für Signal-
und Sicherungsanlagen sowie Überführungsbauwerke an Kreuzungen von Eisen-
bahnen und Straßen bzw. der Beseitigung von Kreuzungen (Maßnahmen nach § 3
des Eisenbahnkreuzungsgesetzes) zu beteiligen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/6570 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/3051 abzulehnen.

Berlin, den 4. November 2015

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Kirsten Lühmann
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6570
Bericht der Abgeordneten Kirsten Lühmann

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/3051 in seiner 124. Sitzung am 24. September 2015
beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie an den
Innenausschuss und an den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der die Kommunen von der Pflicht befreit, sich mit einem Drittel an den Kosten für
Signal- und Sicherungsanlagen sowie Überführungsbauwerke an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen bzw.
der Beseitigung von Kreuzungen (Maßnahmen nach § 3 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes) zu beteiligen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3051 in seiner 59. Sitzung am 4. November 2015 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 60. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. dessen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Antrag auf Drucksache 18/3051 in seiner 51. Sitzung
am 4. November 2015 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU wies auf Artikel 104a Grundgesetz hin, gemäß dem der Bund und die Länder grund-
sätzlich die Ausgaben trügen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergäben. An diesem sachgerechten
Prinzip solle man auch im vorliegenden Fall festhalten. Sie sei aber dafür offen, sich mit der Frage auseinander-
zusetzen, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen in allen gegebenen Fällen adäquate Lösungen beinhalteten
und ob gegebenenfalls für kleinere Kommunen eine Sonderstellung in Betracht komme. Der in dem Antrag ge-
forderten generellen Änderung bei der Tragung der Kosten könne sie jedoch nicht zustimmen.

Die Fraktion der SPD betonte, es sei wichtig, sich mit dem in dem Antrag angesprochenen Thema auseinander-
zusetzen. Die dort geforderte grundsätzliche Änderung sei aber nicht sachgerecht. Vor dem Hintergrund, dass es
künftig vermehrt Ertüchtigungen von Bestandsstrecken geben werde und das dann erhöhte Verkehrsaufkommen
auf diesen Strecken zu längeren Schließzeiten an beschrankten Bahnübergängen führen werde, setze sie sich dafür
ein, hier über Lösungen nachzudenken und dazu Gespräche zu führen. Es sei aber nicht akzeptabel, wenn Kom-
munen den Bund auch wegen Kosten für die unwirtschaftliche Ersetzung von Bahnübergängen durch Brücken
oder Unterführungen im Zuge kaum genutzter Straßen in Anspruch nehmen könnten. Man lehne den Antrag daher
ab, werde das Thema aber weiter beraten.

Die Fraktion DIE LINKE. vertrat die Auffassung, es unterblieben vielfach sinnvolle und notwendige Baumaß-
nahmen, weil die Kommunen nicht in der Lage seien, ihren im Eisenbahnkreuzungsgesetz vorgesehenen Anteil
aufzubringen. Der Antrag sei auch nicht so zu verstehen, dass Bund und Bahn bei einer von einer Kommune
geplanten Maßnahme verwehrt werden solle, vor einer Kostenübernahme die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme
zu prüfen und die Kostenübernahme zu verweigern, wenn die Maßnahme unwirtschaftlich sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, die in dem Antrag beschriebenen Probleme und Unge-
rechtigkeiten seien tatsächlich gegeben. Die darin vorgeschlagenen Konsequenzen wiesen aber in die falsche

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Drucksache 18/6570 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Richtung. Zunächst sei es erforderlich, die derzeitige Einstufung von Straßen als Bundes-, Landes- oder Kommu-
nalstraßen einer kritischen Prüfung zu unterziehen und nach einer angemessenen Kategorisierung für eine adä-
quate Finanzausstattung bei möglichen Übergängen der Straßenbaulastträgerschaft zu sorgen. Zudem müsse man
fragen, ob es im Zeitalter der Digitalisierung tatsächlich in jedem Fall erforderlich sei, einen Bahnübergang zu
ersetzen.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 18/3051.

Berlin, den 4. November 2015

Kirsten Lühmann
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.