BT-Drucksache 18/653

Gefahr von Missbrauch durch Unternehmen bei der (Teil-)Befreiung der Besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz

Vom 19. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/653
18. Wahlperiode 19.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Bärbel
Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gefahr von Missbrauch durch Unternehmen bei der (Teil-)Befreiung der
Besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz

Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können Unternehmen
– vor allem des produzierenden Gewerbes – von der EEG-Umlage von derzeit
6,24 Cent pro Kilowattstunde durch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)
(teil-)befreit werden, sofern sie mehr als 1 Gigawatt (GW) Strom im Jahr ver-
brauchen und wenn ihr Energiekostenanteil an den übrigen Kosten des Unter-
nehmens den Grenzwert von 14 Prozent übersteigt. Diese Regelung soll vor
allem diejenigen Betriebe entlasten, die im internationalen Wettbewerb stehen
und besonders energieintensiv sind.
Durch die Novellierung des EEG im Jahr 2012 durch die frühere schwarz-gelbe
Bundesregierung wurden zudem die Schwellenwerte für die Inanspruchnahme
der BesAR auf 1 GW pro Jahr gesenkt. Dadurch stieg die Zahl der von der EEG-
Umlage privilegierten Unternehmen so stark an, dass mittlerweile beispiels-
weise Großbäckereien und Hähnchenmastanlagen eine verminderte EEG-Um-
lage zahlen müssen. Die Europäische Kommission hat aufgrund dieser aus-
ufernden Befreiungen und des Verdachts auf Wettbewerbsverzerrungen Mitte
Dezember 2013 ein Beihilfeprüfverfahren gegen die Industrieausnahmen in
Deutschland eingeleitet.
Da immer weniger Stromendkunden die EEG-Umlage tragen müssen, steigt die
Höhe der EEG-Umlage folglich an. Ein damit verbundener Anstieg des Strom-
preises ermöglicht es den noch nicht befreiten Unternehmen durch einen prozen-
tual höheren Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung auch, schneller das
Kriterium von 14 Prozent Energiekostenanteil zu erreichen. Dies führt folglich
zu einer weiter ansteigenden Anzahl an befreiten Unternehmen und zu einem
wiederum höheren Strompreis, was sich beliebig fortführen lässt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf Grundlage welcher konkreten Zielsetzung hat sich die frühere schwarz-

gelbe Bundesregierung bei der EEG-Novelle 2012 nach Ansicht der derzeiti-
gen Bundesregierung für die Absenkung der Eintrittsschwelle von 1 GW pro
Jahr ausgesprochen?

2. Ist der Mechanismus, dass Unternehmen von der EEG-Umlage (teil-)befreit
werden durch schlichtes Abwarten, bis der Stromkostenanteil genug ange-
stiegen ist, der Bundesregierung bekannt und beabsichtigt?
Wenn nein, was sind die geplanten Schritte, um diesen Prozess einzudämmen?

Drucksache 18/653 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie viele Unternehmen haben in den vergangenen vier Jahren mehrfach
Anträge im Rahmen der BesAR gestellt, bis diese letztlich durch Erreichung
der Schwellenwerte, des Stromkostenanteils oder durch die Beseitigung von
Formfehlern etc. bewilligt wurden?

4. Wie viele Unternehmen haben davon letztlich eine Bewilligung im Rahmen
der BesAR erhalten (bitte Anzahl der mehrfachen Antragstellung aufschlüs-
seln)?

5. Welche konkreten Maßnahmen haben die antragstellenden Unternehmen
nach Informationen der Bundesregierung gewählt, um doch noch von der
BesAR zu profitieren?

6. Wie hat sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Stromverbrauch
der Unternehmen, die von der BesAR profitieren, entwickelt, seit diese die
BesAR in Anspruch nehmen können?

7. Welche Branchen, aus denen die Unternehmen entstammen, die die BesAR
in Anspruch nehmen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
BesAR ihre Wettbewerbsstellung in Europa verbessern können?

Berlin, den 21. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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