BT-Drucksache 18/6519

Volkswagen-Skandal - Abgasuntersuchung, Manipulation und Rechtsfolgen in Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6412)

Vom 29. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6519
18. Wahlperiode 29.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms,
Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Steffi Lemke,
Peter Meiwald, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Volkswagen-Skandal − Abgasuntersuchung, Manipulation und Rechtsfolgen in
Deutschland
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/6412)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Gespräche der Bundesregierung fanden seit dem Jahr 2006 mit Wis-
senschaftlern und/oder Umweltverbändern zum Thema Typengenehmigung,
Abgasmessungen, Stickstoffemissionen von Dieselfahrzeugen und Ab-
schalteinrichtungen statt (bitte nach Daten, Namen der Organisation und Na-
men der anwesenden Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmer
auflisten, analog zu der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4
der Kleinen Anfrage „Fragen zum Weißbuch Strommarktdesign und zur Ka-
pazitätsreserve“ auf Bundestagsdrucksache 18/5744), und welchen konkre-
ten Inhalt hatten diese Gespräche jeweils?

2. Welche Gespräche der Bundesregierung fanden seit dem Jahr 2006 mit Ver-
tretern der Automobilindustrie zum Thema Typengenehmigung, Abgasmes-
sungen, Stickstoffemissionen von Dieselfahrzeugen und Abschalteinrichtun-
gen statt (bitte nach Daten, Namen der Organisation und Namen der anwe-
senden Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmer auflisten, ana-
log zur Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4 der Kleinen An-
frage „Fragen zum Weißbuch Strommarktdesign und zur Kapazitätsreserve“
auf Bundestagsdrucksache 18/5744), und welchen konkreten Inhalt hatten
diese Gespräche jeweils?

3. Mit welchen konkreten Vorschlägen hat sich die Bundesregierung „auf eu-
ropäischer Ebene für die Einführung wirkungsvoller Prüfverfahren zur Kon-
trolle der Realemissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (RDE) ein-
gesetzt“ (siehe Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestags-
drucksache 18/6412; bitte nach Maßnahme und Datum aufschlüsseln)?

4. Weshalb hat die Bundesregierung erst am „21. September 2015 Nachprüfun-
gen von Dieselfahrzeugen durch das KBA angeordnet“ (siehe Antwort zu
Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6412)?

Drucksache 18/6519 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Aus welchen Mitgliedern besteht die vom Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, eingesetzte Kommission zur Auf-
klärung des VW-Skandals, wer begleitet die Kommission wissenschaftlich
(bitte nach Namen und Organisation auflisten), und weshalb konnte die Bun-
desregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdruck-
sache 18/6412 keine genaueren Angaben dazu machen?

6. Wann ist mit Ergebnissen bzw. Zwischenergebnissen der Untersuchungs-
kommission zu rechnen?

7. Was hat die bisherige Prüfung bzw. was haben die bisherigen Zwischenprü-
fungen bisher ergeben?

8. Wird die gesamte Bundesregierung oder die Öffentlichkeit (bitte begründen)
durch die Untersuchungskommission über deren Arbeit, über die Ergebnisse
oder Zwischenergebnisse der Untersuchung in Kenntnis gesetzt, und in wel-
chen zeitlichen Abständen erfolgen diese Berichte?

Wenn nein, warum nicht?

9. Liegen der Bundesregierung Berichte, Zwischenergebnisse oder Ergebnisse
aus der Untersuchungskommission vor, und wenn ja, welche sind das, und
sind diese öffentlich einsehbar?

10. Mit welchen europäischen Behörden hat die Bundesregierung „den erforder-
lichen Informationsaustausch“ (siehe Antwort zu den Fragen 8 bis 9 der Klei-
nen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6412) bisher sichergestellt, und
welchen konkreten Austausch gab es dazu mit den europäischen Behörden
(bitte nach Teilnehmern, Datum und Inhalt auflisten)?

11. Wie verhält sich die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Norbert Barthle, vom
30. Oktober 2015 im Rahnen der Fragestunde im Plenum des Deutschen
Bundestages: „Ich erlaube mir, für mein Haus die Aussage zu machen, dass
wir die Ergebnisse dieser Nachprüfungen selbstverständlich öffentlich ma-
chen“ zu der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 der Klei-
nen Anfrage, in der es heißt: „Die Kommission klärt den Sachverhalt auf,
leitet notwendige Maßnahmen ein und stellt den erforderlichen Informati-
onsaustausch mit den anderen europäischen Behörden sicher. Schlussfolge-
rungen fließen in die Arbeit des Ministeriums ein.“?

12. Welche konkreten „Nachprüfungen in Deutschland auf Fahrzeugtypen in-
sowie ausländischer Hersteller“ (siehe Antwort zu Frage 10 der Kleinen An-
frage auf Bundestagsdrucksache 18/6412) gab es bisher auf Anweisung des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)?

13. Wie überprüft das BMVI „fortlaufend Verfahren und Abläufe“ (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage), und was konkret ist im
Hinblick auf diese Frage („Wird die Bundesregierung die bisherige Praxis
des KBA bei Nachprüfungen ändern, regelmäßig Abgas- und Verbrauchstest
anordnen und Ergebnisse öffentlich machen?“) darunter zu verstehen?

Berlin, den 29. Oktober 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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