BT-Drucksache 18/6568

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/6163 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank

Vom 4. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6568
18. Wahlperiode 04.11.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/6163 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015
zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank

A. Problem

Die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) mit Sitz in Peking wird ein
Regional-Kreditinstitut auf multilateraler Basis sein. Mitglieder der AIIB werden
ausschließlich Staaten sein, wobei auch nichtregionale Staaten – wie die Bundes-
republik Deutschland – Mitglieder werden können. Durch ihre Investitionstätig-
keit ist die AIIB zudem in der Lage, weitere Finanzierungsmittel am privaten Ka-
pitalmarkt zu mobilisieren.

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Asiatische Infrastruktur-Investitions-
bank-Übereinkommen als eines der Gründungsmitglieder am 29. Juni 2015 un-
terzeichnet. Das Übereinkommen bedarf der Ratifikation.

B. Lösung

Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das Übereinkommen die für die Ratifi-
kation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erlangen.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Übereinkommens übernimmt die Bundesrepublik
Deutschland einen Kapitalanteil an der AIIB in Höhe von 4,4842 Prozent. Das
entspricht 4,4842 Milliarden US-Dollar. Davon sind rund 900 Millionen US-Dol-
lar in vier Jahresraten in bar einzuzahlen.

Drucksache 18/6568 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Ausgaben von rund 900 Millionen US-Dollar verteilen sich wie folgt auf vier
Jahre: rund 360 Millionen US-Dollar in 2016 und jeweils rund 180 Millionen US-
Dollar in 2017, 2018 und 2019. Der verbleibende Anteil von rund 3,6 Milliarden
US-Dollar stellt Haftungskapital dar.

Die Ausgaben für das einzuzahlende Kapital werden im Bundeshaushalt 2016 im
Einzelplan 60 veranschlagt. Für das Haftungskapital wird eine Gewährleistungs-
ermächtigung im Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) ausgebracht.

Durch die in Artikel 51 des Übereinkommens vorgesehene Steuerbefreiung für
die Bank und für die Gehälter, sonstige Bezüge und Spesen, die die Bank ihren
Bediensteten zahlt, dürfte es zu Steuermindereinnahmen kommen, die aber sehr
geringen Umfang haben werden und derzeit nicht bezifferbar sind. Die Steuerbe-
freiung für die Gehälter, sonstige Bezüge und Spesen, die die Bank ihren Bediens-
teten zahlt, dürfte aller Voraussicht nach nur einen sehr überschaubaren Perso-
nenkreis betreffen. In der Bundesrepublik Deutschland Steuerpflichtige werden
nur in geringer Zahl bei der AIIB arbeiten; auch eine Niederlassung der Bank in
Deutschland, falls es eine solche geben wird, dürfte nur eine kleine Zahl von Per-
sonal beschäftigen.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die Gründung und die Mitgliedschaft
der Bundesrepublik Deutschland in der AIIB kein Mehraufwand.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entsteht durch die Gründung und die Mitgliedschaft der Bun-
desrepublik Deutschland in der AIIB kein Mehraufwand.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf Bürokratiekosten aus Informationspflich-
ten.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Der neue Lenkungs- und Kontrollaufwand für die Tätigkeit und die Mitglied-
schaft der Bundesrepublik Deutschland in der AIIB wird derzeit noch ermittelt.

F. Weitere Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen kei-
ne direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisni-
veau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6568
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6163 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 4. November 2015

Der Finanzausschuss

Ingrid Arndt-Brauer
Vorsitzende

Manfred Zöllmer
Berichterstatter

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter

Drucksache 18/6568 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Manfred Zöllmer und Dr. Thomas Gambke

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6163 in seiner 127. Sitzung am 1. Oktober
2015 dem Finanzausschuss zur Federführung sowie dem Auswärtigen Ausschuss, dem Haushaltsausschuss und
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen. Der Haus-
haltsausschuss wurde außerdem zu einer Stellungnahme gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bun-
destages aufgefordert.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) mit Sitz in Peking wird ein Regional-Kreditinstitut auf mul-
tilateraler Basis sein. Mitglieder der AIIB werden ausschließlich Staaten sein, wobei auch nichtregionale Staaten
– wie die Bundesrepublik Deutschland – Mitglieder werden können. Durch ihre Investitionstätigkeit ist die AIIB
zudem in der Lage, weitere Finanzierungsmittel am privaten Kapitalmarkt zu mobilisieren.

Ziel der AIIB als multilateraler Finanzinstitution ist es, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung über die Finan-
zierung von Infrastruktur und anderer produktiver Sektoren in Asien zu fördern sowie die regionale Kooperation
in enger Zusammenarbeit mit bestehenden bi- und multilateralen Entwicklungs- und Finanzinstitutionen zu stär-
ken. Der Arbeitsschwerpunkt soll auf der Förderung öffentlicher und privater Investitionen liegen, wobei den
Bedürfnissen weniger entwickelter Staaten der Region besonders Rechnung getragen werden soll. Durch die Tä-
tigkeit der AIIB sollen erhebliche Finanzierungslücken im Bereich Infrastruktur im asiatischen Raum geschlossen
werden. Priorität sollen die Bereiche Energie, Verkehr, Telekommunikation, ländliche Infrastruktur, Stadtent-
wicklung und Logistik haben.

Die Bundesrepublik Deutschland wird durch einen Gouverneur und einen stellvertretenden Gouverneur im Gou-
verneursrat vertreten. Auch alle anderen Mitgliedstaaten der AIIB sind im Gouverneursrat vertreten. Der Gouver-
neursrat beschließt über alle Angelegenheiten der Bank von grundsätzlicher Bedeutung, wie etwa über den Beitritt
neuer Mitglieder, Kapitalerhöhungen, Änderungen des Abkommens und die Wahl des Präsidenten. Der Präsident
ist gesetzlicher Vertreter der Bank. Er ist Vorgesetzter des Personals und führt nach den Weisungen des Direkto-
riums die laufenden Geschäfte der Bank. Das Direktorium ist als zentrales Organ der Exekutive für die Leitung
der allgemeinen Geschäftstätigkeit der Bank verantwortlich. Die Gouverneure wählen die 12 Mitglieder des Di-
rektoriums nach Maßgabe der Bestimmungen des Übereinkommens, insbesondere Anlage B des Übereinkom-
mens.

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen als eines der Gründungsmitglieder am 29. Juni 2015
unterzeichnet. Das Übereinkommen bedarf der Ratifikation.

Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das Übereinkommen die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung
der gesetzgebenden Körperschaften erlangen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6163 in seiner 51. Sitzung am 4. Novem-
ber 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6163 in seiner 60. Sitzung am 4. November
2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
18/6163 in seiner 43. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6568
CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN An-
nahme.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich in seiner 32. Sitzung am 30. September mit
dem Gesetzentwurf gutachtlich befasst und festgestellt, dass eine Prüfbitte nicht erforderlich sei.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 56. Sitzung am 14. Oktober 2015 erstmalig und in seiner
58. Sitzung am 4. November 2015 abschließend beraten.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/6163 in
unveränderter Fassung.

Der Finanzausschuss stellte fest, dass den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zum Zeitpunkt ihrer Beschluss-
fassung die genauen Standards der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) noch nicht vorliegen, bzw.
sich diese noch in der Entwicklung befinden. Vor diesem Hintergrund forderten alle Fraktionen die Bundesregie-
rung auf, bei den weiteren Verhandlungen über die Standards der AIIB hohe Umwelt-, Sozial-, Menschenrechts-
und Governancestandards wie mindestens die der Weltbank einzufordern, darunter beispielsweise auch den Aus-
schluss von Investitionen in Atom- und Kohlekraftwerke; sich für die Etablierung eines effizienten Monitoring-
Instrument einzusetzen; sich bei den weiteren Verhandlungen über die Standards der AIIB für die bei anderen
internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere der Weltbank, geltenden Standards in Bezug auf die Rechen-
schaftspflicht und Transparenz der AIIB auszusprechen; sich bei den weiteren Verhandlungen für einen unabhän-
gigen Beschwerdemechanismus auszusprechen und dem Deutschen Bundestag nach Beitritt zur AIIB den jewei-
ligen Jahresbericht umgehend zur Kenntnis zu übermitteln.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, es sei außer Frage, dass in Asien ein großer Inves-
titionsbedarf bestehe. Die Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) sei sinnvoll. Damit
würde China in die internationale Finanzarchitektur mit einbezogen. Dies liege im deutschen Interesse. Die Grün-
dung der AIIB sei auch eine Reaktion darauf gewesen, dass es wegen des Widerstands der USA nicht gelungen
sei, die Weltbank und den Internationalen Währungsfonds entsprechend der veränderten ökonomischen und po-
litischen Gewichte in der Welt zu reformieren. Daher habe insbesondere China die Initiative ergriffen. Eine Reihe
europäischer Staaten, zu denen neben Großbritannien, Frankreich und Italien auch Deutschland gehöre, hätten
sich entschlossen, sich an der Gründung zu beteiligen. Es sei richtig, dass Deutschland ebenfalls Gründungsmit-
glied werde. Nur so könne man in den Gremien Einfluss auf die Festlegung der Standards und auf die Arbeits-
grundsätze der Bank nehmen. Die Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards seien von zentraler Wichtig-
keit; man müsse sich dafür einsetzen, diese Standards zumindest auf dem Niveau der Standards der Weltbank zu
verankern.

Die Fraktion DIE LINKE. unterstrich die hohe Bedeutung der Standards. Gleichzeitig bestehe ein enger Zeit-
plan, da die Gründung der AIIB zum 1. Januar 2016 erfolgen werde. Daher sei die obige Aufforderung aller
Fraktionen an die Bundesregierung, sich für entsprechende Standards einzusetzen, ein starkes und richtiges Sig-
nal. Es sei richtig, dass die Gründung der AIIB sinnvoll sei und die Veränderung der weltweiten ökonomischen
und politischen Gewichte widerspiegele. Der Finanzausschuss solle nach der Gründung zeitnah Vertreter der
Bank einladen und sich über die Arbeit und die Einhaltung der geforderten Standards informieren lassen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, die Gründung der AIIB sei bedeutend und grundsätzlich
begrüßenswert. Es sei wichtig, sich zu verdeutlichen, dass obwohl aktuell andere Regionen der Welt stärker im
Fokus der politischen Aufmerksamkeit stehen würden, der asiatische Raum entscheidend für die weltweite öko-
nomische Entwicklung der kommenden Jahre sein werde und gleichzeitig große politische Konfliktpotentiale
berge. Die Gründung der AIIB im Wesentlichen aufgrund der Initiative Chinas und der ASEAN Staaten sei be-
gründet in der Tatsache, dass die USA nicht einverstanden gewesen seien, die Weltbank im Hinblick auf die
wachsenden ökonomischen und politischen Gewichte Asiens in angemessener Weise zu reformieren. Anderer-
seits müsse die starke Stellung Chinas in der AIIB durchaus kritisch gesehen werden. In diesem Zusammenhang
sei die bislang fehlende Abstimmung innerhalb Europas in Hinblick auf die weitere Arbeit in der AIIB sehr be-
dauerlich, denn Einzelstaaten wie Deutschland hätten nicht das Gewicht, das Europa einbringen könnte. Der Fi-
nanzausschuss habe sich im Diskussionsprozess erfreulicherweise dem wichtigen Thema der Sozial-, Umwelt-

Drucksache 18/6568 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
und Menschenrechtsstandards angenommen. Es sei wichtig, dass sich Deutschland zusammen mit anderen Län-
dern für die Einhaltung der Standards einsetze. Dennoch sei die Befassung mit der Gründung der AIIB im Deut-
schen Bundestag angesichts der Bedeutung der Bank und des asiatischen Raums sowie dessen Potential und Ri-
siken übereilt und nicht ausreichend sorgfältig gewesen. Er fordere alle Fraktionen im Deutschen Bundestag auf,
diesen Prozess und die damit zusammenhängenden ökonomischen und politischen Entwicklungen aktiv weiter zu
begleiten und genau zu beobachten.

Berlin, den 4. November 2015

Manfred Zöllmer
Berichterstatter

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter

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